Protokoll der Landratssitzung vom 21. Juni 2007

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2007-108 vom 8. Mai 2007
Vorlage: Nachtragskredite zum Budget 2007
- Bericht der Finanzkommission vom 11. Juni 2007
- Beschluss des Landrats am 21. Juni 2007: < beschlossen > || Landratsbeschluss (unverändert)



Nr. 2542

- Eintretensdebatte


Marc Joset (SP), Präsident der Finanzkommission, hält fest, dass der Regierungsrat dem Landrat rechtzeitig Nachtragskreditbegehren unterbreiten müsse, wenn der Voranschlag für eine Aufgabe keinen oder keinen genügenden Kredit enthalte. Es versteht sich von selbst, dass für ein solches Nachtragskreditbegehren seit der Budgetierung neue Erkenntnisse vorliegen oder/und eine neue Dringlichkeit entstanden sein müssen.


In Anbetracht dieser Kriterien hat die Finanzkommission vor allem mit den Nachtragskreditbegehren des Hochbauamtes und des Kantonsgerichtes Mühe bekundet. Einerseits hat die Kommission schon bei einem Dienststellenbesuch beim Hochbauamt fehlende Ressourcen festgestellt. Andererseits ist die Vermutung aufgekommen, dass während des Jahres Kreditverschiebungen vorgenommen oder Vorhaben verzögert worden seien - was durchaus erlaubt und gut begründbar ist -, dass aber vielleicht deswegen im folgenden Jahr ein Nachtrag verlangt werden muss.


Im Statthalteramt Sissach muss wegen der starken Fallzunahme der Personalbestand um 5,2 Stellen erhöht werden. Das Kantonsgericht ist direkt dem Parlament unterstellt, weshalb die Kommission dieses Begehren seriös abgeklärt hat. Eine Anhörung hat letzte Woche stattgefunden, weshalb sie im Kommissionsbericht noch nicht enthalten ist. Der Kommissionspräsident wird dazu im Folgenden mündlich Bericht erstatten und Antrag stellen:


Im Gegensatz zu den anderen Nachtragskrediten handelt es sich bei diesen Personalerhöhungen um wiederkehrende Kosten. Deshalb wurde dieser Antrag besonders unter die Lupe genommen, und es wurde der Frage nachgegangen, weshalb diese Entwicklung nicht schon beim Erstellen des Budgets absehbar war.


Der Vizepräsident des Kantonsgerichts, Andreas Brunner, und die Sissacher Bezirksstatthalterin, Anne-Kathrin Goldmann, haben der Finanzkommission Auskunft gegeben. Hauptgrund für das Nachtragsbegehren ist die massive Fallzunahme im Jahr 2006 von 5'000 auf 10'000 Fälle im Übertretungsbereich und von 1'000 auf 1'500 im mit grösserem Aufwand verbundenen Bereich Verbrechen und Vergehen.


Diese Entwicklung hat sich bereits 2006 abgezeichnet, und deshalb wurde als erste Massnahme eine befristete Personalaufstockung vom August 2006 bis Januar 2007 beschlossen. Damals war aber noch nicht sicher, ob es sich um eine dauerhafte oder eine vorübergehende Zunahme der Fallzahlen handelte. Im November 2006 erklärte die Polizei, dass weiterhin mit so vielen Anzeigen zu rechnen sei. Daraufhin wurde der zusätzliche Personalbedarf von mindestens 5,2 Stellen berechnet.


Das Kantonsgericht betont, dass, wenn das Statthalteramt Sissach über zu wenige Stellen verfüge, Fälle liegen blieben. Es würde in der Öffentlichkeit nicht verstanden, wenn Verfahren, die sich um nicht bezahlte Bussen drehen, wegen fehlender Mittel nicht verfolgt würden. Das wäre eine Ungleichbehandlung gegenüber all jenen, die ihre Bussen wegen Geschwindigkeitsübertretungen bezahlen und gegen die kein Verfahren eröffnet werden muss.


Die Busseneinnahmen würden die halbe Million Franken übersteigen, meint das Kantonsgericht; der Finanzkommission werden noch genaue Zahlen zum Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag nachgeliefert.


Bei den betroffenen Fällen handelt es sich um Geschwindigkeitsübertretungen, aber auch um Schwerverkehrskontrollen. Die Kantone haben mit dem Bund vereinbart, die Schwerverkehrskontrollen zu intensivieren. Die ganze Infrastruktur für die Lastwagenkontrollen, v.a. für Gefahrentransporte, befindet sich im Bezirk Sissach, weshalb dort die meisten Kontrollen durchgeführt werden.


Die Bezahlung der Bussen durch ausländische Automobilisten ist wesentlich besser als oft dargestellt: Autofahrer aus dem grenznahen Ausland zahlen in der Regel ihre Busse, weil sie immer wieder in die Schweiz fahren und sich offene Verfahren nicht leisten können. Auch jene Automobilisten, die regelmässig die Nord-Süd-Strecke befahren, zahlen immer häufiger. Sie können zwar in ihrem Heimatstaat nicht betrieben werden, aber ihnen wird vor Augen geführt, was alles passieren kann: In der Schweiz werden sie rigoros ausgeschrieben, und die Busse wird, wenn sie nicht bezahlt wird, in eine Freiheitsstrafe umgewandelt - das könnte also zu nicht gerade angenehmen Ferienunterbrüchen führen.


Die Finanzkommission findet, das Statthalteramt sei nicht für die Ursachen des Problems verantwortlich. Es ist einzusehen, dass zum Zeitpunkt des Budgetierungsprozesses im April/Mai 2006 diese Entwicklung noch nicht so deutlich absehbar war. Aber beim Budgethearing, das die Kommission mit allen Regierungsmitgliedern und dem Kantonsgerichtspräsidenten Ende Oktober 2006 durchführte, waren diese Personalengpässe kein Thema; das empfindet die Finanzkommission als sehr befremdend. Zum Zeitablauf kann der Kantonsgerichtspräsident hoffentlich selber noch einige Aussagen machen.


Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 10:0 Stimmen bei zwei Enthaltungen, den Nachtragskreditbegehren von Landeskanzlei und Hochbauamt zuzustimmen, und mit 9:2 Stimmen bei zwei Enthaltungen, auch dem Nachtragskreditbegehren des Bezirksstatthalteramtes Sissach zuzustimmen. Im übrigen kann vom Kommentar zur Entwicklung des laufenden Haushalts Kenntnis genommen werden.


Ruedi Brassel (SP) teilt mit, dass seine Fraktion auf die Vorlage eintreten und den Anträgen der Finanzkommission zustimmen werde.


Zu denken gibt der SP-Fraktion, dass in der Vorlage auch Projekte wie der Polizeistützpunkt Reinach enthalten sind, der eigentlich auch auch im Budget schon hätte enthalten sein sollen. Solche Projekte müssen rechtzeitig ins Budget einfliessen.


Im Fall des Statthalteramts Sissach liegt eine relativ massive Personalaufstockung vor. Darüber im Rahmen eines Nachtragskredits befinden zu müssen, ist eher stossend. Die Frage stellt sich, wie es geschehen konnte, dass diese Entwicklung während der Budget-Anhörung nicht zur Sprache kam. Offenbar könnte die Kommunikation zwischen dem Kantonsgericht und der Finanzkommission noch etwas verbessert werden, indem solche Nachtragswünsche der Justiz nicht zusammen mit der regierungsrätlichen Vorlage der Kommission erst im Mai unterbreitet werden, sondern indem die Kommission bereits früher über solche Anträge in Kenntnis gesetzt würde, damit sie rechtzeitig ihre Abklärungen vornehmen kann.


Materiell gesehen bestehen keinerlei Zweifel, dass die Gewährung der Rechtssicherheit prioritär sein muss. Es darf nicht sein, dass Verfahren verjähren, weil es an Personal mangelt.


Die SVP-Fraktion stimme den Nachtragskrediten nur sehr zähneknirschend und unter Vorbehalten zu, gibt Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) bekannt. Das Hochbauamt hätte besser planen und budgetieren müssen, damit diese Nachtragskredite gar nicht nötig geworden wären. Diese stellen ein fait accompli dar, mit dem das Parlament unter Druck gesetzt wird: Sagt es Nein, würden laufende Projekte gestoppt, was auch wieder unsinnig wäre.


Sehr sauer aufgestossen ist der SVP-Fraktion das Begehren des Statthalteramts Sissach. Diesem Amt ist kein Vorwurf zu machen - es hat richtig reagiert -, aber man muss sich schon fragen, woher die massive Zunahme an Fällen rührt. Es scheint, als sei ein gewisser Arbeitsbeschaffungsmechanismus in Bewegung gesetzt worden. Wenn es in diesem Stil so weitergeht, muss man sich wohl noch auf einen weiteren, starken Personalzuwachs einstellen. Der Kantonsgerichtspräsident hat einmal gesagt, mit jeden Radargerät, das neu installiert wird, würden wieder eine bis zwei Stellen generiert - das bewahrheitet sich nun. Ist das aber der richtige Weg? Muss man diese Entwicklung einfach kommentarlos hinnehmen? Die Antworten auf diese Fragen muss wohl Regierungsrätin Sabine Pegoraro liefern. Es ist an der Zeit, politisch aktiv zu werden und gewisse Ursachen dieser Verfahrensflut zu bekämpfen.


Ob man wolle oder nicht: Man komme nicht darum herum, den Nachtragskrediten zuzustimmen, konstatiert Anton Fritschi (FDP). Die freisinnige Fraktion wird den Anträgen zustimmen, wenn auch ohne grossen Enthusiasmus, sondern sehr ungern. Denn bei all diesen Begehren handelt es sich eigentlich gar nicht um Nachtragskredite im Sinne des Finanzhaushaltsgesetzes. Alle Kredite hätten nämlich mit einer umsichtigeren Planung im ordentlichen Budgetverfahren beantragt werden können. Die Begehren wären plan- und voraussehbar gewesen. Die Dringlichkeit ist zudem nicht zwingend.


Das Problem des Statthalteramts Sissach war dem Parlament schon lange bekannt. Umso mehr ärgert es einen nun, dass dieses Problem mit einem Nachtragskredit gelöst werden soll. Eigentlich ist es nicht richtig, dass sich die Kritik nun nach dem Motto «Den Letzten beissen die Hunde» an das Statthalteramt richtet. Denn dieses Amt hat letztlich nur auszubaden, was andere ihm eingebrockt haben. Es wäre wünschbar gewesen, dass der ganze Prozess auch direktionsübergreifend hinterfragt und analysiert worden wäre: Ist die Personalaufstockung wirklich langfristig notwendig, oder handelt es sich um eine vorübergehende, mittelfristige Lösung, die später wieder reudziert werden kann?


Toni Fritschi wünscht sich, dass seine Kolleginnen und Kollegen, die fortan über Nachtragskredite zu befinden haben, künftig keine Begehren dieser Art mehr genehmigen müssen.


Thomi Jourdan (EVP) stellt fest, dass auch im Plenum - wie schon in der Finanzkommission - hauptsächlich über einen einzigen Antrag diskutiert werde, nämlich über jenen des Statthalteramts Sissach. Innerhalb der CVP/EVP-Fraktion drehte sich die Diskussion vor allem um die Frage, wie damit umzugehen sei, wenn eine Direktion - oder in diesem Fall das Gericht - im Laufe des Jahres das Personal einer Dienststelle um 50 % aufstockt, und wie das Parlament zu reagieren habe, wenn eine solche Aufstockung zeitlich so kurzfristig beantragt wird, dass man darüber nur noch knapp vor den Sommerferien überhaupt reden kann. Diese Ausganglage ist unbefriedigend, ja eigentlich nicht wirklich akzeptabel.


Die CVP/EVP-Fraktion ist sich nicht ganz einig geworden. Eine Mehrheit findet, man könne nicht einfach nach dem Motto «Den Letzten beissen die Hunde» das Statthalteramt bestrafen und ihm die Mittel, die für die Erfüllung seiner Aufgabe nötig sind, verwehren. Allerdings ist es mit der Personalaufstockung wohl nicht getan: Die fünf neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen ja auch irgendwo arbeiten können; sie brauchen Räume und Infrastruktur. Dem Landrat steht wohl bald wieder eine Debatte über die räumliche Vergrösserung bevor, denn es ist das Anliegen aller, dass die Mitarbeitenden ihre Aufgabe in einer menschenwürdigen Umgebung verrichten können.


Eine Minderheit der Fraktion findet es nicht korrekt, eine Stellenaufstockung um 50 % auf diese Weise durchzuwinken und lehnt den Antrag daher ab.


Eine Bussendebatte will Thomi Jourdan nicht vom Zaum brechen, aber er fragt sich, wie der Landrat umgehen soll mit Themen wie diesem, die mehrere Direktionen und, was erschwerend hinzukommen, sogar noch die Gerichte betreffen. Denn dieses Geschäft betrifft die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion (mit ihrem Anliegen «Verkehrssicherheit»), die Gerichtsbarkeit (mit ihrem Anliegen «Rechtssicherheit») und die Bau- und Umweltschutzdirektion (mit ihrem Anliegen «menschenwürdige Arbeitsumgebung»). Alle drei Instanzen vertreten wichtige Anliegen.


Alle Mitglieder der CVP/EVP-Fraktion - bzw. fast alle Mitglieder, wie Thomi Jourdan einschränkt - sprechen sich für rigorose Verkehrskontrollen aus und sind mit der Montage der Radargeräte einverstanden. Aber als Parlamentarier darf man sich auch die Frage stellen, wie viel ein solches Engagement unter dem Strich kostet, also nicht nur, welche Kosten bei der JuPoMi anfallen, sondern auch bei den Gerichten und aufgrund von Raum- und Infrastrukturmassnahmen. Wenn man in Kenntnis dieser Vollkostenrechnung feststellt, dass ein finanzielles Plus resultiert, freuen sich alle. Wenn der Kanton drauflegt, kann man trotzdem - im Interesse der Verkehrssicherheit - dafür sein, aber immerhin aufgrund einer Vollkostendarstellung statt einer vom Parlament als höchst unangenehm empfundenen Salamitaktik: Die einen brauchen Geld für die Geschwindigkeits-Messkästen, die anderen für die Statthalterämter und die dritten für die Infrastruktur.


Die Regierung und das Kantonsgericht sollten einmal die genauen Kosten der Verkehrssicherheitsmassnahmen erfassen und vorlegen.


Die grüne Fraktion stimmt laut Jürg Wiedemann (Grüne) sämtlichen Anträgen zu. Die SVP-Kritik am Nachtragskreditbegehren des Statthalteramts Sissach ist unangebracht. Denn es gehört sich in einem Rechtsstaat, festgestellte Gesetzesübertretungen konsequent zu ahnden. Die Grünen stehen - offenbar anders als gewisse Bürgerliche - dafür ein, dass die Geschwindigkeitsvorschriften eingehalten werden. Wer sich an die Regeln hält, hat nichts zu befürchten. Deshalb sind die Kontrollen angebracht, und es braucht die nötigen Mittel, um Übertretungen zu ahnden.


Kantonsgerichtspräsident Peter Meier meint, es tue der Justiz zwischendurch ganz gut, im parlamentarischen Regen zu stehen. Er dankt vorab der Finanzkommission dafür, dass sie trotz hör- und spürbarem, auch in den Medien nachzulesendem Ärger dem Nachtragskredit inhaltlich zustimmt.


Für den Ärger hat der Kantonsgerichtspräsident durchaus ein gewisses Verständnis; und sofern er dafür verantwortlich ist, entschuldigt er sich dafür.


Die Fallzunahme von jährlich fünf- auf zehntausend Übertretungen ist mit dem heutigen Personalbestand des Statthalteramts Sissach schlicht nicht bewältigbar.


Im Oktober 2006 hat die Finanzkommission ihre Hearings durchgeführt, und noch im November 2006 kannte Peter Meier die künftige Entwicklung der Fallzahlen nicht; andernfalls hätte er selbstverständlich sofort die Finanzkommission darüber informiert. Fakt ist aber folgender Zeitablauf: Erstmals stellte das Statthalteramt Mitte des Jahres fest, dass gegenüber 2005 eine massive Zunahme der Übertretungsfälle vorliegt. Es war damals dem Statthalteramt und auch im Oktober der Geschäftsleitung des Kantonsgerichts noch überhaupt nicht klar, ob es sich um eine dauernde oder um eine vorübergehende Zunahme handelt. Man versuchte, die Lage in den Griff zu bekommen, indem vorhandene Pensen temporär leicht aufgestockt wurden. Im November lag dann eine Beurteilung der Polizei vor; auch diese musste die Entwicklung erst während einer gewissen Zeit beobachten, um eine Einschätzung vornehmen zu können. Sie kam zum Schluss, dass sich die Fallzahlen mutmasslich auch 2007 auf dem neuen, hohen Niveau bewegen dürften. Dies hat sich inzwischen bewahrheitet.


Das Statthalteramt hat keinen Fehler gemacht, indem es vorerst abwartete; die Polizei hat keinen Fehler gemacht, indem sie eine Schätzung erst vornahm, als gewisse, verlässliche Angaben vorlagen. Diese waren, nach Einschätzung aller Beteiligten, im Oktober noch nicht verfügbar. Hinterher ist man aber immer klüger: Inskünftig wird das Kantonsgericht, wenn sich eine solche Entwicklung abzeichnet, dies in den entsprechenden Kommissionen schon frühzeitig kommunizieren - wenn auch unter dem Vorbehalt, dass ein solcher Trend vielleicht nicht anhält.


Die starke Zunahme der Fallzahlen ist nicht etwa auf die Montage zusätzlicher Blechpolizisten und Blechpolizistinnen [Heiterkeit] zurückzuführen, sondern zum allergrössten Teil darauf, dass die Radarkästen nicht mehr mit Kassetten bestückt sind, die regelmässig ausgewechselt werden müssen. Bei den heutigen digitalen Geräten haben also keine Automobilist(inn)en mehr das Glück, ungeschoren zu schnell zu fahren, weil die Kassette gerade voll ist.


An Thomi Jourdan gerichtet, erklärt Peter Meier, es sei keine einzige definitive Neuanstellung vorgenommen worden. Das Parlament hat selbstverständlich das Recht und die Möglichkeit, die Personalaufstockung abzulehnen. Bisher wurden lediglich vorhandene Pensen temporär aufgestockt und zusätzliche Leute temporär angestellt. Der Landrat hat alle Freiheiten, dies rückgängig zu machen. Die Konsequenz wäre allerdings klar: Mit der bisherigen Besetzung können jährlich fünf- bis fünfeinhalbtausend Übertretungsverfahren bearbeitet werden, mehr nicht. Die Folge wäre, dass Jahr für Jahr die Hälfte der Übertretungen, die im Statthalteramt Sissach zur Bearbeitung anfallen, als verjährt abgeschrieben werden müssten.


Wenn schon von Geld gesprochen wird, muss auch beachtet werden, dass gemäss der Staatsrechnung 2006 die Busseneinnahmen mit CHF 1,7 Mio. rund CHF 600'000 über dem budgetierten Betrag liegen. Zwar muss wegen Unerhältlichkeit noch eine gewisse Summe abgeschrieben werden, aber doch sind die Einnahmen massiv höher als das Budget. Dies kann auch für das laufende Jahr erwartet werden.


Der Kantonsgerichtspräsident bittet den Landrat, dem Nachtragskredit zuzustimmen, nimmt gerne die Anregung Ruedi Brassels auf, das Verfahren zu verbessern, und ist für Vorschläge und Anweisungen jederzeit empfänglich.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) hat den Eindruck, der Polizei solle der Schwarze Peter für die Entwicklung am Statthalteramt Sissach zugeschoben werden. Die JPMD hat aber vom Nachtragskreditantrag nichts gewusst; sie war nicht einbezogen und konnte auch vor der Finanzkommission dazu nicht Stellung nehmen. Das ist bedauerlich.


Die Erfahrung zeigt, dass nach der Inbetriebnahme digitaler Geschwindigkeitsmessgeräte anfänglich eine Zunahme der Übertretungsfälle feststellbar ist - was zeigt, dass immer noch gerast wird und dass die Kontrollen deshalb sinnvoll sind -, dass aber nach rund zwei Jahren die Fallzahlen wieder zurückgehen.


Die Autobahnen sind jene Strassen, auf denen gerast wird. Niemand rast in Baustellen oder in Tempo-30-Zonen. Deshalb ist es auch sinnvoll und notwendig, auf Autobahnen die Einhaltung der Geschwindigkeitsvorschriften zu kontrollieren.


://: Eintreten ist unbestritten.



- Detailberatung

Titel und Ingress keine Wortbegehren


2005 Landeskanzlei keine Wortbegehren


2320 Hochbauamt keine Wortbegehren


4042 Statthalteramt Sissach


://: Den Nachtragskrediten zum Statthalteramt Sissach stimmt der Landrat mit 52:19 Stimmen bei zehn Enthaltungen zu.


- Rückkommen


Es wird kein Rückkommen verlangt.


- Schlussabstimmung


://: Dem Landratsbeschluss in der von der Finanzkommission vorgelegten Fassung wird mit 66:4 Stimmen bei elf Enthaltungen zugestimmt.


Landratsbeschluss (unverändert)


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



Fortsetzung

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