LR Protokoll 28. Mai 1998 (Teil 4)
Protokoll der Landratssitzung vom 28. Mai 1998
Zur Traktandenliste dieser Sitzung
Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
4 98/105
Fragestunde (6)
Landratspräsidentin Heidi Tschopp zieht die Beantwortung von Frage drei vor, da Regierungsrat Fünfschilling noch nicht zur Sitzung erschienen ist.
3. Philipp Bollinger: Kantonale Zusatzverbilligungen von Mietwohnungen
Der Kanton verbilligt in Zusammenarbeit mit dem Bund die Mietkosten für Einwohnerinnen und Einwohner mit bescheidenem Einkommen gemäss Wohneigentumsförderungsgesetz des Bundes.
Das KIGA hat anfangs Jahr die betroffenen Mieterinnen und Mieter angeschrieben und ihnen mitgeteilt, dass auf Intervention der Finanzkontrolle Kürzungen bei diesen Zuschüssen erfolgen werden. Neu gilt als Berechnungsgrundlage der Grundsatz, dass die Zahl der Zimmer pro Wohnung nicht höher sein darf als die Zahl der Personen, die in der Wohnung lebt.
Fragen:
1. Erachtet der Regierungsrat eine Verschärfung der Subventionsbedingungen in Anbetracht der wirt-schaftlichen Lage als sinnvoll?
2. Ist vorgesehen, für Einelternfamilien die bisherige Regelung beizubehalten?
3. Ist das KIGA bereit, die Fälle individuell zu prüfen und auf Härtefälle einzugehen?
4. Gibt es bei der Einführung der neuen Regelung Übergangsfristen?
RR Eduard Belser klärt einleitend, dass es der Regierung bei der von Philipp Bollinger angesprochenen Zusatzverbilligung von Mietwohnungen nicht um eine undifferenzierte Kürzung der Subventionsbedingungen geht.
Zur Kenntnis nehmen musste die Regierung, dass immer häufiger Mieten zu 50 oder gar 100 Prozent subventioniert werden, was weder der Absicht des Gesetzgebers noch den Dekretsbestimmungen entspricht. Dies führte zu einer Intervention der Finanzkontrolle, worauf das KIGA in eigener Regie die Bestimmung erliess, dass nur soviele Zimmer subventioniert werden dürfen, wie auch Personen in der Wohnung leben. Man musste aber erkennen, dass diese Lösung nicht korrekt handhabbar ist, weshalb die Massnahme zugunsten der alten Regelung wieder aufgehoben wurde.
Die in Frage 2 angesprochene Berechnungsgrundlage wird im Rahmen einer Gesamtüberprüfung des Dekretes neu angeschaut. In der zweiten Jahreshälfte soll das Dekret dem Landrat unterbreitet werden.
Zur Zeit also sind die Sofortmassnahmen aufgehoben und der Auftrag zur Dekretsänderung, die eine Verschärfung in irgendeiner Form nach sich ziehen wird, erteilt. Eine Neuregelung muss vor allem bei den mit Schwierigkeiten am Markt kämpfenden Wohnungen gesucht werden.
Zu den Fragen 3 und 4 kann gesagt werden, dass zukünftig keine Härtefälle mehr auftreten und auch keine Übergangsfristen notwendig sein werden.
Heidi Tschopp begrüsst den von der Finanzdirektorenkonferenz im Wallis heimgekehrten Regierungsrat Hans Fünfschilling.
1. Peter Brunner: Verfassungswidriger Steuerparagraph
In einem Grundsatzentscheid vom 29. April 1998 hat das Baselbieter Verwaltungsgericht einstimmig erkannt, dass Paragraph 8 des Steuergesetzes, bezüglich der Rechtsgleichheit bei Einkommen und Renten, die Ehepaare gegenüber den Konkubinatspaaren krass benachteiligt.
In Konsequenz dieses Sachverhalts hat das Gericht den umstrittenen Paragraphen umgehend korrigiert.
Gemäss der Beantwortung der Interpellation 97/176 vom 11. Dezember 1997 bestand aber nach Auffassung des Finanzdirektors kein direkter Handlungsbedarf und ein allfälliger Gerichtsentscheid müsste im Rahmen der anstehenden Steuergesetzesrevision politisch gelöst werden.
Fragen:
1. Dürfen nun die vielen betroffenen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gemäss dem Verwaltungsgerichtsentscheid schon bei der Veranlagung 1997/98 mit einer modifizierten Einkommenseinstufung (Steuerreduktion) rechnen?
2.a Wenn Ja, erfolgt die Neueinstufung generell durch die Steuerverwaltung oder nur auf Antrag der Steuerpflichtigen?
2.b Wenn Nein, aus welchen Gründen ist der Regierungsrat gegen die sofortige Umsetzung des Verwaltungsgerichtsurteil vom 29. April 1998?
RR Hans Fünfschilling spricht zuerst den Verwaltungsgerichtsentscheid an, in dem die bisher im Steuergesetz festgehaltene Bestimmung, dass das Renteneinkommen nicht für das Teilsplitting gebraucht werden darf, korrigiert wird.
Das Splitting wurde 1979 eingeführt, als erstmals die Frage auftauchte, wie das von der mitarbeitenden Ehefrau erzielte Einkommen berücksichtigt werden soll. Man erkannte, dass durch die Arbeit der Ehefrau auch Mehrkosten entstehen, die durch das Teilsplitting berücksichtigt werden sollen.
Da zu diesem Zeitpunkt noch das Konkubinatsverbot in Kraft stand, war es zudem rechtlich gar nicht möglich, in die beschriebene Lage zu geraten.
Erst als der Kanton Basel-Landschaft in den achtziger Jahren das Konkubinatsverbot aufhob, kam die Diskussion über die steuerliche Benachteiligung der Ehepaare gegenüber den Konkubinatspaaren auf; man schuf die Tarife A und B, vergass aber dabei den Rentenfall. Das Verwaltungsgericht hat nun mit seinem Entscheid die Gesetzeslücke geschlossen.
Frage 1 beantwortet der Finanzdirektor mit einem "Jein".
Zur Frage 2 hält er fest, dass die rechtskräftig veranlagten Steuerpflichtigen nicht neu eingestuft werden; wer aber die Veranlagung noch nicht zugeschickt erhalten hat, wird - gemäss einer unmittelbar nach dem Urteil erlassenen Weisung der Steuerveranlagung - auf die neue Art beurteilt.
Peter Brunner weist auf den seit 13 Jahren bestehenden Missstand hin und fragt, ob der Regierungsrat nicht auch der Meinung sei, dass das Vertrauen der steuerzahlenden BürgerInnen hier sehr strapaziert wird, weil klar ist, dass ungerecht veranlagt wird, und man den Gerichtsweg beschreiten muss, obwohl Bundesgerichtsentscheide eine Änderung verlangen.
Zusätzlich möchte Peter Brunner erfahren, was der Regierungsrat bei weiteren Fällen zu tun gedenkt, ob er bereit sei, mit einer Vorlage an den Landrat die ganze Problematik zur Diskussion zu stellen.
Als Drittes möchte er eine Antwort auf die Frage der Ungleichbehandlung, da auf die einen Rücksicht genommen wird und auf die andern nicht.
RR Hans Fünfschilling wiederholt seine Antwort vom letzten Dezember, als er auf die Komplexität des Vergleichs Ehepaare-Konkubinatspaare hingewiesen hat. Ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahre 94 sagt, dass die im Jahre 87 festgelegte Toleranzgrenze von 10 Prozent nicht so eng zu betrachten ist, weil "neue Massnahmen zur Herstellung von Steuergerechtigkeit immer Ungerechtigkeiten für andere Steuerzahler zur Folge haben könnten."
Mit den Vorstössen für Gerechtigkeit einzelner Spezialgruppen entsteht folglich die Gefahr, dass eine allgemeine Gerechtigkeit mit all den neuen speziellen Gerechtigkeiten immer weniger möglich ist. Mathematisch gesehen liegen sieben Gleichungen mit drei Unbekannten vor, was bedeutet, dass die Gleichungen "überbestimmt" sind, und es deshalb immer schwieriger wird, an der Steuerschraube so zu drehen, dass Gerechtigkeit entsteht.
Weiterhin wird es vom Gesichtspunkt der Gerechtigkeit her betrachtet nicht stimmige und trotzdem nicht lösbare Fälle geben. Bei der nächsten Steuergesetzrevision werden aber all die gesammelten Erfahrungen bei der Kurvenbildung aufgenommen und mitbeurteilt. Überall dort, wo ein grösserer Teil Steuerzahlender durch Ungerechtigkeiten betroffen ist, werden Korrekturen auf dem Gesetzgebungsweg möglichst schnell vorgenommen. Abschliessend warnt der Finanzdirektor vor der Hoffnung, ein System finden zu können, das für alle Fälle greift.
2. Ruedi Zimmermann: Umstellung auf Leistungslohn
Anlässlich einer der letzten Fragenstunden wurde von Frau Maya Graf nach dem Grund des Rückstandes gewisser Auszahlungen von AHV- resp. IV-Rückerstattungen nachgefragt.
Nach Ausführung von Herrn Regierungsrat Hans Fünfschilling handelt es sich hierbei um ein personelles Problem, indem eine wichtige Mitarbeiterin gekündigt hatte. Gleichwertiger Ersatz sei nur schwer zu finden. Offensichtlich war jene Mitarbeiterin eine Leistungsträgerin. Herr Regierungsrat Hans Fünfschilling meinte lakonisch, sie verdiene in der Privatwirtschaft mehr.
Es wäre kostensparender und effizienter, einer tüchtigen Mitarbeiterin / einem tüchtigen Mitarbeiter mehr Lohn zu zahlen, denn neues Personal zu rekrutieren und einzuarbeiten ist teuer und zeitaufwendig.
Fragen:
1. Wann gedenkt der Staat auf Leistungslohn umzustellen?
2. Kann und will er das?
RR Hans Fünfschilling weist auf die Inkraftsetzung des neuen Personalgesetzes hin, das die Möglichkeit von Leistungskomponenten vorsieht und auf die nächstes Jahr dem Landrat vorzulegende Besoldungsrevision, in der die praktische Regelung der Leistungskomponente enthalten sein wird.
Zu dem von Ruedi Zimmermann aufgeführten Beispiel aus der Sozialversicherungsanstalt präzisiert der Regierungsrat, dass die betroffene Person mit Leistungslohn nach privatrechtlichen Kriterien angestellt ist.
Ruedi Zimmermann möchte Klarheit, warum die offenbar bestehenden privatrechtlichen Möglichkeiten im speziellen Falle denn nicht angewendet wurden, zumal man damit eine Leistungsträgerin verloren und viele Unkosten verursacht hat.
RR Hans Fünfschilling antwortet, dass die für diese hochqualifizierte Arbeit angestellten Personen auch in der Privatwirtschaft Chancen haben. Auch gegenüber privatrechtlich Angestellten darf ein bestimmter Rahmen des Lohnsystems nicht überschritten werden, weshalb die Privatwirtschaft die Möglichkeit hat, höhere Saläre zu offerieren, als dies dem Staat für die Sachbearbeitung möglich ist.
Urs Steiner erkundigt sich nach den Freiheiten der Gemeinden bei der Umstellung auf den Leistungslohn.
RR Hans Fünfschilling betont die absolute Freiheit der Gemeinden in ihrem Besoldungsreglement. Da die meis-ten Gemeinden das Personal- und Lohnsystem des Kantons übernehmen, erfahren sie diesbezüglich eine Einschränkung.
4. Heidi Tschopp: Verlegung der Firma Golden Dog Food ins Gewerbegebiet Bärenmatten in Hölstein
In der Gemeinde Hölstein ist im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Bauvorhaben der Firma Golden Dog Food aus Arboldswil einige Unruhe entstanden.
Fragen:
1. Nach welchen Kriterien wurde der Standort Hölstein ausgewählt?
2. Wurden auch andere Standorte geprüft?
3. Nach der Tragweite der Diskussionen über Geruchsbelästigung in Arboldswil war davon auszugehen, dass die gleichen kontroversen Diskussionen mit den Campingplatzbewohnern entstehen werden. Wurde diesem Umstand Rechnung getragen?
4. Wieso war das Lufthygieneamt nicht bereit, an der Besprechung zwischen Gemeinderat und Bauherr teilzunehmen?
5. Weshalb hat sich in dieser heiklen Angelegenheit niemand aus der Bau- und Umweltschutzdirektion mit dem Gemeinderat Hölstein in Verbindung gesetzt?
6. Wer hat die Frist für den Wegzug der Firma Golden Dog Food aus Arboldswil festgelegt und auf welchen Zeitpunkt?
7. Es werden mit Sicherheit Einsprachen gegen das Projekt eingereicht. Dies führt zu einer Verzögerung oder sogar Gefährdung des Vorhabens. Wie wird sich dann die Bau- und Umweltschutzdirektion verhalten?
RR Elsbeth Schneider ist besonders erfreut, Frau Präsidentin Heidi Tschopp auf ihre Fragen zur Verlegung der Firma Golden Dog Food nach Hölstein antworten zu dürfen.
Zu Frage 1: Die von der Regierung erteilten Auflagen kann die Firma Golden Dog Food am Standort Arboldswil nicht erfüllen. Deshalb wurde der Kanton angefragt, ob er nicht ein geeignetes Stück Land vorschlagen könnte. Das Amt für Liegenschaftsverkehr kam bei seinen Recherchen auf die Bärenmatt in Hölstein, wo alle Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Gewerbebetriebes, wie Gewerbezone mit genügendem Abstand zum Wohngebiet und günstige Durchlüftungsverhältnisse erfüllt sind.
Der Verkauf ist zur Zeit noch nicht getätigt; das Land würde der Firma zu marktkonformen Preisen angeboten.
Zu Frage 2: Von kantonaler Seite her wurden keine anderen Standorte geprüft, weitere diesbezügliche Aktivitäten der Golden Dog Food sind dem Kanton nicht bekannt.
Zu Frage 3: Die projektierte Anlage hat den Anforderungen der Zonenkonformität zu genügen. Die eingereichten Pläne entsprechen dem aktuellen Stand der Technik, insbesondere was die Abluftbehandlung und die Geruchsbekämpfung anbelangt. Eine auf dem neuesten Stand der Technik stehende Anlage kann - laut Fachleuten - ohne grosse Geruchsprobleme installiert werden. Die Besorgnisse der Campingplatzbewohner werden im Rahmen des Einspracheverfahrens behandelt.
Zu Frage 4: Das Lufthygieneamt hat - in Absprache mit der Baudirektorin - Golden Dog Food empfohlen, ihr Bauvorhaben vorerst der Gemeinde und den angrenzenden Gewerbebetrieben zu präsentieren, eine bei grösseren Bauvorhaben übliche und in der Vergangenheit bestens bewährte Methode. Das Lufthygieneamt lehnte die Einladung der Firma zu Recht ab, weil die Meinung vorherrschte, die Information müsste ausserhalb des Baubewilligungsverfahrens stattfinden. Zu Missverständnissen führte die Tatsache, dass statt der Golden Dog Food der Gemeinderat von Hölstein zur Information eingeladen hatte.
Zu Frage 5: Gerade weil es sich um eine sehr heikle Angelegenheit handelt, hat sich die Bau- und Umweltschutzdirektion nicht mit der Gemeinde in Verbindung gesetzt. Die BUD tritt nicht als Bauherrin auf, sondern muss in erster Linie die Einhaltung der Bauvorschriften sicherstellen. Die Gemeinde aber ist für die Ansiedlung von Betrieben auf ihrem Gewerbegebiet gefordert und verantwortlich.
Zu Frage 6: Zusammen mit dem Lufthygieneamt hat die Baudirektorin am 12. 9. 97 Golden Doog Food schriftlich mitgeteilt, dass der Betrieb am jetzigen Standort in Arboldswil nur noch bis Ende 1998 toleriert werden kann.
Nachdem bekannt wurde, dass der Fahrplan mit einem Neubau in Hölstein von Golden Doog Food nicht eingehalten werden kann, suchte die Baudirektion einen Weg, welcher der Firma gestatten sollte, bis Ende 1999 in der bestehenden Anlage weiterproduzieren zu dürfen. Auflage dafür war es, die Filteranlagen noch in diesem Sommer anzupassen.
Zu Frage 7: Das Baugesuch beziehungsweise die Einsprachen werden den üblichen Weg gehen, die Bau- und Umweltschutzdirektion möchte dazu aber heute noch nicht Stellung beziehen.
Landratspräsidentin Heidi Tschopp bedankt sich für die Beantwortung und fügt als Bewohnerin von Hölstein die persönliche Frage an, ob sich die Baudirektorin der Windverhältnisse bewusst sei. Wie durch einen Kanal ziehe die Luft hoch in das bewohnte Gebiet, ein Phänomen übrigens, das schon bei der Grastrocknungsanlage auftrat. Die Landratspräsidentin möchte wissen, ob im Falle eines Ungenügens der Abluftanlagen eine vorübergehende Schliessung der Anlage möglich wäre, beziehungsweise welche Vorkehrungen das Amt für diesen Fall geplant habe.
RR Elsbeth Schneider geht davon aus, dass ein Neubau auf dem neuesten technischen Stand gemäss den Vorgaben der Luftreinhalteverordnung funktioniert; andernfalls würde sie schon heute nein sagen zu einem derart teuren Vorhaben. Sie hofft, dass der Wind künftig "sauber" durch Hölstein ziehen wird.
5. Paul Dalcher: Wegfall Regio-Fahrplan
Die Basler Verkehrsbetriebe (BVB) haben beschlossen, den Regio-Fahrplan mit Informationen über Zug-, Tram- und Busverbindungen in der Regio TriRhena 1998 nicht mehr neu auflegen zu lassen. Der Regio-Fahrplan soll dem Sparstift zu Opfer fallen.
Der Regio-Fahrplan ist jedoch ein wichtiges Instrument für alle, die dem Regio-Gedanken nachleben und zum Beispiel grenzüberschreitend ihre Freizeit (Regio-Tourismus) verbringen.
Fragen:
1. Ist sich der Regierungsrat über die Tragweite dieser Tatsache bewusst?
2. Der Tarifverbund Nordwestschweiz steuerte bis anhin einen bestimmten Beitrag an die Herstellung des von den BVB herausgegebenen beliebten Fahrplanes bei. Wie hoch ist dieser Betrag gewesen und wäre der Regierungsrat allenfalls bereit, für das Fortbestehen des Regio-Fahrplanes etwas beizusteuern?
3. Drängt sich nicht im Hinblick auf die lancierte Regio-S-Bahn (Grüne Linie) geradezu das Instrument des Regio-Fahrplanes auf?
4. Ist der Regierungsrat bereit, sich für die Wiederherausgabe des Regio-Fahrplanes ab 1999 einzusetzen und falls ja, wie gedenkt er dies zu tun?
RR Elsbeth Schneider beantwortet Frage 1 mit einem Ja. Die Regierung ist sich der Tragweite dieser Tatsache selbstverständlich bewusst. Allerdings gilt es den in den vergangenen Jahren auf etwa 10'000 Exemplare geschrumpften Verkauf zur Kenntnis zu nehmen.
Zu Frage 2: Die Bau- und Umweltschutzdirektion beabsichtigt, weiterhin 15'000 Franken bereitzustellen, fordert aber ein besseres Konzept.
Zu Frage 3: Die Baudirektorin bejaht die Frage, gibt aber zu verstehen, dass die Grüne Linie auch im offiziellen Kursbuch zu finden ist.
Zu Frage 4: Vorgesehen ist ein vierbändiger Regio-Fahrplan in handlicher Form, voraussichtlich mit Mitteln des Tarifverbundes Nordwestschweiz finanziert und von der BVB koordiniert.
6. Paul Rohrbach: Reduktion Blutalkoholwert von 0,8 auf 0,5 Promille
Der Bundesrat erwägt im Rahmen einer SVG-Revision für Strassenbenützer die Reduktion des höchstzulässigen Blutalkoholwertes auf 0,5 Promille.
Fragen:
1. Hat der Bundesrat beim Kanton eine entsprechende Vernehmlassung durchgeführt?
2. Was war / ist die Haltung des Regierungsrates in dieser Sache?
3. Welche Konsequenzen ergäben sich für den Kanton bei einer Reduktion?
RR Peter Schmid antwortet in Stellvertretung von Regierungsrat Andreas Koellreuter.
Zu Frage 1: Natürlich hat der Bundesrat auch das Baselbiet zur Vernehmlassung eingeladen. Ende April trafen die entsprechenden Unterlagen ein, wonach die Regierung die JUPOMI beauftragte, einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten. Zu diesem Zwecke schrieb die JUPOMI ihrerseits einige Spezialstellen an. Die Frist für eine Beantwortung wird erst Ende Juni ablaufen.
Zu Frage 2: Absicht der Regierung ist es, Mitte Juli eine Entscheidung zu treffen, womit klar wird, dass die Regierung zum heutigen Zeitpunkt ihre Haltung noch nicht bekanntgeben will. Die Meinungsdifferenz dürfte sich allerdings höchstens im Promillebereich bewegen.
Zu Frage 3: Bei einer Reduktion des Blutalkoholwertes müssten bei einer Anordnung von Blutproben entsprechend neue Kriterien angewendet werden. Vermutlich würden mehr Massnahmen getroffen, mehr Führerausweise entzogen. Eine weitere Konsequenz bestünde in der Hoffnung auf präventive Wirkung, das heisst, dass immer mehr AutomobilistInnen mit dem Alkoholkonsum höchst zurückhaltend umgehen oder völlig darauf verzichten.
Der Regierungspräsident weist darauf hin, dass über die Jahre betrachtet durchschnittlich 140 Unfälle unmittelbar mit dem Alkoholkonsum in Verbindung stehen. Alkoholkonsum ohne Unfall wurde bei allgemeinen Verkehrskontrollen im Jahre 1996 bei 222 Fällen und 1997 bei 213 Fällen registriert.
Die Frage, ob die Promillegrenze nicht gesenkt werden sollte, verdient auch aus der Sicht der Regierung eine hohe Berechtigung.
Damit ist die Fragestunde beendet.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung des Protokolls vom 28. Mai 1998