Protokoll der Landratssitzung vom 15. Februar 2007
Protokoll der Landratssitzung vom 15. Februar 2007 |
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2006-230
vom 21. September 2006
Interpellation
von Georges Thüring, SVP: Fachhochschul- und Maturitätspädagogen: Mehr Lohn für weniger Arbeit
- Beschluss des Landrats am 15. Februar 2007 < beantwortet >
Nr. 2271
Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) beantwortet die Interpellation wie folgt:
Die Fragestellung - dies als grundsätzliche Bemerkung - kann sich nicht auf die Fachhochschulen, sondern ausschliesslich auf die Berufsmaturitätsschulen beziehen. Die Ausbildungsgänge im Bildungsbereich sind ausschliesslich auf die künftigen Funktionen und Aufgaben ausgerichtet, die von den Lehrpersonen übernommen werden müssen. So werden an den jeweiligen schweizerischen pädagogischen Fachhochschulen stufen- und reglementsgerecht Lehrpersonen ausgebildet. Durch diese einheitlichen Ausbildungsgänge besteht eine Freizügigkeit in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung. Die vom Kanton Baselland verlangte Ausbildung richtet sich nach diesen reglementarischen Ausbildungsgängen an den pädagogischen Fachhochschulen und an den Universitäten. Diese Ausbildungsgänge sind die Grundlagen der Lohneinreihung der Lehrpersonen.
Zu den Fragen:
1. Sind im Kanton Baselland ähnliche Bestrebungen wie im Kanton Basel-Stadt im Gange? Wie würde sich der Baselbieter Regierungsrat dazu stellen?
Der Kanton Baselland verlangt seit jeher an den Berufsmaturitätsschulen von den unterrichtenden Lehrpersonen die gleiche Ausbildung wie an den Gymnasien. Die Lohneinreihung in der Lohnklasse 9 und die wöchentliche Pflichtstundenzahl der Lehrpersonen von 21 Lektionen sind in der Folge gleich.
In den Fachabteilungen (Pflichtunterricht) an den Berufsschulen wird diese Ausbildung nicht verlangt. Die Lohneinreihung erfolgt in Lohnklasse 10 mit 23 wöchentlichen Pflichtstunden. Diese Abstufung ist akzeptiert worden und wurde im Rahmen der Lohnrevision 2001 auch nicht mittels einer Beschwerde bestritten. Der Regierungsrat des Kantons Baselland ist deshalb mit dieser Frage gar nicht konfrontiert worden.
2. Hat der Kostenschub an den Basler Maturitätsschulen auch Auswirkungen auf die Bildungskosten im Kanton Baselland?
Der Regierungspräsident stellt klar, dass in Übereinstimmung mit seinen Ausführungen zu Frage 1 mit keinen Auswirkungen zu rechnen sei.
3. Ist zu erwarten, dass die Baselbieter Lehrerschaft eine Gleichstellung mit den Basler Kollegen einfordern wird? Wie würde der Baselbieter Regierungsrat einem solchen Begehren begegnen?
Auch diese Frage ist weitgehend mit den Erläuterungen zu Frage 1 beantwortet. Im Zusammenhang mit den Lehrpersonen, die Bildnerisches Gestalten an Maturitätsschulen unterrichten, ist eine Beschwerde gegen die Einreihung in Lohnklasse 10 und einer wöchentlichen Pflichtstundenzahl von 21 bzw. 25 eingereicht worden; diese wurde vom Regierungsrat abgelehnt. Die Beschwerdeführerinnen und -führer haben die Beschwerde an das Kantonsgericht weitergezogen, wo sie noch hängig ist. Es handelt sich dabei aber nur um einen Teilaspekt, der mit der Kernfrage nicht direkt verbunden ist.
Die Landratspräsidentin fragt Georges Thüring an, ob er mit der Antwort zufrieden sei, ein kurze Erklärung abgeben wolle oder die Diskussion verlange.
Interpellant Georges Thüring (SVP) bedankt sich bei Regierungspräsident Urs Wüthrich für die Beantwortung seines Vorstosses.
://: Damit ist die Interpellation 2006/230 beantwortet.
Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei
Fortsetzung