Protokoll der Landratssitzung vom 17. Juni 2010
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2009-351 vom 1. Dezember 2009 Vorlage: Harmonisierung im Bildungswesen [2. Lesung Änderung Bildungsgesetz] - Bericht der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 20. Mai 2010 - Beschluss des Landrats vom 10. Juni 2010 < 1. Lesung abgeschlossen > - Beschluss des Landrats vom 17. Juni 2010: < beschlossen z.H. Volksabstimmung > > Landratsbeschluss und Erlasstexte |
Kommissionsvizepräsident Christian Steiner (CVP) erklärt, dass gestern ein 1-0 für einen Erfolg reichte [an der Fussball-WM gewann die Schweizer Nationalmannschaft gegen Europameister Spanien] und meint in Anspielung auf die Anzahl Primar- und Sekundarschuljahre, heute ginge es bei der Debatte um etwas mehr - für die einen um 5-4, für die anderen um 6-3.
Mirjam Würth (SP) stellt den Ordnungsantrag, die Redezeit auf drei Minuten zu beschränken, um den Ratsbetrieb effizienter zu gestalten. Im Falle einer Ablehnung, sollte der Präsident nach drei Minuten bemerkbar machen, dass die drei Minuten abgelaufen sind.
://: Der Ordnungsantrag zur Beschränkung der Redezeit auf drei Minuten wird mit 38:31 Stimmen bei 9 Enthaltungen abgelehnt. [ Namenliste ]
Isaac Reber (Grüne) appelliert an die Landratsmitglieder und fragt diese, ob diese wollten, dass die «ewige Reformiererei» im Bildungswesen je ein Ende nehme. Wer diese Frage bejaht, sollte heute ein äusserst pragmatisches, aber umso kräftigeres Ja zu HarmoS abgeben. Mit HarmoS werden lediglich die wichtigsten Eckpunkte festgelegt. Mit einem Nein zu HarmoS, bleiben alle Bildungsbaustellen offen. Die Diskussion um die Anzahl Primar- und Sekundarschuljahre wie auch die Schulhausdiskussion wäre nicht vom Tisch. Man muss sich aber an den Gegebenheiten orientieren - 20 Kantone haben das 6-3-System - diese können nicht alle falsch liegen. Deshalb muss heute mit einem Ja zu HarmoS ein pragmatischer Schritt unternommen werden. Entscheidend für die Qualität der Schulen ist jedoch die Umsetzung dieser Reform. Um eine gute, sachliche und lösungsorientierte Umsetzung sicherzustellen, ist eine breite und pragmatische Koalition notwendig. Wichtig ist auch, dass diese Reformen mit der Lehrerschaft und nicht gegen diese erfolgt.
Marc Joset (SP) meint, in den letzen Jahren habe in der Bildungspolitik stets eine grosse Koalition der Vernunft erreicht werden können. So musste nach Änderungen am Bildungsgesetz nie «zurückbuchstabiert» werden. Wie schon in der Vergangenheit soll auch dieses Mal pragmatisch vorgegangen werden. Bezüglich der Umsetzung reichte die SP-Fraktion an der letzten Sitzung Anträge ein; bei der Beratung zum Konkordat Sonderpädagogik wird man auf den einen zurückkommen. Zusätzlich hat die SP-Fraktion zwei Vorstösse eingereicht, die aber nicht in die Beschlüsse zu HarmoS eingebaut werden sollen.
Paul Wenger (SVP) meint, in die Richtung von Isaac Reber, wenn eine pragmatische Umsetzung von HarmoS möglich wäre, sähe die Welt anders aus. Leider steht man vor dem Dilemma, ob man dem HarmoS-Konkordat in vorliegender Form beitreten soll oder dieses ablehnen will. Letztes Wochenende hat die Stimmbevölkerung von Appenzell Ausserrhoden mit rund 56:44 Prozent den Beitritt zum HarmoS-Konkordat deutlich abgelehnt. Mit Appenzell Ausserrhoden haben mittlerweile zehn Kantone HarmoS nicht angenommen, womit HarmoS von der Idee her gescheitert ist. Gemäss Konkordat gelten die Bestimmungen ab zehn beigetretenen Kantonen. Sind 18 Kantone beigetreten, kann die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) auf Antrag der Kantone das Konkordat für allgemein verbindlich erklären. Das Quorum von 18 Kantonen kann heute nicht mehr erreicht werden. Die Ablehnung in den verschiedenen Kantonen ist wohl durch regionale Gründe bestimmt, das Projekt war aber im Allgemeinen zu überladen und die Bevölkerung der betroffenen Kantone war der Ansicht, HarmoS sei in vorliegender Form nicht umsetzbar. Das Schuleintrittsalter, die Schulpflicht, die Dauer und Ziele der Bildungsstufen und von deren Übergängen sowie der Anerkennung von Abschlüssen, wie dies in Art. 62 der Bundesverfassung (BV) vorgesehen ist, ist grundsätzlich unbestritten, auch für die SVP.
Folgende Details wurden an der letzten Landratssitzung falsch verstanden: Auf S. 51 der Vorlage steht, «Kommt hier keine Koordination zustande, kann der Bund entweder auf Antrag interessierter Kantone interkantonale Vereinbarungen allgemein verbindlich erklären (Art. 48a Abs.1 BV) oder selbst Bestimmungen erlassen (Art. 62 Abs.4 BV).» Diese Formulierung ist nicht falsch, aber auch nicht ganz korrekt. Paul Wenger meint, dass allenfalls Anpassungen über das Schulwesen nur über die in Art. 62 Abs. 4 genannten Punkte erlassen werden könnten. Im Weiteren ist zu bemerken, dass zwar eine Vernehmlassung stattgefunden hat, aber eine Detailberatung zu HarmoS nicht möglich gewesen war. Paul Wenger hofft, alle Landratsmitglieder werden bei ihrer Stimmabgabe sich deren Folgen bewusst sein.
Urs Berger (CVP) dankt dem Vizekommissionspräsidenten für die hervorragende Präsentation der Vorlage. Er bedankt sich auch für die vielen Zuschriften und Stellungnahmen von Lehrerinnen und Lehrern, von Eltern und Wirtschaftsvertretern. Die CVP/EVP-Fraktion wird sich nicht mehr überzeugen lassen, sondern Ja zu Harmos sagen. Man steht zu dem Ja, für das man bereits letzten Donnerstag gestimmt hat. Aus Sicht der CVP/EVP-Fraktion ist es unerlässlich, dass sich auch der Kanton Basel-Landschaft an dieser inhaltlichen und strukturellen Harmonisierung mit den benachbarten Kantonen wie auch gesamtschweizerisch beteiligt und somit die gesamten Synergien und Weiterentwicklung, aber auch den Mehrwert der Volksschulen massgeblich unterstützt. Mit einem Nein manövriert man sich ganz klar ins Abseits und wird zu einer Bildungsinsel. Die Verlierer eines Alleingangs wären vor allem die Schulen, die Schülerinnen und Schüler, aber vor allem auch deren Eltern sowie die regionale Wirtschaft und der Kanton Basel-Landschaft im Gesamten. Das kann und das will man sich nicht leisten, weshalb die CVP/EVP-Fraktion überzeugt Ja sagt zu Harmos.
Michael Herrmann (FDP) möchte die bereits an der letzten Sitzung vorgebrachten Standpunkte der FDP-Fraktion nicht mehr wiederholen, aber auch die Bemerkung von Isaac Reber, mit der Annahme von Harmos wären die Reformen beendet, anknüpfen. Michael Herrmann wettet um eine gute Flasche Bio-Wein, dass in mindestens zwei bis drei Jahren wieder über Reformen an den Schulen diskutiert werden wird.
Jürg Wiedemann (Grüne) begreift Urs Bergers Satz, die Verlierer seien die Schülerinnen und Schüler, nicht. Mit der strukturellen Harmonisierung haben die Schülerinnen und Schüler im Vergleich zu heute überhaupt keinen Vorteil. Jetzt soll eine reine «Scheinharmonisierung» vollzogen werden, nachher gäbe es inhaltlich wesentlich grössere Differenzen. An Isaac Reber kann gesagt werden, dass die offenen «Baustellen» nicht geschlossen werden, in dem mit Harmos neue geschaffen werden.
Oskar Kämpfer (SVP) meint, Verantwortung sei das einzige, das die Harmos-Befürworter nicht ablegen könnten. Diese müssten die Verantwortung über die Weiterentwicklung der Schule tragen. Insofern ist der Vergleich von Jürg Wiedemann sehr richtig. Man bewegt sich in der Schweiz nicht in die Richtung, welche das Schweizer Volk in der Volksabstimmung vorgegeben hat. So wollte man gleichen Schulbeginn, gleiche Schulzeiten, gleiche Schulmittel und eine harmonisierte Lehrerausbildung, damit Kantonswechsel möglich sein können. Es wurde nie gesagt, die Kantone sollen ihre Souveränität über das Bildungswesen abgeben. Genau dies geschieht aber, wenn jetzt versucht wird, Harmos anzunehmen, nachdem es in so vielen Kantonen gescheitert ist. Entscheidend ist aber, was aus diesem Entscheid letztlich für die Kinder resultiert. Wenn man nur das Fremdsprachenkonzept betrachtet, wird ersichtlich, dass dies nicht gut sein kann.
John Stämpfli (SD) kann sich seinen Vorrednern nur anschliessen, insbesondere Jürg Wiedemann, dies sei absolut auch seine Meinung.
John Stämpfli weiss aus dem Kanton Zürich, dass es gar keine Sonderpädagogen gibt, weshalb er Marc Joset fragt, wie viele Sonderpädagogen es im Kanton Baselland gibt beziehungsweise wie deren Ausbildungsstand ist. Wie soll das Konzept des Sonderpädagogikkonkordats durchgeführt werden ohne entsprechend geschultes Personal? Sonst könnte eine Tagesmutter, die auch einmal pädagogisch tätig war, weil sie zwei Kinder grossgezogen hat, eingesetzt werden.
Isaac Reber (Grüne) meint zu Oskar Kämpfer, man wolle gleiche Eckwerte, welche harmonisiert werden müssten. Auch den gleichen Entscheid wie die anderen Kantone treffen, kann Freiheit bedeuten; Freiheit heisst nicht einfach, immer etwas Eigenes zu kreieren. Ferner erachtet Isaac Reber es als überraschend, dass es an ihm hängen bleibe, den Standpunkt der Wirtschaft einzubringen: Die Wirtschaft will ein gutes und leistungsfähiges Schulsystem und legt dem Landrat ein klares Ja zu Harmos ans Herzen.
Thomas de Courten (SVP) meint, die vorgebrachten Argumentationen stimmten nicht immer; dies zeigten gerade die Beispiele der letzten Abstimmung im Kanton Appenzell Ausserrhoden oder im Kanton Zürich: Die «bildungsbürokratisch» vom Parlament beschlossenen Entscheide werden nicht vom Volk getragen. Was «bildungsbürokratisch» beschlossen wurde, funktioniert nicht in der Praxis. Deshalb krebst der Kanton Zürich auch beim Konkordat Sonderpädagogik zurück und meint, das ursprünglich Geplante funktioniert nicht. Diese Argumente aus der Praxis müssen doch bei der Entscheidfindung bedacht werden. Wie Isaac Reber ist auch Thomas de Courten der Ansicht, diese «Reformitis» im Bildungswesen muss gebremst werden. Dabei unterliegt Isaac Reber aber einem Irrglauben, indem er annimmt, wenn sämtliche Verantwortung in der Bildungspolitik an die EDK abgegeben wird, diese «Reformitis» aufhören würde. Das Gegenteil wird der Fall sein, da die EDK noch weiter weg ist vom Boden der Realität.
Ebenfalls wurde Harmos als Weg der Vernunft und des Pragmatismus bezeichnet. Auch das stimmt nicht, denn Harmos bedeutet ein Stück Bildungsrevolution, da man viel weiter geht und mehr Kompetenzen abgibt, als man heute tatsächlich hätte. Ein pragmatisches Vorgehen wäre die Umsetzung des Vorschlags der SVP, nämlich eine gesamtschweizerische Harmonisierung der Eckwerte des Schweizer Bildungswesens. Harmos geht wesentlich weiter als der Artikel, über den das Volk abgestimmt hatte. Damit ist die SVP-Fraktion nicht einverstanden. Thomas de Courten bittet die Landratsmitglieder, die in der Praxis erwiesenen Argumente zu berücksichtigen. Dann kommt man zwangsläufig zum Schluss, dass sowohl das Konkordat Sonderpädagogik wie auch das Konkordat Harmos in der praktischen Umsetzung der falsche Weg ist.
Bea Fünfschilling (FDP) berichtet, sie habe sich in den letzten Monaten die Finger wund geschrieben. Sie möchte nicht mehr direkt Stellung beziehen zu den Inhalten. Die Vorlagen können aus zwei Perspektiven betrachtet werden: Die Befürworterseite setzt den Schwerpunkt auf die gesamtschweizerische Folge dieser Vorlagen und priorisiert Vorteile, die für die gesamte Schweiz gelten sollen. Von jenen Befürwortern, die sich mit dem Inhalt befasst haben, hört man Sätze wie «diese Kröte muss geschluckt werden» oder «man wisse schon, dass nicht alles so gut sei, aber das müsse nun getan werden». Die Gegner betrachten die Konkordate aus Sicht des Kantons Baselland. Für sie sind die Vorgänge im Kanton BL wichtiger als die gesamtschweizerischen Entwicklungen, vor allem vor dem Hintergrund, dass gewisse Kantone HarmoS abgelehnt haben. Zu dieser Seite gehört Bea Fünfschilling. Die Landrätinnen und Landräte verantworten, wofür die Steuergelder ausgegeben werden. Wer sich wirklich mit der Vorlage befasst hat, kommt zum Schluss, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis auf vielen Ebenen nicht stimmt. Die Umstellung auf ein «6-3-System» bringt dem Kanton Baselland keine Vorteile. Soll Geld ausgegeben werden für etwas, das nicht besser wird? Das Frühfremdsprachenkonzept wie auch das Sonderpädagogikkonzept ist in anderen Kantonen sehr heikel. So gibt es auch im Kanton Zürich grosse Diskussionen um Lehrzielbefreiungen bereits in der Primarschule. Diese Kinder werden keine Möglichkeit mehr haben, in ein Niveau E oder P überzutreten, wenn sie schon in der Mitte der Primarschule von den Fremdsprachen lehrzeitbefreit sind.
Das Konkordat Sonderpädagogik ist nur von der Umsetzung her heikel. So widerspiegelt wiederum das Beispiel Zürich die inhaltliche Umstrittenheit des Konzepts. So zeigt auch ein heutiger Artikel in der Baseler Zeitung, dass Sonderpädagogikschulen überfüllt sind. Die Integration funktioniert bei vielen behinderten Kindern nicht. Viele sind eine Weile integriert, müssen dann trotzdem in eine Sonderschule wechseln und sind dann enttäuscht und verloren. Die Befürworter des HarmoS-Konkordats müssen sich bewusst sein, dass sie sowohl die finanziellen Folgen von Millionenbeträgen verantworten für etwas, das für den Kanton Baselland nicht vorteilhaft ist.
Hanspeter Weibel (SVP) meint, mit dieser Vorlage würde der Landrat seine Kompetenz über Inhalt, Finanzen und Verantwortung in Bildungsfragen an die EDK delegieren. Er erinnert an seinen letzte Woche deponierten Abänderungsantrag, dem mit dem Argument begegnet worden war, dies würde der HarmoS-Vereinbarung widersprechen. Dies widerspricht wiederum der Aussage, man werde mit Beitritt zum Konkordat die Autonomie in Bildungsfragen behalten. Dieser Widerspruch ist ein weiterer Grund, um Nein zum HarmoS Konkordat zu sagen. HarmoS ist nicht, was die Stimmbürger wollten, nämlich die Durchlässigkeit der Bildungssysteme, sondern es beinhaltet viele Strukturen mit entsprechend finanziellen Folgen.
Die Reformen werden nicht zu Ende sein, aber von anderen ohne Mitbestimmung des Landrats beschlossen werden.
Marc Joset (SP) ist der Ansicht, man habe im Kanton Baselland den Vorteil, nicht am Anfang der HarmoS-Abstimmungen in den Kantonen zu stehen. Bei den ersten Abstimmungen war die Basisstufe als Stein des Anstosses enthalten gewesen, dies ist nun nicht mehr der Fall. Beim Kanton Appenzell ist die Ausgangslage anders, so ist dort das zweite Kindergartenjahr und das Schuleintrittsalter eine Neuerung. Dabei gab es die Kampagne der SVP mit dem Slogan «keine Zwangsschule für Vierjährige», womit das Volk erreicht werden konnte - im Kanton Baselland sind diese beiden Aspekte kein Thema. Im Übrigen wurde das Konkordat Sonderpädagogik noch in keinem Kanton abgelehnt. Der Kanton Zürich machte bezüglich des Konzepts Sonderpädagogik einen Schritt zurück. Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Baselland gleisten das Konzept Sonderpädagogik gemeinsam auf, der Bildungsrat und die Bildungskommission wurden darüber informiert. Diese separative und integrative Schulungsform hat sich seit dem Jahr 2003 entwickelt. In gewissen Gemeinden funktioniert dieses Konzept sehr gut, in anderen gut und wo es nicht funktioniert, also die schulischen und organisatorischen Voraussetzungen nicht ausreichend vorhanden sind, ist die Durchführung nicht mit § 5a vereinbar. Es funktioniert also heute schon. Der gewählte, pragmatische Weg wird weitergehen, es wird nicht plötzlich einen Schub an integrativ zu schulenden Kindern geben. Um dies zu bewältigen, benötigte es Ressourcen. Die Baselbieter Regierung versprach, dieses Projekt werde kostenneutral durchgeführt werden; der Kanton Zürich demgegenüber sparte dabei 17 Mio. Franken ein, was den Grund für das spätere «Zurückbuchstabieren» bedeutet. Im Kanton Baselland wird man allenfalls etwas Geld umlagern können, wenn es mehr integrative als separative Schulung gäbe, da integrative Schulung billiger ist. Auch bei Ablehnung des Konkordats würde dieses Konzept weiterlaufen. Für Zustimmung spricht aber, dass man sich in Harmonie mit anderen Kantonen befindet und man will von Qualitätsstandards profitieren. Profitieren, aber nicht dazu gehören wollen, erachtet Marc Joset als nicht gut.
Regula Meschberger (SP) bemerkt zu den Voten, zehn Kantone hätten HarmoS abgelehnt, es hätten aber eine Mehrheit der Kantone Ja zu HarmoS gesagt - vor allem die Bevölkerungsreichen Kantone. Zur Bemerkung, man müsse die Perspektive auf den Kanton Baselland richten: Der Kanton BL ist aber nicht alleine in der Schweiz - alle Entscheide müssen auch mit Blick auf die übrige Schweiz gefällt werden. In Zusammenhang mit Argumenten über Aufgabe von Autonomie und Bildungssouveränität muss gesagt werden, dass in jedem Konkordat gewisse Aspekte geregelt werden. Wer die Vorlage aber genau gelesen hat, hat gemerkt, wie viel Spielraum in jedem einzelnen Kanton vorhanden ist. Die Kunst ist, diesen Spielraum zu nutzen - das liegt in der Verantwortung des Landrats. Die Frage ist nicht nur auf den Kanton bezogen, ob der Kanton Baselland ein gutes Schulsystem hat, welches deshalb nicht geändert werden muss, sondern letztendlich haben die Systeme «5-4» oder «6-3» beide Vor- und Nachteile. Das Problem ist jedoch, wenn der Kanton Baselland alleine beim 5-4-System bleibt, entstehen sehr hohe Kosten für die Entwicklung von Lehrmitteln, Lehrplänen, usw. Noch eine Bemerkung zum Konkordat Sonderpädagogik: Im aktuellen Schuljahr werden 215 Kinder integrativ geschult - bei der absoluten Mehrheit funktioniert dieses Konzept sehr gut. Entscheidend ist, dass die Ressourcen stimmen, für die Lehrpersonen, für die Kinder und vor allem auch für die behinderten Kinder. Im Kanton Zürich ist das Projekt übrigens nicht gescheitert, sondern es sind Schwierigkeiten aufgetreten. Die Konzepte sind ganz unterschiedlich, im Kanton Baselland soll es Integration geben, aber nicht um jeden Preis. Man will eine Integration, wo diese möglich und sinnvoll ist. Dies soll umgesetzt werden und nicht mehr oder weniger. Letztendlich geht es auch um das Recht und die Würde des behinderten Kindes.
Urs Berger (CVP) meint, bei dieser Diskussion tue ihm der Souverän sehr leid. Mit einem Nein zum Konkordat würde dem Souverän ganz klar die Stimme entzogen. Wenn 92% der Stimmbevölkerung Ja gesagt haben zu einer schweizweiten Harmonisierung, hat diese auch das Recht, über diese Vorlage abzustimmen. Im Weiteren kann Urs Berger sich den Voten von Marc Joset und Regula Meschberger sehr gut anschliessen. In seiner Tätigkeit engagiert er sich für die Integration von hörbehinderten, an den Rollstuhl gebundenen oder an einer schweren Krankheit leidenden Lernenden, die sich hervorragend und beispielhaft behaupten. Ihnen, ihren Lehrkräften und Betrieben gebührt höchster Respekt.
Marianne Hollinger (FDP) erklärt, sie äussere sich als Einzelsprecherin. Die Harmonisierung der Bildung ist eine Antwort auf die heutige mobile Zeit. Eine Antwort auf eine Zeit, in der die Arbeitnehmer und Arbeitgeber schnell und flexibel reagieren müssen, auf die schnellen Veränderungen des Arbeitsmarkts. Die Harmonisierung ist eine Antwort auf die moderne Zeit, in der alle weltweit umher jetten und chatten und die Wege und Distanzen immer kürzer werden. Man stelle sich vor, in der Schweiz gibt es noch verschiedene Bildungssysteme; manchmal sogar von der einen Strassenseite auf die andere, so beispielsweise in Dornach und Arlesheim. Die Veränderungen durch die Harmonisierung gehen sicher in die richtige Richtung. Die Bedenken der Gegner kann Marianne Hollinger verstehen, denn es gibt durchaus noch nicht ausgereifte Punkte. So ärgern sich alle darüber, dass man sich nicht auf die gleiche Frühfremdsprache einigen konnte. Warten auf die Vorlage im Sinne von Rosinenpicken aus allen guten Paragraphen der verschiedenen Systeme, kann nie zu einem zukunftsträchtigen Entscheid führen. Wenn man Punkt und Komma der Zukunft kennen will, dann verbleibt man in der Gegenwart, oder noch schlechter, man fällt zurück in die Vergangenheit. Aus diesem Gesichtspunkt entstünden für den Kanton mehr Kosten als die 50 Mio. Franken für die nächsten zehn Jahre, wenn man nicht bereit ist, den Schritt in die Zukunft zu wagen. Das Risiko darf auf sich genommen werden und man soll der Harmonisierung zustimmen.
Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) möchte bezüglich Konkordat Sonderpädagogik Folgendes klarstellen: «Wir wollen keine Situation, in welcher am Schluss noch entscheidend ist, wo man in der Schweiz allenfalls behindert ist». Mit diesem von der SVP formulieren Appell an der Medienkonferenz vom 3. Juni 2010 zum Konkordat Sonderpädagogik wird der Zweck des Konkordats absolut präzis beschrieben. Nach dem Rückzug der IV aus der Sonderschulung wollen die Kantone Verantwortung übernehmen für einen gemeinsamen Orientierungsrahmen: Für Chancengerechtigkeit, Lebensqualität und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Verantwortung übernehmen heisst konkret: 1. Zusammenarbeit unter den Kantonen als Grundvoraussetzung für eine koordinierte Entwicklungsarbeit. 2. Definieren eines gemeinsamen Grundangebots. Wie im Konkordat beschrieben bildet die Definition die Basis für die elementare Rechtsgleichheit. Fokussierung auf das Grundangebot bedeutet, trotzdem den unterschiedlichen Gegebenheiten in den unterschiedlichen Bevölkerungsstrukturen und Kantonen Rechnung tragen. 3. Integration. Diese soll gefördert werden, aber nicht um jeden Preis, sondern unter Respektierung der Rahmenbedingungen, die klarstellen, dass Integration nur dann bevorzugt wird, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und für die Schule verkraftbar ist. Zurecht gefordert worden ist auch der Einbezug der Eltern. 4. Gemeinsame Werkzeuge. Dies beinhaltet auch gemeinsame Begriffe als Basis für Koordination sowie Abklärungsinstrumente. Diese werden gemeinsam entwickelt, um bessere Qualität zu erreichen und die Kosten zu senken. Gemeinsame Werkzeuge sind ebenfalls Voraussetzung für Gleichbehandlung. Speziell an die Adresse der Schulen soll der Orientierungsrahmen für die Umsetzung des Konkordats Sonderpädagogik dieses Kantons in Erinnerung gerufen und bekräftigt werden: Die Eckwerte für Akzeptanz, Wirtschaftlichkeit und Erfolg heissen erstens Pragmatismus, zweitens Kooperation, das heisst Sicherstellung der hohen Mitwirkungskultur und drittens Sorgfalt. An einer gemeinsamen Sitzung von Bildungskommission und Bildungsrat wurde das Mandat aufgezeigt, welche Gegenstände nun konkretisiert werden müssen: die Vorgehensprozesse, die Steuerung, die Ressourcierung. Des weiteren braucht es genügend Zeit, die einzelnen Entwicklungsschritte umzusetzen. Diese vier Punkte sichern die Absicht, die Arbeit mit einem hohen Realitätsbezug umzusetzen. Zu den Erfahrungen aus dem Kanton Zürich ist klarzustellen, dass die Umsetzung im Kanton Zürich deutlich weiterging, als was heute im Kanton Baselland in Aussicht genommen wird. Die vorgesehenen Korrekturen wurden bereits erläutert. Der Kanton Zürich wird nun offenbar auf den vom Kanton Baselland gewählten Weg einschwenken.
Zum Konkordat HarmoS: Es ist kein Demokratiedefizit des Kantonsparlaments ersichtlich, wenn eine Fragestellung an vier ganztägigen Kommissionssitzungen und in zwei Lesungen im Plenum beraten wird. Der negativ besetzte Begriff «Reformitis» hat für den Regierungspräsidenten in der Schule keinen Platz. Ebenfalls soll aber die Schule auch nicht als innovationsfreie Zone, als eine Welt, die es schon lange nicht mehr gibt, ausgegrenzt werden. Von verschiedener Seite wurde auf das Scheitern der Vorlage in anderen Kantonen verwiesen. Wie Bea Fünfschilling interessiert den Bildungsdirektor vor allem der Erfolg im Kanton Basel-Landschaft als das Scheitern in anderen Kantonen. HarmoS beinhaltet folgende Grundelemente:
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1.
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Die Klarstellung, was Gegenstand der Grundbildung sein soll (Sprachen, Mathematik und Naturwissenschaften, Sozial- und Geisteswissenschaften, Musik, Kunst, Gestaltung, Bewegung und Gesundheit).
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Sprachenkonzept. Diese Frage wurde letzte Woche mit 49:29 Stimmen geklärt.
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3.
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Strukturelle Eckwerte: Einschulung ab dem 4. Altersjahr. Diese Abstimmung findet jedes Jahr mit deutlichem Ergebnis statt, indem rund 100% der Eltern ihr Kind in das erste, heute noch freiwillige, Kindergartenjahr einschulen. Eine Veränderung für den Kanton Baselland würde die Verlängerung der Primarschule auf sechs Jahre und die Verkürzung der Sekundarschule auf drei Jahre bedeuten. Hier bedeutet Harmonisierung, dass der Kanton BL sich der grossen Mehrheit der anderen Kantone anschliesst. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Bildung deswegen einen grossen Sprung vorwärts macht, das Bildungsniveau wird deswegen aber auch nicht abstürzen.
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4.
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Massnahmen im Bereich Qualitätssicherung: Bildungsstandards, Lehrpläne und Lehrmittel (als wichtige Steuerungs- und Koordinierungsinstrumente)
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5.
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Familienergänzende Betreuungsangebote: Die Nutzung derer ist fakultativ. Die vorgesehenen Bestimmungen sind absolut deckungsgleich mit den zurzeit zu beratenden Vorlagen über die familienergänzenden Betreuungsangebote.
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Abgesehen von der Umstellung auf das 6-3-System bedeutet ein Ja zu HarmoS nichts weiter als ein Ja zum Modell Basel-Landschaft. Dieses Ja ist im Landrat bei der Erarbeitung der Baselbieter Gesetzesgrundlagen mehr als einmal deutlich beschlossen worden. Das Ja wurde auch von der Bevölkerung unterstützt. Deshalb erwartet der Bildungsdirektor heute eine Bestätigung.
Paul Wenger (SVP) meint, er verstehe, dass man als Regierungspräsident und Bildungsdirektor eine solche Haltung einnehmen müsse. Letzten Samstag staunte er, als er im Tagesanzeiger den Titel «die Kritik hat gewirkt, Regine Aeppli versenkt das Sonderpädagogik-Konzept» las. Als Leser des Artikels könnte er davon ausgehen, sämtliche Journalisten und Fachpersonen hätten sich geirrt und nur die Mitglieder der EDK hätten die Optik, die der Wirklichkeit entspricht, meint Paul Wenger ironisch. Ein solcher Entscheid wurde nicht über Nacht gefällt, sondern es ging bestimmt ein Entscheidungsprozess voraus, bis sich die Bildungsdirektorin entschied, das aufgegleiste Sonderpädagogik-Konzept zurückzustufen und angeblich dem Kanton Baselland anzugleichen. Paul Wenger kennt persönlich Behördenmitglieder einer Zürcher Vorortsstadt; dort haben mehrere Lehrpersonen eine Schule verlassen, weil mit dem Zürcher Konzept kein konzentriertes Arbeiten im Klassenzimmer mehr möglich war. In Zürich waren vielleicht nicht die Kosten entscheidend, sondern der Elternprotest wurde stärker und es sei zu «schwerwiegenden Vernachlässigungen der 'Normalbegabten' gekommen». Das ist ein Indiz, dass das vermeintlich Funktionierende doch nicht funktionierte.
Eva Chappuis (SP) ist der Ansicht, es nütze nichts, HarmoS abzulehnen, wenn man das Sonderpädagogik-Konkordat meine. Ein Vergleich des Kantons Zürich mit dem Kanton Baselland kommt einem Vergleich von Äpfeln mit Birnen gleich. Eva Chappuis studierte die gesamte Vernehmlassung des Sonderpädagogik-Konzepts des Kantons Zürich. Wenn man feststellt, dass der Kanton Zürich mit diesem Konzept jährlich 17 Mio. Franken sparen wollte und dass in Zürich weitere 18 Mio. Franken jährlich vom Kanton auf die Gemeinden überwälzt werden sollten, ist das Scheitern nicht verwunderlich. Diese Voraussetzungen gibt es im Kanton Baselland nicht, denn mit dem Sonderpädagogik-Konzept ist keine Sparübung verbunden. Die Bedingungen für die Lehrkräfte sind ideal für Gruppenintegration, für Einzelintegrationen sind noch Anstrengungen notwendig. Im Kanton Zürich ist nicht das Konkordat Gegenstand von Diskussionen, sondern die Umsetzung des Konzepts.
Hannes Schweizer (SP) erinnert, die Eintretensdebatte sei eigentlich schon geführt worden. Gemäss Landratsgesetz § 64 gilt «ist Eintreten beschlossen, erfolgt die Detailberatung». Man sollte sich langsam der Detailberatung zuwenden.
Gemäss Oskar Kämpfer (SVP) sei das Sonderpädagogik-Konkordat wie auch das -konzept in den meisten Kantonen unbestritten angenommen worden. Die Problematik in Zürich zeigt die unterschwellig verborgenen Probleme, da die Resultate erst langfristig ersichtlich werden. Im Kanton gibt es ein funktionierendes Konzept. Deswegen gibt es keinen einzigen Grund, diesem Konkordat beizutreten. Seit dem Wechsel der Finanzierung von der IV zu den Kantonen gab es eine Ausweitung der Teilnehmerzahlen an den Sonderschulen, insbesondere im Kanton Baselland. Das Gesamtvolumen ist ausgeweitet worden. Dies ist ein Hinweis auf das funktionierende System. Deshalb soll man nicht einem schweizerischen Konkordat beitreten, das einem eines Tages Einschränkungen bringen kann. Folgender Punkt ist im Sonderpädagogik-Konzept nicht erwähnt: Es gibt keine Messung, ob eine Schule mit integrativer Schulung auf die Dauer von fünf Jahren noch gleich gut dasteht wie wenn sie keine Integration durchgeführt hätte. Diese Verbesserungen erfolgen viel schneller und effizienter ohne Konkordatsbeitritt.
Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) meint, es sei immer schwierig, die Ergebnisse prospektiv auf fünf Jahre zu messen. Standortbestimmungen sind aber ein wichtiges Instrument, die Wirkung zu messen, u.a. ein Vergleich von Einsatz der Mittel und der erzielten Resultate.
Zur «Medienauswertung» von Paul Wenger meint der Bildungsdirektor, er schätze die Medien, solange es um Kommentare gehe, bei Fakten verlasse er sich lieber auf die Originaltexte. In einem Dokument der Bildungsdirektion des Kantons Zürich heisst es: «Der Entscheid, das Konzept in der vorliegenden Form nicht umzusetzen, ändert nichts an der integrativen Ausrichtung des Zürcher Volksschulsystems und den bestehenden Angeboten». Die integrative Ausrichtung des Zürcher Volksschulsystems stützt sich auf das Volksschulgesetz ab, das von diesem Entscheid in keiner Weise tangiert wird. Der Artikel im Zürcher Volksschulgesetz ist wesentlich deutlicher als jener im Baselbieter Gesetz. Die Kernbotschaft ist, Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen werden wenn immer möglich ohne Einschränkungen in der Regelklasse unterrichtet.
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1. Änderungen aufgrund Genehmigung Konkordat Sonderpädagogik
- Zweite Lesung
Titel und Ingress keine Wortbegehren
I.
§ 3 Absatz 2 keine Wortbegehren
§ 5a Integrative Schulung
Jürg Wiedemann (Grüne) stellt Antrag auf Schaffung eines zusätzlichen § 5b mit folgendem Wortlaut:
§ 5b Die integrative Schulungsform ist angezeigt, wenn die Lernziele der Regelklasse mindestens in Teilbereichen erreichbar sind.
Daniele Ceccarelli (FDP) schätzt zwar die Initiative Jürg Wiedemanns, wertet diesen Paragraphen jedoch als Schnellschuss. Was heisst «teilweise»? 30% oder 60% sind beide einen Teil. Diese Formulierung ist nicht präzis.
Jürg Wiedemann (Grüne) erklärt, die integrative Schulung sei für ihn sehr wichtig und im Kanton Baselland sollten viel mehr Schüler/innen integrativ geschult werden. Entscheidend dabei ist jedoch, dass die behinderten Schülerinnen und Schüler mindestens teilweise dem Unterrichtsstoff folgen können. Eine ausschliesslich soziale Integration reicht nicht aus und wäre nicht sinnvoll.
Urs Berger (CVP) erklärt, die CVP/EVP-Fraktion lehne diesen Antrag ab. Diese zusätzliche Präzisierung kann auch in die Verordnung einfliessen. Der vorliegende § 5a ist ausreichend und klar zum Wohle des Kindes definiert.
Ruedi Brassel (SP) erachtet die Formulierung des vorgeschlagenen § 5b als Verschlimmbesserung des § 5a und als nicht gesetzeswürdig in der Präzision. Bestenfalls könnte eine Präzisierung in einer Verordnung vorgenommen werden.
://: Der Antrag Wiedemann auf Schaffung eines § 5b wird mit 63:20 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. [ Namenliste ]
§ 47 keine Wortbegehren
§ 48 Absatz 1 Buchstaben a und c keine Wortbegehren
II. keine Wortbegehren
- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
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2. Änderungen aufgrund Genehmigung HarmoS-Konkordat
- Zweite Lesung
Titel und Ingress keine Wortbegehren
I.
§ 3 Absatz 2 und Absatz 3 (Einleitungssatz und Buchstabe a)
§ 7 Schulpflicht
Thomas de Courten (SVP) erklärt, es gehe um die Frage, wann der effektive Schuleintritt sei beziehungsweise um dessen Harmonisierung, insbesondere der Eintritt in den Kindergarten. Das HarmoS-Konkordat sieht vor, dass ein zweites Kindergartenjahr - anders als heute - obligatorisch erklärt wird. Heute ist das 1. Kindergartenjahr empfohlen, jedoch freiwillig, das 2. Jahr obligatorisch; neu sollen Kinder ab vollzogenem 4. Altersjahr obligatorisch eingeschult werden. Wer selbst Kinder in diesem Alter hat oder sich an diese Zeit erinnern kann, weiss, dass Kinder in diesem Alter noch stark in der Entwicklungsphase sind, die unter Umständen noch weit von einer Einschulung entfernt ist. Deshalb stellt Thomas de Courten Antrag, das heutige Kindergartensystem beizubehalten. So soll das erste Kindergartenjahr empfohlen, aber freiwillig gehalten werden, das zweite Kindergartenjahr als obligatorisch erklärt werden. Der Kindergarten hat auch keinen Schul- oder Grundausbildungsauftrag, sondern der Kindergarten hat das einzige Ziel, die Kinder an den Schuleintritt heranzuführen. Der Kindergarten ist also kein Teil der Schule. Er ist auch kein Ersatz für eine Tagesstruktur sowie keine staatliche Erziehungsanstalt für Kleinkinder. Es gibt Kinder, die mit dem vollzogenen 4. Altersjahr noch nicht einschulungsreif, noch zu Hause zu sehr in die familiären Strukturen eingebunden, sind. Kinder die Angst haben, von zu Hause wegzugehen und sich in der doch schon wilden Kindergartenwelt zurechtzufinden. Durch die zwangsweise Einschulung würden sie mehr Schaden nehmen als tatsächlich profitieren. Thomas de Courten hat diesen Fall mehrfach erlebt und möchte deshalb den Entscheid, ob Kinder schon im 4. Altersjahr von zu Hause weg in den Kindergarten geschickt werden, grundsätzlich den Eltern überlassen. Diese Kompetenz soll bei den Eltern bleiben und dies muss mit HarmoS vereinbar sein. Aus diesen Gründen stellt er folgenden Antrag:
§ 7 Schulpflicht
1 Die Schulpflicht beginnt mit dem ersten Jahr der Primarschule.
2 Sie dauert in der Regel 10 Jahre und endet mit dem Volksschulabschluss. Sie kann sich durch das individuelle Durchlaufen der Volksschule entsprechend verkürzen oder verlängern.
Folglich wäre in § 22 die Aufhebung von Absatz 2 und 3 nicht notwendig, fügt Thomas de Courten (SVP) an.
Eva Chappuis (SP) erklärt, der Kindergarten habe sehr wohl einen Bildungsauftrag. Es gebe einen Rahmenlehrplan. Lernen im diesem Alter heisst aber natürlich nicht, vier Stunden am Pult sitzen und Buchstaben malen. Im Kindergarten müssen aber tatsächlich keine Kulturtechniken gelehrt werden. Viele Kinder lernen solche jedoch von sich aus im Kindergarten. Es gibt Einzelfälle, wo Eltern ihre Kinder nicht in das erste freiwillige Kindergartenjahr schicken. Erfahrungsgemäss handelt es sich um Leute von Nebenhöfen, die den Schulweg fürchten, aber nicht, ihr Kind könnte staatlich gedrillt werden. In der Regel brauchen Kinder eine mehr- oder weniger lange Angewöhnungszeit an den Kindergarten - je nach Persönlichkeitsstruktur des Kindes. Es handelt sich aber garantiert nicht um Kindsmisshandlung oder ein Unterdrücken kindlicher Möglichkeiten. Die meisten Kinder sind ideal aufgehoben im Kindergarten; sogar viel besser, als wenn sie ständig zuhause wären.
Michael Herrmann (FDP) steht dem HarmoS-Konkordat kritisch gegenüber und findet, es entspreche nicht mehr dem Bildungsartikel, über den im Jahr 2006 abgestimmt worden sei. Die FDP-Fraktion ist aber klar für eine inhaltliche Harmonisierung. Dies bedeutet auch vereinheitlichter Beginn der Schulstufen. Es sieht etwas danach aus, aus sollte das Feld bereitet werden, damit im Abstimmungskampf die weinenden Kinder gebracht werden können.
Marc Joset (SP) merkt an, auf dem gelben Blatt (Fassung nach der ersten Lesung im Landrat) sei in § 7 Schulpflicht ein Fehler aufgetreten. So ist das Wort «ersten» herausgefallen. Der Satz müsste lauten: «Die Schulpflicht beginnt mit dem ersten Schuljahr der Primarstufe, d.h. mit dem ersten Kindergartenjahr».
Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) erachtet die Diskussion als Rückfall in die Eintretensdebatte und meint, die Annahme des Antrags von Thomas de Courten würde ein Nein zu HarmoS bedeuten. Diese Bestimmung war bisher im Parlament und ist in der Bevölkerung unbestritten. Sollte die Einschulung für ein Kind ausnahmsweise nicht zumutbar sein, gibt es immer noch die Möglichkeit, eine Ausnahmeregelung zu finden. Standard sollen jedoch zwei Jahre Kindergarten sein, dieser Standard hat sich auch in vielen Ländern bestätigt.
Thomas de Courten (SVP) meint, es handle sich weder um einen Rückfall in die Eintretensdebatte noch um Vorbereitung auf den Abstimmungskampf, sondern um ein persönliches Anliegen. Er möchte den Vierjährigen sowie den Eltern dieses kindergerechte Angebot ermöglichen. Der Kindergarten ist nicht Bestandteil der schulischen Grundausbildung. Auch wenn es einen Grundlehrplan gibt, ist es keine Ausbildung, sondern eine Vorbereitung auf die Schule. Er bittet die Landratsmitglieder zu ermöglichen, dass die Kinder im Alter zwischen vier und sechs Jahren noch Kind sein dürfen und zuhause der Mutter am Rockzipfel hängen dürfen, wenn das ihrer Entwicklung entspricht.
Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei
Urs von Bidder (EVP) hält fest, dass der Kindergarten gemäss Gesetz seit ein paar Jahren Teil der Primarschule und diese Frage also vom Landrat schon entschieden worden sei. Für Kinder mit Mühe in diesem neuen Umfeld konnten bisher noch immer Lösungen gefunden werden.
Christian Steiner (CVP) weist mit Bezug auf die Bemerkung von Marc Joset darauf hin, dass § 7 Abs. 1 redaktionell angepasst werde. Der Text wird dann lauten: «(...) mit dem ersten Kindergartenjahr.»
://: Der Antrag von Thomas de Courten zur Schulpflicht wird mit 64:18 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. [ Namenliste ]
§§ 7a und 12
Keine Wortbegehren.
§ 16 Absatz 4
Oskar Kämpfer (SVP) beantragt die ersatzlose Streichung dieses Absatzes.
://: Der Antrag wird mit 52:30 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. [ Namenliste ]
§§ 22-107c sowie Ziffern II., § 5 und III.
Keine Wortbegehren.
- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
* * * * *
3. Änderungen aufgrund Harmonisierung im Bildungsraum Nordwestschweiz
- Zweite Lesung
Titel und Ingress, I., §§ 41, 60 Absätze 1, 1 bis und 4 bis
Keine Wortbegehren.
§ 60 Absatz 4 ter (neu)
Michael Herrmann (FDP) erinnert an die Diskussion des Öffentlichkeitsprinzips im Rahmen der ersten Lesung und beantragt namens seiner Fraktion folgenden neuen Absatz, der in Zusammenarbeit mit dem Vorsteher der BKSD ausgearbeitet worden sei:
«Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion stellt mit einer aussagekräftigen Berichterstattung zu den Massnahmen der Qualitätssicherung die Information der politischen Instanzen, Behörden und Öffentlichkeit im Hinblick auf die Qualitätsentwicklung des Bildungswesens sicher.»
Marc Joset (SP) meint stellvertretend für seine Fraktion, dieser Antrag könne unterstützt werden, auch wenn der Auftrag an die BKSD immer noch relativ unverbindlich sei. In Absatz 4bis wird ja der Schlussteil «und für die Berichterstattung» gestrichen.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) verweist auf das Spannungsfeld zwischen einerseits dem Anspruch auf Persönlichkeitsschutz von SchülerInnen und LehrerInnen und dem Anspruch, nicht für Tests, sondern für den Erwerb zusätzlicher Kompetenzen zu lernen, und andererseits dem Anspruch der BKSD, der BKSK, des Landrats und der Öffentlichkeit, Aussagen über die Bildungsqualität, Massnahmen und Schlussfolgerungen aus der Qualitätssicherung zu erhalten. Mit dieser Formulierung soll klargestellt werden, dass die entsprechenden Informationen je nach Zielgruppe unterschiedlich aufbereitet sein werden: In der BKSK kann und muss der Detaillierungsgrad grösser sein als jener für die Öffentlichkeit.
Damit die BKSD nicht nach Belieben informieren kann, soll als Korrektiv der Anspruch der zuständigen politischen Instanzen verankert werden. Diese sollen, wenn es darum geht, Steuerungswissen zu generieren, mit Dialog oder mit Aufträgen die richtige Konkretisierung verlangen können. Im Verlauf des politischen Prozesses wird sich hoffentlich eine Praxis entwickeln, mit der den teilweise widersprüchlichen Interessen Rechnung getragen werden kann.
://: Der Antrag von Michael Herrmann wird mit 75:1 Stimmen bei 7 Enthaltungen gutgeheissen. [ Namenliste ]
§§ 62b und 110a sowie Ziffer II.
Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) macht nochmals darauf aufmerksam, dass § 62a schon bestehe. Deshalb wird es hier nun um § 62b gehen.
Keine weiteren Wortbegehren.
- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
* * * * *
- Beschlussfassung
Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) weist darauf hin, dass es keine Schlussabstimmung zum LRB geben werde, da alle Ziffern keinen inneren Zusammenhang haben und einzeln umsetzbar seien.
Titel und Ingress Keine Wortbegehren.
Konkordat Sonderpädagogik
Ziffer 1.
Marc Joset (SP) erinnert an den an der letzten Sitzung in schriftlicher Form verteilten Antrag. Dieser soll Ziffer 1 mit einer Ziffer 1 bis ergänzen und die Ressourcierung sicherstellen:
«Bei der Umsetzung des Sonderpädagogik-Konkordates sind die Aspekte der Klassengrösse, der Ressourcierung der betroffenen Lehrpersonen und der Prozesssteuerung so auszugestalten, dass diese das Wohl der zu integrierenden Kinder und der ganzen Klasse fördern und zu guten Arbeitsbedingungen beitragen.»
Damit soll der entsprechende Auftrag aus dem Bildungsgesetz, der zum Wohl des Kindes und zu einem stimmigen Schulumfeld beitragen soll, umgesetzt werden. Die Organisation benötigt Ressourcen, die besonders in Betracht gezogen werden müssen, damit die Prozesssteuerung wirklich zum Wohl des Kindes ausgestaltet werden kann und zu den guten Arbeitsbedingungen beiträgt.
Thomas de Courten (SVP) möchte bzgl. diesem Antrag vom Vorsteher der BKSD wissen, ob mit dem integrativen Schulunterricht die Klassengrössen reduziert, mehr Lehrpersonen angestellt und - um die Prozesssteuerung zu gewährleisten - die dazugehörige Administration ausgebaut werden sollen.
Christian Steiner (CVP) vermerkt zunächst, dass er persönlich den von Marc Joset eingebrachten Antrag ablehne. Im Weiteren weist er als Kommissionsvizepräsident nochmals darauf hin, dass nun nach dem gelben Blatt gearbeitet wird. Unschön daran ist, dass die Ziffern 1 und 3 nicht den Kommissionsentscheid widergeben, sondern den Vorschlag der Regierungsvorlage. Wer also den interkantonalen Vereinbarungen nicht beitreten will, muss die beiden Ziffern ablehnen.
://: Der Landrat genehmigt den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik mit 45:37 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Das 4/5-Quorum von 68 Stimmen ist damit nicht erreicht. [ Namenliste ]
://: Der Landrat lehnt die von der SP beantragte Ziffer 1 bis zum Landratsbeschluss mit 51:29 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]
://: Der Landrat stimmt Ziffer 2 des Landratsbeschlusses gemäss der zweiten, von der BKSK entworfenen Variante mit 46:37 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Das 4/5-Quorum von 68 Stimmen ist damit nicht erreicht. [ Namenliste ]
* * * * *
HarmoS-Konkordat
Christian Steiner (CVP) weist nochmals darauf hin, dass das heute verteilte, gelbe Blatt den gemäss Landratsvorlage beantragten Entwurf des Landratsbeschlusses abbilde und nicht die von der BKSK vorgeschlagene Version.
://: Der Landrat stimmt Ziffer 3 des Landratsbeschlusses gemäss der zweiten, von der BKSK entworfenen Variante mit 54:30 Stimmen bei 0 Enthaltungen zu. Das 4/5-Quorum von 68 Stimmen ist damit nicht erreicht. [ Namenliste ]
://: Der Landrat stimmt Ziffer 4 des Landratsbeschlusses gemäss der zweiten, von der BKSK entworfenen Variante mit 54:29 Stimmen bei 0 Enthaltungen zu. Das 4/5-Quorum von 67 Stimmen ist damit nicht erreicht. [ Namenliste ]
://: Die Ziffern 5 bis 7 des Landratsbeschlusses gemäss der zweiten, von der BKSK entworfenen Variante werden stillschweigend gutgeheissen.
://: Der Landrat stimmt Ziffer 8 des Landratsbeschlusses gemäss der zweiten, von der BKSK entworfenen Variante mit 56:28 Stimmen bei 0 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]
://: Der Landrat stimmt Ziffer 9 des Landratsbeschlusses gemäss der zweiten, von der BKSK entworfenen Variante mit 57:24 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]
* * * * *
Harmonisierung im Bildungsraum Nordwestschweiz
Marc Joset (SP) erklärt, dass seine Fraktion auf den in der ersten Lesung gestellten Antrag für eine neue Ziffer 9, bzw. nun 10 des Landratsbeschlusses verzichte. Vielmehr wird sie einen entsprechenden Vorstoss einreichen, um auf Primarstufe eine Lektionendauer von 45 Minuten anzuregen. Es geht darum, den Lehrpersonen und insbesondere den Klassenlehrpersonen für die Umsetzung der Bildungsvorlagen genügend Ressourcen bereitzustellen. Vielleicht kann der Vorstoss noch vor der Volksabstimmung beantwortet werden.
://: Ziffer 10 des Landratsbeschlusses gemäss der zweiten, von der BKSK entworfenen Variante wird stillschweigend gutgeheissen.
://: Ziffer 11 des Landratsbeschlusses gemäss der zweiten, von der BKSK entworfenen Variante wird mit 59:20 Stimmen bei 4 Enthaltungen gutgeheissen. Das 4/5-Quorum von 67 Stimmen ist damit nicht erreicht. [ Namenliste ]
://: Ziffer 12 des Landratsbeschlusses gemäss der zweiten, von der BKSK entworfenen Variante wird mit 63:17 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen. [ Namenliste ]
* * * * *
Volksrechte
://: Die Ziffern 13 und 14 des Landratsbeschlusses gemäss der zweiten, von der BKSK entworfenen Variante werden vom Landrat stillschweigend gutgeheissen. Ziffern 1, 2, 3, 4 und 11 dieses Landratsbeschlusses unterstehen dem obligatorischen Referendum.
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Landratsbeschluss
betreffend Harmonisierung im Bildungswesen
Vom 17. Juni 2010
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
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1.
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Der Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik wird genehmigt.
[ Vereinbarungstext ] |
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2.
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Die durch Ziff. 1 bedingte Änderung des Bildungsgesetzes wird beschlossen.
[ Änderung Bildungsgesetz ] |
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3.
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Der Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule wird genehmigt.
[ Vereinbarungstext ] |
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4.
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Die durch Ziff. 3 bedingte Änderung des Bildungsgesetzes wird beschlossen.
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5.
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Die durch Ziff. 3 bedingte Änderung des Personaldekrets wird beschlossen.
[ Änderung Bildungsgesetz und Personaldekret ] |
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6.
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Der Regierungsrat wird beauftragt, vor der Inkraftsetzung des 6. Primarschuljahres die finanziellen Auswirkungen auf den Kanton und die Gemeinden zusammen mit diesen zu untersuchen, eine einvernehmliche Lösung anzustreben und dem Landrat Antrag auf zeitgleiche Gesetzesänderung zur kostenneutralen Kompensation der Lastenverschiebung zu stellen.
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7.
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Der Regierungsrat wird im Übrigen beauftragt, bei dieser und bei weiteren Vorlagen zur Harmonisierung im Bildungswesen stets vorzusehen, deren finanzielle Auswirkungen auf den Kanton und die Gemeinden im Rahmen der gesetzlichen Wirksamkeitsüberprüfung des Finanzausgleichsgesetzes zu überprüfen und eine einvernehmliche Lösung anzustreben.
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8.
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Der Verpflichtungskredit in Höhe von CHF 32,07 Mio. für die Jahre 2010 - 2019 für die im Rahmen der Umsetzung des HarmoS-Konkordates erforderlichen Weiterbildungsmassnahmen und deren Organisation, für zusätzliche Projektierungskosten, für den BL-Beitrag an die Kosten zur Erarbeitung des Lehrplans 21, für Zusatzressourcen für die Umsetzung des Lehrplans 21 und für zusätzliche Ressourcen der Schulleitungen für Schulraum- und Personalplanung wird bewilligt.
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9.
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Der Verpflichtungskredit in Höhe von CHF 4,35 Mio. für die Jahre 2015/16 - 2025/26 für Besitzstandwahrung zugunsten von Sekundarlehrpersonen des Niveaus A bei einer Weiterbeschäftigung an der Primarschule ab Schuljahr 2015/2016 wird bewilligt.
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10.
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Der Landrat nimmt Kenntnis von der Regierungsvereinbarung über die Zusammenarbeit im Bildungsraum Nordwestschweiz.
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11.
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Die durch Ziffer 10 bedingte Änderung des Bildungsgesetzes wird beschlossen.
[ Änderung Bildungsgesetz ] |
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12.
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Der Verpflichtungskredit in Höhe von CHF 3.44 Mio. für die Jahre 2011 - 2014 für das Projekt „Aufgabensammlung und Leistungschecks" wird bewilligt.
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13.
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Die Ziffern 8, 9 und 12 dieses Beschlusses unterstehen der fakultativen Volksabstimmung gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b Kantonsverfassung.
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14.
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Die Ziffern 1, 2, 3, 4 und 11 dieses Beschlusses unterstehen der obligatorischen Volksabstimmung gemäss § 30 Buchstabe b Kantonsverfassung.
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Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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