Protokoll der Landratssitzung vom 15. Februar 2007

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2006-290 vom 16. November 2006
Interpellation von Hanni Huggel, SP: Mehrfache Repetition einer Klasse
- Schriftliche Antwort des Regierungsrates vom 9. Januar 2007
- Beschluss des Landrats am 15. Februar 2007 < erledigt >



Nr. 2294

://: Der von Hanni Huggel beantragten Diskussion wird stattgegeben.


Hanni Huggel (SP) dankt dem Regierungsrat für die ausführliche Antwort. Grundsätzlich sei das im Bildungsgesetz postulierte vermehrte Mitspracherecht der Eltern zu begrüssen, ebenso der Spielraum für die Schulgemeinden, ob integrative oder separative Spezielle Förderung oder Kleinklassenförderung bevorzugt wird. Die Bildungsdirektion anerkennt, dass es für die Schulträger in der Praxis nicht immer einfach ist, den richtigen Weg einzuschlagen. Das Gesetz und die Verordnungen sind tatsächlich so ausgestaltet, dass Kinder mehrfach die gleiche Klasse wiederholen können. Zu den Einführungsklassenm wird noch eine Motion folgen, da sich hier bezüglich Einschulung zwei Paragraphen widersprechen.


Hanni Huggel reichte ihre Interpellation mit Blick auf die Lehrpersonen ein, welche zuweilen uneinsichtige oder bildungsferne Eltern nicht davon überzeugen können, ihr Kind abklären zu lassen. Eine Schwierigkeit besteht auch darin, dass Kinder mit Lernbeeinträchtigungen und solche mit Verhaltensauffälligkeiten die gleichen Klassen besuchen (Kleinklassen). Erfreut zeigt sich Hanni Huggel darüber, dass die Bildungsdirektion die Problematik erkannt habe und bereit sei, die Lehrpersonen zu unterstützen. Allenfalls seien jedoch zugunsten der Lehrpersonen klarere Regelungen im Bildungsgesetz notwendig, dies zu Ungunsten derjenigen Eltern, welche sich weigern, ihr Kind von einem Schulpsychologen abklären zu lassen.


Grundsätzlich stellt Hanni Huggel fest, der vermehrte Einbezug der Eltern, wie er im Bildungsgesetz postuliert werde, bedeute für die Lehrpersonen einen Mehraufwand, welcher respektiert werden soll.


Jacqueline Simonet (CVP) las die ihrer Ansicht nach komplizierten Erklärungen des Regierungsrates mit Interesse und erhielt den Eindruck, der Autor oder die Autorin habe selbst nicht immer genau gewusst, was er oder sie eigentlich sagen wollte. Sie stellt fest, dass das Recht der Eltern, für ihr Kind die so genannt beste Lösung zu finden, zu Absurditäten führen kann. Die mehrfache Repetition bewirke noch mehr Heterogenität in den Klassen. Mindestens in einem Punkt sei die Antwort des Regierungsrates falsch, denn das Gesetz sehe eindeutig vor, dass die Schulleitung auch ohne Einverständnis der Eltern ein Kind in eine Einführungsklasse einweisen kann. Dieses Thema betrifft auch die am 23. März 2006 überwiesene Motion 2005/126 von Jacqueline Simonet: Ergänzung des Bildungsgesetzes betr. Aufnahmeverfahren einer Speziellen Förderung. Leider liegt dazu bisher noch keine Antwort vor. Ihr gehe es dabei insbesondere um den Schutz der Klasse.


Der Trend gehe heute eindeutig in die Richtung der totalen Integration körperlich, geistig oder multipel behinderter Kinder, von Kindern, welche Mühe mit dem Schulstoff haben, verhaltensoriginell oder fremdsprachig sind. Es stellt sich hier die Frage, wann schliesslich die normalen Kinder integriert werden müssen. Urs Wüthrich nannte als eines seiner Ziele im Vorfeld der letzten Wahlen die Halbierung der Zahl der Kleinklassen. Dieses Ziel erscheint Jacqueline Simonet sehr ehrgeizig, denn auch die normalen Klassen brauchen einen gewissen Schutz, damit die verlangte Qualität der Bildung erreicht werden kann.


Jacqueline Simonet betrachtet die vorliegenden Antworten noch nicht als Antwort auf die tatsächlich bestehenden Probleme und bittet darum, ihre bereits vor einem Jahr überwiesene Motion möglichst rasch zu beantworten.


Urs Wüthrich hält unverändert am ehrgeizigen Ziel fest, die Zahl der Kleinklassen zu halbieren und die Zahl der Repetentinnen und Repetenten um ein Drittel zu senken, denn dies wäre auch volkswirtschaftlich gewinnbringend. Die hier zur Diskussion stehende Kernproblematik betrifft das Spannungsfeld zwischen der Verantwortung des Schulträgers und der Gesellschaft einerseits und der individuellen Freiheit andererseits. In den meisten Fällen führt die persönliche Freiheit dazu, dass jemand sein Potential optimal entwickeln kann, in Einzelfällen jedoch können sich Entscheide auch negativ auswirken. Die individuelle Freiheit habe eben ihren Preis.


://: Damit ist die Interpellation erledigt.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



Fortsetzung

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