LR Protokoll 19. Februar 1998 (Teil 8)

Protokoll der Landratssitzung vom 19. Februar 1998



Zur Traktandenliste dieser Sitzung main.htm

Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





24 97/2
Motion der FDP-Fraktion vom 9. Januar 1997: Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen durch Verbesserung der Standortbedingungen: Optimierung der wirtschaftsrelevanten Verwaltungsprozesse

Landratspräsidentin Heidi Tschopp: Die Regierung ist für Überweisung und gleichzeitige Abschreibung. Wir haben von Robert Piller gehört, dass die FDP-Fraktion einverstanden ist.

://: Die Motion wird überwiesen und abgeschrieben.


25 97/12
Postulat von Remo Franz vom 23. Januar 1997: Schaffung von Anreizen für neue Arbeitsplätze

Landratspräsidentin Heidi Tschopp: Der Regierungsrat ist für Ablehnung. Regierungsrat Eduard Belser erklärt warum.

Regierungsrat Eduard Belser hält fest, dass Remo Franz im Kern verlangt, dass der Kanton pro neuen Arbeitsplatz, der geschaffen wird, 10`000 Franken auszahlt. So gut das auf den ersten Blick aussehen würde, schaut der Regierungsrat diese Massnahme als verfehlt in der heutigen Situation an. Erstens gehe es der Baselbieter Volkswirtschaft recht gut. Wenn mit einer solchen schweren Eingriffsmassnahme dem einzelnen 10`000 Franken für die Schaffung eines Arbeitsplatzes gezahlt würden, dann würden die Chancen unter den einzelnen Unternehmern komplett verzerrt. Es würden damit auch Tore geöffnet, die jetzt erlebt werden mit Massnahmenplätzen bei der Arbeitslosenversicherung.

RR Eduard Belser warnt davor, mit diesem Postulat zweierlei Arbeitsmärkte zu schaffen. Die Vorstellung, dass ein Unternehmer Arbeitsplätze abbaut und ein halbes Jahr später wieder aufbaut und der Kanton dann dafür Geld schickt, sei doch etwas sonderbar. Der Regierungsrat bittet, das Postulat abzulehnen, er sieht nicht, dass dieser Weg zum Erfolg führen wird.

Remo Franz meint, dass die Regierung auf Seite 34 des Wirtschaftsberichtes Stellung genommen hat, denkt aber, dass die Regierung sein Anliegen nicht besonders ernst genommen hat. Er habe die Frage gestellt, wie die Anreize zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen geschaffen werden könnten und die Frage nach den 10`000 Franken pro neuen Arbeitsplatz im Sinne einer Idee. Die Antwort sei aber einfach nur abwehrend. Und sie sei falsch, ereiferte sich der Landrat. Das sehe nach Interventionismus aus und hätte zur Folge, dass Anpassungen von Branchen nur aufgeschoben würden. Offenbar sei sein Postulat nicht richtig gelesen worden, auf jeden Fall nicht bis zum Schluss. Anreize zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen seien kein Interventionismus und keine Lebensverlängerung von kranken und unrentablen Branchen. Die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen stelle ein erhebliches Risiko dar, für welches die Banken trotz farbiger Reklame und grossbuchstabigen Versprechen kein Gehör hätten.

Für Remo Franz ist es völlig unakzeptabel, das Neuenburger Beispiel so abwertend darzustellen. Der Kanton Baselland solle doch zuerst einmal nur halb so viel erreichen wie der Kanton Neuenburg, bevor er den Mund so voll nehme und am Schluss mit leeren Händen dastehe. In den vergangenen fünfzehn Jahre hätten sich über 400 neue Firmen im Kanton Neuenburg dankt aktiver Wirtschaftshilfe angesiedelt. Diese Firmen würden aus der ganzen Welt kommen in einen Kanton ohne eigenen Flughafen. Der Kanton Neuenburg offeriere Cash, 10`000 Franken und günstige Darlehen bis zum halben üblichen Zinssatz und bis zu einem Drittel der Projektkosten. Sicher sei nicht alles gut gegangen in Neuenburg, ein Restrisiko bleibe für den Kanton wie für die Unternehmung auch. Der Landrat ärgert sich, wenn der Kanton Neuenburg belächelt wird, obwohl ihm die ganze Wirtschaftspresse eine hohe Dynamik zugesteht.

Remo Franz ist bei der Beantwortung des Postulats noch etwas aufgefallen. Wenn die Arbeitslosenkasse für jemand 50`000 weniger zahlen müsse, weil aus einer anderen Kasse 10`000 Franken zur Schaffung von Anreizen für Arbeitsplätze fliessen, dann habe der Kanton doch ein gutes Geschäft gemacht. Sobald jemand zehn Prozent als Starthilfe einen Exrabonus zahle, gäbe es Leute, die 90 Prozent selber bezahlen. Ein kleiner Beitrag, der nach aussen hin vielleicht gar nicht so ins Gewicht falle, löse ein mehrfaches an Volumen aus.

Weiter ist der Landrat von der Wirtschaftsdebatte enttäuscht, von welcher für ihn viel "alter Kaffee" sei. Der Landrat dankt fürs Zuhören und bittet um Unterstützung für sein Postulat.

Regierungsrat Eduard Belser möchte zuerst zu unterschiedlichen Wirtschaftsförderungen etwas sagen. Das Beispiel Neuenburg verfolge die Baselbieter Regierung mit Interesse. Jetzt müsse aber auch der Massstab klar angelegt werden. Wenn die Zahlen von Neuenburg gesamthaft betrachtet würden - die Mittel, die eingesetzt worden sind, das Bruttosozialprodukt, die Arbeitslosigkeit - dann möchte der Regierungsrat nicht mit dem Kanton tauschen. Somit müsse auch gefragt werden, ob diese Projekte wirklich so gut waren. Sonst müsste der Kanton Neuenburg wesentlich besser als der Kanton Baselland dastehen. Ein Teil der Wirtschaftsförderung habe die Ablösung in der Uhrenindustrie wirklich gut gelöst. Aber einfach eine Kopie von dem zu machen und mit Lohnsubventionen zu arbeiten, davor möchte RR Eduard Belser warnen.

Weiter ist RR Eduard Belser nicht von der Aussage von Remo Franz überzeugt, der meint, dass wenn der Staat zehn Prozent zahlt, nachher die Arbeitsplätze auf Dauer Bestand hätten.
Der Kanton Jura habe mit solchen Projekten begonnen, für das erste Jahr im Wettbewerb zahle der Kanton drei Arbeitskräfte, wenn sich jemand ansiedle. Im gleichen Kanton Jura müsse die Kantonalbank saniert werden.

Hansruedi Bieri und seine Fraktionskollegen haben sich gefragt, wie das mit dem Geld praktisch funktionieren soll. Dem Landrat ist in der Privatwirtschaft noch nie der Gedanke gekommen, dass ein Arbeitsplatz mehr geschaffen würde, wenn vom Kanton noch Geld komme. Der Teil, über den man entscheiden müsse, sei ja viel grösser als die 10`000 Franken.
Die Fraktion kann das Postulat nicht unterstützen. Dem Landrat wäre das als Unternehmer zuviel Eingriff. Zudem würde das seines Erachtens einen Formularkrieg geben.
Ein gute Idee findet der Landrat das Instrument der Arbeitslosenkasse, wo man Einarbeitungszuschüsse bekommt. Das Risiko sei so nicht so gross.
Das Postulat von Remo Franz würde am Schluss auf eine Subvention hinauslaufen, dies könne die FDP nicht unterstützen.

Urs Baumann
möchte nicht seinem Fraktionskollegen in den Rücken fallen, er möchte etwas zu seiner Ehrenrettung sagen. Franz Remo versuchte etwas zu machen, aber vielleicht sei dies nicht das richtige Mittel. Es könne sicher nicht ernsthaft daran gedacht werden, dass wenn man zum Beispiel im Baugeschäft in Probleme komme, man dann kurz vor Konkurs noch 30 Arbeitsplätze schaffe, um 30`000 Franken zu erhalten. Und ein paar Monate später sei die Unternehmung trotzdem konkurs. Das sei sicher nicht der Weg. Es sei vielleicht eine andere Idee dahinter gewesen.

Urs Baumann möchte kurz auf das von Hansruedi Bieri aufgegriffene System der Einarbeitungszuschüsse zu sprechen kommen. Gerade dieses würde bestätigen, das dies nicht der Weg sein könne. Alle würden sicher Unternehmungen kennen, die dieses System missbrauchen würden. Leute werden engagiert und anschliessend getestet. Die Testphase sei dann endlos. Es gäbe Unternehmer, die es meisterhaft verstehen würden, zu Lasten des Staats Arbeitsplätze zu schaffen und Leute zu testen. Nach der Testphase seien diese dann wieder weg. Auch dieses System weise Mängel auf. Der Landrat denkt, dass dies nicht der richtige Anreiz ist. Insofern ist er gespannt, wie die Diskussion herauskommt, wenn wahrscheinlich dieses Jahr die Verlängerung des provisorischen Wirtschaftsförderungsmodell diskutiert wird.

://: Das Postulat wird abgelehnt.


26 97/173
Interpellation von Urs Wüthrich vom 4. September 1997: Arbeitslosenversicherung. Antwort des Regierungsrates

Regierungsrat Eduard Belser weist darauf hin, dass diese Interpellation einen aktuellen Anlass gehabt hat. Dieser sei zwar vorbei, trotzdem wolle er versuchen, sie zu beantworten. Es gehe um die Auswirkungen des damals dringlichen Bundesbeschlusses: Arbeitslosenentschädigungsreduktion von 1 Prozent bei Personen mit Unterhaltspflichten an Kinder oder an Personen mit weniger Taggeld als 130 Franken, beziehungsweise 3 Prozent pro Person mit einem Taggeld von mehr als 130 Franken und keinen Unterhaltspflichten.
Nachdem der Beschluss an der Urne abgelehnt worden sei, sei bekannt geworden, dass die faktische Aufhebung per 30. November 1997 erfolge. Ab 1. Dezember 1997 gab es wieder die ungekürzten Taggelder. Aus diesem Grunde sei der zu erwartende vollständige Ausfall für die vollen elf Monate geschätzt worden. Das Ergebnis laute: Es sei ein einmaliger Ausfall an Einkommenssteuern für den Kanton von insgesamt 97`000 Franken zu erwarten, das entspreche ca. 0,1 Promille der gesamten Einkommens- und Vermögenssteuer von 1996. Der Gemeindesteuerausfall lasse sich entsprechend dem Prozentsatz der kantonalen Steuern bestimmen. Zusätzliche Fürsorgeleistungen, vereinfacht gesagt müssten Personen dann von der Fürsorge unterstützt werden, wenn ihr Haushaltseinkommen geringer sei als die notwendigen Lebenshaltungskosten vom Haushalt. Mit anderen Worten, die Fürsorge sei bedarfsorientiert.

RR Eduard Belser hält fest, dass es sich bei der Arbeitslosenentschädigung jedoch um ein Einkommen, beziehungsweise auch Einkommensanteil handle, aufgrund dessen Höhe sich weder Rückschlüsse auf das Haushaltseinkommen noch auf die allfällige Fürsorgeabhängigkeit zu machen seien. Diese Tatsache werde manchmal übersehen. Die Divergenz entstehe aufgrund von folgenden Faktoren, die zwar bekannt, aber nicht zu quantifizieren seien: Die Arbeitslosenentschädigung sei oft nur ein Einkommensteil. Das Einkommen einer Person sei oft nur ein Teil vom Einkommen eines Haushaltes. Arbeitslosenentschädigungen plus weitere Personeneinkommen führen zu einem Haushaltseinkommen, welches oft den fürsorgerischen Bedarf übersteige. Dass das so sei, belege die Tatsache, das längst nicht alle arbeitslosen Personen, die ausgesteuert würden, fürsorgeabhängig werden. Diese Zahl bewege sich in der Grössenordnung von 20 Prozent. Der Fürsorgeaufwand könne nicht geschätzt werden.

RR Eduard Belser weist darauf hin, dass die Motion Brändli tendenziell weiter geht, als das was damals dringlich beschlossen gewesen sei. Durch eine Reduktion der Versicherungsleistungen von 80 auf 75 Prozent, von 70 auf 60 Prozent von versicherten Verdiensten, da werde mit Steuerausfällen der Einkommenssteuern von etwa 460`000 Franken im Jahr im Baselland, also 0,6 Promille vom gesamten Einkommens- und Vermögenssteuereinkommen 1996 gerechnet. Durch eine Reduktion von der Bezugsdauer unter der Annahme von gleich bleibenden Arbeitslosenzahlen, versicherten Verdiensten und Arbeitslosigkeitsdauer werde durch eine Reduktion auf die 250 Franken Taggelder, eine Auswahl von kantonalen Einkommenssteuern von 2,7 Millionen pro Jahr zu erwarten sein. Das würde 3,3 Promille der gesamten Steuereinnahmen entsprechen.
Auch die zusätzlichen Fürsorgeleistungen seien sehr schwer abzuschätzen. Der Regierungsrat ist gerne bereit, die berechneten Zahlen an Urs Wüthrich weiterzugeben.

Urs Wüthrich dankt für die Antwort. Diese würde bis auf weiteres aktuell bleiben. Der Landrat bittet die Regierung, diese Rechnungen nicht auf die Seite zu legen. In absehbarer Zeit werde sie wieder mit der Frage konfrontiert.


37 96/259
Postulat von Andres Klein vom 28. November 1996: Baubewilligungen über 2 Monate ausgestellt

Andres Klein zieht sein Postulat zurück, damit es nicht nochmals vergebens traktandiert wird. Mit dem neuen Baugesetz, welches ja hoffentlich an der Urne angenommen werde, könne dieses Postulat abgeschrieben werden.

://: Das Postulat wird zurückgezogen.

Landratspräsidentin Heidi Tschopp schliesst die Landratssitzung.



Die nächste Landratssitzung findet statt am Donnerstag, 12. März 1998, 10 Uhr

Back to Top