LR Protokoll 2. April 1998 (Teil 4)

Protokoll der Landratssitzung vom 2. April 1998



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





5 97/222
Berichte des Regierungsrates vom 4. November 1997 und der Umweltschutz- und Energiekommission vom 12. März 1998: Abgeltung besonderer Naturschutzleistungen im Wald für die Jahre 1998 - 2002; Verpflichtungskredit

Jacqueline Halder, Kommissionspräsidentin: Unter dem Traktandum zum Waldgesetz haben wir uns ausgiebig mit dem Wald auseinandergesetzt. Dabei ging es vor allem um die Nutzfunktionen des Waldes, also um das Holz als Wirtschaftsfaktor; um die Schutzfunktion des Waldes und auch um die Wohlfahrtsfunktion - der Wald als Erholungsraum. Erhaltenswert ist die Funktion des Waldes als Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Im stark genutzten Wald kommt diese Funktion gelegentlich zu kurz. Deshalb haben wir den § 21 des Waldgesetzes, wonach der Kanton Waldreservate ausscheidet. Am Schluss heisst es dann, dass der Kanton die betroffenen WaldeigentümerInnen für die durch die Reservatsausscheidung entstehenden Ertragsausfälle entschädigt. Darum geht es in der Vorlage 97/222. Laut § 26 des Waldgesetzes richtet sich die Gewährung von Beiträgen an Natur- und Landschaftsschutzmassnahmen nach der Natur- und Landschaftsschutzgesetzgebung.
Hier werden Waldränder und bestimmte Waldgesellschaften als schützenswert erwähnt.
Der Landrat hat seinerzeit vom kantonalen Natur- und Landschaftsschutzkonzept zustimmend Kenntnis genommen und damit zum Ausdruck gebracht, dass er Naturschutzleistungen im Wald analog denen im Landwirtschaftsgebiet wohlwollend gegenübersteht. Dadurch hat er das Ziel für die Entwicklung unserer Landschaft vorgegeben. In der jetzigen Vorlage geht es vor allem um den Vollzug der Vorgaben. In den kommunalen Zonenplänen 'Landschaft' sind zum Teil heute schon wertvolle Objekte auch im Wald als Naturschutzzonen ausgeschieden.
In der Vorlage geht es vor allem um die Finanzierung von Mindererträgen und um den Mehraufwand für die nächsten fünf Jahre. Zur Feststellung der wertvollen Objekte gibt es im Kanton diverse Grundlagen, so die pflanzen-soziologische Waldkartierung, die Waldinventare, die ornithologischen Inventare und die Reptilieninventare.

Die Finanzierung ist in der Vorlage genau beschrieben. Verträge im Wald werden für eine Zeitdauer von mindestens 25 Jahren abgeschlossen, da die Entwicklung im Wald relativ langsam vor sich geht.
Bei Vertragsanfang wird eine Pauschale ausgerichtet, Pflegeinsätze werden nach Aufwand vergütet. Dauernde Schutzmassnahmen werden mit einer einmaligen Erstattung abgegolten. Die Gesamtkosten für die nächsten Jahre belaufen sich auf 4 Mio. Franken laufende Kosten und 1.5 Mio. Investitionskosten. Der Bund bezahlt voraussichtlich einen Beitrag von 27 % an die Kosten.
Die Kommission ist überzeugt, dass der Kanton den Weg, den er mit den ökologischen Ausgleichszahlungen in der Landwirtschaft eingeschlagen hat, weitergehen wird. Die Kommission war einstimmig für Eintreten und beantragt dem Landrat, der Vorlage und dem Kredit zuzustimmen.

Für das Protokoll:
Heinz Buser, Protokollsekretär



Ernst Thöni: Die FDP-Fraktion stimmt dieser Vorlage zu, wenn auch nicht mit grosser Begeisterung. Dass sich die Begeisterung in Grenzen hält, liegt daran, dass auch bisher Waldpflege betrieben und Naturschutzobjekte gepflegt wurden. Es besteht aber ein Sachzwang, der sich aus der Zustimmung des Landrates zum Natur- und Landschaftsschutzkonzept ergibt. Heute erfolgt der Vollzug des Beschlusses durch die Sprechung des entsprechenden Kredites. In der FDP-Fraktion gaben die einmaligen Abgeltungen, die für 25 Jahre im voraus ausgerichtet werden, zu Diskussionen Anlass. Sie war der Ansicht, dass es sich wirklich um etwas Einmaliges handelt, doch werden diese Leistungen ja für einen Minderertrag an den Schutzobjekten ausgerichtet. Der Betrag von 2'500 Franken pro Objekt erscheint der FDP-Fraktion daher angemessen. Eine grosse Mehrheit der FDP-Fraktion wird der Vorlage deshalb zustimmen.

Heidi Portmann: Die SP-Fraktion stimmt der Vorlage im Gegensatz zur FDP-Fraktion mit recht grosser Begeisterung zu und unterstützt den Landratsbeschluss in allen Punkten.

Hans Schäublin: Die SVP/EVP-Fraktion befürwortet die Vorlage ebenfalls mit Begeisterung. Es handelt sich hier um eine logische Folge des Natur- und Landschaftsschutzgesetzes von 1992 und des Waldgesetzes. Wir halten die Vorlage für sinnvoll und freuen uns, derartige Objekte erhalten, den ökologischen Ausgleich schaffen und die Waldränder gemischt stufig aufbauen zu können.
Uwe Klein: Die CVP-Fraktion stimmt der Vorlage mit grosser Mehrheit und Begeisterung zu.

Peter Brunner: Die SD-Fraktion spricht sich ebenfalls für Zustimmung zu dieser Vorlage aus. Ob dies mit Begeisterung erfolgt oder nicht, ist mir nicht bekannt.
Maya Graf: Es freut die Fraktion der Grünen ausserordentlich, dass wir nun endlich soweit sind, über die Leistungen in Form eines Kredites beschliessen zu können, hatte die Fraktion der Grünen dies doch schon in verschiedenen Budgetpostulaten gefordert. Die Naturschutzobjekte sind in den kommunalen Landschaftsplänen bereits augeschieden, und die Betroffenen warten schon auf diese Abgeltungen. Aufgrund dieses Landratsbeschlusses können die Leistungen wie im Gesetz verankert abgegolten werden. Die Fraktion der Grünen stimmt der Vorlage daher zu.

Elsbeth Schneider: "Begeisterung herrscht!" Ich danke Ihnen für die einhellige Zustimmung. Mit den ökologischen Ausgleichsbeiträgen wird die Grundlage dazu geschaffen, den Betroffenen, die zum Wald Sorge tragen und uns in unseren Bemühungen unterstützen, finanziell unter die Arme greifen zu können.

Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten.

Detailberatung des Landratsbeschlusses

Kein Wortbegehren.

Schlussabstimmung

://: Dem unveränderten Landratsbeschluss wird einstimmig zugestimmt.

Landratsbeschluss
betreffend die Erteilung eines Verpflichtungskredites zur Abgeltung besonderer Naturschutzleistungen im Wald für die Jahre 1998 bis 2002

Vom 2. April 1998

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Für die Pflege geschätzter Waldobjekte, für Massnahmen des ökologischen Ausgleichs im Waldareal sowie für die forstliche Massnahmenplanung für die Jahre 1998 bis 2002 wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 4'000'000.- (1998: Fr. 300'000.-; bis 2002 je Fr. 925'000.-) bewilligt (Konto 2355.365.60-3).
2. Für einmalige Abgeltungen für Naturschutzobjekte im Wald wird für die Jahre 1998 bis 2002 ein Verpflichtungskredit von Fr. 1'500'000.- bewilligt (jährlicher Richtwert: Fr. 300'000.-, Konto 2355.500-10-999).
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Beitrag des Bundes voraussichtlich Fr. 1'485'000.- betragen wird (Konto 2355.460.00).
4. Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses unterliegen gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.

Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin




6 98/15
Verfahrenspostulat von Roland Laube vom 22. Januar 1998: Handy-Verbot im Landrat

Landratspräsidentin Heidi Tschopp: Das Büro des Landrates teilt das Anliegen mit Roland Laube und ist ebenfalls der Meinung, dass die Landratssitzungen weder durch "Handy-Gepiepse" noch durch Telefongespräche im Sitzungsraum gestört werden sollten. Dies kam vor allem an der Landratssitzung vom 8. Januar 1998 vor. Auch mich irritieren die Handy-Anrufe, da sie einen Unterbruch im Denken bewirken. Bereits anlässlich der Ratskonferenz des gleichen Abends wurden die Fraktionspräsidenten gebeten, darauf hinzuwirken, dass Handys während der Landratssitzung ausgeschaltet werden. Dies war offenbar erfolgreich, da die Handys an den letzten Landratssitzungen kaum mehr auffielen. Für mich wäre es unangenehm, § 51 des Landratsgesetzes in Anwendung bringen zu müssen und die Ratsmitglieder, die den Ratsbetrieb in diesem Sinne stören, ermahnen zu müssen, dies zu unterlassen. § 51 hält fest:
1 Die Ratspräsidentin ermahnt die Ratsmitglieder, welche die Beratungen stören.

2
In schweren Fällen oder bei fortgesetzten Verstössen ist sie befugt:
a. dem Ratsmitglied einen Verweis zu erteilen;
b. das Ratsmitglied von der laufenden Landratssitzung auszuschliessen.

3 In wiederholten, schweren Fällen ist das Büro befugt, Ratsmitglieder von weiteren Landratssitzungen auszuschliessen.

4 Diese Bestimmung gilt sinngemäss auch für die Sitzungen des Büros, der Ratskonferenz und der Kommissionen."

Es wäre sehr unangenehm, wegen des Handy-Problems zu solchen Mitteln greifen zu müssen. Das Büro des Landrates bittet den Landrat daher, das Postulat 98/215 zu überweisen und gleichzeitig abzuschreiben. Es appelliert an alle, die Handys so einzustellen, dass sie nicht mehr stören.

Roland Laube: Der Begriff "Handy" ist für mich nicht einfach negativ besetzt, können sich dadurch doch auch amüsante Situationen ergeben.
Dass das Büro des Landrates mein Verfahrenspostulat überweisen will zeigt mir, dass mein Grundanliegen einer "piepsfreien Zone" geteilt wird. Ich habe allerdings das Gefühl, dass eine Abschreibung infolge Erledigung des Postulates etwas verfrüht ist, denn der Wunsch des Büros, dass im Landrat auf einen Handy-Gebrauch verzichtet werden soll, hat zu wenig Erfolg gezeigt. An der letzten Landratssitzung und an der Sitzung der Finanzkommission kam es wieder zu solchen Störungen. Ich hätte erwartet, dass das Büro den verbindlichen Beschluss fast, mindestens die akustischen Auswirkungen der Handys im Landrat und in den Kommissionen zu unterbinden. In diesem Sinne, beantrage ich, meinen Vorstoss zwar zu überweisen aber nicht abzuschreiben und im Büro des Landrates einen verbindlichen Beschluss zu fassen.

Ernst Thöni :
"Am 8. Jänner, z'Mittag am drei,
macht s'Lea sie allererschtä Schrey.
Do im Landrotssaal grad, wo n'er söt zellä,
foht am Thöni Ärnscht sis Natel afo schällä.
D'Elisabeth sait do zum Roland,
das isch doch äfang allerhand,
die "handy-kapiertä" vo vis a vis,
chönne s'Schaffe nit emol do inne lo si.
Für's zellä übergib ich im Stellverträter's Amt,
ich pack das Ding, lauf usä wie vertrampt,
Dussä denn vernimm ich, s'Lea sig uf d'Wält jetzt cho,
sälbverständlich isch do au dr Grossvatter froh.

Nummä dräi Minute spöter s'ich fatal,
schällts Natel scho wieder us em Spital.
Nommol renn ich usä, ganz irritiert,
das mol hät d'Grossmueter em Grossvatter gratuliert.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bitt um Verzeihig für die domoligä Störigä.
Niemer do inne hät s'Natel zum Blaggiere,
aber es dätt längä, wenn's statt lüttä dätt vibrierä.
Drum h an ich unterdesse ä Vibrator kauft,
jetzt stört's nümmä, wenn dr Thöni usä lauft.

Und jetzt zun em Roland Laube sim Postulat,
d'FDP stoht zum Grundsatz: mehr Freiheit, weniger Staat,
drum isch ä Handyverbott übertriebä für eusi Fraktion,
denn g'löst wärdä cha das Problem mit Vibration."

://: Der Landrat zieht die Überweisung mit gleichzeitiger Abschreibung des Verfahrenspostulates der Überweisung ohne gleichzeitige Abschreibung mehrheitlich vor.

Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin




7 97/201
Motion von Ludwig Mohler vom 16. Oktober 1997: Rascher Bau der Umfahrungsstrasse J2 im Bereich von Liestal / Anschluss Pratteln

Landratspräsidentin Heidi Tschopp: Der Regierungsrat lehnt die Motion ab.

Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Der Regierungsrat und die Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) halten fest, dass sie im Bau- und Planungsverfahrensablauf bis heute keine Verzögerung verursacht haben. Im Gegenteil, schon zwei Tage nach der Abstimmung im September 1997 hat der Regierungsrat die ersten Planungsaufträge erteilt. Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen aufzuzeigen, wie es weiter geht.
In diesem Jahr wird das Bauprojekt ausgearbeitet und der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) erstellt. Nächstes Jahr folgen die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), das Auflage- und Einspracheverfahren gemäss Baugesetz, der Projektbeschluss und der UVP-Beschluss. Die beiden letzteren werden vom Regierungsrat gefasst.

Erst im Jahre 2000 können die Subventionsgesuche an den Bund gerichtet und die Ausführungsprojekte dem Bund vorgelegt werden. Im Jahre 2001 könnte der Landerwerb, die Submission und der Baubeginn erfolgen, wenn wirklich alles reibungslos läuft. In diesem optimistischen Zeitplan sind allerdings überhaupt keine Zeitreserven eingeschlossen oder unvorhergesehene Schwierigkeiten im Verfahrensablauf (auch keine Beschwerden) eingerechnet.
Zu den Forderungen der Motion: 1. Das Subventionsgesuch für die J2 im Abschnitt Pratteln bis Liestal kann beim Bund erst nach dem Projekt und nach dem UVP-Beschluss frühestens im Jahre 2000 eingereicht werden.
2. Eine Vorfinanzierung kann erst ins Auge gefasst werden, wenn der Bund die Subventionsgesuche bewilligt hat, jedoch keine Mittel für eine zweite grosse Baustelle in unserem Kanton einstellt. Im Schreiben des Bundesamtes für Strassenbau vom November 1995 wird betont, dass der Bund keine zwei Baustellen gleichzeitig in einem Kanton finanziert.
3. Demzufolge erübrigt sich die Einstellung eines Baukredites bis spätestens im Jahr 2000 in unserer Investitionsrechnung, da dies keinen Sinn hätte.
4. Unter den allerbesten Voraussetzungen kann mit dem Bau im Jahre 2001 begonnen werden, wobei dann keine einzige Einsprache eingereicht werden darf.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die Motoion nicht zu überweisen.

Ludwig Mohler: Nachdem die Stimmberechtigten im Herbst 1997 mit über 70% sehr klar Ja zur J2 gesagt haben, besteht kein Grund, mit dem Bau der J2 länger als nötig zu warten. Regierungsrätin Elsbeth Schneider gab am Abstimmungswochenende selbst bekannt, dass mit dem Bau der J2 frühestens im Jahr 2002 - 2003 begonnen werden könne. Diese Aussage überrascht mich, da sie bisher immer betont hat, dass im Kanton immer nur eine Grossbaustelle betrieben werden könne und die Bundessubventionen für die J2 noch nicht definitiv zugesagt seien. Diese Aussage zwingt mich zur Annahme, dass die J2 nicht vor der Beendigung der Umfahrung Sissach gebaut werden kann. Das stimmt mich nachdenklich. Wie sich nämlich in den letzten Jahren erfahrungsgemäss gezeigt hat, treten im Tunnelbau - und ein solcher ist in Sissach geplant - oft ungeahnte Probleme auf. Die Stellungnahme von Regierungsrätin Elisabeth Schneider bedeutet also, dass - sollte die Beendigung der Umfahrung Sissach evtl. erst im Jahre 2007 erfolgen können - die J2 so lange warten soll. Damit bin ich und sind alle lärmgeplagten Anwohner und gestressten Motorfahrzeuglenker auf der Rheinstrasse nicht einverstanden. Der Bau der J2 ist kein unkalkulierbares Risiko. Der Tunnel wird im Tagbau erstellt, und es gibt fähige Unternehmen im Baselbiet oder seiner Umgebung, welche die J2 gleichzeitig mit der Umfahrung Sissach fertigstellen könnten. Zudem würde das Auslösen eines solchen Bauvolumens in der wirtschaftlich schwierigen Zeit die angespannte Beschäftigungslage im Bausektor etwas abfedern.
Wie in der Motion vorgeschlagen wird, soll der Kanton beim Bund vorsprechen und eine definitive Subventionszusage erwirken. Es ist mir klar, dass gemäss Bundesgesetz keine Vorfinanzierung durch den Bund erfolgen darf.

Es ist aber nicht verboten, dass der Kanton diese Mittel auf dem jetzt günstigen Kapitalmarkt beschafft und nach Ablauf der Planauflage und den Einsprachefristen sofort mit dem Bau der J2 beginnt.
Zu meiner Motion, die ich übrigens in ein Postulat abändere, habe ich noch einige Änderungen anzubringen:
Da seit der Einreichung einige Zeit vergangen ist, halte ich nur an den Punkten 1 und 2 fest, streiche Punkt 3 völlig und formuliere Punkt 4 neu wie folgt: "Der Baubeginn soll - unabhängig vom Bauverlauf der Umfahrung Sissach - rasch möglichst realisiert werden."
Damit wäre der Weg für eine realistische Bauplanung frei. Ich bitte Sie, das Postulat an den Regierungsrat zu überweisen.

Peter Holinger: Die finanziellen Mittel sind in der Schweiz in Form von Benzinabgaben vorhanden. Offenbar sind zwei Grossbaustellen pro Kanton doch möglich, da der Eggfluhtunnel noch in Bau ist und mit der Umfahrung Sissach schon begonnen wurde. Die SVP/EVP-Fraktion hätte die Motion in ihrer ursprünglichen Fassung nicht unterstützen können, stimmt dem abgeänderten Text als Postulat nun aber grossmehrheitlich zu. Auch ich setze mich mit meinem heute eingereichten Vorstoss für eine rasche Lösung ein.

Emil Schilt: Meiner Ansicht nach weist der Kanton Basel-Landschaft aber nicht nur 2 sondern sogar 4 Grossbaustellen auf. Ich denke hier an die Schweizerhalle, die Renovation der beiden Bölchenröhren und die Umfahrung Sissach. Ich frage mich daher mit welcher Arroganz nun ein rascherer Bau der J2 verlangt wird. Der Regierungsrat ist auf einem guten Weg. Die SP-Fraktion spricht sich gegen eine Motion und ein Postulat in dieser Sache aus, da sie dem Regierungsrat genug Zeit lassen will, zu planen und zu bauen.

Bruno Weishaupt: Die Fraktionen hatten sicher ausreichend Gelegenheit, über diesen Vorstoss zu diskutieren und zu befinden. Die Baudirektorin hat festgehalten, dass der Zeitplan keine Verzögerung erfahren hat. Wir haben vernommen, dass das Vorhaben so schnell wie möglich realisiert wird. Es läuft alles wie geplant. Der Kanton ist nicht frei zu tun, was er will. Der Bund hat hier auch mitzureden. Die CVP-Fraktion spricht sich daher einstimmig gegen den Vorstoss als Motion und als Postulat aus.

Ludwig Mohler: Kann Regierungsrätin Elsbeth Schneider zusichern, dass mit der J2 auch begonnen werden kann, wenn sich bei der Umfahrung Sissach Verzögerungen einstellen?

Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Wenn ich diese Zusicherung geben könnte, müsste ich wissen, wie sich der Bau der Umfahrung Sissach entwickelt. Sicher wurde bei der Planung versucht, Überraschungen möglichst auszuschliessen. Dennoch weiss man nie, was einen beim Tunnelbau im Berg erwartet. Ein solches Versprechen kann ich also nicht abgeben. Ich habe Ihnen das übliche Verfahren bis im Jahr 2001 aufgezeigt. Es ist kaum damit zu rechnen, dass der J2 Tunnel ohne Einsprache gebaut werden kann. Daher ging ich nach der Abstimmung auch von einer Annahme von 2002 - 2003 bis zum Baubeginn aus.
Die Umfahrung Sissach sollte, wenn alles gut läuft, im Jahre 2003 eröffnet werden können. Der Leiter des Bundesamtes für Strassenbau hielt mir gegenüber fest, dass er dem Kanton Basel-Landschaft mittelfristig kein Versprechen abgeben könne. Wir bemühen uns, vorwärts zu machen und das Projekt zu verwirklichen, doch unterstützt der Bund das Projekt mit 84%, so dass wir nicht einfach frei über den Beginn entscheiden können.

Alfred Zimmermann: Die Fraktion der Grünen hält den Druck auf den Strassenbau für unnötig, sie ist überzeugt, dass Regierungsrätin Elsbeth Schneider die Strasse leider rasch bauen will und spricht sich gegen die Überweisung des Vorstosses aus.

://: Die Überweisung des inhaltlich abgeänderten Vorstosses wird auch als Postulat mit 27 zu 20 Stimmen abgelehnt.

Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin




8 97/202
Motion von Bruno Steiger vom 16. Oktober 1997: Weniger Stickoxidausstoss (Nox) beim Verbrennen von schwach halogenierten Abfallösungsmittel (bis 1% Chlorgehalt) in nachgerüsteten Schlammverbrennungsanlagen

Das Traktandum 8 wurde von der Traktandenliste abgesetzt.

Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin




9 97/205
Postulat von Daniel Wyss vom 16. Oktober 1997: Orchideen an Strassenböschungen

Daniel Wyss zieht dieses Postulat zurück, da die Wiederansiedlungsmethoden für Orchideen auch unter Fachleuten umstritten ist und er im Landrat keine Fachdiskussion führen will.

Damit ist das Postulat erledigt.

Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin



Fortsetzung des Protokolls vom 2. April 1998


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