Protokoll der Landratssitzung vom 31. Oktober 2013
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2013-066 vom 5. März 2013 [2. Lesung] Vorlage: Neuregelung des Anspruchs auf Prämienverbilligung für junge Erwachsene; Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung - Bericht der Finanzkommission vom 6. August 2013 - Beschluss des Landrats vom 5. September 2013: < ausgestellt > - Beschluss des Landrats vom 19. September 2013: < abgesetzt > - Beschluss des Landrats vom 17. Oktober 2013: < 1. Lesung abgeschlossen > - Beschluss des Landrats vom 31. Oktober 2013: < an Kommission zurückgewiesen > |
Michael Herrmann (FDP) erklärt einleitend, nach den sehr intensiven Diskussionen zur aktuellen Vorlage anlässlich der ersten Lesung im Landrat wolle er noch einmal auf das Thema Verbindung junger Erwachsener zwischen 18 und 25 Jahre mit ihren Eltern zu sprechen kommen. Er schlug damals eine Variantenwahl verbunden mit Einsparungen um 3,5 Mio. Franken (und nicht wie von der Kommission vorgeschlagen um 5 Mio. Franken) vor, unterlag mit diesem Antrag in der ersten Lesung jedoch knapp. Noch immer erscheint es der FDP-Fraktion als störend, dass junge Erwachsene komplett mit ihren Eltern verknüpft bleiben sollen. Michael Herrmann stellt daher den Antrag, § 8 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung derart anzupassen, dass junge Menschen in Erstausbildung bis zum Alter von 25 Jahren weiterhin keinen Anspruch auf Prämienverbilligung geltend machen können, dies im Gegensatz zu jungen Erwachsenen mit abgeschlossener Ausbildung, welche selbständig leben. Neu würde § 8 Absatz 1 bis somit lauten:
§ 8 Absatz 1
bis
1bis
Junge Erwachsene
in Erstausbildung
bis 25 Jahre haben keinen Anspruch auf Prämienverbilligung, (...)
Kommissionspräsident Marc Joset (SP) bezeichnet den von Michael Herrmann vorgebrachten Gedanken als prüfenswert, allerdings erachtet er es als schwierig, klare Kriterien festzulegen, was als Erstausbildung zu gelten habe. Auch gibt er den grossen Mehraufwand zu bedenken, da beispielsweise Mutationen stets lückenlos festzuhalten wären. Vor einem diesbezüglichen Landratsbeschluss müsste die Verwaltung zum Anliegen Stellung nehmen können.
Mirjam Würth (SP) stellt fest, im Rahmen einer allfälligen Rückweisung an die Kommission müsste auch abgeklärt werden, ob das Kriterium der Erstausbildung nur für junge Erwachsene gelten würde, welche zu Hause leben, oder auch für diejenigen, welche bereits auswärts wohnen. Auf jeden Fall würden sich mit dem obenstehenden Antrag noch einige Fragen aufdrängen, welche heute nicht abschliessend im Landrat beantwortet werden können.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) interessiert sich vor allem für die finanziellen Auswirkungen eines derartigen Vorschlags, denn der Antrag würde das mit der aktuellen Vorlage verbundene Sparpotential auf jeden Fall verändern. Ausserdem sieht auch er Probleme, das Kriterium der Erstausbildung klar zu definieren. Es liegt seiner Ansicht nach auf der Hand, dass die Kommission sich noch einmal mit dem Thema beschäftigen müsste.
Claudio Botti (CVP) ist ebenfalls der Ansicht, die nun aufkommende Diskussion müsste eigentlich in der Finanzkommission geführt werden, weshalb er den Antrag stellt, die aktuelle Vorlage an die Kommission zurückzuweisen und sachlich fundiert über den Vorschlag der FDP zu diskutieren.
Klaus Kirchmayr (Grüne) erklärt sich damit einverstanden, den konkreten Vorschlag zur Prüfung an die Finanzkommission zurückzuweisen. Es gelte vor allem, die finanziellen und operativen Konsequenzen der vorgeschlagenen Regelung zu beurteilen.
Regierungsrat Anton Lauber (CVP) wies bereits im Rahmen der ersten Lesung auf die Zahlungspflicht der Eltern bis zum Abschluss einer ordentlichen Erstausbildung gemäss Art. 277 ZGB hin. Aus diesem Grund erachtet er den Vorschlag der FDP-Fraktion als konsequent. Da dessen Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht abgeschätzt werden können, erklärt auch er sich damit einverstanden, das Anliegen noch einmal in der Finanzkommission zu diskutieren.
://: Dem Antrag von Claudio Botti, die Vorlage 2013/066 zu weiteren Abklärungen betreffend Antrag der FDP-Fraktion zu § 8 Absatz 1 bis an die Kommission zurückzuweisen, wird mit 71:3 Stimmen bei 6 Enthaltungen stattgegeben. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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