Protokoll der Landratssitzung vom 28. Januar 2010
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2010-046 vom 28. Januar 2010 Motion von Marianne Hollinger, FDP: Rauchverbot - Umsetzung im Kanton Basellandschaft in 2 Etappen - Beschluss des Landrats vom 28. Januar 2010: < abgelehnt > |
Das Baselbieter Stimmvolk hat im Mai 2009 die Rauchverbots-Initiative mit einer deutlichen Zweidrittel-Mehrheit angenommen, und diesen Entscheid gilt es zu respektieren - auch in Bezug auf die Fristen zur Inkraftsetzung.
Der Regierungsrat hat im Juli 2009 kommuniziert, er werde die kantonalen Regelungen per 1. Januar 2011 in Kraft setzen, vorbehältlich einer früheren Inkraftsetzung des neuen Bundesrechts. Weil der Bundesrat im Oktober 2009 beschlossen hat, die Bundesbestimmungen per 1. Mai 2010 schon in Kraft zu setzen, war klar, dass auch die Baselbieter Regelungen zum gleichen Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden sollen. Eine Etappierung stand nie zur Diskussion.
Was die Motion verlangt, ist, dieses Gesamtpaket entzwei zu reissen. Das wäre eine Missachtung des Volkswillens und würde nicht verstanden.
Zudem ergibt die Motion keinen Sinn. Ab 1. Mai 2010 darf sowieso nur noch in Fumoirs geraucht werden. Jene Wirte, die bauliche Massnahmen zum Einbau eines Fumoirs treffen wollen, müssen dies also bis zum 1. Mai 2010 tun; es gibt keine Möglichkeit, diese Frist zu verlängern.
Handlungsspielraum besteht nur in der Frage der bedienten oder unbedienten Fumoirs oder der kleinen Beizen unter 80 m2. Diesbezüglich ist das Bundesrecht weniger streng als das basellandschaftliche. Aber auch in diesem Zusammenhang wäre eine um wenige Monate längere Umsetzungsfrist nicht sinnvoll. Die - relativ wenigen - kleinen Beizen müssen sich sowieso entscheiden, ob sie rauchfrei werden oder ein Fumoir einrichten wollen. Es wäre eine Ungleichbehandlung gegenüber den grösseren Restaurants, wenn sie länger Zeit hätten für diese Überlegungen.
Bediente Fumoirs zuzulassen nur für die Zeit von Mai bis Dezember 2010, das bringt es nicht. Die Wirte müssen eh betriebliche Massnahmen treffen, und das sollten sie gleich auf den 1. Mai 2010 tun. Die in der Motion angesprochenen Detailfragen - wie etwa, wer in den Fumoirs putzen soll - können schon heute geklärt werden. Dazu genügen Anrufe ans Pass- und Patentbüro oder an GastroBaselland. Diesbezüglich haben die Wirte eine gewisse Holschuld. Wenn Fragen und Probleme auftaucht, sind der Kanton und GastroBaselland gerne zur Hilfestellung bereit. Bisher konnten alle Probleme gelöst werden.
Zur Einrichtung von Fumoirs sind erst sehr wenige Gesuche eingegangen. Die meisten Wirte werden wohl keine separaten Fumoirs einrichten, sondern ihre Gäste bitten, im Lokal nicht zu rauchen. Das würde den Erfahrungen aus anderen Kantonen entsprechen.
Marianne Hollinger (FDP) - selber Nichtraucherin - bestätigt, das Volk wolle Rauchverbote in den Restaurants, und zwar in der strengen Version. An diesem Entscheid gibt es nichts zu rütteln. Nun kann nur noch über den Termin der Inkraftsetzung diskutiert werden.
Vor der Abstimmung wurde als Inkraftsetzungstermin der 1. Januar 2011 kommuniziert. Niemand rechnete damals damit, dass die schweizerische Lösung bereits am 1. Mai 2010 in Kraft treten würde. Nun ist es aber so, und es gilt, aus den bestehenden Tatsachen das Beste zu machen.
Es stellt sich die Frage, wie mit den KMU umgegangen werden soll. Aus Sicht der Regierung mag eine Fristverlängerung nicht sinnvoll sein; aber man muss versuchen, sich in die Lage der - vor allem kleineren - Gastwirtschaftsbetriebe zu versetzen.
Die grossen Betriebe haben mehr finanzielle Mittel zur Verfügung und werden deshalb weniger Probleme bekommen. Aber die kleinen Lokale mit weniger als 80 m2 müssen nun innert kürzester Frist die neue Situation lösen. Dafür sind Innovation und Kreativität nötig; aber genau solche Lösungen kann man nicht einfach aus dem Ärmel schütteln. Dafür braucht es etwas mehr Zeit.
Die Frage, die sich stellt, lautet: Soll den KMU, insbesondere den kleinen Gaststuben, eine anständige Frist zur Umsetzung der neuen Regelung gewährt werden, oder sollen sie mit voreiligem Gehorsam, zu dem der Kanton gar nicht verpflichtet ist, schon per 1. Mai 2010 in ein sehr enges Korsett gezwängt werden?
Der Landrat und die Regierung betonen immer wieder ihre Gewerbefreundlichkeit. Nun geht es einmal darum, nicht immer nur A, sondern auch einmal B zu sagen und den Betroffenen eine anständige Frist zu gewähren. So wird auch dem Volkswillen Rechnung getragen, denn niemand wollte, dass kleine Betriebe vor unmögliche Situationen gestellt werden.
Elisabeth Augstburger (EVP) erinnert daran, dass inzwischen fünf Jahre vergangen seien seit der Überweisung der Vorstösse 2004/270 , 2004/273 und anderer, die den Schutz vor Passivrauchen forderten. Das Thema ist also seit Jahren bekannt, und seit längerem war klar, dass die Bundeslösung früher in Kraft treten wird.
Die CVP/EVP-Fraktion lehnt die Motion ab und empfindet sie als Zwängerei.
Karl Willimann (SVP) dagegen beklagt die «Diktatur» einer Mehrheit über eine Minderheit und kündigt an, das werde in Zukunft noch zu reden geben.
Der grösste Teil der SVP-Fraktion schliesst sich der Argumentation von Marianne Hollinger an.
In den Medien war zu vernehmen, dass in Kantonen wie Luzern, Aargau und anderen offenbar ein Ausweg aus der sich abzeichnenden Misere gefunden wurde. Mit dem Willen des Landrates wird eine Vielzahl von KMU grösste finanzielle Schwierigkeiten bekommen, von denen viele Existenzen abhängen. Klar, dass die Unternehmer nach Auswegen suchen und ihn in der Struktur sogenannter Vereinswirtschaften gefunden haben. Viele Restaurants werden zu Clubwirtschaften für Members umfunktioniert. Auch in Basel-Stadt sind solche Bestrebungen im Gang, und es stellt sich nun die Frage, ob eine solche Lösung auch in Baselland möglich wäre.
Martin Rüegg (SP) gibt bekannt, dass die SP-Fraktion die Motion ablehne. Der Schutz vor Passivrauchen ist gesellschaftlich, wie die Abstimmung gezeigt hat, klar gewünscht. Die Türen der Sicherheitsdirektion wurden nicht eingerannt - weder in Basel-Stadt noch im Baselbiet - von Wirten, die Hilfe bei der Umsetzung benötigen. Es gibt keinen Grund, den Termin hinauszuschieben. Auch im Sinne einer regional weitestgehenden Koordination sollte davon abgesehen werden.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) nimmt Stellung zur Frage der Raucher-Clubs und erklärt, die Rechtslage in Baselland sei - anders als in gewissen Zeitungen geschrieben - nicht unklar.
Die basellandschaftliche Gesetzgebung lässt Vereinswirtschaften nur unter bestimmten Bedingungen zu. So dürfen sie nur echte Mitglieder bewirtschaften - Pro-forma-Mitgliedschaften sind nicht zulässig. Eine Betriebsführung, die eine selbständige und auf dauernden Erwerb ausgerichtete wirtschaftliche Tätigkeit darstellt, ist zudem nicht gestattet. Deshalb haben die allermeisten Club-Wirtschaften im Kanton, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, eine normale Restaurant-Betriebsbewilligung.
Echte Raucher-Clubs, bei denen eine allfällige Bewirtschaftung im Rahmen des allgemeinen Vereinsbetriebs und nur nebenbei und untergeordnet erfolgt, wären zulässig. Aber Gastwirtschaften oder Pubs, die nur pro forma als Clubs ausgestaltet werden, sonst aber als normale, kommerzielle Betriebe funktionieren, sind nicht gestattet. Es ist also nicht möglich, dass man beim Betreten eines Lokals «Mitglied» wird und dies so lange ist, bis man es wieder verlässt. Ob Basel-Stadt diesbezüglich eine andere Regelung kennt, ist nicht bekannt.
Das Bundesrecht besagt ausserdem, dass ein nicht-öffentlicher Betrieb, in dem mehr als ein Arbeitnehmer beschäftigt ist, ebenfalls dem Gesetz gegen das Passivrauchen unterstellt ist. Auch deshalb ist die Raucher-Club-Idee in der Praxis kaum durchführbar.
Karl Willimann (SVP) dankt für diese Ausführungen.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) fragt sich, wer das eigentlich alles in der Praxis kontrollieren solle.
Martin Rüegg hat sich für eine Anpassung der Regelungen in Basel-Stadt und Baselland ausgesprochen. Aber das sollte nicht einseitig sein. Wenn im Stadtkanton Raucher-Clubs möglich sind, sollten sie auch im Baselbiet erlaubt werden.
://: Der Landrat lehnt die Motion 2010/046 mit 45:27 Stimmen bei sechs Enthaltungen ab. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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