Protokoll der Landratssitzung vom 3. Februar 2005

Nr. 1032

16 2004/256
Motion von Georges Thüring vom 14. Oktober 2004: Das Laufental braucht seine Rastplätze!

Die Regierung ist bereit, den Vorstoss als Postulat entgegen zu nehmen. Regierungsrätin Elsbeth Schneider erklärt, der Aufwand für die fachgerechte Entsorgung der Abfälle auf den Ausstell- und Rastplätzen im ganzen Kanton habe für das Tiefbauamt beachtliche Relationen angenommen. Der Reinigungs- und Entsorgungsaufwand beträgt allein für die Kantonsstrassen über CHF 100'000 jährlich. Dabei geht es nicht einfach nur um gewöhnlichen Abfall wie z.B. auf einem Picknick-Platz, sondern um Hauskehricht, Möbel, Fernseher, Kühlschränke, Videogeräte und anderes mehr.
Unter dem aktuellen finanziellen Druck und in Angesicht von GAP wurde im Tiefbauamt überlegt, wie dem etwas entgegenzuhalten sei. Das Amt hat dann gehandelt - ohne Absprache mit der Bau- und Umweltschutzdirektorin.
Im Kreis 1 des TBA (Laufental) sind drei exponierte Ausstellplätze an der H18 geschlossen worden. Innerhalb von 2,2 km befinden sich dort sechs solcher Ausstellplätze. Drei davon sind also nach wie vor offen. Welche drei Plätze geschlossen wurden, wurde ganz genau ausgewählt: Einerseits, weil dort extrem viel Abfall deponiert worden ist, und andererseits, weil die Bedeutung und der Stellenwert dieser Ausstellplätze sich im Laufe der Jahre stark gewandelt hat. Die Auswahl der zu schliessenden Plätze ist gezielt geschehen, und zwar mit Rücksicht auf den Langsamverkehr.
Beim Ausstellplatz in Duggingen an der Baselstrasse bietet im Bereich von sage und schreibe 200 m ein weiterer Rastplatz Ausweichmöglichkeiten für den Langsamverkehr. Das gibt es im Kanton wohl nicht ein zweites Mal.
Der Ausstellplatz in Nenzlingen liegt nicht an der H18-Hauptachse. Und beim Ausstellplatz in Laufen hat der Langsamverkehr vor- und nachher Möglichkeiten auszuweichen.
Nicht gut gelaufen ist zugegebenermassen die Kommunikation vom Tiefbauamt zu den Gemeinden. Grundsätzlich ist aber nach Strassengesetz der Bau und der Betrieb der Parkplätze Sache der Gemeinde und nicht des Kantons. Nur, um dies den Gemeinden klar aufzuzeigen, möchte die Regierung die ganze Sache mit den Kommunen diskutieren. Die Frage ist, ob die Gemeinden gewillt sind, die sechs Ausstellplätze weiter offen zu halten und damit auch die Kosten selber zu übernehmen. Daher ist die Regierung zur Entgegennahme eines entsprechenden Postulats bereit.

Georges Thüring dankt dafür, dass die Regierung bereit ist, seine am 14. Oktober 2004 eingereichte Motion als Postulat entgegenzunehmen. Aus triftigen Gründen besteht er aber auf der Form einer Motion.
Das Laufental ist auf die umgehende Wiederinbetriebnahme der Ausstellplätze angewiesen. Die betroffenen Gemeinden und Verkehrsteilnehmer wollen und können sich nicht noch länger vertrösten lassen. Überdies hat man es im Laufental allmählich satt, sich wiederholt als Stiefkinder behandeln lassen zu müssen. Die Stimmung im Tal ist nicht gut und wird mit solchen fragwürdigen Aktionen wie der Schliessung von Rastplätzen nicht unbedingt besser. Die Berner Behörden werden sich wohl etwas dabei gedacht haben, als sie im Abstand von 200 m Rastplätze gebaut haben.
Die Form eines Postulats hat bekanntlich keinen verpflichtenden Charakter. Doch genau diese Verpflichtung braucht es, damit der heutige, unhaltbare Zustand raschmöglichst und tatsächlich korrigiert wird. Mit der Zeit wird sich noch Bedarf für weitere Abklärungen ergeben. Leider ist Georges Thürings Vertrauen in die Bau- und Umweltschutzdirektion nicht sehr ausgeprägt. Vielmehr befürchtet er, dass die Umwandlung in ein Postulat nur ein Vorwand für weiteren Zeitgewinn sein soll, um die dringend nötige Wiederinbetriebnahme der Rastplätze auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben.
Doch das Problem ist augenfällig, wie der Motionstext bezeugt. Es bleibt keine Zeit für Abklärungen, Studien und Feldbeobachtungen aller involvierten Stellen der Kantonsverwaltung. Das Laufental braucht heute - nicht morgen und schon gar nicht übermorgen - seine Park- und Rastplätze wieder. Mit ihrem Wegfall hat sich die Situation auf der betroffenen Strecke spürbar verschlechtert, wie man am Radio immer wieder hören kann. Tagtäglich sind auf den betreffenen Strassen nervenaufreibende Stausituationen zu erleben, hervorgerufen durch die stetige Zunahme des Lastwagen- und des Langsamverkehrs (sprich Traktoren etc.) oder von Autos, die aufgrund von Fahrfehlern nicht mehr ausweichen können. Je nach Witterungssituation und Strassenverhältnissen braucht es die Ausweichstellen auch aus Gründen der allgemeinen Verkehrssicherheit. Es bleibt keine Zeit mehr zum Abwägen und Evaluieren.
Noch einige Bemerkungen zur Abfallproblematik bzw. zu den wilden Deponien, die als Begründung für die Aufhebung der Rastplätze ins Feld geführt werden: Grundsätzlich werden zwei Dinge vermischt, die ursächlich nichts miteinander zu tun haben. Mit der verkehrstechnisch kontraproduktiven und letztlich gefährlichen Aufhebung der drei Rastplätze wird das Abfallproblem sicher nicht gelöst. Und sollte tatsächlich im Tiefbauamt diese Hoffnung vorherrschen, kann man ihm den Vorwurf der Naivität und der Blauäugigkeit nicht ersparen.
Die wilden Deponien werden nur verlagert auf andere Parkplätze und in die Wälder. Mit der Schliessung der Rastplätze wird es kein Kilogramm weniger Abfall geben. Der illegale Abfall wird nur noch mehr verstreut, und die Entsorgung wird noch schwieriger. Das Problem der wilden Deponien ist einerseits ein gesellschaftliches Problem, und andererseits müsste das System der Sackgebühren ernsthaft hinterfragt werden. Es gäbe bestimmt bessere Systeme, die solche wilden Deponien letztlich uninteressant machen und im Keime ersticken würden.
Als der Motionär vor gut zweieinhalb Jahren die Abfallproblematik thematisiert hat, wurden die wilden Deponien und die illegale Abfallentsorgung in den Wäldern von den zuständigen Kantonsbehörden regelrecht heruntergespielt. Noch in guter Erinnerung ist die Stellungnahme von Arthur Rohrbach, dem Ressortleiter Abfall, Stoffe und Altlasten im Amt für Umweltschutz und Energie, in der bz : «Das illegale Entsorgen von Abfallsäcken ist kein Problem mehr.» Scheinbar hat sich die Situation plötzlich geändert, weswegen die Rastplätze geschlossen wurden.
Mit Schnellschüssen und unverhältnismässigen Massnahmen lässt sich das Problem der illegalen Abfallentsorgung nicht lösen. Die Politik muss endlich den Mut aufbringen, das bestehende System grundsätzlich zu überdenken und nach neuen, besseren Gesamtlösungen zu suchen. Doch das steht heute nicht zur Debatte; heute geht es lediglich um die verkehrstechnisch sinnvolle Einrichtung der Rastplätze.
Georges Thüring bittet seine Kolleg(inn)en um die Überweisung seiner Motion und dankt ihnen dafür im Namen des Laufentals.

Erstaunlich findet Bruno Steiger , dass das Tiefbauamt ohne Absprache mit Regierungsrätin Elsbeth Schneider gehandelt hat. Das ist unverständlich, weil es sich um ein offensichtlich politisch brisantes Thema handelt. Das Tiefbauamt hat seiner Regierungsrätin nicht gerade einen Dienst erwiesen. Die Bau- und Umweltschutzdirektorin sollte den Verantwortlichen wieder einmal ein bisschen den Kopf waschen, damit diese nicht weiter so vor sich hin wursteln. Gewisse Chefbeamte sollten wahrscheinlich manchmal ein wenig härter angepackt werden.
Die Schweizer Demokraten haben grosses Verständnis für Georges Thüring. Man sollte die Abfallproblematik nicht mit Verkehrsmassnahmen vermischen. So wird kein Problem gelöst. Die Ausstellplätze ermöglichen es nicht zuletzt auch den Lastwagenchaffeuren, hin und wieder einmal eine Pause einzulegen.
Die Umsetzung des Abfallbewirtschaftungsgesetzes und der Abfallentsorgungsvorschriften unterliegt dem Amt für Umweltschutz und Energie und mitnichten dem Tiefbauamt. Man sollte versuchen, die Abfallsünder zu schnappen und zur Kasse zu bitten. In Allschwil hat das funktioniert: Wer erwischt wurde, bekam die im gesetzlichen Rahmen vorgesehene Maximalbusse aufgebrummt, d.h. CHF 1'000 pro illegal entsorgten Sack. Wenn man so durchgreift, kann man die drei Rastplätze umgehend wieder eröffnen.
Die Schweizer Demokraten unterstützen die Motion von Georges Thüring, was aber nicht gegen Regierungsrätin Elsbeth Schneider persönlich gerichtet ist. Diese glaubt des öfteren, Bruno Steiger habe etwas gegen sie - dabei meint er es nur gut mit ihr.
[Heiterkeit]

Hans Jermann stellt fest, die Ausweichflächen für den Langsamverkehr seien wichtig, denn die H18 ist von Angenstein bis Liesberg pro Fahrtrichtung einspurig. Es braucht in beide Richtungen Rastplätze für die Lastwagen, deren Zahl immer weiter steigt. Die Chauffeure müssen hin und wieder ein Nickerchen machen können.
Die Abfallentsorgung ist zugegebenermassen eine Sauerei. Aber das Problem muss anders gelöst werden.
Die CVP/EVP-Fraktion ist grossmehrheitlich dafür, den Vorstoss als Postulat zu überweisen. Eine kleine Minderheit unterstützt eine Motion.

Georges Thüring sei seit einigen Jahren Baselbieter. Daran erinnert Paul Schär den Motionär.
[Er sei immer Baselbieter gewesen, wirft Georges Thüring dazwischen.]
Die FDP-Fraktion unterstützt die Motion. Denn die Art und Weise, wie diese Rastplätze geschlossen worden sind, ist ein Ärgernis. Nach den Ausstellplätzen besteht ein Bedürfnis.

Regierungsrätin Elsbeth Schneider sagt zu ihrem Vorredner, sie verstehe die Welt nicht mehr, wenn die FDP-Fraktion diese Motion unterstützt. Wer den Text liest, sieht klar, dass die Forderungen einem Postulat entsprechen. Sie enthalten gar keinen verbindlichen Auftrag. Selbst der Landschreiber sagt, dies sei allein im Kompetenzbereich der Regierung. Diese will mit den Gemeinden reden und Lösungen suchen.
Dass die FDP diese Motion überweisen will, ist absolut nicht nachvollziehbar.
[grosse Unruhe im Saal]
Die Regierung ist ja bereit, das Anliegen zu erfüllen im Sinne von «Prüfen und Berichten», wie es ein Postulat verlangt. Zudem ist die Behandlungsfrist bei einer Motion länger. Georges Thüring kommt einfach nicht draus.
[grosses Gelächter; Applaus von Teilen des Rats]

Lieber nicht drauskommen als einfach in die Runde zu behaupten, man wolle mit den Gemeinden reden! Denn es ist noch überhaupt nichts passiert, echauffiert sich Georges Thüring . Mitte Oktober hat er seinen Vorstoss eingereicht, und keine Gespräche haben seitdem stattgefunden.
Er hat gehört, dass ein Postulat schneller bearbeitet werde als eine Motion. Aber mit einer Motion wird die Regierung wenigstens zum Handeln gezwungen. Sonst tut sie ja nichts. Bis jetzt hat die Regierung ihre Pflicht, mit den Gemeinden zu reden, nicht wahrgenommen.

Er sei sowohl gegen eine Motion als auch gegen ein Postulat, erklärt Philipp Schoch . Zur Klärung der Diskussion möchte er trotzdem beitragen:
Der Motionär möchte, dass morgen die Absperrungen demontiert werden.
[lautstarke Diskussionen im Plenum]

Paul Schär ist froh, dass er auch nach einigen Landratsjahren immer noch dazu lernen kann. Jetzt weiss er immerhin, dass er nicht draus komme...
Der Unterschied zwischen Postulat und Motion besteht doch darin, dass die Motion bindend ist. Das ist genau, was Georges Thüring möchte: Die Pfosten müssen weg! Das will auch die FDP. Wenn allerdings auch ein Postulat erreicht, dass morgen diese Pfosten weg sind, sind die Freisinnigen auch damit einverstanden.
Georges Thüring muss nun sagen, was er will. Die Unterstützung der FDP-Fraktion ist ihm gewiss.
[Heiterkeit]

Isaac Reber verweist Georges Thüring auf eine Aussage, die Regierungsrat Erich Straumann neulich zum Thema Motion gemacht hat: Diese verschwinden bei der Regierung in der Schublade, hat er gesagt. Vielleicht geht eine Motion also doch nicht ganz so schnell, wie Georges Thüring glaubt.
[Heiterkeit]

Matthias Zoller hat sich die Mühe gemacht, seinen schlauen grünen Ordner zu konsultieren und im Landratsgesetz nachzulesen. Altlandrat Oskar Stöcklin hat manchmal von der «Intermostulation» gesprochen, was wohl die einzig passende Form für das aktuelle Geschäft wäre.
Im Landratsgesetz sind unter D. Geschäfte die parlamentarischen Vorstösse aufgeführt. Im § 34 ist erklärt, was eine Motion ist:
«Mit der Motion kann der Landrat den Regierungsrat beauftragen:
a. eine Vorlage zur Änderung oder Ergänzung der Kantonsverfassung auszuarbeiten;
b. eine Vorlage zur Änderung, Ergänzung oder Erlass eines Gesetzes oder eines Dekrets auszuarbeiten;
c. die Vorlage für eine andere in die Zuständigkeit des Landrates fallende Massnahme oder für einen Landratsbeschluss auszuarbeiten;
d. einen Bericht vorzulegen.»
§ 35 regelt das Postulat:
«Mit dem Postulat kann der Landrat:
a. den Regierungsrat beauftragen, einen bestimmten Gegenstand zu prüfen, ihm über die Abklärungen zu berichten und Antrag zu stellen;
b. den Regierungsrat in seinem eingene Kompetenzbereich zu einem bestimmten Vorgehen oder Verhalten einladen.»
Genau dies ist nun doch der Fall: Die Kompetenz liegt klar bei der Regierung, und der Landrat kann sie dazu einladen, auf eine bestimmte Art vorzugehen. Die Frist ist in § 35 Abs. 3 geregelt:
«Überwiesene Postulate verpflichten den Regierungsrat zur Prüfung und Berichterstattung innert einem Jahr. [...]»

Das Geschäft sei wohl mehr Emotion als Motion, philosophiert Ruedi Brassel .
[Heiterkeit]
Der Vorstoss wäre als Postulat in der richtigen Form, und die SP-Fraktion würde ein Postulat unterstützen.

Georges Thüring ist, nachdem ihm die Regierung versichert hat, auch ein Postulat bringe die Betonklötze bald weg, mit einem Postulat einverstanden. Er vertraut herzlich auf das Wort der Regierungsrätin.
Allerdings findet er es merkwürdig, erst im Plenum zu erfahren, dass sein Vorstoss keine Motion ist, sondern ein Postulat. Das hätte ja jemand früher sagen können.
[Zwischenruf von Regula Meschberger: Man müsste halt das Landratsgesetz lesen!]

://: Das als Motion eingereichte Postulat 2004/256 wird überwiesen.

Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



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