Protokoll der Landratssitzung vom 1. Dezember 2011
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2011-148 vom 17. Mai 2011 [3. Lesung] Vorlage: Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG) - Bericht der Finanzkommission vom 7. September 2011 - Beschluss des Landrats vom 22. September 2011: < 1. Lesung abgeschlossen > - Beschluss des Landrats vom 20. Oktober 2011: < an die Finanzkommission zurückgewiesen > - Bericht ( 2011-148a )der Finanzkommission vom 17. November 2011 - Beschluss des Landrats vom 1. Dezember 2011: < beschlossen mit 4/5-Mehr; FGR > > Landratsbeschluss > Gesetzestext |
Landratspräsident Urs Hess (SVP) gibt bekannt, es gehe heute nur noch um die Frage einer "schwarzen Liste", diese betrifft Ziffer 3 des Landratsbeschlusses. Es soll also nur noch dieser Punkt diskutiert werden.
Kommissions-Vizepräsident Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) berichtet, bei der Beratung der aktuellen Vorlage in erster und zweiter Lesung habe sich gezeigt, dass die zwingenden, neuen Vorschriften aus dem Bundesrecht weitgehend unbestritten sind. Es sind dies die Übernahme der Verlustscheine von Versicherten durch den Kanton und die direkte Auszahlung der Prämienverbilligungen an die Krankenversicherer. Zu Diskussionen Anlass gab die Möglichkeit für die Kantone, mit einer so genannt schwarzen Liste diejenigen Personen zu erfassen, welche trotz Betreibung ihre Prämien nicht bezahlen. Diese Personen würden nur noch im Notfall Anrecht auf eine Behandlung haben.
Nach der Rückweisung der Vorlage an die Finanzkommission traf die zuständige Verwaltungsstelle vertiefte Abklärungen. Dabei zeigte sich, dass die Einführung einer schwarzen Liste einer detaillierten gesetzlichen Regelung bedürfte. Geregelt werden muss die Frage, wer in einer solchen Liste zu erfassen wäre, welche Informationen die Liste enthält, welche Informations- und Meldepflichten für die Beteiligten bestehen und wer Zugriff auf die Liste hätte. Der Kommission wurde klar, dass die Erarbeitung dieser gesetzlichen Grundlagen samt entsprechender Vernehmlassung sowie die technischen, organisatorischen und personellen Vorarbeiten eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Es sollen dabei die Vorleistungen derjenigen Kantone genutzt werden, welche bereits eine derartige Liste führen. Diese Zeit soll der Verwaltung eingeräumt werden.
In der Finanzkommission wurde der Wille deutlich, dass die zwingenden Neuerungen aus dem Bundesrecht per 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt werden sollen. Die Kommission verabschiedete ihren Antrag an den Landrat mit 11:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Demnach soll der Regierungsrat dem Landrat bis spätestens Mitte August 2012 eine Landratsvorlage unterbreiten, welche das Führen einer schwarzen Liste gesetzlich regelt. Ziel ist die Inkraftsetzung per 1. Januar 2013.
Sabrina Mohn (CVP) erklärt, die CVP/EVP-Fraktion werde dem Antrag der Finanzkommission einstimmig zustimmen, denn dieser entspreche dem durch die CVP/EVP anlässlich der zweiten Lesung eingebrachten Vorschlag. Die unbestrittenen Neuerungen aus dem Bundesrecht können fristgerecht per 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt werden und die Knacknuss der Vorlage wird in einer separaten Landratsvorlage behandelt. So erhält die Regierung auch die nötige Zeit, entsprechende Abklärungen zu treffen, während das Parlament auf der Grundlage von Fakten abstimmen kann. Genau aus diesem Grund reichte die CVP/EVP-Fraktion am 20. Oktober 2011 auch ein Postulat zur Einführung einer schwarzen Liste ein.
Die Mitglieder der CVP/EVP-Fraktion hoffen, dass in Zukunft auf destruktive Volksabstimmungs-Drohungen und Blockierungen, welche zu Umwegen und dritten Lesungen führen, verzichtet werden kann. Diese kosten nur Zeit und Geld, und beides könnte im Moment besser eingesetzt werden.
Dieter Epple (SVP) stellt fest, die SVP-Fraktion unterstütze den vorliegenden Antrag. Speziell erwähnen möchte er Ziffer 3, welche den Regierungsrat damit beauftragt, bis August 2012 eine Landratsvorlage zu unterbreiten. Er bittet, diesen Auftrag ernst zu nehmen und den Zeitplan einzuhalten.
Mirjam Würth (SP) betont, die Teilrevision des EG KVG enthalte einerseits den vollkommen unbestrittenen Teil, welcher bereits anlässlich von zwei Lesungen besprochen wurde, sowie die Diskussion einer kann-Formulierung im Bundesgesetz, wonach eine schwarze Liste eingeführt werden könnte. Die Mitglieder der SP-Fraktion wehrten sich teilweise vehement gegen eine solche schwarze Liste, sie können dem nun vorliegenden Landratsbeschluss jetzt aber mehrheitlich zustimmen.
Bei der Umsetzung von Bundesgesetzen speziell im sozialen Bereich bereitet es in unserem Kanton anscheinend immer wieder gewisse Probleme, den vorgegebenen Rahmen einzuhalten. Auch beim aktuellen Geschäft ist die Behandlung im Verzug, da das Gesetz per 1. Januar 2012 umgesetzt werden sollte.
Monica Gschwind (FDP) erklärt, die FDP-Fraktion werde dem Landratsbeschluss in der vorliegenden Form einstimmig zustimmen.
Lotti Stokar (Grüne) gibt bekannt, auch die Grüne Fraktion unterstütze den Zusatzantrag der Finanzkommission einstimmig.
Urs-Peter Moos (SVP) bezeichnet es als erfreulich, dass sich nun auch der Kanton Basel-Landschaft offenbar bewegen wolle. Andere Kantone brachten es per 1. Januar 2012 fertig, eine Liste zu führen. Urs-Peter Moos bezweifelt zudem die Aussage, dass dem Kanton "nur" Mehrkosten in der Höhe von 15,5 Mio. Franken entstehen werden. Er erwartet wesentlich höhere Kosten. Die CVP verbreite nun Krokodilstränen. Was die Kantonsfinanzen anbelangt ist jedoch bekannt, dass die CVP sich nicht für das Sparen stark mache oder Sorge zu unseren finanziellen Mitteln tragen wolle.
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Detailberatung Landratsbeschluss
Titel und Ingress
keine Wortbegehren
Ziffern 1 bis 3
keine Wortbegehren
Rückkommen wird nicht verlangt.
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss, wie er im Kommissionsbericht 2011/148a vorliegt, mit 79:0 Stimmen zu. Das 4/5-Quorum ist damit erreicht. [ Namenliste ]
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Landratsbeschluss
Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG)
vom 1. Dezember 2011
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
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1.
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Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung wird gemäss beiliegendem Entwurf geändert.
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2.
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Der Regierungsrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie und in welchem Umfang die Effizienz und die Effektivität des Betreibungsverfahrens gesteigert werden kann.
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3.
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Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Landrat bis spätestens Mitte August 2012 eine Landratsvorlage zu unterbreiten, die das Führen einer Liste gemäss Artikel 64a Abs. 7 KVG gesetzlich regelt (Liste von Versicherten, die ihrer Prämienpflicht trotz Betreibung nicht nachkommen). Ziel ist die Inkraftsetzung per 1.1.2013.
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Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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