Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005
Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005 |
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2004-164
vom 29. Juni 2004
Vorlage:
Erlass eines Gesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter
- Bericht der Kommission vom:
22. Juni 2005
- Beschluss des Landrates < 1. Lesung abgeschossen >
Nr. 1329
Nicht nur das Thema des Geschäfts sei das Alter, sagt Kommissionspräsidentin Rita Bachmann einleitend, sondern auch die Vorlage habe schon ein gewisses Alter erreicht. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat sich sehr lange, aber auch sehr sorgfältig mit dem Gesetz befasst. Dabei sind nach Möglichkeit die Bedenken und Anliegen der Gemeinden einbezogen worden. Nun liegt ein gutes Gesetz vor.
Bereits im Kommissionsbericht zur Vorlage 1999/096 (Änderung des Alters- und Pflegeheimdekretes) hiess es, «dass mit einem eigenständigen Alters- und Pflegeheimgesetz und einer Verordnung eine klarere Regelung geschaffen werden könnte. Die jetzige Gesetzgebung mit Gesetz (zwei Paragraphen im Spitalgesetz), Dekret und Verodnung ist nicht mehr zeitgemäss.»
Im Entwurf des neuen Gesetzes sind die in der Zwischenzeit gemachten Erfahrungen einbezogen und Lücken geschlossen. Es deklariert klar, was die Aufgabe des Kantons und was Zuständigkeit der Gemeinden ist, und sieht einige Neuigkeiten vor wie die Finanzierung neu geschaffener Betten anstelle einer pauschalen Subventionierung von 45 % aller Investitionen für ein Alters- und Pflegeheim. Zudem sind harte Diskussionen um finanzielle Fragen geführt worden wie die Berechnung von selbstbewohntem Wohneigentum, des Vermögensfreibetrags und wie die Regelung von Schenkungen.
Der Kommission ist es besonders wichtig, dass neue Betreuungsformen ins Gesetz aufgenommen werden und dass der Kanton weiterhin eine Aufsichtsfunktion innehaben soll. Auch der Ausbau der alterspsychiatrischen Dienste soll, wie schon in der Folgeplanung 2 des Psychiatriekonzeptes vorgesehen, bald angegangen werden. Aufgrund der demographischen Entwicklung ist dies unbedingt notwendig.
Was den im Kommissionsbericht geäusserten Wunsch der VGK nach mehr Plätzen für behinderte IV-, aber noch nicht AHV-berechtigte Menschen betrifft, ist inzwischen bekannt, dass die BKSD aktiv an der Schliessung der Bedarfslücken arbeitet und dabei bereits einiges erreicht hat. Aus dem entsprechenden Schreiben zitiert Rita Bachmann:
«Es wurden im unteren und im oberen Kantonsteil zwei Verbundsysteme für Menschen mit geistigen Behinderungen geschaffen, die seit dem 1. Januar dieses Jahres nach regionalen Kriterien für die Vermittlung und Aufnahme von behinderten Personen verantwortlich sind.
Diesen Herbst nimmt das Projekt 'At Home' mit 20 Plätzen für Körperbehinderte seinen Betrieb auf.
Das neue Wohnheim in Bubendorf für schwer Körperbehinderte (24 Plätze) ist in Bau und nimmt voraussichtlich nächstes Jahr den Betrieb auf. Mit einigen Heimen läuft die Verwirklichung zusätzlicher Aussenwohngruppen. Das Wohn- und Bürozentrum Reinach hat sich vermehrt auf die Aufnahme von schwer Körperbehinderten eingerichtet, die keiner produktiven Arbeit nachgehen können. Eine neue Wohngruppe im Verbundsystem für Menschen mit psychischer Behinderung steht vor der Realisierung.
Mit der Stiftung Alters- und Pflegeheim Birsfelden wird ein Projekt zur Schaffung einer Wohngruppe für Menschen mit Behinderungen verwirklicht, die anfang 2007 die im Nicht-AHV-Alter stehenden Personen mit Behinderungen aus dem Alters- und Pflegeheim Birsfelden und weitere Behinderte aufnehmen wird.»
Es geschieht also einiges. Zur Zeit sind noch ca. 50 bis 60 behinderte Personen in stationären und Altersheimen in Pflege. Diese Zahl sollte aber in den kommenden Jahren abnehmen.
§ 26, Beitragsgrundsatz, regelt die Beitragspflicht der Gemeinden an die Pensions- und Betreuungskosten für im AHV-Alter stehende Personen. Mit dieser Formulierung fehlt eine Regelung für behinderte, IV-berechtigte Menschen, die in einem Alters- und Pflegeheim untergebracht, aber noch nicht AHV-Bezüger sind. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission wird diese Angelegenheit zwischen der 1. und der 2. Lesung klären, um im Interesse einer einfachen Lösung einen Vorschlag zuhanden der 2. Lesung präsentieren zu können.
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission empfiehlt dem Landrat trotz vieler Wenn und Aber, trotz des Hin und Her und trotz des zeitweise heftig wehenden Gegenwindes mit 9:0 Stimmen bei einer Enthaltung, dem Gesetz zuzustimmen, und einstimmig, das Postulat 1999/215 als erfüllt abzuschreiben, die Motion 2001/154 abzuschreiben, aber das Postulat 2002/073 stehen zu lassen.
- Eintretensdebatte
Die SP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage. Dies gibt Simone Abt bekannt. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat tatsächlich ausserordentliche Arbeit geleistet. Das Abwägen zwischen verschiedenen Positionen hat nun zur vorliegenden Fassung geführt. Die Vorlage enthält einige Kompromisse, denen alle Seiten zustimmen konnten, und einige knappe Mehrheitsentscheide. Alle Parteien mussten Zugeständnisse machen. Die Kommissionsfassung ist ein sehr austarierter und differenzierter Entwurf, mit dem sich in der Schlussabstimmung ein sehr grosser Teil der Kommissionsmitglieder einverstanden erklären konnte. Würde der Landrat mit dem gleichen Verhältnis zustimmen, liesse sich eine Volksabstimmung vermeiden.
Das Gesetz verwirklicht den Grundsatz der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden, wie er 1997 beschlossen worden ist. Dahinter steht die SP. Die Verankerung auf Gesetzesstufe ist, wiewohl ziemlich lange hinausgeschoben, wichtig. Allerdings werden die getroffenen Entscheide für die Gemeinden zum Teil erhebliche Kosten und Unsicherheiten zur Folge haben. Die Kommission hat die Gemeinden als Gegenüber und als Partner während der ganzen Beratungen sehr ernst genommen und sich dafür eingesetzt, dass die finanziellen Folgen für sie überblick- und tragbar sein werden.
Wichtige SP-Anliegen haben Eingang in das Gesetz gefunden, insbesondere die Alternativen zur traditionellen Heimbetreuung, vielfältige Wohn- und Betreuungsformen, Tages- und Nachtangebote wie Pflegewohnungen, die neu als stationäre Pflegeangebote berücksichtigt sind. Erfreulich ist auch die Beibehaltung einer Mitwirkung des Kantons. Es ist gut, dass sich der Kanton nicht sukzessive vollständig aus der Verantwortung für eine adäquate Altersbetreuung stiehlt, sondern weiterhin Planungs-, Koordinations- und Kontrollaufgaben behält. So wird sicher gestellt, dass - trotz aller begrüssenswerter Initiativen aus den Gemeinden - die Schnittstellen funktionieren und dass eine gewisse unité de doctrine bestehen bleibt.
Wichtig war der SP auch die Qualitätssicherung. Es darf nicht zu einem zu krassen Standardgefälle zwischen den einzelnen Gemeinden kommen. Sie sind nun zu einer gemeinsamen Regelung der Qualitätskontrolle verpflichtet, was bisher freiwillig schon ziemlich gut geklappt hat.
Nicht durchgesetzt hat sich die SP mit ihrem Anliegen einer Ombudsstelle. Die von der Verwaltung erteilten Auskünfte, diese Thematik sei in diesem Gesetz nicht zu regeln bzw. sie liesse sich in die Pflichten des allgemeinen Ombudsmans einfügen, waren unbefriedigend. Die Verwaltung hat einschränkend ergänzt, es ginge dabei nicht um die kleinen Unstimmigkeiten des Heimalltags; diese seien selbstredend heimintern zu behandeln. Genau dies ist aber das Problem: der heiminterne Instanzenweg schreckt die BewohnerInnen, die von den Betreuenden abhängig sind, ab. Sie brauchen eine neutrale Instanz, an die sie sich auch mit alltäglichen Problemen wenden können. Deshalb wird die SP den Antrag stellen, den § 12 der Regierungs-Vorlage wieder in das Gesetz aufzunehmen.
Mitgetragen hat die SP den Systemwechsel von der proportionalen Beteiligung des Kantons an den realisierten Projekten zu einer Pauschale pro Bett. Besonders unsympathisch war dies der SP wegen des seltsamen Namens «GAP-Variante». Aber es geht letztlich nicht um GAP, sondern um eine neue Finanzierungsmodalität, welche dazu führt, dass der Kanton seine Kosten besser im Griff haben kann. Verständlich sind die Bedenken der Gemeinden, denen die bisherige prozentuale Kostenübernahme durch den Kanton vertrauter ist. Mit einer ziemlich grosszügigen Übergangsfrist von fünf Jahren konnten diese Zweifel zerstreut werden. Die Gemeinden müssen nun rasch eine Bestandesaufnahme machen, sich allenfalls vom Kanton beraten lassen und rechtzeitig ihren Bedarf abdecken. Tun sie dies innerhalb der Übergangsfrist, beteiligt sich der Kanton noch nach dem geltenden Verfahren. Mit dieser Übergangsfrist wird das erreicht, was alle wollen: Tausend zusätzliche Betten sollen in den nächsten Jahren bereitgestellt werden.
Lange diskutiert wurde über die Finanzierung der Betreuung unter Berücksichtigung der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit der Betreuten. Insbesondere wurde der Subsidiarität der Leistungen der öffentlichen Hand Beachtung geschenkt. Eine Rolle gespielt haben dabei die Anrechenbarkeit von Grundeigentum und Schenkungen sowie die Höhe des Vermögensfreibetrags. Die Regierungsvorlage hat ursprünglich vorgesehen, dass als Basis zur Berechnung der Leistungskraft die gleichen Ansätze gelten sollen wie für die Berechnung der Ergänzungsleistungen. Das hätte bedeutet, dass Liegenschaften zum vollen Verkehrswert eingesetzt würden und dass es für Schenkungen keine Befreiung gäbe. Alle Schenkungen - auch steuerbefreite - wären zu diesem Zweck zu deklarieren gewesen. Dieses System wurde in den Kommissionsberatungen ziemlich gelöchert: so wurde der Einschätzungswert für Liegenschaften auf den halben Verkehrswert reduziert, und für Schenkungen wurde eine zehnjährige Verjährungsfrist beschlossen. Diese Fassung trägt die SP-Fraktion zur Zeit noch mit. Allerdings ist der Spielraum für die grosszügige Aussparung von Vermögenswerten nun absolut ausgereizt. Die zehnjährige Anrechnungsfrist von Schenkungen in beliebiger Höhe ist für einige Fraktionsmitglieder schon ziemlich an der Schmerzgrenze. Jegliche über die Kommissionsfassung hinaus führende Begehrlichkeiten zum Schutz von privaten Vermögen oder Erben wären für die Gemeinden unzumutbar, würden dem Subsidiaritätsprinzip krass zuwiderlaufen und wären ein Schlag für die Steuerzahler in den Gemeinden.
Der VGK ist ein Lapsus passiert, indem sie sich nicht um eine Übergangsbestimmung für die rund 60 IV-Berechtigten, die schon vor dem AHV-Alter in Alters- und Pflegeheimen leben, gekümmert hat. Wie die Kommissionspräsidentin berichtet hat, ist nun eine Lösung auf dem besten Weg. Ihr Vorschlag, mit der Regierung zusammen in der Kommission zwischen der 1. und der 2. Lesung eine Übergangsregelung zu erarbeiten, kann unterstützt werden.
Jörg Krähenbühl stellt fest, das Gesetz habe schon im Vorfeld sehr hohe Wellen geworfen. Der Auslöser war ein Missverständnis, denn viele haben das Gesetz als GAP-Vorlage verstanden. Gottseidank glätten sich die Wogen nun allmählich wieder, weil die Gemeinden laufend einbezogen und orientiert worden sind.
Das heutige System besteht seit rund 40 Jahren. Der Kanton hat damals mit der Subventionierung von Alters- und Pflegeheimbauten in den Gemeinden begonnen. Mit der Zeit fand man zum heutigen Schlüssel (45 % Subventionierung durch den Kanton, 55 % zahlen die Gemeinden). Mit diesem System haben verschiedene Gemeinden einen stets höheren Standard angestrebt. Zu einem Alters- und Pflegeheimumbau gehörten darum jeweils auch sehr viele «externe» Elemente wie Parkplätze, Einstellhallen usw.
Mit dem neu vorgeschlagenen Finanzierungssystem soll der Bedarf von 1'000 Betten in den nächsten zehn bis zwanzig Jahren realisiert werden. Die Gemeinden wissen genau, wie viel Geld sie erhalten für ein Pflegebett, für alternative Wohnformen usw. Dies gibt den Gemeinden eine gewisse Planungssicherheit.
Nicht mehr vom Kanton finanziert werden die Renovationen. Die Gemeinden müssen umdenken und diese Kosten in der Betriebsrechnung berücksichtigen. Dies ist vernünftig, denn so können die Heime wirklich als eigenständige Betriebe geführt werden.
Anlässlich der letzten Sitzung hat Hannes Schweizer für sich in Anspruch genommen, die SP sei die einzige Partei, die noch die Landwirtschaft vertrete. Dies widerlegt Jörg Krähenbühl mit dem Hinweis, die SVP habe sich für § 29 Absatz 3 Buchstabe c und somit für die Bauern eingesetzt: Für Personen, die einen Bauernbetrieb besitzen und diesen bei ihrem Eintritt in ein Alters- oder Pflegeheim an ihren Sohn verpachten, gilt der Ertragswert. Dank ihrer Nähe zur Landwirtschaft konnte die SVP die Kommission für diese Regelung gewinnen. Würde auch für diesen Fall der Verkehrswert gelten, könnten viele Bauernbetriebe gleich zumachen.
Die SVP-Fraktion wird im Verlauf der Beratungen noch zwei Anträge stellen, steht aber generell hinter dem Gesetz.
Mit dem neuen Gesetz werden, so Judith Van der Merwe , zwei ganz wichtige Ziele erreicht: Erstens wurde ein Anreizsystem geschaffen, damit die Gemeinden die bis im Jahr 2020 notwendigen zusätzlichen tausend Betten schaffen; und zweitens ist der Weg der Kommunalisierung der Alterspflege abgeschlossen und die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten zwischen Gemeinden und Kanton sind ganz präzise geregelt worden.
Die FDP-Fraktion begrüsst den vorbildlichen Einbezug der Gemeindeanliegen in die Kommissionsarbeit. Von Anfang an war klar, dass dieses Gesetz mit den Gemeinden zusammen erarbeitet werden muss - darin waren sich alle Parteien einig.
Noch nicht ganz klar sind die finanziellen Auswirkungen des NFA auf die Gemeinden; dass diese Frage zum heutigen Zeitpunkt nicht abschliessend geklärt werden kann, ist allen Beteiligten klar. Die FDP erwartet von der Regierung, dass eine gut funktionierende und gerechte Lösung gefunden wird.
An 15 Sitzungen hat die Kommission um eine gute Lösung gerungen; alle Seiten mussten Kompromisse eingehen. Nun liegt eine gute Lösung vor. Dies ist ein gutes Beispiel für die politische Lösungssuche, wie sie der neue Landratspräsident in seiner Antrittsrede gefordert hat. Die FDP-Fraktion ist allerdings ebenso wenig wie die SP bereit zu weiteren Eingeständnissen. Sie betrachtet es als grosses Entgegenkommen der Hauseigentümer an die übrigen Steuerzahler, dass für die Berechnung der finanziellen Leistungskraft der Pflegebedürftigen die vormals selbstbewohnten Liegenschaften jetzt zum halben Verkehrswert anstatt zum Katasterwert angerechnet werden. Eine Forderung, sogar den ganzen Verkehrswert anzurechnen, würde die FDP-Fraktion entschieden zurückweisen.
Zum Leidwesen der Fraktion liegt der Vermögensfreibetrag für Ehegatten immer noch bei CHF 50'000. Eine Erhöhung auf CHF 100'000 wäre zu begrüssen gewesen. Zufrieden stimmt die Freisinnigen, dass die alte Schenkungsregelung beibehalten wurde: Nach zehn Jahren gilt ein Geschenk unwiderruflich als Geschenk, unabhängig von der Höhe. Es ist in diesem Zusammenhang bedauerlich, dass auf dem nicht notwendigen Schenkungsregister bestanden wurde. In der Praxis wird sich dies nicht bewähren.
Ganz intensiv wurde die Form der Investitionsfinanzierung diskutiert. Die FDP-Fraktion glaubt, dass mit der Pauschale pro Bett eine sehr gute Lösung gefunden worden ist, zumal es eine lange Übergangsfrist von fünf Jahren gibt.
Die FDP-Fraktion steht hinter dem Gesetz und ist für Eintreten.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
Paul Rohrbach findet, die Zuständigkeiten zwischen Kanton und Gemeinden sowie die Aufgaben und Kompetenzen seien in einigen Bereichen nun sehr klar geregelt. Entsprechend den Initiativen übernehmen die Gemeinden natürlich mehr. Für die Kommissionsarbeit, stellt er fest, sei das Umfeld der Beratung nicht gerade einfach gewesen; man stand mitten in der ungelösten Schulhausbautenproblematik. Kommission und Präsidentin waren daher sehr bemüht, die Gemeinden in die Beratung miteinzubeziehen. Er findet es aussergewöhnlich, dass nicht nur vor der ersten Beratung, sondern auch nachher noch eine zweite Anhörungsrunde stattfand.
Nach seiner persönlichen Meinung ist man mit den insgesamt 15 Kommissionssitzungen zu diesem Gesetz auch irgendwo an die Grenzen des Milizsystems gelangt.
Die Schaffung von ca. 1'000 zusätzlichen Betten stellt für die Gemeinden wie auch den Kanton eine enorme Herausforderung dar. Im Kontakt mit den Gemeinden war festzustellen, dass deren Planung zum Teil bereits weit fortgeschritten ist. Bezüglich Finanzierung findet es auch die CVP/EVP-Fraktion gut, dass die Gemeinden während einer Übergangszeit von 5 Jahren wählen können, ob sie nach dem alten (45%) oder neuen Modus Investitionsbeiträge vom Kanton beanspruchen wollen.
In der Fraktion legt man aber auch Wert darauf, dass bezüglich des so genannten 'vorgelagerten Bettes' (das nicht im Altersheim befindliche Bett) das richtige Signal an die Gemeinden gegeben wird. Es soll auch diesbezüglich ein Anreiz für die Gemeinden geschaffen werden, nicht nur innerhalb des Altersheims die Betten zu organisieren. Letztlich ist damit die Hoffnung verbunden, dass nicht 1'000 zusätzliche Altersheimbetten als solche gebraucht werden.
Der neue Finanzausgleich (NFA) habe ein wenig Unsicherheit verbreitet. Paul Rohrbach glaubt aber nicht, dass sich der Kanton aus der Verantwortung stehlen wird. Selbst wenn es die Verwaltung tun würde, ist man der Meinung, dass im Parlament genügend Lobbying zugunsten der Gemeinden vorhanden wäre, um wenn überhaupt nötig, eine Korrektur vorzunehmen.
Die CVP/EVP-Fraktion ist klar für Eintreten. Sie wird den wesentlichen Linien des vorliegenden Gesetzes folgen. Der Anregung der Präsidentin, den Übergang für die 40 bis 60 Betroffenen nochmals in der nächsten VGK-Sitzung zu beraten, stimmt man selbstverständlich zu.
Madeleine Göschke will als Erstes Klarheit. Offenbar haben ihre KommissionskollegInnen einen Wissensvorsprung, konstatiert sie. Sie hört in diesem Moment zum ersten Mal von dem Problem bezüglich Betten für junge Behinderte. Das Thema sei zwar in der Kommission angesprochen worden, die Verwaltung habe daraufhin versichert, das Problem werde anderswo geregelt. Nun sei es plötzlich ein Problem. Sie weiss auch nichts von dem erwähnten Brief. Dass sie keine Kenntnis davon hat, findet sie fast schon unverschämt. Sie möchte wissen, was hier vergessen ging. Etwas stimme nicht.
Zur Sache: Das Gesetz war von Anfang an umstritten. Es waren viele Ängste von Seiten der Gemeinden spürbar, speziell in Bezug auf den NFA sowie die Finanzierung neuer Betten. Nach langer und intensiver Beratung in der Kommission konnte einiges zugunsten der Gemeinden verbessert werden. Man ist erfreut über die alternativen Wohnformen, die Tages- und Nachtangebote, die Qualitätskontrollen, welche im Gesetz Eingang gefunden haben. Mit den erzielten Kompromissen können die Grünen, ganz im Sinne des realistischen Wunsches des neuen Landratspräsidenten, dem nun vorliegenden Gesetz zustimmen.
Es wurde hart diskutiert und gekämpft, etwa um die kantonalen Investitionsbeiträge von Fr. 200'000 respektive 220'000 pro neu geschaffenes Bett als Anreiz für die Schaffung der nötigen Betten, im Gegensatz zur bisherigen 45%-Regelung. Mit dem Kommissionsvorschlag einer fünfjährigen Übergangsfrist, in welcher beide Varianten möglich sind, glaubt man, den Gemeinden genügend Zeit für die Umstellung einzuräumen.
Bei den Schenkungen wollte man dieselbe Regelung wie bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen, also keine Verjährungsfrist von Schenkungen und den vollen Verkehrswert von Liegenschaften. Sie sieht im Gegensatz zu Judith van der Merwe nicht ein, warum Hausbesitzer sogar Entgegenkommen zeigen, wenn sie nicht den vollen Verkehrswert anrechnen. Sie bedauert, dass sich die Mehrheit der Kommission für eine zehnjährige Verjährungsfrist und für den halben Verkehrswert entschieden hat.
Schenkungen würden häufig getätigt. Zudem werde so früh verschenkt, dass der Schenkende in der Regel in den darauffolgenden zehn Jahren nicht zum Pflegefall werde. Dann sei - laut den ihr gegenübersitzenden Landratskolleginnen und -kollegen - geschenkt auch tatsächlich geschenkt, merkt sie an und fragt gleichzeitig, ob das denn richtig sei. In der Folge müssen nämlich die Gemeinden, wenn nichts mehr da ist, auch für die einst vermögenden Altersheimbewohnerinnen und -bewohner aufkommen. Genau daher ist ihres Erachtens die Einführung des Schenkungsregisters so wichtig, anhand dessen die Beschenkten ausfindig gemacht werden können. So ist häufig noch etwas zurückzubekommen.
Ein weiterer umkämpfter Punkt waren die Vermögensfreibeträge. Diesbezüglich möchte sie ganz klar sagen, dass ein erneuter Versuch, diesen Freibetrag auf Fr. 100'000.- oder mehr zu erhöhen, nie von den Grünen akzeptiert werde. Man müsse sich klar sein, dass eine solche Erhöhung und der zu niedrige Verkehrswert von Liegenschaften, wie auch jede Verkürzung der Verjährungszeit zu einer massiven Mehrbelastung der Gemeinden und dies wiederum zu Steuererhöhungen führt. Die Bürgerlichen müssten sich diese Überlegungen auch machen.
Zum Vorstoss der SP-Fraktion betreffend Ombudsman/-frau hält sie fest, dass hier ein Bedarf besteht. Kaum jemand ist so auf Hilfe angewiesen wie alte Leute. Kaum jemand leidet unter tatsächlichem oder vermeintlichem Unrecht so sehr wie alte Menschen, welche sich in der heutigen Welt nicht mehr gut zurecht finden. Alte Menschen haben oft auch nur (noch) wenig oder gar keine familiäre Unterstützung mehr. Die Grünen werden den SP-Antrag unterstützen. Man stimmt dem vorliegenden Gesetz zu, wird aber keine weiteren Mehrbelastungen für die Gemeinden akzeptieren.
Rita Bachmann -Scherer tut es sehr leid, dass Madeleine Göschke nichts von dem Brief wusste. Die neue Situation ergab sich erst vor ganz Kurzem. In einem Brief der BKSD vom 31. August an die VSD wurde auf die Problematik hingewiesen. Die Korrespondenz wurde der Kommissionspräsidentin von der VSD am Dienstagmittag übermittelt. Geplant war, dass die Regierungsräte die Fraktionen heutigentags informieren. Dabei vergass sie, dass die Grünen nicht mit einem Regierungsmitglied vertreten sind und somit durch die Maschen fallen würden. Sie entschuldigt sich für ihren Fehler. Das Problem soll in der Kommission nochmals gemeinsam beraten werden. Sie wird einen entsprechenden Antrag zu § 47 (Übergangslösung) stellen.
Georges Thüring war bei der Beratung zum Gesetz über die Betreuung und Pflege im Alter noch Vorstandsmitglied des VBLG, also Gemeindevertreter. Aus dieser Sicht einige Betrachtungen zu diesem Geschäft: 85 Gemeinden wiesen im September 2004 die Vorlage 2004/164 betreffend den Erlass eines Gesetzes über Betreuung und Pflege im Alter mit dem Auftrag zurück, zuerst die Finanzierung der Pflege und Betreuung im Alter zu klären und anschliessend eine von Kanton und Gemeinden gemeinsam getragene Lösung zu erarbeiten. Die VGK beschloss trotz dieser klaren Forderungen der Gemeinden, den Gesetzentwurf zu beraten und gab dem VBLG nach der ersten Lesung Gelegenheit, sowohl die grundsätzliche Position der Gemeinden wie auch konkrete Forderungen an den Gesetzesentwurf vorzutragen. Aus dem Rückweisungsantrag resultieren zwei Forderungen: Ein klar verbindlicher Termin- und Vorgehensplan sowie die Aufnahme einer Übergangsbestimmung ins Gesetz über die Betreuung und Pflege im Alter, die verbindlich regelt, dass die Auswirkungen des neuen Finanzierungsausgleichs NFA und andere Veränderungen durch den Entscheid von Bund oder Kanton auf die Finanzierung von Alters- und Pflegeheimen gemäss § 9 Finanzausgleichsgesetz auszugleichen sind.
Die VSD stellt für die Umsetzung des NFA eine umfassende Bilanz in Aussicht, hat einen Zeitplan für das Gesamtprojekt vorgelegt und den Einbezug des VBLG angekündigt. Der zuständige Regierungsrat Erich Straumann sicherte anlässlich einer Besprechung vor der Kommission zu, dass die von den Gemeinden befürchteten Auswirkungen des Bundesbeschlusses auf die Finanzierung der Betreuung und Pflege im Alter überprüft und berücksichtigt werden. Die VGK verzichtete unter diesen Gegebenheiten auf die Aufnahme einer Übergangsbestimmung ins Gesetz, hält aber im Kommissionsbericht ihre Erwartung fest, dass die Regierung eine einvernehmliche Lösung mit den Gemeinden finden wird. Der Ausgleich der Auswirkungen des NFA auf die Finanzierung der Betreuung und Pflege im Alter ist daher besonders wichtig, weil die Gemeinden bereits einen erheblichen Teil der Pflegeleistungen selbst zu tragen haben, welche laut KVG ursprünglich von den Versicherten hätten übernommen werden müssen, nun aber durch die Änderung des Bundesgesetzes zu Lasten der öffentlichen Hand gehen.
Regierungsrat Erich Straumann meint heraus zu hören, dass das Gesetz wohl auch in der Detailberatung in der vorliegenden Form durchgehen könnte. Er kommt nochmals kurz auf die Ausgangslage zurück: Im Dezember 1998 wurde das damalige Dekret, in welchem ein Vermögensverzehr von 100'000.- geregelt war, von seinem Amtsvorgänger verabschiedet. Das erste von Erich Straumann vertretene Geschäft war anschliessend eine Korrektur dieses Dekrets; auf Wunsch der Gemeinden fuhr man zurück auf Fr. 50'000. -.
In der Zwischenzeit fand auch die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden statt. Nun liegt das neue Gesetz vor. Es wurde sozusagen ein Wunschkonzert eingebaut, indem die Gemeinden während 5 Jahren bestimmen können, ob sie beim alten System bleiben oder das neue direkt übernehmen wollen. GAP finde insofern Anwendung, als man die Abläufe vereinfachen will. Wichtig ist dabei die Gemeindeautonomie. Wissen die Gemeinden, dass der Kanton pro Bett eine fixe Pauschale gibt, so können sie anschliessend eigenständig planen und bauen. Berechnungen zeigen zudem, dass die Gemeinden mit der alten Regelung mit nur Fr. 180'000.- pro Bett weniger gut fahren; insofern könne man nicht von Sparen reden.
Im Gesetz ist grundsätzlich enthalten, dass Objektfinanzierung stattfinden soll. Die Gemeinden erhalten Investitionsbeiträge und keine Beiträge an die Betriebskosten. Im Rahmen der Aufgabenteilung ist abgesprochen, dass die Gemeinden die Finanzierung der Betriebsrechnungen selbst übernehmen. Auf die Betriebsbeiträge wird der Volks- und Gesundheitsdirektor später noch zurückkommen. Er entschuldigt sich an dieser Stelle auch bei Madeleine Göschke. Er hätte der Präsidentin den Auftrag zur Verteilung an alle Kommissionsmitglieder geben sollen.
Worum geht es in dem angesprochen Brief? Die BKSD hat im Mitbericht einmal darauf hingewiesen, dass die Beiträge an die invaliden Menschen nicht ausser Acht gelassen werde dürfen. Man schlug eine Regelung in einer entsprechenden Verordnung für die Behinderten oder einer Verordnung zum vorliegenden Gesetz vor. Daher fand vorerst eine Ausklammerung statt. Gemeinsam mit Amtskollege Urs Wüthrich habe man sich nun die Variante überlegt, die entsprechenden Paragrafen, bei welchen es um die Beiträge geht, später in Kraft setzen zu lassen. Der Sanitätsdirektor ist aber sehr damit einverstanden, die ganze Angelegenheit in der Kommission nochmals seriös zu überprüfen, um für die zweite Lesung eine durchdachte Lösung zu finden. Der Punkt verdiene eine eingehende Prüfung. Zuletzt bedankt sich Regierungsrat Erich Straumann bei der Kommission für die bis zuletzt gute Arbeit. Auch er habe nicht a tout prix für die Regierungsvorlage gekämpft, sondern sei immer für vernünftige Vorschläge offen gewesen.
Betreffend die Befürchtungen bezüglich NFA informiert der Sanitätsdirektor Georges Thüring, dass gestern (7. September 2005) vom Bund eine Botschaft verabschiedet wurde, welche in etwa darlegt, was in diesem Bereich zu erwarten ist. Es werden sehr viele Gesetze angepasst werden müssen. Eine Kommission lotet zur Zeit aus, welche Gesetze davon betroffen sind. Vor allem werden die Ergänzungsleistungen wegfallen. Damit würden die Kantone entlastetet, denn der Bund müsste für diese Kosten aufkommen. Es würde sich somit Spielraum für Spitex etc. ergeben. Man wird auch von Regierungsseite her versuchen, mit den Gemeinden und Institutionen Lösungen zu finden, um die Finanzierung weiterhin sicherzustellen. Zudem ist im Finanzausgleichsgesetz, § 9, die Verpflichtung enthalten, dass Kanton und Gemeinden alle drei Jahre den Finanzausgleich überprüfen. Erich Straumann bittet darum, in der Detailberatung die sehr ausgewogene, gute Kommissionsfassung grundsätzlich so durchzuberaten und zu beschliessen. Die offenen Fragen werden in der Kommission nochmals untersucht.
://: Eintreten ist unbestritten.
Landratspräsident Eric Nussbaumer schreitet anhand der dem Kommissionsbericht angehängten Fassung des Gesetzes zur
Detailberatung
Titel & Ingress Keine Wortbegehren
A. Allgemeine Bestimmungen Keine Wortbegehren
§§ 1 - 10 Keine Wortbegehren
§ 11
Es liegt ein Antrag der SP-Fraktion auf Einfügung eines Absatz a. mit folgendem Wortlaut vor:
Der Vollzug dieses Gesetzes untersteht dem Wirkungsbereich der kantonalen Ombudsstelle und den übrigen Bestimmungen des Gesetzes vom 23.06.1988 über den Ombudsman.
Simone Abt begründet den Antrag: Es geht darum, dass alte Menschen ihre Probleme - etwa mit nicht gut gekochten Karotten oder nicht sauber geputztem Salat - direkt bei einer Stelle deponieren können. Die Stelle soll das Problem entgegennehmen und nicht an die Heimleitung weiter verweisen. Es wird eine gewisse Vermittlerfunktion erwartet. 11a. sei vielleicht nicht die gewünschte Paragrafennummer für dieses Anliegen, fügt sie an. Es müsste an geeigneter Stelle platziert werden.
Ursula Jäggi hat jahrelang bei der Ombudsfrau für Altersfragen und Spitex in Basel-Stadt gearbeitet und gesehen, wie viele Anfragen von betagten Menschen dort hereinkommen und wie wichtig diese Aufgabe ist. Sie bittet, dem Antrag zuzustimmen.
Rita Bachmann -Scherer führt aus, dass man in der Kommission sehr intensiv über diesen Paragrafen diskutiert hat. Mit 7 : 5 Stimmen entschied man sich für Streichung des Ombudsmans aus diesem Gesetz. Dazu führten verschiedene Überlegungen: Erstens ist der Kanton Baselland ihres Wissens der einzige Kanton, welcher einen Ombudsman hat, der sich auch um Gemeindeangelegenheiten kümmert. Zudem müsse ihres Erachtens der Ombudsman nicht unbedingt in einem einzelnen Gesetz verankert sein, seine Funktion /Aufgabe könne genauso gut in ein Pflichtenheft aufgenommen werden. Die Kommissionspräsidentin findet es persönlich fraglich, wenn sich ein kantonaler Ombudsman um einen nicht gewaschenen Salat oder ein Haar in der Suppe kümmern muss. Sie verweist diesbezüglich auf den Dachverband der Alters- und Pflegeheime und dessen sehr gutes Qualitätscontrolling, welches im Übrigen bei den Nachbarkantonen Basel-Stadt, Solothurn und Aargau Nachahmung findet. Der Dachverband könnte sich ihrer Meinung nach durchaus etwas einfallen lassen.
Regierungsrat Erich Straumann : Auch von den Gemeinden und vom Heimverband weiss man, dass sie die Qualitätskontrolle selbst vornehmen wollen, gerade auch in Bezug auf kleinere Angelegenheiten wie Salat etc. [Heiterkeit]. Hingegen liege die gesundheitspolizeiliche Aufsicht laut Gesetz beim Kanton. In erster Linie gehe es dabei eher darum, die Angehörigen über Probleme aufzuklären. Es seien auch meist die Angehörigen, welche Probleme hätten und nicht die Betagten.
Simone Abt nimmt den 'Salat' hochoffiziell zurück, das sei eine unbeabsichtigte Verniedlichung gewesen. Mit dem Beispiel sollte lediglich die Niederschwelligkeit des Zugangs angesprochen werden. Es müsste eine Person oder eine für jede betagte Person in einem Heim bekannteTelefonnummer zur Verfügung stehen, welche bei Problemen jedwelcher Art angerufen werden kann. Gerade in Fällen, wo sich die alten Menschen von den Angehörigen nicht verstanden fühlen oder man heimintern nichts sagen möchte, da man von den Betreuerinnen und Beteuern abhängig ist. Ihr ist klar, dass dies nicht die Aufgabe des Ombudsmans selbst wäre. Man könnte ihm aber, schlägt sie vor, eine/n entsprechend geschulte/n Teilzeitangestellte/n zur Seite stellen.
Landratspräsident Eric Nussbaumer ergänzt, dass der Antrag, falls angenommen, von der Kommission an geeigneter Stelle platziert würde.
://: Der SP-Antrag wird mit 50 : 28 Stimmen abgelehnt.
§ 12 Keine Wortbegehren
§ 13 Keine Wortbegehren
B. Stationäre Alters- und Pflegeeinrichtungen
I. Allgemeines
§§ 14, 15, 16 Keine Wortbegehren
II. Investitionsbeiträge des Kantons
§§ 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23 Keine Wortbegehren
III. Tarife
§§ 24, 25 Keine Wortbegehren
IV. Beiträge der Gemeinden an die Pensions- und Betreuungskosten / Aufnahmeregeln
§§ 26, 27, 28 Keine Wortbegehren
§ 29
Absatz 1 Keine Wortbegehren
Absatz 2 Keine Wortbegehren
Absatz 3 a.
Zu diesem Absatz liegt ein Antrag der SVP vor, gibt Eric Nussbaumer bekannt, welcher verlangt, den Vermögensfreibetrag pro Person oder pro Ehegatte auf 100'000.- (anstatt 50'000.-) festzusetzen.
Jörg Krähenbühl rekapituliert: Unter dem Vorgänger von Regierungsrat Straumann wurde der Vermögensfreibetrag hinauf-, auf Druck der Gemeinden anschliessend wieder herabgesetzt. In der Kommission kam ein Zufallsentscheid von 6 : 5 Stimmen zustande. Sie SVP-Fraktion ist der Ansicht, ein grösseres Gremium sollte über diesen Punkt abstimmen und stellt Antrag, den Freibetrag von Fr. 50'000.- auf 100'000.- zu erhöhen. Dies sei im Sinne der Eigenverantwortung. Leute, die das Geld gespart hätten, sollten auch ein wenig mehr zugute haben.
Rita Bachmann -Scherer hat bereits angetönt, dass darüber sehr intensiv diskutiert wurde. Sie erinnert an die Opfersymmetrie. Die SP verlange sogar, dass man das Vermögen nach den EL (Ergänzungsleistungen) berechnet, das würde heissen, dass Vermögen bis zu Fr. 25'000.- verbraucht werden sollten, erst danach würden weitere Unterstützungen einsetzen. Den Gegensatz dazu stellt vorliegender Antrag dar. Sie möchte nochmals darauf hingewiesen haben, dass das Gesetz sehr gut austariert wurde. Schraube man nun allzu sehr daran herum, so funktioniere es nicht mehr. Eine Erhöhung des Vermögensfreibetrags gehe ausschliesslich auf Kosten der Gemeinden, warnt sie.
Urs Hintermann bezeugt sehr grosse Mühe nicht nur mit dem Antrag, sondern auch mit der Begründung. Er sieht nicht ein, wo in diesem Falle die Eigenverantwortung zum Zuge kommt. Eigenverantwortung bedeute doch im Gegenteil, dass jemand auch selbst für seine Kosten aufkommt. Der Vorschlag führe aber dazu, dass nun jemand in diesem Fall Fr. 100'000.- ins Trockene bringen kann, und die Allgemeinheit muss zahlen. Was hat das mit Eigenverantwortung zu tun? fragt er. Noch vor wenigen Minuten habe ein Vertreter derselben Partei als ehemaliger VBLG-Mann über die Belastung der Gemeinden geklönt, und jetzt komme genau dieselbe Partei und verlange, dass man die Schwelle auf Fr. 100'000.- hinaufsetzt. Es gebe in dieser Partei auch noch zwei Gemeinderäte.
Er hofft, diese würden es dann auch in ihrem Gemeinderat vertreten, wenn die Kosten ansteigen und ruft in Erinnerung, dass der Anstieg der Sozialkosten momentan auf Gemeindestufe das grösste Problem darstellt. Er bittet das Ratsplenum inständig, den 'verheerenden' Vorschlag abzulehnen.
Simone Abt lehnt, wie bereits angekündigt, diesen Antrag ab und bittet die Gemeindevertreterinnen und -vertreter, jede/ Steuerzahlende/n im Saal, es ihr gleich zu tun. Abgesehen davon habe man in der Tat eine wirklich austarierte Gesetzesvorlage. Sollte dieser Antrag angenommen werden, so müssten auch weitere Themen, welche nun in dem austarierten System enthalten sind, zur Sprache kommen. Sie ist gespannt auf die Abstimmung.
Sabine Stöcklin weist auf die Vorzüge des nun im Kanton Baselland ausgearbeiteten Altersgesetzes hin. Mit Altersvorsorge, Alterseinrichtungen, AHV, Rentensystem, 3. Säule etc. wurde im Kanton ein System geschaffen, mittels dessen man im Alter eigenverantwortlich für sich selbst aufkommen kann. Kann dies nicht geschehen, so ermöglicht es die Sozialhilfe den alten Menschen, unter menschenwürdigen Umständen in einem guten Heim den Lebensabend zu verbringen. Im Kanton Baselland habe man mit dem Altersdekret und nun neu mit dem Gesetz über die Betreuung und Pflege im Alter ein eigentliches Vermögensschutzgesetz. Sie appelliert an die Landratskolleginnen und -kollegen, dieses nun nicht allzu weit auszubauen. Es gehe immer noch um die Eigenverantwortung im Alter. Man müsse die Kosten so weit möglich selber tragen, wo es nicht geht, soll die Gemeinde assistieren. Man will verhindern, dass zu viele alte Menschen wegen der hohen Altersheimkosten, die sie nicht selber tragen können, zu Sozialhilfefällen werden. Ein Spezialgesetz fürs Alter sei notwendig, findet sie, warnt aber davor, es mit dem Vermögensschutz zu weit zu treiben.
Eugen Tanner : § 26 postuliert unmissverständlich die Subsidiarität der Gemeindeleistungen. Es geht hierbei um die AHV, die Pensionskassenleistungen, aber auch um Ergänzungsleistungen. Nun wolle man mit genau demselben Gesetz diese Subsidiarität aushebeln, indem Leute, welche eigentlich kein Anrecht auf Ergänzungsleistungen haben, bei der Gemeinde diese Ergänzungsleistungen plus allenfalls noch etwas anderes verlangen können, weil man über die Bestimmungen der Ergänzungsleistungen hinausgeht. Beim seinerzeitigen Entwurf habe ihm selbst das Prinzip absolut eingeleuchtet, dass die Berechnung nach den Grundsätzen der Ergänzungsleistungen erfolgt. Was man jetzt versuche, werde dazu führen, dass Leute im Altersheim das Geld brauchen, welche grundsätzlich keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. Die Gemeinde muss folglich einspringen und auch dieses Loch der Ergänzungsleistungen noch stopfen. Er wäre schon sehr dankbar, meint er zu Jörg Krähenbühl, wenn man bei der Kommissionsfassung bleiben könnte. Noch etwas muss er loswerden: Er habe sich schon immer sehr daran gestört, wenn die Gemeinden Leistungen an Leute bezahlen mussten, von denen man genau wusste, dass Vermögen in Millionenhöhe - in Form von Land, Wohneigentum - vorhanden sind. (Eugen Tanner nimmt mit Befriedigung Kenntnis vom zustimmenden Kopfnicken Erich Straumanns.) Aufgrund der geltenden Gesetzgebung gab es dagegen aber keine Handhabe; das sei absolut stossend. Man ist klar an der Schmerzgrenze angelangt.
Karl Willimann hat eine andere Optik. Er führt das Beispiel eines Ehepaars an, welches ein Leben lang sein Häuschen abbezahlt hat. Nach dem Tod ihres Mannes muss die Frau schliesslich ins Altersheim, und nun werde ihr für die Bezahlung der Kosten alles Geld bis auf Fr. 50'0000.- 'weggenommen'. Einem Ehepaar aber, welches immer alles ausgegeben und nichts auf die Seite gelegt habe, werde von Anfang an alles von der Öffentlichkeit gegeben. Hier stimme auch etwas nicht ganz in Sachen Eigenverantwortung.
Madeleine Göschke hält Jörg Krähenbühl entgegen, es könne ja wohl nicht sein, dass diejenigen, welche gespart hätten, auch noch belohnt werden sollen [Heiterkeit], indem sie alles behalten dürfen und die öffentliche Hand anschliessend für sie bezahlt. So gehe es wirklich nicht. Es gebe heute sehr viele Menschen, deren Mittel so knapp bemessen sind, dass es nicht zum Sparen reicht, und die würden dann bestraft. Sie findet, es gehe nicht an, ein angespartes Vermögen schliesslich zu verschenken und dann die öffentliche Hand um Bezahlung zu bitten, weil nichts mehr vorhanden ist. Die Unterstützungen seien für jene gedacht, die es wirklich nötig haben. Das Gesetz vertrage keine weitere Herumschrauberei.
Georges Thüring verwahrt sich gegen die Anwürfe Urs Hintermanns gegen die SVP. Es sei durchaus möglich, in der Partei zwei verschiedene Meinungen zuzulassen. Er selbst stehe zu seiner Meinung; das Gesetz sei in der vorliegenden Fassung gut. Die Gemeinden sollen nicht zusätzlich belastet werden.
Hildy Haas findet den Schluss falsch, dass die einigermassen vermögenden Leute am Ansteigen der Sozialausgaben der Gemeinden Schuld sein sollen. Komme nun jemand mit einem Vermögen von über Fr. 100'000.- ins Altersheim, so könne man davon ausgehen, dass er sein Leben lang Einkommens- und Vermögenssteuern bezahlt hat, also seinen Bürgerpflichten nachgekommen ist. Bis zum Freibetrag bezahle er auch noch seine eigenen Kosten. Sie fragt, was denn mit den Leuten sei, welche ins Altersheim kommen und gar nichts bezahlen können.
Eva Chappuis war bisher immer der Meinung, sie spare jetzt, um später etwas zu haben. Offenbar sei dem aber nicht so. Man mache keine Vorsorge fürs eigene Alter, man sei offenbar nie alt genug, um sich von seinen materiellen Gütern zu trennen. Sabine Stöcklin habe vorhin von Vermögensschutz gesprochen. Das sei viel zu vornehm ausgedrückt. Hier gehe es doch einzig und allein um Erbenschutz - 'steuerfrei'.
Urs Hintermann hält Hildy Haas entgegen, dass jemand, wenn er im Alters- und Pflegeheim ist, sein Häuschen für 100'000.- nicht mehr braucht, sondern dann gelte es, die Kosten, die er dort verursacht, zu bezahlen. Wenn nun die Fr. 100'000.- für die Erben zur Seite gelegt werden, so muss in der Folge die Allgemeinheit für die Kosten aufkommen, d.h. letztlich muss die Gemeinde die Leistungen erbringen. Bei den grossen Gemeinden handelt es sich dabei um Millionenbeträge. Der SVP-Antrag sei ein Versuch, für die Erben etwas zur Seite zu legen. Das könne wohl nicht die Idee sein.
Eric Nussbaumer schreitet zur Abstimmung über den Antrag der SVP zu § 29 Absatz 3, lit. a.
://: Der Landrat lehnt den Antrag der SVP mit 46 : 35 Stimmen, bei 2 Enthaltungen, ab.
§ 29
Absätze 3b, 3c Keine Wortbegehren
Absatz 4 Keine Wortbegehren
§ 30 Keine Wortbegehren
§ 31 Keine Wortbegehren
§ 32
Eva Chappuis macht auf die verwirrliche Formulierung in Absatz 2 bei folgendem Satz aufmerksam (letzter Teilsatz): Ist ein Eintritt aus Kapazitätsgründen ausgeschlossen, und ist eine finanziell gesicherte Platzierung in einer Alters- und Pflegeeinrichtung am ausserkantonalen Wohnort erwiesenermassen nicht möglich, so beschliesst die beitragspflichtige Gemeinde ihre Beitragspflicht für eine andere Alters- und Pflegeeinrichtung.
Sie bittet die Kommission um eine klarifizierte Fassung bis zur 2. Lesung.
Kommissionspräsidentin Rita Bachmann -Scherer ist damit einverstanden.
§ 33 Keine Wortbegehren
§ 34
Absatz 1 Keine Wortbegehren
Absatz 2
Eugen Tanner stellt seinen Antrag zu Absatz 2/ neuer Absatz 3 vor: § 34 regelt die Situationen, in welchen eine Person nicht im Heim ihrer Wohngemeinde aufgenommen oder untergebracht werden kann (Nachbars- oder privates Altersheim). Hierbei fehlt ihm in Absatz 2 eine Ergänzung, nämlich dass die Gemeinde nur so lange allfällige Mehrkosten zahlen muss, als sie selber kein solches Bett zur Verfügung stellen kann. Sollten nach einer gewissen Zeit wieder Betten frei werden, so kann eine Person auch wieder zurückgenommen werden in das angestammte Heim, womit zusätzliche Kosten vermieden werden können.
Zudem fehlt ihm das Pendant zu den Mehraufwendungen. Allfällige Minderkosten, welche entstehen können, sollen in einem neuen Absatz 3 geregelt werden, indem man festhält, dass sich dann der Gemeindebeitrag entsprechend reduziert.
Absatz 2 soll neu folgenden Zusatz erhalten: [... ], jedoch nur so lange, als im Heim der zuständigen Gemeinde kein Bett zur Verfügung steht.
Absatz 3 (neu) würde lauten:
Ergeben sich gemäss Absatz 1 Minderkosten, reduziert sich der Gemeindebeitrag entsprechend.
Bemerkung: Offenbar gibt es Differenzen bei den Pensionskosten. Wäre dem nicht so, so würde sich auch Absatz 2 erübrigen. Er bittet, den Ergänzungen zuzustimmen.
Eva Chappuis bittet, auch in diesem Fall, bei einer Überprüfung die Formulierungen nochmals unter die Lupe zu nehmen; es sei auch hier nicht ganz klar, welche Gemeinde jeweils wo gemeint ist.
Rita Bachmann -Scherer gibt zu, dass diese Formulierung bereits x mal diskutiert wurde, es handle sich um eine komplexe Materie. Sie findet, der Antrag Tanner könnte so stehen gelassen werden. Betreffend Absatz 3 glaubt sie, dass Minderkosten wohl eher selten der Fall sein werden. Es schade aber auch nichts, wenn es im Gesetz enthalten wäre.
Judith Van der Merwe glaubt nicht, dass man den vorliegenden Antrag einfach tel quel übernehmen kann. Sie kann sich nicht vorstellen, wer dann letztlich für die Kosten aufkommt, wenn man zum Entscheid kommt, dass die Person doch im Pflegeheim in der anderen Gemeinde bleibt und man sie nicht zurückverlegt in ihre eigene Gemeinde, weil dort zufällig ein Bett frei ist. Nach ihrer Meinung müsste die Gemeinde zahlen, in welcher die Person ursprünglich hätte platziert werden sollen. Würde das Ganze nun auf eine lange Diskussion hinausführen, so schlägt sie vor, auch diesen Teilaspekt nochmals in die Kommission zurückzunehmen bis zur zweiten Lesung. Sie könnte sich mit dieser Änderung nicht einverstanden erklären.
Eugen Tanner meint, die Dauer könne durchaus kurz sein, möglicherweise kann es sich aber auch um Jahre handeln. Er findet, die Gemeinde müsste jedenfalls die Möglichkeit haben, der betreffenden Person im eigenen Heim einen Platz anbieten zu können, um eventuell massive Kosten einsparen zu können. Hier seien ja zudem auch die so genannten Selbstzahler angesprochen, welche möglicherweise in einem privaten Heim untergebracht sind, was nicht unterschätzt werden dürfe. Sicher gebe es in den Gemeinden und Heimen vernünftige Leute, die in gewissen Situationen auf einen Umzug verzichten, in anderen aber einen solchen befürworten.
Rita Bachmann -Scherer nimmt den Punkt in die Kommission zurück und hofft, das so eine akzeptable Lösung gefunden werden kann.
Eugen Tanner ist damit einverstanden, dass nicht über seinen Antrag abgestimmt wird und über diesen Punkt (§ 34, Absatz 2) nochmals von der Kommission beraten wird.
§ 35 Keine Wortbegehren
§ 36 Keine Wortbegehren
§ 37 Keine Wortbegehren
§ 38 Keine Wortbegehren
§ 39 Keine Wortbegehren
C. Verfahrens- und Strafbestimmungen
§ 40
§ 41
§ 42
§ 43
§ 44
§ 45
Es liegt ein Antrag der SVP vor, erklärt Landratspräsident Eric Nussbaumer .
Jörg Krähenbühl beantragt namens der SVP, § 45 Absatz 3, welcher die Wiedereinführung des Schenkungsregisters im Steuergesetz § 121d verlangt, ersatzlos zu streichen. Man ist der Meinung, dies sei nicht nötig. Die Schenkungen werden in der Steuerdeklaration eingetragen. Sie sind verfügbar für alle. Auch die Verwaltung sei dieser Meinung. Man müsse dieses nun nicht wieder einführen, nachdem es bei Streichung der Schenkungssteuer abgeschafft worden sei.
Sabine Stöcklin bittet das Landratskollegium, dem nicht zuzustimmen. Soeben habe man die Debatte zum Vermögensfreibetrag geführt. Nun gehe es um Schenkungen, speziell ums Schenkungsregister. Zuvor wurde über Fr. 50'000.- mehr oder weniger diskutiert. Sie möchte daran erinnern, dass es bei Schenkungen sehr oft um Hunderttausende oder Millionen Franken gehe. Das wichtige Schenkungsregister diene in erster Linie dazu, allfällige Schlupflöcher zu stopfen und ein faires Verhalten zu gewährleisten.
Auch Madeleine Göschke bittet um Ablehnung dieses Antrags. In der Kommission habe man, auch Jörg Krähenbühl wisse das, von einer Person aus der Verwaltung vernommen, wie schwierig es sei, herauszufinden, welche Wege einst vorhandene Vermögen via Schenkungen genommen haben. Das Verfahren sei sehr aufwändig, hin und wieder habe man Erfolg und könne die Beschenkten auch dazu bringen, für ihre Angehörigen einen / den notwendigen Beitrag zu leisten. Von Fachleuten weiss man auch, dass das Schenkungsregister weder eine Hexerei noch aufwändig ist. Man sei sehr auf dessen Wiedereinführung angewiesen. So habe man doch die Möglichkeit, auf relativ einfachem Weg wieder an die Beschenkten zu gelangen.
Karl Willimann findet, dies sei ein typischer Antrag auf Führung von Mehrfachregistern im Zeitalter von EDV. Zudem fragt er, woher man wissen wolle, dass Schenkungen stattgefunden haben, wenn es nicht in der Steuererklärung deklariert sei. Das Register nütze also nichts.
Rita Bachmann -Scherer: Genau mit der Einführung des Schenkungsregisters wird auch die Pflicht bestehen, dass jede Schenkung deklariert wird [zunehmende Unruhe im Saal], auch wenn diese von der Erbschafts- und Vermögenssteuer befreit ist. [Der Landratspräsident klingelt zur Ordnung] In der Kommission wurde sehr intensiv über die Machbarkeit eines solchen Schenkungsregisters beraten und diskutiert. Im heutigen Zeitalter der EDV-Vernetzung ist dies kein Problem mehr. Man hat auch von der Person, welche die Verfügungen vornimmt, erfahren, wieviel die einzelnen Personen selbst zahlen können oder müssen, wie gross die Unterdeckung bei den Pensions- und Pflegekosten ist. Die zuständige Person wies auch darauf hin, wie schwierig und mühsam sich die Suche nach Schenkungsempfängern gestaltet, da die Verschenkung von Beträgen oft nur auf Zetteln, wenn überhaupt, fest gehalten werde. Sie bittet auch hier um Beachtung einer gewissen Opfersymmetrie. Man möge dem Antrag nicht zuzustimmen.
Madeleine Göschke ist schon sehr erstaunt über das 'Mauern und Raunen' der bürgerlichen Seite. In der Kommission sei auch Paul Schär ganz der Meinung gewesen, man verschenke nur so viel, dass einem selbst noch genug bleibt. Gegen solche Schenkungen sei auch gar nichts einzuwenden. Es sei allen zu gönnen, wenn sie ihren Kindern grosszügige Geschenke machen können. Nur höre es dort auf, wo das Geld einfach verschwunden sei und letztlich die öffentliche Hand für Paul Schär aufkommen müsste [Heiterkeit]; sie entschuldigt sich, dass sie ihren Landratskollegen als Beispiel nimmt. Sie appelliert an die 'guten Herzen' und das Gefühl für Gerechtigkeit [Raunen], alles offenzulegen. Lege jede/r genug für sich beiseite, meint sie, so müsse ja auch das Schenkungsregister nicht zuhilfe genommen werden.
Karl Willimann ist überzeugt davon, dass jemand, der seine Schenkung in der Steuerdeklaration nicht angeben muss, diese auch im vorgesehenen Schenkungsregister nicht angeben wird.
Rita Bachmann -Scherer verweist auf § 41 des vorliegenden Gesetzes, Absatz 1: Wer vorsätzlich oder fahrlässig seine Mitwirkungspflicht nach § 12 verletzt, kann mit Busse bis zu Fr. 50'000 Franken bestraft werden.
In § 12 ist auch das Schenkungsregister enthalten, fügt die Kommissionspräsidentin hinzu.
Abstimmung über den Streichungsantrag
://: Der Landrat lehnt den SVP-Antrag mit 42 : 39 Stimmen bei 2 Enthaltungen knapp ab.
§ 46 Keine Wortbegehren
[Der Landratspräsident bittet erneut mittels Glocke um Ruhe]
§ 47
Rita Bachmann -Scherer hat es eingangs bereits erwähnt. Speziell für die Finanzierung der behinderten IV-Bezüger, welche in einem Alters- und Pflegeheim leben, sollte eine Übergangslösung bis zur Einführung des NFA gefunden werden. Sie stellt daher den Antrag, auch § 47 nochmals in der Kommission zu beraten.
Der Landratspräsident stellt fest, dass es keine Einwände gegen das Vorgehen gibt, die entsprechenden Paragrafen in die VGK zurückzunehmen. Die VGK wird anschliessend mit entsprechenden Kommissionsanträgen ans Plenum gelangen.
Es wird kein Rückkommen verlangt.
://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Fortsetzung