LR Protokoll 14. Januar 1999 (Teil 3)
Protokoll der Landratssitzung vom 14. Januar 1999
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Berichte des Regierungsrates vom 18. August 1998 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 21. Dezember 1998: Investitionsbeitrag an den binationalen Flughafen Basel-Mülhausen (Investitionsvorhaben 1997-2004) (Partnerschaftliches Geschäft); Fortsetzung
Marcel Metzger geht auf das die Lärmgfrage betreffende Votum von Max Ribi ein und klärt, es habe in der Kommission nie die Meinung geherrscht, Lärmzone 3 sei anzustreben, vielmehr habe er sie erwähnt um beispielhaft aufzuzeigen, dass der Lärm in drei abgestufte Zonen unterteilt ist. Die erwähnten Lärmzonen sind mit Grenzwerten in der Lärmverordnung festgehalten, welche nur den Schienen- und Strassenverkehr erfassen, die Werte für die schweizerischen Flughäfen sind dagegen noch nicht definiert.
Den Rückweisungsantrag an die Kommission von Max Ribi erachtet der Kommissionspräsident zwar als gut gemeint, doch ist er überzeugt, dass damit die Kommission hoffnungslos überfordert wäre und nichts damit gewonnen werden könnte.
RR Eduard Belser bedankt sich für die lebhafte Eintretensdebatte, welche einen schönen Anteil der Probleme auf den Tisch gebracht hat. Der Volkswirtschaftsdirektor erläutert mit der Entwicklungsgeschichte des Flughafens einleitend den Gesamtzusammenhang: Die Entwicklung des Flughafens vom Sternenfeld in Birsfelden bis zum Jahre 1998 basiert auf einem Rechtsverhältnis Frankreich/Schweiz und Schweiz/Basel-Stadt. Von Beginn an spielten die wirtschaftliche Bedeutung und schon sehr früh auch der Belastungsaspekt eine wesentliche Rolle. Betroffen war der Kanton Basel-Landschaft zu jedem Zeitpunkt von beiden Aspekten, war aber bisher nicht als eigentlicher Aktuer beteiligt.
Das Rechtsverhältnis zwischen der Schweiz und Frankreich wurde nun dergestalt geändert, dass heute die finanzielle Verantwortung zwischen Frankreich und der Schweiz gleichwertig getragen wird. Auf Schweizer Seite ist der Kanton Basel-Landschaft dazugestossen und damit vom rein Betroffenen zum Mitbeteiligten avanciert.
An der Tatsache, dass der Flughafen auf französischem Territorium liegt, und damit Hoheitsrechte für Frankreich verbunden sind, hat sich dagegen nichts geändert.
Das Ausbauprojekt zeigt schwergewichtig Infrastrukturveränderungen auf der Benutzerseite, die Pisten sind dabei von zweitrangriger Bedeutung, einzig durch die Verlängerung der Ost/West-Piste werden günstigere Möglichkeiten für eine umweltschonendere Nutzung des Flughafens geschaffen.
Es geht laut Volkswirtschaftsdirektor um die Frage, wie in Zukunft der wirtschaftliche Nutzen und die Belastung der Bevölkerung besser aufeinander abgestimmt werden können. Ein wesentlicher Faktor ist die Glaubwürdigkeitslücke, welche allseits gewisse Mühe bereitet.
Nach schweizerischer Gesetzgebung ist Basel-Mulhouse ein Landesflughafen wie Zürich oder Genf, während für Bern und Tessin der Titel des Regionalflughafens gilt. Gemäss Leitbild des Flughafens liegt das Schwergewicht auf den innereuropäischen Destinationen und es sind keine Bestrebungen für interkontinentale Flüge vorgesehen.
An die Adresse der Schweizer Demokraten, die den Regierungsrat in den letzten Jahren ordentlich mit Vorstössen zur Beschäftigungslage eingedeckt haben, verweist der Regierungsrat auf die Tatsache, dass der Flughafen während der vergangenen Jahre das bedeutendste regionale Vehikel beim Schaffen neuer Arbeitsplätze war.
Umweltforderungen in den Beschluss aufzunehmen, wäre nicht besonders schwierig, doch wählte Regierungsrat Belser zusammen mit seinem Kollegen Lewin den Weg, von Versprechungen und nicht durchsetzbaren Absichtserklärungen Abstand zu nehmen und lieber bei jedem Punkt klar zu sagen, in welchem Prozessstadium sich ein Thema befindet und wie es sich durchsetzen liesse. Es ist der Wille der Flughafendirektion und des Verwaltungsrates, die schweizerischen und französischen Aufsichtsbehörden zu überzeugen statt mit unwirksamen Befehlen zu belasten.
Zur Anregung, den Staatsvertrag mit Frankreich zu ergänzen oder zu verändern, bemerkt der Regierungsrat, einen so vorteilhaften Vertrag, wie ihn die Schweiz und Frankreich 1949 unterzeichneten, könnte die Schweiz heute, 1999, wohl kaum mehr erreichen.
Auf die Frage der Verbindlichkeit geht der Volkswirtschaftsdirektor anhand der Revision des Pistenbenützungskonzeptes ein, das laut Gerold Lusser die Starts Richtung Schweiz um die Hälfte reduzieren soll. Damit nach geänderten Konzepten geflogen werden kann, müssen in den Lufträumen der Schweiz, Frankreichs und Deutschlands neue Abschnitte gebildet werden.
Das Forcieren der restrikitiven Handhabung der Ausnahmebewilligungen innerhalb der Sperrzeit ist eine Frage des Masses. Immerhin konnten die Flüge zwischen zehn Uhr abends und fünf Uhr morgens im Jahre 1997 um 30 Prozent reduziert werden, was - mit Recht gesagt - immer noch zuviel, doch eben nicht bloss Schall und Rauch ist. Zeitlich betreffen die jetzigen Abmachungen das Jahr 2004 als äussersten Zeitrahmen. Die Regierung hegt die Absicht, mit verschiedenen Schritten schneller voranzukommen und nimmt die Anregung von Rita Bachmann auf, die Berichte über die mit "Cimas", einem Lärm- und Luftmessungssystem erfassten Entwicklungsschritte in kürzeren Abständen einzufordern.
Auf die Frage von Max Ribi, was geschehe, wenn die nach dem schweizerischen Raumplanungsgesetz zugeordneten Lärmempfindlichkeitsstufen überschritten werden, antwortet der Regierungsrat, dass auf Seite der Schweiz der Beeinträchtiger dafür geradezustehen hat und auch auf französischer Seite weiche die Gesetzgebung nicht radikal von der schweizerischen ab.
Zum Thema Katastrophenplanung hat der Regierungsrat die Kommission mit den entsprechenden Unterlagen bedient; seines Erachtens könnte durchaus wieder mal eine zielgerichtet angelegte Übung organisiert werden, vom theoretischen Ablauf und von den Verantwortlichkeiten her, bestehen an sich keine Unklarheiten.
Zum Nichteintretensantrag von Sabine Stöcklin mit der Begründung, den Flughafen nicht zu subventionieren, sondern die Konkurrenz spielen zu lassen, hält der Regierungsrat fest, es werde keine Fluggesellschaft subventioniert, sondern ein Beitrag an die Infrastrukturen des Flughafens geleistet. Dabei betont der Volkswirtschaftsdirektor, dass die Konkurrenz unter den Flughäfen nicht einfach bei Null liegt. Im Oberrheingebiet liegen verlassene und sich konkurrenzierende Basen von Laar über Söllingen bis Belfort.
Weil der Kanton Basel-Landschaft, vertraglich abgestützt, zum Mitbeteiligten wird, hat die Regeirung zukünftig auch zu jedem weiteren Pistenbau ihr Ja oder Nein einzulegen, weshalb es nicht statthaft ist, das Gespenst eines unkontrollierten Pistenbausbaus an die Wand zu malen.
Regierungsrat Belser bittet abschliessend, auf die Vorlage einzutreten,den eingeschlagenen Weg gemeinsam weiterzuverfolgen, den Rückweisungsantrag an die Kommission sowie die Rückweisungsanträge an die Regierung zurückzuweisen.
Zu den Rückweisungen
Gerold Lusser fände es - nach den relativ klaren Voten zugunsten des Flughafens - doch noch wertvoll, gewisse Visionen zu entwickeln. In Bezug auf einen gewissen Druck scheint ihm noch etwas mehr drinzuliegen, beispielsweise könnten die zehn von Allschwil und Binningen eingebrachten Punkte tel quel übernommen werden. Weiter hätte die Region weit weniger Probleme, wenn auf dem Flughafen nur Flugzeuge der Crossair-Kategorie als Drehscheibe innerhalb Europas verkehren würden. Unverständlich ist laut Gerold Lusser auch, warum es nicht möglich sein soll, den Flughafen mit minutengenauen An- und Abflugzeiten zu regulieren. Es sollte doch möglich sein, am gemeinsamen Tisch mit den Badensern, den Franzosen und "Waggis" einen vorbildlichen, modernen Flughafen zu schaffen.
Das Geschäft soll an die Kommission oder an den Regierungsrat zurückgewiesen und in Bezug auf Mitbestimmung und Verbindlichkeit konkreter überarbeitet werden.
Rita Kohlermann lehnt namens der DFP-Fraktion die Rückweisungsanträge mehrheitlich ab, nachdem durch die regierungsrätlichen Darlegungen klar wurde, dass Rückweisungen nicht das erhoffte Resultat eintragen würden. Der Rat ist aufgerufen, die gegebenen Verfahrensabläufe zu akzeptieren. Die Diskussionen finden zwischen den beiden Luftaufsichtsbehörden statt.
Ein veränderter Staatsvertag würde sich zweifellos zu Ungunsten der Schweiz auswirken, nicht umsonst sprach in diesem Zusammenhang ein Vertreter des BAZL vom "Miracle de Blotzheim".
Auch die Rückweisung an die Kommission, würde keinen Gewinn eintragen, wenn sich dadurch die Kommission auch nicht - wie vom Kommissioinspräsidenten befürchtet - überfordert fühlen würde, doch gelte es zu anerkennen, dass die Kommission an der zwischenstaatlich-rechtlichen Situation nichts verändern kann.
Die Vision von Gerold Lusser möchte die Landrätin auf eine realistische Ebene verlegen, beispielsweise indem der Landrat dem Regierungsrat die Anliegen zu Handen des Verwaltungsrates mitgibt, um sich auf dem Verhandlungsweg gegenüber dem französischen Partner Gehör zu verschaffen.
Max Ribi bedankt sich für die Ausführungen von Regierungsrat Belser. Die ganze Problematik läuft für den Landrat auf eine Vertrauensfrage hinaus; wo das Vertrauen nicht gegeben ist, entsteht ein Nein aus Protest. Deshalb müsste an der Vertrauensbildung gearbeitet werden, was seines Erachtens am ehesten durch ein nochmaliges Zusammensitzen der Verantwortlichen erreicht werden könnte.
Alfred Zimmermann liest den Antrag der Grünen Fraktion vor:
Rückweisung an den Regierungsrat mit dem Auftrag, zusammen mit dem Regierungsrat von Basel-Stadt rechtlich verbindliche Bedingungen für einen rücksichtsvollen Flugbetrieb auszuhandeln.
Dieser Antrag zielt laut Alfred Zimmermann nicht auf einen neuen Staatsvertrag, sondern auf einen Nachtrag des Staatsvertrag und erweist sich somit als schärfere Formulierung als der Antrag der SP.
Ein erfolgreiches Beispiel haben die deutschen Gemeinden nördlich der Anflugschneise des Flughafens Kloten vorgemacht, indem sie mit hartnäckigen, über die Jahre hingezogenen Protesten erreicht haben, dass zwischen den beiden Staaten festgelegt wurde, was statthaft ist und was nicht. Ein solches Vorgehen sollte in der Region Basel ebenfalls möglich sein, zumal auch der berühmte Nachtrag 4 zum Staatsvertrag - Aufteilung der Kosten zwischen den beiden Ländern - innert kürzester Zeit durch einen Notenwechsel zwischen dem Ministerium in Paris und der Schweizer Botschaft beschlossen werden konnte.
Alfred Zimmermann fordert rechtlich verbindliche Schritte, weil heute viel Leute die Hoffnung auf Verbesserungen aufgegeben haben und bittet um Zustimmung für den Rückweisungsantrag der Grünen Fraktion.
Willy Müller weist darauf hin, dass die Schweizer Demokraten nicht gegen den Kredit, sondern für die Rückweisung an die Regierung votieren, weil bessere Bedingungen ausgehandelt und eine bessere Kontrolle installiert werden sollen.
Persönlich ist Willy Müller der Meinung, ein Flughafen müsste sich selbsttragend finanzieren können, dass Leute, die sich Ferienflüge nicht leisten können, mit ihren Steuergeldern den Flughafen mitfinanzieren, erachtet er als nicht in Ordnung.
An die Adresse von Regierungsrat Belser bemerkt der Landrat, 70 bis 75 Prozent der Arbeitsplätze am Flughafen würden nicht von Schweizern besetzt.
Schliesslich regt Willy Müller im Rahmen der Infrastrukturverbesserungen an, die Elsässer nicht nach Basel hineinfahren und über die Flughafenstrasse wieder zurück zum Flughafen fahren zu lassen, sondern einen Direktzugang zu schaffen.
Eric Nussbaumer begründet den Rückweisungsantrag der SP mit dem Hinweis, der Rückweisungsantrag der Grünen Frakten schaffe ein neues Traktandum, während der Antrag der SP die seit langem auf der Traktandenliste stehenden Begehren in ihrer Verbindlichkeit stärke. Deshalb lautet der Antrag: Die Auflagen zur Auszahlung des Investitionsbeitrages für die Bereiche Umwelt- und Anwohnerschutz sind verbindlich zuregeln, insbesondere sind sie terminlich festzulegen.
Damit ist ausgesagt, dass es nicht darum geht, neue Themen anzureissen, sondern exakter und verbindlicher zu werden.
Claude Janiak erklärt das Abstimmungsprozedere:
Zuerst werden die Rückweisungsanträge an die Regierung gegeneinander ausgemehrt. Der letztlich obsiegende wird dem Rückweisungsantrag an die Kommission gegenübergestellt und der Sieger aus dieser Ausmarchung wird dem Nichteintretensantrag entgegengestellt. Zum Schluss wird der Entscheid über Eintreten getroffen.
Erste Abstimmung: Antrag SD gegen Antrag SP
Antrag SD: Rückweisungsantrag an den Regierungsrat vor Gutsprache der Investitionsvereinbarung betreffend Ausbau Euro-Airport Basel-Mülhausen: Die Forderungen der Gemeinden Allschwil, Binningen, Schönenbuch sind verbindlich in diese Vereinbarung einzubeziehen und umzusetzen.
Antrag SP: Rückweisung an den Regierungsrat mit folgendem Auftrag: Die Auflagen zur Auszahlung des Investitionsbeitrages für die Bereiche Umwelt und Anwohnerschutz sind verbindlich zu regeln, insbesondere sind sie terminlich festzulegen.
://: Landrat spricht sich in der Eventualabstimmung für den Rückweisungsantrag der SP aus.
Zweite Abstimmung: Antrag SP gegen Antrag Grüne Fraktion
Antrag Grüne Fraktion: Rückweisung an den Regierungsrat mit dem Auftrag, zusammen mit dem Regierungsrat von Basel-Stadt rechtlich verbindliche Bedingungen für einen rücksichtsvollen Flugbetrieb auszuhandeln.
://: Der Antrag der Grünen Fraktion unterliegt in der Eventualabstimmung dem Antrag der SP.
Antrag Max Ribi: Rückweisung an die Kommission mit dem Auftrag einer vertieften Klärung der in der Eingabe "Allschwil und Schönenbuch wollen leben" aufgeworfenen Fragen.
Dritte Abstimmung: Rückweisungsantrag SP an die Regierung gegen Rückweisungsantrag an die Kommission von Max Ribi
://: In der Eventualabstimmung entscheidet sich der Rat mit 42 gegen 33 Stimmen für den Rückweisungsantrag der SP an die Regierung.
Vierte Abstimmung: Rückweisungsantrag der SP an die Regierung gegen Nichteintretensantrag von Sabine Stöcklin
Antrag Sabine Stöcklin, SP: Nichteintretensantrag auf die Vorlage Investitionsbeitrag an den binationalen Flughafen Basel-Mülhausen
://: Der Landrat stimmt grossmehrheitlich für den Rückweisungsantrag der SP an die Regierung.
Fünfte Abstimmung, Hauptabstimmung: Rückweisungsantrag der SP an die Regierung gegen Eintreten auf die Vorlage
://: Mit 54 gegen 28 Stimmen entscheidet sich der Landrat für Eintreten auf die Vorlage.
Fortsetzung des Protokolls vom 14. Januar 1999