Protokoll der Landratssitzung vom 3. Mai 2007
Protokoll der Landratssitzung vom 3. Mai 2007 |
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2006-291
vom 16. November 2006
Interpellation
von Urs Hintermann, SP: Wie ernst nimmt der Regierungsrat Vernehmlassungsantworten zum KRIP 2?
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Schriftliche Antwort des Regierungsrates
vom
16. Januar 2007
- Beschluss des Landrats am 3. Mai 2007 < erledigt >
Nr. 2433
Die Landratspräsidentin fragt Urs Hintermann an, ob er mit der schriftlichen Antwort des Regierungsrates zufrieden ist, eine kurze Erklärung abgeben möchte oder die Diskussion verlangt.
Urs Hintermann (SP) verlangt die Diskussion.
://: Der Diskussion wird stattgegeben.
Urs Hintermann (SP) ist von der Antwort nicht ganz zufrieden gestellt. Obwohl seine Anmerkungen wohl zu spät kommen - der Regierungsrat will über die 3. Version KRIP bis Ende 1. Quartal entscheiden - möchte der Interpellant auf folgende 3 Punkte hinweisen:
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1.
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Betreffend Eingaben: In der Antwort steht, zu wichtigen Punkten im KRIP habe es keine eindeutigen Stellungnahmen gegeben, sondern Pros und Kontras. Daraus, dass einige zufrieden sind, die anderen aber nicht, nun zu schliessen, der Vorschlag sei richtig, wäre aber ein Trugschluss. So würde eine Vernehmlassung letztlich zur Erbsenzählerei, indem man auszählt, wieviele dafür und wieviele dagegen sind und die Variante, für welche sich mehr Stimmen ergeben, kommt dann anschliessend in die Vorlage. Sinn und Zweck einer Vernehmlassung ist seines Erachtens aber, dass man auf - möglicherweise übersehene - Schwachstellen aufmerksam wird und die entsprechenden Punkte in der Vorlage verbessert. Ist eine Vernehmlassung aber einfach nur eine vorgezogene Abstimmung, welche nachher offiziell nochmals wiederholt wird, so hat sie ihren Zweck nicht erfüllt.
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Urs Hintermann wagt auch die Behauptung, dass nicht alle Stellungnahmen gleich zu gewichten sind. Wenn beispielsweise alle Agglomerationsgemeinden zusammen eine Stellungnahme abgeben, so tue man gut daran, dieser ein hohes Gewicht beizumessen. Und stellt der Bund ganz klar fest, dass ein Objektblatt nicht akzeptabel ist, so läuten bei ihm die Alarmglocken.
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2.
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Agglomerationsprogramm und KRIP: Die Beantwortung der Interpellation bestätigt für Urs Hintermann, dass es im KRIP zentrale Dossiers gibt, die noch ungenügend und für den Bund so nicht akzeptabel sind. Es handelt sich vor allem um diejenigen aus dem Bereich Siedlungsentwicklung und Landschaftsschutz. Von Bundesseite wird ganz deutlich fest gehalten, dass man KRIP in dieser Form als ungenügend betrachtet, speziell ungenügend für Beiträge aus dem Aggloprogramm. Er zitiert aus der Stellungnahme des Bundes: «Der Kanton wird aufgefordert, die Beschlüsse im Bereich Siedlung dahingehend zu überarbeiten, dass eine Eindämmung des ungeordneten Siedlungswachstums effektiv erreicht werden kann. Nur so kann der Kanton seiner verfassungsmässigen Verantwortung nachkommen und die Anforderungen an Agglomerationsprogramme für Beiträge des Bundes an den Agglomerationsverkehr erfüllen.»
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Betrachtet man die momentan im Rat respektive in der Spezialkommission in Behandlung befindliche NFA-Vorlage, so ist daraus zu ersehen, dass die Regierung bereits jährliche Einnahmen von 15 Mio. Franken aus dem Agglomerationsprogramm fest einplant. Gleichzeitig aber sagt die Stellungnahme des Bundes aus, dass bei dieser Qualität des Programms die Beiträge nicht bewilligt werden. Ohne massive Überarbeitung des KRIP seien die Einnahmen im NFA sehr spekulativ. Er versteht nicht, warum man diesbezüglich die Augen schliesst.
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3.
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Urs Hintermann nimmt zur Kenntnis, dass die Regierung einen Zwischenhalt im jetzigen Zeitpunkt nicht für notwendig erachtet und nach dem Motto
Augen zu und durch
verfährt. Wiederholt betont er, dass einige sehr kritische Punkte im KRIP vorgängig entschärft werden könnten und sollten, wenn man letztlich an einem guten KRIP interessiert ist. Punkt 1 ist die Südumfahrung, wo bereits eine Pattsituation besteht. Eine Volksabstimmung steht bevor. Wie auch immer diese aber ausfällt, es läuft jedenfalls schief, meint er; die Situation ist "vercharet". Urs Hintermann kann nicht verstehen, warum nicht früher mit den Betroffenen aus der Region das Gespräch und somit nach gemeinsamen Lösungen gesucht wurde.
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Als Punkt 2 nennt er das fehlende Verkehrskonzept. Zuerst brauche es ein Konzept und erst anschliessend können die Schlussfolgerungen gezogen werden, moniert er; hier passiere aber genau das Umgekehrte, zuerst werden die Schlussfolgerungen gezogen und dann ein Konzept verlangt. Vor einer Beratung über KRIP im Landrat müsse erst das Verkehrskonzept vorliegen.
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Drittens sind immer noch die publikumsintensiven Anlagen in der Vorlage enthalten, ohne dass das Erschliessungs- und Verkehrsproblem gelöst wäre. Bei Salina Raurica wurde das Problem erkannt und eine frühzeitige Regelung des ÖV geplant, damit die Erschliessung gewährleistet ist und der Realisierung nichts mehr im Weg steht. Es sei unverständlich, warum dies hier bei den publikumsintensiven Anlagen nicht auch gemacht wird.
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Fazit: Für Urs Hintermann bleiben mehr Fragen offen als beantwortet werden. Er befürchtet, hier werde die Chance für einen guten kantonalen Richtplan vertan.
Es liegen keine weiteren Wortbegehren vor.
://: Damit ist die Interpellation 2006/291 erledigt.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Fortsetzung