Dünger
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Düngerkategorie |
Beispiele |
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Mineralische Einnährstoff-Dünger |
Mineral. Einnährstoffdünger mit mind. 3% eines Makronährstoffes 1) |
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Mineralische Mehrnährstoffdünger (NPK-, NP-, NK-, PK-Dünger) |
Dünger, die insgesamt mindestens 3 % von zwei oder drei Primärnährstoffen enthalten 2) |
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Organische und Organisch-mineral. Dünger |
Organisch: Dünger pflanzlicher, tierischer oder mikrobieller Herkunft |
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Organische-mineralisch: Mischungen von org. Düngern mit Mineraldüngern oder mineral. Bodenverbesserungsmitteln |
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Dünger mit Spurennährstoffen 3) |
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Mineralische und organische Bodenverbesserungsmittel |
zur Verbesserung der Eigenschaften des Bodens |
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Hof- und Recyclingdünger und weitere Erzeugnisse |
Hofdünger: z.B. Gülle, Mist, Silosäfte |
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Recyclingdünger: z.B. Kompost, festes oder flüssiges Gärgut |
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weitere Erzeugnisse: z.B. Hofdüngerzusätze |
Dünger dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie in der Schweiz zugelassen sind. Zulassungsstelle ist das Bundesamt für Landwirtschaft.
Das Inverkehrbringen von Düngern sowie die Anforderungen an die Kennzeichnung und die Verpackung sind in der Dünger-Verordnung (DüV, SR 916.171) und der Düngerbuch-Verordnung EVD (DüBV, SR916.171.1) geregelt.
Falls ein Dünger mit einer Gefahrenkennzeichnung versehen ist oder mehr als 1% eines gefährlichen Stoffes enthält, muss gemäss den Bestimmungen der Chemikalienver-ordnung ein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden. In diesem Fall muss bei der ersten Abgabe an berufliche Verwender sowie auch bei der Abgabe an den Zwischenhandel jeweils unaufgefordert das Sicherheitsdatenblatt zugestellt werden (bei weiteren Abgaben auf Wunsch). Die Zustellung kann auch elektronisch erfolgen (E-Mail oder Datenträger).
Im Weiteren müssen die Hersteller und Importeure oder Bewilligungsinhaber von Düngern, die als gefährliche Zubereitung gelten, der zuständigen kantonalen Fachstelle eine Chemikalien-Ansprechperson mitteilen. Benutzen Sie dazu bitte das Formular "Mitteilung der Chemikalien-Ansprechperson" .
Weitere Informationen zum Inverkehrbringen von Düngern finden Sie im Merkblatt B05 "Dünger in Verkehr bringen".