LR Protokoll 2. April 1998 (Teil 5)

Protokoll der Landratssitzung vom 2. April 1998



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





10 97/206
Postulat von Daniel Wyss vom 16. Oktober 1997: Begrünte Kandelaber für das Baselbiet

Landratspräsidentin Heidi Tschopp: Der Regierungsrat lehnt dieses Postulat ab.

Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Der Regierungsrat lehnt dieses Postulat nicht ab, weil er es für eine schlechte Idee hält, sondern weil es für die Verwaltung wieder grosse Mehrarbeit bringen würde. Ich habe für das Anliegen des Postulanten Verständnis, muss aber darauf hinweisen, dass der Kanton über ca. 7'000 Beleuchtungskandelaber verfügt, die z. T. auf Privatgrundstücken stehen und häufig in einem Belag verankert sind. Ca. ein Dutzend der Kandelaber hat sich in den letzten Jahren selbst begrünt, was wirklich schön aussieht. Aus der Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes tragen die Kandelaber zur optischen Aufwertung innerhalb und ausserhalb von Siedlungen im Sinne von Neuschaffungen von Kleinlebensräumen für spezielle Organismen bei. Trotzdem will der Regierungsrat das Postulat nicht entgegennehmen, da er nicht will, dass weitere Pflege- und Unterhaltsgebiete im Strassenbereich eröffnet werden. Die notwendigen Minirabatten sind mit viel Arbeit verbunden. Überwachsene Kandelaber müssen regelmässig freigeschnitten werden, sind doch viele durch Verkehrssignale ergänzt. Oft verfügen die Kandelaber über kleine Risse, in denen sich die Wurzeln der Pflanzen festsetzen, was die Lebensdauer der Kandelaber verkürzt. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass sich die bisherige Praxis des Tiefbauamtes in diesem Bereich bewährt hat. Mit der naturgemässen Gestaltung und Pflege des Strassenraums, der Bäume, Hecken, Bepflanzungen von Stützmauern usw. kann mit wesentlich geringerem Gesamtaufwand ein Mehrfaches erreicht werden. Deshalb bitte ich Sie, das Postulat nicht zu überweisen.

Daniel Wyss: Begrünte Kandelaber sind Ersatzlebenslebensräume für Vögel, Hummeln, Bienen, Schmetterlinge usw. Wilder Wein und Efeu sind selbstgrünende Pflanzen, die an den Kandelabern gepflanzt werden können, welche innert weniger Jahre grün eingehüllt werden. Diese Pflanzen sind auch Sauerstoffproduzenten, die den Strassenstaub binden und unsere grauen Strassenlandschaften verschönern. Pflanzen an den Kandelabern greifen weder den Beton an noch müssen Rabatten extra angelegt werden, da nur solche Kandelaber begrünt werden sollen, die schon in der Wiese oder in Rabatten stehen. Es sollen auch nur sehr hohe Kandelaber berücksichtigt werden, da dort der Schnitt und die Pflege wegfallen. Selbstverständlich ist auf die Begrünung der Kandelaber mit Signalen zu verzichten. Es müssen also nicht alle Kandelaber begrünt werden, da es für die Verschönerung des Strassenraumes schon ausreichen würde, dies dort zu tun, wo es ohne grossen Aufwand möglich wäre. Ich bitte Sie daher, mein Postulat zu unterstützen.

Jacqueline Halder: Die SP-Fraktion kann sich den Argumenten von Daniel Wyss weitgehend anschliessen. Sie ist auch der Ansicht, dass neben den vom Kanton angelegten Rabatten auch Kandelaber begrünt werden sollten. Wenn die Pflege für den Kanton zu aufwendig ist, könnte er aber die Gemeinden dazu anweisen, solche Begrünungen vorzunehmen. Die Gemeinden glauben oft, an Kantonsstrassen keine solchen Verbesserungen durchführen zu dürfen.

Alfred Zimmermann: Vor meinem Haus steht ein solcher Kandelaber, den ich begrünt habe. Die Pflanzen wachsen erfreulich und dienen Vögeln, Bienen usw. als Lebensraum. Da Regierungsrätin Elsbeth Schneider einzig die Mehrarbeit gegen den Vorstoss anführt, schlage ich vor, auf das regelmässige Mähen der wunderschön blühenden Pflanzen zwischen Strassen und Radwegen zu verzichten und diese Zeit in die Pflege der begrünten Kandelaber zu investieren. Ich stimme der Überweisung dieses Vorstosses überzeugt zu.

://: Die Überweisung des Postulats von Daniel Wyss wird mehrheitlich abgelehnt.

Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin




11 97/207
Interpellation von Ludwig Mohler vom 16. Oktober 1997: Einsatz von "Öko-Ranger" im Baselbiet. Antwort des Regierungsrates

Regierungsrätin Elsbeth Schneider zur Frage 1: Die gesetzliche Grundlage für "Öko-Ranger" (Naturschutzwarten) in den kantonalen Naturschutzgebieten bildet § 28 des kantonalen Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991. Nach Absatz 1 dieses Gesetzes ist der Kanton zur Aufsicht in den kantonalen Naturschutzgebieten verpflichtet. Dazu kann er gemäss Absatz 2 Drittpersonen einsetzen. Diese müssen jedoch entsprechend geschult sein, wobei der Kanton für diese Schulung wiederum verantwortlich ist (Absatz 3). Absatz 4 erteilt diesen Naturschutzwarten die rechtliche Legitimation zur Verzeigung fehlbarer Personen. Ein Gutachten des Rechtsdienstes des Regierungsrates hat diese Legitimation ganz klar bestätigt.
Zur Frage 2: Herr Lareida ist weder mit der Firma Öko-Prax Völlmin AG noch mit dem Kanton verflochten. Er hat sich frühzeitig pensionieren lassen und gründete die eigene Firma "Lareida und Jakob Planungsbüro", welche ihr Büro bei der Öko-Prax gemietet hat.
Zur Frage 3: Die Firma Oekoskop Gelterkinden hat weder mit dem Kanton die Stiftung "Öko-job" gegründet noch besteht ein Zusammenhang zwischen diesen Firmen und der Firma Öko-Prax Völlmin AG. Die Stiftung "Öko-job" wurde am 5. Dezember 1996 von der Firma "Oekoskop" gegründet. Sie wurde vom KIGA anerkannt und bildet eine Trägerorganisation für Arbeitslosenprojekte. Das Stiftungskapital beträgt 10'000 Franken. Dem Stiftungsrat gehören folgende Personen an: Annemarie Spinnler, Präsidentin, Markus Bitterli, Michael Dipner, Christiane Guyer.
Zur Frage 4: Es wurden keine Verträge abgeschlossen. Es handelt sich hier um ein Arbeitslosenprojekt.
Das KIGA ist für die Bewilligungen und die Finanzierung solcher Projekte zuständig.
Zur Frage 5: Die RAV wählen gemeinsam mit der "Öko-job" geeignete Personen aus. Gemäss Projektentwurf ist vorgesehen, die in Frage kommenden Projektteilnehmenden zuerst für Renaturierungsarbeiten einzusetzen und sie dann aufgrund des vermittelten Fachwissens und bei Eignung als Naturschutzwarte einzusetzen. Dafür sind maximal 4 Personen pro Jahr vorgesehen. Die Stiftung "Öko-job", nicht die Aktiengesellschaft, betreut diese 4 Personen und ist für sie auch verantwortlich.
Zur Frage 6: Dass private Institutionen Aufsichtsaufgaben erfüllen, ist nichts Aussergewöhnliches (z. B. Securitas). Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Arbeitslosenprojekt. Die Erfahrungen mit den Naturschutzwarten im Naturschutzgebiet Reinacherheide sind für das Naturschutzgebiet und die entsprechenden Personen grundsätzlich positiv, haben dank dieser Tätigkeit doch 3 früher arbeitslose Personen im letzten Jahr wieder eine feste Anstellungen gefunden. Der Einsatz arbeitsloser Personen erfordert für die Aufsicht in Naturschutzgebieten einen hohen Führungs-, Betreuungs-, und Schulungsaufwand. Nach eingehender Prüfung des Projektes mussten wir uns leider dafür entscheiden, die geplanten Arbeitslosenprojekte nicht zu realisieren, da nicht ausreichend Betreuungspersonal zur Verfügung steht (abgesehen von der Reinacher Heide).
Zur Frage 7: Wenn aufgrund der Auflagen im Arbeitslosenversicherungsgesetz zur Schaffung von Programmen zur vorübergehenden Beschäftigung für stellenlose Personen ein Projekt gemeldet wir, erfolgt die Finanzierung dieser Tätigkeit durch das KIGA, aber aus Bundesmitteln. Dabei müssen die entsprechenden Auflagen und Vorschriften selbstverständlich eingehalten werden. Aus diesem Grund ist die Finanzierung im Kanton hinfällig.

Ludwig Mohler dankt für die ausführliche Antwort und erkundigt sich, ob es der Regierungsrat nicht für problematisch hält, wenn Arbeitslose nach einer relativ kurzen Einarbeitungsphase Verzeigungskompetenz erhalten und diese auch durchsetzen.

Regierungsrätin Elsbeth Schneider: M. W. hat es in Zusammenhang mit Verzeigungen keine Probleme gegeben. Hingegen ergaben sich Schwierigkeiten, indem einzelne Eingesetzte die Betroffenen nicht mit der nötigen Höflichkeit behandelt haben. Durch Gespräche konnten diese Probleme aber behoben werden.

://: Aufgrund des Antrags von Peter Brunner wird Diskussion genehmigt.

Peter Brunner: M. E. ist es wichtig zu prüfen, welche Leute hier eingesetzt werden und wie sie sich bei dieser Tätigkeit verhalten. Wir dürfen nicht zu einem Polizeistaat werden. Es darf nicht vorkommen, dass Leute willkürlich angezeigt werden und der Kanton die Gerichtskosten tragen muss, da die Angezeigten unschuldig sind. Ein entsprechendes Urteil erging am 21. Februar 1997.

Damit ist die Interpellation erledigt.

Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin



12 97/263
Postulat von Maya Graf vom 10. Dezember 1997: Behindertengerechter Landratssaal

Landratspräsidentin Heidi Tschopp: Der Regierungsrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch?

Peter Minder: Schon vor etwa 15 Jahren wurden entsprechende Diskussionen geführt, und ich wehrte mich schon damals gegen solche Massnahmen, da ich mich gefragt habe, ob es das Leben eines Gehbehinderten so stark bereichert, einer Landratsdiskussion zu folgen. Mir erscheinen solche Verbesserungen andernorts für wichtiger. Zudem wurde inzwischen viel Geld dafür ausgegeben, einen entsprechenden Lift im Regierungsgebäude einzubauen. Die Forderungen von Maya Graf gehen mir daher zu weit. Es darf nicht so weit kommen, dass die Tribüne umgebaut werden muss. Wer der Debatte folgen will, kann dies auch im Vorzimmer tun. Gehbehinderte Landratsmitglieder können im Landratssaal sicher ihren Platz finden. M. E. will man sich mit diesem Vorstoss bei einer Minderheit einschmeicheln. Ein echtes Bedürfnis besteht aber nicht. Das Postulat sollte daher nicht überwiesen werden.

Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Wir wissen alle, dass der Landratssaal vor wenigen Jahren behindertengerechter gemacht wurde. Der Regierungsrat ist aber bereit, dies noch einmal auf Verbesserungen hin zu überprüfen. Es kann auch vorkommen, dass ein Landratsmitglied aufgrund eines Unfalls vorübergehend an den Rollstuhl gebunden ist. Dann muss auch ihm die Teilnahme am Ratsgeschehen möglichst einfach gemacht werden.
Ich kann aber nicht versprechen, dass das Gebäude vollständig blindengerecht umgebaut wird. Wir gehen auch davon aus, dass Blinde bei ihrem ersten Besuch begleitet werden und sich später zurechtfinden.
Maya Graf: Ich freue mich sehr, dass der Regierungsrat bereit ist, das Postulat entgegenzunehmen und die Forderungen zu überprüfen.
Letzte Woche fand eine Veranstaltung mit interessierten Kandidatinnen für die Landratswahlen 1999 statt. Eine Kandidatin, die im Rollstuhl sass, musste in den Landratssaal getragen werden. Es ist aber sehr wichtig für Gehbehinderte, sich selbständig bewegen zu können. Es handelt sich hier um einen öffentlichen Saal, der für viele Veranstaltungen genutzt wird, was auch Behinderten nicht verwehrt sein darf.

://: Das Postulat wird gegen 1 Stimme überwiesen.

Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin




13 97/266
Interpellation von Paul Schär vom 11. Dezember 1997: Umwandlung der Galerie Schweizerhalle in einen Tunnel. Mündliche Antwort des Regierungsrates

Regierungsrätin Elsbeth Schneider zu den Fragen 1 und 2: Die Galerie Schweizerhalle ist die Achillesferse des gesamten schweizerischen Autobahnnetzes. Der Umbau der Galerie Schweizerhalle wird die Betriebssicherheit der N2 gemeinsam mit dem projektierten Verkehrsleitsystem sicher wesentlich verbessern. Die umfassenden Abklärungen und Diskussionen über die Galerie Schweizerhalle haben gezeigt, dass in dem heiklen Abschnitt der N2 nur ein Umbau in einen Tunnel zu verantworten ist. Bei einem künftigen Störfall (z. B. Brand) in einer Tunnelröhre kann im Gegensatz zu heute die andere Röhre weitgehend weiter betrieben werden. In der Phase des generellen Projektes wurden verschiedenste Varianten überprüft. Die heutige Lösung bildet die optimierte Variante zwischen den Sicherheitsanforderungen und den dringendst notwendigen Instandstellungsarbeiten der Galeriestützen.
Zur Frage 3: Uns ist nicht bekannt, dass dieser Wunsch so konkret geäussert wurde. Bekannt sind aber verschiedene Begehren der Chemiebetriebe des Kantons, dass vor allem die anhaltenden Lärmimmisionen aus der Galerie dringend zu reduzieren.
Zu den Fragen 4 und 5: 64,5 Mio Franken wurden für das Bauvorhaben veranschlagt. Der Nutzen ist eine wesentliche Verbesserung des Betriebs und der Sicherheit. Bis heute konnte der Kostenrahmen sehr gut eingehalten werden.
Zur Frage 6: Seit Sommer 1994 sind nun rund 45% der Investitionen des Gesamtprojektes getätigt worden oder befinden sich in Ausführung.
Zur Frage 7: Die Arbeiten werden in der zweiten Hälfte des Jahres 2001 abgeschlossen sein.
Zur Frage 8: Zur Zeit wird untersucht, mit welchen zusätzlichen Verkehrsbelastungen währen der Bauzeit gerechnet werden muss. Die Hauptstrasse 3.7 (Hauptstrasse Richtung Pratteln) ist in der Zeit von April 1999 bis Mitte 2001 betroffen.
Zur Frage 9: Der Regierungsrat muss dies Frage mit Ja beantworten. Er hat sich an der Sitzung vom 2. September 1997 noch einmal sehr intensiv mit dem Problem des Staus befasst. Es wurde vorgesehen, den Verkehr durch den Spurabbau von drei auf zwei Spuren Richtung Basel in den Spitzenstunden mit einem "Umleitungs-Management" in Richtung J18 über die Ausfahrt Pratteln, Rheinstrasse und den Anschluss Birsfelden umzuleiten. Dies entspricht der letztes Jahr praktizierten Lösung bezüglich Grundwasserschutz. Damit sollen die Ortskerne Pratteln, Muttenz und Birsfelden vom Mehrverkehr verschont bleiben.
Zur Frage 10: Die Betriebskosten wurden den neusten Kenntnissen angepasst und optimiert. Beispielsweise konnte eine grosse Reduktion der Ventilationen erreicht werden. Die Kosten werden entsprechend dem Subventionssatz für den betrieblichen Unterhalt laufend aufgeteilt.
Zu den Fragen 11 und 12: Wir wissen nichts von dem hier angesprochenen Alleingang des Kantons Basel-Landschaft.
Alle Planungsschritte einschliesslich der Variante Studie Optimierung wurden laufend in engem Kontakt mit dem Bundesamt für Strassenbau (ASB neu Astra) diskutiert und diesem genehmigt. Die Genehmigung für das Gesamtprojekt wurde am 6. April 1994 vom Bund erteilt. Für alle notwendigen Detailprojekte liegen die laufend erteilten Genehmigungen ebenfalls vor (Lärmschutzwände usw.).
Zur Frage 13: Der Umbau lässt sich auf keinen Fall mehr aufhalten. Die Gründe liegen an der schon erwähnten Achillesferse. Abklärungen haben ergeben, dass die gewählte Umbaulösung in diesem heiklen Abschnitt der N2 die richtige ist. Mehr als die Hälfte der Investitionen für den Um- und Ausbau der Galerie wurden bereits getätigt. Wir werden alles Notwendige veranlassen, die Bauzeit so kurz wie möglich zu halten. Erstmals wird sogar zweimal in den Wintermonaten gearbeitet, womit ca. ein halbes Jahr eingespart werden kann. Wir sind mit dem Astra davon überzeugt, dass die geplante Sanierung der Galerie Schweizerhalle richtig und notwendig ist.

://: Auf Antrag von Paul Schär wird Diskussion bewilligt.

Paul Schär: Ich danke Regierungsrätin Elsbeth Schneider für ihre Antwort, gestatte mir aber meine Ausführungen zur Interpellation unter den Titel "verpasste Chance" zu setzen. Es ist mir klar, dass hier keine Schuldzuweisungen vorgenommen werden sollen, wurde der Grundstein für dieses Vorgehen doch schon Ende der 80er-Jahre gelegt.
Nach der Katastrophe Schweizerhalle im Jahre 1986 stand als erste Priorität die Sicherheit der Strasse im Vordergrund. Damals konnte wirklich von einer Achillesferse gesprochen werden. Der Faktor Lärm hatte damals eine nachgehende Priorität. Daraufhin folgte mit Recht eine lange Planungsphase, die ein Tunnelprojekt mit Kosten gegen 70 Mio Franken zur Folge hatte. Inzwischen hat sich das Umfeld stark verändert. Z. B. haben die Chemischen Firmen viel in die Sicherheit investiert. Ein Restrisiko bleibt aber immer bestehen. Interessant ist nun, dass einem Interview der Basler Woche mit dem Kantonsingenieur zu entnehmen ist, dass sich dieser Tunnel wegen der Immissionen aufdränge, flankierend aber auch der Sicherheit diene. Der Lärm steht nun also im Vordergrund. Meine Schlussfolgerung daraus ist, dass sich der Tunnel in der vorgesehenen Form nicht aufdrängt. Der Bau von Schallwänden und die Erneuerung der Stützen würde also ausreichen, wobei auch dies vielleicht einen Betrag von 20 - 30 Mio Franken ausmachen würde. M. E. hätte man u. U. bei der Lagebeurteilung anfangs der 90er-Jahre zu einer anderen Schlussfolgerung kommen und anstelle des Tunnels eine andere Variante wählen können.
Sicher wurden inzwischen schon 40 Mio Franken verbaut, so dass der Tunnelbau wohl kaum mehr gestoppt werden kann, doch wurden andere Vorhaben auch schon abgebrochen (Kaiseraugst, Nordtangente usw.). Gefreut hat mich, dass die Sanierung der Bölchenröhre offenbar nicht gleichzeitig mit der Galerie Schweizerhalle erfolgt. Andernfalls wäre das Verkehrschaos mit europäischem Ausmass perfekt.
Ich möchte noch zwei Fragen an den Gesamtregierungsrat richten: 1. Würde der Tunnel in der heutigen Zeit aufgrund der Lagebeurteilung noch gebaut? 2. Wurde eine solche Lagebeurteilung anfangs der 90er-Jahre angestellt?

Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Die Fragen richten sich zwar an den Gesamtregierungsrat, doch sind die Plätze neben mir leer. Ich fühle ich mich für die Beantwortung der Fragen auch selbst verantwortlich. Wenn die Planung der Galerie heute neu begonnen würde, würden die neuen Erkenntnisse sicher in diese einfliessen. Ob sich daraus eine andere Variante ergeben würde, ist offen. Zur Zeit der Entscheidfindung Ende der 80er-Jahre wurde diese Lösung aufgrund der Prüfung vieler Varianten als die richtige angesehen. Auch unter den Ingenieuren bestehen unterschiedliche Ansichten über die richtige Variante. Wir stehen zum damals gefassten Entscheid. Wenn und Aber sind zwecklos, da diese bei Grossprojekten immer wieder vorgebracht werden könnten.

Alfred Zimmermann: Aus den Voten der Automobilistinnen und Automobilisten spricht die grosse Angst vor Staus. Dieser gehört aber zum System. Damit müssen sie leben, wenn sie nicht auf den öffentlichen Verkehr umsteigen.

Damit ist die Interpellation erledigt.

Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin




14 97/267
Postulat von Emil Schilt vom 11. Dezember 1997: Verzicht auf 3. Tunnelröhre im Belchentunnel

Landratspräsidentin Heidi Tschopp: Der Regierungsrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen und will es gleichzeitig abschreiben.

Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Der Regierungsrat nimmt das Postulat entgegen, damit ich Ihnen an dieser Stelle Erklärungen zu den häufig gestellten Fragen in diesem Zusammenhang geben kann.
Die Bölchenkommission, die ich präsidieren durfte, hat am 11. Februar 1998 getagt. Dabei nahm sie von der in Auftrag gegebenen Zürcher Zweckmässigkeitsstudie zur Frage "Dritte Röhre ja oder nein" Kenntnis und legte das weitere Vorgehen fest. Da die Kommission davon überzeugt ist, dass der sofortige Bau einer dritten Tunnelröhre aus verschiedenen Gründen unrealistisch ist, hat sie wie folgt beschlossen:
1. Die beiden bestehenden Tunnelröhren sollen in einer ersten Phase - frühestens aber im Herbst 1999 - und eine nach der anderen an den Orten mit den grössten vorhandenen Schäden - keine Totalsanierung also - in Stand gestellt werden.
2. Um abzuklären, ob die kritischen Gesteinsschichten (Gipskeuper-Gestein) durch einen Stollen unter den bestehenden Röhren wirksam entwässert werden können, wird sofort ein Versuchsstollen gebaut.
3. Der Bau einer dritten Tunnelröhre wird als mögliche Lösung für einen späteren Zeitpunkt vor der übernächsten konventionellen Tunnelsanierung in ca. 10 - 15 Jahren weiterverfolgt.
Der Entscheid, ob am Bölchen langfristig eine dritte Röhre gebaut wird, ist somit noch offen und wird in frühestens 8 - 10 Jahren defintiv beantwortet werden. Wir sind aber klar nicht der Meinung, dass eine dritte Röhre eine Kapazitätserhöhung, sondern eine Entlastung für die beiden bestehenden Röhren bedeuten würde.
Der Bund hat uns signalisiert, dass die Betonstrecken im Kanton Solothurn vor dem Bölchentunnel saniert werden sollen. Ausserdem möchte der Bund, dass im Jahr 2001 während der Expo möglichst keine Baustellen bestehen.
Da ich sie nun über das weitere Vorgehen informiert habe, bitte ich Sie, den Vorstoss zu überweisen und gleichzeitig als erledigt abzuschreiben.

Emil Schilt: Die Botschaft hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube! M. E. lässt sich die vorgesehene Sanierung mit einem Pflaster vergleichen, das einem verwundeten Elefanten aufgeklebt wird.
Schon vor 30 Jahren sollte die Bölchenröhre entkalkt werden, was aber damals schon nicht möglich war. Man muss dazu stehen, dass in diesen Tunnelröhren Fehler gemacht wurden. Aus diesen Fehlern wurde nun aber in bezug auf die Umfahrung Sissach gelernt, indem dort Schlitzwände vorgesehen sind. Ob damit andere Probleme verbunden sind, ist noch offen. Wenn nun aber im Bölchentunnel "Pflästerlipolitik" betrieben wird, werden die Gefahren nicht behoben. Die Tunnel müssen völlig saniert werden. Zu den weiteren Punkten in meinem Postulat hat sich Regierungsrätin Elsbeth Schneider nicht geäussert. Der Druck muss von den Strassen genommen werden. Mich interessiert, wie es mit dem Adlertunnel und dem Bahnhof Liestal weitergehen soll. Ich habe von keinem eidgenössischen Parlamentarier aus dem Baselbiet gehört, dass der Wiesenbergtunnel besser als der Zimmerbergtunnel wäre. Gefreut hat mich, dass Regierungsrätin Elsbeth Schneider einen neuen Zugshalt in Liestal (Abfahrt 17.17 Uhr ab Bern) ausgehandelt hat. Um nützlich zu sein, ist dafür aber ein Pendant am Morgen nötig.
Mein Postulat sollte nicht abgeschrieben werden, damit der Druck auf Bern bezüglich einer direkten Verbindung über Olten-Bern zum Gotthard verstärkt wird. Andernfalls befürchte ich, dass wir über Zürich zum Gotthard reisen müssen.

Hanspeter Frey: Ich möchte Emil Schilt anfragen, ob er sein Postulat nicht in einen Auftrag an den Regierungsrat abändern will, dass die dritte Tunnelröhre im Bölchen zu projektieren sei, da mit der "Pflästerlipolitik" keine Verbesserung erreicht wird. Es handelt sich hier um eine Hauptverkehrsachse vom hohen Norden in den tiefen Süden. Wenn wir das heutige Niveau erhalten wollen, müssen wir jetzt mit dem Projekt beginnen, um in etwa 10 Jahren über eine dritte Röhre zu verfügen. Dann könnte eine umfassenden Sanierung der beiden schon bestehenden Tunnelröhren erfolgen. Auch der Hauensteintunnel musste wegen der Geologie saniert werden. Zudem sollten die Aufträge getrennt werden: einerseits die Forderung betreffend Inangriffnahme der dritten Tunnelröhre und andererseits eine Forderung betreffend Eisenbahn. Emil Schilt vermischt hier zwei Dinge, die auch nicht aus der gleichen Kasse finanziert werden.
Wenn im Nationalrat der Sparwille nicht so gross wäre, wären finanzielle Mittel für die Bölchenröhre sicher gesprochen worden.
Ich beantrage Ihnen, das Postulat abzulehnen, damit der Regierungsrat dem Bedarf entsprechend handeln kann.

Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Ich habe nicht von "Pflästerlipolitik" gesprochen. Ein solches Vorgehen wäre unverantwortlich. Die beiden Röhren werden derart saniert, dass sie später wieder voll gebrauchsfähig sind und ohne Gefahr befahren werden können. Für die Sanierung einer Röhre werden 10 Monate benötigt. In 10 bis 15 Jahren wird eine neue Sanierung durchgeführt. Bis zur nächsten, resp. übernächsten Sanierung, soll geprüft werden, ob eine dritte Röhre dringend notwendig ist.
Der Regierungsrat fordert vom Bund den dritten Wiesenbergtunnel. Zum Glück besteht nun der Adlertunnel, der ja nicht nur für die Entlastung des Bahnhofs Liestal erstellt wurde. Der Bund muss sich daher gut überlegen, ob er die Linie durch den Zimmerberg führen will. Wir kämpfen für den Wiesenberg, der Bund muss aber im Rahmen des Neat-Projektes entscheiden.

Emil Schilt: Mit diesen kleinen Sanierungen lassen sich Nachfolgedefekte nicht ausschliessen. Für mich ist es wichtig, dass der Tunnel weitere 20 Jahre hält.

://: Das Postulat wird mehrheitlich abgelehnt.

Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin



Die nächste Landratssitzung findet statt am Donnerstag, 23. April 1998, 10 Uhr


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