Protokoll der Landratssitzung vom 3. Februar 2005

Nr. 1028

12 2004/205
Motion von Jürg Wiedemann vom 9. September 2004: Regierung strebt zehnjähriges Moratorium für Mobilfunkanlagen an

Regierungsrätin Elsbeth Schneider erklärt, die Regierung lehne diese Motion ab.
Der Regierungsrat ist sich sehr bewusst, dass die Besorgnis der Bevölkerung über mögliche Gesundheitsgefahren durch nichtionisierende Strahlen (NIS) in den vergangenen Monaten gestiegen ist. Ob diese Strahlung gesundheitliche Schädigungen bewirken kann, ist auf dem heutigen Stand der Forschung nicht abschliessend beurteilbar.
Der Bundesrat hat deswegen in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) nicht nur die wissenschaftlich eindeutig nachgewiesenen Gesundheitsgefahren berücksichtigt. Im Sinn einer Vorsorge hat er auch in Anbetracht der nicht abschliessend erwiesenen Risiken für Orte, an denen sich Menschen aufhalten, wesentlich strengere Grenzwerte vorgesehen.
Die Anlagegrenzwerte für Mobilfunkantennen sind in der Schweiz zehnmal strenger als die internationalen Grenzwerte. Die Schweiz verfügt über die strengsten rechtsverbindlichen Regelungen weltweit. Eine absolute Unbedenklichkeitserklärung kann jedoch heute, aber wohl auch in Zukunft, noch niemand abgeben. Das trifft allerdings nicht nur auf die Strahlungsproblematik, sondern auch auf die Technologien zu.
Deswegen hat das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) den Auftrag erhalten, die weltweite Forschung über die biologischen und gesundheitlichen Auswirkungen der NIS zu verfolgen. Das Buwal bewertet den wissenschaftlichen Kenntnisstand laufend und ist verpflichtet, dem Bundesrat eine Anpassung der Grenzwerte in der NISV zu beantragen, falls neue, gesicherte Erkenntnisse dies nötig machen.
Die letzte umfassende Überprüfung hat das Buwal 2003 in seinem Bericht «Hochfrequente Strahlung und Gesundheit» publiziert, welcher im Internet nachlesbar ist.
Aus diesem Bericht, aber auch aus der Übersichtsstudie verschiedener ausländischer Gremien und Institute geht hervor, dass heute kein Bedarf für eine Verschärfung der Grenzwerte besteht.
Die Bestimmungen der NISV sind überdies mehrfach vom Bundesgericht bezüglich ihrer Gesetzes- und Verfassungsmässigkeit überprüft und bestätigt worden. Das Bundesgericht hat insbesondere betont, dass die NIS-Verordnung dem Vorsorgeprinzip nach Art. 13 des Umweltschutzgesetz genüge.
Aus juristischer Sicht gibt es zudem auch formell-rechtliche und materiell-rechtliche Argumente, weshalb die Motion abzuweisen ist.
Zuerst die formell-rechtlichen Aspekte: Nach Art. 49 der Bundesverfassung geht das Bundes- dem kantonalen Recht vor. Ein Konflikt zwischen Bundes- und kantonalem Recht wird im Sinne des Vorrangs des Bundesrechts gelöst. Somit geht selbst eine bundesrätliche Verordnung wie die NISV dem Verfassungs- und Gesetzesrecht des Kantons vor. Die NISV regelt die vorsorglichen Emmission-Begrenzungen abschliessend, weshalb es nicht erlaubt ist, weitergehende Einschränkungen vorzunehmen.
Und zur materiell-rechtlichen Begründung ist zu sagen, dass durch die Einführung eines zehnjährigen Moratoriums die beiden Grundrechte Informationsfreiheit (Art. 16 BV) und Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV) verletzt würden.
Aus Art. 16 Abs. 3 BV geht hervor, dass jede Person das Recht hat, Informationen frei zu empfangen und aus allen möglichen Quellen, die sie selbst bestimmt, zu beschaffen. Durch ein zehnjähriges Moratorium für Mobilfunkanlagen würde dieses Recht beträchtlich eingeschränkt.
Ausserdem würde ein solches Moratorium den freien Wettbewerb verunmöglichen. Art. 94 Abs. 4 der Bundesverfassung lässt Abweichungen vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit, insbesondere Massnahmen, die sich gegen den Wettbewerb richten, nur dann zu, wenn sie in der Bundesverfassung vorgesehen oder durch das kantonale Regelrecht begründet sind. Dies ist hier aber nicht der Fall.
Aus diesen Gründen empfiehlt die Regierung die Ablehnung der Motion.

Jürg Wiedemann erinnert daran, dass er bereits bei der Behandlung der Motion 2004/115 von Regula Meschberger betreffend Zonenplanung für Mobilfunkanlagen auf die - inzwischen vielen Landräten bekannte - Langzeitstudie von Naila (D) eingegangen ist, in der die Krebsdaten von 967 Patient(inn)en untersucht worden sind mit dem signifikanten Resultat, dass Menschen, die näher als 400 m um die Anlage herum leben, mit doppelt so grosser Wahrscheinlichkeit an Krebs erkranken wie die anderen.
In der Zwischenzeit wurden die Mobilfunkbetreiber sehr aktiv und deckten Jürg Wiedemann mit Materialien ein. Sie versuchen mit allen Mitteln, die für sie sehr unangenehme Studie zu verharmlosen und lächerlich zu machen. Die Studie alleine genüge nicht, gehe von falschen Voraussetzungen aus und stelle ein Zufallsergebnis dar, heisst es. Entscheidend ist aber, dass das Zentrum für Umweltforschung und -technik der Universität Bremen besagte Studie und deren Aussagekraft fundiert überprüft hat und zu folgendem Schluss gekommen ist: «Die Ergebnisse halten einer kritischen Überprüfung stand.»
Die Naila-Studie ist nur eine von vielen, welche belegen - man kann es drehen und wenden, wie man will -, dass in der näheren Umgebung von Mobilfunkanlagen Menschen einem Risiko ausgesetzt sind - Anlagegrenzwerte, NIS-Verordnungen und Gesetze hin oder her. Man kann vielleicht streiten darüber, wie hoch das Risiko ist, aber ganz offensichtlich besteht ein Risiko.
Es gibt zahlreiche Formen von gesundheitlichen Störungen, und nicht alle Menschen reagieren genau gleich auf die Mobilfunkwellen. Die Anzahl der Menschen aber, die mit negativen gesundheitlichen Symptomen reagieren, steigt von Jahr zu Jahr und mit jeder neuen Anlage.
Zweifellos gibt es auch Studien, mit denen sich keine gesundheitlichen Störungen belegen lassen oder deren Resultate nicht als signifikant bezeichnet werden können. Es scheint auf eine Glaubensfrage hinaus zu laufen, welcher dieser beiden akademischen Strömungen man folgt. Dazu aber zwei Bemerkungen:

Die SVP-Fraktion ist, wie Gerhard Hasler bekannt gibt, gegen die Überweisung der Motion. Regierungsrätin Elsbeth Schneider hat dafür schon viele gute Gründe genannt.
Es ist nicht Sache des Kantons, über Mobilfunk-Grenzwerte zu bestimmen. Baubewilligungen und Einsprachemöglichkeiten sind gesetzlich geregelt. Die Grenzwerte werden auf eidgenössischer Ebene festgelegt, und sie werden eingehalten. Sie sind sogar besser als im internationalen Rahmen.

Patrick Schäfli betont, der Mobilfunk sei aus dem privaten und geschäftlichen Leben nicht mehr wegzudenken.
[Zwischenruf von Esther Maag: Doch!]
Mit der Erteilung der UMTS-Lizenz hat der Bund die Forderung verbunden, dass die Versorgung bald stehen müsse. Das ist im öffentlichen Interesse, gerade auch für die regionale Wirtschaft im Baselbiet. Es ist nämlich keineswegs so, dass die UMTS-Verbindungen nur dazu führen werden, dass man sich auf beiden Seiten der Telefonleitung filmen kann, sondern es handelt sich um eine Breitband-Datenleitung von grosser Bedeutung. UMTS ist kein Spielzeug und schon gar nicht eine neue Massnahme zur Verbreitung von Werbung.
Die Forderung der Motion nach Koordination und gemeinsamer Nutzung der Standorte ist weitestgehend erfüllt: Bereits heute sind deutlich über 33 % der Antennen an gemeinsamen Standorten montiert, d.h. die einzelnen Anbieter teilen sich Standorte - auch für die unterschiedlichen Systeme (Natel-D, GSM und UMTS). Allerdings stehen die Forderung nach einem gemeinsamen Standort und jene nach tieferen Emmissionswerten einander diametral gegenüber. Die sehr strengen schweizerischen Grenzwerte verhindern deswegen sogar in sehr dicht besiedelten Gebieten teilweise eine gemeinsame Nutzung.
Der Bund hat auf eine rasche Bereitstellung des Netzes hingewirkt. Gleichzeitig hat er auch seine Hausaufgaben gemacht und sehr strenge Umweltschutzgrenzwerte in der NISV festgelegt. Für dicht besiedelte Gebiete sind sogar besonders strenge Grenzwerte vorgeschrieben, die teilweise zehnmal höher sind als die Limiten im grenznahen Ausland.
Das Baselbiet darf nicht zum technologischen Entwicklungsland und zu einer Insel in Europa werden. Kommunikation ist ein wichtiger Standortfaktor. Ohne Kommunikation auf einem internationalen Niveau kann der Wirtschaftsstandort Baselland nicht gehalten werden. Deshalb lehnt die FDP-Fraktion die Motion einstimmig ab.

Regula Meschberger macht darauf aufmerksam, dass der Grosse Rat von Basel-Stadt seiner Regierung den Auftrag erteilt hat, eine Standesinitiative für ein bundesweites Moratorium vorzubereiten. Die Überlegungen, welche zu diesem Entscheid geführt haben, sind identisch mit den von Jürg Wiedemann vorgebrachten Argumente.
Manchmal ist ein Zwischenhalt sinnvoll. Das gilt besonders bei einer Technologie, die rasante Fortschritte macht und deren langfristige Auswirkungen auf die Menschen und ihre Gesundheit im Moment nicht abzuschätzen sind.
Der Bund hat die Versorgung der Schweiz mit Antennenanlagen den Mobilfunkbetreibern übergeben. Damit hat er die Planung delegiert und schaltet sich nur mit der Festlegung der Anlagegrenzwerte ein. So erfüllen die Mobilfunkbetreiber einerseits eine staatliche Aufgabe und wollen andererseits - verständlicherweise - Geld verdienen. Darin steckt ein Widerspruch, der allerdings nicht allein den Mobilfunkbetreibern zum Vorwurf gemacht werden kann.
Der Bund muss die Führung im Bereich der Antennenanlagen wieder übernehmen. Es ist sinnvoll, wenn einerseits Basel-Stadt eine Standesinitiative einreicht und andererseits Druck entsteht durch Kantone, indem sie sich selber ein Moratorium überlegen.
Ein Moratorium im Kanton Baselland würde der Regierung Zeit geben, die vom Landrat überwiesene Motion 2004/115 in die Tat umzusetzen.
Die SP-Fraktion sieht den Sinn eines Moratoriums ein. Die Mehrheit der Fraktion ist allerdings der Meinung, der Vorstoss solle als Postulat überwiesen werden. Die Motion selber wird nur von einer markanten Minderheit unterstützt.

Die nicht zustande gekommene eidgenössische Volksinitiative «Moratorium für Mobilfunkantennen» - im Bundesblatt veröffentlicht am 12. März 2002 - wäre für Margrit Blatter die zur Zeit einzige Möglichkeit gewesen, den weiteren Ausbau des Antennenwalds zu stoppen. Weder Politik noch Wirtschaft setzen sich genügend für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger ein.
Es müssen Anreize für weniger Elektrosmog geschaffen werden. Die Telefongesellschaften sollten veranlasst werden, nach anderen Lösungen zu suchen, die weniger Elektrosmog erzeugen. Die Gefahr, dass das unschädliche Festnetz von den Betreiberfirmen abgeschafft wird, würde so geringer. Die Regierung in Bern müsste, wie jene in Paris, auch eine aufklärende Broschüre über Elektrosmog herausgeben.
In Basel wurde im September/Oktober 2004 Kontrollen von Mobilfunkanlagen durchgeführt. Diese haben ergeben, dass bei mehreren Antennen die Grenzwerte überschritten wurden. Was macht aber Baselland? Noch nie war etwas von Kontrollen zu vernehmen; die Regierung muss darüber Auskunft geben.
Laut einer Publikation der Internationalen Gesellschaft für Elektrosmogforschung hat Dr. Wilhelm Mosgöller, Zellbiologe am Institut für Tumorbiologie und Krebsforschung der Universität Wien, geschrieben, es sei
«aus medizinischer und zellbiologischer Sicht [...] problematisch, dass Untersuchungen aus 1997, welche gebräuchliche GSM-Signale betrachteten, erhöhte Korrelationen mit Tumorerkrankungen zeigten. Dies wurde einerseits an Versuchstieren festgestellt, aber auch an menschlichen Blutzellen unter Laborbedingungen. Den Standpunkt, dass bei Einhaltung der Grenzwerte alles unbedenklich sei, erachte ich als extrem verfrüht und zu optimistisch und somit derzeit nicht bedingungslos gerechtfertigt.»
Kinder werden hauptsächlich für die Natelnutzung benützt; sie haben inzwischen schon den Fernseher auf dem Handy, was nebst allen anderen Störungen gleich auch noch zu Augenschäden führt.
Die Bundesämter beruhigen lediglich statt zu forschen. Es darf doch nicht sein, dass dieses Thema, welches sich auf die Volksgesundheit auswirkt, nicht genügend ernst genommen wird. Die SD-Landrätin und ihre Parteikollegen unterstützen die Motion von Jürg Wiedemann und der grünen Partei.

Anders die CVP/EVP-Fraktion. Sie unterstützt die Motion nicht, wie Peter Zwick bekannt gibt.
Radiowecker, Mikrowellen, Starkstromleitungen, Funktelefone: all dies gibt in einer Wohnung oder einem Haus höhere Strahlung ab als jede Mobilfunkantenne.
Man darf nicht so überheblich sein, die BaselbieterInnen von der neuen UMTS-Technologie auszuschliessen, denn diese entspricht einem öffentlichen Interesse.
Im Oktober 2004 hat die Berner-SP Nationalrätin Margret Kiener Nellen in der Fragestunde den Baustopp von UMTS-Antennen angeregt. Der Bundesrat hat dieses Begehren abgelehnt mit der Begründung, in den Verträgen über die UMTS-Konzession sei festgelegt, dass die Abdeckung bis Ende 2004 50 % betragen muss:
«Der Bundesrat kann somit also keinen UMTS-Baustopp anordnen, und er wird dies auch nicht tun.»
Jürg Wiedemann hat sich wiederholt über die Studie im deutschen Naila geäussert, und auch Esther Maag nimmt darauf Bezug. Diese Studie ist aber sehr umstritten. Auch Jürgen Trittin, der deutsche Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, anerkennt die Studie nicht.
Die Erhebungen wurden in einer Kleinstadt mit nur 8'500 Einwohnern gemacht. Davon wurden 320 Personen untersucht, die im Nahbereich einer Mobilfunkbasisstation lebten, und 647 Personen, die im Fernbereich wohnten.
Laut Jürg Wiedemann soll es «erheblich mehr Krebsfälle» gegeben haben. Es waren aber 18 Krebsfälle im Nah- und 16 Fälle im Fernbereich innerhalb von zehn Jahren. Diese Daten wurden Krankenkassenabrechnungen der Hausärzte entnommen. Naila ist kleiner als Münchenstein, Birsfelden, Aesch oder Reinach. Und deshalb ist die Studie umstritten. Sie ist nicht flächendeckend durchgeführt worden.

Für die Minderheit der SP-Fraktion äussert sich Sabine Stöcklin . Sie ist der Auffassung, dass die Schweiz mit den strengsten Grenzwerten punkto nichtionisierende Strahlung gut reagiert habe auf die mobile Telekommunikation und alle anderen neuen Technologien, die elektromagnetische Strahlung aussenden. Trotzdem bestehen Ängste, dass der Schutz zu wenig gut und die Bevölkerung einem nicht tragbaren Krebsrisiko ausgesetzt sei.
Wieso entstehen diese Ängste? Die elektromagnetische Strahlung ist weder sicht- noch mit irgend einem anderen Sinnesorgan wahrnehmbar. Wir sind angewiesen darauf, dass die Wissenschaftler Studien machen, und wissen nicht, ob diese Forscher gekauft oder unterdrückt sind.
Wie auch immer: Man sollte die eigentliche Strahlenbelastung Grenzwerten unterziehen und nicht einfach aufgrund der Anzahl Antennen politisieren. Deshalb sind beide Vorstösse untauglich. Sie sind maschinenstürmerisch, indem sie einfach ein Moratorium verlangen.
Wer sich zu wenig gut geschützt fühlt, muss den Bund unterstützen in der Forschung, die entsprechenden Gelder dafür bewilligen, und sich dann allenfalls für eine weitere Anpassung der schweizerischen Grenzwerte einsetzen.

Die Regierung nehme die Gesundheit der Bevölkerung ernst. Mit dieser Versicherung reagiert Regierungsrätin Elsbeth Schneider auf einen Vorwurf, den sie unterschwellig mitschwingen zu hören glaubte. Wenn es den geringsten Ansatz gäbe, dass die Mobilfunkstrahlung nachweisbar schädlich ist, würde die Regierung sofort handeln.
Es gibt Leute - auch im Bekanntenkreis der Bau- und Umweltdirektorin -, die in der Nähe einer Antenne über Kopfschmerzen und Schlaflosigkeit klagen. Einer solchen Reklamation ist das Lufthygieneamt nachgegangen und hat festgestellt, dass die betreffende Antennenanlage noch gar nicht in Betrieb war. Damit soll das Problem nicht lächerlich gemacht werden; aber es gibt eben auch psychologische Aspekte.
Eigentlich müsste man die Sache ganz anders angehen, indem auch gesellschaftlich hinterfragt würde, was läuft. Wie viele Kinder haben heute ein Natel! Mit der neuen UMTS-Technologie wird man im Zug Tagesschau sehen oder für CHF 12 einen ganzen Tag lang fernsehen können - muss das sein? Jeder muss das für sich selber entscheiden, wie bei so vielen anderen Dingen.
Mit Genugtuung erinnert sich die Regierungsrätin daran, dass sie in der Dezember-Budgetsitzung beobachtet hat, wie sich die Grünen mit einem Natel fotografiert haben.
[Gelächter]
Auch sie nutzen also ihr Natel und haben Freude daran.
Zur Frage nach den Kontrollmessungen: Das Lufthygieneamt ist verantwortlich dafür, und es führt diese Messungen auch durch und sorgt dafür, dass es zu keinen Grenzwertüberschreitungen kommt.
Ein Moratorium wäre der falsche Weg. Es gilt den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.

Die Fotos im Dezember wurde, so Jürg Wiedemann , mit einer sehr kleinen Digitalkamera aufgenommen und nicht mit einem Natel. Eine Kollegin von Florence Brenzikofer stellt aus den Bildern Portemonnaies her.
Sabine Stöcklin und Patrick Schäfli haben erwähnt, dass die Schweiz weltweit die strengsten Grenzwerte habe. Das stimmt zwar, es rührt aber daher, dass in Europa überall die Werte ausserhalb der Gebäude gemessen werden in direkter Luftlinie zu der Antenne, in der Schweiz aber im Gebäudeinneren, hinter der Wand - womit die Schweizer Grenzwerte also kein bisschen strenger sind als in den umliegenden Ländern.
Peter Zwick hat Bundesminister Jürgen Trittin zitiert. Allerdings nicht vollständig, denn er hat gesagt, die Studie sei leider noch nicht flächendeckend durchgeführt worden; er hat aber dringend empfohlen, die Anlage in Naila sofort abzuschalten und danach als Ergänzung die genau gleiche Studie bei anderen Antennenstandorten nochmals durchzuführen. Jürgen Trittin hat die Problematik also erkannt.
Wenn die Regierung den «geringsten Ansatz» hätte, würde sie sofort reagieren, hat Regierungsrätin Elsbeth Schneider versichert. Aber was versteht sie denn unter dem «geringsten Ansatz»? Wenn man bei Google «Mobilfunkwellen + Studien» eingibt, erscheinen zahlreiche wissenschaftliche Studien. Was will man noch mehr als solche, zu einem grossen Teil von Universitäten überprüfte und anerkannte Studien? Es ist irritierend, wie die Regierung argumentiert, denn es gibt schon sehr viel mehr als nur den «geringsten Ansatz».
Dem Wunsch der SP, die Motion in ein Postulat umzuwandeln, entspricht Jürg Wiedemann.

Paul Jordi fragt sich, wieso immer nur von den sichtbaren Antennen als angeblichen Krankmachern gesprochen werde. Es ist wahr, dass sie elektromagnetische Strahlung abgeben; aber ein normaler Mensch nimmt diese in ca. 400-500 m Abstand mit einigen Miliwatt (mW) auf. Der Hammer kommt jedoch erst, wenn man das Handy abnimmt und damit sendet: Dann beträgt die Strahlung 1,5 W - direkt am Ohr. Wenn man Kopfschmerzen bekommt, liegt das also am eigenen Handy und nicht an der Antenne. Je mehr man telefoniert, desto schädlicher wäre es - wenn es denn überhaupt Schäden gäbe. Der beste Schutz besteht also einfach darin, weniger zu telefonieren.

://: Das als Motion eingereichte Postulat 2004/205 wird abgelehnt.

Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



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