LR Protokoll 13. November 1997 (Teil 3)

Protokoll der Landratssitzung vom 13. November 1997



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)



D. Vorsorgliche Massnahmen zur Sicherung der Raumplanung

§ 54 Planungszonen


Absatz 1


Hansruedi Bieri: Die Planungszone ist, neben der Bausperre, das restriktivste Instrument einer Regierung oder eines Gemeinderates. Hier wurde aber übertrieben: Eine Planungszone kann bedeuten, dass bis zu 5 Jahren eine komplette Sperrung über ein Gebiet verhängt werden kann. H.R. Bieri beantragt darum,


.. für das ganze Gemeindegebiet, Teile davon ....


in Absatz 1 zu streichen und durch


genau bezeichnete Gebiete


zu ersetzen.


Es kann ja nicht sein, dass in einer Gemeinde etwas so falsch war, dass - mindestens theoretisch - 5 Jahre lang in einer Gemeinde das Bauen verboten werden kann.


H.R. Bieri bittet, seinem Antrag zuzustimmen.


Regierungsrätin Elsbeth Schneider bittet trotzdem, an der Kommissionsvariante festzuhalten. Es kommt zwar sehr selten vor, dass eine solche Planungszone das gesamte Gemeindegebiet betrifft. Es könnte aber ohne weiteres einmal in einer Gemeinde ein Problem anstehen, das im Gesamten betrachtet werden muss. Die Gemeinden sollen die Handhabe erhalten, eine Planungszone über Monate für das gesamte Gebiet zu bestimmen. Im weiteren haben die Gemeinden die Möglichkeit, Teile davon oder einzelne Parzellen in die Planungszone einzuweisen.


Danilo Assolari: Die Planungszone ist ein sehr hartes Instrument, das in die Freiheit eines Grundeigentümers eingreift. Ein Gemeinderat muss sich sehr wohl überlegen, ob er ein ganzes Teilgebiet in die Planungszone einweisen will. D. Assolari glaubt auch nicht, dass ein Gemeinderat für 5 Jahre einen absoluten Stopp in seiner Gemeinde erlassen möchte. Wenn genau bezeichnete Gebiete aufgenommen würde, könnte dies ebenfalls die gesamte Gemeinde sein. D. Assolari bittet, der Kommissionsfassung zuzustimmen.




://: Der Antrag von H.R. Bieri wird mehrheitlich abgelehnt.




Absätze 2-6


Keine Wortbegehren.




§ 55 Bausperre


Absatz 1


Hansruedi Bieri: Da er die Auswirkungen kennt, geht vieles in diesem Gesetz zu weit. Auch hier sind gleich starke Auswirkungen wie bei der Planungszone möglich.


Eine Gemeindebehörde hat die Aufgabe, Planungen zu überprüfen, ohne dass bereits ein Baugesuch vorliegt. Eine Planung muss demzufolge immer auf dem Stand sein, dass gemäss rechtlichen Vorlagen gebaut und dies nicht verhindert werden kann, wenn ein Baugesuch eingereicht wird.


H. R. Bieri spricht sich dagegen aus, dass bei Vorliegen eines Baugesuches festgestellt wird, dass an dieses oder jenes nicht gedacht wurde, und darum eine Bausperre verhängt wird. Eine Zonenplanung sollte also immer vom schlimmsten anzunehmenden Zustand ausgehen.


Aus diesem Grund schlägt H.R. Bieri folgende Änderung von Absatz 1 vor:


... wenn das Baugesuch Anlass gibt, die bestehende Planung zu überprüfen, oder wenn das Baugesuch die Verwirklichung der laufenden Planung zu verunmöglichen oder zu erschweren.


H.R. Bieri bittet, seinem Antrag zuzustimmen.


Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Eine Bausperre, wie sie in diesem Gesetz vorgesehen ist, ist gänzlich neu. Früher wurden Bausperren über ein Gebiet gelegt, heute können sie konkret auch auf ein Projekt bezogen werden. Grundsätzlich ist es richtig, was H.R. Bieri ausführte. Es kann aber im Rahmen eines Baugesuches trotzdem einmal vorkommen, dass etwas vergessen wurde. Es sollte dann möglich sein, auf eine solche Planung zurückzugreifen. Aus diesem Grund bittet E. Schneider, der Kommissionsfassung zuzustimmen.


Danilo Assolari: Rechtssicherheit muss für denjenigen, der bauen will, bestehen. D. Assolari bittet, den Aspekt von H.R. Bieri nochmals in der Kommission zu beraten.




://: Mehrheitlich wird einer Rückweisung in die Kommission zugestimmt.




Absätze 2-4


Keine Wortbegehren.




§§ 56- 65


Keine Wortbegehren.




§ 66 Flächen für den Gemeinbedarf


Absatz 1


Danilo Assolari: Die CVP beantragt, dass in Absatz 1 auch Kinderspielplätze , dort wo ein Bedürfnis der Bevölkerung besteht, entschädigungslos abgetreten werden müssen.


D. Assolari bittet, diesem Antrag der CVP zuzustimmen.


Hansruedi Bieri wäre mit dem Anliegen an sich einverstanden. Er fragt sich nur, ob § 66 dafür der richtige Platz sei. Wir befinden uns hier auf der Stufe Landumlegungsverfahren , die sehr kompliziert und detailliert sind. Es ist noch nicht bestimmt, was auf dem entsprechenden Land realisiert werden wird. In dieser abstrakten Phase erscheint das Anliegen der CVP nicht am richtigen Ort zu sein; nach Meinung von H.R. Bieri gehört der Antrag in die Quartierplanung.


Karl Rudin: Die SP-Fraktion unterstützt den Vorschlag der CVP, auch wenn er im Rahmen der Baulandumlegung vorgesehen wird.


Danilo Assolari: Die Grundlage für eine Baulandumlegung ist ein rechtsgültiger Nutzungs- und Zonenplan. Wenn also der Bedarf vorhanden ist, sollen Kinderspielplätze geschaffen werden können. Dies muss demnach in der Baulandumlegung festgelegt und als Kinderspielplatz ausgeschieden werden können.


Peter Tobler: Ein Problem mit der Planung ist, dass oft die besten Absichten sich mit der Zeit verändern können. Es ist unbestritten, dass für bestimmte Vorhaben Raum geschaffen werden kann. Die Frage ist, ob derjenige, der die Baulandumlegung mitmacht, das Land gratis abtreten muss. Es handelt sich damit doch um eine Art Sondersteuer. Der Entschädigungspflicht für Vorhaben, denen eine klare Rechtslage zugrunde liegt und die auch realisiert werden, kann allenfalls zugestimmt werden; generell aber keine Entschädigung vorzusehen, weil das Vorhaben dem allgemeinen Wohl dient, ist übertrieben.


Dieter Schenk: Wenn die Nutzungsplanung in einem Gebiet einen Spielplatz vorsieht, muss eine Baulandumlegung ausgeschieden werden. Diese Umlegung hat sich an die Nutzungsplanung zu halten. Es stellt sich lediglich noch die Frage, ob die Abtretung unentgeltlich sein muss. Dies hängt schliesslich wiederum von der Gemeinde ab - für wen schliesslich der Spielplatz ausgeschieden wird.


Im Gegensatz zur Quartierplanung gibt es hier kein "Zückerchen", dass die Nutzung herauf gesetzt wird, sodass der Eigentümer, der das Land gratis abgibt, einen Gegenwert erhält. Darum spricht sich D. Schenk dagegen aus, diesen Artikel aufzunehmen.




://: Mit 35:34 Stimmen wird der Antrag von D. Assolari gutgeheissen.




§ 66 Absatz 1 heisst demnach neu:


Flächen für Verkehrsanlagen, die der Erschliessung der einzelnen Grundstücke im Umlegungsgebiet dienen und Kinderspielplätze, die den Bedürfnissen der Bevölkerung im Umlegungsgebiet dienen, ist entweder dem Gemeinwesen entschädigungslos abzutreten oder ...




§§ 67 - 86


Keine Wortbegehren.




§ 87 Besteuerung zum Verkehrswert


(neu: gestrichen)


Jacqueline Halder: Der Regierungsrat hat in seinem Entwurf vorgesehen, nach 5 Jahren die Besteuerung für ein unüberbautes, baureifes Grundstück zum Verkehrswert zu besteuern. Die Kommission hat diese Bestimmung gestrichen. Dies führt dazu, dass man weiterhin am Horten von Bauland interessiert ist. Das Bauland behält weiterhin seinen Charakter als Prestigegut. Die Streichung wirkt einem Landgebrauch entgegen. Dies möchte man aber eigentlich nicht. J. Halder bittet, den regierungsrätlichen Entwurf wieder aufzunehmen.


Alfred Zimmermann: Auch die Grünen haben diesen Antrag gestellt. Die Regierung hat diesen Absatz aufgenommen, weil gegen die Bodenspekulation vorgegangen werden soll. Wenn jemand sein Grundstück zum Verkehrswert versteuern muss, bezahlt er mehr als zum Katasterwert, also ist er daran interessiert zu bauen. Es war ein Anliegen der bürgerlichen Kommissionsmitglieder, dass Bauen rasch ermöglicht wird.


A. Zimmermann bittet, § 87 wieder ins Gesetz aufzunehmen.


Danilo Assolari: Der Regierungsrat wollte diesen Absatz aufnehmen, um Bauland "verflüssigen" zu können. Es geht nicht darum, Spekulation zu verhindern. Mit diesem Paragraphen werden die Grundeigentümer, die nicht bauen wollen, gezwungen, das Land zu verkaufen.


Als Angehöriger der Baubranche müsste D. Assolari diesen Artikel vehement unterstützen, aus volkswirtschaftlichen Gründen aber ist er falsch.


Karl Rudin: Der Artikel wäre sinnvoll, wenn ein Bauboom vorläge, dann würde mit der Verkehrswertbesteuerung Druck weggenommen. Es ist hingegen nicht sinnvoll, heute Druck auf unsere Grünflächen in den Siedlungsgebieten auszuüben. Es macht keinen Sinn, einen grossen Leerwohnungsbestand zu bauen, den niemand benötigt. Der Weg muss in eine andere Richtung gehen: Wir haben heute sehr viel alte Bausubstanz, die besser genutzt werden könnte.


Rudolf Keller: Verkehrswertbesteuerung von Grundstücken ist in einer Zeit entstanden, als man danach sannte, wie noch mehr Bauland verflüssigt werden könnte. Heute wird zwar immer noch gebaut, aber wesentlich weniger. Es ist auf absehbare Zeit nicht zu erwarten, dass die Baukonjunktur wieder spürbar zunimmt. Aber auch das Spekulationsproblem hat sich mit der Rezession weitgehend entschärft, indem die Spekulation im negativen Sinn sehr weitgehend nachgelassen hat. Meist ist heute nicht mehr soviel Geld vorhanden, um horrende Landpreise zahlen zu können. Aus diesen grundsätzlichen Überlegungen heraus lehnt R. Keller die Verkehrswertbesteuerung klar ab und würde sie auch aufs schärfste bekämpfen, sollte sie angenommen werden.


R. Keller bittet, den Antrag von J. Halder abzunehmen, er passt nicht in die heutige Zeit.




Hansruedi Bieri: Wichtig ist das gesamte Instrument: Wenn das eidg. Raumplanungsgesetz durchgesetzt werden kann und wirklich nur noch eine Bauzone für etwa 15 Jahre besteht, ist H.R. Bieri der Auffassung, dass übergrosse Bauzonen ausgezont werden und das, was in den 15 Jahren besteht, dem Markt überlassen wird.


Im Gegensatz zu früheren Jahren kommt dazu, dass viele Gemeinden Erschliessungsbeiträge verlangen, was ebenfalls "schmerzt". Auch dies zwingt die Leute, ihr Land nicht mehr zu horten, indem sie zur Kasse gebeten werden, wenn ihr Land erschlossen wird.


H.R. Bieri bittet, den Antrag abzulehnen.


Dieter Völlmin erwähnt einen volkswirtschaftlichen Aspekt: Absatz 1 in § 87 wieder für sich allein aufzunehmen, würde ohnehin keinen Sinn ergeben, dann müsste auch § 86 wieder aufgenommen werden, da sonst das Ganze gar nicht funktionieren würde.


Im Ergebnis würde diese Wiederaufnahme eine Attacke gegen den Mittelstand bedeuten. Der Mittelstand könnte seine Reserven in der Siedlungszone nicht mehr halten und müsste sie verkaufen. Es handelt sich hier um einen volkswirtschaftlich und gesellschaftspolitisch völlig verkehrten Ansatz.


D. Völlmin lehnt den Antrag von J. Halder ebenfalls ab.


Peter Tobler: Braucht der Bodenmarkt eine zusätzliche Verflüssigung? P. Tobler vertritt die Auffassung, dass die Antwort Nein lautet. Der Bodenmarkt ist tief, und die Preise sind niedrig. Unternehmen gehen daran zugrunde, dass sie ihre stillen Reserven in Form von Land nicht realisieren (verkaufen) können. Sehr viel Land wurde nämlich nicht nur zu einem billigeren Preis verkauft, sondern es ist im Moment überhaupt nicht verkaufbar. Jetzt noch mit einer Verkehrswertbesteuerung bei natürlichen Personen nachzuhelfen, wäre absolut kontraproduktiv. P. Tobler lehnt den Antrag von J. Halder klar ab.


Peter Minder: Es geht nicht darum, sich vor der Verantwortung zu drücken. Steuerfragen können allenfalls auch im Steuergesetz geregelt werden.




://: Der Antrag von J. Halder, § 87 gemäss regierungsrätlichem Vorschlag wieder aufzunehmen, wird mit grosser Mehrheit abgelehnt.




§ 88


Keine Wortbegehren.






Überweisungen des Büros


Landratspräsidentin Heidi Tschopp gibt folgende Überweisungen bekannt:


97/221 Teuerungsausgleich für das Jahr 1998; an die Personalkommission


97/222 Abgeltung besonderer Naturschutzleistungen im Wald für die Jahre 1998 - 2002, Verpflichtungskredit; an die Umweltschutz und Energiekommission


97/223 Einführung des besonderen Untersuchungrichter- amtes für bestimmte Wirtschaftsdelikte und für Delikte im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität; an Justiz- und Polizeikommission


97/224 Erhöhung der gesetzlichen Kinderzulagen; an Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission


97/225 Jahresprogramm des Regierungsrates für das Jahr 1998, diese Vorlage wird direkt beraten


97/227 Bericht des Regierungsrates betr. Ausrichtung von Kantonsbeiträgen an die Koordinationsstelle Behindertentransport beider Basel für das Projekt Spontanfahrten für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer aus Basel-Stadt und Basel-Landschaft; an Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission




Fortsetzung des Protokolls vom 13. November 1997


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