LR Protokoll 14. Januar 1999 (Teil 4)
Protokoll der Landratssitzung vom 14. Januar 1999
Zur Traktandenliste dieser Sitzung
Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
Detailberatung
Oskar Stöcklin weist auf die zwei Hauptaspekte der nun so lange diskutierten Vorlage hin:
Die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens und die Wohnqualität der Region. Das eine zu tun und das andere nicht zu vernachlässigen scheint die grosse Kunst zu sein. Sollte nichts unternommen werden, dürfte sicherlich die Wohnqualität leiden. Diese Sorge bewegte die Gemeinderäte von Allschwil und Binningen, aber auch mehr als 1800 Privatpersonen, als sie ihren Forderungskatalog aufstellten bzw. mit ihrer Unterschrift unterstützten. Wenn der Rat die Menschen ernst nehme, trete er auf die Forderungen ein, zumal keine wirtschaftsfeindlich ist, keine den Flughafenbetrieb behindert und keine Arbeitsplätze abbaut. Weil es offenbar nicht mehr drinliege, die Auszahlung des Kredites von der Erfüllung der Forderungen abhängig zu machen, schlägt der Landrat vor, neben der Zustimmung zum Kredit und neben den Auflagen der Kommission zusätzlich die zehn Forderungen der Gemeinden als Petition zu überweisen und neu nach Punkt 3 des Landratsbeschlusses einen Punkt 4 folgenden Wortlautes einzufügen: Der Regierungsrat wird beauftragt, sich für die Erfüllung der von den Gemeinden Allschwil und Binningen aufgestellten zehn Forderungen einzusetzten.
Landratsbeschluss
über einen Investitionsbeitrag an den binationalen Flughafen Basel-Mülhausen
(Investitionsvorhaben 1997-2004)
Titel und Ingress:
Kein Wortbegheren.
Ziffer 2:
Spiegelstrich 1:
Kein Wortbegehren.
Spiegelstrich 2:
Hanspeter Frey beantragt, zwischen 2 und 3 folgende neue Bestimmung einzufügen: Auf die im Langfristenplan für die Zeit nach dem Jahre 2025 enthaltene zweite Nord/Südpiste parallel wird verzichtet.
Damit könnte der Kanton sein Recht wahrnehmen, etwas einzubringen, mitzubestimmen und schon heute klarzustellen, dass auf die Parallelpiste Nord/Süd für diesen Regionalflughafen verzichtet werden kann.
Sabine Stöcklin unterstützt den Antrag von Hanspeter Frey, der damit bereits jetzt längerfristig wirksame Planungssignale sendet. Heute, da deutlich wird, wie nah der Flughafen zum Siedlungsgebiet herangerückt ist, muss die Region erkennen, welche Folgen sie durch die Planungen nach dem Krieg zu tragen hat.
Alfred Zimmermann unterstützt den Antrag und lobt Hanspeter Frey für diese vorzügliche Idee.
Robert Piller ist zwar in keiner Art und Weise eine Befürworter ein zweiten Nord/Süd-Piste, doch gibt er im Namender grossen Mehrheit innerhalb der FDP-Fraktion zu bedenken, ob diese Idee rechtlich nicht enorm fragwürdig ist. Der Landrat glaubt, mit einem solchen Vorstoss mische sich der Kanton Basel-Landschaft in das Hoheitsrecht des Nationalstaates Frankreich ein, wo eben in allen Flughäfen vorgesehen ist, neben den erstellten Pisten noch Raum für Ausweitungen und als Sicherheitszone auszuscheiden. Einen solchen, kontraproduktiv wirkenden Antrag werde Frankreich nicht tolerieren, schon gar nicht auf Anregung des Kantons Basel-Landschaft.
RR Eduard Belser bittet den auf den ersten Blick vielleicht verlockenden Antrag nicht zu unterstützen. Ob eine Parallelpiste je gebaut werden sollte, bestimme Baselland unter der Bedingung mit, dass der Kanton als Partner Vereinbarungspartner bleibt.
Hanspeter Frey glaubt nicht, dass mit seinem Antrag französisches Hoheitsrecht tangiert wird, denn die weiteren Entwicklungen des Flughafens würden vom Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung des Flughafens diktiert und nicht vom fernen Paris.
Robert Piller repliziert, als Kenner des französischen Hoheitsrechtes, dass Basel-Land beim konkreten Vorschlag für eine neue Piste seinen Einfluss massgeblich gelten machen könnte. Heute aber gehe es nicht darum, sondern um die Tatsache, dass Baselland nicht dafür zuständig ist, den im französischen Gesetz vorgesehenen Freiraum neben den bestehenden Pisten zu verunmöglichen.
Antrag Hanspeter Frey : Auf die im Langfristenplan für die Zeit nach dem Jahre 2025 enthaltene zweite Nord/Südpiste parallel wird verzichtet.
://: Der Landrat lehnt den Antrag von Hanspeter Frey ab.
Antrag Sabine Stöcklin als neuen Abs. 3: Revision des heutigen Pistenbenützungskonzeptes zur Ermittlung von Flugrouten, welche die Lärmbelastung und das Risiko unter Berücksichtigung der Anzahl betroffener Personen objektiv minimieren, unter Beachtung der in der oben erwähnten Vereinbarung zum Abflugverfahren "Direktstart Hochwald" abgesprochenen Regelung;
Sabine Stöcklin begründet ihren Antrag mit dem Argument, mit dem Pistenbenützungskonzept sollte nicht nur der Lärm, sondern auch das Risiko minimiert werden. Im Gegenzug könnte dafür der dritte Spiegelstrich von Ziffer 2 vollständig gestrichen werden.
Rita Kohlermann geht davon aus, dass die in Ziffer 3 eingebaute Studie Risikoanalyse nicht einfach als Beruhigungspille anzusehen ist. Weiter verweist die Landrätin auf den Umstand, dass der Landrat mit seiner Formulierung vom Beschluss der Regio-Kommission Basel-Stadt abweicht, weshalb sie beim Ratspräsidenten einen mit der grossrätlichen Fassung gleich lautenden Antrag eingereicht hat. Ziffer 3: Der Regierungsrat wird beauftragt, zusammen mit dem Flughafen, den zuständigen schweizerischen und französischen Luftfahrtbehörden sowie dem Kanton Basel-Stadt eine Risikoanalyse zu veranlassen.
RR Eduard Belser fühlt sich gegenüber der Risikoanalyse in ambivalenter Haltung, ist aber im Sinne der Einigkeit mit Basel-Stadt bereit, die eigene Formulierung fallen zu lassen und jene von Basel-Stadt zu übernehmen.
Gerold Lusser möchte den Antrag Kohlermann im Sinne seines eigenen Antrages, der neben der Risikoanalyse ein Sicherheitskonzept verlangt, ergänzen. Denn eine Analyse nütze wenig, wenn sie nicht umgesetzt werden könne. Nach seinen Recherchen hätten die einzelnen Wehren der Gemeinden zwar einiges unternommen, doch regional übergreifend müsste viel mehr unternommen werden.
Alfred Zimmermann stimmt den Antrag Kohlermann zu, möchte aber zur Sicherheit erst über den Antrag der Regio-Kommission abstimmen und, falls er abgelehnt würde, danach über den Antrag von Sabine Stöcklin befinden.
://: Der Landrat lehnt den Antrag von Sabine Stöcklin ab.
Spiegelstrich 4:
Hanspeter Frey versucht ein weiteres Mal das Mitbestimmungsrecht zu aktiveren, indem er zu den Sperrzeiten folgenden Antrag stellt: Restriktive Handhabung der Ausnahmebewilligungen in der Sperrzeit. Sperrzeiten und Nachtflugsperre für
- Linienflüge: Start 24.00-06.00 Uhr, Landung 24.00- 05.00 Uhr
- Charterflüge: Start und Landung 23.00-06.00 Uhr
- Linien- und Charterflüge mit Kapitel II-Flugzeugen: Start und Landung 19.00-09.00 Uhr
Ziel des Vorstosses ist es, für Basel-Mülhausen eine Annäherung an die Regelungen der anderen Landesflughäfen, insbesondere Zürich Kloten, zu erreichen und damit mit festgeschriebenen Zeiten für jedermann mit klaren Richtlinien festzuhalten, was gilt.
RR Eduard Belser muss Hanspeter Frey antworten, bei den Sperrzeiten handle es sich um einen Bereich, den Baselland und auch der Verwaltungsrat nicht alleine dekretieren können; in der Macht des Kantons liege einzig darauf zu drängen, zu gleichen Verhältnissen wie in Zürich zu gelangen, ohne die Zustimmung von Paris und Bern aber gehe in dieser Frage nichts.
Robert Pillers Argumentation zielt in die gleiche Richtung wie jene des Regierungsrates. Aktuell gehe es zentral um eine Übereinstimmung der Rechtsverhältnisse. Wenn den Bemühungen Erfolg beschieden sein soll, dürfe nun nicht einfach im Befehlston gefordert werden, was nicht ausgehandelt worden ist. Die Thematik der Sperrzeiten gehöre auf die jahrelange Traktandenliste der Regierungen beider Basel, denen Robert Piller volles Vertrauen schenkt, dies offenbar im Gegensatz zu einem Teil der SP-Fraktion.
Antrag Hanspeter Frey, neuer Spiegelstrich 2.4:
Restrektive Handhabung der Ausnahmebewilligungen in der Sperrzeit. Sperrzeiten und Nachtflugsperre für
- Linienflüge: Start 24.00 - 06.00 Uhr, Landung 24.00 - 05.00 Uhr
- Charterflüge: Start und Landung 23.00 - 06.00 Uhr
- Linien- und Charterflüge mit Kapitel II-Flugzeugen: Start und Landung 19.00 - 09.00 Uhr
://: Der Landrat lehnt den Antrag von Hanspeter Frey ab.
Spiegelstrich 5:
Hanspeter Frey hat genug Rechtsbelehrungen erfahren und zieht deshalb seinen nächsten Antrag zurück. Er ruft den Rat aber dringend auf, der finanziellen Beteiligung zuzustimmen, um wenigstens über den Verwaltungsrat noch einen gewissen Einfluss geltend machen zu können, und damit zu verhindern, dass all die Forderungen für Allschwil, Binningen und Umgebung zum Papiertiger werden.
Spiegelstrich 6:
Keine Wortmeldungen.
Ziffer 3:
Landratspräsident Claude Janiak liest den Antrag Rita Kohlermann vor: Der Regierungsrat wird beauftragt, zusammen mit dem Flughafen, den zuständigen schweizerischen und französischen Luftfahrtbehörden sowie dem Kanton Basel-Stadt eine Risikoanalyse zu veranlassen.
Gerold Lusser möchte den Antrag mit der Ergänzung versehen, dass auch ein Sicherheitskonzept zu erstellen ist.
RR Eduard Belser erklärt sich mit dem Antrag von Rita Kohlermann einverstanden. Zur Frage des Sicherheitskonzeptes bemerkt er, richtig sei es, sich auf ein solches Ereignis, das je nach Ort die unterschiedlichsten Auswirkungen zeigen könne, einzustellen. Für ein Ereignis auf dem Flughafengelände und der Anrainerzone bestehe ein Notmassnahmeplan mit Datum 3.4.96, der die Übungsstruktur, die Einsatzmittel und die Einsatzabläufe detailliert festhalte. Daraus ersichtlich werde auch, dass die Einsatzmittel des Flughafens vor allem mit den Einsatzmitteln von Basel-Stadt ergänzt werden und dass sich im Ereignisfall sofort ein Mitglied des Krisenstabs des Kantons Basel-Landschaft sowie ein Mitglied des Informationsdienstes bei der Einsatzleitung auf dem Flughafen einzufinden hat.
Ereignete sich ein Absturz auf dem Gebiet der Kantone Basel-Stadt oder Basel-Landschaft, so würde die Führung der Ereignisbewältigung durch die entsprechende Organisation des Kantons wahrgenommen. Da in einem solchen Ereignisfall ein viel grösseres, nicht vorher bestimmtes Gebiet betroffen sein könnte, müssten die Einsatzabläufe auch allgemeiner gehalten sein. Grundsätzlich werden zuerst die örtlichen, am nächsten gelegenen Einsatzmittel aufgeboten. Die Schwierigkeit scheint bei der Umsetzung von der auf dem Papier festgehaltenen Organisationen in die Praxis zu bestehen, eine Problematik, die über geeignete Übungen verbessert werden kann. Wichtig erscheint dem Regierungsrat, dass die Führungsstrukturen korrekt geregelt sind und die Alarmierung sämtlicher Ereignisdienste funktioniert.
Rita Kohlermann bittet nach den Begründungen des Regierungsrates, die Aufnahme des Zusatzes "Sicherheitskonzept" in ihren Antrag abzulehnen und bittet, allen Landratsmitgliedern die zu diesem Thema der Kommission verteilten Unterlagen abzugeben.
Gerold Lusser hat sich von der Argumentation überzeugen lassen und zieht seinen Antrag zurück.
://: Der Landrat stimmt dem Antrag von Rita Kohlermann (siehe oben) grossmehrheitlich zu.
Antrag Oskar Stöcklin, einzufügen zwischen Spiegelstrich 3 und 4
Der Regierungsrat wird beauftragt, sich für die Erfüllung der von den Gemeinden Allschwil und Binningen aufgestellten zehn Forderungen einzusetzen.
RR Eduard Belser spricht sich dagegen aus, diese, teilweise in den Beschluss übernommenen Forderungen tel quel aufzunehmen, hätte aber nichts dagegen, zu einem späteren Zeitpunkt auf die eine oder andere Forderung einzugehen.
Für Rita Kohlermann entspricht die Forderung von Oskar Stöcklin in etwa ihrer Anregung, diese Themen dem Regierungsrat auf die ständige Traktandenliste mitzugeben; im Beschluss dagegen sollte das partnerschaftliche Geschäft nicht damit belastet werden.
://: Der Landrat spricht sich mit 37 zu 32 Stimmen gegen den Antrag von Oskar Stöcklin aus.
Ziffern 4, 5 und 6:
Keine Wortbegehren.
Rückkommen wird nicht beantragt.
Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt dem Investitionsbeitrag an den binationalen Flughafen Basel-Mülhausen mit 57 zu 23 Stimmen zu.
Landratsbeschluss über einen Investitionsbeitrag an den binationalen Flughafen Basel-Mülhausen (Investitionsvorhaben 1997-2004)
Vom 14. Januar 1999
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Dem Flughafen Basel-Mulhouse wird gestützt auf Artikel 4 der Vereinbarung zwischen der Eidgenossenschaft und den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft betreffend Zusammenarbeit bei der Wahrung der schweizerischen Interessen auf dem binationalen Flughafen Basel-Mülhausen (Zusammenarbeits-Vereinbarung) vom 25. November 1997/14. Januar 1998, in Verbindung mit dem Nachtrag Nr. 4 zum Pflichtenheft (Anhang II) des französisch-schweizerischen Staatsvertrages vom 4. Juli 1949, an das Investitionsvorhaben 1997-2004 zu Lasten Konto Nr. 8010.361.30 „Euro-Airport" ein Investitionsbeitrag von maximal CHF 33,35 Mio. bewilligt.
2. Die Auszahlung des Investitionsbeitrages erfolgt gemäss Baufortschritt und unter Berücksichtigung folgender Auflagen:
- Einhaltung der in der Vereinbarung zum Abflugverfahren „Direktstart Hochwald" vom 27. April 1998 zwischen der Flughafendirektion, dem Wirtschafts- und Sozialdepartement des Kantons Basel-Stadt, der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion des Kantons Basel-Landschaft, dem Bundesamt für Zivilluftfahrt und der Schweizer Delegation des Verwaltungsrates abgesprochenen Regelung (inkl. Anhang);
- Fristgerechte Realisierung der Verlängerung der Ost/West Piste um mindestens 220 Meter im Jahr 1999 und namhafte Verlagerung der Starts Richtung Süd auf die Ost/West Piste;
- Revision des heutigen Pistenbenützungskonzepts zur Ermittlung von Flugrouten, welche die Lärmbelastung unter Berücksichtigung der Anzahl betroffener Personen objektiv minimieren, unter Beachtung der in der oben erwähnten Vereinbarung zum Abflugverfahren „Direktstart Hochwald" abgesprochenen Regelung;
- Restriktivere Handhabung der Ausnahmebewilligungen in der Sperrzeit zwischen 24.00 Uhr und 05.00 Uhr und eine weitere Annäherung der Nachtflugregelung in der übrigen Nachtzeit mit dem Ziel der Handhabung wie bei den anderen schweizerischen Landesflughäfen (insb. Zürich-Kloten);
- Vorlage eines Beschlussantrages durch die Flughafendirektion an den Verwaltungsrat des Flughafens zur Einführung schadstoffabhängiger Landetaxen;
- Sicherung der Möglichkeit eines künftigen Anschlusses des Flughafens an das öffentliche Schienennetz.
3. Der Regierungsrat wird beauftragt, zusammen mit dem Flughafen, den zuständigen schweizerischen und französischen Luftfahrtbehörden sowie dem Kanton Basel-Stadt eine Risikoanalyse zu veranlassen.
4. Bei Nichteinhalten der unter Ziffer 2 genannten Auflagen oder Nichtrealisierung gewisser Teile des Investitionsvorhabens durch den Flughafen hat der Regierungsrat mit dem Kanton Basel-Stadt und dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Konsultationen aufzunehmen. Er kann mit der Auszahlung zuwarten oder entsprechende Kürzungen vornehmen.
5. Der Regierungsrat berichtet dem Landrat jährlich im Amtsbericht über den Stand der Bemühungen zur Erfüllung der unter Ziffer 2 genannten Auflagen.
6. Die Motion 98/14 von Landrat H. Frey Verlängerung der Ost/West-Piste des Flughafens Basel / Mulhouse wird als erfüllt abgeschrieben.
7. Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung des Protokolls vom 14. Januar 1999