Protokoll der Landratssitzung vom 15. Februar 2007
Protokoll der Landratssitzung vom 15. Februar 2007 |
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2006-243
vom 19. Oktober 2006
Interpellation
der CVP/EVP-Fraktion: Zukunft und Standort der LifeSciences der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW)
- Beschluss des Landrats am 15. Februar 2007 < beantwortet >
Nr. 2285
Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) betont, sowohl der Faktor Zeit als auch der Bericht der GPK habe der Interpellation ein Stück weit ihre Aktualität genommen, trotzdem nehme er an dieser Stelle zu den sechs aufgeworfenen Fragen Stellung.
Zu Frage 1: Es stimmt nicht, dass Vertreter der Fachhochschule Nordwestschweiz bereits im Oktober 2006 zusätzliche Mietverträge für Laborräumlichkeiten für den Standort Life Sciences auf dem Kantonsgebiet Basel-Stadt unterzeichnet haben. Ein Nachtrag zum Mietvertrag mit der Syngenta wurde im Dezember 2006 nach der Genehmigung durch den Hochschulrat unterschrieben, dies auch in Abstimmung mit dem Entscheid des Regierungsausschusses FHNW, dass der Standort für die Life Sciences definitiv in Muttenz sein müsse und auch während der Übergangsphase mehrheitlich in Muttenz anzusiedeln sei.
Zu Frage 2: Per 01.01.2006 wurden von der FHNW am Sitz Muttenz für die Hochschule für Architektur, Bau und Geomatik sowie für die Hochschule für Life Sciences und die Hochschule für Technik folgende Mietverträge unterzeichnet bzw. von der FHBB übernommen:
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Mietvertrag mit den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt für die Gebäude Gründenstrasse 40, 42 und 44 (ehem. FHBB-Gebrauchsleihevertrag)
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Mietvertrag mit dem Kanton Basel-Landschaft für Laborfläche im Gebäude Kriegacker 30 (BZM, ehem. SAZM)
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Mietvertrag für ein Gebäude an der Hofackerstrasse 73 (Drittmiete)
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Mietvertrag für ein Gebäude an der St. Jakob-Strasse 84 (Drittmiete)
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Hauptmietvertrag Areal Rosental, Gebäude WRO-1060, 4. und 6. Stock, im Hinblick auf das Wintersemester 2006. Verhandlungsbeginn war im Februar 2006, im August 2006 (nach der Zustimmung durch den Fachhochschulrat) wurde der Vertrag per 01.10.2006 abgeschlossen, befristet auf 10 Jahre. Für den Fall eines Auszugs vor Ablauf der Frist besteht eine Ausstiegsklausel.
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Nachtrag zum Mietvertrag Areal Rosental, Gebäude WRO-1060, 3., 5. und 7. Stock, im Hinblick auf das Herbstsemester 2008 (Abschluss Dezember 2006 nach der Zustimmung durch den Fachhochschulrat, Mietbeginn 01.01.2008)
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Zu Frage 3: Nein, die Standortvereinbarung wurde nicht missachtet.
Zu Frage 4: Der Sitz der Hochschule für Life Sciences im Rahmen der FHNW ist und bleibt Muttenz. Aus betrieblichen Gründen muss ein Teil der Aktivitäten dieser Hochschule in einer Übergangszeit von voraussichtlich 5 bis 7 Jahren ausgelagert werden, weshalb die erforderlichen Labors im Rosentalareal hinzugemietet wurden. In der unmittelbaren Umgebung der FHNW standen keine entsprechenden Labors zur Verfügung.
Zu Frage 5: Der Regierungsrat wird sich mit aller Kraft in Übereinstimmung mit dem geltenden Staatsvertrag für den Standort Muttenz einsetzen. Die BUD wurde beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit der BKSD und der FHNW eine Bedarfs- und Projektierungsvorlage für die am Standort Muttenz geplanten Bauvorhaben vorzubereiten, dies bis zum 4. Quartal 2007. Der Regierungsrat klärt gleichzeitig ab, ob sich der Standort Muttenz auch für die Ansiedlung weiterer Forschungsinstitutionen im Bereich Life Sciences über die FHNW hinaus eignet, um bei der Infrastruktur Synergieeffekte zu erzielen und optimale Bedingungen für den Wissens- und Technologietransfer bereitzustellen. So könne der Standort langfristig gestärkt und gesichert werden.
Zu Frage 6: Die Regierung beabsichtige keine Änderung oder Ergänzung des bestehenden Staatsvertrags im Hinblick auf den Standort Muttenz. Im Laufe des Jahres 2008 werde der Landrat über den neuen Leistungsauftrag und den Globalbeitrag der FHNW sowie über den Projektierungskredit für die baulichen Massnahmen am Standort Muttenz entscheiden können.
Jacqueline Simonet (CVP) erklärt, selbstverständlich habe die "dringliche" Interpellation vom letzten Oktober an Aktualität eingebüsst. Sie dankt dem Regierungsrat jedoch für seine Ausführungen und Präzisierungen. Zusammen mit dem sehr guten Bericht der Geschäftsprüfungskommission wurden viele Fragen geklärt und es zeigt sich auch, dass der damalige Einsatz nützlich war. Mit der gemeinsamen Erklärung aller vier Regierungen konnten die letzten Zweifel der CVP/EVP-Fraktion zerstreut werden.
://: Damit ist die Interpellation beantwortet.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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