Selbstkontrollpflicht

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Firmen, welche chemische Stoffe oder Zubereitungen aus chemischen Stoffen herstellen oder importieren, unterstehen der Selbstkontrollpflicht. 
Die Selbstkontrolle umfasst folgende Punkte:
 
  • Beurteilung, ob Stoffe oder Zubereitungen bei der vorgesehenen Verwendung Menschen oder Umwelt gefährden können.
Werden Chemikalien an Dritte abgegeben, sind auch die folgenden Punkte zu beachten: 
  • Prüfung auf korrekte Kennzeichnung
    (Bemerkung: auch die Kennzeichnung von importierten Chemikalien muss überprüft werden, besonders wenn diese ausserhalb der EU bezogen wurden)
  • Prüfung auf korrekte Verpackung (z.B. kindersichere Verschlüsse für ätzende Publikumsprodukte)
  • Erstellung bzw. Prüfung des Sicherheitsdatenblattes
Weitere Informationen zur Selbstkontrollpflicht finden Sie hier:
Kontakt
Amt für Umweltschutz und Energie
Rheinstrasse 29
Postfach
4410 Liestal
T 061 552 51 11
F 061 552 69 84