Protokoll der Landratssitzung vom 31. Oktober 2013
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2013-024 vom 22. Januar 2013 [2. Lesung] Vorlage: Entwurf zu einer Revision des Bürgerrechtsgesetzes vom 21. Januar 1993 in Sachen Kriterien bei Sozialhilfebezug sowie Verankerung der in der Praxis angewendeten Integrationskriterien - Bericht der Justiz- und Sicherheitskommission vom 21. August 2013 - Beschluss des Landrats vom 19. September 2013: < 1. Lesung wird am 17. Oktober fortgesetzt > - Beschluss des Landrats vom 17. Oktober 2013: < 1. Lesung abgeschlossen > - Beschluss des Landrats vom 31. Oktober 2013: < beschlossen mit 4/5-Mehr; FGR > > Landratsbeschluss und Gesetzestext |
Urs-Peter Moos (BDP) hat bereits im Rahmen der ersten Lesung einen Änderungsantrag zu § 10 gestellt, welchen er heute erneut stellen möchte. Er tut dies nicht aus Zwängerei, sondern aus der Überzeugung, dass das Parlament aufeinander zugehen und Kompromisse finden muss. Sein Vorschlag würde die Bedenken und Überlegungen sämtlicher Seiten abdecken und allenfalls die angekündigte Initiative unnötig machen, welche auf jeden Fall viel Aufwand verursachen würde. Aus diesem Grund erachtet er eine Einigung im Parlament als wichtig. Sein Antrag lautet wie folgt:
Einfügen einer neuen lit. g in § 10 Absatz 1
bis
:
g. über eine gesicherte Existenzgrundlage verfügt, wobei in begründeten Ausnahmefällen von dieser Regelung abgewichen werden kann.
Im gleichen Zuge müsste § 10 Absatz 1
quater
ersatzlos gestrichen werden.
Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) weist darauf hin, dass auch das anlässlich der letzten Sitzung diskutierte Aargauer Modell letztlich zur gleichen Erkenntnis komme: Absolut starre Kriterien zum Thema Sozialhilfebezug und Einbürgerung sind nicht möglich und Ausnahmeregelungen daher notwendig. Bei sämtlichen der diskutierten Vorschlägen und Lösungsansätzen sind Ausnahmen immer vorgesehen. Sowohl beim Aargauer Modell als auch beim Vorschlag von Urs-Peter Moos geschieht dies jedoch über einen unbestimmten Rechtsbegriff (Festlegen begründeter Ausnahmefälle), während Isaac Reber die Ansicht vertritt, es sei fairer, transparenter und korrekter, über klare Ausnahmekriterien zu verfügen.
Im vom Regierungsrat unterbreiteten und von der Kommission einstimmig mit einer Enthaltung beschlossenen Vorschlag ist das Prinzip klar: Die Kriterien stellen auf Leistung und Verschulden ab. An diesem Vorschlag von Regierung und Kommission bittet Isaac Reber festzuhalten.
Siro Imber (FDP) stellt den Antrag von Urs-Peter Moos als Kompromiss eines Kompromisses und somit als kleinen Schritt in die richtige Richtung dar. Daher wird der Antrag durch die FDP-Fraktion unterstützt, obwohl diese an der letzten Landratssitzung noch einen anderen Vorschlag einbrachte. Zum Thema des unbestimmten Rechtsbegriffs zitiert er wie folgt aus den neuen Bestimmungen:
§ 10 Absatz 1
bis
Die um das Bürgerrecht sich bewerbende Person ausländischer Staatsangehörigkeit gilt als integriert, wenn sie:
b. in die schweizerischen und hiesigen Verhältnisse integriert ist, somit am sozialen Leben der hiesigen Gesellschaft teilnimmt und Kontakte zur schweizerischen Bevölkerung pflegt;
c. mit den schweizerischen und hiesigen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist;
Auch diese Formulierungen bezeichnet Siro Imber als unbestimmt, es liege also vieles im Ermessen der Einbürgerungsbehörden, der Bürgergemeinden und schliesslich auch des Parlaments.
Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) begrüsst an dieser Stelle auf der Tribüne die Gäste des Kantons Basel-Landschaft, es sind dies die Mitglieder des Büros des Grossen Rates des Kantons Freiburg. Die Delegation wird angeführt von der 1. Vizepräsidentin Katharina Thalmann und dem 2. Vizepräsidenten David Bonny. Marianne Hollinger freut sich sehr, dass die Freiburger Gäste der Einladung nach Liestal Folge geleistet haben. Sie hofft, dass die Besucherinnen und Besucher einen schönen und interessanten Tag im Baselbiet verbringen werden.
"Madame la Vice-Présidente, chers collègues du Grand Conseil du Canton de Fribourg, je vous souhaite la bienvenue dans le Canton de Bâle-Campagne. J'espère que vous passerez une journée conviviale et intéressante chez nous et je vous souhaite beaucoup de plaisir pendant tout le programme de votre visite."
Sara Fritz (EVP) bezeichnet es als Antwort auf Siro Imbers Aussage als Ansichtssache, welcher Schritt in die richtige Richtung gehe. Der von der Regierung vorgeschlagene und von der Kommission einstimmig beschlossene Schritt geht ebenfalls bereits in diejenige Richtung, welche Siro Imber als richtig empfindet. Gegenüber den heute bestehenden Kriterien stellt der Kommissionsbeschluss eine Verschärfung dar, dieser wird von der CVP/EVP-Fraktion auch unterstützt. Jeder weitergehende Schritt hingegen würde abgelehnt. Zudem sei der Vorschlag von Urs-Peter Moos nicht in der Kommission diskutiert worden und Sara Fritz empfände es als schwierig zu definieren, wann ein begründeter Ausnahmefall vorliegen würde.
Hanspeter Wullschleger (SVP) informiert, die SVP-Fraktion werden den Antrag von Urs-Peter Moos unterstützen, da dieser in die richtige Richtung gehe. Sollte der Antrag heute keine Mehrheit finden, werde man es sich vorbehalten, eine Initiative mitzuunterzeichnen.
Urs-Peter Moos (BDP) stellt immer wieder fest, dass Bestimmungen in Gesetze aufgenommen werden, welche zu einer Aufblähung führen. Würden solche Bestimmungen in der Verordnung festgehalten, könnte flexibel auf aktuelle Gegebenheiten und Erfahrungen reagiert werden. Der vorgeschlagene § 10 Absatz 1 quater enthält unklare Aussagen und es sei Aufgabe des Parlaments als Gesetzgeber, Sätze kurz und prägnant zu fassen.
Es wurde betont, der hier diskutierte Kommissionsvorschlag sei einstimmig beschlossen worden. Letztlich jedoch liege die Verantwortung beim Landrat, der gesetzgebenden Stelle in unserem Kanton. An den Mitgliedern des Landrates liege es auch, Kompromisse zu finden. Wer nun nicht Hand biete zu einem Kompromiss, werde in der Verantwortung stehen, wenn nach einer Initiative die Arbeit an der Gesetzesrevision erneut aufgenommen werden muss.
Peter Brodbeck (SVP) fragt, wie bereits anlässlich der letzten Ratssitzung, ob der Bezug von Sozialhilfe als gesicherte Existenzgrundlage gelte.
Daniel Altermatt (glp) empfindet es als Titelfälschung, den Vorschlag von Urs-Peter Moos als Kompromiss zu bezeichnen. Es handelt sich nicht um einen Kompromiss, sondern um eine massive Änderung der gesetzlichen Grundlage und um einen Schritt zurück ins Mittelalter. Damals galt die wirtschaftliche Gesundung als Basis für das Stimmrecht. Er lehnt den aktuellen Antrag ab.
Regina Werthmüller (Grüne) erklärt, mit ihrem Antrag im Rahmen der ersten Lesung hätten die Grünen die geplante Verschärfung mildern wollen, Urs-Peter Moos hingegen beantrage heute erneut eine massive Verschärfung. Eine solche Verschärfung können die Grünen nicht unterstützen. Bereits in der Vernehmlassung bezeichneten sie die vom Regierungsrat vorgeschlagene Verschärfung als zu weitgehend. Die Grünen werden den Regierungsantrag unterstützen.
Urs-Peter Moos (BDP) beantwortet die Frage, ob der Bezug von Sozialhilfe mit einer gesicherten Existenzgrundlage gleichgesetzt werden könne, mit einem klaren Nein. Er zeigt sich erstaunt, wie wenig gewisse Ratsmitglieder über ihren Tellerrand hinausschauen, denn sein Formulierungsvorschlag entspricht exakt dem Gesetz des Kantons Graubünden, allerdings sind dort keine Ausnahmen vorgesehen. Es handelt sich beim hier diskutierten Antrag also tatsächlich um einen Kompromissvorschlag.
Andi Trüssel (SVP) kann als Sozialhilfevorstand in seiner Gemeinde Lieder davon singen, wie problematisch sich die Einbürgerung von Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern auswirken kann. Es widerstrebt ihm, dass Personen, welche während zehn Jahren nichts dazu beitragen, von der Sozialhilfe wegzukommen, und welche mit hohen sechsstelligen Beträgen unterstützt wurden, den Schweizerpass erhalten sollen. Er befürwortet daher den Vorschlag von Urs-Peter Moos. Sollte dieser abgelehnt werden, wird er die bereits angekündigte Initiative unterstützen.
Bianca Maag-Streit (SP) empfindet es als mühsam, nun im Grunde genommen erneut eine erste Lesung durchzuführen und einen bereits abgelehnten Antrag erneut zu diskutieren. Sämtliche Voten wurden bereits anlässlich der ersten Lesung eingebracht und die SP-Fraktion unterstützt die heutigen Voten von Sara Fritz, Daniel Altermatt und Regina Werthmüller. Die aktuelle Vorlage stellt bereits eine Verschärfung dar, der Sozialhilfebezug allein könne kein Grund für eine Nichteinbürgerung sein. Die SP-Fraktion wird weiterhin den Antrag der Kommission resp. der Regierung unterstützen.
Siro Imber (FDP) bezeichnet den Vergleich mit dem Mittelalter als völlig daneben. Damals bestand keine Fürsorge und kein ausgebauter Sozialstaat, welcher alles finanziert. Damals verhungerten die Menschen. Ein besser ausgebautes Sozialsystem als das heutige könne man sich kaum vorstellen.
Marc Bürgi (BDP) betont, wer nichts unternehme, um von der Sozialhilfe wegzukommen, widersetze sich gewissen Anforderungen und entsprechend werden die Sozialleistungen gekürzt, was eine Einbürgerung verhindern würde. Weiter fügt er an, jeder Ausländer und jede Ausländerin aus dem EU-Raum müsse aufgrund der bilateralen Verträge keinen Beweis mehr vorlegen, dass er oder sie sich selbst versorgen kann, ausser bei selbständig Erwerbenden. Wer sich wie ein Schweizer verhält, sollte laut Marc Bürgi auch eingebürgert werden dürfen, unabhängig von der Frage des Sozialhilfebezugs. Die Streichung von Sozialhilfeleistungen bewirkt in jedem Fall eine Nichteinbürgerung, ebenfalls straffälliges Verhalten. Die gängige Rechtspraxis ist klar, wichtig ist einzig, dass sie angewendet wird.
Den in der Kommission einstimmig verabschiedeten Gesetzesentwurf bezeichnet Marc Bürgi als kompromissfähige Lösung, welche durch den Landrat wenn immer möglich heute mit 4/5-Mehr verabschiedet werden sollte.
Patrick Schäfli (parteilos) erklärt, die Aussagen des Sicherheitsdirektors seien nur teilweise richtig. Schuldhaftes Verhalten, welches überhaupt zum Bezug von Sozialhilfe führte, werde mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf nicht abgedeckt. Die Regierungsvorlage deckt nur Fälle ab, in welchen sich jemand schuldhaft nicht kooperativ verhält und daher von einer Reduktion der Sozialhilfe betroffen ist. Beim Regierungsvorschlag handelt es sich seiner Meinung nach nur um einen Miniaturschritt in die halbrichtige Richtung. Ein Kennzeichen von Integration sei auch die Tatsache, dass sich jemand wirtschaftlich über Wasser halten kann. Zudem wird jemand, der keinen Schweizer Pass erhält, nicht ausgewiesen. An Marc Bürgi gewandt betont Patrick Schäfli, dass die Bedingungen für eine Niederlassungsbewilligung nach wie vor sehr hoch seien bezüglich Garantieleistungen, ausschliessendem Einkommen, etc.
Patrick Schäfli ist der Ansicht, auch Urs-Peter Moos' Vorschlag sei nur ein kleiner Schritt und reiche noch nicht aus. Es sei bedauerlich, dass die Regierung dem Landrat keine bessere Vorlage unterbreitete. Man werde wohl nicht darum herumkommen, dem Parlament mittels Initiative Nachhilfe zu erteilen. Eine solche Initiative würde im Volk auf jeden Fall eine Mehrheit finden.
Hans Furer (glp) weist erneut darauf hin, dass von 100 % aller Einbürgerungen in den Jahren 2008 bis 2013 nur 2,9 % der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller entweder Sozialhilfe bezogen hatten oder zum Einbürgerungszeitpunkt noch bezogen. Es waren dies 50 Fälle, pro Jahr also 8. Diese Relationen müsse man sich vor Augen halten, auch wenn das Thema Einbürgerung von Ausländern immer eine Projektionsfläche biete.
Georges Thüring (SVP) fragt sich, weshalb Hans Furer angesichts der geringen Anzahl von Fällen dem Vorschlag von Urs-Peter Moos nicht zustimmen könne. Schon heute freut sich Georges Thüring auf die Unterschriftensammlung für eine entsprechende Volksinitiative. Das Parlament werde dann einen Dämpfer erhalten und das Gesetz bestimmt strenger ausgestaltet sein.
Monica Gschwind (FDP) pflichtet Georges Thüring bei. Wenn jährlich nur 8 Fälle von einer schärferen Formulierung betroffen wären, könne man dieser auch zustimmen. Dass im Nebeneffekt die Sozialhilfekosten etwas reduziert würden, sei zusätzlich positiv.
Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) geht auf Siro Imbers Kritik ein, auch die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Regelungen seien unbestimmt. Mit dem Vorschlag von Urs-Peter Moos würde allerdings nur § 10 Absatz 1 quater des Bürgerrechtsgesetzes ersetzt, die übrigen der angeführten unbestimmten Bestimmungen blieben bestehen. Isaac Reber zeigt sich überzeugt, dass sowohl unsere Behörden als auch die involvierten Bürgergemeinden und Einwohnergemeinden eine seriöse und solide Arbeit leisten. Sie klären sauber ab, ob die Einbürgerungskriterien erfüllt sind. Letztlich geht es heute nur um die Frage, ob Sozialhilfebezug berücksichtigt werden soll.
Der Regierungsvorschlag sieht vor, dass Personen, welche sich nicht ausreichend bemühen, von der Sozialhilfe wegzukommen, nicht eingebürgert werden. Auch bei Schweizer Bürgerinnen und Bürgern sind Fälle bekannt, in welchen die Betroffenen alles unternehmen, um nicht mehr sozialhilfeabhängig zu sein, trotzdem aber nicht alleine über die Runden kommen. Solche Fälle sind unabhängig von der Nationalität. Soll jemand in einer solchen Situation eingebürgert werden, empfindet es Isaac Reber als fair, abzuklären, ob ein Sozialhilfebezug aus eigenem Verschulden nötig wurde, oder ob trotz aller Bemühungen die finanziellen Mittel nicht ausreichen.
Die Idee, die Nichteinbürgerung einer Person, welche Sozialhilfe bezieht, würde zur Entlastung der Staatskasse führen, stimmt nicht. Nach wie vor empfiehlt Isaac Reber dem Landrat, am Kommissionsantrag festzuhalten, auch weil die entsprechenden Diskussionen in der Kommission bereits geführt wurden.
Im Bereich der Einbürgerungen sind die Bürger- resp. Einwohnergemeinden die wichtigsten Partner des Kantons. Im Vernehmlassungsverfahren haben sowohl die Bürger- als auch die Einwohnergemeinden dem aktuellen Vorschlag zugestimmt. Die Vorlage wurde zudem sowohl vom Verband der Basellandschaftliche Bürgergemeinden als auch vom Verband der Basellandschaftlichen Gemeinden begrüsst. Den Konsens mit den wichtigsten Partnern des Kantons in dieser Frage bezeichnet Isaac Reber als sehr wichtig.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) versteht nicht, warum dem Antrag nicht zugestimmt werden sollte. Der Antrag ist mit der Erwähnung der «begründeten Ausnahmefälle» sehr sanft formuliert, betont aber insbesondere die gesicherte Existenzgrundlage, über die Antragsteller verfügen müssen. Seine Fraktion wird im Sinne eines ersten Schritts der Vorlage zustimmen, ist aber mit der aktuellen, zu wenig griffigen Fassung nicht zufrieden. Auch ist es nicht zufriedenstellend, wenn schon bei der Revision eines Gesetzes eine entsprechende Initiative angekündigt werden muss, nur um den Volkswillen durchzusetzen.
Georges Thüring (SVP) meint auf das Votum von Regierungsrat Isaac Reber, die Absichten der Bürgergemeinden haben sich nicht verändert, aber sie wollten endlich einmal etwas Greifbares in ihren Händen halten. Sie sind allerdings mit der Vorlage nicht zufrieden.
Patrick Schäfli (parteilos) widerspricht Regierungsrat Isaac Reber dahingehend, dass nicht ein neues Kriterium eingeführt worden sei zugunsten von «beispiellos kooperativen und netten» Antragsstellern. Es ist genau umgekehrt so, dass nur jene, welche sich «wirklich ganz abstrus daneben benehmen», also z.B. ihre Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzen, gemäss Variante des Regierungsrats vom Verfahren ausgeschlossen würden. Es ist also «im Prinzip eine Missbrauchsgesetzgebung, welche nur gerade die allergröbsten Auswüchse bekämpft».
Marco Born (FDP) stellt fest, dass die Meinungen im Landrat gemacht sind, aber die Bevölkerung habe auch eine Meinung zum Thema. Jene, die Sozialhilfeempfänger einbürgern wollen, fordert er auf, ihm ein Land zu zeigen, in welchem es möglich ist, von staatlichen Leistungen zu leben und trotzdem eingebürgert zu werden.
Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) wiederholt den Antrag von Urs-Peter Moos für eine neue lit. g in § 10 Abs. 1 bis bei gleichzeitiger, ersatzloser Streichung von § 10 Abs. 1 quater :
«über eine gesicherte Existenzgrundlage verfügt, wobei in begründeten Ausnahmefällen von dieser Regelung abgewichen werden kann.»
://: Der Landrat lehnt den Antrag mit 50:33 Stimmen bei 2 Enthaltungen. [ Namenliste ]
Siro Imber (FDP) verweist auf § 26 des Bürgerrechtsgesetzes, gemäss welchem Bürgergemeinden Einbürgerungsreglemente erlassen, und möchte wissen, ob Bürgergemeinden in ihren Reglementen Bestimmungen vorsehen können, wie sie nun im Landrat mehrfach abgelehnt worden seien.
Werner Rufi (FDP) geht davon aus, dass diese Reglemente durch den Kanton geprüft und genehmigt werden werden. Letztlich besteht eine Kompetenz der für die Einbürgerung zuständigen Gemeinden, eigenverantwortlich strengere Bestimmungen vorzusehen, weshalb sie im Einzelfall vorsichtig sein müssten. Strengere Vorschriften könnten durch den Kanton abgelehnt werden, wozu man sich dann fragen muss, welche Konsequenz dies nach sich zieht, denn die Gemeinden haben in diesem Bereich eine gewisse Hoheit. Andere Kantone haben strengere Vorschriften, die auch angewandt werden, so dass ein gewisser Spielraum offen zu sein scheint. Es scheint also innerhalb des kantonalen Gesetzesrahmens einen gewissen Spielraum für begründete Abweichungen von kommunalen Bestimmungen zu geben.
Während Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) die Diskussion unterbrechen will, weil die Frage in ihren Augen nicht Teil der aktuellen Problematik sei, ist für Rolf Richterich (FDP) die Antwort auf diese Frage relevant für die Gesamtbeurteilung der Vorlage und die Schlussabstimmung. Offenbar ist - gemäss Antwort von Werner Rufi - schlussendlich der Regierungsrat in der Pflicht, diese Reglemente zu genehmigen. Der Votant hat es so verstanden, dass der Landrat minimale Anforderungen festlegt, die allenfalls auch strenger ausfallen dürfen. Insofern stellt sich die Frage, ob strengere Regeln im Sinne des eben abgelehnten Antrags vom Regierungsrat genehmigt werden oder nicht.
Auch Regula Meschberger (SP) wünscht eine konkretere Antwort auf diese Frage. Sie fragt sich, wozu der Landrat Gesetze festlegt, wenn dann die Gemeinden wieder frei sein sollen in der detaillierten Ausgestaltung innerhalb des kantonalen Rahmens. Sie wünscht eine kompetente Antwort des Regierungsrats.
Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) unterbricht die Diskussion an dieser Stelle, um Regierungsrat Isaac Reber Zeit zu geben, diese Frage abzuklären.
://: Die 2. Lesung wird an dieser Stelle stillschweigend unterbrochen.
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[Fortsetzung der Beratung vom Nachmittag]
Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) beantwortet die Frage von Rolf Richterich dahingehend, dass § 1 des Bürgerrechtsgesetzes dafür massgebend sei mit dem Grundsatz, dass sich Erwerb und Verlust des Kantons- und Gemeindebürgerrecht nach eben diesem Gesetz richten. § 26 regelt die Einbürgerungsreglemente der Gemeinden, die Voraussetzungen, das Verfahren und die Gebühren für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts unter Vorbehalt des kantonalen Gesetzes . Es kann also von einer Gemeinde nicht ein Reglement genehmigt werden, welches im Widerspruch zum kantonalen Gesetz steht. In § 10 Abs. 1 quater schliesslich geht es eben um die in einem einzigen Verfahren miteinander gekoppelten Kantons- und Gemeindebürgerrechte. Allerdings müssen eingereichte Reglemente auf Widersprüche geprüft werden, so dass jetzt keine umfassende Antwort gegeben werden kann.
://: Die 2. Lesung ist damit abgeschlossen.
Sara Fritz (EVP) möchte noch vermerken, dass sie durchaus mit der Ankündigung einer Initiative leben könne - eine Volksabstimmung zum Thema sei sogar zu begrüssen. Aber jetzt ist über die aktuelle Vorlage abzustimmen, weshalb sie froh ist, dass die SVP gemäss eigener Ankündigung selbiger zustimmen wolle, obwohl sie diese noch würde ändern wollen. Denn wenn das Geschäft kein 4/5-Mehr des Landrats erreicht, kommt es zur Abstimmung, was niemandem hilft. Schliesslich findet eine Verschärfung statt, und wenn das Volk dieses Geschäft ablehnt, würde der aktuelle Zustand wieder hergestellt, was offenbar mehrheitlich nicht gewünscht wird. Sie freut sich auf die Abstimmung, die nach Einreichen der Initiative folgen würde, mittels welcher die Bevölkerung tatsächlich ihren Willen ausdrücken kann.
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- Detailberatung
Keine Bemerkungen.
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss gemäss Antrag der JSK mit 69:1 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]
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Landratsbeschluss
betreffend Bürgerrechtsgesetz
Vom 31. Oktober 2013
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
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1.
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die Änderungen des Bürgerrechtsgesetzes wie von der Justiz- und Sicherheitskommission beantragt zu beschliessen;
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2.
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das Postulat
2009/036
betreffend Änderung von Paragraph 10 im Baselbieter Bürgerrechtsgesetz («Einbürgerung nur noch bei gesicherter Existenzgrundlage ermöglichen») abzuschreiben.
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Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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