1999-180 (6)
Anträge zum Budget 2000
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Zu den von Mitgliedern des Landrats eingereichten Anträgen zum Budget 2000 wird folgendes beantragt:
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Antrag Nr. 1999/180-1
Béatrice Geier betreffend Beitrag an die Frauenhaus Beratungsstelle Basel (FHB)
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Aufwand
in Franken + 50'000 |
Antrag: Annahme
Begründung: Im Kanton Basel-Landschaft obliegt die Sozialberatung im wesentlichen den Gemeinden (Ausnahme Tätigkeit aufgrund des Opferhilfegesetzes, die von der JPMD entschädigt wird). Der Kanton finanziert aber zwei Beratungsstellen der kantonalen Frauenverbände in Ettingen und Liestal mit Beiträgen von rund 155'000 Franken pro Jahr. Ihr Beratungsspektrum ist auftragsgemäss relativ breit, berücksichtigt aber auch den Problemkreis Gewalt gegenüber Frauen. Der Regierungsrat ist jedoch bereit hier mehr zu tun und im Sinne des Budgetantrags der Frauenhaus-Beratungsstelle Basel-Stadt im Budgetjahr 2000 einen Betrag von 50'000 Franken zukommen zu lassen.
Antrag 1999/180-2 Urs Steiner betreffend Projektierungskredit J18 Umfahrung Laufen Zwingen (Konto 2312.501.10-013)
Antrag: Ablehnung
Begründung: Der Kanton hält sich an den Laufentalvertrag. Es wird eine konsensfähige und umweltverträgliche Lösung für dieses Projekt gesucht. Es hat innerhalb der Verbesserung der Verkehrsverbindungen in und mit dem Laufental erste Priorität. Das generelle Projekt für die Umfahrung Laufen Zwingen ist verwaltungsintern in Vorbereitung. Ein Planungskredit wird mit der Genehmigung durch den Landrat gesprochen. Allerdings stünden anderswo beschränkte Mittel für die Vorbereitung der Planungsarbeiten zur Verfügung, wenn sich ein Vorziehen solcher Arbeiten als notwendig erweisen würde.
Antrag 1999/180-3 Eric Nussbaumer betreffend Rückstellungen Gruppe 2334 AUE Energie
Antrag: Ablehnung
Begründung: Grundlage bildet der Vertrag vom 17. Dezember 1996 zwischen EBM/EBL und dem Kanton Basel-Landschaft. Die angesprochene Schattenrechnung ist eine Hilfskonstruktion, die nur dazu dient, den Zeitpunkt festzulegen, ab welchem der Kanton von einer Vergütung mitprofitiert, die aufgrund eines Strompreises entsteht, der höher liegt als die Gestehungskosten. Sollte dies während der Konzession (Ablauf 2068) nicht eintreffen, so brächte ein negativer Saldo der Schattenrechnung dem Kanton keine zusätzlichen Aufwendungen; in diesem Fall tragen nämlich die Verteiler EBM/EBL das Unternehmerrisiko. Rückstellungen in der Staatsrechnung sind deshalb nicht angebracht.
Antrag 1999/180-4 Peter Holinger betreffend kantonale Denkmalpflege (Konten 2354.301.20 bis 305.00)
Antrag: Ablehnung
Begründung: Die Erhöhung ist auf die Anstellung eines Bauberaters zurückzuführen. Mit dieser personellen Erweiterung kann die Kantonale Denkmalpflege ihren gesetzlichen Auftrag wieder termingerecht und in der geforderten Qualität erfüllen.
Antrag 1999/180-5 Esther Maag betreffend Aufwendungen für die Polizei Basel-Landschaft (2420, verschiedene Konti)
Antrag: Ablehnung
Begründung: Die Bevölkerung erwartet von den Behörden, dass sie unter anderem auch im Bereich der Sicherheit mindestens eine Grundversorgung aufrechterhalten. Dies hat der Regierungsrat in seinem Bericht über die erweitere Kriminalitätsbekämpfung dargelegt. Der Landrat hat Mitte 1999 auch beschlossen, mehr Personen in der Polizeiaspirantenschule ausbilden zu lassen, weil mehr Polizeipersonal notwendig ist. Der Antrag zielt also eine Richtung, die dem Auftrag des Parlaments widerspricht. Eine Lösung von Sicherheitsproblemen bringt nicht eine (gesetzlich ausgeschlossene) "Privatisierung" der Kontrolle des ruhenden Verkehrs - dies ist ohnedies grösstenteils Gemeindeaufgabe.
Antrag Nr. 1999/180-6 Hildy Haas betreffend Sprachheilwesen (2504, diverse Konti)
Antrag: Ablehnung
Begründung: Die im Antrag gemacht Feststellung, wonach es an periodischer Bedarfsabklärung durch die Behörden fehle, ist dahingehend zu relativieren, dass die Sprachheilkommission eine vom Regierungsrat eingesetzte Behörde ist, die im Logopädiebereich über allfällige Therapieverlängerungen entscheidet; im Legastheniebereich ist der Schulpsychologische Dienst. Die EKD ist bestrebt, die Kosten im Bereich der ambulanten Massnahmen in vernünftigem Rahmen zu halten oder zu reduzieren. Der im Schulgesetz (§ 7) verankerte Grundsatz, wonach jedes Kind Anspruch auf unentgeltlichen Unterricht hat, gilt auch für die Behandlung von Sprach-, Lese- und Rechenstörungen, weshalb sich die Kosten nicht beliebig reduzieren lassen. Aufgrund der Zahlen lässt sich ablesen, dass der Kostenentwicklung die nötige Aufmerksamkeit geschenkt wird (wird eine nicht gemachte Abgrenzung berücksichtigt, dann zeigt sich, dass das Aufwandtotal im Budget 2000 von dem der Rechnung 1996 nur wenig verschieden ist). Mit einer Reduktion der Mittel wie vorgeschlagen könnte der gesetzliche Auftrag nicht mehr erfüllt werden; die Leidtragenden wären in erster Linie sprachlich behindert Kinder.
Bei Annahme der Anträge ergibt sich eine Nettoveränderung der Laufenden Rechnung im Budget 2000 von 50'000 Franken Mehraufwand.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, im Sinne obiger Ausführungen zu beschliessen.
Liestal, 16. November 1999
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Fünfschilling
der 2. Landschreiber: Achermann