Protokoll der Landratssitzung vom 15. Februar 2007

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2006-254 vom 19. Oktober 2006
Interpellation vom Madeleine Göschke-Chiquet, Grüne: Mittagstisch für Sekundarschulen
- Schriftliche Antwort des Regierungsrates vom 19. Dezember 2006
- Beschluss des Landrats am 15. Februar 2007 < erledigt >



Nr. 2289

://: Der von Madeleine Göschke beantragten Diskussion wird stattgegeben.


Madeleine Göschke (Grüne) dankt Regierungsrat Urs Wüthrich für die Beantwortung der Interpellation. Die Antworten bedeuten, dass Primarschulkinder, welche bis jetzt einen Mittagstisch besucht haben, nach dem Übertritt an die Sekundarschule plötzlich auf der Strasse stehen. Sie sind sich selbst überlassen, und dies in einem heiklen Alter. Die Praxis zeigt, dass hier ein Betreuungsvakuum entsteht.


Mit Befremden musste Madeleine Göschke feststellen, dass die Regierung gemäss ihrer Antwort die präventiven Wirkungen eines Mittagstisches ignoriert. Durch Mittagstische werden das Sozialverhalten und gesunde Essgewohnheiten gefördert. Das FEB-Gesetz komme zu spät, denn es könne frühestens in zwei Jahren in Kraft gesetzt werden. Es sei daher jetzt eine entsprechende Vollzugsverordnung notwendig, damit diejenigen Primarschulkinder, welche heute einen Mittagstisch besuchen, im nächsten Sommer nach dem Übertritt an die Sekundarschule nicht auf der Strasse stehen. Das bereits drei Jahre alte Bildungsgesetz sehe eine solche Verordnung vor. § 15 des Bildungsgesetzes lautet:


§ 15 Aufgaben der Trägerschaft
Die Einwohnergemeinden und der Kanton haben als Schulträgerinnen bzw. als Schulträger folgende Aufgaben:


g. sie bieten bei Bedarf eine Verpflegungsmöglichkeit über die Mittagszeit an. Sie haben diesbezüglich alle drei Jahre eine Bedarfsabklärung durchzuführen. Das Nähere regelt die Verordnung;


Der Antwort des Regierungsrates entnimmt Madeleine Göschke mit Erstaunen, dass eine Verpflegungsmöglichkeit nicht automatisch die Abgabe von Essen bedeute. Bedeute eine Verpflegungsmöglichkeit also das Bereitstellen eines leeren Tisches? Bestimmt gingen die meisten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger vor drei Jahren davon aus, dass ein Mittagstisch mit Mittagessen gemeint sei, denn die Eltern wünschen eine gute Betreuung ihrer Kinder über die Mittagszeit.


In diesem Zusammenhang appelliert Madeleine Göschke an das Wahlversprechen vieler Parteien. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf dürfe nicht nur für das Primarschulalter gelten, weshalb die Regierung ihre Verantwortung wahrnehmen und dafür sorgen soll, dass bei nachgewiesenem Bedarf ein Mittagstisch mit Mittagessen und Betreuung auch für die Sekundarschule geschaffen wird. Ab welchem Zeitpunkt kann die Regierung eine echte Verpflegungsmöglichkeit garantieren? Ist dafür ein Budgetbetrag zumindest ab dem Jahr 2008 vorgesehen?


Eva Chappuis (SP) fragt, wie folgende Aussage der Regierung zu verstehen sei:


(Antwort S. 2, zu Frage 3)


Zusammen mit dem FEB-Gesetz soll dem Landrat ein Vorschlag für die Schaffung einer Sekundarschule mit integriertem Mittagstisch für alle Schülerinnen und Schüler unterbreitet werden.


Handelt es sich dabei um ein Angebot, welches von allen Schülerinnen und Schülern wahrgenommen werden kann, oder um die Verpflichtung aller SchülerInnen, an diesem Mittagstisch teilzunehmen, eine Ganztagesschule also?


Hanni Huggel (SP) wollte die gleiche Frage stellen. In Münchenstein bestehe seit zehn Jahren ein Mittagstisch für alle Kinder vom Kindergarten bis zur neunten Klasse. Auch Rudolf Steiner Schüler besuchen diesen Mittagstisch, welcher sehr integrativ wirkt und sich nicht in der Schule selbst befindet. Die Schülerinnen und Schüler müssen also einen gewissen Weg zurücklegen, was nur vernünftig sei. Weshalb wehrt sich die Direktion gegen eine Verordnung, SekundarschülerInnen an den bereits bestehenden Mittagstischen teilnehmen zu lassen und dafür eine bestimmte Entschädigung an die Gemeinde zu entrichten? Hanni Huggel bittet sehr darum, auch diese Idee zu prüfen.


Eugen Tanner (CVP) stach folgende Aussage in der Antwort des Regierungsrates ins Auge:


Das Bildungsgesetz sieht keinen Mittagstisch vor.


Er geht davon aus, dass der Autor oder die Autorin der Antworten des Regierungsrates nicht bei der Beratung des Bildungsgesetzes in der Kommission anwesend war, denn es ging immer darum, einen Tisch mit Essen bereitzustellen. Nicht jeder Schüler oder jede Schülerin bringe schliesslich den eigenen Hamburger oder Big Mac zur Schule mit. Mit der Interpretation, es müsse nur ein Raum für den Mittagstisch zur Verfügung gestellt werden, zeigt Eugen Tanner Mühe. Er verhehlt nicht, dass er selbst gegenüber der Idee von Mittagstischen skeptisch war, da diese nicht gratis zu haben sind. Heute jedoch ist im Bildungsgesetz klar festgehalten, dass bei Bedarf Mittagstische anzubieten sind und dass eine Verordnung dazu existiert.


Marc Joset (SP) untermauert Eugen Tanners Aussage und betont, es bestehe eine gesetzliche Grundlage für die Mittagstische und es würden Bedarfsabklärungen verlangt. In vielen Gemeinden wurden diese Abklärungen inzwischen vorgenommen, mittlerweile seien aber viele Kinder der damals befragten Eltern im Sekundarschulalter. In den meisten Gemeinden zeigte sich ein grosser Bedarf für Mittagstische. Wenn schon nur ein Fünftel derjenigen Befragten, welche einen Mittagstisch verlangen, sich dann auch tatsächlich anmelden, bräuchte es beispielsweise in der Gemeinde Binningen für jede Primarschule auch einen Mittagstisch. Nach der Primarschule sind nicht alle Kinder plötzlich selbständig und können sich über die Mittagszeit selbst betreuen.


Marc Joset versteht nicht, weshalb für die Mittagstische an den Sekundarschulen ein anderes Gesetz abgewartet werden soll, denn eine gesetzliche Grundlage besteht bereits heute. Eine Verordnung und die Bereitstellung der notwendigen Finanzen sei wichtig, denn es werde notwendig sein, die bestehenden Angebote untereinander zu koordinieren (Tagesschule, Tagesheime, Tagesmütter, bereits bestehende Mittagstische). Marc Joset bittet die Regierung, die Verordnung bald vorzulegen, denn die Gemeinden warten seit Jahren darauf.


Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) hat kürzlich mit dem Bildungsrat ein Projekt in Bottmingen besucht, und niemand musste danach noch von dessen bildungspolitischem oder gesellschaftspolitischem Wert überzeugt werden. Eugen Tanners Feststellung wird er gerne nachgehen um zu sehen, ob diese mit den Materialien korrespondiert. Die Regierung ist der Auffassung, das Thema Mittagstisch müsse als Ganzes angegangen werden, denn es bestehe durchaus eine enge Verbindung zum Gesetz über die familienergänzenden Betreuungsangebote. Gleich zu Beginn müsse entschieden werden, ob Mittagstische für alle Schulstufen im Bildungsgesetz geregelt werden, oder ob die Grundlagen für den Vorschulbereich im FEB-Gesetz festgehalten werden. Der Kanton als Schulträger würde sich dann auf die Sekundarstufe konzentrieren. Es mache bestimmt Sinn, nicht einzelfallweise vorzugehen. Im Interesse einer flächendeckenden Einführung wäre Urs Wüthrich ein einfaches Angebot lieber als ein sehr gut ausgebautes, wie es nur an einzelnen Orten eingeführt werden könnte. Die Erfahrungen aus Bottmingen zeigen, dass ein attraktives Angebot für eine grosse Nachfrage sorgt und dafür nicht viele Verordnungen notwendig sind.


Urs Wüthrich beabsichtigt, im Verlauf der nächsten Jahre den Kanton Basel-Landschaft im Bezug auf Tagesschulen in eine Pionierrolle zu bringen. Dieser Entwicklungsschritt müsse jedoch im Rahmen eines Gesamtkonzepts langsam und mit System angegangen werden.


Eva Chappuis (SP) bezeichnet Urs Wüthrichs Visionen als toll, jedoch müssen die Pläne für die Zukunft den Gemeinden jetzt bekannt gegeben werden, damit sie diese in die geplanten Umbauten von Schulhäusern einbeziehen können.


Madeleine Göschke (Grüne) kann Urs Wüthrichs Ausführungen durchaus akzeptieren, das Bildungsgesetz jedoch wurde vor drei Jahren vom Volk verabschiedet, und diese Zeit hätte eigentlich reichen sollen, das Thema zu regeln.


://: Damit ist die Interpellation erledigt.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



Fortsetzung

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