Protokoll der Landratssitzung vom 3. Februar 2005
Protokoll der Landratssitzung vom 3. Februar 2005 |
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17 2004/260
Postulat von Urs Hammel vom 14. Oktober 2004: Kontrolle von Liftanlagen
Die Regierung lehnt das Postulat ab. Regierungsrätin Elsbeth Schneider erklärt, im Kanton Basel-Landschaft bestehe keine gesetzliche Grundlage für die Kontrolle von Liftanlagen, und diese sei auch nicht notwendig.
Die geltende Rechtsgrundlage in Form der Werkeigentümerhaftung genügt nach Meinung der Regierung. Auch in Zukunft sollen die Liftbetreiber die volle Verantwortung für den richtigen Unterhalt und die Wartung der Aufzugsanlagen wahrnehmen.
Gerade in Zeiten von GAP wehrt sich der Regierungsrat dagegen, neue Aufgaben zu übernehmen, welche vom/von der BürgerIn selbständig ausgeführt werden können.
Zudem besteht ein grosser Unterschied zu Zürich und Genf. Im Baselbiet gibt es massiv weniger Lifte als in diesen beiden Kantonen, in denen sich gemäss dem Schweizerischen Aufzugsverein (SAV) rund 60 % aller Lifte der Schweiz befinden. Allein in der Stadt Zürich sind 16'000 Lifte registiert, im Kanton Basel-Landschaft dagegen lediglich 3'000.
Die Sicherheit von Liften erachtet Urs Hammel als sehr wichtig. Funktioniert ein Lift nicht oder treten ständig Störungen auf, so erhöht sich die Unfallgefahr sehr rasch. Dessen muss man sich bei der Bewertung des Vorstosses bewusst sein. Der SD-Landrat ist enttäuscht, dass die Regierung nicht auf sein Anliegen eintritt.
Mit dem Postulat sollen vier Dinge erreicht werden:
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1.
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Die Sicherheit der Liftbenutzer erhöhen, so dass niemand zu Schaden kommt. Viele alte Lifte haben zum Beispiel keine Kabinenabschlusstüre, was sich sehr negativ auswirken kann. Wenn man zum Beispiel mit dem Fuss oder mit Umzugsmaterial in den nicht gesicherten Spalt gezogen wird, kann es zu schweren Unfällen kommen. Solche Unfälle geschehen leider immer wieder.
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2.
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Der Vorstoss bringt so etwas wie eine gesicherte Auftragslage für Liftfirmen, ist also KMU-freundlich.
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3.
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Es werden Arbeitsplätze für Arbeitnehmer gesichert, weil sie öfters Unterhaltsarbeiten von Liftanlagen durchführen müssen.
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4.
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Alte Liftanalagen periodisch zu kontrollieren, ist Sache der Kantone. Nur Genf und Zürich kennen dafür jedoch eine gesetzliche Grundlage. Baselland steht abseits. Aber in den beiden genannten Kantonen gibt es klar am wenigsten Liftunfälle. Das sollte uns zu denken geben.
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Urs Hammel appeliert an seine Kolleg(inn)en, sein Postulat zu unterstützen, und dankt ihnen dafür im voraus.
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Peter Holinger
findet Urs Hammels Überlegungen grundsätzlich positiv: Sicherheit ist wichtig. Das weiss der SVP-Landrat nach 18 Jahren bei der Feuerwehr, der auch zu Liftunfällen mehrmals ausrücken musste.
Aber es gibt sehr viele Arten von Türen: Tram- und Zugtüren, Autotüren, automatische und mechanische Türen, Lift- und Waschmaschinentüren, Tumblertüren, Krantüren usw. - und überall kann es, leider, Unfälle geben. Dass das tragisch ist, ist unbestritten. Aber man kann nicht alles reglementieren.
Die Suva und viele andere Ämter unternehmen bereits sehr vieles. Die SVP-Fraktion appelliert an die Selbstverantwortung der Unternehmer und lehnt deshalb den Vorstoss ab.
Das vom Postulanten aufgegriffene Thema ist, wie
Martin Rüegg
feststellt, in der Öffentlichkeit eigentlich keines. Es gilt zu unterscheiden zwischen Personen- und Lastenaufzügen. Das Postulat macht diesbezüglich keine Unterscheidung.
Leider existieren keine Unfallstatistiken, die schweizweit oder nach Kantonen gegliedert klare Zahlen liefern, wie die Suva und der Schweizerische Verein für technische Inspektionen (SVTI) mitteilen. Die Suva hat in den Jahren 1993-2002 im Schnitt 431 Liftunfälle jährlich registriert, wovon 274 mit Personenliften. Dabei sind natürlich nur UVG-erfasste Unfälle erfasst worden. Genauere Angaben gibt es nicht, und auch keine Auskünfte über die Schwere der Unfälle.
Das Statistische Amt Baselland schätzt grob, dass ca. 16'500 Liftanlagen im Kanton existieren - das ist eine zu grosse, unerklärliche Diskrepanz zu den von Regierungsrätin Elsbeth Schneider genannten 3'000 Aufzügen. Geht man von 16'500 Liften aus und von den von Urs Hammel aufgeführten 33 Rappen, kämen jährliche Kosten von rund CHF 2 Mio. zustande.
Jeder Bauherr ist letztlich haftpflichtig und hat daher sicher ein Interesse an der Tauglichkeit seiner Liftanlagen. Der SVTI kontrolliert seit 1999 gesamtschweizerisch im Rahmen der Aufzugsverordnung stichprobenartig, ob Lifte mit einer Notrufvorrichtung ausgerüstet sind oder ob sie über Kabinenabschlusstüren verfügen.
Martin Rüegg kann sich an keine Medienberichte über Liftunfälle erinnern, was aber nicht heisst, dass es keine gibt.
Summa summarum
schätzt er den Handlungsbedarf als eher gering ein; aber vieles ist unklar.
Die SP-Fraktion gewichtet letztendlich den Sicherheitsaspekt höher ein und stimmt darum der Überweisung des Postulats zu, damit verlässliche Zahlen vorgelegt werden, auf deren Basis dann besser entschieden werden könnte.
Daniel Wenk
hat abgewogen, ob das Sicherheitsproblem bei Liften massiv ist und den Landrat wirklich zum Handeln verpflichten sollte. Aufgrund der bereits vorgetragenen Argumente ist dem nicht so. Es gibt Prioritäreres, findet die FDP-Fraktion und lehnt deshalb das Postulat ab.
://: Das Postulat wird abgelehnt.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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