12 96/240
Postulat von Rudolf Keller vom 31. Oktober 1996: Stopp den Pflegetageverrechnungen an Tagen, wo Patientinnen und Patienten nicht im Spital sind
Regierungsrat Eduard Belser
grenzt die Grössenordnung des mit dem Postulat anhängig gemachten Problems mit folgenden Zahlenangaben ab:
Verluste im Kantonsspital Liestal
1996: 192 Urlaubstage = ca. 58'000 Franken
Verluste im Kantonsspital Bruderholz
1996: 230 Urlaubstage = ca. 70'000 Franken
.
Die Verrechnungssysteme in den Spitälern basierten immer auf Durchschnittswerten. Während die Krankenkassen im Kanton Basel-Landschaft eine Pauschale von 303 Franken bezahlten, würden in Basel-Stadt höhere Pauschalen verrechnet, nämlich im Kantonsspital Basel-Stadt 134 Franken mehr und in den subventionierten städtischen Privatspsitälern sogar 230 Franken mehr. Beim Vergleich müsse zudem berücksichtigt werden, dass zu den höheren Tagespauschalen in der Stadt noch die Kosten des Aufenthaltes in der Intensivpflegestation von täglich 596 und in der Überwachungsstation von täglich 298 Franken hinzukämen. Demnach koste die Krankenkassen der Tag eines Drittklasspatienten auf der Intensivstation in einem der Baselbieter Kantonsspitäler nur 303, im Kantonsspital Basel-Stadt hingegen 1'033 Franken!
Bezüglich der Urlaubstage gelte die vertragliche Regelung, dass nur 1 voller Tag verrechnet werde. Wenn also ein Patient an einem Freitagabend aus dem Spital aus- und am Sonntag wieder eintrete, komme es zur Verrechnung, nicht jedoch, wenn der Patient erst am Montag wieder eintrete. Diese arbiträre Regelung werde gerechtfertigt durch die betriebliche Gegebenheit, dass man die Operationstage zwischen Montagmorgen und Freitagabend als teuerste intensiv planen und nutzen, aber am Samstag und am Sonntag nicht mit Dienstzulagen arbeiten wolle. Eine Abschaffung dieses Systems würde nicht zu einer Einsparung, sondern nur zu einer Aufteilung auf die anderen Spitaltage und dort zu einer Taxerhöhung führen.
Er bitte das Parlament, in dieses komplexe und sensible Verrechungssystem nicht einzugreifen.
Rudolf Keller
fragt, ob es zutreffe, dass die SUVA auf eine Nichtverrechnung solcher Tage dränge, und welche Haltung die Krankenversicherer diesbezüglich in den Verhandlungen einnähmen.
Regierungsrat Eduard Belser
kann, weil man nicht direkt mit der SUVA verhandle, nur sagen, dass dieser Punkt in den Verhandlungen mit den Krankenversicherern kein Thema sei.
Rudolf Keller
verdankt diese Antworten und zieht das Postulat zurück.
://: Das Postulat wird zufolge Rückzugs als erledigt abgeschrieben.
13 96/242
Interpellation von Eva Chappuis vom 31. Oktober 1996: Sanitäts-Rettungsdienst des Kantonsspital Liestal. Antwort des Regierungsrates
Regierungsrat Eduard Belser
nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:
Zu
Frage 1:
Der Regierungsrat stehe hinter dieser im gestamtschweizerischen Vergleich guten Lösung. Alle MitarbeiterInnen der A1-Equipen, des Hauptdienstes, verfügten über eine Zusatzausbildung in Anästhesie und diejenigen der A2-Equipen über ein Diplom in allgemeiner Krankenpflege oder über eine RettungssanitäterInnen-Ausbildung. Ein grosser Teil der MitarbeiterInnen des A2-Dienstes arbeiteten auf der Notfallstation, eine Person auf einer Intensivpflegestation (jedenfalls im Dezember 1996 sei es so gewesen) und eine auf einer allgemeinen Abteilung. Alle Chauffeure verfügten über eine Ausbildung als Rettungssanitäter.
Zu
Frage 2:
Die Feststellung, dass zwischen der fachlichen Kompetenz der A1- und A2-MitarbeiterInnen Unterschiede beständen, sei durchaus richtig. Wenn der Gesetzgeber oder die Regierung von den beiden Equipen gleichwertige Einsätze verlangen sollte, wäre dies nicht ohne Folgekosten in der Grössenordnung von etwa 3 Anästhesie- und Transportdienststellen möglich.
Was den
zweiten Teil
dieser Frage angehe, müssten die unterschiedlichen Einsätze der beiden Equipen beachtet werden. Vor allem nachts, d.h. zwischen Mitternacht und 7.00 Uhr, stehe der A2-Dienst vorwiegend auf Pikett und selten - 1995 nur zwölfmal - im Einsatz. Entsprechend unterschiedlich würden die beiden Gruppen entschädigt, und eine Angleichung wäre nur mit finanziellem Mehraufwand machbar.
Zu
Frage 3:
Die Einführung eines Notarztsystems sei zur Zeit nicht vorgesehen, obwohl dies seitens der FMH und des Verbandes für Rettungswesen gefordert werde. In der Regel sei bei rund 20% aller A1- und A2-Einsätze vor Ort bereits heute ein Notfallarzt anwesend. Berechnungen hätten ergeben, dass die Einführung eines Notarztsystems allein für das Einsatzgebiet des Kantonsspitals Liestal jährlich rund 700'000 Franken kosten würde, was als unverhältnismässig taxiert worden sei.
Den
zweiten Teil
der Frage könne er dahingehend beantworten, dass ein Leistungsabbau bis jetzt nicht geplant sei, zumal der Kostenaufwand des gegenwärtigen Systems verantwortbar erscheine.
Zum
dritten Teil
der Frage sei zu sagen, dass man im Baselbiet eigentlich beide Systeme habe. Der Kantonsarzt habe kürzlich die bestehenden Verträge mit allen Beteiligten neu abgestimmt. Die Angliederung eines Rettungsdienstes an ein Spital habe sich bewährt, denn die Qualität der Einsätze sowie die Schulungs- und Betreuungsmöglichkeiten seien optimal. Auch in Bezug auf die Kosten habe man eine gute Übersicht, so dass sich keine Änderung aufdränge.
Eva Chappuis
dankt für die befriedigende Antworten.
Rosy Frutiger
möchte wissen, wie oft man zwei A1-Equipen gleichzeitig hätte einsetzen können sollen.
Regierungsrat Eduard Belser
ist dies nicht bekannt. Hingegen könne er sagen, wie oft in den Jahren 1995 und 1996 Equipen bei einem Schwierigkeitsgrad von grösser als 8 nach RTS und grösser als 5 nach NAKA zum Einsatz gelangt seien, nämlich A1 74 bzw. 88 mal und A2 14 bzw. 23 mal. Ob bei Überschneidungen der Einsatz einer geringeren Qualifikation Auswirkungen gehabt habe, wisse er nicht.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
14 97/10
Motion der FDP-Fraktion vom 23. Januar 1997: Bericht des Regierungsrates über die Beurteilung der Attraktivität des Kantons Basel-Landschaft im Wettbewerb zwischen Wirtschaftsstandorten
Regierungsrat Eduard Belser
gibt bekannt, dass die Regierung bereit sei, die Motion in Form eines Postulats entgegenzunehmen, weil sie einen solchen Bericht als Grundlage für eine
Wirtschaftsdebatte
in absehbarer Zeit präsentieren werde. Er könne aber heute schon sagen, dass für jemand, der aufmerksam Zeitungen lese, dabei nichts Sensationelles und absolut Neues herauskommen werde.
Hansruedi Bieri
ist es grundsätzlich egal, ob der Bericht aufgrund einer Motion oder eines Postulats erstellt werde. Die Regierung müsse das Rad nicht neu erfinden, sondern sie könne auf Vorhandenes zurückgreifen und es zusammenfassen. Für den Zustand eines Wirtschaftsstandortes seien nebst der Regierung und dem Landrat auch die Gemeinden und die Branchen verantwortlich, doch komme man in der Politik nicht darum herum, sich mit diesen Fragen zu beschäftigen. Die FDP-Fraktion lege weniger Wert auf eine spektakuläre Wirtschaftsförderungsschau als auf eine reale Beurteilung der Attraktivität dieses Kantons im Wettbewerb der Wirtschaftsstandorte und erwarte vom Bericht, dass er sich als Grundlage für eine Schwergewichtssitzung zu diesem Thema eignen werde. Da die nächsten Vorstösse bis und mit Traktandum Nr. 20 ebenfalls in diesem Zusammenhang ständen, schlage er vor, sie nicht heute zu behandeln, sondern zusammen mit dieser Motion, gegen deren Umwandlung seine Fraktion nichts einzuwenden habe, im Sinne des Verfahrenspostulats 97/15 gesamthaft an die zu beauftragende Kommission oder zu bildende Spezialkommission zu überweisen.
Bruno Krähenbühl
spricht sich namens der SP-Fraktion für eine Überweisung als Motion oder als Postulat aus. Sie knüpfe an den zu erarbeitenden Bericht gewisse Erwartungen, vor allem, dass er auch die bereits vorliegenden einschlägigen Untersuchungen anderer Institutionen in die Betrachtung einbeziehe, konkret nachweise, wo ein Handlungsbedarf bestehe, also kurz gesagt auf sämtliche Standortfaktoren eingehe.
Regierungsrat Eduard Belser
erwidert, dass eine Aufbereitung von Fachstudien im Sinne des Votums von Bruno Krähenbühl nicht zuletzt den finanziellen Rahmen sprengen würde. Der Bund habe schon einmal mit verschiedenen Kantonen eine solche Übung durchgezogen und einige hunderttausend Franken dafür ausgegeben. Zudem reiche die der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion dafür zur Verfügung stehende halbe Stelle für solche Unterfangen schlicht nicht aus. Sie könne die Standortattraktivität nur in einem begrenzten und vergleichbaren Umfeld messen sowie den Handlungsbedarf und die bestehenden Möglichkeiten aufzeigen, mehr nicht.
://: Die in ein Postulat umgewandelte Motion wird grossmehrheitlich überwiesen.
15 97/15
Verfahrenspostulat der FDP-Fraktion vom 23. Januar 1997: Einsatz einer Kommission oder Spezialkommission zum Thema attraktiverer Wirtschaftsstandort gegen Arbeitslosigkeit
16 97/12
Postulat von Remo Franz vom 23. Januar 1997: Schaffung von Anreizen für neue Arbeitsplätze
17 97/2
Motion der FDP-Fraktion vom 9. Januar 1997: Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen durch Verbesserung der Standortbedingungen: Optimierung der wirtschaftsrelevanten Verwaltungsprozesse
18 97/11
Postulat von Adrian Ballmer vom 23. Januar 1997: Koordination und Vereinfachung der Entscheidverfahren bei der Erstellung von Bauten und Anlagen
19 96/259
Postulat von Andres Klein vom 28. November 1996: Baubewilligungen über 2 Monate ausgestellt
20 97/19
Motion von Remo Franz vom 6. Februar 1997: Kostenpflichtige Einsprachen beim Baugesetz
Landratspräsident
Erich Straumann
stellt fest, dass die Motionär bzw. Postulanten der Traktanden Nr. 15 bis und mit Nr. 20 mit dem von Hansruedi Bieri in seinem Votum zu Traktandum Nr. 14 gemachten Vorschlag und somit mit einer summarischen Überweisung an die Regierung einverstanden seien.
://: Die Vorstösse 97/15, 97/12, 97/2, 97/11, 96/259 und 97/19 (s. Traktanden Nrn. 14 bis 20) werden einstimmig gemäss Antrag von Hansruedi Bieri zur Vorprüfung überwiesen.
Die nächste Landratssitzung findet statt am 24. April 1997, 14.00 Uhr
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