Protokoll der Landratssitzung vom 23. Februar 2006
Protokoll der Landratssitzung vom 23. Februar 2006 |
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2005-141
vom 26. Mai 2005
Motion
der SP Fraktion: Sonderfinanzierung von Investitionen, die durch Gebühren refinanziert werden
- Beschluss des Landrats: < als Postulat überwiesen >
Nr. 1679
Eric Nussbaumer erklärt, der Regierungsrat sei bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.
Regierungsrat Adrian Ballmer führt aus: Man möchte das Anliegen des Vorstosses im Rahmen der anlaufenden Revision des Finanzhaushaltsgesetzes aufnehmen. Es sei aber nicht ganz so einfach, es in dieser Art und Weise umzusetzen und wird zu einigen Diskussionen führen. Daher möchte es der Finanzminister nicht bereits als verbindlichen Auftrag entgegennehmen sondern wie gesagt, als Auftrag, es im Rahmen der Finanzhaushaltsgesetzreform zu prüfen.
Paul Svoboda und die SP sind mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden.
Helen Wegmüller macht geltend, der Steuerzahler sei bereits heute durch Steuern und Abgaben überaus stark gebeutelt. Man könne daher nicht zum Vornherein dafür sein, dass man aus Gebühren in Investitionen rückfinanziert. Sollte eine Sonderfinanzierung notwendig sein, so möchte man diese Geschäfte prüfen und beurteilen, ob man zustimmen kann oder nicht. Die SVP kann dem Vorstoss auch als Postulat nicht zustimmen.
Isaac Reber : Der Kanton Baselland kann seit vielen Jahren rund 120 Mio. Investitionen selber finanzieren. Trotzdem gibt er auch seit eben so vielen Jahren ein bisschen mehr aus; rund 150 Mio. Franken wurden einmal als Plafond gesetzt. Konkret bedeutet dies aber schon heute, dass ein Teil der Investitionen fremdfinanziert werden muss. Man weiss auch, dass dieses Verhalten wohl kurzfristig tolerierbar, auf Dauer aber nicht nachhaltig ist und dem Kanton schadet. Es wird mehr ausgegeben, als man hat, und das sollte man nicht tun.
Aber gerade das treffe ein, wenn man wie mit der vorliegenden Motion den Plafond von 150 Mio. Franken künstlich hinaufsetzen möchte - und nichts anderes wolle der Vorstoss im Grunde. Fatal sei auch, dass mit dieser Massnahme nicht nur die Investitionen ansteigen würden, sondern auch deren Folgekosten in der laufenden Rechnung. Dies sollte im Auge behalten werden. Heute sei bereits zur Genüge über die Finanzen gesprochen worden und darüber, dass man diese im Griff behalten sollte, was er sehr unterstützt.
Dann müsse man aber auch konsequent sein und nicht mehr Investitionen zulassen als man auch wirklich finanzieren kann.
Fazit: Fordert man einen starken, leistungsfähigen Staat - was die SP auch macht -, so sollte man auch dafür sorgen, dass dieser Staat finanziell gesund ist. Denn nur ein nachhaltiges Haushalten sichert langfristig Arbeit. Dies dürfte sich auch Remo Franz zu Gemüte führen, meint er unter Hinweis auf dessen ebenfalls zur Behandlung anstehenden Vorstoss [siehe Traktandum 29]. Nachhaltiges Haushalten bedeute, über längere Zeit nicht mehr auszugeben, als was man zur Verfügung hat und nicht zu versuchen, etwas mit künstlichen Tricks aufzublähen. Die Grünen lehnen aus diesem Grund die Motion ab und finden auch das Postulat überflüssig.
Philipp Schoch ist sehr erstaunt über die Äusserungen von Regierungsrat Adrian Ballmer . Im Rahmen der Beratungen zur ARA Birs 2 - ein 82-Millionenprojekt, das durch Gebühren rückfinanziert wird - wurde genau diese Frage an den Finanzminister gestellt, welcher speziell zur Kommissionssitzung geladen worden war. Er habe damals sehr ausführlich erläutert, dass dies unter keinen Umständen möglich sei, und zwar aus genau denjenigen Gründen, welche nun Isaac Reber angebracht habe. Nun ist Philipp Schoch schon ein wenig erstaunt, dass der Regierungsrat bereit ist, zu prüfen und dass dies nun doch funktionieren solle.
Juliana Nufer und der FDP ist es sehr wichtig, dass dieses Thema diskutiert wird. Die FDP kann die Motion als Postulat unterstützen, denn es sei tatsächlich so, dass sonderfinanzierte Vorhaben keine Auswirkung auf die laufende Rechnung haben. Das Thema müsse klar im Rahmen des Finanzhaushaltsgesetzes diskutiert werden.
Paul Svoboda findet, von einer übermässigen Aufblähung und Erhöhung der Gebühren könne nicht die Rede sein. Fakt sei doch, dass es bei der in der UEK sehr gründlich diskutierten Kläranlage um ein Projekt ging, von welchem man sagte, es werde über die Gebühren, die bereits jetzt erhoben werden, praktisch innerhalb von zehn Jahren rückfinanziert. Warum nun dieser Betrag die Nettoinvestitionen belasten soll, sehe er beim besten Willen nicht ein.
Regierungsrat Adrian Ballmer bewertet Isaac Rebers Schlussfolgerung als gar nicht zwingend, während er mit der 'Anamnese', man solle nicht über die Verhältnisse leben, durchaus einverstanden ist.
Die Abwasserrechnung könnte gemäss harmonisiertem Rechnungsmodell der Kantone auch als Spezialfinanzierung geführt werden, wenn die notwendigen Gesetzesgrundlagen geschaffen werden. In der Spezialfinanzierung wären alle Kostenelemente aus der Finanzbuchhaltung und der Betriebsbuchhaltung integriert. Damit würde der Abwasserbereich vollständig aus der Staatsrechnung ausgegliedert und im Rahmen einer eigenen Rechnung geführt und die Nettoinvestitionen nicht belastet. Aber die Schlussfolgerung, dass nun deswegen die Nettoinvestitionen auf derselben Höhe belassen werden müssen, sei überhaupt nicht zwingend. Man werde prüfen, ob man nun einzelne Teile - auch etwa eine Strassenrechnung - kostenverursachergerecht finanziert herausnehmen will. Im Abwasser- wie auch im Abfallbereich sei das Kostenverursacherprinzip ja bereits vorgeschrieben.
Seine damalige Aussage betreffend ARA habe sich auf das geltende Recht bezogen. Man habe keine schwarzen Kassen im Sinne von nicht sichtbaren oder nicht offengelegten Kassen, über welche man irgend etwas abwickeln könne, sondern eine Investition laufe selbstverständlich über die laufende Rechnung beziehungsweise über die Investitionsrechnung; eine separate Abrechnung sei nicht möglich. Wolle man eine Änderung des geltenden Rechts, so sei dies aber durchaus denkbar. Beispielsweise könnte man die Abwasserreinigungsanlagen durch eine separate Firma führen lassen. Somit würde das Ganze auch nicht mehr über das Investitionsvolumen des Kantons laufen. Hier sei eine etwas differenziertere Sichtweise angebracht. Man ist daher durchaus bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen.
Isaac Reber erinnert an die von Eugen Tanner etwa vor einer Viertelstunde gemachte Äusserung, man müsse aufhören, alles über Spezialfinanzierungen abzuwickeln. Diese Gefahr laufe man tatsächlich. Er insistiert, letztlich gehe es um nichts anderes als darum, ob man die Investitionen aufblähen will/kann oder nicht. Es solle keiner kommen und ihm etwas anderes erzählen wollen. Die ARA Birs 2 sei jetzt im Investitionsplan enthalten. Nähme man sie heraus, so würden höchstwahrscheinlich 82 Mio. Franken mehr ausgegeben, darauf würde er wetten. Es sei gemeinhin bekannt, dass Anliegen und Projekte vorhanden sind, dass es aber an Disziplin fehle. Er bittet das Ratskollegium, hier die Disziplin zu bewahren und aufzuhören, alles separat abzurechnen; die Übung brauche es nicht.
://: Der Landrat überweist die Motion mit 45 : 31 Stimmen bei einer Enthaltung als Postulat an die Regierung.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Fortsetzung