LR Protokoll 22.01.1998 (Teil 5)

Protokoll der Landratssitzung vom 22. Januar 1998



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





5 97/170
Postulat von Peter Brunner vom 4. September 1997: Massnahmen gegen das illegale Graffiti-Sprayen

Landratspräsidentin Heidi Tschopp: Der Regierungsrat lehnt das Postulat ab.

Regierungsrat Andreas Koellreuter: Peter Brunner hat mit seiner Feststellung recht, dass das Graffiti-Sprayen im Kanton Basel-Landschaft meist kein schönes Bild hinterlässt. An gewissen Orten (z. B. Unterführungen) kann dies zwar zu einer anregenderen Gestaltung führen als eine kalte, nackte Betonwand, wenn Graffitis aber an privaten Häusern und Firmengebäuden angebracht werden, so führt deren Entfernung oft zu hohen Kosten. Für den damit verbundenen Unmut hat der Regierungsrat grosses Verständnis. Er will das Problem auch nicht herunterspielen, hält die vorhandenen Instrumentarien und deren Umsetzung aber für ausreichend.
Zur Forderung 1: Ein zusätliches Formular, das für die Erfassung von Graffitt-Sprayereien dient, erachtet der Regierungsrat nicht für nötig, da schon heute ein Formular für unkomplizierte Fälle (Formular Kleinanzeigen) verwendet wird. Bei der Bearbeitung dieses Postulates haben wir auch mit dem Hauseigentümerverband Baselland Kontakt aufgenommen, welcher bisher keine Veranlassung hatte, an die Untersuchungsbehörden heranzutreten, weil das Problem des Graffiti-Sprayens nie von Mitgliedern an den Verband herangetragen wurde.
Zur Forderung 2: Ich verwahre mich gegen die Unterstellung von Peter Brunner, die Polizei müsse "endlich aktiv werden". Die Polizei Basellandschaft unternimmt wahrlich viel im Dienste der Bevölkerung und deren Sicherheit. Sie geht auch gegen Sprayer und Sprayerinnen vor. Den Fahnderinnen und Fahndern ist die Graffiti-Szene durchaus bekannt. Zudem werden Päventionsaktionen (z. B. in Liestal) durchgeführt. Graffiti-Vandalismus erfüllt den Straftatbestand der Sachbeschädigung, der auch geahndet wird.
Zur Forderung 3: Die Polizei orientiert in Absprache mit den Untersuchungsbehörden, wenn Fälle aufgeklärt werden. Bezüglich der Strafen, erfolgt die Information durch die Gerichte. Es kann aber nicht angehen, dass über etwas informiert werden soll, das zwar für die Betroffenen ärgerlich ist, schlussendlich aber nur einen kleinen Teil der Straftaten betrifft. Selbstverständlich wird im üblichen Rahmen darüber orientiert, doch sollten keine vertiefteren Informationen erfolgen.
Abschliessend möchte ich festhalten, dass es sich beim Sprayen um ein gesellschaftliches Phänomen handelt, das teilweise von Privaten und Behörden auch in legaler Form angeboten wird. Strafen bringt in der Graffiti-Szene nur beschränkt etwas. Natürlich kommt es zu Bussen oder anderen Massnahmen (Wischen eines Platzes durch jugendliche Täterinnen und Täter über einen gewissen Zeitraum), doch sind auch die Erziehenden gefragt, die kreative Energien der Jugendlichen in vernünftige Kanäle zu leiten. Der Regierungsrat ist der Meinung, eine Überweisung dieses Postulates sei nicht notwendig.

Peter Brunner: Mit dem Postulat 94/188 Massnahmen gegen das illegale Sprayen und dem Postulat 90/238 Aktive Förderung der Graffiti-Kunst hat die SD-Fraktion diese Problematik schon zweimal im Landrat thematisiert. Einmal wurde verlangt, den Jugendlichen geeignete Plätze zur Nutzung zur Verfügung zu stellen, mit dem anderen Vorstoss wurden gewisse Massnahmen auf der Ebene der Schulen verlangt, damit deplazierte Sprayereien an privaten, kulturellen und erhaltenswerten Bauten aufhören.
In den Städten Bern und Basel wurden neue Massnahmen ergriffen, indem die Graffiti-Sprayereien sehr rasch wieder entfernt wurden und die Szene insofern bekannt ist, als die "Handschrift" der Sprayerinnen und Sprayer erkannt und die einzelnen Graffitis diesen zugeordnet werden können. Da es schon im alten Rom ähnliche Formen der Kreativitätsäusserungen gab, wird auch das Graffiti-Sprayen nicht so rasch verschwinden. Deshalb sind festgelegte Spielregeln unumgänglich. Das Parlament sollte daher festhalten, dass es diese Art von Kunst akzeptiert, diese aber an gewisse Spielregeln knüpfen will. Wer sich daran nicht hält, muss mit Sanktionen rechnen. Ich bitte um Überweisung des Postulates.

Peter Holinger: Die SVP/EVP-Fraktion spricht sich mehrheitlich bei einigen Enthaltungen für die Überweisung dieses Postulates aus. Peter Brunner spricht ein Problem an, dass die Stadt Liestal schon stark beschäftigt hat. Sie musste viele Gebäude wieder sanieren und einen Sprayschutz anbringen, was sehr teuer und ärgerlich ist. Auch der Kanton und private Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer mussten tief in die Tasche greifen, was zu Unmut führte. Sogar am Weihnachtsabend wurde nicht davor zurückgeschreckt, meinen Betrieb durch Graffiti-Sprayerreien zu verunstalten.
Liestal hat zudem eine spezielle Kommission eingesetzt, was aber zu kaum einer Besserung führte.
Das Problem besteht in der ganzen Schweiz, vor allem in Städten mit Zentrumsfunktionen.

Roger Moll: Die FDP-Fraktion stellt sich mehrheitlich gegen Überweisung dieses Postulates, da es inhaltlich nicht erfüllt werden kann. Eine Minderheit, der ich angehöre, unterstützt die Überweisung und möchte darauf hinweisen, dass der Schutz der Bevölkerung einen Dauerauftrag bildet. In Zusammenhang mit der an der letzten Sitzung zur Ablehnung empfohlenen, von der SVP lancierten Initiative wurde auch betont, dass Vandalismus auch ein wichtiges Thema ist. Das Postulat darf nicht einfach aus Leichtfertigkeit nicht überwiesen werden. Der Hausbesitzerverein hat mindestens in der Region, in der ich wohne von dieser Problematik gehört. Es geht hier darum, dass der Staat ab und zu Grenzen des Erlaubten und Machbaren setzt. Er muss die Vorschriften bekannt machen und vollziehen. Es handelt sich hier um ein Postulat, das den Regierungsrat zum Prüfen und Berichten auffordert, ihn also auch nicht zu sehr einengt. Wir sollten zeigen, dass wir ernst nehmen, was viele Bürgerinnen und Bürger betrifft.

Philipp Bollinger: Die SP-Fraktion bittet den Landrat, das Postulat aus den von Regierungsrat Andreas Koellreuter aufgezeigten Gründen nicht zu überweisen. Ärgerlich ist Graffiti vor allem in Zusammenhang mit Baudenkmälern, was aber im Kanton Basel-Landschaft glücklicherweise nicht so oft vorkommt. Das Problem wird mit diesem Postulat überzeichnet. Ausserdem muss der Landrat Prioritäten setzen, wie die repressiven Organe eingesetzt werden sollen. Schwerpunkte müssen im Kampf gegen den Vandalismus im Verkehr und gegen die eigentliche Kriminalität gesetzt werden.

Esther Maag: Mit mehr Repression wurde noch selten mehr Gehorsam erreicht. Graffitis bilden oft den Ausdruck des Wehrens der Jugendlichen gegen die Welt der Erwachsenen. Mit mehr Kontrolle wird die Attraktivität des Graffiti-Sprayens nur noch erhöht. Auch ich freue mich nicht über Graffitis an Kunstdenkmälern, hingegen lockern jene entlang der Bahnhofseinfahrt in Basel das öde Bild der Betonwände sehr auf. Daher erachte ich die von Peter Brunner verlangten Forderungen als die falschen Massnahmen, Graffiti zu bekämpfen.

Gerold Lusser: Ich bin enttäuscht und erstaunt, dass der Tatsache nicht Rechnung getragen werden soll, dass es sich bei den Graffitis um klare Rechtswidrigkeiten handelt. Es ist schade, dass der Landrat keine Willenskundgebung nach aussen signalisieren will. Ein gutes Graffito kann sicher etwas Schönes sein, doch müssen Schmierereien als Sachbeschädigung geahndet werden. Vor einiger Zeit versuchte ich in dieser Hinsicht etwas regulierend zu wirken, indem ich eine Limitierung der Spraymittel verlangte, stiess dabei aber nur auf Unverständnis. Indem der Vorstoss von Peter Brunner aber nicht überwiesen wird, demonstrieren wir Machtlosigkeit.
Sicher ist das Polizeikorps überlastet und kann gegen dieses Unwesen nicht gezielt angehen, doch ist es Aufgabe des Landrates, eine Willensäusserung kund zu tun. Das Argument, dass es sich hier um eine sozialpolitische Zeiterscheinung handelt, kann nicht einfach im Raum stehenbleiben. Ich möchte Sie daher aufrufen, mindestens eine regulierende Absicht zu äussern.

Bruno Krähenbühl: Das Votum von Gerold Lusser hat mich erstaunt, stellt er dieses Postulat doch als Willenskundgebung dar. Peter Brunner stellt darin aber drei ganz klare Forderungen: Er verlangt ein vereinfachtes Formular, das schon heute verwendet wird. Er verlangt, dass die Polizei endlich aktiv und gezielt vorgeht, was uns vom Polizeidirektor versichert wurde. Schliesslich verlangt er die periodische Information der Öffentlichkeit über Schäden, Aufklärungsraten und Strafmassnahmen. Dieser letzte Punkt bildet den Ausschlag, dass ich mich gegen dieses Postulat stelle, wird damit der Anreiz, vermehrt aktiv zu werden, doch noch erhöht. Die SP-Fraktion spricht sich gegen die Überweisung der drei Forderungen im Postulat von Peter Brunner aus.

Regierungsrat Andreas Koellreuter: Der erweckte Anschein, dass die Polizei nichts gegen die Sprayereien unternehme, ist falsch. Zwischen 1991 - 1997 wurden von der Sicherheitsabteilung I beispielsweise 51 Täter ermittelt. 367 entsprechende Anzeige wurden bearbeitet, und der Schaden belief sich auf 1'382'957 Franken.

://: Das Postulat von Peter Brunner wird mehrheitlich abgewiesen.



6 97/175
Interpellation von Peter Brunner vom 4. September 1997: "Lämpe" im Polizeikommando. Antwort des Regierungsrates

Regierungsrat Andreas Koellreuter: Folgende Vorbemerkung sei der Beantwortung vorangestellt: Der Regierungsrat möchte sich zu dieser Angelegenheit an dieser Stelle kurz fassen.
Die Angehörigen der Polizei wurden von mir dreimal per E-mail informiert: Am 21. Juli 1997 wurde mitgeteilt, dass intensiv an der Problemlösung gearbeitet werde. Am 25. Juli 1997 erfolgte die Information über die Auftragserteilung an den Direktionssekretär der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion und am 21. August 1997 jene über meinen Entscheid. Gegenüber der Öffentlichkeit habe ich selbst mehrmals Stellung bezogen. Wichtig erscheint mir, dass wir - womit auch der Landrat gemeint ist - den drei angesprochenen Herren Gelegenheit geben, die gebotene Chance zur Zusammenarbeit wahrzunehmen. Die neue Führungsstruktur, die im August 1997 eingeführt wurde, hat sich inzwischen auch bewährt.

Zur Frage 1: Ich bin sicher, dass nicht primär allfällige unterschiedliche Führungsstile Grund für die Schwierigkeiten in der Polizeileitung waren - diese sind zwar auch leicht daran beteiligt - es handelt sich aber vielmehr um Struktur- und Kommunikationsprobleme.
Zur Frage 2: Offensichtlich ist es dem Interpellanten entgangen, dass es das Triumvirat nicht mehr gibt. Dem Polizeikommandanten sind nun vielmehr fünf Abteilungen, davon zwei Hauptabteilungen, direkt unterstellt (Hauptabteilung Sicherheit, Hauptabteilung Logistik, Informationsabteilung, Kriminalabteilung, Verkehrsabteilung). Wöchentlich finden Rapporte statt. Alle vier Wochen findet ein Rapport mit allen Abteilungsleitern statt (auch mit den der Hauptabteilung Sicherheit und der Hauptabteilung Logist angehörenden). Die Position des Vizekommandanten kommt nur bei Abwesenheit des Kommandanten zum Tragen. Die Stellvertretung liegt in diesem Fall primär beim ersten Vizekommandanten. Ist auch dieser abwesend, liegt die Stellvertretung beim zweiten Vizekommandanten.
Zur Frage 3: Neue Kontrollmechanismen oder Massnahmen drängen sich nicht auf. Selbstverständlich werden wir die Entwicklung sehr gut im Auge behalten. Im weiteren hat die Polizeiarbeit zu keinem Zeitpunkt unter der Situation in der Polizeileitung gelitten. Auch der Schutz der Öffentlichkeit konnte sichergestellt werden. Es wäre ja eine Katastrophe, wenn eine derart kleine Krise die ganze Polizei Basellandschaft erschüttern würde. Dafür ist die Basis zu gesund.
Zur Frage 4: Es wurde keine Frage im Sinne des Postulanten gestellt. Allerdings ergibt sich aus der Umfrage, dass sich die Beziehung zu den Vorgesetzten mit der Reorganisation P 2000 verbessert hat.

://: Auf Antrag von Peter Brunner wird Diskussion bewilligt.

Peter Brunner: Wie hat sich die ganze Krise in den letzten Wochen und Monaten angesichts der drohenden Entlassung auf die Zusammenarbeit im Polizeikommando ausgewirkt? Könnte es sein, dass der Einsatz von Seiteneinsteigern ( insbesondere auf Kaderebene), die nicht über das nötige Fachwissen verfügen, zu gewissen Spannungen geführt hat.

Regierungsrat Andreas Koellreuter: Die neue Organisationsstruktur hat sich bisher bewährt. Der Polizeikommandant wird damit vermehrt in die Tagesarbeit einbezogen. An den zwischenmenschlichen Beziehungen wird noch gearbeitet. Im Moment habe ich dazu nichts zu sagen.
Seiteneinsteiger frischen jedes Polizeikorps auf. Ausserdem verfügte die Polizei Basellandschaft bis zu deren Einsatz über keine entsprechenden Fachkräfte. Eine gesunde Mischung ist sicher sinnvoll. Die Grundversorgung in den Sicherheitsabteilungen wird wohl auch in Zukunft aus dem eigenen Korps rekrutiert. Spezialaufgaben, z. B. im Bereich Logistik, sollten aber von Fachleuten erbracht werden, was den Beizug von Seiteneinsteigern nötig machen kann. Abschliessend möchte ich die Frage in den Raum stellen, in welchem Schweizer Polizeikorps es nicht ab und zu rumort.


Ursula Jäggi: Wie Regierungsrat Andreas Koellreuter schon festhielt, ist die Situation noch nicht ideal. An mich wurde die Klage herangetragen, dass die Mitarbeiter der Polizeiposten zu selten von den Polizeikommandanten besucht würden.

Regierungsrat Andreas Koellreuter: Der Polizeikommandant war während der letzten zwei Jahre stark von der Umsetzung des Projektes P 2000 gefordert. Das hat sehr viel Kraft und Zeit benötigt. Mit der neuen Organisationsstruktur wurde er stärker in die Basis eingebunden. Unterdessen wurde aber schon geklagt, er lasse sich zu oft sehen.

Damit ist die Interpellation erledigt.


7 97/204
Motion von CVP-Fraktion vom 16. Oktober 1997: Abschaffung des Gastwirtschaftsgesetz

8 97/203
Motion von Paul Schär vom 16. Oktober 1997: Neuauflage Gastwirtschaftsgesetz

Landratspräsidentin Heidi Tschopp: Der Regierungsrat lehnt die beiden Motionen ab.

Regierungsrat Andreas Koellreuter: Beide Vorstösse verlangen auf unterschiedliche Art und Weise, dass der Regierungsrat das vom Volk abgelehnte Gastwirtschaftsgesetz umgehend erneut überarbeitet. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass der Zeitpunkt dafür jetzt noch nicht gekommen ist. Es wird vom Volk nicht verstanden, wenn zu kurz nach einer Stellungnahme des Volkes wieder das gleiche Gesetz zur Diskussion gestellt wird. Der Regierungsrat hält dies für eine Missachtung des Volkswillens. Auch die Interpretation der Volksabstimmung ist nicht so einfach. Einerseits wurden die beiden "Polizeiartikel" kritisiert, die beinahe dem bisherigen Gesetz entsprachen, andererseits könnte die Abschaffung des Fähigkeitsausweises eine Rolle gespielt haben. Es ist nicht klar, was schliesslich den Ausschlag für die Ablehnung gab. Im Gegensatz zum Kanton Basel-Landschaft haben sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger anderer Kantone schon für die Abschaffung des Fähigkeitsausweises ausgesprochen.
Der Einsatz der Befürworter des vorgeschlagenen Gesetzes war zudem sehr schlaff. Mit Ausnahme einiger weniger Landratsmitglieder, hat sich der Landrat im Abstimmungskampf kaum für das Gesetz eingesetzt. Die Gegner hingegen haben ihre Kampagne sehr professionell geführt.
Wir müssen den Volkswillen akzeptieren. Im Moment hat die Gastwirtschaftskommission aber den Auftrag erhalten, die geltende Fähigkeitsprüfung auf ein neues Modell hin zu prüfen. Vertreterinnen und Vertreter der Kantonsverwaltung und der Gastro Baselland scheinen einer Lösung schon nahegekommen zu sein.
Auch mit Blick auf die noch offenen Fragen in bezug auf das Binnenmarktgesetz ist es wohl sinnvoll noch etwas Zeit ins Land kommen zu lassen, bevor die Überarbeitung des Gastwirtschaftsgesetzes wieder in Angriff genommen wird.
Aus diesen Gründen lehnt der Regierungsrat die Überweisung beider Motionen ab. Die völlige Abschaffung könnte im Gegensatz zum Ladenschlussgesetz nicht so einfach umgesetzt werden. Einige Punkte müssten dann in anderen Gesetzen und Verordnungen verankert werden, was das Auffinden und die Lesbarkeit nicht gerade vereinfachen würde.
Die "Mini-Revision" des Gastwirtschaftsgesetzes im Kanton Basel-Stadt beschäftigt sich vor allem mit dem Schicksal der Clubwirtschaften. Eine gemeinsame Revision der Gastwirtschaftsgesetze beider Kantone ist nicht so leicht realisierbar, da die Strukturen recht unterschiedlich sind.

Matthias Zoller: Der Regierungsrat will noch abwarten, doch wurde allen Landratsmitgliedern ein Schreiben der Gastro Baselland verteilt, das wie die die beiden zur Diskussion stehenden Motionen eine Veränderung verlangt.
Schon allein in bezug auf die Bedürfnisklausel, erscheint mir eine Änderung unumgänglich. Aber auch mit Blick auf die im Rahmen des Abstimmungskampfes verteilten Broschüren, welche die Aufforderung enthalten, dieses Gastwirtschaftsgesetz abzulehnen, ist eine rasche Wiederaufnahme der Überarbeitung sinnvoll.
Festgestellt werden muss, dass der Status quo von allen Seiten als unbefriedigend empfunden wird und dass die vom Landrat unterbreitete Version aus Angst vor einem "Schnüffelstaat" abgelehnt wurde.
Es geht darum, dass die Gäste sowie die guten Gastwirtinnen und Gastwirte von diesem Gesetz profitieren, und dass nicht weiter Wirteprotektionismus betrieben wird. Innovative Wirte und Wirtinnen haben entsprechende Änderungen schon früher unterstützt. Diesen müssen Chancen geboten werden, im Vergleich mit der übrigen Region bestehen zu können. Wir sollten im alten Sumpf nicht weiterwaten und deshalb reinen Tisch machen, was am ehesten mit der Motion der CVP-Fraktion erreicht wird. Die von Paul Schär in seiner Motion verlangte Änderung des geltenden Gesetzes kann nur befriedigen, wenn alle von der Gastro Baselland und von uns kritisierten Paragraphen gestrichen werden, womit ausser den zwingenden Bestimmungen nicht mehr viel übrigbliebe. Dies wird aber auch in der Motion der CVP-Fraktion berücksichtigt. Werden nur jene Bestimmungen gestrichen, welche die Gastro Baselland kritisiert, wird im Vergleichzu heute praktisch keine Änderung erreicht.
Wir sollten die Chance noch einmal wahrnehmen, wirklich Neues zu erreichen. Deshalb sollten wir nicht einfach das Alte leicht abändern. Wir sollten die Gastro Baselland dazu zwingen, ihr wahres Gesicht zu zeigen, sich nicht hinter der Propaganda gegen den "Schnüffelstaat" zu verstecken und eingestehen zu müssen, dass sie das Gastwirtschaftsgesetz aus purem Protektionismus abgelehnt hat. Ich bitte Sie, ein Ende mit Schrecken für wenige, rückständige Wirtinnen und Wirte einem Schrecken ohne Ende für die Gäste und die wirklich guten Gastgeberinnen und Gastgeber vorzuziehen.

Paul Schär: Die Beurteilung der Lage kann je nach Auffassung anders ausfallen.
Der Regierungsrat kommt zum Schluss, dass das Volk eine erneute Abstimmung über eine Änderung des Gastwirtschaftsgesetzes als Affront empfinden würde. M. E. hat sich das Volk aber nicht grundsätzlich gegen ein neues Gastwirtschaftsgesetz ausgesprochen, sondern es hat Teile des vorgeschlagenen Gesetzes eindeutig abgelehnt. Dass die Botschaft der Gegner besser vermittelt wurde, muss akzeptiert werden. Ausserdem vergehen bis zur Unterbreitung eines neuen Gesetzes wieder drei bis fünf Jahre. Dann zeigen Stimmbürger und Stimmbürgerinnen sicher wieder Verständnis für eine entsprechende Abstimmung. Dementsprechend streiche ich aus meiner Motion den genannten Termin (spätenstens Ende 1999).
Zur Motion der CVP: Ein Teil der FDP-Fraktion wird die Motion der CVP-Fraktion unterstützen, doch sollte m. E. keine Deregulierung um jeden Preis erfolgen. Im übrigen hat auch der Berufsstand der Wirte ein Anrecht darauf, angehört zu werden. Die Gegner der Motion der CVP-Motion wenden dagegen u. a. ein, dass die Gegner des vorgeschlagenen Gesetzes grundsätzlich keine Abschaffung des Gastwirtschaftsgesetzes anstrebten, Regulierungsbedarf tatsächlich besteht, die Problematik vielschichtiger ist, die Abschaffung des Gastwirtschaftsgesetzes im Kanton Solothurn nicht unterstützt wurde und dass auch andere Kantone ein "entschlacktes" Gastwirtschaftsgesetz einer Abschaffung vorgezogen haben.
Zur Motion der "FDP-Fraktion": Für diese Motion spricht, dass eine Zusammenarbeit mit dem Gewerbe möglich ist und es keine bessere Lösung als ein partnerschaftliches Vorgehen gibt. Sicher kann das Basler Gastwirtschaftsgesetz nicht einfach übernommen werden, doch sollte die Chance genutzt werden, eine Vereinheitlichung zu erreichen, was vor allem im Sinne der Agglomerationsgemeinden wäre. Ich bitte den Landrat daher, meine modifizierte Motion (Streichung des Termins) zu unterstützen.

Ursula Jäggi: Die SP-Fraktion kann der Überweisung der Motion der CVP-Fraktion nicht zustimmen, da einzelne Bestimmungen des Gastwirtschaftsgesetzes weiterhin beibehalten werden müssen.
Die Motion von Paul Schär, können wir hingegen unterstützen. Eine Änderung des Gastwirtschaftsgesetzes liegt auch in unserer Absicht. Nicht zustimmen können wir dem in der Abstimmungskampagne nicht offengelegten Wunsch der Gastro Baselland nach Beibehaltung des Fähigkeitsausweises. Volkswille ist, dass auf Schnüffelkontrollen und Hilfssheriffs verzichtet wird. Die SP-Fraktion spricht sich daher für die Überweisung der Motion von Paul Schär aus.

Esther Maag: Die Fraktion der Grünen unterstützt die Motion der CVP-Fraktion zur Abschaffung des Gastwirtschaftsgesetzes. Der Volkswille richtet sich m. E. gegen, die in der Abstimmungskampagne angegriffenen Bestimmungen. Da die notwendigen Vorschriften durch andere Erlassen abgedeckt werden können, kann auf ein Gastwirtschaftsgesetzt verzichtet werden.
Der Motion von Paul Schär stimmt die Mehrheit der Fraktion der Grünen nicht zu, da deren Umsetzung als Zwängerei empfunden werden könnte.

Hans Ulrich Jourdan: Die Motion der CVP-Fraktion scheint auf den ersten Blick, mutig zu sein, auf den zweiten Blick hingegen, erweist sie sich als übermütig. M. E. strebt die Gastro Baselland kein gesetzloses Gastgewerbe an, sie bemängelt nur einzelne Paragraphen des vorgeschlagenen Gesetzes. Das Baselbieter Volk zieht ein angepasstes Gesetz einem ungeregelten Gastgewerbe vor. Die Motion ist deshalb abzulehnen.
Der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion sowie dem Gastgewerbe sollte Zeit gelassen werden, miteinander reden zu lernen, was vorgängig offenbar nicht möglich war und sich nun zu entwickeln scheint. Die Motion von Paul Schär kann zwar unterstützend wirken, rennt aber eigentlich offene Türen ein.

Gregor Gschwind: Falls die Motion der CVP-Fraktion abgelehnt werden sollte, würde die CVP-Fraktion die Motion von Paul Schär unterstützen, da sie eine Änderung verlangt. Sie ist aber skeptisch, dass eine befriedigende Lösung unterbreitet werden kann, da die beste Lösung "dank" einer aufwendigen Abstimmungskampagne Schiffbruch erlitten hat. Die CVP-Fraktion ist von der Motion Schär etwas enttäuscht, hält sie doch keine politischen Aussagen zu den offenen Problemen fest (Polizeiklausel, Bedürfnisklausel, Schnüffelartikel usw.). Hat Paul Schär eine Meinung zu diesen offenen Fragen? Die Kantonsverwaltung kann sich bei der Ausarbeitung des Gesetzes nicht einfach auf die Wünsche der Gastro Baselland stützen, sondern hat auch jene der Parteien, der Konsumentinnen und Konsumenten usw. einzubeziehen. Mit der Hoffnung auf sinnvolle Änderungen stimmt die CVP-Fraktion der Motion von Paul Schär zu, behält sich aber Nichteintreten vor, wenn ihre Erwartungen nicht erfüllt werden.

Erich Straumann: Die SVP/EVP-Fraktion spricht sich grossmehrheitlich gegen die Motion der CVP-Fraktion aus, da eine ersatzlose Streichung nicht ausreicht, wie die CVP-Fraktion selbst bemerkt. Deshalb sollten wir ehrlich sein und nicht den Umweg über andere Gesetze suchen, sondern ein angepasstes Gastwirtschaftsgesetz unterbreiten.
Die Motion von Paul Schär wird von einigen Fraktionsmitgliedern unterstützt, da sie die Ablehnung durch das Volk als Rückweisung zur Neubearbeitung ansehen. Insbesondere das Bewilligungswesen sollte rasch angepasst und vereinfacht werden, führt es wegen seiner Umständlichkeit doch zu grossem Unmut. Vorgaben für ein neues Gesetz bestehen. Beim ersten Vorschlag wurde die Rechnung ohne den Wirt gemacht, was beim zweiten korrigiert werden sollte.

Bruno Steiger: Regierungsrat Andreas Koellreuter hat die beiden Motionen hinsichtlich der Missachtung der Volksrechte einander gleichgesetzt. M. E. wird dies nur durch die Motion der CVP-Fraktion erreicht, da diese das Gesetz abschaffen will, womit über die Hintertür bewirkt werden soll, dass unqualifizierte Personen ins Gastgewerbe einsteigen können. Die SD-Fraktion stellt sich deshalb geschlossen gegen die Motion der CVP. Der Volksentscheid sollte in diesem Sinnen akzeptiert werden.
Zur Motion von Paul Schär: Ein Teil der SD-Fraktion ist der Meinung, dass das Volk das neue Gastwirtschaftsgesetz abgelehnt hat und das geltende vorläufig nicht abgeändert werden sollte. Ein anderer Teil ist der Ansicht, dass bezüglich der Wirteprüfung Änderungen erfolgen sollten.
Da Paul Schär die Motion hinsichtlich der zeitlichen Limite modifiziert hat, wird sie wohl von einem Teil der SD-Fraktion unterstützt werden.

Franz Bloch lehnte die Motion der CVP-Fraktion bisher ab, liess sich von den von Matthias Zoller vorgebrachten Argumenten aber überzeugen und stimmt deren Überweisung nun als mehr oder weniger starke Minderheit zu. Wird diese nicht überwiesen, kann die Motion von Paul Schär auf seine Unterstützung zählen.

Peter Minder: Es ist wichtig, dass etwas unternommen wird. Auch bei den Wirtinnen und Wirten hat ein Prozess zu Meinungsänderungen geführt. Die Motion von Paul Schär sollte unterstützt werden.

Matthias Zoller an Bruno Steiger gerichtet: Es handelt sich hier nicht um ein Hintertürchen, sondern um ein Scheunentor, das offensteht und zudem die CVP-Fraktion steht.

://: Die Motion der CVP-Fraktion wird mehrheitlich abgelehnt.

://: Die Motion von Paul Schär wird mehrheitlich überwiesen.

Die nächste Landratssitzung findet statt am Donnerstag, 5. Februar 1998, 10 Uhr

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