Protokoll der Landratssitzung vom 3. Mai 2007

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2006-229 vom 21. September 2006
Interpellation von Hansruedi Wirz, SVP: Das Baselbiet auf dem Weg zum Ballenberg?
- Beschluss des Landrats am 3. Mai 2007 < beantwortet >



Nr. 2430

Regierungsrätin Elsbeth Schneider (CVP) erklärt einleitend, die Regierung stehe der Idee eines die Kantonsgrenzen überschreitenden regionalen Naturparks positiv gegenüber. Eine Studie des WWF zeigt, dass der Nordwestschweizer Jura aufgrund seiner landschaftlichen und naturschützerischen Qualitäten die Voraussetzungen für einen solchen Naturpark erfüllt. Deshalb erscheint das Projekt dem Regierungsrat prüfenswert, da es möglicherweise interessante Zukunftsperspektiven für die räumliche und wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Regionen des Kantons Basel-Landschaft bieten kann.


Die einzelnen Fragen beantwortet die Regierungsrätin wie folgt:


Fragen 1 und 2


Wie weit ist der Regierungsrat und die kantonale Verwaltung über dieses Projekt informiert, wer ist zuständig und wie weit ist der Kanton in der Projektorganisation beteiligt?


Welche grundsätzliche Haltung nimmt der Regierungsrat gegenüber der Einrichtung eines derart grossflächigen «Naturschutzparks» ein?


Antwort


Die Regierung und die Verwaltung haben leider hauptsächlich aus den Medien Kenntnis vom Projekt. Der Kanton ist in der Projektorganisation nicht vertreten. Zur Zeit laufen drei unabhängig voneinander entstandene Naturpark-Projekte: «Dreiklang» im Kanton Solothurn, «Region Thal» im Kanton Solothurn und «Erlebnisraum Tafeljura» im Baselbiet.


Zuständige Fachstelle innerhalb der kantonalen Verwaltung ist die Abteilung Natur und Landschaft im Amt für Raumplanung. Zwischen ihr und den Projektorganisatoren gab es lediglich einzelne, informelle Kontakte.


Dass der Kanton bisher nicht beteiligt ist, hängt damit zusammen, dass regionale Naturparks durch lokale Trägerschaften gestartet und umgesetzt werden müssen. Der Kanton hat im Rahmen des Realisierungsprozesses eine wichtig Koordinationsfunktion gegenüber dem Bund, aber nicht gegenüber den Organisatoren inne. An der Umsetzung wird sich der Kanton finanziell beteiligen müssen, um überhaupt Bundesbeiträge zu erhalten. Der Kanton dient also als Scharnier zwischen Bund und Initianten.


Ein regionaler Naturpark wird also nicht von oben herab verordnet, sondern von unten, d.h. der lokalen Bevölkerung angestossen. Diese entscheidet, ob sie ein solches Projekt realisieren möchte.


Frage 3


Welche konkreten Schutzmassnahmen (Einschränkungen und Regulierungen) ergeben sich aus einer solchen «Unterschutzstellung», insbesondere für:


a) Raumplanung und Nutzungspläne


b) Unterhalt und Ausbau der bestehenden Infrastrukturen (Energie, Wasser, Abfall, Verkehr etc.)


c) landwirtschaftliche Nutzung?


Antwort


Zum heutigen Zeitpunkt wäre es vermessen, Aussagen über allfällige Nutzungseinschränkungen zu machen, da weder ein Grundsatzentscheid der lokalen Bevölkerung vorliegt noch von seiten des Kantons oder der Initianten irgendwelche Grundlagen erarbeitet worden sind.


Damit ein Naturpark vom Bund anerkannt und finanziell unterstützt wird, muss er gewisse Qualitätsanforderungen erfüllen. Dies bedingt zweifellos eine Anpassung der Landnutzung, der räumlichen Entwicklung und letztlich der kommunalen Nutzungsplänen in den betroffenen Gebieten. Wesentlich ist dabei, dass Nutzungseinschränkungen gemeinsam mit allen Betroffenen vereinbart werden müssen und dass sie nur dort umgesetzt werden, wo die heutige Nutzung nicht nachhaltig ist.


Im Hinblick auf die Zukunft muss eine nachhaltige Landnutzung im allgemeinen Interesse liegen.


Welche Konsequenzen ein möglicher regionaler Naturpark auf die bisherige Nutzung hätte, müsste in einem Gesamtkonzept dargelegt und in einer Charta verankert werden. Dies wäre eine zwingende Voraussetzung für die Anerkennung des Naturparks durch den Bund. Das Gesamtkonzept inklusive Machbarkeitsstudie und Charta muss von den lokalen Trägerschaften unter Einbezug aller betroffenen Kreise erarbeitet werden.


Hansruedi Wirz (SVP) beantragt Diskussion.


://: Diskussion wird bewilligt.


Hansruedi Wirz (SVP) dankt der Bau- und Umweltschutzdirektorin bestens für ihre Ausführungen. Er ist ein Stück weit beruhigt, dass der Kanton nicht sehr stark involviert ist, und möchte sich - zusammen mit vielen Berufskollegen - auch weiterhin für eine produzierende Landwirtschaft einsetzen. Dafür ist ein Park aber nicht die richtige Umgebung.


Immer wieder heisst es, es gebe keine weiteren Einschränkungen mehr für die Landwirtschaft - aber diese Beteuerungen sind nicht immer ganz glaubwürdig; sonst könnte man es einfach so lassen, wie es heute ist.


Der Kantonsgerichtsentscheid im Fall «Nusshof» hat in erschreckender Art gezeigt, dass schon bei den heutigen Bestimmungen nicht mehr möglich ist, neben einem Stall ein Wohnhaus zu bauen. Die Bauern im Oberbaselbiet wollen nicht nur in und für Nischen produzieren, sondern das bestehende Produktionsvolumen auch weiterhin ausschöpfen können.


Der Bauernverband beider Basel hat sich nicht zugunsten der Naturpark-Idee ausgesprochen. Und im Toggenburg ist ein solches Projekt vom Volk abgelehnt worden. Zudem waren in der NZZ am 1. Februar 2007 die Anforderungen an Naturparks wie folgt beschrieben:


«Konkret sind beispielsweise neue Bauten und Anlagen so zu gestalten, dass sie zum Charakter des Landschafts- und Ortsbildes passen. Bestehende Beeinträchtigungen sind 'bei sich bietender Gelegenheit' zu beheben.»


All dies ist geeignet, bei den Landwirten gewisse Ängste auszulösen.


Martin Rüegg (SP) bemerkt, von der Gründung 2003 bis im Mai 2006 sei das Präsidium des Vereins «Erlebnisraum Tafeljura», der im Oberen Baselbiet aktiv das Projekt eines Naturparks vorantreibt, in der Hand der damaligen SVP-Landrätin Sylvia Liechti gewesen. Seither ist er selber Präsident dieses Vereins. Der Verein hat im wesentlichen vier Ziele:


Fazit: Der Verein will die Kenntnis über den Lebensraum und die entsprechende Identität stärken. Konkret wird dies mit verschiedenen Projekten zu erreichen versucht. Drei Beispiele verdienen erwähnt zu werden:


In den ersten vier Jahren seit der Gründung des Vereins konnten rund CHF 500'000 für das Oberbaselbiet generiert werden. Es gilt, diese Natur-, Kultur- und Landschaftswelt zu verkaufen - aber auf eine sanfte, auf die Region beschränkte Art. Es handelt sich also auch um ein Wirtschaftsförderungsprojekt zur Stärkung des Standorts Nordwestschweiz insgesamt, der zwischen den Grossagglomerationen Basel, Zürich und Mittelland eingebettet ist.


Am 5. Juni 2007 findet die Generalversammlung des Vereins Erlebnisraum Tafeljura statt. Hansruedi Wirz ist herzlich eingeladen, daran teilzunehmen und sich über die Projekte eingehender zu informieren.


Das Projekt eines kantonsübergreifenden Naturparks verfolgt die gleichen Ziele wie die Vereine Erlebnisraum Tafeljura, Dreiklang, Region Thal und auch die Stiftung Wasserfallen. Es braucht solche Projekte, damit die Idee eines Naturparks mehr ist als eine Hülle ohne Inhalt.


Es ist wichtig, bei diesem Thema nicht nur Gefahren und Risiken zu sehen, sondern auch die Chancen, und diese zu nutzen.


Hannes Schweizer (SP) teilt Hansruedi Wirz' Meinung, dass ein Naturpark die produzierende Landwirtschaft nicht einschränken dürfe. Damit wäre auch sein Projekt für einen Golfübungsplatz gefährdet.


Allerdings ist dem Interpellanten ein Fehler in der Formulierung von Frage 2 unterlaufen: Es geht eben nicht um einen «Naturschutzpark», sondern um einen Naturpark. Dieses Projekt basiert ganz auf Freiwilligkeit, und Unterschutzstellungen werden entschädigt.


Gerade im Oberbaselbiet ist es für die produzierende Landwirtschaft relativ schwierig, am Markt bestehen zu können. Insofern ist das Naturpark-Projekt auch für sie eine Chance. Die Idee, sanften Tourismus in der schönen Juralandschaft zu verbreiten, ist nicht falsch. Wer ein schönes Wanderziel sucht, orientiert sich stark an der Bezeichnung «Naturpark».


Es gibt keinen Grund für die Befürchtung, auf die Bauern komme ein neues Planungswerk zu, das sie in der Nutzung einschränkt. Hoffentlich ist der Kanton bereit, dieses Naturpark-Projekt zu unterstützen, so wie dies bereits alle Gemeinden in der Region Thal getan haben.


Die Leistungen des Vereins Erlebnisraum Tafeljura will Hansruedi Wirz (SVP) nicht anzweifeln; er anerkennt sie. Ihm geht es aber darum, der produzierenden Landwirtschaft ein Weiterbestehen zu ermöglichen. Allein letztes Jahr wurden für CHF 5 Mio. Kirschen zur Weiterverarbeitung importiert. Es gelingt also nicht, das Verschwinden alter Bäume durch die Anpflanzung neuer Bäume zu kompensieren. Das Produktionsvolumen soll aber beibehalten werden; dies wird umso schwieriger, je mehr Steine den Produzenten in den Weg gelegt werden.


://: Damit ist die Interpellation 2006/229 beantwortet.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



Fortsetzung

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