LR Protokoll 25. März 1999 (Teil 5)

Protokoll der Landratssitzung vom 25. März 1999



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9 98/143
Berichte des Regierungsrates vom 18. August 1998 und der Justiz- und Polizeikommission vom 4. März 1999: Revision des Gesetzes betreffend die Strafprozessordnung (StPO). 1. Lesung

Fortsetzung der Vormittagssitzung.

Bruno Steiger: Wir Schweizer Demokraten bestreiten nicht, dass im Hinblick auf die Schaffung eines Kantonsgerichtes sowie auch aus verfahrensökonomischen Gründen eine Revision der Strafprozessordnung Sinn macht. Nach wie vor sind wir aber der Meinung, dass eine Revision der StPO zu diesem Zeitpunkt nur Sinn macht, wenn sie mit der angestrebten Realisierung von einem Kantonsgericht kompatibel ist, was beim vorliegenden Kommissionsverfassungsentwurf nicht unbedingt behauptet werden kann.

Aus verfahrensökonomischer Sicht beurteilen wir die Abschaffung der Polizeigerichte, das Bussenanerkennungsverfahren, die Erhöhung von der Spruchkompetenz vom Gericht, die Einsetzung des Strafgerichtspräsidium als Einzelrichter sowie die Abschaffung der Überweisungsbehörde grundsätzlich positiv.
Ganz im Gegensatz zu einer knappen Kommissionsmehrheit geben wir der Zuteilung der Strafbefehlskompetenz an die Staatsanwaltschaft bei Vergehen und Verbrechen, sowie bei Übertretungen die Freiheitsstrafe auszusprechen, den Vorrang. Zum einen sind die nötigen Kapitalkapazitäten bei der Staatsanwaltschaft schon vorhanden, zum anderen ist es nicht wünschenswert, dass die Statthalterämter als Strafverfolgungsbehörde und zugleich als Richter fungieren. Eine weitere personelle Aufblähung der Statthalterämter wäre die Konsequenz. Die Staatsanwaltschaft muss sich mit diesen Fällen sowieso noch einmal eingehend beschäftigen, was schlussendlich jeglicher glaubwürdigen Effizienz und Kostengünstigkeit widerspricht.

Bei diesem Thema möchte ich darauf hinweisen, dass sich die Diskussion um die weitere Aufrechterhaltung der fünf Statthalterämter nicht in erster Linie um das Politische dreht, sondern dass gewisse Parteien ihre Pfründe halten können.
Im Hinblick auf die Schaffung eines Kantonsgerichtes streben die Schweizer Demokraten die Abschaffung der Bezirkstatthalterämter zugunsten eines kantonalen Untersuchungsrichteramtes an. Die Einführung eines Haftrichters kommt bei der SD nur bei einem einstufigen Verfahren in Frage.
Die SD hofft auf das einstufige Verfahren.
Sabine Pegoraro liess in der Morgendebatte verlauten, dass ein Haftrichter viel Geld koste. Der erste Staatsanwalt der Stadt Basel behauptet das Gegenteil. Bei gewissen Delikten könne die Untersuchungshaft erspart werden, was auf die Dauer einen grosser Betrag ausmacht. Wem können wir da eher glauben, einem Staatsanwalt oder einem Strafverteidiger? Das sollte noch diskutiert werden.
Weiter machte sich die FDP-Landrätin für einen Anwalt in der ersten Stunde stark. Hier würden enorme Mehrkosten auf die Steuerzahler zukommen. Von der Anwaltskammer würde angestrebt, so viel Mandate wie möglich zu ergattern, auch wenn es sich um Offizialverteidigungen handelt. Mit dem Anwalt der ersten Stunde würde das Zeugnisverweigerungsrecht überdimensioniert ausgebaut.
Ein vorbehaltlose Kostenübernahme von Übersetzungskosten durch den Staat lehnen die Schweizer Demokraten ebenfalls ab.

Die Fraktion der Schweizer Demokraten ist für Eintreten. Sofern auf die Anträge in der Detailberatung nicht eingegangen wird, behalten sie sich vor, am Schluss der zweiten Lesung die ganze Vorlage abzulehnen.

Esther Maag gibt bekannt, dass die Grünen klar für die Rückweisung der Vorlage sind. Dies hat folgende Gründe: Der Zeitfaktor wurde von den Befürwortern als Grund für das Eintreten auf die Vorlage genannt. Für Esther Maag ist der Zeitfaktor kein Argument, eine halbherzige Sache zu machen. Wenn man sich schon so lange Zeit gelassen hat, dann kann es ihrer Meinung nach auch noch ein bisschen länger dauern.
Es wurde gesagt, dass mit der StPO-Vorlage Pioniergeist bewiesen worden ist. Das verkürzte Verfahren ist positiv, aber insgesamt ist die Vorlage nicht das, was man angestrebt hat; nämlich eine moderne Gesetzgebung. Für die Landrätin ist es eine Gesetzgebung, die auf halbem Weg stehengeblieben ist.

In der ganzen Sache gibt es einen Systemwiderspruch, dieser betrifft das ein- respektive zweistufige Verfahren. In moderner Gesetzgebung, wie zum Beispiel der Basler StPO entschied man sich für das einstufige Verfahren. Im Sinne von nachbarschaftlicher Zusammenarbeit kann es nur von Vorteil sein, wenn der Kanton Baselland sich auch für ein einstufiges Verfahren entscheidet. Hier gibt es sicher auch alte Pfründe zu verteidigen, wie das bereits erwähnt wurde, zum Beispiel die Statthalterämter. Diese braucht es nicht mehr, da könnte Geld gespart werden.
Hiermit kann auch die Frage der Strafbefehlskompetenz beantwortet werden. Momentan liegt die Strafbefehlskompetenz zum Teil bei der Staatsanwaltschaft, zum Teil beim Statthalteramt. Die Grünen sind klar für die Strafbefehlskompetenz bei der Staatsanwaltschaft, nicht bei den Statthalterämtern.

Das Hauptkriterium für die Ablehnung der Vorlage ist das fehlende Haftrichteramt in der jetzigen Vorlage. In der Kommission hat Esther Maag den Antrag für dieses Amt gestellt, die SP-Fraktion verfasste im November 1998 einen entsprechenden Vorstoss.

Ein weiterer wichtiger Punkt für die Ablehnung ist der ganze V-Personen-Einsatz. Die Grünen haben von Anfang an gegen diesen opponiert.

Das Zeugnisverweigerungsrecht, so wie es jetzt in der Vorlage ist, wird einer modernen Situation von Berufsgruppen nicht gerecht, weil es sich auf eine Berufsgruppenauswahl aus den 30er Jahren bezieht. Damals gab es beispielsweise Berufe wie Psychologen und Soziologen noch nicht.

Bei all dieser Kritik gibt es aber auch ein paar positive Punkte in der Vorlage, betont Esther Maag. Das abgekürzte Verfahren begrüssen die Grünen, ebenso dass eine Zweiteilung der Hauptverhandlung möglich ist. Eine Richterin/Richter der ersten Stunde beurteilt Esther Maag ebenfalls als positiv, weil das nach ihrer Ansicht keine Verteuerung ist. Die Richterin/Richter der ersten Stunde ist ein Schritt gegen das organisierte Verbrechen.

Formalitäten wie Abschaffung vom Polizeibericht, Verfahrensgericht statt Überweisungsbehörde und die Benutzerfreundlichkeit sind ebenfalls Vorteile der StPO-Vorlage. Auch dass Anpassungen an die Europäische Menschenrechtskonvention und an das Opferhilfegesetz Eingang gefunden haben, sind positive Punkte in der Vorlage. Diese sollen auch in einer neu zu schaffenden Vorlage wieder vorhanden sein.

Aufgrund der Grundkritikpunkte - das zweistufige Verfahren, der fehlende Haftrichter und der Einsatz von V-Personen - plädieren die Grünen für die Rückweisung der Vorlage.

Peter Tobler ist der Ansicht, dass die neue StPO nicht so schlecht sein kann, wie sie in einzelnen Voten der Parteisprecher gemacht wurde. Er hält die Verhinderungsstrategie der SP für falsch, ebenfalls die grundsätzlichen Begründungen für die Ablehnung der Vorlage.

Die SP verlange, dass die Regierung den Fahrplan über das geplante Kantonsgericht herausgibt. Es ist nicht lange her, seit man diese Grundzüge ziemlich einstimmig - die Fraktionssprecher waren alle dafür - angenommen hat im Landrat.

Die Diskussionen um die StPO-Vorlage erinnern Peter Tobler an Bauprojekte: Wenn in einem überbauten Gebiet neu gebaut wird, dann hat es unendlich viele Einschränkungen und Sachzwänge. Wenn eine ganz neue Strafjustiz aufgebaut werden könnte, dann könnten alle Ideen geprüft und zum Teil verwirklicht werden - es könnte eine revolutionäre Gesetzgebung geschaffen werden. Aber die StPO muss für die reale Welt mit ihren Einschränkungen und Sachzwängen reformiert werden.

Der Landrat ruft in Erinnerung, dass einzelne Stellen der StPO, wie das Aufsichtsrecht der Staatsanwaltschaft gegenüber den Statthalterämtern, EMRK- widrig sind und früher oder später wieder Anlass zur Diskussion geben werden.
Der Landrat plädiert dafür, der Vorlage zuzustimmen.

Bruno Krähenbühl ist davon überzeugt, dass die StPO eine der wichtigsten Vorlagen ist, die im Parlament behandelt wird. Die StPO ist das Basisgesetz der Strafjustiz, eines der wichtigsten Gesetze für die dritte Gewalt. Für die SP ist es ein grosses Anliegen, dass sich mehr Personen von der eigenen Partei hinter eine neue StPO stellen können. Leider ist es nach Meinung des SP-Landrates innerhalb der Justiz- und Polizeikommission nicht gelungen, den nötigen Konsens herzustellen. Bruno Krähenbühl ist der Ansicht, dass in der Kommission ein Blockdenken geherrscht hat. Dieses konnte nicht aufgeknackt werden, um sachlich über gewisse Themen zu diskutieren.

Ein Konsens wurde seiner Meinung nach nicht gefunden, weil die Regierung und auch die Kommission ihre eigenen „Gärtlein" zu fest verteidigten. Unter dem Titel „Wahrung der Traditionen" hatten wirkliche Neuerungen keine Chance. Die Abläufe wurden mehr der Tradition verpflichtet, als der Effizienz. Sowohl die Regierung als auch die Kommission haben es seiner Ansicht nach verpasst, für die Revision zukunftsträchtige Zielvorgaben zu formulieren.

Für die SP war eines immer klar: das Ziel der Revision muss sein, die Strafjustiz in den Stand zu versetzten, alle Formen von Kriminalität effizient und zeitgemäss zu bekämpfen, und zwar unter voller Wahrung der Rechtsstaatlichkeit. Wenn man sich dieses Ziel setzt, dann gibt es sofort gewisse Anschlussfragen, die man angehen und beantworten muss: Sind unterschiedliche Verfahren in der Strafverfolgung in einer zusammenhängenden Wirtschaftsregion, wie die Nordwestschweiz, noch sinnvoll und tauglich für das nächste Jahrtausend? Ist der Halbkantönligeist in der Strafverfolgung noch zu verantworten? Ist es sinnvoll, in den beiden Halbkantonen Baselland und -Stadt mit zwei völlig verschiedenen Verfahren zu arbeiten? Ist es klug, in der StPO zwei verschiedene Verfahren - ein- und zweistufig festzulegen?
Bei diesen Fragen hat die SP grosse Zweifel an der Vorlage. Im weiteren müsse überlegt werden, ob die organisatorischen Strukturen von der Strafverfolgungsbehörde noch zweitgemäss sind. Diese Frage wurde in der Kommission gestellt, aber die Regierung schlug die Türe vor der Nase zu, indem sie meinte, dass sei kein Diskussionsstoff. Der Landrat wirft weitere Fragen auf: Sind im kommenden Jahrhundert für eine effiziente Bekämpfung der Kriminalität fünf Statthalterämter plus BUR wirklich noch dienlich? Ist mit der enormen Dezentralisation eine Professionalisierung der Kriminalitätbekämpfung noch gewährleistet?
Für alle diese wichtigen Fragen war man nicht bereit, eine vertiefte Diskussion zu führen. Aus der Sicht der SP hat sich die Gestaltungskraft der Regierung in einer „Pflästerlipolitik" erschöpft. Alleine aus der Tatsache, dass es nicht einmal möglich geworden ist, den altertümlichen Begriff Statthalteramt zu eliminieren, zeigt Bruno Krähenbühl, wie wenig Wagemut hinter dieser Vorlage steht.
Es geht seiner Meinung nach nicht um Glaubensfragen, sondern darum, ob glaubwürdig allen Formen der Kriminalität der Kampf angesagt wird. Das erwartet die Bevölkerung vom Landrat.

Für die SP ist klar, dass in allen Phasen des Verfahrens ein sehr hoher Standard an Rechtsstaatlichkeit vorausgesetzt werden muss. Die Freiheit wird heute, so empfindet der SP-Landrat, nicht vom Staat bedroht, sondern von den Verbrechern, vor allem von Kriminellen gegen die Gesellschaft, den Drogenkartellen, den Zuhälterringen und auch von immer gewalttätigeren Einzeltätern.
Bruno Krähenbühl bittet aus diesen Gründen, die Vorlage abzulehnen.

Franz Bloch entschuldigt sich dafür, dass er in der Morgensitzung aus einem Kommissionsprotokoll zitiert hat. Zum Votum von Peter Tobler meint Franz Bloch, eine gegenteilige Ansicht nicht zu verstehen, heisse noch lang nicht, dass diese falsch sei.

Ursula Jäggi reagiert auch auf Peter Toblers Worte. Sie ist der Meinung, dass er den Schwarzen Peter einfach auf die andere Seite geschoben hat. Aber wenn im Kommissionsbericht geschaut werde, wie die Entscheide herausgekommen sind, dann seien mehrere mit Stichentscheid vom Präsidenten getroffen worden. Da werde klar, dass es auf der rechten Seite ein Blockdenken gab und dass es keine Bereitschaft gab, Kompromisse einzugehen. Darum ist auf der linken Seite diese Haltung gegen die Vorlage entstanden. Die SP fordert eine moderne StPO.

Peter Tobler erklärt, dass die Zahl der Statthalterämter im Gerichtsorganisationsgesetz geregelt wird. Was mit der StPO einmal als Systementscheid gemacht wird, ist, ob man das ein- oder zweiteilige Verfahren wählt. Mit der gleichen StPO kann das zweiteilige Verfahren mit einem, zwei oder drei Untersuchungsrichterämtern gemacht werden.

Vehement wehrt sich Peter Tobler gegen das Blockdenken auf der rechten Seite - das sei schlicht nicht wahr. Ein Beispiel sei ein Anliegen, welches ursprünglich von der SP stark vertreten wurde, der Anwalt der ersten Stunde. Dieser wurde in die Vorlage aufgenommen. Das sei ein typischer Kompromiss gewesen.

Theo Weller
versteht die Haltung der SP nicht. Auf dem Leuenberg habe eine Tagung und in der Kommission eine Eintretensdebatte stattgefunden. Erst in der zweiten Lesung fingen die Kritiken an. Das sei für ihn unlogisch.

Adrian Ballmer spricht die angeblichen Blöcke an. Diese seien nicht immer gleich gewesen. Immer wieder seien in der Kommission andere Koalitionen aufgetreten.

Sabine Pegoraro bittet den Landrat, die Vorlage nicht an der Justizaffäre aufzuhängen. Das sei ein Einzelfall gewesen, der mit der Vorlage nichts zu tun hat.

Franz Bloch ist der Ansicht, dass es gerade die Justizaffäre ist, die eine andere Optik in das Verfahren hineingebracht hat. Es ist seiner Meinung nach nicht einfach ein unglücklicher Einzelfall gewesen. Gerade diese Justizaffäre zeigt auf, dass die Sicherungen in dem System, welches jetzt funktioniert, zu optimal sind. Ende des Jahrtausends soll eine StPO aktiv sein, die nicht zu optimal, sondern optimal ist.
Bei der Justizaffäre ist es nicht einfach ein unglücklicher Einzelfall, menschliches Versagen, sondern das System, die Kontrolle, die versagt haben.

Dieter Völlmin weist darauf hin, dass die Diskussion eine emotionale Wende genommen hat, die er bedauert. Die Kontrollinstanzen sind vorhanden, auch im Entwurf der neuen Vorlage. Auf dem Gebiet der StPO einen Konsens zu finden, welcher allen entspricht, ist für den Kommissionpräsidenten ein Ding der Unmöglichkeit. Er ist davon überzeugt, dass dies mit den verschiedenen Weltanschauungen zu tun hat. Im Landrat werden verschiedene vertreten. Es genügt ein Hinweis, dass die Geschichte der Revision der StPO dreissig Jahre alt ist. Warum ging es so lange? Genau darum, weil es nicht möglich ist, etwas zu entwerfen, was allen entspricht.

Es ist nach der Meinung des Kommissionspräsidenten nicht ganz fair, nach Beendigung einer Vorlage zu sagen, dass die Kommission nicht bereit gewesen ist, grundlegende Fragen zu diskutieren. Dieter Völlmin weist auf das Zitat von Franz Bloch aus dem Kommissionsprotokoll in der Morgensitzung hin. Dort hat Franz Bloch ein Votum zitiert, in welchem Dieter Völlmin eine grundlegende Frage angeschnitten hat.

RR Andreas Koellreuter fragt sich ab und zu, ob man es hier mit der Vorlage der „Marschhalte" zu tun hat. 1941 ist die geltende StPO in Kraft gesetzt worden. In den 70er Jahren hat man das erste Mal das Gefühl gehabt, man müsse eine Revision machen. 1973 lief die erste Runde über die Bühne. Dort wurde die Angelegenheit so kontrovers behandelt, dass das Thema nach einiger Zeit wieder begraben wurde. 1985 wurde der Faden wieder aufgenommen und das nächste Begräbnis folgte relativ rasch. Genau die Diskussionen, die jetzt im Landrat stattfinden, haben schon einige Male stattgefunden, allerdings nicht im Parlament, sondern in vorberatenden Kommissionen, verwaltungs- und gerichtsintern.

1991 wurde Andreas Koellreuter in sein Amt gewählt. In seiner Amtsperiodenplanung stand, dass die Inkraftsetzung der neuen StPO bis Ende der Amtsperiode statt- finden solle. Dann kam die Strukturanalyse des Gerichtes dazwischen, die StPO trat ins Hintertreffen.

Vor ungefähr vier Jahren fing die Befassung mit der neuen StPO wieder intensiv an. Dort wurde gezeigt, wie das Vorgehen sein soll:

- BUR
- StPO
- Vormundschaftswesen
- Kantonsgericht
- Bezirksgericht

Festgehalten wurde, um auf das Votum von Bruno Krähenbühl hinzuweisen, dass die Statthalterämter später einmal Untersuchungsrichterämter heissen werden.

Der Regierungsrat würde es sehr begrüssen, wenn mit der neuen StPO so bald als möglich gearbeitet werden könnte. Ein weiterer Marschaufenthalt bedeute, dass es wieder Jahre geht, bis eine neue Vorlage auf dem Tisch liegt. Es müsste wieder von vorne angefangen werden.
Danken möchte der Regierungsrat der Kommission für die seriöse und intensive Arbeit. Die Kommission machte viele Hearings, lud Personen an die Sitzungen ein. Die Beschäftigung mit der schwierigen Materie forderte von den Kommissionsmitgliedern einiges.

Andreas Koellreuter schneidet die Diskussion um den Haftrichter an. Wenn der Willen für eine Luxusvariante vorhanden ist, die eine halbe bis eine Million mehr kostet und gemäss EMRK nicht notwendig ist, dann sei das machbar. Daraus folge aber, dass die finanziellen Mittel dafür irgendwo beschafft werden müssen.

Soll an den Bezirksstrukturen, die nach wie vor verankert sind, gerüttelt werden? Der Regierungsrat hat gerade mit dem Zivilstandswesen erlebt, dass es sehr schwierig ist, die Gemeinden schon nur auf Bezirksebene zu vereinigen. Dieser Kampf müsste auch geführt werden, wenn die Bezirksstatthalterämter entfernt würden.

Zum Stichwort zweistufiges Verfahren: Es gibt die Möglichkeit ein einstufiges Verfahren zu machen. Aber der Beweis, dass dieses im Kanton Basel-Stadt so unwahrscheinlich viel besser läuft, müsse zuerst erbracht werden.

Der V-Personeneinsatz wurde mit einer notwendigen Vorrevision im Zusammenhang mit dem Polizeigesetz vorweggenommen. Darum sollte nach Meinung von Andreas Koellreuter aus der vorliegenden Vorlage keine „Lex-Klages" gemacht werden.

Die vorliegende Vorlage, hier sind sich der gesamte Regierungsrat mit der Mehrheit der Kommission einig, bringt Neues. In der Vorlage sind pragmatische Ansätze vorhanden, sie schafft mehr Effizienz. Die Effizienz ist vor allem wichtig für die Arbeit auf der strafrechtlichen Seite. Auch ist das vorliegende Gesetz EMRK-konform.
Andreas Koellreuter bittet, den Rückweisungsantrag zurückzuweisen.

Landratspräsident Claude Janiak lässt über die beiden Rückweisungsanträge abstimmen, der eine ist von der SP-Fraktion und der andere von Esther Maag.

"Rückweisung der Vorlage 98/143 an die Regierung mit der Auflage eine Vorlage analog BS auszuarbeiten mit einstufigem Verfahren und Haftrichteramt."


://: Die Mehrheit stimmt dem Eintreten auf die Vorlage zu.

Fortsetzung des Protokolls vom 25. März 1999


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