4 96/174
Berichte des Regierungsrates vom 20. August 1996 und der Justiz- und Polizeikommission vom 3. März 1997 und vom 14. Mai 1997: Revision des Gastwirtschaftsgesetzes. 2. Lesung
Fortsetzung
Detailberatung ab § 12
§§ 12 - 28: Kein Wortbegehren aus dem Rat
Regierungsrat Andreas Koellreuter
spricht noch die aus der ersten Lesung bekannte Tendenz an, das Parlament auch über die Verordnung in Kenntnis zu setzen. Der Justiz- und Polizeikommission habe er die Gebührenverordnung bekanntgegeben. Da sie aber nicht dem Zusatzbericht beigeheftet sei, gebe er sie hier mündlich bekannt.
Falls das Gesetz nach einer erfolgreichen Volksabstimmung in Kraft treten würde, ist geplant, lediglich eine Gebührenverordnung zu erstellen. Es soll nur noch sehr wenige Arten von Gebühren geben. Für Gastwirtschaftsbetrieb soll eine jährliche Gebühr erhoben werden. Sie beträgt für Betriebe bis 50 Plätze 100 Franken pro Jahr, für Betriebe bis 100 Sitzplätze 200 und für solche mit über 100 Sitzplätzen 300 Franken pro Jahr. Verfügungen werden je nach Aufwand mit einem Betrag zwischen 50 und 500 Franken berechnet, dazu gehört auch die erstmalige Verfügung. Für besondere Massnahmen, die mit mangelhafter Betriebsführung begründet werden, sind je nach Aufwand bis 3000 Franken vorgesehen. Die Alkoholabgabe beträgt je nach Umsatz 100 - 500 Franken.
Landratspräsident Erich Straumann
lässt über das Gastwirtschaftsgesetz abstimmen.
://: Der Landrat stimmt dem Gastwirtschaftsgesetz mit 37 zu 24 Stimmen zu.
://: Der Abschreibung des Postulates 92/205 von Max Kamber und der Motion 93/180 der landrätlichen GPK stimmt der Rat grossmehrheitlich zu.
8 97/41
Interpellation der CVP-Fraktion vom 6. März 1997: Tagesstruktur und Weiterbildung von jugendlichen Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen. Antwort des Regierungsrates
Landratspräsident Erich Straumann
zieht die Traktanden 8 - 10 vor, da Regierungspräsident Eduard Belser wegen anderweitigen Verpflichtungen den Rat früher verlassen muss.
Regierungsrat Eduard Belser
antwortet auf die Frage 1, wieviele jugendliche Asylbewerber und vorläufig Aufgenommene sich im Kanton Basel-Landschaft befinden, dass sich zur Zeit 469 Personen zwischen 15 und 25 Jahren aus 25 Nationen im Kanton aufhielten.
Die Frage 2, wieviele dieser Jugendlichen ohne Beschäftigung seien, kann die Regierung nicht ohne Detailerhebung bei den Gemeinden beantworten.
Die Frage 3, ob für diese Jugendlichen im Kanton Weiterbildungskurse angeboten werden, verneint der Regierungsrat. Angesichts der gegenwärtigen Situation mit Arbeitslosenprogrammen und Beschäftigungsprogrammen für ausgesteuerte Personen seien die Gemeinden kaum in der Lage, auch noch für eine dritte Gruppe spezielle Programme zu organisieren.
Frage 4, ob die Regierung allenfalls bereit wäre, Projekte in dieser Richtung zu lancieren und finanziell zu unterstützen, beantwortet Regierungsrat Belser mit dem Hinweis, im Moment würden im kantonalen Fürsorgeamt Erfahrungen anderer Kantone gesammelt, welche bereits vom Bundesamt für Flüchtlingswesen mitfinanzierte Programme durchgeführt haben. Welche Konsequenzen eine Durchführung im Kanton Basel-Landschaft hätte, sei noch nicht absehbar. Grundsätzlich aber beständen Bedenken wegen der hohen Belastung der Gemeinden. Vorstellbar wären Modelle, bei denen der Kanton Regie führt. Wer allerdings schon länger im Rat sei, erinnere sich, dass solche Ersatzvornahmen durch den Kanton nicht immer zu glücklichen Resultaten geführt hätten.
Klar aber sei, dass die freiwillige Rückkehr, beziehungsweise die Erleichterung der Rückkehr das Ziel sein müsse und dass dazu auch Eigeninitiative, Arbeitswille und die Fähigkeiten der Jugendlichen gefördert werden müssten im Hinblick auf einen Neuanfang im Heimatland. Es solle eine Verkürzung des Aufenthaltes in der Schweiz erreicht werden und es dürfe keinesfalls so sein, dass für Jugendliche ohne Aufenthaltsstatus die Integration gefördert werde. Im Moment gebe es im Kanton in diesem Sektor - nicht nur bei den Jugendlichen - eine akute, schwierig zu bewältigende Problemsituation.
Marcel Metzger
dankt für die ausführliche Antwort des Regierungspüräsidenten. Er stellt fest, dass die CVP Fraktion ähnliche Überlegungen angestellt hatte. Eine schriftliche Beantwortung habe seine Fraktion nicht verlangt, um die Verwaltung streng zu beschäftigen, vielmehr habe sich bei einer Versammlung der Anlaufstelle Baselland herausgestellt, dass kaum Informationen vorhanden sind, um wieviele Personen es sich handle. Aus dieser Überlegung heraus leitete die Fraktion ein allgemeines Interesse ab.
9 97/14
Postulat von Daniel Müller vom 23. Januar 1997: Internet-Auftritt des Kantons Basel-Landschaft
Andres Klein
erkundigt sich, bis wann der Bericht vorliegen werde.
Regierungsrat Eduard Belser
wagt sich nicht aufs Glattgleis, er hofft aber, den Bericht Ende Jahr oder Anfang 1998 präsentieren zu können.
://: Da keine weiteren Wortbegehren anstehen, wird das Postulat stillschweigend an die Regierung überwiesen.
10 97/54
Motion von Eva Chappuis vom 20. März 1997: Bedarfsgerechte Kinderzulagen
Landratspräsident Erich Straumann
bittet Regierungspräsident Eduard Belser zu erläutern, warum die Regierung Ziffer 1 ablehnt und Ziffer 2 als Postulat entgegennehmen will.
Regierungsrat Eduard Belser
führt aus, beide Anliegen der Motion seien der Regierung nicht unsympathisch. Auch auf Bundesebene gäbe es Vorstösse, die Kinderzulagen neu zu konzipieren. Zum Vorschlag, "ein Kind, eine Zulage" und zwar unabhängig von der Erwerbstätigkeit, habe die Regierung in ihrer Vernehmlassung positiv Stellung bezogen, weil genau dort, wo keine Beschäftigung vorhanden sei, heute eher Not entstehe. Allerdings vertrete die Regierung die Auffassung, dass die Höhe der Zulage in den Kantonen festgelegt werden sollte, weil es unterschiedliche Verhältnisse gäbe und auch unterschiedliche organisatorische Aspekte zu berücksichtigen seien.
Obwohl die Neuregelung in Genf bereits eingeführt sei, müsse sie gesamtschweizerisch erfolgen. Zurückhaltend sei die Regierung, weil sie keinen Fürsorgetourismus auslösen und keine isolierte, kantonale Baselbieter Lösung vorschlagen möchte.
Die Anpassung der Kinderzulagen wolle die Regierung als Postulat prüfen. Als die Basler vor zwei Jahren ihre Kinderzulagen anpassten, sei im Wirtschaftsraum wieder eine unterschiedliche Situation zwischen den beiden Kantonen bezüglich der Kinderzulagen entstanden. In der Zwischenzeit sei die Entwicklung weitergeangen und der Kanton Baselland sei - vorsichtig formuliert - heute mit seinen Kinderzulagen tief ins Mittelfeld abgerutscht. Aus diesem Grunde sei die Regierung bereit zu prüfen, ob ein Anpassungsschritt im Kanton Basel-Landschaft gemacht werden sollte.
Eva Chappuis
kann die Haltung der Regierung nicht ganz verstehen. Sie bekenne sich zwar zum Prinzip, "ein Kind, eine Zulage", wie es der Kanton Genf vorgemacht habe, lehne es dann aber für den Kanton Basel-Landschaft mit der Begründung ab, man wolle keinen Sozialtourismus. Davor müsse man aber keinerlei Angst haben, weil Familien mit geringen Einkommen nicht flexibel seien. Viel entscheidender als die Kinderzulage sei für diese Familien die Höhe des Mietzinses. Sollte die Regelung dazu führen, dass wegen höherer Kinderzulagen Gutverdienende in den Kanton ziehen sollten, könnte das allen nur recht sein.
Die Initiative Fankhauser, die auf Bundesebene diese Lösung verlangte, sei schon im Jahre 1992 eingereicht worden. Der Nationalrat habe bereits zweimal die Frist für den Bericht erstreckt, so dass vor Ende 1998 kein definitiver Bericht zu erwarten sei und bis zur Umsetzung könne dann noch einmal viel Zeit verstreichen.
Obwohl sie nur Unverständnis für die Haltung der Regierung empfinde, sei sie bereit, zugunsten des zweiten Tei- les den ersten Punkt zurückzuziehen.
Susanne Buholzer
erklärt, die FDP Fraktion folge weder der Regierung noch überweise sie die Motion von Frau Chappuis. Die Fraktion sei sich aber bewusst, dass Familien mit Kindern finanziell stark belatet seien. Die Forderungen von Frau Chappuis, Kinderzulagen losgelöst von einem Arbeitsvetrhaltnis auszuzahlen, passten aber nicht in die heutige wirtschaftliche Situation. Zudem finde sie es nicht gut, dass ausgerechnet Baselland wieder eine Vorreiterrolle spielen solle, wenn doch das Thema auf Bundesebene diskutiert werde. Und schliesslich stehe die Frage im Raum, wer das alles bezahle.
Auch Punkt 2 könne die FDP Fraktion nicht überweisen, weil eine Erhöhung der Kinderzulagen im jetzigen Zeitpunkt absolut nicht vorrangig sei. Gewerbe und Unternehmen würden stark belastet und die Arbeitnehmer müssten sich so oder so nach der Decke strecken. Immerhin könnten als Vorteil im Kanton Baselland pro Kind 400 Franken bei den Steuern abgezogen werden, was in Basel nicht möglich sei.
Patrizia Bognar
erklärt im Namen der SVP/EVP Fraktion, ihre Mitglieder folgten dem Vorschlag der Regierung. Ihr sei die Motion nicht unsympathisch. Nach längerer Überlegung sei sie zur Überzeugung gelangt, ob nicht das System grundsätzlich falsch sei, wenn sehr gut Verdienende gleich viel erhielten wie wenig Verdienende. Familien mit geringen Einkommen müssten mehr Geld erhalten.
Peter Brunner
spricht sich im Namen der Schweizer Demokraten für die Überweisung als Postulat aus. Wenn man schon immer sage, wie marginal die Kinderzulagen eigentlich seien, müssten endlich auch einmal Zeichen für Familien mit Kindern gesetzt werden. In Basel-Stadt seien die Kinderzulagen höher, obwohl hier im Parlament immer gesagt wurde, man wolle kein Sonderzüglein fahren. Dafür hätte er von der Regierung doch gerne eine Begründung.
Roland Meury
hält einleitend fest, dass er von den höheren Kinderzulagen profitiere, da er in zwei Kantonen je ein Teilpensum belege. Mit 140 Franken pro Kind stehe der Kanton Basel-Landschaft an zweitunterster Stelle. Der Kanton Luzern bezahle für ein Kind bis zu 12 Jahren 165 und für ein Kind ab 12 Jahren 195 Franken. Recht müsse er Regierungsrat Belser geben, dass die Harmonisierung angestrebt werden müsse, doch die Haltung der Regierung empfinde er als sehr defensiv und knauserig; er verstehe nicht, warum nicht schweizweit ein Zeichen gesetzt und hier dem zweiten Punkt nachgegeben werde.
Regierungsrat Eduard Belser
bezeichnet den Antrag der Regierung, den Vorstoss als Postulat zu übernehmen, als sehr massvoll. Basel habe unter dem Druck einer Initiative damals einen Schritt getan. Er möchte persönlich nicht in die Geschichte eingehen als einer, der die Kinderzulagen im Kanton Basel-Landschaft an das Ende der Tabelle gebracht habe.
Rita Bachmann
berichtet, die CVP Fraktion habe die Motion mit grossem Engagement diskutiert. Sie möchte Punkt 2 der Motion als Postulat überweisen. Frau Bachmann erinnert an die landrätliche Diskussion vor zwei Wochen zur Frage der Armutsstudie. Sie habe darauf hingewiesen, dass in den europäischen Ländern durchschnittlich 2 % des Bruttosozialproduktes für Familienpolitik aufgewendet werde, während sich die Schweiz mit 1 % begnüge. Sie habe betont, man müsste dann an diese Zahlen denken, wenn man daran ginge, Verbesserungen vorzunehmen. Gäbe man dem Postulat seine Stimme, könnte man in diesem Sinne jetzt einen Anfang machen.
Adolf Brodbeck
stört sich am Nivellierungsanspruch. Wenn man allein die Sozialzulagen von Kanton zu Kanton ansehe, so vergleiche man Äpfel mit Birnen. Schliesslich gehe es nicht an, nur einen kleinenTeil anzusehen und dabei das Ganze aus den Augen zu verlieren. Wenn man schon nivellieren wollte, müsste man die Kantonale Verwaltung auch dem Kinderzulagengesetz unterstellen. Hauptgrund der Ablehnung des zweiten Teiles bilde aber der Begriff der Sofortmassnahmen. Es störe doch sehr, in einem heiklen wirtschaftlichen Umfeld, in dem viele Unternehmungen auf sehr labilen Füssen ständen, von Sofortmassnahmen zu reden.
Eva Chappuis
erklärt sich bereit, den Begriff "Sofortmassnahmen" aus dem Text zu nehmen, den Vorstoss redaktionell abzuändern und zu sagen: AIch ersuche den Regierungsrat, dem Landrat eine Vorlage zur Erhöhung der Ansätze gemäss Dekret über die Kinderzulagen vom 9. November 1992 per 1. Januar 1992 zu unterbreiten.
Zur Zeit werde der Kanton Basel-Landschaft noch vom Kanton Thurgau unterboten. Die Systeme der einzelnen Kantone seien schwer untereinander vergleichbar. Gegen eine Angleichung habe sie nichts, bloss gegen Angleichnugen nach unten. Mit Lohn hätten die Kinderzulagen nichts zu tun, vielmehr stellten sie einen Beitrag an die Existenzsicherung unserer Kinder dar.
Hans Ulrich Jourdan
fühlt sich von der Aussage von Frau Chappuis herausgefordert, wenn sie sage, die Kinderzulagen hätten mit Lohn nichts zu tun. Kinderzulagen hätten mit Lohnkosten zu tun. Wenn er Offerten schreibe, sei er zu teuer, sobald er kostendeckend arbeiten wolle. Ein Grossteil des engeren und weiteren Baugewerbes sei nicht in der Lage und nicht gewillt, auch nur ein Promille mehr Lohnkosten auf die Preise zu überwälzen, es sei denn, man sei bereit, höhere Preise zu bezahlen und dies in der Konkurrenzsituation zu berücksichtigen. Wenn der Kanton Basel-Landschaft mit den Kinderzulagen am Schluss stehe, könne der Vergleich mit den Arbeitslosenzaheln herangezogen werden, dort stehe der Kanton nicht am Schluss.
Landratspräsident Erich Straumann
schreitet zur Abstimmung, da keine Wortbegehren mehr gestellt sind.
://: Der Landrat stimmt mit schwachem Mehr der Überweisung von Ziffer 2 der Motion Chappuis als Postulat an die Regierung zu.
6 97/17
Berichte des Regierungsrates vom 28. Januar 1997 und der Bau- und Planungskommission vom 5. Mai 1997: Erteilung eines Generellen Leistungsauftrages im Bereich des öffentlichen Verkehrs für die Jahre 1997 - 2001
Rudolf Felber
erklärt, die Bau- und Planungskommission habe die Vorlage an zwei Sitzungen diskutiert und verabschiedet. Die Rechtsgrundlage bildet das Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs, wo das Streckennetz, die Tarifpolitik, die Finanzen und das Betriebsangebot geregelt werden. Es handelt sich um den dritten Leistungsauftrag, in dem wiederum Angebotsverbesserungen sowohl bei der Schiene wie bei den Bussen geplant sind. Für diesen Leistungsauftrag müssen Kanton und Gemeinden jährlich 23, 6 Millionen Franken aufbringen. Gemäss revidiertem Eisenbahngesetz müssen die Kantone auch an den Regionalverkehr der SBB und an die Postautolinien Abgeltungen bezahlen. Die Bau- und Planungskommission hatte einen guten Eindruck von der Vorlage, brachte aber doch einige Abänderungen ein: Die Verknüpfung der Buslinien 34 und 37 hat sie auf den nächsten Leistungsauftrag der Jahre 2001 - 2005 verschoben; die Projektierung aber wird vorangetrieben, so dass der Landrat besser Einblick in die zur Zeit noch zu hohen Kosten nehmen kann. Bezüglich des Shuttle-Busses zwischen den beiden Kinderspitälern kam die Kommission zur Überzeugung, dass keine Nachfrage dafür vorhanden ist und dass durch ein gut ausgebautes Netz die Verbindung zu den beiden Spitälern sichergestellt ist. Die betroffenen Gemeinden wären auch nicht bereit, zusätzlich Abgeltungen zu entrichten.
Die Bau- und Planungskommission hat zur Kenntnis genommen, dass am 30. Mai die "Grüne Linie" Frick - Mulhouse eröffnet wird. Die Kommission hofft, dass von diesem Angebot rege Gebrauch gemacht wird.
Leider musste die Bau- und Planungskommission Kenntnis nehmen, dass die Teilspurstrecken Aesch - Grellingen und Grellingen - Laufen auf Doppelspur von den SBB aus Prioritätsgründen zurückgestellt worden sind.
Trotzdem ist die Bau- und Planungskommission überzeugt, dass im Sinne des Gesetzes zur Förderung des öffentlichen Verkehrs der Leistungsauftrag fortschrittlich und ausgewogen ist. Sie beantragt deshalb dem Rat einstimmig, dem abgeänderten Landratsbeschluss zuzustimmen.
Rolf Rück
bezeichnet die Vorlage namens der SP-Fraktion als ausgewogen, sparsam und mit den Gemeinden gut abgesprochen. Für verbesserungsbedürftig halte sie hingegen die Verbindung von Gelterkinden nach Basel und die Anschlussbedingungen für das Laufental. Ferner unterstütze sie den Kommissionsvorschlag, die Verknüpfung der Buslinien 34 und 37 nicht jetzt zu realisieren, weil die Abklärungen noch zu wenig weit gediehen seien, um den Einsatz von Biobussen wagen zu können, und verspreche sich von einer Einheitslinie Kosteneinsparungen.
Nicht einverstanden sei seine Fraktion mit der Streichung des Shuttle-Busses, verlange aber eine Führung vom Bahnhof SBB Basel zum Bruderholzspital und nicht von Kinderspital zu Kinderspital. Er behalte sich vor, dazu einen Antrag unter Punkt 2.5 einzureichen und zu begründen.
Den Rückweisungsantrag lehne die SP-Fraktion entschieden ab, weil es überhaupt keinen Grund gebe, diese Vorlage zurückzuweisen. Auch der Verzicht auf die Verbesserung des Nachtbusangebots sei kein Grund dafür, weil dieses Problem von Gemeindeseite her angegangen werden sollte.
Im übrigen sei sie mit den Anträgen der Bau- und Planungskommission einverstanden.
Daniel Wyss
begründet den Rückweisungsantrag der Fraktion der Grünen mit der Weigerung der Bau- und Planungskommission, die Nachtverbindungen an Wochenenden als Pilotprojekt in den Leistungsauftrag aufzunehmen, weil damit die Möglichkeit verpasst werde, vor allem Jugendliche für das öffentliche Verkehrsmittel zu gewinnen.
Max Ribi
verweist auf die verschiedensten Aktivitäten zugunsten des öffentlichen Verkehrs und gibt bekannt, dass die FDP-Fraktion dem Leistungsauftrag in der von der Bau- und Planungskommission beschlossenen Fassung zustimme. Im Vergleich zum Ausland verfüge diese Region über ein derart gutes öffentliches Verkehrsnetz, dass es langsam an der Zeit sei, die Anspruchshaltung verschiedener Kreise nicht zuletzt aus finanziellen Überlegungen in die Schranken zu weisen.
Seine Fraktion habe mit Befriedigung festgestellt, dass im zweiten Leistungsauftrag Einsparungen von 3,6 Mio Franken hätten erzielt werden können. Die Verwaltung habe sich erfreulicherweise als flexibel erwiesen, indem sie beispielsweise den Betrieb des AKlaus Hiltmann-Busses" von Birsfelden nach Muttenz und des AGeisterbusses" im linksufrigen Bachgrabengebiet von Allschwil wieder eingestellt habe. Solche Zurückhaltung sei auch in Zukunft angebracht, weil sich der Bund schrittweise zurückziehe und die vom Kanton und den Gemeinden zu tragenden Kosten mit jedem Jahr entsprechend zunähmen.
Die finanzielle Situation des öffentlichen Verkehrs im Jahre 1996 sei gekennzeichnet durch folgende ungedeckten Kosten:
- 4,0 Mio Franken bei den SBB
- 0,67 Mio Franken bei der Waldenburgerbahn
- 8,6 Mio Franken bei allen Buslinien
- 6,2 Mio Franken beim Tram.
Er bitte deshalb die Verwaltung, beim Einholen von Offerten alle sich bietenden Möglichkeiten zu nutzen, die Betriebsdefizite zu verringern. Dass man sich von einer gewissen Konkurrenzsituation auf den SBB-Linien etwas versprechen dürfe, zeigten die Erfahrungen des Kantons Thurgau im Zusammenhang mit der Linie Schaffhausen-Romanshorn.
Da die FDP-Fraktion davon überzeugt sei, dass der Shuttle-Bus vom Bahnhof SBB Basel zum Bruderholzspital nicht genutzt werde, unterstütze sie den Antrag der Bau- und Planungskommission, diese Verbindung aus dem Leistungsauftrag herauszunehmen. Der Umweg über Muttenz und Münchenstein falle zeitlich kaum ins Gewicht, weil der Shuttle-Bus in den wenigsten Fällen gleich nach der Bahnankunft losfahre und sich die Wartezeiten demnach im Stundenbereich bewegten.
Daniel Wyss sei entgegenzuhalten, dass der Betrieb in den Randstunden wegen der unterschiedlichen Frequentierung der teuerste sei. Es sollte den Gemeinden überlassen werden, den Bedarf abzuklären und zu entscheiden, ob und gegebenenfalls wie sie ihn befriedigen wollten; in Allschwil z.B. habe sich eine Lösung mit einem Berufstaxibetrieb bewährt. Die FDP-Fraktion lehne den Rückweisungsantrag ab.
Er persönlich bitte den Rat, sein Postulat betreffend direkte Verbindung vom Bahnhof SBB Basel nach Allschwil nicht abzuschreiben, weil es mit dem Hinweis in der regierungsrätlichen Vorlage, dass diese Verbindung
als Option Bestandteil der ÖV-Planung bleiben solle
, allein noch nicht erfüllt werde. Die Notwendigkeit dieser Erweiterung sei im Hinblick auf das Einkaufszentrum "Paradies" schon heute gegeben und werde noch dringlicher, wenn die Überbauung des Ziegeleiareals in die Realisierungsphase komme.
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