LR Protokoll 26. November 1998 (Teil 4)

Protokoll der Landratssitzung vom 26. November 1998



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





13 98/70 Interpellation von Maya Graf vom 2. April 1998: Baselbieter Kampf gegen das Umweltlotto. Schriftliche Antwort vom 25. August 1998

Maya Graf
kann sich von der vorliegenden schriftlichen Beantwortung ihrer Interpellation nicht befriedigt erklären. Da die Interpellation inzwischen ein halbes Jahr alt geworden ist, erklärt Maya Graf kurz, worum es geht: Zehn Umwelt- und Entwicklungsorganisationen (Siehe Vorlage) beabsichtigen, ein Umweltlotto zu lancieren. Als "Hevetas" und " Fastenopfer" beim Lotteriefonds des Kantons im August letzten Jahres um Unterstützung anfragten, kam folgende, unmissverständliche Antwort zurück: " Unserem Kanton sind die Bestrebungen der Hilfswerke, eine Lotterie "Umwelt und Entwicklung" durchzuführen, bekannt. Bis die Entscheide gefallen sind, behält sich der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft vor, die zur Verfügung stehenden Lotteriefondsmittel für andere Entwicklungsprojekte bereitzustellen." Dies wertet die Landrätin als klare Strafaktion gegen einen Trägerverein, der eine neue Idee lancieren will. Dass der Trägerverein Lotterie "Umwelt und Entwicklung" eine gute, breit abgestützte Sache ist, wird auch mit dem Präsidenten des Vereins, alt SVP-Nationalrat Hansrudolf Nebiker, dokumentiert.
Mit einem solchen Verhalten werden die Umwelt- und Entwicklungsorganisationen unter Druck gesetzt. Den Hinweis der Regierung, Transparenz zu schaffen, wertet die Landrätin eher als Arroganz, die aus der Monopolstellung der interkantonalen Landeslotterie hervorgeht; wer am längeren Hebel sitzt, entscheidet, wer Geld erhält und wer nicht.
Unverständlich auch das Argument, das Umweltlotto nur als Konkurrenz zu betrachten; so konnte der Umsatz beispielsweise allein durch das Mittwochslotto von 463 auf 694 Millionen Franken im Jahre 1994 gesteigert werden.
Die Idee hat in Holland neue Spielerinnen und Spieler gewinnen können, eine logische Konsequenz, da die Umwelt- und Entwicklungsorganisationen einen andern Teil der Bevölkerung ansprechen. Mit der Liberalisierung des Lotteriegesetzes haben in Holland alle Lotterien zugelegt.
Offensichtlich kommt die Konkurrenz aus einer falschen Ecke, denn in der Zwischenzeit hat sich der Verkehrsverein BL auf die Geldsuche für die Eröffung von zwei Kursälen begeben, eine Idee, welcher Herr Koellreuter sehr positiv gegenübersteht, was sich mit den bereits angegeangenen Vorarbeiten für ein Kursaalgesetz sehr schön zeigt. Die Landrätin bittet den Regierungsrat, dazu Stellung zu beziehen.
Auf Bundesebene wird zur Zeit an einer Verschärfung des Spielbankengesetzes gearbeitet; allerdings soll sie - und dies kommt einer Gesetzeslücke gleich - nur für Private, nicht aber für die Kantone gelten, welche die Lotteriegesellschaften betreiben. In der Romandie werden bereits Spielautomaten gestellt, weil man Millionengewinne erwartet.
Dr. Dieter Ryffel von der interkantonalken Landeslotterie sagt dazu, "dass wir an der Realisierung solcher Projekte arbeiten und dass diese Pläne bis 1999 konkretisiert werden." Auch zu diesem Punkt bittet Maya Graf den Justizdirektor um Klärung.
Im Fazit hält die Landrätin die Reaktion des Regierungsrates als Boykott und Ausschluss fest und empfindet die Haltung als unkorrekt.
Zum Schluss fragt sie, ob sich der Regierungsrat für die Revision des ILL-Gesetzes stark mache und ob dabei auch über eine Öffnung innerhalb einer gewissen Bandbreite diskutiert werde.

Sabine Stöcklin zeigt sich namens der SP befremdet vom Entscheid der zuständigen kantonalen Stellen, Organisationen, welche eine eigene Lotterie einführen möchten, keine Gelder aus dem Baselbieter Lotteriefonds zukommen lassen zu wollen. Der Grund der Befremdung liegt darin, dass das eigenständige Lotto der Umwelt- und Entwicklungsorganisationen noch gar nicht existiert, sondern erst als Idee verfolgt wird. Die Partei vertritt die Auffassung, dass sich "Fastenopfer, Helvetes und Swissaid" nicht in einen Widerspruch begeben, wenn sie gleichzeitig an einem eigenen Lotterieprojekt arbeiten und beim Kanton ein Gesuch für Unterstützung beantragen. Der abschlägige Entscheid aus der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion hat für die SP deshalb eindeutig Strafcharakter und verfolgt das Ziel, die Umwelt- und Entwicklungsorganisationen von ihrem Vorhaben, ein eigenes Lotto einzuführen, abzubringen. Der Schuss vor den Bug dieser Organisationen ist keine Aufgabe des Lotteriefonds, dieser soll sich bei seinen Vergabeentscheiden nicht zu lotteriepolitischen Strafaktionen hinreissen lassen, sondern die Gesuche sachlich und projektbezogen prüfen.

RR Andreas Koellreuter
weist - nach den vielen Fragen und Vorwürfen - einleitend auf die Komplexität der Thematik hin und lädt den Rat deshalb zu einer Reise an den Beginn des Jahrhunderts ein, als im Lande noch ein totaler Wildwuchs von Lotterien herrschte. 1923 brachte das Lotteriegesetz eine erste Ordnung, indem die Kantone als einzig Berechtigte zur Durchführung von Lotterien bestimmt wurden. Allerdings lief vieles weiterhin schief, bis 1937 im Vorfeld der Landesausstellung die starke Konkurrenzierung der Kantone untereinander deutlich wurde. Verschiedentlich kam es gar vor, dass eine Lotterie nicht vollständig verkauft wurde und der betreffende Kanton am Schluss draufzahlen musste. Es kam schliesslich zur Gründung der Lotterie Romand, zur interkantonalen Landeslotterie. Durch all die Jahre verlief das Lotteriewesen anschliessend relativ reibungslos, die Kantone hatten die Möglichkeit erhalten, via ihre Lotteriefonds für gute, soziale, kulturelle und andere Bereiche Geld freizugeben. Der Kanton Basel-Landschaft versuchte in den letzten Jahren das Lotteriewesen so transparent wie möglich zu gestalten; als einziger Kanton veröffentlicht Baselland jährlich die komplette Liste mit allen Auszahlungen. Ein Teil dieser Transparenz besteht auch darin, den Gesuchstellern die Gründe darzulegen, warum sie nicht berücksichtigt werden können.
Mit der Umwelt- und Entwicklungshilfelotterie soll nun die Monopolstellung aufgebrochen werden; dies ist nach Meinung des Regierungsrates absolut legal, doch vertritt er die Meinung, dass dann, wenn das Monopol aufgebrochen wird, die Öffnung für alle und nicht nur für Umwelt und Entwicklung gelten soll. Dann aber wäre wieder jener für Chaos besorgte Zustand wie zu Beginn des Jahrhunderts erreicht.
Man sollte nicht so tun, als handle der Lotteriefonds so furchtbar böse, schliesslich gelinge es dem Regierungsrat auf diese Art und Weise Jahr um Jahr, wirklich Gutes zu bewirken.
Der Auffassung, die Regierung platziere mit ihrer Antwort eine Strafaktion, hält der Justizdirektor entgegen, er möchte damit den Umwelt- und Entwicklungsorganisationen zeigen, dass bei Berücksichtung ihres Anliegens am Schluss weniger Geld im Lotteriefonds wäre. Pro Jahr werden für Natur-, Landschaftsschutz, Entwicklungshilfe etc. etwa 1,5 bis 1,8 Millionen Franken ausgegeben, was nicht mehr möglich wäre und dazu führte, dass die kleinen, vom Kanton gerne berücksichtigten Organisationen, nicht mehr unterstützt werden könnten.
Zur Frage des Spielbankengesetzes klärt der Regierungsrat, das Gesetz befinde sich bei den eidgenössischen Räten. Ob der Kanton selber eine gesetzliche Grundlage schaffen müsse, oder die Kompetenz für die Bewilligung von Spielbanken und Kursälen letztlich beim Bundesrat liege, ist zur Zeit nicht klar.
Der Regierungsrat befürwortet das Einrichten von Kursälen, weil er die Baselbieter Bevölkerung zum Geldausgeben nicht unbedingt nach Rheinfelden, Basel oder Egerkingen schicken möchte.
Dass sich die Lotteriegesellschaften auch um die nun mit aller Wucht den Markt erobernden elektronischen Spiele kümmern, erscheint dem Justizdirektor verständlich.
Zum Schluss hält der Regierungsrat fest, dass "Helvetas" in diesem Jahr bereits einen Beitrag für eine Ausstellung hier im Baselbiet zugesprochen erhalten habe.

Damit ist das Traktandum erledigt.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Frage der Dringlichkeit:

98/247 Dringliche Interpellation von Esther Maag vom 26. November 1998: Schulung der Kinder von Schutz suchenden AusländerInnen

Landratspräsident Claude Janiak erklärt, dass sich der Regierungsrat mit der Dringlichkeit der Interpellation Maag/Roche einverstanden erklärt und im Anschluss an die Fragestunde beantwortet würde. Diesem Vorgehen schliesst sich der Rat stillschweigend an.

Fortsetzung von 98/247


98/246 ; Dringliche Motion betreffend Einführung des Haftrichters/ der Haftrichterin

RR Andreas Koellreuter lehnt die Dringlichkeit mit der Begründung ab, die Justiz- und Polizeikommission befinde sich mitten in den Beratungen zur Revision der Strafprozessordnung und werde noch einige Zeit damit beschäftigt sein. Die Kommission werde die Frage des Haftrichters behandeln; heute aber soll im Rat - nicht zuletzt vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse - nicht darüber diskutiert werden; vielmehr sollte man sich Zeit und Ruhe nehmen, um zu einer sachlichen Beurteilung, ergänzt mit den Ermittlungsresultaten von Professor Stratenwerth, zu gelangen.

Franz Bloch ist sich bewusst, dass sich die SP-Fraktion mit dieser Motion nicht nur Freundinnen und Freunde schafft, geht aber auch davon aus, dass Politik - trotz eben veröffentlichter Hitparade - nicht nur darin bestehen kann, sich Freundinnen und Freunde zu schaffen, sondern dass es darum geht, an der Sache zu diskutieren.
Ausserordentliche Situationen erfordern ausserordentliche Vorgehensweisen und ausserordentliche Massnahmen. Es ist der Fraktion bewusst, dass es nicht üblich ist, ein Geschäft, das eine Fachkommission vorberät, ins Plenum zu tragen. Dringlichkeit und Vorgehen rechtfertigen sich aber nach Ansicht der SP-Fraktion aus folgenden Gründen:
Die materiellen Vorgaben der Kantonsverfassung (§ 9 Abs. 4), vermochten - gekoppelt mit der geltenden StPO - nicht zu verhindern, dass Personen, die man wirklich nicht zur kriminellen Szene zählen, nicht als linke Chaoten oder dubiose Drogenhändler bezeichnnen kann, 96 Stunden irgendwo festgehalten werden, ohne Einvernahme zur Person und ohne Darlegung irgendwelcher Haftgründe. Die persönliche Betroffenheit jedes einzelnen Landratsmitgliedes ist nach Ansicht von Rolf Bloch schon dadurch gegeben, weil es in dieser Schweiz, in diesem Kanton Basel-Landschaft möglich ist, dass von einer Sekunde auf die andere unbescholtene Bürger am Freitagabend, ohne Benachrichtigung der Angehörigen, in Haft genommen werden können. Solches ist nicht in der GUS, nicht in der ehmaligen Sowjetunion, nicht im Kosovo, sondern im Rechtsstaat Schweiz passiert, was es rechtfertigt, dass sich das Kantonsparlament dazu Gedanken macht. Die Bevölkerung soll wissen, wer dazu steht und wer nicht, dass die Verfassung in der StPO (§ 9 Abs. 4) auch realisiert wird.
Die landrätliche Justiz- und Polizeikommission hat sich zum Ziel gesetzt, die Revision noch in dieser Legislatur zu vollenden und jetzt scheint plötzlich wieder Zeit vorhanden zu sein, das Gutachten von Professor Stratenwerth, von der SP sehr begrüsst, abzuwarten.
Wer Dringlichkeit ablehnt, verweigert nach Meinung von Rolf Bloch die Diskussion zu einem brennenden Thema. Die Zustimmung der SP-Fraktion zur StPO-Revision hänge übrigens davon ab, wie die Frage des Haftrichters/ der Haftrichterin gelöst wird.
Rolf Bloch bittet um Zustimmung zur Dringlichkeit und darum, den Haftrichter/ die Haftrichterin nach Basler Beispiel auch im Kanton Basel-Landschaft einzuführen.

Sabine Pegoraro empfiehlt namens der FDP die Ablehnung der Dringlichkeit. Man müsste den Versuch der Dringlichkeitserklärung als Zwängerei erklären, zumal das Thema an der nächsten Kommssionssitzung behandelt werden soll, wo die SP-Fraktion alle Möglichkeiten erhalten wird, ihre Anträge einzubringen.
Weiter betont die Landrätin, die StPO-Revision entwickle sich bei weitem nicht so schlecht, wie sie in der Motion dargestellt werde; gegenüber dem jetzigen Zustand seien wesentliche Verbesserungen eingeflossen.

Matthias Zoller weiss, trotz langen Studierens und Abwägens mit Kolleginnen und Kollegen, noch immer nicht, worin der Nutzen der Dringlichkeit dieser Miotion liegen könnte. Die Frage des Haftrichters werde in der Justiz- und Polizeikommission diskutiert. Die CVP möchte das Thema in Ruhe abklären, nicht vorschnell etwas präjudizieren und lehnt die Dringlichkeit ab.

Dieter Völlmin hat alles Verständnis für den Vorstoss, auch für die parteipolitisch motivierte Dringlichkeit, von der Sache her scheint ihm aber die Dringlichkeit nicht gegeben. Auf den Vorwurf, wer nicht für Dringlichkeit einstehe, verweigere die Diskussion, entgegnet Dieter Völlmin, der Vorstoss stelle eine relativ schlechte Diskussionsgrundlage dar. Wenn beispielsweise Professor Mark Pieth die geltende Regelung der Haft als Konstruktionsfehler und nicht EMRK-kompatibel bezeichnet, dann stelle dies nur die eine Hälfte der Wahrheit dar, weil die Statthalter eben von der Staatsanwaltschaft weisunhgsabhängig seien.
Als nicht geeignet bezeichnet Dieter Völlmin den Vorstoss auch, weil kein Wort zum Expertenbericht über die Bundesstrafprozessordnung verloren wird, welche keinen Haftrichter vorsieht und nicht das baselstädtische Prinzip einführen will. In einem solchen Umfeld nun den Regierungsrat dringlich zu beauftragen, eine Vorlage zur Einführung des Haftrichters auszuarbeiten, erscheint Dieter Völlmin unverständlich, zumal auch der Auftrag an den Regierungsrat nicht klar gestellt ist. Sollte mit dem Auftrag gemeint sein, es gälte die Staatsanwaltschaft und das Statthalteramt abzuschaffen und das System der Staatsanwaltschaft nach dem Muster von Basel-Stadt zu übernehmen, so würde man an den Grundfesten des heutigen Systems rütteln.
Dieter Völlmin warnt davor, auf den Hüftschuss einzugehen; er möchte nicht Gefahr laufen, sachlich falsche Entscheide zu treffen und bittet den Rat, die Kommission nun in Ruhe an der Vorlage arbeiten zu lassen.

Claude Janiak vergewissert sich - hinterher - dass der Rat mit der Diskussion zur Dringlichkeit einverstanden ist.
://: Der Landrat lehnt die Dringlichkeit der Motion 98/246 ab.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Begründung der persönlichen Vorstösse

98/246
Motion von SP-Fraktion: Einführung des Haftrichters / der Haftrichterin

98/247
Interpellation von Esther Maag: Schulung der Kinder von Schutz suchenden AusländerInnen

98/248
Motion von Beatrice Geier: Mitfinanzierung des Schauspielhauses im Ganthaus

Beatrice Geier begründet ihren Vorstoss zur Aktion "Ladies First" mit dem Hinweis, es beeindrucke, dass die Basler Regierung gewagt habe, eine Vorlage auszuarbeiten, deren Finazierung je hälftig privat und öffentlich erfolgen soll. Zusammen mit Barbara Fünschilling habe sie deshalb im Sinne eines Baselbieter Beitrages den Vorstoss heute Morgen eingereicht. Sie dankt allen, welche das unkonventionelle Vorgehen unterstützt haben und erklärt sich mit ihrer Fraktionskollegin bereit, einen Teil des Sitzungsgeldes als eigenen Beitrag in die Schatulle zu geben.

98/249
Motion von Grüne-Fraktion: Vertretung aller Fraktionen im Ratsbüro

98/250
Motion von Daniel Wyss: Massnahmen zur Vermeidung von Feinstaub

98/251
Postulat von Robert Piller: Schnellzugshalt auf der SBB-Station Dornach-Arlesheim

98/252
Postulat von Peter Brunner: Interregionale Zusammenarbeit (Trägerschaft) der Spitäler Dornach, Breitenbach und Laufen

98/253
Interpellation von Paul Schär: Tageskliniken in den Kantonsspitälern Liestal und Bruderholz


Landratspräsident Claude Janiak erinnert an die Ratskonferenz, wüscht "Guten Appetit" und schliesst die Sitzung.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Überweisungen des Büros

Landratspräsident Claude Janiak gibt Kenntnis von folgenden Überweisungen:

98/239 Bericht des Regierungsrates vom 17. November 1998: Kantonales Laboratorium Liestal, Kredit für den Erwerb sowie Projektierungskredit für die Sanierung der Liegenschaft, Erwerbs- und Projektierungskreditvorlage; an die Bau- und Planungskommission

98/240 Bericht des Regierungsrates vom 17. November 1998: Neukonzeption von Brückenangeboten; an die Erziehungs- und Kulturkommission

98/241 Bericht des Regierungsrates vom 17. November 1998: Kantonsspital Liestal, Sanierung, Um- und Erweiterungsbauten; an die Bau- und Planungskommission als federführende Kommission und die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission für den Mitbericht

98/243 Bericht des Regierungsrates vom 24. November 1998: Teilrevision des Kantonalbankgesetzes; an die Finanzkommission

98/244 Bericht des Regierungsrates vom 24. November 1998: Änderung des Dekretes zum Steuer- und Finanzgesetz; Erhöhung des Wohnkostenabzuges gemäss § 33 Abs. 1 lit. d StG von Fr. 400.- auf Fr. 1000.-; soll direkt beraten werden

98/245 Bericht des Regierungsrates vom 24. November 1998: Teilrevision des Dekretes zum Verwaltungsorganisationsgesetz,Umbenennung von Amt für Ort- und Regionalplanung in Amt für Raumplanung; soll direkt beraten werden

Für das Protokoll:
Colette Schneider, Landeskanzlei



Fortsetzung des Protokolls vom 26. November 1998


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