Protokoll der Landratssitzung vom 8. Mai 2014

Nr. 1940

Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) erklärt, dass man vor der 2. Lesung stehe. Der Landrat hat am 17. Oktober 2013 die erste Lesung ohne Änderungen abgeschlossen; am 31. Oktober 2013 wurde die Vorlage an die Finanzkommission zurückgewiesen. Diese hat für die zweite Lesung eine neue Fassung vorgeschlagen, die sie im Bericht 2013/066a vom 10. April 2014 vorgestellt hat.


Kommissionspräsident Marc Joset (SP) sagt zur Ausgangslage: Junge Erwachsene im Kanton Basel-Landschaft haben im Alter von 18 bis 25 Jahre einen eigenständigen Anspruch auf Prämienverbilligung, unabhängig von Vermögen und Einkommen der Eltern. Das führt dazu, dass der Kanton auch gut situierte Familien unterstützt. Mit der vorgeschlagenen Neuregelung sollen junge Erwachsene ohne Unterhaltspflichten nur dann Prämienverbilligungen erhalten, wenn die Eltern nicht in wirtschaftlich günstigen Verhältnissen leben. Das gilt unabhängig davon, ob sie bei den Eltern oder in der eigenen Wohnung leben. Am 31. Oktober 2013 hat der Landrat das Geschäft an die Finanzkommission zurückgewiesen mit dem Auftrag, § 8 des Gesetzesentwurfs so anzupassen, dass junge Menschen in Erstausbildung bis zum Alter von 25 Jahren keinen Anspruch auf Prämienverbilligung geltend machen können, falls sich ihre Eltern in wirtschaftlich günstigen Verhältnissen befinden. Es wurde damals gesagt, es sei störend, wenn eine Verbindung zwischen mündigen jungen Erwachsenen von 18 bis 25 Jahren und ihren in guten wirtschaftlichen Verhältnissen lebenden Eltern geschaffen wird.


Im Zusatzbericht schlägt die Finanzkommission jetzt vor, bei allen jungen Erwachsenen, die weder verheiratet sind noch Kinder haben, anhand der Daten im schweizerischen Familienzulagenregister zu prüfen, ob aktuell Ausbildungszulagen bezogen werden. Falls das so ist, wird den jungen Erwachsenen ein Gesuchsformular zugestellt, in dem sie ihren Anspruch auf Prämienverbilligung geltend machen können; diesem müssen sie die Unterlagen zu den Verhältnissen ihrer Eltern beilegen. Junge Erwachsene, die keine Ausbildungszulagen erhalten, sind nicht von der Neuregelung betroffen. Diese Lösung hat den Vorteil, dass alle jungen Erwachsenen, für die aktuell eine Ausbildungszulage ausgerichtet wird, im Familienzulagenregister erfasst sind - und eine separate Definition wie auch die aufwändige und schwierige Prüfung, ob eine Ausbildung als Erstausbildung zu qualifizieren ist, ist nicht erforderlich: Weil die monatliche Ausbildungszulage höher ist als die maximal mögliche Prämienverbilligung. Es besteht also kein Anreiz, auf die Ausbildungszulage zu Gunsten der Prämienverbilligung zu verzichten.


Mit diesem Vorschlag wird das Entlastungspotenzial um 1 Million auf 4 Millionen (gegenüber der Fassung der 1. Lesung) und um 3 Millionen (gegenüber der ursprünglichen Fassung des Regierungsrates) reduziert. Das Einsparpotenzial könnte aber allenfalls höher ausfallen, falls bei den Eltern, deren Kinder nicht mehr zu Hause wohnen, ähnliche wirtschaftliche Verhältnisse herrschen wie dort, wo die jungen Erwachsenen noch bei den Eltern wohnen. Dieser Betrag kann aber aufgrund der noch fehlenden Daten nicht beziffert werden.


Die Finanzkommission beantragt einstimmig mit 11:0 Stimmen, der Änderung von § 8 Absatz 1 zuzustimmen.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) erinnert daran, dass man sich in der 2. Lesung befinde - aber auch schon in der zweiten Runde. Junge Erwachsene, die nicht mehr in Ausbildung sind, also keine Zulage beziehen, sollen weiterhin Prämienverbilligungen erhalten. Das schafft eine grössere Unabhängigkeit der jungen Erwachsenen vom Elternhaus. Das war das seinerzeitige Anliegen der FDP, das im Rat allgemeine Zustimmung fand. Die SVP kann selbstverständlich mit dieser neuen Lösung leben; man hofft, dass der Landrat heute grossmehrheitlich zustimmt. Bei der Festlegung der Untergrenze der sogenannten wirtschaftlich günstigen Verhältnisse, die vom Regierungsrat vorgenommen wurde, bleibt man beim Faktor 2,75, was ein guter Mittelweg ist. Die Einsparung ist - wie Marc Joset bereits gesagt hat - um eine Million tiefer. Man hatte erst auf 7 Millionen gehofft, dann auf 5 - und jetzt ist man bei 4 Millionen. Vielleicht wäre mehr Sparpotenzial drin gelegen. Aber die SVP steht jetzt zu dieser Lösung, die man als gerecht und richtig erachtet. Vielleicht ist man auch mit etwas weniger zufrieden, obwohl der Staatshaushalt mehr Potenzial hätte brauchen können. Aber Marc Joset hat bereits gesagt, dass die berechtigte Hoffnung besteht, dass man mehr Einsparungen erwarten kann. Die SVP stimmt zu.


Dank der Lösung, die jetzt auf dem Tisch liegt, so sagt Mirjam Würth (SP), wird auch die SP in der 2. Lesung zustimmen. Zuvor hat man sich gegen die Sippenhaft gewehrt; dass quasi die Familie bis am Schluss immer für alles verantwortlich ist. Man findet die Lösung richtig, dass die Jugendlichen in Erstausbildung noch zur Familie gerechnet werden, alle andern aber nicht.


Michael Herrmann (FDP) sagt, die FDP sei verantwortlich gewesen für die kleine Zusatzschlaufe, die sich aber gelohnt habe. Es war störend, dass man die Verbindung herstellt zwischen jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren zu ihren Eltern - obwohl vielleicht gar keine Beziehung mehr besteht. Mit der vorliegenden Lösung konnte das mindestens gemildert werden. In dem Sinn, dass jene, die fertig sind mit der Ausbildung, nachher weiterhin Anspruch haben dürfen auf Prämienverbilligung - auch wenn die Eltern in guten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Das ist gut und dürfte auch dem ZGB entsprechen punkto Unterstützungspflicht, wenn ein junger Erwachsener in Ausbildung ist. Daran wurde angeknüpft und man hat eine relativ unbürokratische Lösung treffen können; auch dank dem Vorschlag der Verwaltung, auf das Familienzulagenregister zurückzugreifen, was es relativ einfach erlaubt zu schauen, wer noch in Ausbildung ist und wer nicht.


Das wird als Verbesserung empfunden und auch der Finanzdirektor kann wohl zustimmen, auch wenn nicht die Einsparungen resultieren, die er anfangs wollte. Die FDP dankt auch für die damalige Unterstützung für die Rückweisung.


Claudio Botti (CVP) zeigt sich froh um die bisher einstimmige Aufnahme des Geschäfts; es soll nicht erneut eine Kommissionsdiskussion stattfinden. Darum auch der seinerzeitige Antrag auf Rückweisung an die Kommission. Es hat sich gelohnt, wie auch Michael Herrmann das gesagt hat. Man konnte das Thema vertieft anschauen und man konnte sich finden - und die Variante mit dem Faktor von 2,75 wirklich ausdiskutieren. Was jetzt vorliegt, ist ein guter Kompromiss nach typisch schweizerischer Art. Das ist erträglich für alle.


Was persönlich stört - und das wurde auch in der Fraktion diskutiert - ist das Thema des Entlastungspakets. Es ist zu hoffen, dass man diese Altlast bald vom Tisch hat, weil es immer dazu führt, dass man bei solchen Themen eine 4/5-Mehrheit braucht, um nicht plötzlich in einer Volksabstimmung hängen zu bleiben. Die CVP wird dem vorliegenden Vorschlag zustimmen.


Für Lotti Stokar (Grüne) handelt es sich um eine Lösung, der auch die Grünen zustimmen können. Heute hat man eine typische Giesskannensubvention, die Geld an alle verteilt, egal ob es gebraucht wird oder nicht. Und das ist nie gut. Jetzt hat man eine bessere Lösung; ob es am Schluss für alle die gerechteste Lösung ist, kann nicht beurteilt werden. Es wird sicher Fälle geben, in denen es heissen wird, man hätte anders entscheiden müssen. Aber man muss es praktikabel machen. Die Lösung ist vernünftig. Und man schliesst sich einem Weg an, den mehr als 20 Kantone bereits gehen.


Gerhard Schafroth (glp) spricht von einer Lösung, die den oberen Mittelstand finanziell zusätzlich belastet, was unschön ist. Aber in der Interessenabwägung zu den Staatsfinanzen, die sehr sehr sehr sehr viel schlechter sind als es heute dargestellt wird - darüber wird man sicher beim Rechnungsabschluss heftig diskutieren -, muss man den Kompromiss vom Kompromiss annehmen. Wenn man die Entlastungswirkung ansieht, werden es nicht 4 Millionen sein, sondern 7 Millionen; in der ursprünglichen Vorlage wurde getrickst. Das ist aber nicht negativ - man kann das Geld sehr gut brauchen. Die GLP/BDP-Fraktion wird geschlossen zustimmen.


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- Zweite Lesung


Keine Wortmeldungen.


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- Rückkommen


Es wird kein Rückkommen verlangt.


://: Der Landrat stimmt der Änderung der Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung gemäss Bericht der Finanzkommission vom 10. April 2014 mit 74 Ja- zu 0 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung zu. [ Namenliste ]


> Gesetzestext


Für das Protokoll:
Georg Schmidt, Landeskanzlei



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