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Theo Weller
stellt im Auftrag der SVP/EVP-Fraktion fest, dass das Angebot des öffentlichen Verkehrs in dieser Region nach zwei Jahrzehnten einen guten Stand erreicht habe und daher die Bremsen langsam angezogen werden sollten. Was die Verlängerung des Zugangebots Basel-Sissach nach Gelterkinden angehe, lasse sich bei gutem Willen sicher etwas machen.
Mit der Verschiebung der Verknüpfung der Buslinien 34 und 37 in den nächsten generellen Leistungsauftrag sei seine Fraktion einverstanden, während sie die Streichung des Shuttle-Busses vom Bahnhof SBB Basel zum Bruderholzspital ablehne, weil einerseits der Umweg über Muttenz zu lang sei und andererseits das heutige Kinderspital in Basel in die Verbindung einbezogen werden sollte.
Im übrigen könne die SVP/EVP-Fraktion den Anträgen der Bau- und Planungskommission unter Ziffer 3 zustimmen. Der Rückweisungsantrag Wyss schiesse übers Ziel hinaus, obwohl eine Handlungsbedarf unbestritten sei. In dieser Frage seien jedoch die Gemeinden gefordert.
Danilo Assolari
vertritt namens der CVP-Fraktion die Ansicht, dass der Kanton Basel-Landschaft über ein gut ausgebautes ÖV-Netz und mit dem Tarifverbund Nordwestschweiz über ein sehr gutes Instrument zur Förderung des öffentlichen Verkehrs verfüge. Sie begrüsse es, dass der dritte Leistungsauftrag einen massvollen Ausbau beinhalte und gegenüber dem zweiten Leistungsauftrag eine Einsparung von 3,6 Mio Franken bringe. Auch in diesem Bereich müsse das Machbare vom Wünschbaren getrennt werden. Von Demontage könne nicht die Rede sein, wenn man das Angebot ständig der Nachfrage anpasse und darüber wache, dass sich die Schere von Aufwand und Ertrag nicht öffne.
Seine Fraktion sei froh, dass die Baudirektorin von sich aus die Verknüpfung der Buslinien 34 und 37 aus dem dritten Leistungsauftrag herausgenommen und der Bau- und Planungskommission genaue Abklärungen zugesichert habe, so dass diese Massnahme allenfalls in den vierten Leistungsauftrag aufgenommen werden könne.
Während die CVP-Fraktion die Forderungen der Petition "Nachtbusse" als unnötig erachte, begrüsse sie grossmehrheitlich die Einführung des Shuttle-Busses vom Bahnhof SBB Basel zum Bruderholzspital, sofern man bereit sei, dieses Angebot wieder aus dem Leistungsauftrag zu entfernen, wenn es sich als unrentabel erweisen sollte.
Der Rückweisungsantrag der Fraktion der Grünen sei abzulehnen, weil solche Mehrausgaben heutzutage einfach nicht mehr drin lägen und gemäss § 2 Abs. 2 des Dekrets über das Angebot im öffentlichen Personennahverkehr Angebote, die nicht einen Kostendeckungsgrad von 25-30% erreichten, nicht in den generellen Leistungsauftrag gehörten.
Die CVP-Fraktion stimme dem dritten Leistungsauftrag mit den von ihm angekündigten Änderungen einstimmig zu.
Peter Brunner
vermerkt namens der Fraktion der Schweizer Demokraten positiv, dass mit der Einführung der Regio-S-Bahn ein nicht unerheblicher Schritt zur Förderung des öffentlichen Verkehrs über die Landesgrenze hinweg gewagt werde, der vor allem Pendler und Grenzgänger zum Umsteigen zu bewegen verspreche, was der Luftqualität entlang den Transitachsen zugute kommen werde.
Den Beifall seiner Fraktion habe auch die Zusicherung des Regierungsrates gefunden, dass trotz zwingender Sparbemühungen der öffentliche Verkehr nicht wahllos demontiert werden dürfe, zumal er mit dieser Vorlage gleichzeitig den Beweis erbracht habe, dass es sich nicht bloss um ein Lippenbekenntnis handle. Nur mit einem attraktiven Angebot sei es möglich, die Nachfrage weiter zu steigern und damit einen direkten Nutzen für die Umwelt zu erreichen.
Seine Fraktion lehne den Rückweisungsantrag der Fraktion der Grünen ab, weil ein Postulat das geeignetere Instrument wäre, von der Regierung zusätzliche Abklärungen bezüglich des Nachtverbindungsangebotes zu verlangen.
Die SD-Fraktion trete auf die Vorlage ein und stimme den Anträgen der Bau- und Planungskommission zu.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
freut sich über die positiven Signale aus dem Rat, zeigt sich aber überrascht vom Rückweisungsantrag der Fraktion der Grünen, weil sie meine, in dieser Vorlage deutlich aufgezeigt zu haben, dass man gerade die Frage der Nachtverbindungen speziell geprüft habe. Man müsse einfach zur Kenntnis nehmen, dass die Gemeinden nicht mehr gewillt seien, mehr Mittel für den öffentlichen Verkehr aufzubringen. So hätten beispielsweise die von der Buslinie 64 bedienten Gemeinden bis heute keine Bereitschaft signalisiert, die Mehrkosten zu übernehmen. Was die sogenannten Spätbusse anbelange, habe man so wie so nur die Möglichkeit, auf den A-Linien eine stündliche Bedienung bis 24 Uhr anzubieten. Überdies müssten nach Eisenbahngesetz immer auch die Gemeinden mit solchen besonderen Leistungen einverstanden sein, wenn man sie andererseits zur Kostenbeteiligung verpflichte.
Die Max Ribi vorschwebende Konkurrenzsituation auf den SBB-Linien könne zur Zeit am Beispiel des "Läufelfingerli" durchgespielt werden, und man dürfe gespannt sein, wie sich die private Konkurrenz gegenüber den SBB schlagen werde.
Als Baudirektorin habe sie sich schon bei der Bau- und Planungskommission für den Shuttle-Bus vom Bahnhof SBB Basel zum Bruderholzspital eingesetzt und die dringende Notwendigkeit dieser Verbindung nachgewiesen. Für ältere und behinderte Personen komme der Umweg über Muttenz und Münchenstein einer Weltreise gleich, und zwar nicht so sehr von der Zeit, sondern von der beschwerlichen Umsteigerei her. Aus diesem Grund und auch in Anbetracht des Umstandes, dass man ein Kinderspital beider Basel anstrebe, bitte sie den Rat, dem Antrag der Regierung in der Vorlage zu folgen.
Theo Weller könne sie versichern, die Verlängerung der Verbindung Basel-Sissach bis Gelterkinden seriös geprüft und mit den SBB-Leuten lange diskutiert zu haben. Nach Auskunft der letzteren sei es im Rahmen des Schnellzugprojektes leider nicht möglich, noch einen solchen Regionalzug hineinzupferchen. Somit müsse man auch in dieser Hinsicht die Fertigstellung des Adlertunnels abwarten; diese Bemerkung treffe auch für die sogenannte Rote Linie zu.
://: Der Antrag von Daniel Wyss, die Vorlage mit dem Auftrag an die Regierung zurückzuweisen, Nachtverbindungen an Wochenenden als Pilotprojekt in den Leistungsauftrag aufzunehmen, wird grossmehrheitlich abgelehnt und damit Eintreten auf die Vorlage beschlossen.
Detailberatung des Landratsbeschlusses
Roland Meury
erklärt, der ersten Beschlussesziffer nur zustimmen zu können, wenn er das Ergebnis der nachfolgenden Beratungen, insbesondere über den Shuttle-Bus, kenne.
Landratspräsident
Erich Straumann
beabsichtigt, den Landratsbeschluss ziffernweise durchzugehen und anschliessend eine Schlussabstimmung durchzuführen.
Titel und Ingress:
Keine Wortbegehren
Ziffer 1:
Keine Wortbegehren
Ziffer 2.1:
Keine Wortbegehren
Ziffer 2.2:
Keine Wortbegehren
Ziffer 2.3:
Keine Wortbegehren
Ziffer 2.4:
Keine Wortbegehren
Ziffer 2.5
Rolf Rück
beantragt, den Kleinbus-Shuttle Bahnhof Basel SBB-Bruderholzspital gemäss Kostenzusammenstellung am Ende der regierungsrätlichen Vorlage in den Anhang 2 des Berichtes der Bau- und Planungskommission aufzunehmen und die entsprechenden finanziellen Mittel - 1998 Fr. 146'000, 1999 Fr. 258'000, 2000 Fr. 265'000 und 2001 Fr. 114'000 - einzustellen. Niemand könne ernsthaft bestreiten, dass das Kantonsspital Bruderholz vom öffentlichen Verkehr schlecht erschlossen werde und der beschwerliche Umweg über Muttenz vor allem für Besucher aus dem Oberbaselbiet und dem Laufental schlichtweg nicht zumutbar sei.
Nachdem geplant sei, die einzelnen Spitäler zu Zentren auszubauen, gehe es insbesondere darum, eine optimale Verkehrserschliessung herzustellen. Selbstverständlich müsse diese auch mit dem Kanton Basel-Stadt abgestimmt werden, so dass es im jetzigen Zeitpunkt müssig sei, über die Anzahl und den Standort der Haltestellen zu debattieren.
Daniel Wyss
deponiert folgenden Antrag:
Antrag auf Aufnahme der Kleinbus-Shuttle-Verbindung AKantonsspital Basel-Stadt - Bahnhof SBB - Bruderholzspital" in den Leistungsauftrag und Belassen desselben im Finanzprogramm, wie es die Regierungsvorlage vorgesehen hat.
Der Antrag sei deckungsgleich mit dem Antrag von Rolf Rück, und er bitte den Rat, diesem zuzustimmen.
Fritz Graf
gibt bekannt, dass die SVP/EVP-Fraktion sich geschlossen für den Shuttle-Bus einsetze, weil der Weg über Muttenz für Besucher des Bruderholzspitals aus dem Oberbaselbiet unzumutbar sei; erstens verkehre der Regionalbus nur einmal stündlich, und zweitens müsse man dann auch noch mehrmals umsteigen.
Adrian Ballmer
vermisst jegliche quantitative Überlegung. Er gehe davon aus, dass die Verwaltung den Bedarf abgeklärt habe und sagen könne, mit wie vielen Passagieren man rechnen dürfe, die den Shuttle-Bus benützten, und was der Betrieb dieser Linie im Vergleich zum Taxibetrieb kosten würde.
Peter Brunner
schliesst sich diesen Fragen an und möchte noch zusätzlich wissen, ob sich Basel-Stadt an diesen Kosten zu beteiligen habe, wenn ein gemeinsames Kinderspital mit dem Baselbiet geführt werde.
Danilo Assolari
erkundigt sich nach der Anzahl Haltestellen der Shuttle-Bus-Linie. Ferner interessiere ihn, ob bei der Finanzierung das Territorialprinzip zu Anwendung komme, d.h. ob der Betrieb auf Stadtgebiet von Basel-Stadt und jener auf Landgebiet von Baselland, bzw. den tangierten Gemeinden finanziert werde.
Hans Ulrich Jourdan
wundert sich darüber, dass die Verbindung über Muttenz, wo der Bus gleich vor dem Bahnhof halte, beschwerlicher sein solle als diejenige über den Aeschenplatz oder den Bahnhof SBB Basel, wo man sich zum Südausgang im Gundeldingerquartier begeben müsse. Seinen Beobachtungen nach zögen es viele Besucher ohnehin vor, die Besuchszeit voll auszuschöpfen, was mit dem öffentlichen Verkehrsmittel einfach nicht möglich sei.
Rolf Rück
plädiert dafür, der Verwaltung, die man wegen der Einsparungen von 3,6 Mio Franken eben allgemein gelobt habe, das Vertrauen zu schenken, dass sie mit dem Geld haushälterisch umgehen und auf eine Linie verzichten werde, wenn sich diese als unnötig erweisen sollte. Über Anzahl und Standorte von Haltestellen müsse man sich im jetzigen Zeitpunkt den Kopf nicht zerbrechen; diese Fragen seien Gegenstand der Untersuchungen und Verhandlungen mit dem Stadtkanton.
Hanspeter Frey
bezeichnet den Shuttle-Bus-Betrieb als unnötig, denn die Verbindung vom Bahnhof Muttenz zum Bruderholzspital sei für Besucher aus dem oberen Kantonsteil gut und mit 2 Linien eher noch besser als die Verbindung von Allschwil, Schönenbuch und einigen Stadtquartieren her. Ausserdem halte er es aus ökologischer Sicht nicht für verantwortbar, solche "Geisterbusse" herumfahren zu lassen.
Roland Meury
möchte in diesem Zusammenhang keine Spitalpolitik machen. Tatsache sei, dass von den vielen Möglichkeiten, mit dem öffentlichen Verkehrsmittel auf das Bruderholz zu gelangen, nur eine die optimale sein könne, und man davon ausgehen müsse, dass nicht alle BesucherInnen über Autos verfügten. Die Formel
2 Kliniken = 1 Kinderspital
gehe nur auf, wenn man die ersteren optimal verbinde. Er könne nicht verstehen, dass man die Sache nicht einmal überprüfen lassen wolle, obwohl die Verwaltung bisher noch nie davor zurückgeschreckt sei, AGeisterbus"-Linien aufzuheben. Die Aufrechnerei gegenüber Basel-Stadt finde er kleinlich.
Rudolf Felber
erinnert daran, dass der Kanton erklärt habe, ohne Einwilligung der Gemeinden keine neuen Linien und Haltestellen einzuführen. Es sei zu befürchten, dass es wegen des Shuttle-Busses zu unliebsamen Diskussionen mit den betroffenen Gemeinden kommen könnte.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
hält Adrian Ballmer entgegen, dass man im Zusammenhang mit den grünen und roten Linien auch nicht nach Zahlen gefragt habe, und dass die Bau- und Umweltschutzdirektion die erste sei, die die Stillegung einer Linie beantrage oder von grösseren auf kleinere Busse umstelle, wenn die Benutzerfrequenz nicht stimme. Schliesslich stehe man im Tarifverbund unter Erfolgszwang. Die Verbindung aufs Bruderholz werde nicht nur von Spitalbesucherinnen und Spitalbesuchern, sondern auch von Lehrtöchtern und Lehrlingen genutzt, die man dort oben ausbilde. Wenn auf die Umsteigemöglichkeit in Muttenz verwiesen werde, müsse man sich auch fragen, wie es mit der Verbindung aus dem Laufental stehe.
Wer jemals von Basel nach Reinach das Taxi benützt und 50 Franken dafür bezahlt habe, werde dies kaum als ernsthafte Alternative ansehen.
Was den Kostenverteiler angehe, spiele selbstverständlich das Territiorialprinzip. Wenn sich weitere Haltestellen als notwendig erweisen sollten, werde man mit den betroffenen Gemeinden das Gespräch aufnehmen.
Peter Brunner
verlangt eine Antwort auf die nach wie vor offene Frage, ob und in welchem Umfang sich das Kantonsspital Bruderholz an den Kosten beteiligen wolle.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
kann auch diesbezüglich keine genauen Zahlenangaben machen, aber bestätigen, dass das Spital sich zur finanziellen Beteiligung bereit erklärt habe.
Adrian Ballmer
kann sich mit dieser unklaren Auskunft nicht abfinden und fragt, ob das Kantonsspital Bruderholz sich tatsächlich zu Lasten des kantonalen Budgets an den Kosten dieser Linie beteiligen werde.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
bestätigt, dass so verfahren werde.
://: Der Antrag Rück wird mit 42:15 Stimmen angenommen und die Zusammenstellung des Finanzprogramms in Anhang 2 entsprechend ergänzt.
Ziffer 3.1
Peter Brunner
gibt zu Protokoll, dass das Postulat 89/24 aus Sicht der SD-Fraktion abgeschrieben werden könnte, weil sie nicht einsehe, weshalb nach den Linien 10 und 11 auch noch von Allschwil her eine Tramlinie direkt zum Bahnhof geführt werden sollte. Sie verzichte aber auf einen Antrag.
Ziffer 3.2:
Keine Wortbegehren
Ziffer 3.3:
Keine Wortbegehren
Ziffer 3.4:
Keine Wortbegehren
Rückkommen
wird nicht beantragt.
Schlussabstimmung
://: Der Landratsbeschluss wird mit der unter Ziffer 2.5 beschlossenen Ergänzung grossmehrheitlich verabschiedet.
Landratsbeschluss
s. Anhang
11 96/274
Motion von Uwe Klein vom 12. Dezember 1996: Vollständiger steuerlicher Abzug der Krankenkassenrichtprämien
Regierungsrat Hans Fünfschilling
begründet die ablehnende Haltung der Regierung einerseits damit, dass man bei den unteren Einkommen über den Pauschalabzug von 1'200 Franken (Tarif B) und von 2'400 Franken (Tarif A), zuzüglich 200 Franken pro Kind, hinaus die Krankenkassenprämien übernehme, was einer doppelten Sanierung gleichkomme, und andererseits mit den Steuerausfällen, die aufgrund der Berechnungen gemäss den von Uwe Klein zur Diskussion gestellten Varianten - 1'800/3'600 Franken für Ledige und 3'600/5'200 Franken für Verheiratete, zuzüglich 600 Franken pro Kind - jährlich 44 Mio bzw. 62 Mio Franken ausmachen würden.
Uwe Klein
stellt fest, dass die Krankenkassenprämien für immer wie mehr Leute und vor allem Familien zum Problem zu werden drohten. Mit Rücksicht auf den weiterhin steigenden Trend und die verschiedenen Gebührenerhöhungen sei eine mässige Anpassung der seit 20 Jahren gleichgebliebenen Steuerabzüge gerechtfertigt, insbesondere nach der Einführung des Versicherungsobligatoriums.
Urs Steiner
erklärt namens der FDP-Fraktion, dass sie trotz grossen Verständnisses für das Anliegen eine Überweisung der Motion ablehne, weil man mit den Prämienverbilligungen MitbürgerInnen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen bereits entgegengekommen sei und eine vollständige Abzugsmöglichkeit mit dem Nachweis der effektiv bezahlten Krankenversicherungsprämien gekoppelt werden müsste, um Mehrfachsubventionierungen zu vermeiden. Da dieser Kontrollaufwand enorm wäre und auch die Steuerausfälle den Sanierungsbemühungen zuwider liefen, beantrage die einstimmige FDP-Fraktion dem Rat, die Motion nicht zu überweisen.
Patrizia Bognar
gibt bekannt, dass die SVP/EVP-Fraktion einer Überweisung des Vorstosses als Postulat zustimmen könne.
Peter Brunner
spricht sich namens der Mehrheit der SD-Fraktion für die Überweisung des Vorstosses als Motion und - falls dafür keine Chance bestehen sollte - auch für die Überweisung in Postulatform aus, denn eine Anpassung der Steuerabzüge sei sinnvoll. Die Steuerausfälle dürften nicht isoliert betrachtet werden; sie müssten vielmehr mit den 20 Mio Franken in Beziehung gesetzt werden, die man dem Kanton vor etwa zwei Jahren mit der Überwälzung der Abwassergebühren auf die Verursacher geschenkt habe.
Urs Wüthrich
warnt namens der SP-Fraktion angesichts der grossen sozialen Bedeutung dieser Problematik vor Scheinlösungen und erklärt, dass sie die Motion nicht unterstützen könne, weil es inkonsequent wäre, wenn der Kanton einerseits auf Bundessubventionen verzichten und andererseits zusätzliche Mittel investieren würde, um die Krankenversicherungsprämien der Gesamtheit der Bevölkerung zu verbilligen. Überdies würde die Erhöhung des Steuerabzugs die höheren Einkommen stärker entlasten als die niedrigen.
Uwe Klein
hält an der Motion fest.
://: Die Motion wird grossmehrheitlich abgelehnt.
12 97/21
Postulat von Peter Brunner vom 6. Februar 1997: Stellen- und Funktionswechsel als Zwischenveranlagungsgrund
Regierungsrat Hans Fünfschilling
hat ein gewisses Verständnis für das Anliegen, möchte aber nur formell darauf eingehen und sich auf den Hinweis beschränken, dass die Übereinstimmung mit der Bundessteuer wegen der Zwischentaxation wegfallen würde und, was noch viel gravierender sei, dass der Kanton keinerlei Spielraum habe, weil das Steuerharmonisierungsgesetz die für die Bundessteuer geltende Zwischentaxationslösung fest vorschreibe. Da die Zeit für eine Änderung des Steuergesetzes auf die nächste Steuerperiode hin gar nicht mehr ausreichen und in der übernächsten Periode bereits das Steuerharmonisierungsgesetz gelten werde, könne dieses Postulat faktisch nicht entgegengenommen werden.
Peter Brunner
ist der Meinung, dass die in seinem Vorstoss vorgeschlagene Lösung für Betroffene auch heute noch Sinn machen würde und für die beiden nächsten Steuerperioden ohne grosse Änderungen realisiert werden könnte.
Urs Steiner
erklärt, dass die FDP-Fraktion für diesen Vorstoss ein gewisses Verständnis habe. Für die direkte Bundessteuer gelte aber der Bundesgerichtsentscheid, wonach Stellenwechsel kein Grund für eine Zwischenveranlagung seien. Das Steuerharmonisierungsgesetz, das im Jahre 2001 in Kraft trete, werde diese Möglichkeit ebenfalls nicht vorsehen. Das kantonale Gesetz für vier Jahre zu ändern, sei nicht sinnvoll, weshalb seine Fraktion das Postulat ablehne.
Urs Wüthrich
gibt bekannt, dass die SP-Fraktion eine umfassende Herstellung von Steuergerechtigkeit Einzelmassnahmen im Sinne dieses Vorstosses vorziehe und diesen deshalb ablehne.
Hildy Haas
bekundet namens der SVP/EVP-Fraktion für das Postulat ein gewisses Verständnis. Aus den von Urs Steiner bereits dargelegten Gründe könne aber auch sie der Überweisung nicht zustimmen.
://: Die Überweisung des Postulats wird grossmehrheitlich abgelehnt.
13 97/35
Postulat von Bruno Krähenbühl vom 6. März 1997: Praxisänderung für steuerliche Zwischenveranlagungen bei Arbeitslosigkeit
Dieter Völlmin
möchte wissen, wie die Forderung dieses Postulats mit der richterlichen Unabhängigkeit der Steuerrekurskommission vereinbar sei.
Regierungsrat Hans Fünfschilling
erklärt, die Regierung sei bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Sie werde das Problem nach Absprache mit der eidgenössischen Steuerverwaltung über eine Praxisänderung der Steuerverwaltung lösen. Die eidgenössische Steuerverwaltung überlege sich sogar, diese Lösung allen Kantonen zu empfehlen.
://: Das Postulat wird stillschweigend überwiesen.
14 97/4
Postulat von Hans Rudi Tschopp vom 9. Januar 1997: Zweckänderung von Krediten. Schriftliche Stellungnahme des Regierungsrates vom 8. April 1997
Hans Rudi Tschopp
bittet den Rat, das Postulat zu überweisen, aber entgegen dem Antrag der Regierung nicht als erfüllt abzuschreiben, da man Abwasserreinigung und Abfallbewirtschaftung nicht durcheinander bringen dürfe. Als der Landrat seinerzeit den Kredit von 3 Mio gesprochen habe, sei er von der Regierung über den Verwendungszweck nicht klar informiert worden. Sie habe ihm nämlich drei Dokumente vorenthalten, einen Regierungsratsbeschluss Nr. 1939 vom 2.8.1994, den damit zusammenhängenden Konsortialvertrag und den Statutenentwurf der Redag. Nach Finanzhaushaltsgesetz müsse bei einer Zweckänderung oder Zweckerweiterung ein Kredit umgewidmet werden, und dafür sei ein Landratsbeschluss erforderlich. Er verlange von der Regierung noch Auskunft darüber, ob die betroffene Bau- und Umweltschutzdirektion oder ihre Juristen die Frage geprüft und die Antwort ausgearbeitet hätten. Sollte ein Rechtsgutachten erstellt worden sei, würde er es gerne einsehen.
Ernst Thöni
empfiehlt dem Rat namens der FDP-Fraktion Überweisung des Vorstosses und gleichzeitige Abschreibung, weil die Thematik bereits in der Fragestunde eingehend abgehandelt und der Sachverhalt in der Vorlage 95/211 dargestellt worden sei. Mit jenem Beschluss habe der Landrat der Zweckänderung in vollem Wissen zugestimmt. Seine Fraktion habe auch Mühe mit dem Versuch des Postulanten, Abwasserreinigung und Abfallbeseitigung auseinander zu dividieren.
Hans Rudi Tschopp
bezeichnet es als ungut, wenn Kollege Ernst Thöni zu diesen Fragen Stellung nehme, weil er in keinem unabhängigen Verhältnis zur Redag stehe. Der Landrat habe damals einem Kredit von 34,5 Mio und einem Risikokapital von 10 Mio Franken zugestimmt, aber keine Kenntnis von der Zweckänderung gehabt. Abwasserreinigung und Abfallbeseitigung seien schon von den Anlagen her unterschiedliche Aufgaben.
Regierungsrat Hans Fünfschilling
stellt fest, dass die Finanzverwaltung mit Unterstützung des Rechtsdienstes diese Fragen nochmals geprüft habe und zum Schluss gekommen sei, dass nichts vorgefallen sei, was eine Korrektur nötig gemacht hätte.
://: Die Überweisung des Postulats ist unbestritten.
://: Der Rat beschliesst grossmehrheitlich, das Postulat abzuschreiben.
Die nächste Landratssitzung findet statt am Donnerstag, 12. Juni 1997, 10 Uhr
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