LR Protokoll 12. März 1998 (Teil 7)
Protokoll der Landratssitzung vom 12. März 1998
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
18 97/259
Motion von SP-Fraktion vom 10. Dezember 1997: Standesinitiative zur Einführung einer bundesweiten Kapitalgewinnsteuer auf beweglichem Vermögen
Landratspräsidentin Heidi Tschopp: Der Regierungsrat ist bereit, diese Motion entgegenzunehmen.
Adrian Ballmer: Die FDP-Fraktion lehnt die Motion ab, die zwar die Missstimmung geschickt aufnimmt, aber keine adäquate Lösung aufzeigt. Der Basler Prof. Tobias Studer verglich die Wiedereinführung der Kapitalgewinnsteuer in der Basler Zeitung vom 9. Februar 1998 mit einem Fischzug in küstennahen Gewässern. Die kleinen Fische schlüpfen durch das Netz, die Haie in den Tiefen des Ozeans bleiben weit ausserhalb der Reichweite des Netzes, und gefangen werden höchstens mittelgrosse Fische. Die grossen Umsätze an der Börse und Börsengewinne werden von Unternehmen und Ausländern gemacht. Unternehmen müssen Kapitalgewinn versteuern. Der Kapitalgewinn von Ausländern kann nicht besteuert werden. Die drittwichtigste Gruppe bilden die Pensionskassen, deren Kapitalgewinne nicht besteuert werden. Die natürlichen Personen sind steuerpflichtig, wenn sie das Börsengeschäft gewerbsmässig betreiben. Die übrigen Privatpersonen sind von der Steuer befreit. Man rechnet hier mit einem Anteil von etwa 7% des Steuervolumens. Steuersystematisch ist nichts gegen eine Kapitalgewinnsteuer einzuwenden. Wird die Steuergerechtigkeit in den Vordergrund gestellt, müssten alle Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Privatvermögen erfasst werden, neben Börsen- und Grundstückgewinnen also auch Gewinne durch Kunstgegenstände, Sammlungen usw. Eine Erfassung aller Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Privatvermögen ist aber mit einem vernünftigen Aufwand nicht möglich.
Eine Kapitalgewinnsteuer ist auch nicht sehr ergiebig. Der Bundesrat redet von möglichen Steuereinkünften aus der Kapitalgewinnsteuer in einer Bandbreite von 100 bis 400 Mio Franken, was im Vergleich mit den im Bund relevanten Zahlen nicht sehr viel ist. Prof. Tobias Studer wertet diese Schätzung als recht optimistisch. Wenn realisierte Kapitalgewinne versteuert werden, müssen Kapitalverluste selbstverständlich verrechnet werden können. Wenn neben den Vermögenserträgen auch die Kapitalgewinne versteuert werden, müssen die kantonalen Vermögenssteuern konsequenterweise abgeschafft werden. Die Kapitalgewinnsteuer wurde in den letzten Jahren sukzessive in sämtlichen Kantonen abgeschafft (zuletzt 1996 im Kanton Graubünden). Der Kanton Basel-Landschaft schaffte sie laut Basler Zeitung im Jahre 1986 ab, damals lag der Ertrag bei 2 - 2,5 Mio Franken. 1990 hat das Parlament sowohl das Bundesgesetz über die Direkte Bundessteuer als auch das Steuerharmonisierungsgesetz beschlossen, worin verankert ist, dass Kapitalgewinne aus Veräusserungen von Privatvermögen steuerfrei ist. Die Gründe für die Abschaffung bestanden in Problemen bei der Veranlagung, einem Missverhältnis zwischen Erhebungsaufwand und Steuerertrag. Diese Gründe gelten auch heute noch. Mit einem internationalen Vergleich kann zwar polemisiert werden, doch ist er nur beschränkt aussagekräftig.
In der Schweiz wird z. B. im Gegensatz zu den USA eine Vermögenssteuer erhoben, Deutschland versteuert spekulative Kapitalgewinne (Kauf und Verkauf innert sechs Monaten). In der Schweiz werden ausgeschüttete Gewinne im Gegensatz zu anderen Ländern fiskalisch doppelt belastet.
Dieses Traktandum ist Bestandteil der an der letzten Sitzung begonnenen Wirtschaftsdebatte. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer tendenziell die Eigenkapitalfinanzierung von kotierten Unternehmen verteuert, dass sie das Steuerklima verschlechtert und dass damit die reale Befürchtung verbunden ist, dass Steuerpflichtige vor der Realisierung grosser Gewinne in steuerlich günstigere ausländische Gefilde abwandern könnten.
Fazit ist, dass die Standesinitiative unnötig ist, da der Bundesrat schon zusagte, eine Prüfung der Einführung durchzuführen. Zudem hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund am 12. Januar 1998 eine entsprechende Volksinitiative lanciert. Die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer ist aber als isolierte Massnahme abzulehnen, sie ist dagegen im Rahmen einer grundlegenden Steuerreform durchaus zu prüfen.
Herr Ebner hat das Steuerklima auch massiv verschlechtert, doch betrifft dies nicht die Kapitalgewinnsteuer, sondern die Bemessungslücken. Ich rate der SP-Fraktion, bei ihren SP-Kolleginnen und -Kollegen in Basel darauf hinzuwirken, sich dafür einzusetzen, dass sich Basel hinsichtlich des Steuergesetzes der übrigen Schweiz anschliesst, damit derartige Bemessungslücken möglichst geschlossen werden.
Regierungsrat Eduard Belser: Ich halte stellvertretend für den Finanzdirektor mit grosser Überzeugung fest, dass diese Motion für eine Standesinitiative angenommen werden soll. Auch Adrian Ballmer hat erklärt, dass die FDP-Fraktion eine Überprüfung akzeptieren kann. Sehr viele aktive Unternehmer wünschen sich eine Kapitalgewinnsteuer, damit es den "Pfeffersäcken", die sich auf die genannte Art bereichern, nicht allzu einfach gemacht wird. Bisher bestand aus verschiedensten Gründen eine Ausnahme für Kapitalgewinn aus beweglichem Privatvermögen. Dabei handelt es sich aber eigentlich um eine Systemwidrigkeit, die aus den unterschiedlichen Besteuerungen der Kantone entstanden ist. Es ist richtig, dass die ehemalige Kapitalgewinnsteuer nur 2,5 - 3 Mio Franken pro Jahr einbrachte, dies ist aber auf eine Änderung der ursprünglichen Regelung als Anpassung an die angrenzenden Kantone zurückzuführen gewesen. Diese Standesinitiative fordert aber eine eidgenössische Besteuerung des Kapitalgewinns.
Herr Ebner hat seinen Angestellten, wie mir Bundesrat Villiger bestätigte, anstelle eines Lohnes Geld (Kredit) gegeben, um am Kapitalmarkt damit arbeiten zu können. Der dadurch erlangte Gewinn musste nicht versteuert werden.
Mit Ausnahme von Griechenland weisen alle OECD-Länder eine Kapitalgewinnsteuer auf. Die USA haben sogar die rigoroseste, konnten damit aber auch ein ausgeglichenes Budget erreichen.
Unabhängig davon, wie die Kapitalgewinnsteuer ausgestaltet wird, muss sie auf jeden Fall auf Bundesebene eingeführt werden. Auch wenn die entsprechenden Bestimmungen nicht so gut werden sollten, so wird damit doch wieder eine gewisse Stabilität erreicht. Das Gefühl der Bevölkerung, ungerecht und ungleich behandelt zu werden, muss in die Überlegungen einbezogen werden. Der Landrat sollte mit seiner Stellungnahme zum Ausdruck bringen, dass er die in den letzten Jahren erfolgte Entwicklung für das Klima in der Schweiz nicht für günstig hält.
Ich bitte Sie, dieser Standesinitiative zuzustimmen und behaupte, dass damit auch Bundesrat Villiger in seinem Bestreben unterstützt wird.
Roland Laube: Von immer grösser werdenden Teilen der Bevölkerung wird es als ungerecht angesehen, dass Kapitalgewinne, die häufig ohne grossen Arbeitseinsatz realisiert werden in der Schweiz steuerfrei sind. Das ist vor allem störend, da das Erwerbseinkommen, das in einem Lohnausweis erscheint, zu versteuern ist. Wenn Einzelpersonen auf einen Schlag Millionenbeträge steuerfrei einstecken können, so handelt es sich hier um Kapital, das durch den Einsatz vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschaffen wurde, von Menschen, die inzwischen zu einem immer grösser werdenden Teil entlassen wurden oder werden. Das führt auch dazu, dass diese Ungerechtigkeit von Vertreterinnen und Vertretern praktisch aller Parteien beklagt wird. Der Handlungsbedarf ist also gross. Es ist auch klar, dass kantonale Regelungen in einer Zeit beinahe grenzenloser Mobilität keine Lösung sind. Genau aus diesem Grund muss mit einer Standesinitiative Druck ausgeübt werden, damit in Bern tatsächlich etwas unternommen wird.
Es ist m. E. eher nebensächlich, ob die Lösung genau in einer Kapitalgewinnsteuer besteht oder in einer ähnlichen, vielleicht sogar besseren Variante. Zielsetzung muss es sein, die heutige unterschiedliche und darum auch ungerechte steuerliche Behandlung von Erwerbseinkommen und anderem Vermögenszuwachs zu vermindern. Eine bekannte Massnahme, die dies ermöglicht, ist die Kapitalgewinnsteuer. Sollte das Bundesparlament, das in der Umsetzung der Standesinitiative völlig frei ist, eine bessere Lösung finden, werden wir sicher damit einverstanden sein.
Mich erstaunt, dass der Einwand, mit einer Kapitalgewinnsteuer nur einen geringen Steuerzuwachs zu erreichen, gerade von den Landratsmitgliedern kommt, die sich sonst immer für eine möglichst tiefe steuerliche Belastung aussprechen.
Ertragsvergleiche mit den Kapitalgewinnsteuern der 70er-Jahre sind ungeeignet, da heute viel mehr Privatpersonen Aktien halten. M. W. handelt es sich nicht um 7% sämtlicher Kapitalgewinne, die von Privatpersonen erlangt werden, sondern um rund ein Drittel.
Die Abschaffung der Kapitalgewinnsteuer in den Kantonen erfolgte nicht in erster Linie wegen der geringen Erträge, sondern wegen des ruinösen Standortwettbewerbes, der zwischen den Kantonen betrieben wird. Deshalb ist eine Bundeslösung unumgänglich.
Ich bitte Sie, dieser Motion zur Standesinitiative zuzustimmen.
Franz Ammann: In den letzten Jahren sind die Kapitalgewinne höher ausgefallen als alle Arbeitslöhne zusammen.
Da muss man sich überlegen, warum nur die Verdienstlöhne versteuert werden sollen. In unserer Gesellschaft besteht doch der Grundsatz, dass jeder seinen Beitrag leisten soll. Also soll auch Kapitalgewinn als Einkommen berücksichtigt werden, wie das in vielen anderen Industrieländern üblich ist. Darum unterstützt die SD-Fraktion die offene Formulierung der Standesinitiative und hofft auf eine gute Lösung auf Bundesebene.
Hildy Haas: Im Namen der SVP/EVP-Fraktion melde ich, dass auch sie die Motion nicht überweisen will. Die Begründung deckt sich mit jener der FDP-Fraktion. Christoph Beyeler hat in der Basler Zeitung festgehalten: "In der Regel findet nur dasjenige in ein Gesetz Eingang, woran man bei dessen Redaktion denkt." Es sollte also überlegt und eine gute Lösung gesucht werden.
Urs Baumann: Die CVP-Fraktion ist in dieser Frage nicht einstimmig. Einerseits besteht Verständnis für die Standesinitiative, vor allem mit Blick auf die genannten Auswüchse. Andererseits ist es verlockend bei der Berechnung allfälligen Steuerzuwachses von den Kapitalgewinnen der letzten Jahre auszugehen. Die Illusion, dass sich diese weiterhin fortsetzen, darf aber nicht bestehen.
Die CVP-Fraktion ist selbstverständlich auch der Ansicht, dass bei einer Besteuerung des Kapitalgewinns auch die Möglichkeit geschaffen werden muss, Verluste in Abzug zu bringen. Hierbei stellt sich die Frage, was geschieht, wenn nur Verluste erlangt werden. Eine entsprechende Vorlage ist also gut zu prüfen. Ich möchte auch vor Vergleichen mit bisherigen Kapitalgewinnen warnen, da ein Grossteil Pensionskassen betrifft, was wiederum den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugute kommt.
Persönlich bin ich der Meinung, dass die Kapitalgewinnsteuer seriös geprüft werden soll. Auf Bundesebene befasst sich ja schon eine Arbeitsgruppe mit dieser Frage. Es soll nicht erreicht werden, dass Gewerbetreibende ihre Firmen verkaufen und das Geld in die Börse investieren. Warten wir den Vorschlag auf Bundesebene einmal ab.
Peter Tobler: Man soll mit heissem Herzen und kühlem Kopf politisieren. Aus Eduard Belser spricht zur Zeit das heisse Herz. Der kühle Kopf würde ihm sagen, dass das von Bundesrat Villiger offenbar dargelegte Vorgehen von Herrn Ebner so nicht stimmen kann. Gewerbsmässig erlangter Ertrag ist nämlich steuerpflichtig.
Das amerikanische Steuerrecht ist eigentlich von der amerikanischen Verfassung verboten, indem diese eine Bestimmung gegen grausame und unmenschliche Bestrafungen beinhaltet, und es ist generell anerkannt, dass das amerikanische Steuerrecht dieser Kategorie angehört. Wir dürfen uns nichts vormachen. Kapitalgewinne werden zum grössten Teil von Firmen und Institutionen gemacht. Sicher sollte die Entwicklung in diesem Bereich überprüft werden, doch ist die Kapitalgewinnsteuer nicht die einzige Lösung.
Max Ribi: Ich stelle einen gewissen Zerfall der Solidarität in unserer Gesellschaft fest. Wie schon Eduard Belser und Franz Ammann betonten, werden die Löhne für die Arbeitsleistung besteuert.
Zudem wird die Mehrwertsteuer, die ebenfalls diesen Bereich betrifft, gemäss Beschluss der Bundesversammlung um 1% angehoben Mein Gewissen sagt mir daher, dass es nicht mehr als gerecht ist, auch beim Kapital eine gewisse Besteuerung einzuführen.
Maya Graf: Die Fraktion der Grünen unterstützt diese Motion. Es besteht Handlungsbedarf, und die Standesinitiative führt zum dafür nötigen Druck, auf eidgenössischer Ebene für Abhilfe zu sorgen.
Ich möchte die SVP/EVP-Fraktion persönlich auffordern, sich ihren Entscheid noch einmal zu überlegen, vertritt sie doch die "kleinen Leute".
Kurt Schaub: Max Ribi sprach nicht von einer "Kapitalgewinnsteuer", sondern von einer "Steuer auf das Kapital". Auf Bundesebene laufen die entsprechenden Vorarbeiten schon, was auch richtig ist. Wenn am 12. März 1998 von einer "Kapitalgewinnsteuer" geredet wird, so habe ich dafür absolutes Verständnis. Am 20. Oktober 1987 wäre einer "Kapitalgewinnsteuer" sicher zugestimmt worden, da damals vor allem Verluste anfielen. Das hinsichtlich der Kapitalbesteuerung etwas unternommen werden muss, ist unbestritten. Eine "Kapitalgewinnsteuer" muss es aber ermöglichen, Kapitalverluste abziehen zu können. Ich lehne die Motion der SP-Fraktion ab.
://: Die Motion betreffend Standesinitiative zur Einführung einer bundesweiten Kapitalgewinnsteuer auf beweglichem Vermögen wird mehrheitlich überwiesen.
Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin
Mitteilungen
Landratspräsidentin Heidi Tschopp dankt Eugen Lichtsteiner und seiner Crew im Namen des Landrates für den gewährten Einblick in das Internet.
Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin
Die nächste Landratssitzung findet statt am Donnerstag, 19. März 1998, 9 Uhr