Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2010
| |
|
9
2010-229 vom 8. Juni 2010 Vorlage: Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 10. Juni 2010 - Beschluss des Landrats vom 10. Juni 2010 < alle Fragen beantwortet (5) > |
1. Sabrina Mohn: Cyberbulling
Aktuelle Studien legen nahe, dass Bullying mithilfe digitaler Medien ein zunehmendes Phänomen darstellt, von welchem immer mehr Personen betroffen sind. Vor über zwei Jahren hat die CVP/EVP-Fraktion das Postulat 2008/123 «Schutz vor Cyberbullying» eingereicht, welches am 28. November 2008 vom Landrat überwiesen wurde. Die Vorlage ist noch immer unter den hängigen Geschäften der Sicherheitsdirektion zu finden, obwohl uns in der Vorlage 2010/041 eine Überweisung an den Landrat im 1. Quartal 2010 angekündigt wurde.
Die Fragen werden von Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) beantwortet:
Fragen 1 und 2
Warum steht die angekündigte Landratsvorlage noch aus?
Bis wann kann mit der Vorlage gerechnet werden? Wie ist der Stand der Dinge?
Antwort
Die Sicherheitsdirektion hat den Entwurf für die Landratsvorlage zur Beantwortung des Postulats praktisch fertig erstellt. Es soll aber noch ein Bericht des Bundes abgewartet werden, der sich umfassend mit diesem Thema befasst; dieser liegt seit 2. Juni 2010 vor, und nun wird er in die Vorlage, die sonst unvollständig wäre, noch «eingebaut». Die Vorlage dürfte im Juli oder im August 2010 erscheinen.
* * * * *
2. Rosmarie Brunner: Brand in Zelle im UG Arles- heim
Im Untersuchungsgefängnis in Arlesheim kam es am Abend des 27. Mai 2010 zu einem Zellenbrand, nachdem ein bereits mehrfach als «psychisch auffällig» qualifizierter syrischer Häftling absichtlich zwei Matratzen in Brand gesteckt hatte. Es entstand ein Sachschaden von mehreren zehntausend Franken, zum Glück wurde niemand verletzt! Der Vorfall wirft Fragen auf.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) beantwortet folgende Fragen:
Frage 1
Wie kommt ein «psychisch auffälliger» Häftling an Streichhölzer oder Feuerzeug?
Antwort
Der betreffende Häftling sitzt seit längerer Zeit im Strafvollzug. Es gab bisher keinen Anlass, ihm das Rauchen zu verwehren oder das Feuerzeug zu entziehen. Ist jemand psychisch auffällig, heisst das noch lange nicht, dass ihm deswegen das Rauchen verboten wird. Die meisten sogenannt «psychisch auffälligen» Insassen verursachen eigentlich keine Probleme mit Feuer - dies nicht zuletzt, weil sie sich damit ja selbst gefährden würden.
Frage 2
Wer kommt für den grossen Schaden auf?
Antwort
Für den Schaden ist grundsätzlich der Verursacher haftbar. Weil im konkreten Fall aber die Einkommens- und Vermögensverhältnisse einen Rückgriff nicht möglich erscheinen lassen, werden die Schäden durch die obligatorische Brandversicherung gedeckt.
Frage 3
Hat der Vorfall Konsequenzen, z.B. ein Rauchverbot im Gefängnis?
Antwort
Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen, am 1. Mai 2010 in Kraft getreten, nimmt neben Hotels- und Heimzimmern auch Gefängniszellen ausdrücklich vom Verbot aus. Das ist sinnvoll, denn man kann Gefängnisinsassen ja nicht gut sagen, sie sollen zum Rauchen auf die Strasse gehen.
[Heiterkeit]
Ein generelles Rauchverbot in den Gefängnissen wird nicht angestrebt, denn das Rauchen hat eine gewisse beruhigende Wirkung auf die Insassen. Würde es verboten, gäbe es mehr Unruhe.
Frage 4
Wer ist in der Nacht für die Überwachung zuständig im UG? Fachpersonal?
Antwort
Während der Nacht ist stets eine Person präsent. Dieser Dienst wird von Personen geleistet, die extra zu diesem Zweck angestellt und instruiert worden sind. Aber kein Wachmann und kein Gefangenenbetreuer ist ausgebildeter Feuerwehrmann, und deshalb wird im Brandfall sofort die Feuerwehr alarmiert. Das ist im konkreten Fall in vorbildlich kurzer Zeit geschehen. So konnte der Brand gelöscht werden. Der grosse Sachschaden wurde - wie so oft - in erster Linie durch die starke Rauchentwicklung ausgelöst, und zwar nicht von der in Brand gesetzten Matratze, sondern von der Wäsche.
Die Zelle selbst und die Ausstattung ist mit wenigen Ausnahmen nicht brennbar. Das einzige brennbare Element wäre ein Holzregal gewesen, das aber vom Feuer verschont blieb.
Selbstverständlich werden dieser Vorfall und die behördlichen Reaktionen darauf noch genau analysiert werden. Nach einer ersten Sichtung steht fest, dass das Interventionskonzept mit Nachtdienst, Polizei, Feuerwehr, Sanität und Betreuerpikett gut funktioniert hat.
Rosmarie Brunner (SVP) dankt für die Antworten und stellt folgende
Zusatzfrage
Der Schutz vor Passivrauchen sollte in öffentlichen Gebäuden - wie Gefängnissen - mindestens so scharf umgesetzt werden wie in öffentlich zugänglichen privaten Räumen, beispielsweise Restaurants. Werden Häftlinge bezüglich Rauchverbot anders behandelt als beispielsweise Bürger in Restaurants?
Antwort
Es ist nicht möglich, in den Gefängnissen Fumoirs einzurichten. Bei der Besetzung von Zweierzellen wird, sofern es die Umstände zulassen, darauf geachtet, dass nicht ein Raucher und ein Nichtraucher zusammengelegt werden. Ein generelles Rauchverbot wäre in Gefängnissen schwer durchsetzbar, denn die meisten Insassen sind starke Raucher. Die mit einem Rauchverbot verbundenen zusätzlichen Probleme sollten, wenn irgend möglich, vermieden werden.
* * * * *
3. Josua Studer: Zoll- und Polizeipatrouillen
Die Gemeinden Allschwil und Schönenbuch werden in letzter Zeit wieder vermehrt von Einbrechern heimgesucht. Mangelnde Zoll- und Polizeipatrouillen und ein unbesetzter Polizeiposten lassen ein Sicherheitsgefühl vermissen. Es werden immer wieder Erkundungen von fremden Personen um Wohngebäude festgestellt. Diesem Umstand könnte begegnet werden durch regere Präsenz der Grenzwache oder Polizei.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) beantwortet die Fragen nach folgenden Vorbemerkungen:
Die Kriminalstatistik 2009 zeigt klar auf, dass sich die Anzahl der Einbruchdiebstähle im Kanton Baselland gegenüber 2008 um 53,3 % erhöht hat. Das ist ein starker, besorgniserregender Zuwachs. Die Polizei hat entsprechende Massnahmen ergriffen. Bereits im 1. Quartal 2010 war wieder ein Rückgang um 17 % festzustellen. Es ist zu hoffen, dass dieser Trend anhält.
Ein weiteres Phänomen besteht darin, dass die Täterschaft sehr mobil ist, d.h. in der ganzen Schweiz delinquiert, manchmal sogar an einem Tag in mehreren Kantonen. Das macht die Aufklärung natürlich nicht einfacher. Von den Einbruchswellen ist nicht nur Baselland betroffen, sondern es handelt sich um einen gesamtschweizerischen Trend.
Betrachtet man die Entwicklung von 2005 bis 2009, stellt man fest, dass es immer wieder zu Schwankungen kommt: 2005 wurden 1'533 Einbrüche verzeichnet, 2006 deren 1'248, 2007 noch 1'127, 2008 1'064 und 2009 dann 1'631.
Eine wirkungsvolle und flächendeckende Prävention gegen Einbruchdiebstähle im ganzen Kanton ist schwierig auszugestalten. Müsste sie Tag und Nacht sichergestellt sein, bräuchte es wesentlich mehr Polizeikräfte.
Die Aufklärungsquote ist nicht sehr hoch: Sie liegt gesamtschweizerisch bei 13 %, im Baselbiet bei 14 %.
Frage 1
Wie beurteilt die Regierung die Vorfälle in Allschwil und Schönenbuch?
Antwort
In den Wochen 21 und 22 wurden in Allschwil drei Einbrüche und vier Einbruchversuche gemeldet, in Schönenbuch ein Einbruch und drei Einbruchversuche. In Allschwil wurden in diesen beiden Wochen 16, in Schönenbuch 14 polizeiliche Präventionsaktionen durchgeführt. Diese wurden jeweils von der uniformierten und von der zivilen Polizei vollzogen. Die Tätigkeit der Zivilpolizei wird allerdings von der Bevölkerung nicht so gut wahrgenommen wie jene der Uniformpolizei.
Frage 2
Ab wann dürfen die Bewohner von Allschwil und Schönenbuch vermehrte Kontrollen und Patrouillen erwarten?
Antwort
Die Polizei Basel-Landschaft führt wöchentlich eine Beurteilung der Sicherheitslage durch. Selbstverständlich wird dabei auch die Kriminalitätsanalyse für den ganzen Kanton berücksichtigt. Aufgrund der Ergebnisse der Lagebeurteilung definiert die Polizei dann die notwendigen Aktionen und legt die entsprechenden Aufgaben fest. Konkret wird auch die aktuelle Einbruchssituation in allen Gemeinden mitberücksichtigt.
Vermehrte Kontrollen und Patrouillen in Allschwil und Schönenbuch gibt es; dies ist aber nicht an ein bestimmtes Verhalten gekoppelt, sondern abhängig von der jeweiligen Situationsanalyse.
Im Bereich Zoll ist der Bund zuständig; deshalb kann darüber keine detaillierte Auskunft gegeben werden.
Josua Studer (parteilos) dankt für die Antworten und stellt folgende
Zusatzfrage
Die Antworten sind wenig beruhigend. Den Allschwilern nützt es nichts, wenn die Polizei einen Überblick über das Geschehen im Rest des Kantons hat. Denn im Moment gibt es viele Einbrüche, und es sind keine Patrouillen wahrnehmbar. Vor dem Inkrafttreten des Schengen-Abkommens waren mehr Kontrollen wahrnehmbar. Weshalb gibt es diese nicht mehr, und wann gibt es sie wieder?
Antwort
Es wurden Schwerpunktaktionen mit vermehrter Patrouillentätigkeit durchgeführt, und zwar zivil und uniformiert. Dass weniger Kontrollen stattfinden seit dem Schengen-Beitritt, stimmt bezüglich der Polizei nicht. Für den Zoll kann das nicht beurteilt werden. Aber generell ist noch nicht abschätzbar, ob die vermehrten Einbrüche auf den Schengen-Vertrag zurückgeführt werden können. Für eine solche Analyse ist es noch zu früh. Die aktuellen Zahlen liegen im Rahmen der Schwankungen, die schon früher zu beobachten waren.
* * * * *
4. Oskar Kämpfer: Sanierung Gymnasium Münchenstein
Der Regierungsrat hat die Realisierung der Erweiterung, Umnutzung und Sanierung des Gymnasiums Münchenstein bis ins Jahr 2017 zurückgestellt. Verschiedene Konflikte mit Gesetzen hätten dadurch behoben werden sollen. Das ist jetzt in Frage gestellt. Die folgenden Fragen sind sicher Teil der Entscheidungsfindung für die Verzögerung des Projekts gewesen und können daher (hoffentlich) ohne Probleme beantwortet werden.
Die Fragen werden von Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) beantwortet.
Frage 1
Sind vor dem Entscheid die Opportunitätskosten abgeklärt worden? Falls ja, wie hoch werden sie?
Antwort
Die Opportunitätskosten wurden mittels eines zu erwartenden Massnahmenkatalogs grob abgeschätzt. Eine exakte Berechnung ist zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich. Bei den Kosten handelt es sich um zusätzlich anfallende Instandhaltungs- und Instandsetzungsmassnahmen, aber auch um Provisorien für Übergangslösungen. Die Grobschätzung ergibt Kosten von ungefähr CHF 4 bis 8 Mio. Mit der Schulleitung werden bis voraussichtlich Ende 2010 die notwendigen Massnahmen und deren Priorisierung festgelegt. Danach können die Kosten quantifiziert werden.
Frage 2
Der Beschluss des Landrats vom 10. April 2008 zum Kredit (und damit auch zur sofortigen Ausführung) wird dadurch zur Makulatur, weil die Kosten im Jahre 2017 ein Mehrfaches sein werden. Gibt es weitere Projekte, bei denen der Landrat die Kredite und damit die Ausführung beschlossen hat, welche der Regierungsrat zurückstellen will?
Antwort
Die Regierung wird die Öffentlichkeit im September anlässlich der Medienorientierung über das Budget 2011 auch über die Priorisierung des Investitionsprogramms 2008-2020 informieren. Vorgängig werden schon die Finanzkommission und die Bau- und Planungskommission des Landrates orientiert werden.
Frage 3
Die Gebäudeversicherung hat den Verpflegungsraum nur als Provisorium für eine kurze Zeit geduldet. Wer übernimmt bei einem Vorfall die Kosten, wenn die Gebäudeversicherung nicht zahlt?
Antwort
Die Raumkombination Verpflegungszubereitung und -ausgabe ist durch Um- und Nachrüstungsmassnahmen heute gesetzeskonform eingerichtet. Einzig gesetzwidrig ist nur die eigentliche, improvisierte Mensa im Fluchtwegbereich. Diese angemessene, sinnvolle Zwischenlösung wird von der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung mittelfristig für fünf bis sieben Jahre toleriert. Mit der jetzt geplanten Verschiebung wird diese Zwischenlösung länger benötigt werden. Deshalb ist in den Opportunitätskosten ein Provisorium für einen Aufenthaltsraum im Aussenbereich, auf dem Aula-Dach, eingerechnet.
Frage 4
Das Gebäude des Gymnasiums Münchenstein entspricht in keiner Weise den heute gültigen Gesetzen bezüglich der Energienutzung. Wie geht der Regierungsrat mit der Tatsache um, dass das Energiegesetz von 4. Februar 1991 und die Verordnung über die rationelle Energienutzung vom 22. März 2005 länger als notwendig verletzt werden?
Antwort
Die Verschiebung des Ausführungszeitpunkts der Investition führt zu keiner Gesetzesverletzung bezüglich Energieversorgung. Jedes Gebäude ist mit der Zeit juristisch irgendwann nicht mehr kompatibel mit dem neusten Gesetz und den Verordnungen. Für diese Tatsache kennen die Gesetze den Begriff «Besitzstandsgarantie». Aus der Sicht des Regierungsrates besteht beim Gymnasium Münchenstein nur Handlungsbedarf, wenn Auflagen bezüglich Sicherheit und Arbeitshygiene verletzt würden, was aber nicht der Fall ist.
* * * * *
5. Madeleine Göschke: Gleiche Nachtflugsperre in Basel wie in Zürich
Am 29. Juli 2010 tritt in Zürich die verlängerte Nachtflugsperre von 23:00 bis 06:00 Uhr in Kraft.
Am 22. Mai 2008 wurde im Landrat meine Motion «Nachtflugsperre auf dem EAP» für die Zeit von 23:00 bis 06:00 Uhr mit 57:18 Stimmen überwiesen. Der zuständige Regierungsrat erklärte wiederholt, dass diese verlängerte Nachtruhe auch in Basel eingeführt werde, sobald ein entsprechender Beschluss für den Flughafen Zürich vorliege. Zitat: «Es wurde versprochen, eine Verkürzung der Betriebszeit am Euro-Airport zu fordern, wenn es auch auf dem Flughafen Zürich-Kloten zu einer solchen kommt.» ( LR-Protokoll vom 22. 5. 08 ).
Auf keinen Fall dürfen in Zürich verbotene Nachtflüge nach Basel verschoben werden.
Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) beantwortet die Fragen. Er bemerkt vorweg, die Fragestellerin habe am 20. Mai 2010 eine dringliche Interpellation 2010/208 mit etwa den gleichen Fragen eingereicht. An der Landratssitzung wurde der Dringlichkeit der Interpellation nicht stattgegeben. Allerdings gilt es zu unterscheiden zwischen der Dringlichkeit des Problems und der Dringlichkeit der Traktandierung. Die Regierung hat sich damals gerne bereit erklärt, diese Interpellation - wie auch die Interpellation 2010/207 in gleicher Sache - rasch schriftlich zu beantworten. Im übrigen befindet sich die Regierung mitten in einem entsprechenden, diffizilen Prozess, so dass in den nächsten Wochen die Antworten folgen dürften.
Nun liegen diese Frage erneut, diesmal in der Fragestunde, vor. Sollte dem Landrat in der Interpellationsbeantwortung also ein grösserer Teil des Texts bekannt vorkommen, wäre dies selbstverständlich rein zufällig. [Heiterkeit]
Frage 1
Was hat die Regierung seit Bekanntgabe der Zürcher Neuregelung am 20. April 2010 getan, um ihr Versprechen einzuhalten?
Antwort
«Gouverner c'est prévoir», sagte einmal der französische Publizist, Verleger und Politiker Émile de Girardin im 19. Jahrhundert. Die Regierung ist deshalb nicht erst seit der Bekanntgabe der Zürcher Regelung daran, zusammen mit dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und den anderen Schweizer Mitgliedern des Flughafen-Verwaltungsrates eine gemeinsame Haltung auszuarbeiten. Die schweizerische Haltung wird dann mit den französischen Verwaltungsratsmitgliedern diskutiert werden mit der Absicht, diese von den Schweizer Vorstellungen zu überzeugen. Das Ziel ist, eine möglichst breite Mehrheit im Verwaltungsrat zu gewinnen.
Die Betriebszeiten des EuroAirport werden grundsätzlich durch einen französischen ministeriellen Erlass geregelt. Darüber hinaus ist es gemäss Staatsvertrag möglich, dass der Verwaltungsrat zusätzliche Einschränkungen des Flugbetriebs festlegt. Das hat er in der Vergangenheit bereits getan, indem er beispielsweise ein Verbot von Charterflügen zwischen 23:00 Uhr und 24:00 Uhr beschlossen hat.
Der Verwaltungsrat besteht aus je acht Mitgliedern aus Frankreich und aus der Schweiz. Jeder Beschluss muss von einer Mehrheit unterstützt werden. In diesem Sinn wurden bereits verschiedene Gespräche geführt, um eine tragfähige Lösung auszuloten; aber es ist eine etwas diffizile Angelegenheit.
Frage 2
Wird die neue Nachtflugsperre am EAP zeitgleich mit Zürich am 29. Juli 2010 eingeführt?
Antwort
Der Landrat beschloss am
14. Januar 1999
den Investitionsbeitrag an den binationalen Flughafen Basel-Mülhausen mit 57:23 Stimmen. Dem Landratsbeschluss stimmte das Volk am 13. Juni 1999 mit 62 % Ja-Stimmen zu. Der Beschluss enthält die folgende Auflage: «Restriktivere Handhabung der Ausnahmebewilligung in der Sperrzeit zwischen 24:00 Uhr und 05:00 Uhr und eine weitere Annäherung der Nachtflugregelung in der übrigen Nachtzeit mit dem Ziel der Handhabung wie bei den anderen schweizerischen Landesflughäfen (insbesondere Zürich-Kloten».
Der Regierung hat die Arbeit zur Erledigung dieses Auftrags aufgenommen, aber angesichts des geschilderten diffizilen Verfahrens kann eine Änderung sicher nicht per 29. Juli 2010 vorgenommen werden. Die Zielsetzung der laufenden politischen Arbeit muss sein, die Bevölkerung möglichst effektiv vor übermässigen Fluglärmimmissionen zu schützen und gleichzeitig die volkswirtschaftliche Bedeutung des Nachtflugbetriebs am EuroAirport angemessen mitzuberücksichtigen.
Die Ausarbeitung von sachlich fundierten und gleichzeitig politisch tragfähigen Lösungen braucht Zeit. Die Regierung will nicht - wie in Zürich - unter Zeitdruck und Zugzwang Lösungen einführen, die letztlich nicht im Sinn einer nachhaltigen Entwicklung des EuroAirports und des Wirtschaftsstandorts Nordwestschweiz wirken.
Frage 3
Was hat die Regierung getan, damit in Zürich unerwünschte Nachtflüge nicht nach Basel verschoben werden?
Antwort
Der EuroAirport stellt für die Wirtschaft in seinem Einzugsgebiet primär Verbindungen zu den europäischen Geschäftszentren in den Tagesrandzeiten bereit. Auf diese Weise ist es den Geschäftsleuten möglich, persönliche Kontakte in Europa zeit- und geldsparend wahrzunehmen, indem der Hinflug am Morgen und der Rückflug am Abend des gleichen Tages stattfinden und keine auswärtige Übernachtung nötig ist. Das hat frühe Starts und späte Landungen zur Folge.
Dem gegenüber ist Zürich-Kloten als Hub primär für Interkontinentalverbindungen konzipiert. Ein Hub ist nicht teilbar, sondern funktioniert nur integral. Ein Hub ist ein Umsteigeflughafen, eine Zubringer-Drehscheibe für Interkontinentalflüge.
Wenn ein Flugzeug spät abends auf einem falschen Flughafen landet, ist es am nächsten Morgen nicht am richtigen Flughafen startbereit. Und die Passagiere finden es übrigens gar nicht lustig, wenn auf einem falschen Flughafen gelandet wird.
Tagesgeschäftsreisen mit Flügen in Randzeiten wie in Basel haben in Zürich eine weit geringere Bedeutung. Deshalb gab es in Zürich-Kloten bisher auch praktisch keine Landungen oder Starts nach 23:00 Uhr. Es liegen keine Indizien vor, dass entsprechende Flüge verschoben werden könnten.
Madeleine Göschke (Grüne) dankt dem Regierungsrat für die Antworten - auch wenn sie vieles schon mehrfach gehört hat - und für seine Arbeit und stellt folgende
Zusatzfrage
Weshalb braucht der kleine EuroAirport mehr Zeit als Zürich?
Antwort
Im Unterschied zu Zürich-Kloten ist Basel-Mülhausen-Freiburg ein (mindestens) binationaler Flughafen
.
Das braucht einfach mehr Zeit. Und zudem darf eines nicht vergessen werden: Die Franzosen übernehmen den grössten Teil des Lärms.
Madeleine Göschke (Grüne) stellt eine weitere
Zusatzfrage
Wie will die Regierung das Hinausschieben der Nachtflugsperre der betroffenen Bevölkerung glaubhaft verkaufen?
Antwort
Diese Antwort erfolgt, wenn die Diskussionen abgeschlossen sind.
://: Damit sind alle Fragen beantwortet.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
Back to Top