Protokoll der Landratssitzung vom 22. September 2005
Protokoll der Landratssitzung vom 22. September 2005 |
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2005-176 vom 21. Juni 2005
Vorlage: Genehmigung des Vergleichsvorschlages der Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten vom 29. April 2005 in Sachen Systembeschwerden aus dem Jahre 2001 im Bereich Physiotherapie
- Bericht der Kommission vom: 25. August 2005
- Beschluss des Landrates < genehmigt >
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2005-090
vom 22. März 2005
Vorlage:
Wegweisung und Betretungsverbot sowie Polizeigewahrsam bei häuslicher Gewalt; Änderung des Polizeigesetzes, des Gerichtsorganisationsgesetzes sowie des Personaldekrets
- Bericht der Kommission vom:
9. Juni 2005
- Beschluss des Landrates < 1. Lesung abgeschlossen >
Nr. 1374
Berichte des Regierungsrates vom 21. Juni 2005 und der Personalkommission vom 25. August 2005: Genehmigung des Vergleichsvorschlages der Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten vom 29. April 2005 in Sachen Systembeschwerden aus dem Jahre 2001 im Bereich Ergotherapie
Berichte des Regierungsrates vom 21. Juni 2005 und der Personalkommission vom 25. August 2005: Genehmigung des Vergleichsvorschlages der Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten vom 29. April 2005 in Sachen Systembeschwerden aus dem Jahre 2001 im Bereich Physiotherapie
Die Präsidentin der Personalkommission, Christine Mangold , blickt zurück: Per 1. Januar 2001 wurde das neue Lohnsystem des Kantons in Kraft gesetzt. Gegen dieses System haben sechs Mitarbeitende der Kantonsspitäler Bruderholz und Liestal aus dem Bereich Ergotherapie und 32 Mitarbeitende aus dem Bereich Physiotherapie Beschwerde eingereicht. Sie waren unzufrieden mit der Einreihung in die Lohnklasse 16. Deswegen verlangten sie eine rückwirkende Einreihung in die Lohnklasse 15 per 1. Januar 2001.
Der Regierungsrat setzte daraufhin die paritätisch zusammengesetzte Fachkommission Systembeschwerde ein und beauftragte sie, Lösungsvorschläge auszuarbeiten. Daraus resultierte die Vorlage 2003/246, mit der diverse Änderungen des Personaldekrets vorgesehen waren. Auf diese Vorlage ist aber der Landrat im Januar 2004 nicht eingetreten. Danach hat die Regierung die Beschwerden abgewiesen.
In der Folge riefen die Beschwerdeführenden das Kantonsgericht und die Schlichtungsstelle für Diskriminie-rungsstreitigkeiten an. Letztere unterbreitete den Parteien einen Vergleichsvorschlag. Dieser sieht vor, dass die Beschwerdeführenden nicht wie ursprünglich gefordert per 1. Januar 2001, sondern per 1. Juni 2005 in die Lohnklasse 15 eingereiht werden sollen. Diesem Vergleichsvorschlag stimmten die betroffenen Physio- und Ergotherapeutinnen zu.
Am 13. Mai 2004 beschloss die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren, dass die Ausbildung von Ergo- und Physiotherapeutinnen künftig an Fachhochschulen erfolgen soll. Voraussetzung für die Zulassung ist eine Berufsmatur. Dieser neue Ausbildungsweg führt zu einer Erhöhung der A1-Werte von 6,0 auf 8,0, was eine höhere Lohnklasseneinreihung (von LK 16 in LK 15) zur Folge haben wird. Dies gilt aber erst per 1. August 2009, weil dann der erste Ausbildungsgang an einer Fachhochschule abgeschlossen sein wird.
Bereits heute werden aber im Kanton Baselland Ergo- und Physiotherapeutinnen nur angestellt, wenn sie die Berufsmatura haben. Aus diesem Grund konnte die Personalkommission dem Antrag des Regierungsrates, die Einreihung in die Lohnklasse 15 gemäss dem Vergleichsvorschlag der Schlichtungsstelle bereits per 1. Juni 2005 zu bewilligen, mit 6:1 Stimmen bei zwei Enthaltungen zustimmen.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
Heute morgen konnte ein Vorstoss mit dem Titel «Mener a bien» abgeschrieben werden. Auch das vorliegende Geschäft kann jetzt mit «mener a bien» überschrieben werden, bemerkt Ursula Jäggi einleitend.
Die Anforderungen an die Vorbildung für Ergo- und Physiotherapeutinnen seien bereits heute hoch, der Kanton stelle nur noch Ergo- und Physiotherapeut/inn/en mit Matur an, hält Ursula Jäggi fest. Künftig wird die Ausbildung an der Fachhochschule absolviert, dafür ist eine Berufsmatur nötig.
Die Systembeschwerden wurden erstmals im Jahr 2004 im Landrat diskutiert [in Verbindung mit LRV 2003/246, auf die der Landrat mit LRB 310 vom 15. Januar 2004 nicht eintrat] . Gegen den darauf folgenden ablehnenden Entscheid des Regierungsrates erhoben die Ergo- und Physiotherapeut/inn/en Beschwerde beim Kantonsgericht und riefen die Schlichtungsstelle an. Letztere lud zu einer Vergleichsverhandlung und schlug eine Einreihung in Lohnklasse 15 ab 1. Juni 2005 vor statt rückwirkend per 1. Januar 2001 wie von den Ergo- und Physiotherapeut/inn/en gefordert. Die Ergo- und Physiotherapeut/inn/en stimmten dem Vergleichsvorschlag zu und boten damit Hand zu einer Lösung dieser bereits sehr lange hängigen Sache. Der Regierungsrat ersucht nun den Landrat, die Vergleichsvorschläge ebenfalls zu akzeptieren.
Ursula Jäggi weist auf eine dritte Kategorie Betroffener hin: das Pflegepersonal. Es sei befremdend und nicht nachvollziehbar, dass eine Lösung in diesem Bereich abgelehnt wurde und die Mitglieder des Pflegepersonals nun gezwungen seien, ihre Beschwerde ans Gericht weiterzuziehen.
Ursula Jäggi gibt den Beschluss der SP-Fraktion bekannt, den Anträgen aus den beiden Vorlagen 2005/175 und 2005/176 zuzustimmen.
Auch Hanspeter Ryser spricht zu beiden Vorlagen. Er macht sich Sorgen, wohin dieser Weg führt; die Regierung müsse gut überlegen, wie sie die Zukunft sehe, speziell im Bereich Bildung und Gesundheit, mahnt Hanspeter Ryser:
Wir erleben eine laufende «Verakademisierung» von Berufen. Bald jeder Beruf erfordert heute einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss. Mit solchen Anforderungen wird die Türe zur Berufswahl für viele Jugendliche bereits im Vorfeld geschlossen. Unter solchen Voraussetzungen dürfen wir uns nicht wundern, wenn viele Eltern mit allen Mitteln versuchen, ihre Kinder ins Gymnasium zu bringen!
Für Pflegeberufe braucht es heute mindestens einen Fachhochschulabschluss - gleichzeitig loben wir, das Altenpfleger/innen aus Indien mit Herz und Leidenschaft pflegen. Was ist wohl für die Betreuten wichtiger: Schulabschluss oder Herzlichkeit?
Eine weitere Folge dieser Entwicklung zeigt sich in den beiden heute behandelten Vorlagen: Allein weil die Ergo- und Physiotherapeut/inn/en heute mehrheitlich über einen Fachhochschulabschluss verfügen, sollen sie um eine Lohnklasse gehoben werden, nicht, weil der Beruf anspruchsvoller geworden wäre oder sie in einer Stunde mehr Patientinnen und Patienten behandelten.
Bei der Behandlung der Vorlage 2000/002 anlässlich der Landratssitzung vom 08. Juni 2000 lobte CVP-Fraktionspräsident Uwe Klein die Revision des Personaldekrets mit den Worten:
«Die Einreihung richtet sich nicht mehr nach der mitgebrachten Ausbildung, sondern nach den Anforderungen und Belastungen einer spezifischen Tätigkeit.»
Der damalige Personalkommissionspräsident Dölf Brodbeck, FDP, sagte an derselben Sitzung:
«Es wird erwartet, dass das Anforderungsniveau, die Belastung, die eingebrachte Erfahrung und der Leistungsbeitrag für die Höhe des Lohnes ausschlaggebend sind.»
Hanspeter Ryser ist sich bewusst, dass die Mehrheit im Saal das Prozessrisiko als zu hoch einstuft und auf die Vorlage eintreten wird, obschon durch die Revision des Personaldekrets niemand in den betroffenen Berufen eine Lohneinbusse erlitten hat. Recht und gerecht sind nicht immer dasselbe...
Weiter gibt Hanspeter Ryser zu bedenken: Wir erleben heute, wie Krankenkassen Halbprivat- und Privatpatient/inn/en zur Behandlung ins nahe Ausland locken, weil die Gesundheitskosten dort tiefer sind. Am Ende werden bei uns nur noch Allgemeinversicherte behandelt, was wiederum zu höheren Kosten für den Kanton und zu höheren Krankenkassenprämien führen wird. Aber es wird ja hierzulande eher akzeptiert, dass 10 % des Einkommens für Krankenkassenprämien aufgewendet werden müssen als 7 % für Nahrungsmittel, bemerkt Produzent Ryser trocken und fügt bei: Mit einer solchen Politik nehmen wir früher oder später die betroffenen Arbeitnehmer/innen aus dem Markt, denn ohne Patient/inn/en braucht es auch nicht mehr so viele Personen in den entsprechenden Berufsgattungen.
Die SVP-Fraktion möchte - auch wenn sie damit gegen den Strom schwimmt (wer gegen den Strom schwimmt, lebt noch!) - nicht auf die Vorlagen 2005/175 und 2005/176 eintreten.
Werner Rufi bekundet namens der FDP-Fraktion Eintreten auf beide Vorlagen. Er setzt voraus, dass die Abwägung der Prozessrisiken sorgfältig vorgenommen wurde und der Vergleichsvorschlag standhält. Natürlich hat auch die FDP Bedenken, wenn die Berufsanforderungen laufend höhergeschraubt werden. Aktuell geht es jedoch um hängige Systembeschwerden, welche konsequentes Handeln erfordern. Die FDP geht davon aus, dass der Regierungsrat seine Verantwortung auch im Bereich Krankenpflege DN II, zu dem heute nichts vorliegt, wahrnimmt; jener ist noch nicht abgeschlossen, weil offenbar noch Gutachten in Arbeit sind. Die drei Fachbereiche sollten nicht als Gesamtpaket betrachtet werden, Ergo- und Physiotherapeut/inn/en könnten isoliert beurteilt werden, meint Werner Rufi. Mit Mehrkosten von rund CHF 102'000 im Bereich Ergotherapie und CHF 343'000 im Bereich Physiotherapie bleibe das Verhältnis gewahrt.
Eine grosse Mehrheit unterstützt die beiden Vorlagen und bittet um Eintreten sowie Annahme der von der Gegenseite bereits anerkannten Vergleichsvorschläge der Schlichtungsstelle, resümiert Werner Rufi die Position der FDP-Fraktion.
Auch Peter Zwick spricht zu beiden Vorlagen 2005/175 und 2005/176, welche in der CVP/EVP-Fraktion grosse Diskussionen auslösten. Es gilt einen grundsätzlichen Aspekt zu betrachten: heute werden viele Leute mit einer hohen Grundausbildung angestellt. Wollte man im Kanton nur noch Hochschulabgänger anstellen, nähme man jedoch anderen Berufsleuten die Chance bzw. den Mut, sich nur schon zu bewerben oder eine Lehre zu beginnen. Was bisher mit oder ohne Matur möglich war, werde zunichte gemacht, wenn als Grundausbildung eine Matur vorausgesetzt werde.
Eine Mehrheit der CVP/EVP-Fraktion ist der Meinung, den Vergleichen sollte zugestimmt und das Prozessrisiko ausgeschlossen werden. Eine Minderheit möchte es auf einen Prozess ankommen lassen, weil der Kanton Personal angestellt hat mit hoher Grundausbildung für Funktionen, für die bisher ein normaler Lehrabschluss genügte.
Peter Zwick stellt zudem in Aussicht, dass die CVP/EVP-Fraktion aufgrund dieser beiden Vorlagen einen Vorstoss zum Thema Anstellungspolitik im Kanton Basel-Landschaft einreichen werde.
Für die Grünen sprechend bezeichnet Etienne Morel die vorliegenden Vergleichsvorschläge als kluge Lösung für den Kanton; das Prozessrisiko werde aus ihrer Sicht richtig eingeschätzt. Die Lösung erscheint auch gegenüber den Betroffenen fair. Es wäre unfair, wollte man um jeden Preis Kosten vermeiden und darauf beharren, es spiele keine Rolle, dass faktisch andere Ausbildungsvorgaben gelten als im System verankert. Diese Diskrepanz zwischen dem System und den effektiven Verhältnissen führte ja zum Gefühl einer ungleichen Behandlung.
Nun könnte man argumentieren, der Zeitpunkt zur Neueinstufung sei dann gekommen, wenn im Jahr 2009 die ersten Ergo- und Physiotherapeut/inn/en ihre Fachausbildung abgeschlossen haben [die ersten neuen Ausbildungsgänge beginnen 2006] . Tatsache ist jedoch, dass in den kantonalen Spitälern bereits heute der grösste Teil der Ergo- und Physiotherapeut/inn/en über eine Berufsmatur verfügt. Vermutlich ist nicht allen Anwesenden klar, dass ein Unterschied besteht zwischen akademischer und Berufsmatur; eine Berufsmatur ist eine Fachmaturität , die Auszubildenden lernen nicht Latein oder Griechisch, bemerkt Etienne Morel.
Die Grünen setzen nicht auf eine Verlängerung des jetzigen Zustands, der nicht den effektiven Verhältnissen entspricht. Sie halten den Schlichtungsvorschlag für eine gute, gescheite und faire Lösung und sagen gemäss Etienne Morel zweimal Ja.
RR Adrian Ballmer bittet den Landrat, den beiden Vergleichsvorschlägen zuzustimmen.
Grundsätzlich mute es ihn als Anwalt etwas merkwürdig an, öffentlich über die Prozesschancen seiner Prozesspartei zu sprechen und diese der Gegenpartei offenzulegen, weshalb er sich zurückhaltend äussert:
Es wurde bereits gesagt, dass ab 2009 mit der höheren Lohnklasse 15 zu rechnen sein wird, dannzumal ist der Fall klar. Ein gewisses Risiko besteht, dass das Gericht nicht auf theoretische, sondern auf heute bereits gelebte faktische Voraussetzungen abstellen und zum Schluss gelangen könnte, Lohnklasse 15 sei korrekt. Diese Frage sollte nüchtern betrachtet und entschieden werden.
Eine ganz andere Frage ist für RR Adrian Ballmer die Reaktion auf die zugrundeliegende Entwicklung; er ist gespannt auf den von Peter Zwick angekündigten Vorstoss zur Anstellungspolitik. Die Regierung - auch der Gesundheitsdirektor sei sich dessen bewusst - wird sich sehr wohl Gedanken machen müssen, wie darauf zu reagieren ist. Gegen den Strom kommt man zu den Quellen, nimmt RR Adrian Ballmer Hanspeter Ryser s Bemerkung auf. Auch er ist sich bewusst, dass man sich sehr ernsthaft mit der grundsätzlichen Frage auseinandersetzen muss. Nicht alle Schüler sind in der Lage, einen Fachhochschulabschluss zu absolvieren, Berufsanforderungen werden oft ohne Not hochgejubelt. Am Ende katapultiert man sich damit selbst aus dem Markt, wie das Beispiel einer Krankenkasse zeigt, die ihren Patient/inn/en eine Behandlung ennet des Rheins schmackhaft zu machen versucht. Das kann ja nicht die Politik des Kantons Basel-Landschaft sein!
RR Adrian Ballmer bittet den Landrat, die mit den beiden Vorlagen 2005/175 und 2005/176 vorgeschlagenen Vergleiche zu akzeptieren.
Eugen Tanner hat im Votum von RR Adrian Ballmer keinerlei Stellungnahme in bezug auf das Einreihungssystem gehört. Er ist überzeugt, dass der Ausbildungsanteil zu hoch gewichtet ist. Nicht zu unrecht zitierte Hanspeter Ryser aus der damaligen Landratsdebatte ums Einreihungssystem, dass Funktion und Erfahrung im Zentrum stehen sollen und weniger die Ausbildung. Klar spielt letztere eine Rolle, aber erst in zweiter Linie. In diesem Bereich besteht Handlungsbedarf. Es kann ja nicht sein, dass zwei Physiotherapeut/inn/en, eine/r mit, eine/r ohne Matur, unterschiedlich eingestuft werden.
Zu RR Erich Straumann bemerkt Eugen Tanner, seiner Meinung nach habe man falsch reagiert, als in vorauseilendem Gehorsam entschieden wurde, sofort nur noch Leute mit Matura anzustellen, nachdem die eidgenössische Gesundheitsdirektorenkonferenz die Neuregelung der Ausbildungsgänge beschlossen hatte. Mit diesem Entscheid hätte man mit Fug und Recht noch eine Weile zuwarten können!
Ivo Corvini betont, mit den beiden Vergleichsvorschlägen gehe ein jährlicher Mehraufwand von rund 450'000 Franken und ein einmaliger Beitrag von ca. 400'000 Franken [Einkaufssumme BLPK] einher. Solches gilt es vor dem Beschluss genau zu prüfen!
Die Vergleichsvorschläge, welche die Basis bilden, liegen dem Landrat nicht vor. Ein Vergleich ist eine Vereinbarung, und üblicherweise liegen die Verträge bei. Das ist bei den beiden vorliegenden Geschäften nicht der Fall. Wohl wird erläutert und generell gesagt, die Aenderung der Lohnklasse solle per 01. Juni 2005 erfolgen - aber für wen? Für alle Physio- und Ergotherapeut/inn/en, nur für die beschwerdeführenden Parteien oder ausschliesslich für diejenigen, welche über eine Matur verfügen? Den Vorlagen entnimmt Ivo Corvini, dass «die an unseren Spitalbetrieben beschäftigten Mitarbeitenden heute schon ‹grösstenteils› schulische Vorbildungen auf höherem Niveau vorzuweisen vermögen, als es die formellen Ausbildungsvoraussetzungen vorsehen» - grösstenteils, aber es sind nicht alle! Wer ist nun gemeint? Gälte die Anhebung der Lohnklasse für alle, stimmt die Begründung mit der Ausbildung nicht mehr. Gälte sie nur für die Beschwerdeführenden, stimmt's für die übrigen Mitarbeitenden in diesen Berufen nicht, die ebenfalls eine Matur haben. Und gälte es nur für diejenigen mit Matur, entstünde eine krasse Ungerechtigkeit zwischen den Mitarbeitenden mit und ohne Matur, welche dieselbe Arbeit leisten und dies wohl auch gleich gut tun. In jedem Fall entstehen neue Ungleichheiten.
Das Ganze wird immer wieder mit dem Entscheid der Gesundheitsdirektorenkonferenz begründet, stellt Ivo Corvini fest. Aber ist dieser Entscheid für alle Kantone verbindlich, muss ab 2009 jede/r Physio- und Ergotherapeut/in zwingend eine Matur haben, oder hat er den Charakter eine Empfehlung? Im aktuellen Jahr 2005 besteht in keinem Fall Verbindlichkeit! Der Landrat genehmigt hier eine Anstellungspolitik, die nur noch Leute mit Matur in diese beiden Berufe zulässt. Eine solche Politik kann Ivo Corvini nicht unterstützen.
RR Adrian Ballmer äussert sich zu drei Punkten:
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Der Kanton Basel-Landschaft hat ein Lohnsystem. RR Adrian Ballmer war bei dessen Erarbeitung leider nicht dabei, er muss es als gegeben betrachten. Auch für ihn bestehen darin Ungereimtheiten, indem in zwei Bereichen sehr stark auf die Ausbildung abgestellt wird: bei Gesundheit und Bildung. In den übrigen Bereichen erhält niemand einen höheren Lohn aufgrund von Studium oder Maturität, sondern er wird für die Arbeit bezahlt, die er verrichtet. Bei Bildung und Gesundheit hingegen wird gesagt, diese Berufe setzten bestimmte Ausbildungen voraus. Zur Zeit verhält sich das so, deshalb wird es auch so gehandhabt. RR Adrian Ballmer wünscht sich auch eine gewisse Kontinuität im Lohnsystem, das noch nicht so lange in Kraft ist. Gewisse Punkte möchte er allerdings schon auch prüfen, und er werde sich mit seinen Fachleuten intensiv auseinandersetzen.
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2.
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Richtig findet RR Adrian Ballmer eine schweizweite Vereinheitlichung der Anforderungen an Ergo- und Physiotherapeut/inn/en. Ob das von der Gesundheitsdirektorenkonferenz gefundene Ergebnis der Weisheit letzter Schluss sei, sei eine andere Frage. Nicht streiten könne man jedoch darüber, dass Basel-Landschaft keine kantonseigene Sonderlösung braucht, aber man könne Ueberlegungen anstellen, ob es wirklich immer die Person mit Fachhochschulausbildung braucht oder ob für bestimmte Verrichtungen andere Berufe eingesetzt werden könnten.
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3.
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Frau Krebel möge «horizontal oder vertikal nicken» zu seiner Annahme, der Entscheid gälte für alle Ergo- und Physiotherapeut/inn/en, vergewissert sich RR Adrian Ballmer mit Blick auf die Tribüne
[von wo kein Einspruch erfolgt].
Das geltende Lohnsystem besage aber auch, ein Individuum, welches nicht sämtliche Anforderungen für eine bestimmte Lohnklasse erfüllt, werde tiefer eingereiht, hält RR Adrian Ballmer fest. Bleibt zu hoffen, das wird in der Praxis auch so gehandhabt...
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In diesem Umfeld verlangten die Berufsverbände eine Ueberprüfung ihrer Lohnklassen, die in der Gesundheitsdirektorenkonferenz diskutiert wurde. In den Auseinandersetzungen mit den Verbänden wurde auch immer wieder darauf hingewiesen, dass es nicht nur um den Kampf um Lohnklasse und Titel gehen kann und es am Ende «nicht nur Häuptlinge, sondern auch noch Indianer braucht», wie sich RR Erich Straumann ausdrückt.
Das hat auch dazu geführt, dass die Spitäler als Anstellungsbehörden der Auszubildenden heute gezielt definieren, wie viele Leute auf Führungs- und wie viele in den unteren Stufen benötigt werden. Das Spital Liestal führte einen Versuch mit der sogenannten Bezugspflege durch, bei der die diplomierte Pflegeperson sich gezielt um die direkte Arbeit mit den Patient/inn/en kümmert und die einfacheren Tätigkeiten an weniger qualifizierte Mitarbeitende übertragen werden. Dieses zukunftsweisende Modell soll zum Versuch beitragen, die Lohnkosten in den Spitälern in den Griff zu bekommen. Der Umbau sei im Gange, beteuert RR Erich Straumann. Er bezeichnet es im übrigen als bedauerliches gesellschaftliches Problem, dass von den Arbeitnehmenden tendenziell immer neue Titel und entsprechend höhere Lohnklassen angestrebt würden.
Landratspräsident Eric Nussbaumer verzeichnet keine weiteren Wortbegehren und lässt abstimmen. Den Nichteintretensantrag stellt er direkt der Zustimmung gegenüber:
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Der Landrat genehmigt den Vergleichsvorschlag der Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten vom 29. April 2005 in Sachen Systembeschwerden aus dem Jahre 2001 im Bereich Ergotherapie gemäss LRV 2005/175 mit 46 zu 27 Stimmen bei 8 Enthaltungen.
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Der Landrat genehmigt den Vergleichsvorschlag der Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten vom 29. April 2005 in Sachen Systembeschwerden aus dem Jahre 2001 im Bereich Physiotherapie gemäss LRV 2005/176 mit 46 zu 27 Stimmen bei 7 Enthaltungen.
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Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Landeskanzlei
Fortsetzung