Protokoll der Landratssitzung vom 15. Februar 2007
Protokoll der Landratssitzung vom 15. Februar 2007 |
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2006-213
vom 7. September 2006
Interpellation
von Rosmarie Brunner-Ritter, SVP: Verwahrung hochgefährlicher Straftäter
- Beschluss des Landrats am 15. Februar 2007 < beantwortet >
Nr. 2303
RR Sabine Pegoraro beantwort die fünf gestellten Fragen:
1. Wie viel verwahrte Straftäter sind derzeit im Kanton Baselland in Verwahrung?
Zwei Straftäter sind zurzeit im Verwahrungsvollzug.
2. Wie sieht der Haftvollzug für verwahrte Straftäter im Kanton Baselland aus?
Vorauszuschicken ist, dass der Kanton Baselland keine eigenen Verwahrungsvollzugsanstalten hat. Die Täter sind ausserkantonal untergebracht. Die Fälle unterscheiden sich je nach Rechtsgrundlage und nach den persönlichen Gegebenheiten des Verurteilten. Die besonderen Sicherheitserfordernisse und therapeutischen Rahmenbedingungen müssen beachtet werden. Die Platzierungsmöglichkeiten für Verwahrungstäter sind beschränkt.
3. Wird oder würde solchen Straftätern unbegleiteter Ausgang oder Urlaub gewährt? Falls ja, mit welcher Begründung, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen flankierenden Massnahmen?
Konkret stellt sich die Frage für die beiden Täter nicht, denn sie sind zurzeit und auch nicht in naher Zukunft beide nicht urlaubsberechtigt. Die Zuständigkeit für Vollzugslockerungen und Beurlaubungen liegt generell bei der Abteilung "Bewilligungen, Freiheitsentzug und Soziales" der JPMD. Stehen Fragen der Vollzugslockerung an, so wird ein entsprechender Fall vorgängig der interkantonalen Fachkommission für die Beurteilung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern der Kantone Solothurn, Baselland und Baselstadt unterbreitet. Diese interdisziplinäre Kommission spricht Empfehlungen zu den Vollzugslockerungen und der Gemeingefährlichkeit aus.
4. Welche Schlüsse und Vorkehrungen zieht der Regierungsrat aus dem Fall Zürich?
Der Fall Zürich zeigt, dass Fehleinschätzungen und Informationsdefizite selbst bei hochprofessionalisierten Einrichtungen, wie sie der Kanton Zürich kennt, auftreten können. Die JPMD arbeitet eng mit den psychiatrischen Institutionen zusammen, allerdings fehlt eine forensische Fachstelle, welche solche Massnahmenvollzüge aus psychiatrischer Sicht begleiten könnte. Eine solche Stelle ist im Zusammenhang mit der Psychiatriefolgeplanung II vorgesehen. In Vorbereitung ist überdies eine Vereinbarung mit Baselstadt, gemäss welcher Baselland ein fest vereinbartes Platzkontingent für diese Fälle in der universitären psychiatrischen Klinik Baselstadt zugewiesen erhält. Die kantonale psychiatrische Klinik ist für Patienten mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko nicht eingerichtet. Ganz allgemein stellt die JPMD fest, dass die Fallzahlen und die Anforderungen an die Bearbeitung solcher Fälle stark ansteigen.
5. Ist der Regierungsrat bereit, die Sicherheitssysteme zu optimieren, dass ein Fall wie in Zürich für den Kanton Baselland ausgeschlossen werden kann?
Selbstverständlich hat der Kanton Baselland ein hohes Interesse an einem gut funktionierenden und sicheren Vollzug. Eine absolute Sicherheit gibt es im Umgang mit straffällig gewordenen Menschen nicht, ein gewisses Restrisiko wird bleiben. Auch die besten Sicherheitssysteme und Abläufe werde daran nichts ändern. Bis anhin blieb dem Kanton ein solcher Fall erspart, der Regierungsrat wird alles daran setzen, dass dies auch so bleibt.
Rosmarie Brunner (SVP) bedankt sich für die Beantwortung der Interpellation.
://: Damit ist die Interpellation von Rosmarie Brunner erledigt.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung