LR Protokoll 2. April 1998 (Teil 1)
Protokoll der Landratssitzung vom 2. April 1998
Zur Traktandenliste dieser Sitzung main.htm
Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
Begrüssung, Mitteilungen
Landratspräsidentin Heidi Tschopp eröffnet die Sitzung und begrüsst die TeilnehmerInnen, die PressevertreterInnen und die Gäste auf der Tribüne.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
Zur Traktandenliste
Landratspräsidentin Heidi Tschopp gibt bekannt, dass Traktandum 8 wegen Abwesenheit des Motionärs Bruno Steiger abgesetzt werde.
://: Die Traktandenliste ist unbestritten.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
1 97/223
Berichte des Regierungsrates vom 4. November 1997 und der Justiz- und Polizeikommission vom 25. Februar 1998: Einführung des Besonderen Untersuchungsrichteramtes für bestimmte Wirtschaftsdelikte und für Delikte im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität (Kurzformel: BUR). 2. Lesungen der Verfassungsänderung sowie der Änderungen des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozessordnung
Änderung der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft
Titel und Ingress
Keine Wortbegehren.
I.
Keine Wortbegehren.
§ 84 Abs. 2
Keine Wortbegehren.
II.
Keine Wortbegehren.
III.
Keine Wortbegehren.
Rückkommen wird nicht beantragt.
://: Der Rat verabschiedet die Änderung der Verfassung zuhanden Volksabstimmung mit 73:0 Stimmen.
Zur Verfassungsänderung
Änderung des Gesetzes betreffend die Organisation der richterlichen Behörden (Gerichtsverfassungsgesetz)
Titel und Ingress
Keine Wortbegehren.
I.
Keine Wortbegehren.
Untertitel II nach § 15
Keine Wortbegehren.
§ 16
Keine Wortbegehren.
Untertitel A nach § 16
Keine Wortbegehren.
§ 17
Keine Wortbegehren.
§ 18
Keine Wortbegehren.
§ 24 Titel
Keine Wortbegehren.
§ 24 Absatz 6
Keine Wortbegehren.
II.
Keine Wortbegehren.
Rückkommen wird nicht beantragt.
://: Der Rat verabschiedet die Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes zuhanden Volksabstimmung mit 76:0 Stimmen.
Zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Änderung des Gesetzes betreffend die Strafprozessordnung (StPO)
Titel und Ingress
Keine Wortbegehren.
I.
Keine Wortbegehren.
§ 2a
Keine Wortbegehren.
§ 2b
Keine Wortbegehren.
II.
Keine Wortbegehren.
Rückkommen wird nicht beantragt.
://: Der Rat verabschiedet die Änderung des Gesetzes betreffend die Strafprozessordnung zuhanden Volksabstimmung mit 75:0 Stimmen.
Zur Änderung des Gesetzes betreffend die Strafprozessordnung
Antrag 2 der Justiz- und Polizeikommission
://: Der Rat beschliesst einstimmig, die als Postulat überwiesene Motion 96/219 von Dieter Völlmin als erfüllt abzuschreiben.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
2 98/21
Berichte des Regierungsrates vom 27. Januar 1998 und der Justiz- und Polizeikommission vom 9. März 1998: Reform der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte
Dieter Völlmin , Präsident der Justiz- und Polizeikommission, fasst den Kommissionsbericht kurz zusammen und bittet den Rat, dem Antrag der Kommission zuzustimmen und den Bericht des Regierungsrates, bei dem es sich eigentlich um einen Zwischenbericht handle, zur Kenntnis zu nehmen.
Peter Tobler teilt mit, dass die FDP-Fraktion nach gründlicher Besprechung der Vorlage sich der Empfehlung der Kommission anschliesse und dem Rat Kenntnisnahme vom Bericht beantrage, nicht ohne einige ihr wichtig erscheinende Punkte festzuhalten:
1. Seine Fraktion halte das von der Regierung gewählte Verfahren für ausgesprochen gut und sachgerecht, weil es dem Landrat einerseits eine Übersicht über die komplexe Gruppierung von Vorlagen vermittle und andererseits die Möglichkeit gebe, nötigenfalls auf die Notbremse zu treten. Dieses Instrument habe Modellcharakter, so dass es sich zur Anwendung auch in anderen Bereichen empfehle.
2. Dass im Gerichtswesen ein grosser Revisionsbedarf bestehe, sei schon lange bekannt. Der Druck auf die Gerichte nehme immer noch zu, so dass über die bisher unternommenen Schritte hinaus noch weitere getan werden müssten. Gerade im Falle des Verwaltungs- und Versicherungsgerichts sei rasches Handeln seitens der Regierung gewiss kein Luxus.
3. Bei der Revision der Strafprozessordnung dränge sich eine unverzügliche Reaktion auf die Entwicklung der modernen Kriminalität auf, da dieser nur mit einem schnellen und wirksamen Instrumentarium beizukommen sei.
4. Bezüglich der Neustrukturierung des Vormundschaftswesens dürfe in absehbarer Zeit mit einer Vernehmlassungsvorlage gerechnet werden.
5. Was die Schaffung des Abgaben- und Enteignungsgerichtes angehe, lege seine Fraktion Wert auf eine Erfassung der verschiedenen Kommissionen mit Gerichtsfunktionen wie u.a. die Steuer- und die Baurekurskommission und eine bessere Anpassung ihrer Bezeichnung an ihre Funktionen.
6. Bei der Vorlage betreffend Schaffung eines Kantonsgerichts handle es sich um die Schlüsselvorlage des ganzen Konzepts, die wegen der wechselseitigen Bezüge gleichzeitig mit der Revision der Strafprozessordnung über die Bühne gehen müsse.
Die FDP-Fraktion nehme den Bericht mit einem Kompliment an die Adresse der Regierung zur Kenntnis.
Ursula Jäggi bezeichnet die Kenntnisnahme vom vorliegenden Bericht als gute Gelegenheit, Stellungnahmen einzubringen, damit diese noch in die Justizreform einfliessen könnten. Die SP-Fraktion begrüsse es, dass im Bericht auch auf die personellen Gegebenheiten Rücksicht genommen werde. Ferner sei sie mit der Umwandlung der Statthalterämter in Untersuchungsrichterämter einverstanden und halte es für nötig, auch noch deren Anzahl und allfällige Unterteilung in Ober- und Unterbaselbieterämter zu überprüfen sowie die zu erwartenden Kostenfolgen zu ermitteln. Im Bericht vermisse sie Zahlenangaben über die Arbeit der heutigen Statthalterämter.
Einen weiteren Schritt sehe ihre Fraktion in der Entflechtung des Strafuntersuchungs- und des Vormundschaftswesens. Bei der Revision der verschiedenen Gemeindeordnungen müsse darauf geachtet werden, dass Gemeinderäte nicht mehr gleichzeitig Vormundschaftsbehörde sein könnten, sondern, dass in jeder Gemeinde eine spezielle Vormundschaftsbehörde geschaffen werden sollte. Sie sei sich darüber im Klaren, damit ein heisses Eisen anzupacken, das sie hier gleichwohl deponieren wolle.
Die SP-Fraktion begrüsse im Weiteren die klare Trennung des Untersuchungswesens von der Anklagevertretung.
Dem Landrat stehe ein grosser Teil der Justizreform und damit viel Arbeit erst noch bevor. Die SP-Fraktion nehme den Bericht zur Kenntnis und behalte sich vor, bei der Behandlung der einzelnen Vorlagen ihre Anliegen einzubringen.
Theo Weller beschränkt sich auf die Mitteilung, dass die SVP/EVP-Fraktion vom vorliegenden Bericht einstimmig und in positivem Sinne Kenntnis nehme, weil sie von der Richtigkeit des Vorgehens überzeugt sei.
Matthias Zoller stellt fest, dass dieses Geschäft in den Medien weit grössere Spannung ausgelöst habe als hier im Landrat, wo die absolute Notwendigkeit einer Justizreform seit langem unbestritten sei. Die CVP-Fraktion nehme vom Bericht zustimmend Kenntnis und werde ihre konkreten Anliegen jeweils im Rahmen der Behandlung der einzelnen Vorlagen vorbringen.
Peter Brunner begrüsst namens der Fraktion der Schweizer Demokraten die vorgesehenen Revisionen, insbesondere die Beschränkung der Aufgaben des Statthalteramtes auf die untersuchungsrichterlichen Funktionen, wobei sie sich sogar mir der Idee eines kantonalen Untersuchungsrichteramtes anfreunden könnte. Der raschmöglichsten Einführung eines Kantonsgerichtes und Übertragung der jugendrichterlichen Aufgaben an das Strafgerichtspräsidium stehe sie ebenfalls positiv gegenüber.
Seine Fraktion sei zum Schluss gekommen, dass sie von dieser Vorlage, in der das Positive überwiege, Kenntnis nehmen könne.
Maya Graf gibt bekannt, dass die Fraktion der Grünen das Justizwesen schon immer als ein im Dienste der Bevölkerung stehendes Instrument des Rechtsstaates aufgefasst und seine umfassende Reform befürwortet habe. Sie nehme vom vorliegenden Bericht in positivem Sinne Kenntnis und werde bei der Behandlung der einzelnen Vorlagen ihre Kritik anbringen bzw. ihre Anliegen einbringen.
Weil sie eine ständige Begleitung des Gesetzgebungsprozesses für notwendig halte, richte sie im Auftrag ihrer Fraktion an die Regierung die Frage, was sie in dieser Hinsicht geplant und ob sie auch eine externe Begleitung in Betracht gezogen habe.
Andreas Koellreuter dankt dem Landrat vorweg herzlich für die einstimmige Zustimmung zur Einführung eines Besonderen Untersuchungsrichteramtes (BUR) und für die gute Aufnahme des Zwischenberichtes 98/21. Dass der Revisionsprozess ein rollender sein und im Hinblick auf die weiteren Pakete auch bleiben müsse, sei ganz klar, denn die Materie werde keinesfalls einfacher.
Paket III betreffend Revision des Vormundschaftswesens habe sich überdies bereits im Vorfeld als ausgesprochen kontrovers erwiesen, so dass man sich verwaltungsseits entschlossen habe, beide Varianten - Betreuung einerseits durch die Untersuchungsrichterämter und andererseits durch die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion - parallel weiter zu verfolgen und möglicherweise sogar in die voraussichtlich in den nächsten ein bis zwei Monaten anlaufende Vernehmlassung zu schicken. Vorgesehen sei, dieses Paket Ende dieses Jahres vom Regierungsrat verabschieden und an den Landrat überweisen zu lassen.
Mit den Paketen IV und V beabsichtige man in der zweiten Hälfte dieses Jahres in die Vernehmlassung zu steigen, um sie im ersten Semester 1999 dem Parlament unterbreiten zu können.
Vom August 1998 an die einzelnen Pakete einander sozusagen Schlag auf Schlag folgen zu lassen, sei richtig, nachdem man sich von der Fessel der Amtsperiode befreit habe. Auf Anregungen und Kritiken zu diesen Paketen wolle er erst im Rahmen der einzelnen Vorlagen eingehen, doch mache er schon heute darauf aufmerksam, dass nebst den Kriterien der Effizienz und Effektivität auch die Akzeptanz in der Bevölkerung und in den Gemeinden berücksichtigt werden müsse, insbesondere was die Frage einer Beschränkung auf ein einziges Untersuchungsrichteramt im Kanton und die Kompetenz im Vormundschaftswesen betreffe. Seinen Erfahrungen nach dürfte man in diesen sensiblen Bereichen kaum um Kompromisse herum kommen.
Zu Maya Graf: Die externe Begleitung des Revisionsprozesses sei in gewissen Teilbereichen nicht ausgeschlossen, doch glaube er, dass die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion mit den Gerichten zusammen über genügend Know how und Erfahrung verfügten, um das Gesamtpaket auch im Sinne einer rollenden Planung im Griff zu behalten.
://: Der Rat nimmt vom Bericht des Regierungsrats betreffend Reform der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte einstimmig Kenntnis.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
3 98/20
Berichte des Regierungsrates vom 27. Januar 1998 und der Justiz- und Polizeikommission vom 5. März 1998: Offenlegung der Interessenbindungen der Mitglieder des Regierungsrates und der führenden Mitglieder der Justiz. Behandlung des Antrages auf Nichteintreten
Dieter Völlmin , Präsident der Justiz- und Polizeikommission, fasst den Kommissionsbericht kurz zusammen und bittet den Rat, dem Antrag der Kommission zuzustimmen, auf den Entwurf eines Gesetzes über die Offenlegungen der Interessenbindungen der Mitglieder des Regierungsrates sowie der präsidierenden Personen der Gerichte nicht einzutreten und die Motion 92/100 betreffend Offenlegung der Interessenbindungen der Baselbieter Regierungsräte und Richter abzuschreiben.
Hans Ulrich Jourdan gibt bekannt, dass die FDP-Fraktion - den Empfehlungen der Kommission und des Regierungsrates folgend - ohne Gegenstimme und Enthaltung Nichteintreten auf den Entwurf eines solchen Gesetzes beschlossen habe, weil sie auf diesem Gebiet keinen Handlungsbedarf sehe. Die Parteivertreter hätten die Möglichkeit, für ein offenes Wahlverfahren zu sorgen; wenn die Wahl stattgefunden habe, bestimme das Gesetz, was die Regierung dürfe und was nicht, und was sie zu unternehmen beabsichtige, könne in ihrem Programm nachgeschlagen werden. Nebenbei bemerkt erscheine es ihm völlig absurd, im Zusammenhang mit Geheimbünden und dergleichen Offenlegung zu fordern. Er setze viel grösseres Vertrauen in das Gelübde, das alle diese Personen vor dem Landrat auf die Verfassung abgelegt hätten.
Ursula Jäggi beschränkt sich auf die Feststellung, dass Interessenbindungen selbstverständlich offengelegt werden müssten und auch offengelegt würden, und dass die SP-Fraktion auf ein solches Gesetz nicht eintrete.
Theo Weller meldet namens der SVP/EVP-Fraktion, dass sie einstimmig für Nichteintreten plädiere, weil es sich eindeutig um "kalten Kaffee" handle, der hier dem Rat aufgetischt werde. Man müsse sich fragen, welcher Aufwand mit dieser unnützen Motion ausgelöst worden sei.
Matthias Zoller fühlt sich angesichts dieses Vorstosses an den Ausspruch "Den Sack schlagen und den Esel meinen!" erinnert, womit er nicht ausgesagt haben wolle, dass es sich bei allen Regierungsräte unbedingt um "Säcke" handle. Obwohl die Motion mit Offenheit , Transparenz und Vertrauensförderung hehre Ziele verfolge, treffe sie absolut die Falschen. Die CVP-Fraktion könne sich den bisher gehörten Argumenten anschliessen und plädiere einstimmig für Nichteintreten.
Peter Brunner hält vorab fest, dass das Gelübde auf Gesetz und Verfassung einen Regierungsrat nicht daran gehindert habe, seine Zugehörigkeit zu einer militärischen Geheimorganisation nicht offen zu legen. Weil sich in der Zwischenzeit weder am Gesetz, noch an der Verfassung etwas geändert habe, sei ein solches Vorkommnis auch heute noch möglich. Aus diesem Grund habe es der Landrat in der Folge zweimal abgelehnt, seine abgeänderte und seinerzeit gegen den Widerstand der Regierung überwiesene Motion abzuschreiben. Nun scheine aber mit der Vergesslichkeit und neuen Zusammensetzung des Landrates die Strategie des Regierungsrates doch noch aufzugehen.
Wenn gewisse Kreise einerseits nicht müde würden, immer wieder mehr Transparenz in der Politik zu fordern, und andererseits auf eine einfache Offenlegungspflicht nicht eintreten wollten, so sei dies um so weniger verständlich, als der Zürcher Regierungsrat in einem Bericht an den Kantonsrat noch in diesem Jahr im Zusammenhang mit der Offenlegungspflicht für Richterinnen und Richter von einer weittragenden Bedeutung für das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz gesprochen habe. Was vom Zürcher Regierungsrat befürwortet werde, sollte vom fortschrittlichen Kanton Basel-Landschaft nicht als überflüssig abgelehnt werden.
Die Ausstandsbestimmung des Gerichtsverfassungsgesetzes genüge in diesen Fällen nicht, und nur durch eine Offenlegung der Interessenbindungen der Gerichtspersonen könne sichergestellt werden, dass diese nicht durch sachfremde Überlegungen in ihrer Unabhängigkeit eingeschränkt würden.
Er hätte erwartet, dass der Regierungsrat im Rahmen der Vorlage 98/20 dem Landrat zumindest für die führenden Mitglieder der Justiz eine Offenlegungspflicht vorschlagen würde. Seine Haltung und diejenige des Rates bestärkten ihn in der Vermutung, dass gewisse politische Kreise an mehr Transparenz überhaupt nicht interessiert seien.
Sollte auch der Vorstoss der Grünen Fraktion, der eine Offenlegungspflicht von RichterInnen grundsätzlich fordere, abgelehnt werden, so werde seine Fraktion dieses Thema auf anderen Ebenen sicher wieder in die Diskussion bringen. Jetzt beantrage sie dem Landrat Eintreten auf die Vorlage 98/20.
Maya Graf bestreitet, dass es sich bei der Forderung der Motion der SD-Fraktion um "kalten Kaffee" handle. Die Fraktion der Grünen halte diese Vorlage nach wie vor für aktuell, aber an die falschen Adressaten gerichtet.
Die Offenlegungspflicht müsste allen RichterInnen auferlegt werden, weil dies geeignet wäre, deren Unabhängigkeit und Vertrauensbasis in der Bevölkerung zu stärken.
Dieses Thema stehe aber heute nicht zur Diskussion, so dass man auf die Vorlage 98/20 nicht eintreten könne. Hingegen hoffe ihre Fraktion, dass dies im Falle ihrer Motion nachgeholt und eine Lösung gefunden werden könne.
Andreas Koellreuter kann - ohne sich darüber im Klaren zu sein, ob er unter die Esel oder unter die Säcke einzureihen sei - immerhin offen legen, dass er zu Hause zwei vierbeinige Esel besitze. Der Landrat habe im Jahre 1993 die Forderung der Motion auf die Offenlegung der Zugehörigkeit zu militärischen und wirtschaftlichen Organisationen beschränkt und den Vorstoss an den Regierungsrat überwiesen. Diesem Auftrag nachkommend, habe er in der Folge eine Vorlage ausgearbeitet und in die Vernehmlassung geschickt, wo diese eher schlecht angekommen sei.
Dass eine solche Offenlegungspflicht für Regierungsräte und präsidierende Gerichtspersonen keinen Sinn mache, lasse sich am Beispiel seiner Interessenbindungen nachweisen, denn diese könnten, soweit sie wirtschaftlicher Art seien, samt und sonders dem Amtskalender entnommen werden. Was die militärischen anbelange, könnten sie nicht gerade einer Liste entnommen, aber aufgrund seiner Teilnahme an Generalversammlungen, denen jeweils auch Pressevertreter beiwohnten, nachvollzogen werden. Dass er beispielsweise auch Mitglied des Zivilschutzverbandes sei, müsste er nicht einmal offen legen.
Es gehöre zur Freiheit des Kantons Basel-Landschaft, nicht immer gleich alles vom Kanton Zürich zu übernehmen, und wie der Regierungsrat zum Vorstoss der Grünen Stellung nehmen werde, sei noch offen.
Er glaube, dass der Landrat weise handle, wenn er auf das Geschäft gar nicht eintrete.
://: Der Rat beschliesst grossmehrheitlich, auf den Entwurf eines Gesetzes über die Offenlegungen der Interessenbindungen der Mitglieder des Regierungsrates sowie der präsidierenden Personen der Gerichte nicht einzutreten.
://: Die Motion 92/100 betreffend Offenlegung der Interessenbindungen der Baselbieter Regierungsräte und Richter wird grossmehrheitlich abgeschrieben.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
Fortsetzung des Protokolls vom 2. April 1998