Selbstkontrollpflicht
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Firmen, welche chemische Stoffe oder Zubereitungen aus chemischen Stoffen herstellen oder importieren, unterstehen der Selbstkontrollpflicht.
Die Selbstkontrolle umfasst folgende Punkte:
Die Selbstkontrolle umfasst folgende Punkte:
- Beurteilung, ob Stoffe oder Zubereitungen bei der vorgesehenen Verwendung Menschen oder Umwelt gefährden können.
Werden Chemikalien an Dritte abgegeben, sind auch die folgenden Punkte zu beachten:
- Prüfung auf korrekte Kennzeichnung
(Bemerkung: auch die Kennzeichnung von importierten Chemikalien muss überprüft werden, besonders wenn diese ausserhalb der EU bezogen wurden) - Prüfung auf korrekte Verpackung (z.B. kindersichere Verschlüsse für ätzende Publikumsprodukte)
- Erstellung bzw. Prüfung des Sicherheitsdatenblattes
Weitere Informationen zur Selbstkontrollpflicht finden Sie hier:
- Merkblatt C06 'Selbstkontrolle'
- Informationen der Anmeldestelle mit rechtlichen Grundlagen
- Selbstkontrollkonzept vom Zusammenschluss der schweizerischen Chemikalienfachstellen (Chemsuisse).
Hier finden Sie detaillierte Checklisten und Erläuterungen zu Stoffen, Zubereitungen und Bioziden .