LR Protokoll 10.+11.12.97 (Teil 4)

Protokoll der Landratssitzung vom 10. und 11. Dezember 1997



Zur Traktandenliste dieser Sitzung main.htm

Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





6 97/221
Berichte des Regierungsrates vom 4. November 1997 und der Personalkommission vom 25. November 1997: Teuerungsausgleich für das Jahr 1998

Adolf Brodbeck durfte in der Diskussion um den Teuerungsausgleich in der Personalkommission feststellen, dass allseitig eine gesamtheitliche Beurteilungsoptik beachtet wurde.
Sowohl die Teuerungsentwicklung wie die Lohnmassnahmen der letzten Jahre bis heute wurden in die Überlegungen einbezogen, genauso wie das wirtschaftliche Umfeld und die Finanzlage des Unternehmens Kanton Basel-Landschaft.
Bei der Betrachtung anderer grösserer Gemeinwesen im weiteren Umfeld wird deutlich, dass mit grosser Wahrscheinlichkeit Teuerungsausgleiche in einer Spannweite von etwa 0 bis 1 Prozent beschlossen werden dürften. Dort, wo rote bis tiefrote Zahlen vorliegen, wird vermutlich eine Nullrunde als Konsequenz resultieren.
Der Kommissionspräsident bittet, auf die Vorlage einzutreten, dem Antrag von Regierung und Kommission zuzustimmen, zumal 0,3 Prozent zwar nicht nichts, doch auch nicht weit von Null entfernt ist.

Susanne Buholzer vertritt in der Frage des Teuerungsausgleichs eine Minderheit der FDP-Fraktion. Innerhalb der vergangenen sechs Jahre hat sie so ziemlich alles erlebt, von Nullrunden, über die Abschaffung des Automatismus bis zur degressiven Stufung. Ein Blick in das wirtschaftliche Umfeld verrät nur Unsicherheit und Unbehagen, weshalb sie für die Kollegen Verständnis aufbringt, die dem Teuerungsausgleich von 0,3 Prozent nicht zustimmen können.
Trotzdem befürwortet Susanne Buholzer gemeinsam mit einer kleinen Minderheit der FDP-Fraktion den Teuerungsausgleich, weil sich die Finanzlage im Kanton zwar nicht gut, aber auch nicht katastrophal präsentiert.
Als Zeichen der Anerkennung und des Dankes möchte sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung diesen Teuerungsausgleich gewähren.

Heinz Giger hat in den vergangenen Jahren die fallende Linie des Teuerungsausgleichs mitgekriegt: 0,4 Prozent im Jahre 1995, die degressive Stufung 1996 und gar kein Ausgleich im Jahre 1997. Dazu wurde nicht nur das Argumentarium der Praxis in der Privatwirtschaft bemüht, sondern auch die schlechte Finanzlage des Kantons.
Unter Beachtung der kantonalen Finanzlage lässt sich sagen, dass die 0,3 Prozent 3,6 Millionen Franken kosten. Wenn dieser Betrag ausgerichtet wird, ist das Budget '98 immer noch unterhalb der Rechnung im Jahre 1996.
Mit Blick auf die Privatwirtwschaft wird deutlich, dass in der Versicherungsbranche die Nominallöhne um 1,8 Prozent steigen werden, bei den Banken und in der Informatikbranche um 1,5, in der Chemie um 1,2 und in der Nahrungsmittelindustrie um 1 Prozent.
In der Bau- und Gastwirtschaft liegt eine andere Situation vor. Die ablehnende Haltung der Unternehmer dieser Bereiche bezüglich des Teuerungsausgleichs ist verständlich. Heute geht es aber darum, das vormals stets im ablehnenden Sinne herangezogene Argumentarium der Privatwirtschaft nun auch im befürwortenden Sinne einzusetzen.
Unter Beachtung einer zukunftsorientierten Personalpolitik vertritt die SP die Auffassung, dass der Systematik der Kaufkrafterhaltung eine besondere Bedeutung beizumessen bleibt.
Letztlich möchte die sozialdemokratische Fraktion mit einem Ja des Landrates dem Personal ein Zeichen der Aufmerksamkeit setzen und bittet deshalb das Plenum, die Vorlage zu unterstützen.

Peter Holinger erklärt sich als Vertreter der Minderheit in der Personalkommission, aber als Vertreter der Mehrheit in der SVP/EVP-Fraktion.
Der Teuerungsausgleich kommt zum falschen Zeitpunkt; so wird beim Bund über weniger Lohn diskutiert, andere Kantone haben bereits Lohnkürzungen beschlossen, die Gemeinden ziehen Sparübungen durch.
Für den Einzelnen bedeuten 0,3 Prozent wenig. Bei einem Gehalt von 80'000 Franken sind es beispielsweise 240 Franken pro Jahr. Den Kanton dagegen kommt der 0,3prozentige Teuerungsausgleich auf 3,6 Millionen Franken zu stehen. Angesichts der Schuld des Kantons von 1,1 Milliarden Franken erscheint diese Investition fragwürdig.
Zur Teuerungszulage kommen beim vergleichsweise gute Löhne zahlenden Kanton die Dienstalterszulagen, die jährlich eine Erhöhung der Lohnsumme von 1 Prozent ergeben. Auch andere Zuschüsse sind bereits beschlossen wie Krankenkassenbeiträge für untere Einkommen oder die moderate Anpassung der Kinderzulagen.
Falsch ist die Gewährung des Teuerungsausgleichs aber auch wegen des aktuellen wirtschaftlichen Umfeldes mit grosser Arbeitslosigkeit. Da fragt es sich, wie es mit der Solidarität gegenüber diesen Personen steht.
Chemie und Banken, die - wie richtig gesagt wurde - die Löhne erhöhen, bauen gleichzeitig Tausende von Stellen ab.
Die SVP/EVP-Fraktion hätte sich mit einer kleinen Anpassung der unteren Einkommen anfreunden können, begrüsst aber die generelle Ausrichtung der Zulage nicht.
Die Gewährung eines kleinen Beitrages, wofür sich beispielsweise der SSIV mit einer einmaligen Auszahlung von 150 Franken pro 1998 entschieden hat, wäre auch administrativ viel weniger aufwendig gewesen.
Auch viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung äussern sich zu dieser Form der Teuerungsausrichtung skeptisch.
Die SVP/EVP-Fraktion spricht sich einstimmig mit einigen Mitgliedern, die in Ausstand traten, gegen die Vorlage aus und empfiehlt die Ablehnung des Antrages.

Uwe Klein berichtet über die sehr ausführliche, lange Debatte der CVP-Fraktion zur Teuerungsvorlage. Die Fraktion ist dabei in ihrer Mehrheit zur Überzeugung gelangt, der Vorlage zuzustimmen. Eine Minderheit vertrat die gegenteilige Meinung mit jenen Argumenten, die bereits von Peter Holinger angeführt wurden.
Je nach Standpunkt, ob man in einer Branche tätig ist, wo wenig Arbeitsangst herrscht, kann man für den Teuerungsausgleich einstehen, aber dort, wo es nicht so läuft, wie gewünscht, wird dagegen argumentiert.
Es werden noch weitere Sprecher der Partei im Detail auf den Antrag eingehen.

Rudolf Keller betont, dass in den vergangenen Jahren die Teuerung mehrmals nicht oder nicht voll ausgeglichen worden ist. In der Vergangenheit haben die Schweizer Demokraten - oft schweren Herzens - die Kürzungsanträge unterstützt, weil in der Partei die Überzeugung herrschte, dass auch die Staatsbediensteten an den Versuch, die Staatsfinanzen einigermassen im Lot zu halten, ihren Beitrag leisten sollten.
Wenn - wie heute - ein leichtes Anziehen der Konjunktur festgestellt werden darf, dann muss die Politik die richtigen und nicht die falschen Signale setzen. Falsch wäre eine Ablehnung der Teuerungsgewährung aus psychologischen Gründen, denn wer meherere Jahre hintereinander nichts oder nur sehr wenig erhält, wird erst motivierter arbeiten, wenn er spürt, dass seine Arbeit honoriert wird.
Realativ problemlos gestaltet sich die Teuerungsausrichtung für dieses Mal auch, weil es sich "nur" um 0,3 Prozent handelt und weil in den allermeisten Wirtschaftszweigen die Teuerung weitestgehend ausgeglichen wird.
Der Antrag einzelner bürgerlicher Politiker auf Nichtgewährung stellt die momentan herrschende Unzufriedenheit weiter Kreise der Bevölkerung nicht in Rechnung. Es kommt das Gefühl auf, dass einige bürgerliche Politiker aus den Niederlagen zum Arbeitsgesetz und zur Kürzung der Arbeitslosengelder, aber auch zur Problematik rund um die Fusionsgeschichten schlicht nichts gelernt haben. Die Frustration ist gross im Volk und diesem Zustand wollen die Schweizer Demokraten nicht noch mehr Vorschub leisten.
Das völlig verfehlte Verzichtsignal will die Fraktion deshalb heute sicher nicht aussenden und bittet den Landrat, auf die Vorlage einzutreten sowie der vollen Teuerungsgewährung zuzustimmen.
Abschliessend gibt Rudolf Keller seiner Freude Ausdruck, dass gestern im Nationalrat die SVP gemeinsam mit der SP, den Grünen und den Schweizer Demokraten gegen Lohnkürzungen des Bundespersonals gestimmt hat und damit auch ein entsprechendes Signal ausgesendet hat.

Roland Meury beschränkt sich in der Begründung für die Zustimmung zum Teuerungsausgleich im Namen der Grünen Fraktion auf einen Satz: Gemessen an den Reallohnverlusten der letzten Jahre ist der vorgeschlagene Ausgleich sehr bescheiden, berechtigt und ein wichtiges Signal zur Schaffung eines sozial günstigeren und psychologisch zuversichtlicheren Klimas in unserem Kanton.

Hansruedi Bieri ist nach der Minderheitssprecherin Susanne Buholzer zwar der Mehrheitssprecher der FDP-Fraktion, doch wäre er lieber als Einzelsprecher aufgetreten.
Grundsätzlich ist er auch für mehr Lohn für alle und betrachtet es als völlig unbestritten, dass viele Angestellte des Kantons diesen zugegebenermassen nur kleinen Ausgleich verdienen würden.
Als Mitglied der Geschäftsleitung eines traditionellen KMU muss er - wie schon in den vergangenen Jahren - auch dieses Jahr den etwa 80 Mitarbeitern wieder eine Nullrunde zumuten. Das Unternehmen kann sich nicht erlauben, in die roten Zahlen abzusinken.
Im Vergleich verdienen die Angestellten in den KMU doch wesentlich weniger als die Angestellten des Kantons bei gleichzeitig viel weniger sicheren Arbeitsplätzen.
Das Nein geht also nicht gegen die Beamten, sondern soll ein Zeichen der Solidarität mit den Zehntausenden von Angestellten sein, die seit mehreren Jahren eine Lohnrunde hinnehmen mussten und auch aus Solidarität mit jenen Arbeitgebern, die gerne höhere Löhne bezahlen würden.
Die FDP-Fraktion ist gegen den Teuerungsausgleich.

Peter Brunner wertet den Ausgleich von 0,3 Prozent letztlich als Lohnabbau, vor allem unter Berücksichtigung der Krankenkassenprämienerhöhungen. Mühe macht Peter Brunner die Argumentation der SVP, die beim Kulturprozent, bei dem es um 3,5 Millionen Franken ging, aktive Unterstützung leistete, und jetzt ihr Ja zum Teuerungsausgleich von 3,6 Millionen Franken verweigert. Da stellt sich doch die Frage, welche Interessen die SVP-Fraktion eigentlich vertritt, wenn sie nicht bereit ist, für das eigene Personal im Kanton einzustehen.

Urs Baumann akzeptiert den Begriff Teuerung für 0,3 Prozent Indexerhöhung nicht.
Der Antrag steht total schief in der Landschaft. Man redet von Lohnabbau, plagt sich mit der Arbeitslosigkeit, kennt die Auswirkungen der Fusionen von UBS und Novartis noch nicht und stellt hier im Parlament den Antrag auf Gewährung von 0,3 Prozent Teuerungsausgleich.
Von Lohnabbau kann nicht die Rede sein, wenn allein über die DAZ die Lohnsumme um 1 Prozent erhöht wird.
Die für die Schweiz ermittelte Durchschnittserhöhung liegt im Moment bei 0,6 Prozent, inklusive DAZ.
Für die Aufmerksamkeit gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann man Verständnis aufbringen, doch liesse sich auch vorstellen, dass die Mitarbeiterschaft zufrieden sein könnte, keinen Lohnabbau hinnehmen zu müssen wie in anderen Kantonen.
Wenn ein Gewerbler zur Bank geht und um Kredit für eine Lohnerhöhung seiner Mitarbeiterschaft von 0,3 Prozent nachfragt, blitzt er ab. Der Kanton aber bezahlt 0,3 Prozent Teuerungsausgleich, verschuldet sich somit weiter und lädt das Problem der nächsten Generation zur Tilgung auf.
Es ist auch störend, wenn den meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Region ein Lohnabbau oder eine Nullrunde zugemutet wird, gleichzeitig aber mit deren Steuern der Teuerungsausgleich der Kantonsangestellten bezahlt wird.
Insgesamt wird mit dieser Vorlage ein schlechtes Signal gesendet. Urs Baumann bittet deshalb, nicht auf die Vorlage einzutreten.

Adolf Brodbeck antwortet Peter Holinger, der festgestellt hat, dass es sich bei der Teuerungsausrichtung durchschnittlich um etwa 20 Franken handelt. Bei den in der Vergangenheit beschlossenen degressiven Lohnteuerungen handelte es sich aber um ganz andere Beträge, die eine degressive Stufung rechtfertigten. Gleichzeitig führte dieses System auch zu einer Verzerrung der Lohnkurve.

RR Hans Fünfschilling sieht, dass es Branchen gibt, die unter der schlechten Konjunktur leiden. Andererseits gibt es Branchen, die rechte Lohnerhöhungen ausgesprochen haben. Der Kanton orientiert sich am gesamten wirtschaftlichen Umfeld und bezieht auch das ausgeglichene Budget mit ein.
Gemeinden, die Steuern senken, können wohl auch den Teuerungsausgleich verkraften.
Ausgeglichen präsentiert sich die Rechnung, weil der Kanton die Ausgaben in den letzten Jahren in den Griff bekommen hat, dies bedeutet, dass die Personalausgaben nicht gestiegen sind, obwohl der Arbeitsanfall aufgrund der Arbeitslosigkeit in der Wirtschaft gestiegen ist. Da der Staat die damit verbundenen Probleme lösen muss, lässt sich sagen, dass die Mitarbeiterschaft des Kantons mit gleich viel Leuten diese Mehrarbeit mit Einsatz und gerne geleistet hat.
Auch bei den Sachausgaben haben sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die gelernt haben, haushälterisch mit den Staatsfinanzen umzugehen, beschränkt.
Der Regierungsrat bittet der kleinen Anerkennung zuzustimmen.

Detailberatung des Landratsbeschlusses

Keine Wortmeldungen


://: Der Landrat des Kantons Basellandschaft stimmt der Teuerungszulage für das Staatspersonal ab 1. Januar 1998 mit 44 gegen 24 Stimmen zu.



Landratsbeschluss betreffend Teuerungszulage für das Staatspersonal ab 1. Januar 1998

Vom 10. Dezember 1997

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 64 des Dekretes vom 17. Mai 1979 zum Beamtengesetz beschliesst:

Per 1. Januar 1998 werden die Löhne gemässs Anhang II des Beamtendekretes um 0,3 Prozent erhöht.





Fortsetzung des Protokolls vom 10. und 11. Dezember 1997


Back to Top