Protokoll der Landratssitzung vom 3. Mai 2007

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2007-017 vom 23. Januar 2007
Vorlage: Verpflichtungskredit für die Verlegung der Amphibien aus der "Zurlindengrube", Gemeinde Pratteln (Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung) ins Gebiet "Klingenthal", Gemeinde Muttenz zwecks Aufwertung des Gebietes "Zurlindengrube" als Industriebauland
- Bericht der Umweltschutz- und Energiekommission vom 18. April 2007
- Beschluss des Landrats am 3. Mai 2007 < beschlossen > || Landratsbeschluss [PDF]



Nr. 2428

- Eintretensdebatte [Fortsetzung der Beratung vom Vormittag ]


Karl Willimann (SVP) ist es etwas unangenehm, seine Bemerkungen erst jetzt zu machen. Es war ihm aber nicht möglich, diese Themen schon in der Kommission anzusprechen, weil er über die entsprechenden Informationen erst seit einem Tag verfügt. Er möchte den Rat von drei Fakten in Kenntnis setzen:


Rita Bachmann (CVP) äussert sich ausdrücklich als Einzelsprecherin. Sie hat sich kürzlich engagiert für die Prüfung einer Nordumfahrung von Muttenz eingesetzt. Der Landrat hat ihren Vorstoss abgelehnt, aber sie möchte dennoch darauf hinweisen, dass die ideale Route für eine Nordumfahrung - die möglicherweise in zehn oder fünfzehn Jahren doch nötig werden wird - genau durch das Klingenthal-Areal führt. Dieses Wäldchen, in dem die Kröten angesiedelt werden, würde also eine Umfahrung verunmöglichen. Auf diesen Aspekt wird in der Vorlage nicht eingegangen, insbesondere wird nicht darauf hingewiesen, dass mit der Schaffung des Amphibienlaichgebiets der Regionalplan Siedlung geändert wird. Aus diesen Gründen ist die Vorlage abzulehnen.


Regierungsrätin Elsbeth Schneider (CVP) ist froh, dass keine Rückweisungsanträge gestellt worden sind und dass es zur Vorlage vorwiegend positive Voten gegeben hat, so dass mit dem Projekt fortgefahren werden kann - auch im Sinne der während der Debatte erwähnten Grossinvestoren. Leider steht aber noch kein Entscheid fest, um wen es sich dabei handeln wird.


Patrick Schäflis Argument, man hätte dafür sorgen müssen, dass sich in der Zurlindengrube gar nie Kröten ansiedeln, greift zu kurz. Wäre die Grube in der vorgesehenen Art genutzt worden, stünde heute dort die Kantonale Kehrichtverbrennungsanlage, und es gäbe für den Landrat gar nichts mehr zu diskutieren.


Es handelt sich um eine eigentliche Wertschöpfungsvorlage. Zwar muss der Kanton für die Verlegung der Kröten CHF 21/2 Mio. bezahlen, aber auf der anderen Seite kann mit einem Erlös aus dem Landverkauf von CHF 30 bis 50 Mio. gerechnet werden. Unter dem Strich resultiert also ein grosser Gewinn.


Rita Bachmanns Wunsch nach einer Umfahrung von Muttenz ist vom Landrat zurückgewiesen worden. Mit der Vorlage wird eine solche Umfahrung nicht verunmöglicht, aber es müssten andere Varianten gesucht werden.


Der von Jacqueline Halder kritisierte Zeitdruck besteht in der Tat; wenn die beiden Basel eine wirksame Wirtschaftsförderung betreiben wollen, muss mitunter rasch gehandelt werden.


Die Mitglieder der UEK wissen, dass die Bau- und Umweltschutzdirektorin sich über das Verhalten des Bundes nicht eben gefreut hat: Wenn es sich um ein Schutzgebiet von nationalem Interesse handelt, sollte der Bund 63 % der Kosten übernehmen; aber jetzt, wo es ums Zahlen geht, merkt der Bund, dass er das Gebiet noch nicht ins entsprechende Inventar aufgenommen hat und dass er deswegen höchstens 32 % bezahlt. Das kann es nicht sein! Entweder der Bund erachtet das Gebiet als national bedeutend - und dann soll er auch bezahlen -, oder auch der Kanton stuft das Gebiet auch nur noch als regional bedeutend ein - mit sämtlichen daraus sich ergebenden Folgen.


Es wäre sehr interessant zu erfahren, woher Karl Willimann seine Informationen hat. Gestern vormittag hat eine Sitzung stattgefunden mit allen Beteiligten (Bürgergemeinde Basel, Gemeinden Muttenz und Pratteln, Firma Meyer-Spinnler, Amt für Raumplanung). Die vier Vertreter der Bürgergemeinde Basel fanden, die Planung sei auf gutem Wege und solle fortgesetzt werden. Deshalb sind die Behauptungen von Karl Willimann doch ziemlich überraschend.


In der Vorlage steht tatsächlich nichts über Folgekosten bezüglich Rodungsbewilligung, und zwar zurecht: Denn eine Rodungsbewilligung ist nicht nötig. Laut Auskunft von Kantonsförster Ueli Meier ändere sich am Waldcharakter nichts, schreibt er in einem E-Mail:


«Unter all diesen Aspekten sind wir zum Schluss gekommen, dass es sich bei den vorgesehenen Weihern nicht um eine Zweckentfremdung im Sinne des Waldgesetzes handelt. Entsprechend sind auch keine Ersatzmassnahmen notwendig und vorzusehen.»


Die nötigen Abklärungen sind seriös vorgenommen worden; Ersatzpflanzungen sind keine nötig.


Selbstverständlich ist auch nicht mit Folgekosten in der von Karl Willimann genannten Millionenhöhe zu rechnen. Der Kanton erteilt der Bürgergemeinde Basel und der Meyer-Spinnler AG die Konzession zum Kiesabbau. Ohne Konzession ist also kein Abbau möglich. Die aktuelle Konzession läuft noch ca. 20 Jahre.


Wenn das Amphibienlaichgebiet umzieht, kann die Grube nicht mehr vollständig mit Deponiematerial gefüllt werden. Allerdings kann der grösste Teil der 20 m tief ausgehobenen Grube weiterhin aufgefüllt werden; lediglich auf einer Breite von rund acht Metern kann ein Teil nur abgeschrägt werden, damit die nötige Sonneneinstrahlung einfallen kann. Dies kann jedoch wettgemacht werden, indem der laut Konzession zu den Bahngleisen freizuhaltende Abstand von 40 Metern künftig auf 4-5 Meter reduziert wird. Auch dort darf dann Kies bis in 20 m Tiefe abgebaut werden. Damit steht ein neues Volumen von ca. 350'000 m3 für den Kiesabbau zur Verfügung.


Fachleute haben bestätigt, dass der Kiesabbau die Kröten nicht stört. Ihnen steht zuletzt ein riesiges Areal, über Tramgeleise und den Güterbahnhof Muttenz hinweg, zur Verfügung - mehr als heute.


Für die Inertstoff-Auffüllung der Grube gibt es nicht CHF 10 bis 20, sondern der Maximalpreis beträgt CHF 10. Der Ertragsausfall ist also nicht so hoch, und zudem muss auch die Zurlindengrube aufgefüllt werden.


Es ist deshalb, nach genauen Abklärungen, davon auszugehen, dass keinerlei Folgekosten entstehen dürften. Die Befürchtungen von Karl Willimann entbehren somit jeglicher Grundlage, und deshalb sollte sein Antrag abgelehnt werden.


Karl Willimann (SVP) dankt für diese detaillierten Ausführungen und hofft, dass sie stimmen. In der Umweltschutz- und Energiekommission hat - protokollarisch festgehalten - die BUD explizit mitgeteilt, die Verhandlungen mit dem Grundeigentümer müssten noch geführt werden, und es sei unklar, welche Forderungen von der Bürgergemeinde Basel erhoben würden.


Wenn nun eine Kompensationslösung in Form einer Auffüllung der Zurlindengrube mit Inertstoffen gefunden werden könnte, wäre dies tatsächlich ein vollwertiger Ausgleich. Bleibt zu hoffen, dass es wirklich so kommt. In diesem Sinn zieht die SVP-Fraktion ihren Antrag zurück und hofft, dass der Rat nicht mehr auf die ganze Übung zurückkommen müsse.


Regierungsrätin Elsbeth Schneider (CVP) bestätigt, dass noch keine definitive Vereinbarung mit der Bürgergemeinde Basel vorliege. Man kann nicht mit dem Grundeigentümer beraten, solange der Landrat noch nicht grünes Licht gegeben hat. Stimmt der Landrat der Vorlage zu, erscheint noch heute Abend ein gemeinsames Mediencommuniqué aller Beteiligten über die baldige Aufnahme von Verhandlungen.


Die Bürgergemeinde Basel und die Meyer-Spinnler AG haben ein Interesse daran, vom Kanton weiterhin eine Konzession zum Kiesabbau zu erhalten. Sie können also nicht nur fordern, sondern müssen dem Kanton auch entgegenkommen; denn dieser ist nicht dazu verpflichtet, die Konzession zu verlängern. Die Zustimmung des Landrats bildet für die Regierung eine starke Verhandlungsposition.


Hans Jermann (CVP) möchte den sehr gut verfassten Kommissionsbericht um einige Punkte ergänzen: Eine Diskussion darüber, ob der Kanton so viel Geld für zweihundert Kröten ausgeben soll, ist müssig. Diese Amphibien sind durch ein eidgenössisches Gesetz geschützt - basta! (Dies als Hinweis an all diejenigen, die in dieser Sache gerne freie Hand gehabt hätten, sich in anderen Fällen aber, wenn es ihnen gerade passt, gerne hinter einem Gesetz verschanzen.)


Die nötigen Standortabklärungen sind durch die KARCH (Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz) und das BAFU (Bundesamt für Umwelt) vorgenommen worden. Dass der Standort Klingenthal sowohl ökonomisch wie ökologisch gut ist, steht auch im Bericht. Es geht nicht nur um die zweihundert Kreuzkröten, sondern auch um zwanzig weitere Arten, die auf der Roten Liste stehen. Sie sind alle Teil eines Ökosystems; und es sei erinnert an die Geschichte «Der Weltuntergang» von Franz Hohler, wonach das Aussterben eines einzigen Insekts und die drastischen Folgen, welche dieser Schnitt für die Nahrungskette hat, zum Abschmelzen der Polkappen und zum Untergang vieler Hafenstädte führen kann.


Auch wenn der Bund nur 31 % bezahlen sollte, so muss doch der Landrat heute beschliessen und Ja sagen, damit der Kanton Baselland und die Gemeinde Pratteln im Rennen um den Grossinvestor bleiben können.


://: Eintreten ist unbestritten.



- Detailberatung

Titel und Ingress keine Wortbegehren


Ziffern 1, 2 und 3 keine Wortbegehren


Ziffer 4


Hans Jermann (CVP) beantragt folgende, klarere Formulierung:


Der Landrat beschliesst die etappierte Aufstockung des Kontos Nr. 2355.314.60-001 «Unterhalt von kantonalen Naturschutzgebieten» um 135'000 CHF (2008 40'000 CHF / 2009-2016 je 95'000 CHF jährlich / ab 2017 135'000 CHF).


Regierungsrätin Elsbeth Schneider (CVP) ist mit dieser Verdeutlichung einverstanden.


://: Die von Hans Jermann beantragte Präzisierung wird stillschweigend gutgeheissen.


Ziffern 5, 6, 7 und 8 keine Wortbegehren


- Rückkommen


Es wird kein Rückkommen verlangt.


- Landratsbeschluss


://: Der Landrat stimmt dem von der Umweltschutz- und Energiekommission vorgelegten und in Ziffer 4 präzisierten Landratsbeschluss mit 73:3 Stimmen bei fünf Enthaltungen zu.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



Fortsetzung

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