LR Protokoll 15. Oktober 1998

Protokoll der Landratssitzung vom 15. Oktober 1998



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14 98/130
Interpellation der FDP-Fraktion vom 25. Juni 1998: Künftige Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und den gemeinnützigen Basler Privatspitälern Bethesda-Spital, Merian Iselin-Spital und Klinik Sonnenhalde. Antwort des Regierungsrates

Regierungsrat Eduard Belser merkt an, dass die als nächste traktandierte Interpellation von Herrn Lusser sich z.T. mit der vorliegenden überschneidet. Die Interpellation von Herrn Lusser wurde schriftlich beantwortet und wird hier auszugsweise wiederholt.

In bezug auf den Titel der Interpellation weist E. Belser der Vollständigkeit halber darauf hin, dass auch mit dem Claraspital, welches in der Interpellation nicht aufgeführt wurde, ein Vertragsverhältnis bestehe; wenn man von den Basler Privatspitälern rede, mache der Vertrag mit dem Claraspital sogar den grössten Teil aus.

RR E. Belser: Das Zitat aus den Erläuterungen bezieht sich eigentlich auf die Spitalliste aus der Sicht des Kantons Basel-Stadt. Gerade der Hinweis auf die Versicherungsklasse fehlt und verfälscht damit auch das Zitat im Sinne der Interpellation.

Zur Festlegung der Spitalliste aus der Sicht des Kantons Basel-Landschaft: In der dritten Schlussfolgerung wird demgegenüber nur eine einfache Feststellung zum Thema getroffen, welche im Vergleich nicht so plakativ wirkt wie die zitierte Basler Version. Dort steht nämlich im Baselbieter Teil, dass für die Bevölkerung auch ohne diese Institution ausreichende Wahlmöglichkeiten in öffentlichen und privaten Spitälern der Region bestehen für die stationäre Behandlung in jeder der angebotenen Disziplinen. Dabei ist insbesondere auch eine angemessene Berücksichtigung der privaten Anbieter bei der Erstellung der Spitalliste nicht in Frage gestellt.

Die Vertragsspitäler sind zu Beginn der Verhandlungen von der Absicht in Kenntnis gesetzt worden, dass man die auf Ende 1997 gekündigten Verträge in einem ersten Schritt durch einen zeitlich limitierten Uebergangsvertrag ersetzen möchte, bis die Ergebnisse der Abbau- und Umstrukturierungsmassnahmen beurteilt werden können. In einem zweiten Schritt wird dann geprüft, wie weit längerfristige Verträge einer bedarfsgerechten Spitalplanung entsprechen. In der Zwischenzeit ist den Vertragsspitälern - ohne Claraspital, das einen Vertrag bis Ende 2000 hat - der Vorschlag unterbreitet worden, die Ende 1998 auslaufenden Interimsverträge unverändert um ein Jahr weiterzuführen. Das würde die Vertragspartner in die Lage versetzen, längerfristige Verträge auf der Basis der vollständigen Jahresergebnisse 1998 auszuarbeiten. Man muss auch sehen, dass die Spitalliste nach wie vor hängig und damit nicht ganz klar ist, was am Schluss gilt. Auch wenn man über einzelne Zwischeninformationen verfügt, zählt das alles nicht, bis der Entscheid vorliegt. E. Belser würde es nicht wagen, im derzeitigen Stadium bereits wieder längerfristige Verträge einzugehen.

Zur Frage 2: Die Vertragsverhandlungen laufen. Nächsten Montag findet wieder ein Gespräch statt mit den drei Einrichtungen, ob gewisse Anpassungen vorgenommen werden oder nicht. Zum Teil wird nicht nur was die Tage anbelangt diskutiert, sondern auch was die Kosten anbelangt, z.B. für Implantate.

Zur Frage 3: Bei der Umsetzung der regionalen Spitalplanung wurde sowohl im Kanton Basel-Stadt als auch im Kanton Basel-Landschaft angestrebt, dass sämtliche Disziplinen der Grundversorgung auch in einem Privatspital angeboten werden. Gleichzeitig wurde aber auf Mehrfachangebote verzichtet. Deshalb ist die Spitalliste, welche Anbieter umfasst, die zu Lasten der Grundversicherung tätig sein dürfen, bewusst so zusammengesetzt, dass die Grundversicherten in jedem Fall bei einer Hospitalisation - ohne universitäre Zentrumsmedizin - entweder in ein öffentliches oder in ein Privatspital eintreten können; daran soll sich nichts ändern.

Zur Frage 4: Der Kanton hat die verfassungsmässige Aufgabe, die medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Im Bereich der Spitalversorgung ist zu gewährleisten, dass die grundversicherten Einwohnerinnen und Einwohner eine adäquate Behandlung in der allgemeinen Abteilung eines Spitals erhalten. Dies ist ausreichend sichergestellt: es gibt immer mindestens ein öffentliches und ein privates Spital, zwischen denen man wählen kann. Wer eine erweiterte Wahlfreiheit wünscht, d.h. wer sich nicht in einem öffentlichen Spital behandeln lassen will, hat die damit verbundenen Kosten selbst zu tragen.

Durch den systematischen Abschluss von Spitalabkommen sowohl mit Kantonen der Region als auch direkt mit den Privatspitälern ist die Behandlung der Kantonsbevölkerung seit Jahrzehnten ausreichend gesichert und damit eine reichlich grosse Wahlfreiheit auch für die stationäre Behandlung in der allgemeinen Abteilung gewährleistet.

Der Kanton Basel-Landschaft nimmt im übrigen mit der Subventionierung von ausserkantonalen Privatspitälern eine Ausnahmestellung ein: im schweizerischen Spitalwesen gilt traditionell die anerkannte Praxis, dass der Standortkanton nur seine öffentlichen Spitäler finanziert, an Privatspitäler erfolgen üblicherweise keine Beitragsleistungen. Eine Subventionierung von Privatspitälern im Nachbarkanton ist nur bei uns - als historische Tradition - zu finden. Wir waren einmal froh darum, und deshalb wollten wir das so lange wie möglich beibehalten, aber heute muss man sich überlegen, ob sich nicht eine vollständige Entflechtung aufdrängt.

Zur Frage 5: Die Planungsvorschriften des KVG Art. 39 Abs. 1 ff. bezwecken, dass eine möglichst wirksame, qualitativ und quantitativ ausreichende Spitalversorgung sichergestellt wird. Das führt nicht nur kurzfristig, sondern auch mittel- und langfristig zum Abbau von stationären Ueberkapazitäten. Verglichen mit der gesamten schweizerischen Spitallandschaft weist die Nordwestecke auch beim Privatspitalangebot den grössten prozentualen Anteil auf.

Das führt also auch bei diesen Privatspitälern zu einem Abbau der Kapazitäten, speziell in denjenigen Disziplinen, in denen viele Wahloperationen gemacht werden; das sind auch relativ teure Sachen, die zu Buche schlagen. Auf die Kostenfrage werde ich noch eingehen.

Dieser Planungsauftrag des KVG ist eine Daueraufgabe für den Kanton und soll als permanenter Optimierungsprozess eine vernünftige Nutzung der Spitalinfrastrukturen bewirken. Die Limitierung der subventionierten Pflegetage in den Basler Privatspitälern soll die Umsetzung dieser Massnahmen aus der bedarfsgerechten Planung unterstützen. Weil aber der Regierungsrat keinen direkten Einfluss auf die ausserkantonalen Privatinstitutionen ausüben kann, darf auf künftig nicht auf eine vertragliche Pflegetagelimitierung verzichtet werden; eine solche kennt im übrigen auch der Standortkanton Basel-Stadt, und auch er wird hier Anpassungen vornehmen, nur steht er im Gegensatz zu uns in laufenden Verträgen, während wir diese rechtzeitig gekündigt haben.

Auch bei unseren Spitälern wird unter dem Strich ein Abbau der Spitaltage resultieren; dieser ist im Kantonsspital Bruderholz recht stark, letztes Jahr war er in anderen Spitälern sichtbarer, das hält sich jetzt in etwa, aber im Kantonsspital Bruderholz ist er deutlich stärker als bei allen anderen zusammen, die man hier abgebaut hat. Dieser Anpassungsprozess ist keineswegs eine Einbahnstrasse.

Zur Frage 6 erklärt Regierungsrat Eduard Belser, dass sowohl die Privatspitäler im Kanton Basel-Landschaft als auch diejenigen im Kanton Basel-Stadt nach Massgabe des Gesetzes in die Spitalplanung einbezogen und als private Trägerschaften angemessen berücksichtigt wurden. Das Gesetz verlangt von den Kantonen eine Planung für eine bedarfsgerechte Spitalversorgung und die Erstellung einer Spitalliste. Auf der Grundlage dieser Spitalplanung entscheidet der Kanton, mit welchen Spitälern - öffentlich, privat, innerkantonal, ausserkantonal - zusammengearbeitet werden soll, um die Deckung des Bedarfs an stationären Spitalbehandlungen für die Kantonsbevölkerung sicherzustellen. Diese Institutionen werden auf die kantonale Spitalliste gesetzt und sind entsprechend "rechnungsstellungsfähig". Ein formelles Mitsprache- oder Entscheidungsrecht der Privatspitäler sieht der Gesetzgeber nicht vor, dennoch werden sie zur Mitwirkung beigezogen. Das Ueberangebot an Akutbetten in der Region führt aber auch zu gemeinsamen Vereinbarungen der Privatspitäler, wie sie der Kanton Basel-Stadt getroffen hat, um den Bettenabbau vornehmen zu können.

Abschliessend gibt Regierungsrat Eduard Belser zu Bedenken: Auch wenn man heute gewisse Einschränkungen beklagt, sie haben jetzt gesehen, wie sich die Prämien der Krankenversicherung in den einzelnen Kantonen unterschiedlich entwickeln: wir haben im Kanton Basel-Landschaft die angenehme Situation, dass wir Erhöhungen von 0,18 % bis 0,33 % aufweisen, während es im Nachbarkanton 8 % sind! Dazu hat auch die Bevölkerung beigetragen, aber - das dürfen wir bescheiden in Anspruch nehmen -, von nichts kommt auch nichts!

Wenn wir alles öffnen und alles laufenlassen, sind wir auch nicht in der Lage, den erforderlichen Einfluss auszuüben - es hat halt alles zwei Seiten. Ich habe das Gefühl, dass wir unter Erhaltung einer recht guten Versorgung in den letzten zwei, drei Jahren nicht überbordet haben, auch wenn gewisse unangehme Massnahmen getroffen werden mussten, aber beides kann man meistens nicht gleichzeitig.

://: Die von Paul Schär namens der FDP-Fraktion beantragte Diskussion wird bewilligt.

Paul Schär betont, dass es beim Gesundheitswesen um eine sehr komplexe Sache gehe; es sei einfach, zu kritisieren, aber man müsse es zuerst besser machen. Er anerkennt, dass auch vom Departementsvorsteher sehr viel unternommen wurde. Dennoch zeigt sich der Sprecher von den Antworten nicht ganz befriedigt. Es sei allen klar, dass die medizinische Versorgung in der Region überdurchschnittlich und gewährleistet sei und dass ein Ueberangebot herrsche, das sei auch allen Exponenten und Trägerschaften dieser Institutionen bekannt, ob dies nun öffentliche oder private seien, deshalb hätten diese auch der Spitalliste, die eine Reduktion der Betten mit sich bringt, zugestimmt. Im hervorgehobenen Text in der Interpellation stehe eine Absichtserklärung , welche nach Meinung der FDP-Fraktion als Strategie in die Umsetzung einfliessen sollte.

P. Schär kommt nochmals auf einige Kernaussagen zu sprechen. "Hochspezialisiert" - das seien die Ausnahmen und beziehe sich auf die Universitätskliniken und die grossen öffentlichen Spitäler, das sei kein Diskussionspunkt. In den anderen Sparten sollte es aber mindestens zwei Angebote von derselben Disziplin geben: diese Aussage sei sehr umfassend, und man könnte sich vorstellen, dass man heute vielleicht sogar eine Schwerpunktbildung hinzufügen müsste, weil darin sonst u.U. ein Ueberangebot enthalten sein könnte. Weiter sei dort die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten verankert sowie ein freier Wettbewerb. Er habe diese Absichtserklärung den Erläuterungen entnommen und nicht frei erfunden.

Wenn man nun diese Absichtserklärung und die Antwort der Regierung auf die gestellten Fragen gegenüberstelle, sollten nach Meinung von P. Schär gewisse Antworten anders lauten. Konkret greift P. Schär Punkt 4 (freie Arzt- und Spitalwahl) heraus; dazu müsste s.E. die Antwort des Regierungsrates eigentlich nur "ja" lauten, aber durch die Limitierung der Pflegeplätze sei sie bereits präjudiziert. Man könnte auch zum Schluss kommen, dass es gar keine Pflegetagelimitierung braucht, weil der freie Wettbewerb spielen soll.

Bei den privaten Spitälern seien über 1200 Arbeitnehmer/innen tangiert sowie komplexe Infrastrukturen, und auch in einer derartigen Umsetzungsphase wäre es s.E. wichtig, dass sich die Institutionen auf Verträge abstützen könnten, die für zwei, drei Jahre Geltung haben. P. Schär bittet die Regierung, hier grosszügig zu sein und sich auf zwei oder drei Jahre oder allenfalls auf ein degressives Vorgehen zu einigen, damit diese Institutionen planen können und handlungsfähig sind gegenüber den Patientinnen und Patienten, gegenüber den Angestellten und auch in bezug auf Investionen in die Infrastruktur.

Zu den Proportionen zwischen öffentlichen und privaten gemeinnützigen Spitälern führt P. Schär aus, dass der Kanton Basel-Landschaft sich wohl in einer anderen Ausgangslage befinde als der Kanton Basel-Stadt, dass aber - weil es sich hier um eine gemeinsame Spitalliste von Basel-Stadt und Basel-Landschaft handle - bei der Beurteilung auch Basel-Stadt einbezogen werden dürfe. S. E. sind hier die Spiesse ungleich lang; wäre z.B. das Akutspital Felix Platter geschlossen worden, hätte man dort auf einen Schlag den Abbau der Betten realisieren und das Notwendige im Kantonsspital integrieren können. Er äussert seinen Eindruck, dass der Kanton Basel-Landschaft in der Planung von Basel-Stadt etwas "über den Tisch gezogen" werde. Im Kanton Basel-Landschaft sei die Situation insofern anders, als dass drei Kantonsspitäler und viel weniger Privatkliniken existieren, da stimmt P. Schär Regierungsrat Belser zu.

Auch wenn die Regierung nicht verpflichtet sei, ein eigentliches Mitspracheverfahren sicherzustellen, sei die FDP-Fraktion der Auffassung, dass die Privatspitäler, welche rund 20 % der Versorgung abdeckten, verstärkt in die regionale Planung miteinbezogen werden sollten.

Abschliessend äussert P. Schär unter Hinweis auf die Grenzgebiete (Fricktal, Teil SO) die Meinung der FDP, dass die regionale Spitalplanung in einem grösseren Rahmen betrachtet sollte, um die Gesundheitskosten am Ende wirklich in den Griff zu bekommen und die medizinische Vorsorgung in der Region auch in Zukunft optimal gewährleisten zu können.

P. Schär bedankt sich beim Regierungsrat für die Anstrengungen, die bisher unternommen wurden.

Esther Aeschlimann erwähnt, dass über diesen Themenkomplex bereits Diskussionen in der Kommission geführt wurden. Diskutiert wurde über die Grundversorgung nach KVG und die privaten Spitäler in Basel-Stadt (Basel-Landschaft hat auch private Spitäler). Wenn sie das richtig interpretiere, bestehe eine Wahlfreiheit für Baselbieter Patientinnen und Patienten, indem sie zwischen öffentlichen Spitälern in Basel-Landschaft und privat subventionierten in Basel-Stadt wählen können. Wenn nun im einen Spital in Basel-Stadt die Pflegetage erschöpft sind, ist die Wahlfreiheit nicht aufgehoben, aber eingeschränkt. Grundsätzlich bekundet E. Aeschlimann auch im Namen der Fraktion Einverständnis mit der vom Regierungsrat eingeschlagenen Richtung in bezug auf die Basler Privatspitäler. Es erscheine absolut in Ordnung, wenn die öffentlichen Spitäler im Baselbiet vom Steuerzahler ungefähr denselben Betrag erhielten wie die Privatspitäler in Basel-Stadt. Die Pflegetage seien limitiert, das lasse sich nicht anders in den Griff bekommen; es seien Privatspitäler, die keiner Kontrolle durch die Baselbieter Regierung unterliegen - wie sie die Mittel einteilten, sei deren Sache. Die Tatsache, dass der Kanton Basel-Landschaft für 1999 nun immerhin stagnierende Krankenkassenprämien aufweise, komme nicht von ungefähr.

Es liegen keine weiteren Wortbegehren vor.

://: Damit ist die Interpellation erledigt.

Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Protokollsekretärin




15 98/132
Interpellation von Gerold Lusser vom 25. Juni 1998: Einschränkung der freien Arztwahl im stationären Bereich - Einschränkung der Belegarzttätigkeit. Schriftliche Antwort vom 25. August 1998

://: Die von Gerold Lusser beantragte Diskussion wird bewilligt.

Gerold Lusser bedankt sich für die sorgfältige und ausführliche Stellungnahme der Regierung.

G. Lusser würde es schätzen, wenn er nicht zum vornherein als Interessenvertreter in eigener Sache abgestempelt würde; er sei in erster Linie politischer Vertreter und vertrete die Interessen der Bevölkerung. Dass er aufgrund seiner langjährigen Erfahrung im Gesundheitswesen seine spezifischen Kenntnisse dieser Materie einbringe, scheint ihm legitim. Seine Anmerkungen bringe er nicht als Arzt, sondern im Interesse der Patienten vor. Er betont, dass er diesbezüglich bei der Beantwortung missverstanden worden sei.

Engpässe lägen tatsächlich vor, auch wenn kein eigentlicher Behandlungsnotstand bestehe. In unserer Region sei einem Teil der Bevölkerung, der sich's normalerweise nicht leisten konnte, schon früh die Möglichkeit zur freien Arztwahl auch im stationären Bereich geboten worden, und für diese Leute möchte sich G. Lusser einsetzen. Da gebe es einschneidende Massnahmen, und viele Patientinnen und Patienten, die ihre Operation früher vom Arzt ihrer Wahl durchführen liessen, könnten dies heute aufgrund einer Minderversicherung nicht mehr tun. Die Kontingente der Belegärzte seien ausgebucht, die einzige Alternative sei eine Ueberweisung an ein staatliches Spital, und das werde von den Patienten nicht so einfach akzeptiert.

Die Situation dürfte sich noch verschärfen, wenn in der weiteren Interpretation des KVG neue Fragen auftauchten, in bezug auf die Finanzierung beispielsweise bei der Implantatchirurgie. Bisher sei es z.B. im Merian-Iselin-Spital - einem Stiftungsspital, das nicht nach kommerziellen Prinzipien arbeitet - möglich gewesen, aufgrund einer Mischrechnung alle Implantate der Allgemeinabteilung gratis abzugeben. Ein Implantat stelle ein mehrfaches des Operationshonorars dar! Ein Hüft- oder Knieimplantat koste bis zu 7'000 Franken, während das Honorar des Operateurs 700 Fr. betrage. In den letzten Jahren seien so Millionenwerte von Implantategeldern in den Kantons Basel-Landschaft geflossen, ohne dass je dafür Rechnung gestellt wurde; dies werde sich drastisch ändern.
G. Lusser möchte hier auch von der Belegarztseite her eine Alternative anbieten können; immerhin erfolgten ca. 40 % der Operationen (nicht nur Wahleingriffe!) von Patientinnen und Patienten des Kantons Basel-Landschaft in Privatspitälern, und der Kanton sei gar nicht in der Lage, diese 40 % innerhalb nützlicher Frist selbst zu erbringen.

Im Zusammenhang mit der Belegarzttätigkeit bestehe ein dichtes Netz von verschiedenen Fragen und Problemen; der Sache mit einem Entscheid am grünen Tisch gerecht zu werden, sei schwierig. G. Lusser hofft, dass einzelne Themen auch künftig auf politischer Ebene diskutiert und gelöst werden können. Die Entscheidungsträger sollten immer auch bedenken, dass eine Sache aus Patientensicht oft anders aussehe. Hier griffen so viele Details ineinander, dass man - im Interesse der Patientinnen und Patienten - das Gespräch führen und die Sache gemeinsam entwickeln müsse.

Die Thematik sei stark emotionsbeladen, und allen lägen naturgemäss die eigenen Interessen am nächsten. Die Diskussion müsse sachgerecht und ungeachtet der politischen Ueberzeugung weitergeführt werden. G. Lusser gibt abschliessend seiner Hoffnung Ausdruck, dass sein Votum - zusammen mit demjenigen von Paul Schär - dazu beitragen möge, dass der Dialog besser und intensiver werde und das Thema auch in den Medien so umgesetzt werde, dass die Betroffenen spüren, dass ihre Interessen vertreten werden.

Roland Meury fühlt sich von diesem Votum "erschlagen": da habe sich jemand zu Wort gemeldet, der etwas von der Materie verstehe, aber eigentlich wisse er jetzt nicht mehr als vorher. Er verstehe das allseitige Unbehagen: da sei eine grosse Sache im Umbruch, bei der niemand den Ueberblick habe. R. Meury wäre deshalb dankbar, wenn G. Lusser der Analyse eines Ist-Zustandes auch Vorschläge folgen lassen würde. Die blosse Aneinanderreihung des allgemeinen Unbehagens führe kaum weiter.

Gerold Lusser hat diese Frage erwartet. Er habe bewusst keine Vorschläge unterbreitet, weil ihm sonst vorgeworfen werde, er gebe auch hier noch die Rezepte ab... Er denkt daran, dass beispielweise gewisse Massnahmen in bezug auf die Belegarzttätigkeit im 1999/2000 neu definiert werden sollten. Dazu müsse man im Gespräch bleiben, es müsse Möglichkeiten der Weiterentwicklung geben:

Wir müssen aufeinander zugehen und uns nicht gegeneinander abschotten, das gegenseitige Verständnis ist unabdingbar. Das KVG kann nur dann gutgehen, wenn man zwar Experimente wagt, aber die Resultate auch immer wieder hinterfragt. Der Dialog muss auch in diesem Rat anhalten.

Keine weiteren Wortbegehren.

://: Die Interpellation ist damit erledigt.

Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Protokollsekretärin




16 98/116
Interpellation von Andres Klein vom 28. Mai 1998: Ökologisierung der Landwirtschaft. Antwort des Regierungsrates

Regierungsrat Eduard Belser wird dem Interpellanten die detaillierten Auskünfte schriftlich abgeben. Zusammenfassend erläutert er, wie die Entwicklung der letzten Jahre aussieht:

Speziell im Bereich der IP- und Bioproduktion hat in den letzten Jahren eine starke Entwicklung stattgefunden. Zum Vergleich führt E. Belser die Eckwerte für die Jahre 1993 und 1998 an: Im laufenden Jahr liegt der Anteil der Bio-Betriebe bei 12 % (1993: 4 %), derjenige der IP-Betriebe bei 78 % (1993: 8 %) und der konventionellen Betriebe nur noch bei 10 % (1993: 88 %). In Analogie zum Sprichwort "es ist keine Stadtmauer zu steil, als dass nicht ein mit Gold beladener Esel hinaufkäme" haben die Direktzahlungen, speziell diejenigen nach 31b, diese Entwicklung kräftig gefördert.

Zu Frage 1: Im Jahr 1997 flossen seitens des Bundes rund 10 Mio. Franken an IP-Beiträgen, 1,7 Mio. in Form von Bio-Beiträgen sowie seitens des Kantons für die Umstellung auf Bio-Betrieb 0,3 Mio. Franken. Der Hauptanteil liegt also beim Bund. Zusammen mit den Ökobeiträgen von Bund und Kanton resultiert ein Total der ökologisch orientierten Beiträge von rund 18,5 Mio. Franken (1993: 2,4 Mio.). Es fliessen keine kantonalen Mittel in die Integrierte Produktion. Indirekt helfen die kantonalen Ökobeiträge der Landwirtschaft, den Ökonachweis zu erfüllen, welcher Voraussetzung für die ergänzenden (31a) und ökologischen Direktzahlungen (31b) ist.

Zur Frage 2: Zur Bodenqualität sind keine kantonalen Untersuchungen vorhanden; die Bodenqualität verändert sich nur sehr langsam und dürfte sich seit 1993 kaum verändert haben.

Artenreichtum: Seit 1989 werden im Kanton Basel-Landschaft blumenreiche Magerwiesen und Magerweiden zusätzlich geschützt. Das Resultat einer floristischen Wirkungskontrolle zeigt, dass die Vertragsflächen im Kanton Basel-Landschaft qualitativ deutlich besser sind als die Bundesflächen (z.B. sind über 80 % der kantonalen Magerwiesen als potentielle bzw. reine Magerwiesen kartiert, beim Bund beträgt dieser Anteil nur 12 %).

In einer praxisbezogenen Erfolgskontrolle wurden zudem die Hecken, die durch den Kanton finanziell unterstützt werden, sowie Buntbrachen untersucht. Aussagen über Veränderungen können erst durch weitere Untersuchungen gemacht werden.

Krankheitsanfälligkeit: Schon vor der Einführung von IP- und Bio-Beiträgen hat die Baselbieter Landwirtschaft weitgehend auf intensiven Pestizideinsatz verzichtet und nach strengen Extensovorschriften gewirtschaftet. Tendenziell ist klar, dass Pflanzen stärker leiden, wenn sie weniger gegen Krankheiten geschützt werden (z.B. Apfelschorf, Pilzkrankheiten im Getreide). Detaillierte Untersuchungen sind nicht bekannt.

Futter- und Lebensmittelqualität werden im Rahmen von Stichprobenkontrollen durch das Kant. Labor überprüft. Es besteht keine systematische Auswertung. Grundsätzlich gilt: Bioprodukte weisen fast nie Rückstände von Pflanzenschutzmitteln auf, bei IP-Produkten kommt dies in seltenen Fällen vor. Bei Bio-Produkten ist die Gefahr von natürlichen Schadstoffen wie z.B. den Mykotoxinen tendenziell grösser.

Zu Frage 3: Dazu sind keine kantonalen Statistiken vorhanden. Gesamtschweizerisch hat sich der Einsatz mineralischer Dünger gegenüber 1989 um 30 % verringert, bei den Pflanzenschutzmitteln liegt der Rückgang bei rund 35 %. Weil das Baselbiet einen hohen Anteil an IP- und Bioproduzenten aufweist, dürfte der Rückgang bei uns höher sein.

Zur Frage 4: Nitrat- und Atrazingehalt werden vom Kantonalen Laboratorium regelmässig untersucht; dabei zeigt sich seit Jahren eine deutliche Tendenz zur Reduktion dieser Werte, doch ist diese nicht ausschliesslich auf die IP- und Bioproduktion zurückzuführen, sondern auf verschiedene weitere Massnahmen; die höchsten Konzentrationen wurden zum Teil im Nahbereich von Verkehrsanlagen gemessen, auch dort sind die Werte signifikant zurückgegangen.

Die Nitratgehalte sanken dank intensiver Beratung, Förderung von Extensogetreideanbau und weiteren Massnahmen. Die Nitratgehalte liegen jetzt meistens unter dem Zielwert von 25 mg/l und nur noch selten über dem Toleranzwert von 40 mg/l.

Auch die Atrazingehalte sind stark gesunken, wobei der Verzicht der SBB auf den Einsatz auf den Geleisen vermutlich den grössten Einfluss hatte. Heute liegen die Atrazinwerte im Grundwasser in der Regel unter dem Toleranzwert von 0,1 g/l, während sie anfangs der 90er Jahre oft 0,2 g oder mehr erreichten.

Phosphate kommen punktuell im Grundwasser vor, werden jedoch nicht in erster Linie von der Landwirtschaft verursacht.

Zur Frage 5: Die nachfolgenden Werte betreffen die Flächen mit kantonalen Verträgen in Hektaren, Stand 1997 im Vergleich zu 1994: Magerwiesen 398 ha (+ 43 %), Fromentalwiesen 152 ha (+ 9 %), Weiden 573 ha (+ 15 %), Hecken 43 ha (+ 291 %), Spezialstandorte 41 ha (+ 4'000 %). Gesamthaft resultiert eine Zunahme um 30 %.

Zur Frage 6: Die Jahresberichte der Kommission für ökologischen Ausgleich in der Landwirtschaft stehen auf Wunsch zur Verfügung. Im übrigen berichtet der Regierungsrat jährlich im Amtsbericht über die Entwicklung der Integrierten Produktion und des Biolandbaus sowie über die Grundwasserqualität. Ein zusätzlicher Bericht ist nicht vorgesehen.

Andres Klein dankt dem Regierungsrat für die ausführliche Beantwortung der Interpellation.

://: Die Interpellation ist damit erledigt.

Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Protokollsekretärin


Fortsetzung des Protokolls vom 15. Oktober 1998


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