LR Protokoll 26. November 1998 (Teil 6)
Protokoll der Landratssitzung vom 26. November 1998
Zur Traktandenliste dieser Sitzung
Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
13a 98/247
lnterpellation von Esther Maag und Claudia Roche: Schulung der Kinder von Schutz suchenden AusländerInnen
Landratspräsident Claude Janiak weist darauf hin, dass die Interpellation am Morgen als dringlich erklärt wurde.
Regierungsrat Peter Schmid : Auf die Fragen von Frau Maag und Frau Roche hin will ich kurz den Ablauf schildern, was die Regierung zusammen mit dem kantonalen Koordinationsstab für Kinder, die unter die Kategorie „Schutzsuchende" fallen, vorsieht. Wenn Kinder diese Durchgangseinrichtungen verlassen und unter die Betreuung der Gemeinden fallen, sind diese gehalten, die Kinder alle dem Schulinspektorat zu melden. Damit ist aus der Sicht der Regierung die Meldepflicht, die in einer speziellen Verordnung festgehalten ist, erfüllt. Das Schulinspektorat nimmt eine Triage vor: Bei jedem einzelnen Kind muss überprüft werden, ob es wirklich unter die Kategorie Schutzsuchende oder ob es unter die Kategorie „übrige Fremdsprachen" fällt, wenn es sich beispielsweise um ein Kind von Asylsuchenden im Sinne des Asylverfahrens handelt. Alle Kinder, die nicht unter die Kategorie Schutzsuchende fallen, gehen in die eine Richtung, alle anderen werden normal eingeschult mit dem Ziel des längeren Aufenthalts in der Schweiz. Für diese Kinder, die in die Sparte Schutzsuchende fallen, haben wir ein Spezialvorgehen. Dieses hat eine andere Zielsetzung: nach wie vor ist die Rückkehr dieser Kindern und auch der Erwachsenen das prioritäre Ziel dieser Menschengruppe.
Drei Einschulungsdaten sind vorgesehen:
Der 1. Dezember 1998, der 4. Januar 1999 und der 1. Februar 1999. An diesen Tagen werden Beschlüsse getroffen, in welcher Art und Weise diese Kinder unterrichtsmässig betreut werden. Vorgesehen ist ein spezieller Stoffplan, wenn immer möglich in der albanischen Muttersprache. Deutschkenntnisse werden mit der Zielsetzung vermittelt, dass sich die Kinder im Alltag ihrer speziellen Situation zuechtfinden.
Der Unterricht wird im Idealfall von Frauen und Männer aus dem Herkunftsland erteilt. Wenn ausreichend solche Damen und Herren gefunden werden, dann werden sie gemäss Einstufung vom LehrerInnen-Funktionskatalog entlöhnt. Sie würden unter die Kategorie Stellvertreterinnen / Stellvertreter fallen. Diese Kosten übernimmt der Kanton.
Vorgesehen ist als weiteres wichtiges Datum der 31. März 1998. Die Phase II, die Phase der ausserordentliche Lage, ist dann abgeschlossen. Ende März muss entschieden werden, ob sich die Gesamtsituation so entwickelt hat, dass entweder unmittelbar eine Heimkehr möglich oder vorgesehen ist. Das würde zum Abbruch des speziellen Unterrichts dienen oder mindestens einem teilweisen Abbruch.
Sollte aber die Lagebeurteilung Ende März ergeben, dass eine völlig neue Situation entsteht, denn wird auch das schulungsmässige Betreuungsprogramm verändert. Die Regierung kann heute noch keine Lagebeurteilung vornehmen in Bezug auf den März 1999, aber als Datum für die Beurteilung ist dieser Monat vorgesehen.
Landratspräsident Claude Janiak fragt die Interpellantinnen, ob sie einverstanden sind oder ob sie die Diskussion beantragen.
Esther Maag beantragt die Diskussion.
://: Die Diskussion wird bewilligt.
Esther Maag: Ich danke für die Ausführungen. Sie haben von zwei verschiedenen Sorten von Flüchtlingen geredet, aber es gibt doch gar nicht zwei verschiedene Status von Leuten, die hereinkommen. Ist dies nicht eine willkürliche Entscheidung? Und was passiert mit denjenigen, die nach dem 1. Februar kommen? Es sind längst nicht nur Albaner und Albanerinnen, die kommen. Wird es daher auch
andere als albanische Lehrkräfte haben?
RR Peter Schmid: Zu der letzten Frage bitte ich den Beteiligten soviel Vertrauen zu schenken, dass wirklich nur ein albanischsprachiger Unterricht für die Gruppen vorgesehen ist, die albanisch können. Es ist klar, dass wenn sich eine grössere Gruppe ergibt, für welche eine Lehrperson in der entsprechenden Sprache gefunden wird, das dort die analoge Lösung wie bei den Albanischsprachigen gilt.
Das Ganze ist komplex. Die Regierung kann heute nicht versprechen, dass in jeder denkbaren Sprache eine geeignete Lehrperson gefunden wird.
Es gibt diese zwei Kategorien, beispielsweise den Asylantenstatus und den Asylsuchenden. Die Menschen, welche die meisten aus Kosovo sind, fallen jetzt in die Gruppe der sogenannten Schutzsuchenden mit einem extra verkürzten Verfahren, das ist identifizierbar.
Ende März findet eine Neubeurteilung der Situation statt. Es wird nicht am 31. März die Situation beurteilt, sondern auf dieses Datum hin. Sehen wir am 1. Februar beispielsweise, es braucht noch einmal ein weiteres Datum für weitere Gruppen, dann legen wir ein solches fest. Es ist zum Beispiel denkbar, dass wir sagen, am 31. März wird auch noch einmal eine solche Gruppierung gemacht. Ich bitte sie zu sehen, dass Führen in ausserordentlichen Lagen heisst, immer wieder zu schauen, wie die Situation ist. Wir werden nicht stur auf ein solches Datum warten, nur weil es heute genannt worden ist.
Peter Brunner: Wieso übernimmt der Bund nicht diese Schulkosten? In welcher Höhe werden die Gesamtkosten gerechnet, die für den Kanton anfallen?
RR Peter Schmid: Der Bund übernimmt weitgehend diese Kosten. Ich kann jetzt keine Auskunft darüber geben, ob restlos alle Kosten vom Bund übernommen werden. Die Gemeinden müssen die Kosten für diese speziellen Lehrerinnen und Lehrer nicht selber tragen.
Claudia Roche: Ich sehe, dass dies eine schwierige Situation ist, die viele kreative Lösungen braucht. Ich finde es ausgezeichnet, dass Lehrkräfte aus dem eigenen Land unterrichten werden. Ich bin nicht ganz im Klarem wegen den Fremdsprachenklassen, ist das ein Thema nach dem 31. März? Wird bis zum 31. März in den Gemeinden unterrichtet mit den Landleuten und dann kommen diese regionalen Fremdsprachenklassen zum Tragen?
RR Peter Schmid: Das Angebot für fremdsprachige Kinder läuft normal weiter. Eine der Optionen der Lagebeurteilung Ende März ist, dass wenn Ende März festgestellt wird, dass diese Menschen sehr wahrscheinlich doch viel länger hierbleiben, dann werden wir überprüfen, ob es nicht sinnvoll ist zu sagen: Die Zielsetzung mit der Rückkehr lässt sich nicht einhalten. Dann kommt die Zielsetzung vom Normalangebot zum Tragen. Ich bitte zu sehen, dass diese beiden Angebote eine unterschiedliche Zielsetzung haben. Es ist nicht das Gleiche, wenn eine Gruppe Kinder hat, die voraussichtlich lange Zeit hierbleiben und integriert werden. Das ist eine andere Art der schulischen Begegnung, als wenn man sagt, diese Kinder bleiben voraussichtlich ein paar Wochen oder ein paar Monate hier.
Wie es weitergeht nach dem 31. März hängt von sehr vielen Faktoren ab.
Maya Graf: Es geht um den Status. So wie wir informiert sind, haben diese Leute aus Kosovo, die bei uns sind, den Status L, Asylbewerberin, Asylbewerber. Die Diskussion im Bund war, ob man da eine gesamthafte kollektive Aufnahme machen soll oder nicht. Das ist abgelehnt worden. Also haben diese Flüchtlingsfamilien alle den gleichen Status.
Nehmen wir an, eine Familie ist im August aus dem Kosovo gekommen. Sie ist als Asylbewerberfamilie hier, kommt in eine Gemeinde und kann die Kinder in der Gemeinde einschulen. Eine andere Familie, die im Oktober in die Schweiz gekommen ist, kommt unter die Kategorie "Schutzsuchende", die jetzt scheinbar im Kanton neu geschaffen wurde. Deren Kinder werden in die albanische Schule geschickt. Das gibt eine Verwirrung. Wer legt fest, ab wenn man Schutzsuchender und bis wenn man noch Asylsuchender ist? Und das würde dann auch die nächste Frage beinhalten: Die 50 anderen Nationen, die mit dem L zu uns kommen, die sind von dem ausgenommen. Das heisst, dass diese durch das normale Verfahren gehen?
RR Andreas Koellreuter: Ich werde etwas zum Status sagen. Es ist diskutiert worden, wie es mit dem grossen Zustrom weitergehen soll. Die Idee des Bundesrates war eine kollektive Aufnahme, aber das hätte international über die Bühne gehen müssen. Die anderen Länder haben nein dazu gesagt. Damit ist auch für die Schweiz klar, dass diese Flüchtlinge den ganz normalen Status haben. Jetzt muss an die grosse Mengen von Leuten, die kommen gedacht werden. Das braucht ausserordentliche Massnahmen.
RR Peter Schmid: Die gestellte Frage ist die berühmte Frage vom Datum. Die Menschen, die in der dummen Situation sind, dass sie einen Tag zu spät oder einen Tag zu früh gekommen sind. Da habe ich keine Patentlösung. Das Abklären von diesem Status übernimmt das Schulinspektorat, wobei ich präzise sagen muss, in dem kantonalen Koordiantionssstab gibt es ein Ressort für diese Fragen. Das wird von Mitarbeitern des Schulinspektorates betrieben. Ich gehe davon aus, dass diese Abklärung mit der nötigen Grosszügigkeit passiert, es muss hier eine menschliche Haltung eingenommen werden. Bis jetzt hat die Instruktion gelautet, dass ein Unterschied zwischen den Gruppen gemacht wird. Es gibt vom Bund ein verkürztes, vereinfachtes Verfahren, dass diese Flüchtlinge vorerst hier bleiben können. Die Kinder werden vorläufig geschult.
Nach unserer Einschätzung ist es gelungen, für viele Kinder eine einigermassen kindsgerechte Auffangorganisation anzubieten.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Colette Schneider, Landeskanzlei
Fortsetzung des Protokolls vom 26. November 1998