Protokoll der Landratssitzung vom 15. Februar 2007

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2006-204 vom 7. September 2006
Motion von Urs Hammel, SD: für eine Standesinitiative Keine Heiratsstrafe bei den AHV-Renten für Ehepaare
- Beschluss des Landrats am 15. Februar 2007 < abgelehnt >



Nr. 2266

RR Adrian Ballmer lehnt die Motion für eine Standesinitiative mit der Begründung ab, dass mit der Aufhebung der Plafonierung einerseits sehr hohe Mehrkosten, nämlich zirka 2 Milliarden Franken jährlich, verbunden wären und, wenn die Mehrkosten vermieden werden sollten, Leistungskürzungen in Kauf genommen werden müssten. Zum Zweiten kann man sich darüber streiten, ob die Aufhebung der Plafonierung speziell sozial wäre, denn sie käme ja nur besser gestellten Ehepaaren zugute, Ehepaare mit verhältnismässig tiefen Einkommen von weniger als 77'400 Franken erleiden durch die aktuell gültige Plafonierung keine Nachteile.


Zum Dritten ist festzuhalten, dass die Standesinitiative ein schwaches Instrument ist. Es handelt sich nicht um ein spezifisch kantonales Thema, sondern um eines, das im Bund bereits diskutiert wurde. Und schliesslich sind bereits in den Kantonen Aargau und Solothurn Kommissionen dabei zu prüfen, ob sie eine Standesinitiative einreichen sollten. Aus verfahrensökonomischen Gründen möchte der Kanton Basel-Landschaft darauf verzichten, sich auch noch zusätzlich Arbeit zu verschaffen.


Urs Hammel (SD) führt aus, er habe die Motion mit dem Titel "Keine Heiratsstrafe bei den AHV-Renten für Ehepaare" am 7. September 2006 eingereicht. Die Forderung ist einleuchtend, sie soll einen Missstand beheben. Heute ist eine Maximalrente für Ehepaare niedriger als die Maximalrenten von zwei Personen, die im Konkubinat leben. Die geltende Gesetzgebung verstösst damit gegen das in der Bundesverfassung verankerte Gebot der Rechtsgleichheit. Gerechtigkeit muss vor finanziellen Überlegungen Vorrang haben. Die ehefeindliche Bemessung der Renten beruht auf gesellschaftlichen Gegebenheiten und Vorstellungen aus den Vierziger Jahren des letzten Jahrhunderts. Dem gesellschaftlichen Wandel muss bei der nächsten Revision des AHV-Gesetzes Rechnung getragen werden. Darum wird der Regierungsrat beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten. Ehe- und Konkubinatspaare müssen bei der Berechnung ihrer AHV-Renten gleich behandelt werden.


Es erstaunt, dass der Regierungsrat die Motion für eine Standesinitiative nicht entgegen nehmen will. Vermutlich stammt der Vorstoss aus der falschen Ecke. Die verheirateten AHV-Ehepaare haben Jahrzehnte lang gearbeitet, Steuern und Versicherungen bezahlt, und nebenbei ihre Kinder zu anständigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern erzogen. Es geht nicht an, dass diese Leute im Rentenalter gegenüber den Konkubinatspaaren rentenmässig benachteiligt werden. Nichts gegen neue Eheformen, das Gesetz sieht aber nirgends vor, dass dadurch die alten ehrwürdigen Heiratsformen bei der Rentenbemessung benachteiligt werden sollen oder dürfen. Die Ehepaare sollten mindestens gleich, wenn nicht gar besser behandelt werden.


Landauf und landab haben die Landrätinnen und Landräte während der vergangenen Wochen soziale Gerechtigkeit versprochen. Nun, da es darum ginge, entsprechend zu handeln, ist für manchen nichts mehr vom sozialen Verständnis zu hören.


Zeige der Landrat Herz und setze er sich für einmal auch für die ältere Generation ein. Wohl würde es dem Kanton Basel-Landschaft anstehen, eine solche Standesinitiative nach Bern zu schicken.


Helen Wegmüller (SVP) und ihre Fraktion hegen - im Sinne eines gerechten Ausgleichs - Sympathie für den Vorstoss. Verheiratete AHV-Bezüger sollten nicht schlechter gestellt sein als Konkubinatspaare. Das Thema soll, dies die Haltung der SVP, auf Bundesebene angegangen werden. Der Vorstoss soll überwiesen werden.


Eva Chappuis (SP) gibt bekannt, ihre Fraktion gehe, bis auf die Aussage, die Plafonierung müsse auf jeden Fall beibehalten werden, mit der Meinung von Regierungsrat Adrian Ballmer vollständig einig. Eine Standesinitiative zu diesem Thema ist nicht sinnvoll, das Anliegen kann über das eidgenössische Parlament eingebracht werden.


Daniela Schneeberger (FDP) weiss, dass die Ungleichbehandlung von Ehe- und Konkubinatspaaren im AHV-Alter nach mehreren Vorstössen auf Bundesebene schon verschiedentlich debattiert wurde. Durchaus richtig ist, dass die Plafonierung der Renten von Ehepaaren zur Anwendung gelangt und dadurch eine Ungleichbehandlung gegenüber den Konkubinatspaaren stattfindet. Andererseits aber werden Konkubinatspaare auf anderen Gebieten mehrfach benachteiligt. So erhalten nur verheiratete Personen im Todesfall eine Witwenrente, die Einkommensteilung findet bei den Konkubinatspaaren nicht statt, und sie haben keinen Anspruch auf Anrechnung von Betreuungsgutschriften, wenn ein Partner mit schwerer Behinderung betreut wird.


Die Plafonierung liegt bei 150 Prozent der maximalen Einzelrente und macht 3/4 des Höchstbetrags von 2 Einzelrenten aus. Dieser Prozentsatz steht im Einklang mit der Einkommens- und Verbrauchserhebung aus dem Jahre 2003, wonach die Ausgaben eines Zweipersonhaushaltes durchschnittlich 3/4 von zwei Einzelpersonenhaushalten entspricht.


Die FDP-Fraktion schliesst sich der Meinung des Regierungsrates an.


Jürg Wiedemann (Grüne) stimmt mit den Ausführungen Daniela Schneebergers überein, tatsächlich werden Konkubinats- und gleichgeschlechtliche Paare in vielerlei Hinsicht gegenüber Ehepaaren benachteiligt. Die Grünen vertreten die Auffassung, dass in allen Bereichen eine Gleichstellung erzielt werden muss. Der Vorstoss von Urs Hammel bezweckt die Gleichstellung auf einem Gebiet, schön wäre es, wenn die Schweizer Demokraten sich auch in anderen Bereichen für die Gleichstellung einsetzen würden. Weil die Grünen die Gleichstellung anstreben, unterstützen sie den Vorstoss.


Eugen Tanner (CVP) und seine Fraktion messen der Institution Ehe nach wie vor eine grosse Bedeutung bei. Vor diesem Hintergrund zeigt die CVP/EVP-Fraktion grosses Verständnis für den Vorstoss. In der Tat ist es für Rentnerehepaare stossend, wenn das Konkubinatspaar nebenan deutlich mehr AHV-Rente bezieht.


Trotzdem, die CVP/EVP-Fraktion wird den Vorstoss wegen der enormen finanziellen Konsequenzen nicht unterstützen. Ein Leistungsabbau kommt andererseits auch nicht in Frage.


Trotzdem ist es bedauerlich, dass der Bund die sogenannte Heiratssteuer noch immer nicht beseitigt hat.


://: Der Landrat lehnt die Motion für eine Standesinitiative von Urs Hammel mit 47 zu 22 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Fortsetzung

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