LR Protokoll 17. September 1998

Protokoll der Landratssitzung vom 17. September 1998



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





10 98/162 Fragestunde (12)

1. Jacqueline Halder: Supercross und Luftreinhalteverordnung
Im Dezember findet mit dem Segen der Baselbieter Justizdirektion im Joggeli das Motorrad-Spektakel "Elf International Supercross" statt. Da es sich hier offenbar um eine "Show" und nicht um ein Rennen handelt, steht der Veranstaltung nichts im Wege. Allerdings hat seinerzeit Regierungsrat Striebel als Antwort auf eine Interpellation betont, dass "Sportarten, die derart intensiv mit Lärm, Gestank und Abgasentwicklung verbunden seien", nicht in die St. Jakobshalle gehören.
Im Regierungsprogramm 1995 - 1999 steht unter Kapital "Luft": Der Luftreinhalteplan beider Basel soll mit ergänzenden und teilweise neuen Ansätzen zur Reduktion der Luftbelastung vorgelegt werden. Ein sichtbares Zeichen in dieser Richtung wird die nationale Luftkampagne der Jahre 1997 - 1999 sein, die mit einem regionalen Bezug direkt zur Region auf den persönlichen Beitrag für eine bessere Luft hinweisen soll.
Die Verbesserung der Luftqualität ist kein isoliertes Anliegen einiger weniger, sondern ein Generalthema über eine Vielzahl staatlicher Aktivitäten.

Fragen:
1. Steht die Regierung voll hinter dieser Motocross-Veranstaltung?
2. Wie lässt sich diese Veranstaltung mit den Bemühungen für eine bessere Luft vereinbaren?
3. Ist die Regierung nicht auch der Meinung, dass eine solche Veranstaltung quer zum Regierungsprogramm steht?
4. Wie soll man vor allem Jugendliche zu umweltfreundlichem Handeln (z.B. DollAir-Kampagne) anhalten, wenn von höchster Ebene eine dermassen omissionsträchtige Veranstaltung gebilligt wird?
5. Wie hoch wird die zusätzliche Schadstoffbelastung durch die Motoren im ohnehin schon stark belasteten Gebiet rund um die St. Jakobshalle ausfallen?
6. Könnte dieser Anlass nicht zu einem Präzedenzfall werden?

Zu 1.: RR Elsbeth Schneider antwortet, RR Koellreuter sei zu dieser Veranstaltung angefragt worden. Eine besondere Bewilligung erübrige sich, weil sich der Regierungsratsbeschluss auf rennsportliche Verantaltungen beziehe; beim Supercross aber handle es sich nicht um ein Rennen, sondern um eine Show mit speziell auch für Geschicklichkeitsprüfungen ausgerüsteten Motorrädern.
Zu 2.: Wenn auch die Bedenken der Fragestellerin unter dem Blickwinkel der Ressourcenschonung und des Energieverbrauchs einleuchten, müsse die Veranstaltung im Gesamtkontext der gesellschaftlichen Entwicklung gesehen werden. Aus Gründen der Rechtsgleichheit wäre es willkürlich hier einzugreifen und bei anderen Freizeitaktivitäten mit ähnlichen Umweltbelastungen die Augen zu verschliessen. Die Schadstoffemissionen der Veranstaltung selbst dürfte sich zudem im Rahmen eines Bruchteils dessen bewegen, was die Besucher als Anreisende an Schadstoffen ausstossen.
Die Regierung stelle einen Interessenkonflikt fest, der aber nicht einem einzigen Veranstalter angelastet werden dürfe.
Zu 3. Das Regierungsprogramm befasse sich nicht mit solchen Detailaspekten.
Zu 4. Laut Ansicht von RR Schneider überschätzt Frau Halder die Relevanz der Veranstaltung in Bezug auf die Emissionen, insbesondere im Vergleich zu andern Veranstaltungen mit gleichem Publikumsaufmarsch, aber auch in Bezug der Wirkung auf die Jugendlichen.
Zu 5. Als relevant bezeichnet die Regierungsrätin die Emissionen der motorisiert anreisenden Zuschauer.
Zu 6. Gesetzliche Bestimmungen, welche eine solche Veranstaltung verbieten würden, beständen nicht.

Jacqueline Halder nimmt Bezug auf einen am Montag in der BAZ erschienenen Artikel zum Thema Autocross. Darin führt die Präsidentin des Vereins Autocross, Frau Anna Wenger, aus: "....ist es ein Anliegen, das Autocross auch als spannende Beschäftigung für junge Leute hervorzuheben." Jacqueline Halder möchte von der Regierung hören, ob sie diese Meinung von Anna Wenger teile.

RR Elsbeth Schneider sieht es auch lieber, wenn die Jugend auf dem Fussball- oder Tennisplatz anzutreffen ist.

2. Eugen Tanner: Steuerveranlagungen
Frage:
Hat die Übernahme der Steuerveranlagung durch die Gemeinden in den letzten Jahren (seit 1. Januar 1993) zu einer entsprechenden Reduktion der personellen Kapazitäten bei der kantonalen Steuerverwaltung geführt?

Wenn möglich Zahlen:
- Verlagerungen absolut und %-Werte einerseits
- Personalbestandesabbau absolut und in % andererseits

RR Hans Fünfschilling
antwortet, dass im Jahre 1993 29 Gemeinden 98'000 Veranlagungen durchführten. Der Kanton führte in 44 Gemeinden 21'000 Veranlagungen aus. In der Steuerperiode 1995/'96 übernahmen ein paar weitere Gemeinden zusätzlich Veranlagungen, nämlich Pfeffingen, Arlesheim, Arisdorf, Augst, Bubendorf, Giebenach, Hersberg, Känerkinden, Rothenfluh, Rümlingen, Tecknau, Bennwil, Diegten und Waldenburg; insgesamt übernahmen diese Gemeinden vom Kanton 8000 Veranlagungen. Gleichzeitig übernahm der Kanton aber deren 8500 im Laufental. Mit Stand 1995 haben 43 Gemeinden selber 107'000 Veranlagungen durchgeführt. Für den Kanton hat sich die Zahl insgesamt nicht verändert.
In der Periode 1997 veranlagten weitere 7 Gemeinden etwa 4000 mal selbständig, nämlich Ormalingen, Rickenbach, Thürnen, Hölstein und Lampenberg. Gleichzeitig übernahm der Kanton aber die grosse Gemeinde Pratteln mit gegen 10'000 Veranlagungen, so dass der Kanton unter dem Strich im Jahre 1997 25'000 Veranlagungen übernommen hat gegenüber 21'000 im Jahre 1993. Damit lässt sich festhalten, dass die Verschiebung aufgrund der Laufentalübernahme und der Gemeinde Pratteln zustandegekommen ist und nicht zu einem Abbau beim Kanton, sondern zu einer Steigerung geführt hat.
Trotzdem wurde - als Ergebnis der Strukturanalyse - auf der Steuerverwaltung Personal abgebaut.

3. Heidi Portmann: Jahr-2000-EDV-Problem
Viele Computer werden in der Nacht vom 31. Dezember 1999 auf den 1. Januar 2000 die Jahreszahl von 99 auf 00 schalten.

Fragen:
1. Was hat der Regierungsrat bisher unternommen respektive was wir er unternehmen, um dieser Umstellung bei Computern und anderen elektronischen Geräten mit Datumsteuerung in der Verwaltung, Spitäler etc. zu begegnen?
2. Hat der Regierungsrat einen Kredit bewilligt? Wenn ja, wie hoch?
3. Hat der Regierungsrat Rückstellungen zur Deckung von Rechtsansprüchen infolge des Millennium-Problems getätigt? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, wie hoch?
4. Arbeitet unser Kanton mit anderen Kantonen zusammen?

RR Hans Fünfschilling
weiss wie alle andern auch nicht, ob das vieldiskutierte Thema im Jahre 2000 zum Champagner-Korkenknaller wird oder zur weltweiten Katastrophe. Zur Zeit werden noch beide Szenarien publizistisch für möglich verkauft. Der Finanzdirektor weist darauf hin, dass die Regierung bereits im Jahresprogramm 1997 geplante Aktivitäten aufgeführt hat.
Zu 1.: Der Kanton Basel-Landschaft hat nicht, wie beispielsweise der Bund, einen Verantwortlichen für das Jahr 2000 ernannt, weil diese Aufgabe in allen Direktionen fachspezifisch gelöst werden soll.
Überall wurden Checklisten geschrieben, die Programme überprüft, Tests durchgeführt.
Zu 2. Im Budget werden Hinweise für einzelne Projekte erkennbar sein, einen Gesamtkredit aber hat die Regierung nicht gesprochen.
Zu 3.: Rückstellungen macht die Regierung gemäss Finanzhaushaltsgesetz nur zu Ereignissen oder Verpflichtungen, die bereits bekannt sind, wenn beispielsweise klar ist, dass eine Zahlung geleistet werden mus, aktuell aber noch nicht fällig ist.
Zu 4.: Zusammenarbeit mit anderen Kantonen pflegt die Finanzdirektion im Rahmen der Schweizerischen Informatikkonferenz, wo das Problem regelmässig bearbeitet wird. Auch gibt es gewisse Software, die von den Kantonen gemeinsam benutzt wird; der Kontakt spielt auf der Ebene der Sachbearbeiter.

Heidi Portmann fragt, ob der Kanton die Ausgangslage nicht unterschätze, zumal der Kanton Zürich 5 Millionen budgetiert habe und der Bundesratsdelegierte von einem Milliardenbetrag rede.

RR Hans Fünfschilling wiederholt, wie unsicher die Frage beurteilt werde, was natürlich auch zu sehr unterschiedlichen (Katastrophen-) Szenarien führe. Die Kosten werden aber auch im Kanton Basel-Landschaft die Millionenhöhe überschreiten; so habe allein Kollege Koellreuter für die Umstellung seiner Systeme im Budget 1999 1,9 Millionen Franken eingesetzt.
In erster Priorität wirkt der Regierungsrat darauf hin, dass die Programme nun umgestellt und bis Ende Jahr mit der Zahl 2000 ausgetestet werden.

Oskar Stöcklin bringt die Zusatzfrage ein, ob sich die Regierung auch schon überlegt habe, statt Computer kantonsintern die Jahreszahl umzustellen.
Der Schreiber konnte auf die Frage wohl ein gewisses Amüsement, aber keine schlüssige Antwort vernehmen.

4. Peter Brunner: Feuerwehrkonzept 2000 - Projekt Unita
Bei den Baselbieter Feuerwehren herrscht einmal mehr grosse Verunsicherung, nachdem indirekt bekannt geworden ist, dass ein Projekt "Unita - Feuerwehrkonzept 2000" im Auftrag des Regierungsrates (Regierungsratsbeschluss vom 12. August 1998) lanciert wurde.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Projektes wurden durch die Leitung der Gebäuderversicherung dazu angehalten, gegen aussen und den Feuerwehren Stillschweigen zu wahren.
So wurde und wird in verschiedenen Feuerwehrkreisen aber schon darüber spekuliert, dass zum Stützpunktkonzept, mit dem Projekt "Unita" die Gemeindefeuerwehren weiter redimensioniert und teilweise sogar ganz aufgehoben werden sollen.

Fragen:
1. Was beinhaltet konkret das Projekt "Unita - Feuerwehrkonzept 2000"?
2. Warum wurden die Direktbetroffenen nicht wie dies heute eigentlich üblich ist, über Sinn, Zweck und Ziele des Projekts "Unita" informiert und sogar zur konstruktiven Mitarbeit aufgefordert?

RR Hans Fünfschilling
erinnert an die Einführung und die kontroverse Anfangsdiskussion des Stützpunktkonzeptes, weshalb sehr viel Information notwendig war, bis es von den Feuerwehren akzeptiert wurde. Der Regierungsrat bedankt sich für die ihm von Herrn Brunner gewährte Gelegenheit zum Projekt Unita Stellung zu beziehen und damit eine mögliche Verunsicherung abzubauen.
Zu 1.: Unter dem Projekt Unita ist die Koordination aller Feuerwehreinsatzdienste im Kanton Basel-Landschaft zu verstehen. Es gibt verschiedene Zuständigkeiten: Für die Chemie- und Strahlenwehr ist das Amt für Bevölkerungsschutz zuständig, für die Ölwehr das Amt für Umweltschutz und Energie, den Werkhof führt das Tiefbauamt. Ziel des Projektes Unita ist es, die lokalen und übrigen Einsatzdienste zu koordinieren. Die Regierung beauftragte die Gebäudeversicherung, eine Gesamtkonzeption zu schaffen, unter anderm auch die Zuständigkeitsfragen auf Autobahnen zu regeln, die Ereignisbewältigung in Tunnels sowie die Finanzierungsfragen zwischen Gemeinden/Kanton und BGV. Ziel ist es folglich, ein Gesamtkonzept, eine Gesamtkoordination für den Kanton Basel-Landschaft zu erhalten, mit der Synergien genutzt, Kosten gesenkt und die Effizienz gesteigert wird.
Zu 2.: Zum Kick-off-Meeting vom August wurden sämtliche betroffenen Kreise eingeladen. Vertreten waren die Polizei, die Sanität, das Amt für Bevölkerungsschutz, das Amt für Umweltschutz, das Sicherheitsinspektorat, die Ölwehr, die Chemiewehr, alle Stützpunktkommandanten, ausgewählte Ortsfeuerwehrkommandanten, der Gemeindepräsidentenverband, Gemeinderäte grösserer Gemeinden, der Präsident und Vorstandsmitglieder des Feuerwehrverbandes Baselland, der Kommandant der Berufsfeuerwehr Basel-Stadt.
Im Protokoll wurde für die 35 Personen umfassende Projektgruppe folgendes festgehalten: Kommuniziert werden darf der Auftrag, die Ziele, das Vorgehen und die Teilnehmer. Demgegenüber sind der Zwischenbericht, das Grob- und Detailkonzept vertraulich zu behandeln bis der Regierungsrat darüber informiert ist.

5. Esther Aeschlimann: Reihenimpfung von Jugendlichen gegen Hepatitis B
Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt die Reihenimpfung von Jugendlichen zwischen 11 und 15 Jahren gegen Hepatitis B. Jedes Jahr passieren gesamtschweizerisch 2'000 bis 3'000 Neuinfektionen dieser schweren Krankheit. Daraus resultieren schlussendlich 40 - 80 Todesfälle jährlich. Da man nicht voraussagen kann, ob ein Kind später Risiken in bezug auf Sexualität oder Drogen eingehen wird, will man mit den Hepatitis-B-Impfungen im Alter zwischen 11 und 15 Jahren beginnen.

Fragen:
1. Wie sollen die Jugendlichen im Kanton Basel-Landschaft dazu bewegt werden, sich (freiwillig) impfen zu lassen?
2. Welche Massnahmen gedenkt der Regierungsrat zu ergreifen, um den Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit zum Durchbruch zu verhelfen?
3. Werden die Kosten für die Hepatitis B-Impfung von den Krankenkassen übernommen?

RR Eduard Belser
informiert, dass die Hepatitis B-Impfung seit dem 1. September 1998 für Jugendliche zwischen 11 und 15 Jahren eine Pflichtleistung der Krankenkassen ist. Der Kanton wird mit den Kassen eine Pauschalabgeltung aushandeln. Um die Reihenimpfungen ökonomisch vertretbar durchführen zu können, senkten die Hersteller den Preis des Impfstoffes auf weniger als die Hälfte. Die Schulgesundheitskommission behandelte am 15. September die Frage; sie empfiehlt, jenen Jugendlichen, die aus medizinischen Gründen den Arzt aufsuchen müssen, die Impfung anzubieten. Für Kinder, die auf diesem Wege nicht erreichbar sind, soll in der neunten Klasse eine Reihenimpfung durchgeführt werden. Die Schulgesundheitsschwester der VSD kann diese Aufgabe übernehmen. Das Bundesamt für Gesundheitswesen wird anfangs Oktober über die neuen Reihenimpfungen informieren, anschliessend sollen Schüler und Eltern im Kanton Basel-Landschaft durch ein Informationsschreiben auf die Möglichkeiten hingewiesen werden. Als Werbemittel hat der Bund eine kleine Informationsschachtel mit einer Gummifigur vorbereitet. Sie soll den Fünfzehnjährigen im Kanton verteilt werden. Die Ärzteschaft wird vorgängig im Standesblatt auf die Neuerungen aufmerksam gemacht.

Rosy Frutiger fragt nach, ob sie richtig verstanden habe, die Impfung sei freiwillig, kein Kind könne dazu verpflichtet werden.

RR Eduard Belser bestätigt, Frau Frutiger habe tatsächlich richtig gehört. Im Kanton gebe es keinen eigentlichen Impfzwang.

6. Peter Degen: Kantonale Spitalsubventionen
Gemäss einer Wirtschaftszeitung wollen Bund und Kantone die öffentlichen Spitalsubventionen streichen, was zu einer Prämienerhöhung von bis zu 40 Prozent führen könnte. Zwar sollte das neue Modell sozialverträglich abgefedert werden, doch auch bei diesen Alternativmodellen rechnet man mit Prämiensteigerungen von bis zu 15 Prozent pro Versicherten.

Fragen:
1. Wieweit stimmt es, dass mit dem Bundesamt für Sozialversicherung, den Krankenkassen, Spitälern, Ärzten und einer Vertretung der Sanitätsdirektorenkonferenz, ein neues Finanzierungsmodell diskutiert wird?
2. Wenn ja, was ist der Grund? Bis wann soll dieses neue Finanzierungsmodell eingeführt werden?
3. Wieweit muss gemäss heutigen Stand mit einer Prämienmehrbelastung für die Versicherten gerechnet werden, falls ein neues Modell kommt?

RR Eduard Belser
weist auf die vom Bund geplante Revision des KVG hin, zu dessen Zweck er mit Datum 9. März 1998 eine Vernehmlassung eingeleitet hat. Ausdrücklich von der Revision ausgenommen sind Themen der Finanzierung und Subventionierung, weil dazu weitere Abklärungen getroffen werden müssen. Deshalb ist es auch nicht korrekt, heute von einer Streichung der Spitalsubventionen zu reden. Bekannt ist, dass der Kanton Solothurn kürzlich eine Standesinitiative nach Bern verabschiedete, welche die volle Finanzierung auch der öffentlichen Spitäler über die Krankenversicherung vorschlägt.
Zu 1.: Es ist möglich, dass neue Finanzierungsmodelle in verschiedensten Gremien diskutiert werden, auch bei der Sanitätsdirektorenkonferenz; der Kanton Basel-Landschaft ist noch in keiner offiziellen Diskussion beteiligt.
Zu 2.: Der Grund für ein neues Finanzierungsmodell liegt auf den ersten Blick bei den Vorteilen bezüglich des Wettbewerbes, der Gleichbehandlung vom stationären und ambulanten Bereich, aber auch einer wirkungsorientierten Verwaltung. Unabhängig von der Prämienverteuerung könnten sich auch Nachteile aus einer Systemänderung ergeben, wenn keine Steuermittel mehr in den Spitalbetrieb fliessen würden.
Zu 3.: Heute kann zur Prämienbelastung nicht viel gesagt werden, die Mehrbelastung müsste sicher durch die Prämienverbilligung abgefedert werden, aber grundsätzlich dürfte das Finanzierungssystem der Krankenversicherung mitverändert werden, da es sich um sehr grosse Volumina handelt.

7. Heidi Portmann: Abgabe von 20 Rappen pro Monat mit der Krankenkassenprämie
Seit einiger Zeit entrichtet jede Einwohnerin und jeder Einwohner pro Monat 20 Rappen mit der Krankenkassenprämie. Das Geld soll für die Prävention und Aufklärung verwendet werden. Die Trägerschaft, bestehend aus Kantonen und Krankenkassen, soll "Stiftung für Gesundheitsförderung" heissen.

Fragen:
1. Wieviel Geld hat sich bis anhin angehäuft?
2. Wie werden die Pläne für die Prävention und Aufklärung koordiniert?
3. Werden bald Plakate und Spots am Fernsehen erscheinen?
4. Welche Prioritäten setzt unser Kanton bei der Aufklärung und Prävention?

RR Eduard Belser
hält fest, dass die Stiftung für Gesundheitsförderung neu organisiert wurde. Als Präsident des Stiftungsrates amtet Regierungsrat Klaus Fehlmann (LU); im wissenschaftlichen Beirat ist der Kanton Basel-Landschaft mit Frau Dr. Cornelia Conzelmann, Leiterin der kantonalen Gesundheitsförderung, vertreten.
Zu 1.: Beiträge leisten die Kassen ab 1998; dabei ist pro Jahr mit rund 15 Millionen Franken zu rechnen
Zu 2.: Die Stiftung leistet Beiträge an kantonsübergreifende Projekte der Gesundheistförderung oder für die interkantonale Vernetzung und Koordination. Aktivitäten, die als Aufgaben der einzelnen Kantone betrachtet werden müssen, erhalten keine Finanzhilfe. Die von Frau Dr. Catherine Perrin geführte Stiftung hat drei Schwerpunktprogramme identifiziert:
- Gesundheit und Arbeit
- Ernährung, Bewegung, Entspannung
- Gesundheit Jugendlicher
Jeder dieser drei Bereiche wird von einem Sachbearbeiter betreut. Passt ein Projekt, für welches ein Subventionsantrag gestellt wurde, in eines dieser Programme, so wird es vom wissenschaftlichen Beirat geprüft. Den Entscheid über die Finanzierung fällt letztlich der Stiftungsrat.
Zu 3.: Fernsehspots können im Rahmen der Gesundheitsförderung eingesetzt werden; sie stellen in der Schweiz aber bis anhin ein unübliches Mittel dar. Angesichts des ungünstigen Verhältnisses zwischen Nutzen und Kosten ist nicht mit einem allzu häufigen Einsatz dieses Mediums zu rechnen.
Zu 4.: Der Kanton Basel-Landschaft erhielt bisher von der Stiftung keine Zusage über die Finanzierung eigener Gesundheitsförderungsprojekte. Gewisse Anfragen sind allerdings deponiert. Schwerpunkt der Gesundheitsförderung im kommenden Jahr wird - unabhängig von der Stiftung - gemäss Wunsch des Parlamentes der Frühbereich sein, von der Schwangerschaft bis zum Kindergarten.

8. Barbara Fünfschilling-Gysin: Verträge mit Altersheimen
Seit dem 25. Februar 1997 gibt es eine Verordnung über die Abgabe von Heilmittel (Apothekerverordnung).
1. Spitalapotheken und Heimapotheken sind durch einen Apotheker oder eine Apothekerin zu führen.
2. Der Apotheker oder die Apothekerin muss sich fachliche und betriebliche Unabhängigkeit vertraglich zusichern lassen. Der Vertrag ist der Direktion zur Genehmigung einzureichen.
Obwohl Herr Regierungsrat Belser am 30. März 1998 in einem Brief an die Konferenz der Alters- und Pflegeheime geschrieben hat, dass die Notwendigkeit einer pharmazeutischen Betreuung der Heime unbestritten ist und die Bestimmungen der vor 1 Jahr in Kraft getretenen Apothekerverordnung umzusetzen sind, gibt es bis heute keine entsprechenden Verträge (obwohl die baselbieterische ApothekerInnen bereit sind für diese Aufgaben).

Fragen:
1. Bis wann müssen diese Verträge eingereicht sein, nachdem der erste Termin von Ende Mai 1998 ohne Resultat vorüber gegangen ist?
2. Kommt sich der Regierungsrat nicht verschaukelt vor, wenn seine Aufträge nicht erfüllt werden?
3. Findet es der Regierungsrat nicht an der Zeit, dass in den Heimen im Kanton Basel-Landschaft die geforderte Professionalisierung des Medikamentenwesens an die Hand genommen wird?

RR Eduard Belser
bemerkt einleitend, das nicht eben taufrische Thema werde die Verantwortlichen wohl auf kantonaler und eidgenössischer Ebene noch einige Zeit verfolgen. Angesichts der zum Gefecht angelegten Bandagen müsse neben dem Heil der Patienten wohl noch ein anderes Heil damit verbunden sein.
Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion möchte in den Alters- und Pflegeheimen klar vermitteln, wie die Heilmittelbewirtschaftung durch die Führung der Heimapotheke zu verwirklichen ist. Ohne diese Klarheit werden die Heime zu Recht keine Apothekerin und keinen Apotheker mit der Führung der Heimapotheke betrauen. Bis zum heutigen Tage ist es der Direktion allerdings aus folgendem Grund nicht gelungen, darüber Klarheit zu schaffen: Die fachliche und betriebliche Unabhängigkeit der Heimapothekerin oder des Heimapothekers lässt es in den Augen der VSD zu, dass sie bestimmen, dass die Ärzteschaft in der Regel keine Heilmittel mehr zur direkten Abgabe an die Bewohnerinnen und Bewohner in das Heim bringt, sondern nur noch die Rezepte schreibt. Gegen diese Modalität wehrt sich die Ärzteschaft mit dem immer gleichen Einwand, es handle sich dabei um einen Verstoss gegen die im Kanton zulässige Selbstdispensation. Die Ärztegesellschaft des Kantons Basel-Landschaft möchte gemäss ihrem letzten Schreiben vom 15. September 1998 in dieser Angelegenheit keine klaren Auflagen der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, sondern möchte es den Heimen überlassen, was sie in diesem Bereich bestimmen wollen; allerdings hat die Gesellschaft bereits angekündigt, allenfalls gerichtlich überprüfen zu lassen, ob ein Verstoss gegen das Selbstdispensationsrecht vorliegt. Daraus ergibt sich wieder eine Unsicherheit und eine Verzögerung, die der Regierungsrat eigentlich zu verhindern beabsichtigt hatte. Die Volkswirtschaftsdirektion hat die Heime angewiesen, bis Ende Oktober 1998 eine Apothekerin oder einen Apotheker mit der Führung der Heimapotheke zu betrauen.
Zu 1.: Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion hält an der Aufforderung fest, dass die Heime die Führung der Heimapotheke sicherzustellen haben. Dazu wurden Minimalstandards zur Führung einer Heimapotheke und auch Inhaltsangaben eines möglichen Vertrages unterbreitet. Termin wäre Ende Oktober 1998.
Zu 2.: Da der Regierungsrat einiges Verständnis für das Zögern der Heime aufbringt, kommt er sich - zumindest von den Heimen - nicht verschaukelt vor.
Zu 3.: Tatsächlich ist es an der Zeit, dass im Kanton mit der Professionalisierung des Medikamentenwesens vorwärts gemacht wird.

Esther Aeschlimann fragt, wo der Regierungsrat unter den gegebenen Umständen für die Heimapotheken den Anreiz sehe, zugunsten der Prämien- und Steuerzahler kostengünstig zu wirtschaften.

RR Eduard Belser weist darauf hin, dass die Medikamente immer noch von den Ärzten verschrieben werden; die Heime entscheiden also, zumindest im Falle verordneter Medikamente, nicht über das Medikament. Anders möge es sich bei frei zu beziehenden Medikamenten verhalten. Für diese Fälle liege es am Verantwortungsbewusstsein des Apothekers, nicht die teuersten Präparate einzusetzen; zudem überprüften auch die Kassen die diesbezügliche Praxis; eine staatliche Kontrolle einzuführen, beabsichtigt der Regierungsrat nicht. Recht gibt er Frau Aeschlimann, weil die neuen Medikamente kostenmässig einen Quantensprung nach oben machen.

Gerold Lusser erlaubt sich als einziger Vertreter der Ärzteschaft und der Ärztegesellschaft des Kantons Basel-Landschaft in diesem Rat die Frage an den Regierungsrat, warum er diese Verordnung am 25. Februar 1997 überhaupt erlassen habe. Er möchte die Vorteile ebenso erfahren wie die Nachteile beim bisherigen System. Bis anhin gehe es um die Frage der Qualitätskontrolle. Der Mediziner erinnert daran, dass das Fach Pharmakologie beim Staatsexamen als Hauptfach geprüft wird und somit die approbierte Ärztin und der approbierte Arzt in der Lage ist, Medikamente abzugeben, zu verordnen und zu bewirtschaften beziehungsweise bewirtschaften zu lassen. Er wünschte deshalb Auskunft, auf welcher juristischen Basis diese Verordnung erlassen worden ist.

RR Eduard Belser antwortet dem einzigen Vertreter der Ärztegesellschaft in diesem Rat, wegen praktischer Vorkommnissse habe die Direktion Grund gehabt, die Medikamentenversorgung in den Heimen straffer zu regeln. Es habe strafrechtliche Verfahren in Heimen gegeben, die zum Ausscheiden von Heimleitern geführt hätten; zudem seien Hinweise eingegangen, dass selbst Toten noch Medikamente verschrieben wurden.

Heidi Portmann fragt, ob die strengere Überwachung auch ausschliesse, dass Analphabeten in den Heimen die Medikamente einfach nach Farbe oder Form verabreichen könnten.

RR Eduard Belser sieht es in der Verantwortung der Heimleitung, dass die verordneten Medikamente korrekt verabreicht werden. Mit Blick auf seinen Kollegen, den Erziehungsdirektor, hofft er allerdings auch, dass der Analphabetismus im Kanton kein allzu gravierendes Problem darstellt.

9. Willi Müller: Kriminelle Asylbewerber im Baselbiet
Nach dem Mord an einem 28jährigen Asylbewerber aus Sierre Leone, in Basel, wurden zwei Tatverdächtige Landsleute festgenommen. Sie waren (und sind) wie der ermordete im Baselbiet wohnhaft (Münchenstein und Reinach), im Drogenmilieu aktiv und der Justiz, Polizei und Verwaltung als Kokaindealer bekannt.

Fragen:
1. Wenn der Justiz, Polizei und der Verwaltung schon bekannt war, dass diese Asylbewerber sich als Drogendealer aktiv betätigten, warum wurden diese nicht umgehend inhaftiert, das Asylverfahren beschleunigt abgeschlossen und diese als kriminelle umgehend aus der Schweiz ausgewiesen?
2. Bis wann kann mit einer allfälligen Ausweisung der beiden obgenannten Asylbewerber bzw. Drogendealer gerechnet werden?
3. Warum wurde zudem alternativ gegen diese Asylbewerber und Drogendealer nicht ein Standortverbot (zum Beispiel Basel-Stadt) ausgesprochen?
4. In welchem Rahmen, Milieu und Grösse sind der Justiz, Polizei und der Verwaltung weitere kriminelle Asylbewerber mit Wohnsitz Baselbiet bekannt?

RR Andreas Koellreuter
zu 1.: Der ermorderte Asylbewerber war in der Drogenszene Basel bekannt, während die beiden später im Baselbiet angehaltenen Asylbewerber in der Drogenszene nicht bekannt waren. Eine nähere Überprüfung der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt ergab, dass beide für die Tat nicht in Frage kommen können, weshalb sie auf freien Fuss gesetzt wurden.
Zu 2. : Die Asylverfahren wurden für die beiden unterdessen auf dem üblichen Weg abgeschlossen. Zur Zeit wartet die Justizdirektion noch auf die notwendigen Reisepapiere.
Zu 3.: Da die beiden weder in Basel-Stadt noch in Basel-Landschaft vorvermerkt waren, bestand kein Anlass, eine Ein- oder Ausgrenzung zu veranlassen. Zur Zeit sind 50 Personen von der Stadt ausgegrenzt und leben in einer Baselbieter Asylunterkunft.
Zu 4.: Bei der Fremdenpolizei sind aktuell 175 deliktisch in Erscheinung getretene Asylsuchende registriert. Unter den begangenen Delikten finden sich Diebstahl, Ladendiebstahl, Vermögesndelikte, Körperverletzung, Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Nötigung, Drohung usw.

Willi Müller fragt die Regierung, ob es nicht ihre Pflicht wäre, bei Bundesrat Koller vorstellig zu werden, um die Verfahren der 175 im Kanton Basel-Landschaft lebenden Delinquenten zu beschleunigen und sie danach sofort auszuweisen.

RR Andreas Koellreuter antwortet, dass selbstverständlich die Asylverfahren dieser Personen beschleunigt werden - und dies nicht erst seit heute. Sobald der Kanton beim Bund um Beschleunigung der Verfahren nachsuche, lenke der Bund jeweils ein, so geschehen auch im letzten Jahr, als es um das Starten der Aktion mit Ex-Jugoslawien ging.

10. Ludwig Mohler: Elternbeiträge für Schullager
In den weiterführenden Schulen ist es Praxis, dass Schülerinnen und Schüler mit den Lehrern ein- bis zweimal pro Jahr in ein Klassenlager gehen.
So begrüssenswert und unbestritten dieses Gemeinschaftserlebnis ist, vor allem für Familien mit mehreren Kindern kann die Kostenbeteiligung rasch mehrere hundert Franken pro Jahr betragen.

Fragen:
1. In welchem Rahmen können betroffene Eltern mit Kindern auf eine finanzielle Unterstützung bzw. Entlastung durch die Schulen rechnen?
2. Aus welchen Gründen müssen sich die Eltern an den Grundkosten mitbeteiligen und in welchem Rahmen bzw. Höhen bewegen sich diese?

RR Peter Schmid
erklärt zur 1. Frage, dass unter dem Budgetposten Schulreisen ein mit 7 Franken pro Schülerin und Schüler gespiesener Sozialfonds bereitgestellt ist. Idee ist es, die Mittel für jene Schülerinnen und Schüler einzusetzen, die aus eigenen Mitteln die Lagerbeiträge nicht entrichten können. Die Beiträge werden nach Situationsabklärungen durch das Rektorat einzelfallweise ausbezahlt. Ein wichtiger Punkt ist dabei stets, inwieweit die Jugendlichen durch Eigenleistungen einen Beitrag leisten können.
Zu 2.: Der Schulunterricht an den weiterführenden Schulen ist zwar für Kinder, die zusammen mit ihren Eltern im Baselbiet wohnhaft sind, nach Artikel 7 des Schulgesetzes unentgeltlich, die Lehrmittel allerdings müssen von den Schülerinnen und Schülern selber bezahlt werden. Schulanlässe werden traditionellerweise zu den Lehrmitteln gezählt. Die Kosten für eine Lagerwoche mit einer bestimmten thematischen Ausrichtung belaufen sich in der Regel auf rund 250 Franken, eine sogenannte Bildungsreise ins Ausland kommt auf etwa 750 Franken zu stehen. Sämtliche Schulen richten sich bei den Beiträgen aus dem Sozialfonds und bei der Preispolitik der Reiseaktivitäten nach Limiten, die durch die Aufsichtskomissionen festgelegt sind und nicht überschritten werden dürfen.

Peter Brunner wurde ein Fall in Birsfelden bekannt, wo eine Familie mit drei Kindern pro Monat und Kind 30 Franken für Schullager ausgeben muss. Er fragt sich deshalb, ob sich der Kanton nicht Gedanken machen müsste, wie er den Finanzierungsmodus für bestimmte Einkommensgruppen sozialer ausgestalten könnte.

RR Peter Schmid steht zum Grundsatz, aus finanziellen Gründen niemanden auszuschliessen. Wenn trotzdem eine Situation, wie geschildert , entsteht, so soll das dem Erziehungsdirektor gemeldet werden, damit individuell geholfen werden kann.

11. Peter Brunner: Behindertentransporte
Die Behindertentransporte garantieren vielen Behinderten und Betagten eine "eingeschränkte Mobilität", da der öffentliche Verkehr noch immer nicht behindertengerecht ausgebaut ist.
Im Jahre 1997 wurden zum Beispiel von vielen ehrenamtlichen TIXI-Fahrerinnen und Fahrern rund 53'000 Stunden unentgeltliche Fahreinsätze getätigt und zudem durch Spenden von rund 300'000 Franken ein Teil der Fahrkosten abgedeckt (Benzin, Reparaturen, Ersatzanschaffungen usw.).
Die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Land leisten gemäss Vertrag zugunsten der Behindertentransporte rund 300 Franken (dieser Beitrag entspricht lediglich den Subventionen der Kantone BS und BL pro beitragsberechtigte Person des Tarifverbundes Nordwestschweiz, exkl. Gemeindebeiträge) pro behinderte und betagte Person, sofern ärztlich bescheinigt wird, dass die Benützung des öffentlichen Verkehrs nicht möglich ist.
Die Regierungen beider Basel haben nun den Subventionsvertrag aus dem Jahre 1990 auf Ende 1998 gekündigt.

Fragen:
1. Was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen, um auch den Behinderten, die den öffentlichen Verkehr nicht benützen können, eine angemessene Mobilität zu gewährleisten?
2. In welchem Rahmen sieht er zusammen mit Basel-Stadt eine gesicherte finanzielle Lösung (Subvention) für die Transportdienste behinderter und schwerstbetagter Personen?
3. Wieweit wäre es im Sinne eines längerfristigen Finanzierungskonzeptes und gleichzeitig auch von aktiven Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen (3000 Arztzeugnisse per 1997) möglich, statt einer ärztlichen aufwendigen Kontrollbescheinung eine Pauschalabgeltung (Globalbudget) anzustreben?

RR Peter Schmid erinnert unter Bezug auf die 1. Frage, dass mit Unterstützung des Parlamentes vor nicht allzu langer Zeit eine Lösung konzipiert wurde, die leider nicht funktioniert. Man wollte eine einfache Vorgehensweise, indem man sagte, ein ärztliches Attest löse die Fahrtberechtigung für eine bestimmte Summe aus. In der Folge wurden viele Arztatteste beschafft. Die eine Gruppe schöpfte die Mittel für die Fahrten aber nicht aus, eine zweite Gruppe nahm die Dienstleistung im erwarteten Ausmass in Anspruch und eine dritte ist in einem so hohen Grade behindert, dass sie mehr Fahrten bekommen sollte. Das bis anhin angewandte System schafft aber keinen Ausgleich, was dazu führte, dass die für die Fahrten zuständige Organisation immer weniger Betriebsmittel erhalten hat, weil von vielen Berechtigten der Gutschein der beiden Kantone nicht genutzt wurde. Deshalb hat der Erziehungsdirektor vor, in den nächsten Wochen der Regierung einen neuen Vertrag mit der klaren Zielsetzung zu unterbreiten, dass alle Behinderten, die den öffentlichen Verkehr nicht benützen können, eine angemessene Mobilität erhalten sollen.
Zu 2.: Obwohl RR Peter Schmid der Regierung nicht vorgreifen möchte, so hält er doch fest, dass die neue Vereinbarung klare Rahmenvorgaben für die sehr wichtige Koordinationstelle beinhalten soll.
Zu 3.: Ein Pauschalbeitrag, ähnlich dem vom Fragesteller skizzierten, ist vorgesehen, allerdings soll eine Entkoppelung zwischen der Finanzierung und der Anspruchsberechtigung durch das Arztzeugnis vorgenommen werden. Es soll eine möglichst einfache Lösung, wie sie auch die Nichtbehinderten vorfinden, geschaffen werden. In der zur Zeit in Arbeit befindlichen Vorlage ist eine Pauschalsumme für die Koordinationsstelle vorgesehen; die Lösung zielt also in Richtung Globalbudget und Leistungsauftrag an die durchführende Organisation.

12. Andrea von Bidder: Erschwerte Anstellung mit neuer, 2-jähriger KindergärtnerInnenausbildung
Als Mitglied der Erziehungs- und Kulturkommission habe ich mich intensiv mit der Seminarreform auseinander gesetzt und den Entscheid überzeugt mitgetragen, für KindergärtnerInnen eine 2-jährige und eine 3-jährige Ausbildung, letzteres inkl. der Ausbildung zur Unterstufenlehrkraft, anzubieten. Die Nachricht Mitte Sommerferien, dass die 2-jährige Ausbildung bei den die KindergärtnerInnen anstellenden Behörden weniger geschätzt würde (bz vom 16. Juli 1998), hat mich sehr erschreckt.

Fragen:
1. Ist der Regierungsrat der Meinung, dass zufällig alle schwächer qualifizierten KindergärtnerInnen die 2-jährige Ausbildung gewählt haben oder sieht er Gründe für die Nichtanstellung dieser Kindergartendiplom-Absolventen?
2. Hat der Regierungsrat davon Kenntnis, was die elf am 16. Juli 1998 noch stellenlosen KindergärtnerInnen zur Zeit arbeiten und ob vielleicht doch noch einige in letzter Minute an einem Kindergarten eingestellt werden konnten?
3. Wie wurden die KindergärtnerInnen-einstellenden Behörden über die Unterschiede und die Qualität der zwei verschiedenen Ausbildungsvarianten informiert?
4. Welche Begleitung bei der erschwerten Stellensuche erhielten die "erfolgreichen" AbsolventInnen des 2-jährigen Kurses?
5a. Informationsarbeit:
Beabsichtigt der Regierungsrat, die jetzigen AbsolventInnen verbessert auf die Stellensuche vorzubereiten resp.
5b. die anstellenden Behörden ein weiteres Mal über die KindergärtnerInnen-Ausbildung im Kanton Basel-Landschaft, mit speziellem Hinweis, worin der Unterschied der beiden Ausbildungswege besteht, zu orientieren?

RR Peter Schmid
geht einleitend auf die Ausgangslage ein: Vor der Seminarreform erreichten die SeminaristInnen nach zehn Schuljahren in einer dreijährigen Seminarausbildung die Lehrberechtigung für den Kindergarten. Neu wird nach einer zwölfjährigen Schulausbildung in einer zweijährigen Seminarausbildung die Lehrberechtigung erzielt. Somit ist die gegenwärtige Praxis nicht eine Ausbildungsverkürzung, sondern eine Verlängerung um ein Jahr. Leider gab es in der Praxis eine vorurteilsbelastete Verwirrung, weil behauptet wurde, mit der zweijährigen Ausbildung gehe eine Verkürzung und ein Qualitätsverlust einher. Bedauerlich ist es, dass just Kindergärtnerinnen diese Behauptung aufrecht erhalten.
Zu 2.: Nach der Stellenumfrage vom 30. August 1998 sind gegenwärtig vier Absolventinnen des Kindergärtnerinnenkurses 26 im eigentlichen Sinne arbeitslos. Interessant ist aber, dass sich für eine Kindergärtnerinnenstelle in Rünenberg nur drei Absolventinnen des Kurses interessierten, obwohl sie alle darauf aufmerksam gemacht wurden.
Zu 3.: Das Seminar lädt alle Schulpflegen und Kindergartenkommissionen einmal im Jahr, heuer im April, zu einem Informationsanlass ein.
Zu 4.: Die Begleitung der Stellensuchenden ist für alle Absolventinnen und Absolventen der verschiedenen Ausbildungsgänge dieselbe. Freie Stellen werden im Seminar publiziert.
Zu 5a.: Im Moment läuft keine zweijährige Ausbildung, weil zuwenig Bewerbungen eingegangen sind. Begründet ist dieser Umstand mit der Wahl des dreijährigen Ausbildungsganges, der zur Lehrberechtigung für den Kindergarten und die Primareingangsstufe führt.
Zu 5b.: Das Seminar wird die zuständigen Anstellungsbehörden auch im kommenden Frühling wieder einladen und über vermeintliche oder wirkliche Unterschiede der beiden Ausbildungswege informieren.

Damit ist die Fragestunde beendet.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei

Fortsetzung des Protokolls vom 17. September 1998


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