LR Protokoll 26. November 1998 (Teil 8)
Protokoll der Landratssitzung vom 26. November 1998
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Interpellation von SP-Fraktion vom 12. November 1998: Einsatz von V-Personen
Urs Wüthrich denkt, dass es jetzt nicht nur darum gehen könne, im Zusammenhang mit der Justizkrise, in der dieser Kanton stecke, zu klären, welche Personen für welche Fehlleistungen verantwortlich seien, festzustellen, welche Vorgesetzten diesen Personen problematische Aufträge erteilt und Kontrollaufgaben vernachlässigt hätten und wer seine Führungsverantwortung nicht wahrgenommen habe. Es genüge auch nicht festzustellen, welche offensichtlichen Mängel die gesetzlichen Grundlagen und die Justizorganisation aufwiesen und wie man diese korrigieren wolle. Das Hauptproblem sehe er ebenfalls nicht darin, dass die übrige Schweiz sich über die Baselbieter Justiz lustig mache oder ärgere. Er denke vielmehr, im Zentrum stehe das Risiko eines massiven und lang andauerenden Verlustes des Vertrauens der Bevölkerung in den Staat im allgemeinen und in die Justiz im besonderen.
Die SP-Fraktion vermisse bis anhin ein klares Bewältigungskonzept und sehe im Versuch, sich hinter der richterlichen Unabhängigkeit zu verschanzen, einen Grund für die Verschärfung der Krise. Der Zeitfaktor werde mehr noch durch die Stimmung in der Öffentlichkeit als durch die parlamentarische Geduld bestimmt.
Aus diesem Grund fordere er Regierungsrat Andreas Koellreuter im Namen der SP-Fraktion dringend auf, jetzt energisch, offensiv und mit absoluter Offenheit diesem Vertrauensschwund entgegen zu treten, wozu er in den nächsten Minuten anlässlich der Stellungnahme zum Fragenkatalog seiner Fraktion Gelegenheit haben werde.
Ursula Jäggi bezeichnet es als wichtig und richtig, dass diese Justizangelegenheit hier diskutiert werde, weil durch sie das Ansehen des Kantons aufs Spiel gesetzt worden sei. Die ständigen Unzuständigkeitserklärungen hätten in weiten Kreisen der Öffentlichkeit Unbehagen und Unsicherheit ausgelöst, so dass nun die ganze Justiz mit ihren vielen, in diese Sache nicht involvierten MitarbeiterInnen in einen Topf geworfen werde.
Bei allem Respekt vor der Gewaltentrennung stelle sich doch die Frage, ob der zuständige Regierungsrat Andreas Koellreuter nicht besser daran getan hätte, zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt einige klärende und entspannende Worte vernehmen zu lassen.
Sie gestatte sich, noch folgende Zusatzfragen an ihn zu richten:
1. Wer hat Beat Meyer zum Vizechef des Besonderen Untersuchungsrichteramtes BUR ernannt?
2. Wer hat den Anstellungsvertrag von Beat Meyer unterzeichnet ?
3. Wer ist der Vorgesetzte von Beat Meyer?
4. Wer hat nach den verschiedenen Vorkommnissen im Cosco Fall, die u.a. auch vom Bundesgericht gerügt worden sind, ausgerechnet Beat Meyer als Vizepräsident des BUR wieder mit einem neuen Fall betraut, in den der gleiche Beschuldigte involviert ist?
5. Braucht es für einen V-Personen-Einsatz mit Wanzen zwei Bewilligungen, die eine für den V-Personen-Einsatz und die andere für die "Verwanzung"?
6. Trifft es zu, dass ein solches Gesuch von der Überweisungsbehörde in der Regel nur summarisch geprüft wird, und hat - wenn dies in dem zur Diskussion stehenden Fall zutraf - der Präsident der Überweisungsbehörde seine Sorgfaltspflicht nicht krass verletzt?
7. Weshalb sind die Führungspersonen, die einen Fehler begangen haben, nicht im Stande, dies auch zuzugeben, wie dies der Obergerichtspräsident vorhin in einem gewissen Masse getan hat?
8. Hofft die SP-Fraktion zurecht, dass der Justizdirektor alles unternehmen wird, um den guten Ruf der Baselbieter Justiz wieder herzustellen?
9. Welche Sofort-Massnahmen werden getroffen, um künftig ähnlich Vorfälle zu vermeiden?
Christoph Rudin begrüsst namens der SP-Fraktion die von der Regierung bei Prof. Dr. Günter Stratenwerth in Auftrag gegebene Untersuchung, die jedoch das Parlament nicht von seiner Pflicht entbinde, seine Oberaufsicht über die Justiz wahrzunehmen und auch politische Schlussfolgerungen aus der Affäre zu ziehen.
Aufgrund des bisherigen Standes der Fragenbeantwortung könne schon festgestellt werden, dass nicht nur der Untersuchungsrichter versagt habe, sondern mit der Überweisungsbehörde auch jene Instanz, von der das Parlament erwarte, dass sie den Einsatz des technischen Überwachungsinstrumentariums im Rahmen von Aktionen mit V-Leuten auf seine Rechtmässigkeit hin überprüfe und genehmige. Nach heutigem Erkenntnisstand müsse leider davon ausgegangen werden, dass sie diese Aufgabe relativ locker angehe, was mit dem Gesetz nicht vereinbar sei. Dies allein schon sei Anlass, eine parlamentarische Untersuchung in Gang zu setzen mit der Aufgabenstellung, die Genehmigungspraxis generell zu überprüfen und insbesondere abzuklären, ob der Präsident der Überweisungsbehörde überhaupt jemals in einem Verfahren Bedenken angemeldet oder eine Bewilligung erteilt habe.
Die SP-Fraktion habe mit Befremden feststellen müssen, dass der Präsident der Überweisungsbehörde seine Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit an den schon im Ausstand befindlichen Untersuchungsrichter bzw. dessen Frau delegiert habe.
Um zu grundsätzlichen Überlegungen anzuregen, habe die SP-Fraktion heute schon folgende drei fallspezifischen Forderungen formuliert:
1. Die SP-Fraktion hält ausdrücklich am Einsatz einer parlamentarischen Untersuchungskommission fest, sobald der Bericht von Prof. Stratenwerth vorliegt.
2. Die SP-Fraktion wird sich gegen jegliche Ausweitung des Einsatzes privater V-Leute zur Wehr setzen und Änderungsanträge in dieser Richtung klar ablehnen sowie allenfalls selbst aktiv werden, wenn diese Frage anlässlich der laufenden Revision der Strafprozessordnung nicht diskutiert werden sollte.
3. Die SP-Fraktion hat heute morgen schon mittels einer Motion die Einführung des Haftrichters gefordert, weil sich die Überprüfung der Haft durch eine unabhängige Instanz gerade im Fall Cosco als notwendig erwiesen hat.
Franz Ammann erkundigt sich nach den Mehrkosten, die dem Steuerzahler aus diesen Fällen erwachsen, und fragt, ob beim fraglichen V-Einsatz keine qualifizierteren Personen zur Verfügung gestanden wären.
Paul Rohrbach weist auf die verschiedentliche Erwähnung der Geschäftsprüfungskommission in diesem Zusammenhang hin und gibt bekannt, dass diese die Entwicklung der Angelegenheit in den letzten Wochen aktiv und aufmerksam mitverfolgt habe und zur Ansicht gelangt sei, die Ergebnisse der Untersuchung von Prof. Stratenwerth müssten zu gegebener Zeit unter die Lupe genommen werden, um aus der ganzen Affäre die nötigen Konsequenzen ziehen zu können. In diesem Sinne stehe die GPK bereit, ihre Oberaufsicht wahrzunehmen.
Dieter Völlmin bezweifelt, dass von optimalen Voraussetzungen für die Prüfung durch Prof. Stratenwerth die Rede sein könne, wenn man heute schon einerseits die Probleme genau orten und die betroffenen Leute relativ unzimperlich vorverurteilen zu können glaube und andererseits schon ankündige, dass man eine Parlamentarische Untersuchungskommission verlangen werde, wenn der Bericht dieses Gutachters vorliege. Die gleiche SP-Fraktion habe hier vor zwei Wochen im Rahmen der Asyldebatte noch argumentiert, dass die verschwindende Minderheit von delinquierenden Asylsuchenden nicht zum Massstab der Baselbieter Asylpolitik werden dürfe. Heute stelle er leider fest, dass dieser hehre Grundsatz offenbar nur im Asylwesen und nicht im Bereiche der Justiz gelte, wo doch die überwiegende Mehrheit der MitarbeiterInnen tagtäglich gute Arbeit leiste. Was diese zur Zeit erlebe, müsse höchst demotivierend sein.
Wenn hier laufend von Justizaffäre, Justizkrise und dergleichen gesprochen werde, dürfe man sich dadurch keinesfalls darüber hinweg täuschen lassen, dass es sich um einen Einzelfall handle, in dem höchstwahrscheinlich etwas schief gelaufen sei. Krisen und Affären liessen sich eben auch herbei reden. Es dürfe nicht sein, dass dieser Einzelfall zum Massstab der Gesetzgebung im Bereich der Strafverfolgung erhoben werde, sonst habe man am Ende eine Lex Cosco und werde sich in zwei Jahren konsterniert die Augen reiben.
Bei dieser Gesetzgebung gehe es auch, aber nicht nur um die Rechte der Angeschuldigten, sondern eben so sehr um den Anspruch der Öffentlichkeit auf Sicherheit und wirksame Strafverfolgung sowie um die Rechte der SteuerzahlerInnen.
Die Frage, ob V-Leute nur aus Polizei- oder auch aus privaten Kreisen rekrutiert werden dürften, habe die Justiz- und Polizeikommission bereits vor zwei Jahre diskutiert und nach Anhörung von Experten einigermassen kontrovers beurteilt. In den Abstimmungserläuterungen habe der Regierungsrat festgestellt, dass Privatpersonen nur ausnahmsweise für V-Einsätze in Frage kämen. Entscheidend sei jedoch die Auffassung der gesetzgebenden Behörde, und in seinem von den Mitgliedern stillschweigend genehmigten Kommissionsbericht an den Landrat heisse es: "Gemäss dem basellandschaftlichen Gesetzesentwurf können dabei sowohl Polizeiangehörige als auch Privatpersonen beauftragt werden."
In einem Kanton, wo höchstens etwa zwanzig Mitarbeiter für einen solchen Einsatz in Frage kämen, von denen noch einige im Milieu bekannt seien, könne man sich bei der Rekrutierung nicht auf eine so schmale Basis beschränken, weil das Risiko für die Leute zu gross wäre, erkannt zu werden. Wer also eine restriktive Regelung wolle, sollte ehrlich sein und den Einsatz von V-Personen ablehnen, dabei aber bedenken, dass das Volk sich kürzlich mit einem Ja-Stimmenanteil von 77% - ungeachtet einer deutlichen Opposition von Seiten der SP und der Grünen - positiv zu diesem Thema geäussert habe. Eine so klare Entscheidung nach so kurzer Zeit wieder in Frage zu stellen, sei relativ heikel.
Oskar Stöcklin ist der Meinung, dass das Parlament so oder so - ob Krise, Affäre oder sonst was - nicht darum herum komme, sich mit der Sache zu befassen. Die legislative Behörde sei auch dafür verantwortlich, darüber zu wachen, wie die Gesetze vollzogen würden, und aufgrund der Verfassung verpflichtet, über die anderen Behörden das Oberaufsichtsrecht auszuüben. Die Grundlage für eine saubere Auseinandersetzung mit der Angelegenheit sei für ihn der Bericht von Prof. Stratenwerth. So bald dieser vorliege, habe der Landrat freie Hand, über das weitere Vorgehen zu entscheiden, z.B. die GPK mit der Prüfung zu betrauen oder eine PUK einzusetzen.
Zum jetzige Zeitpunkt eine gründliche und saubere Untersuchung zu verlangen und gleichzeitig Fragen zu stellen, die deren Ergebnisse praktisch vorweg nähmen, halte er für eben so unfair wie die Vorverurteilung involvierter Personen. Er bitte darum, diese vor einer seriösen Abklärung nicht - auch nicht andeutungsweise - zu beschuldigen.
Peter Degen fragt den Regierungsrat, weshalb die Verantwortlichen des Kanton Basel-Landschaft an der Presseorientierung, die letzte Woche in Basel stattgefunden habe, mit Abwesenheit geglänzt hätten.
Christoph Rudin stellt richtig, dass sich die SP-Fraktion lediglich vorbehalten habe, den Einsatz einer Parlamentarischen Untersuchungskommission zu verlangen, und zwar zum Schutze der Mehrheit der Mitarbeiter der Strafjustiz, die jeden Tage gute Arbeit leiste. Auf seine Bedenken gegenüber der Äusserung, mit der Dieter Völlmin als Vertreter einer in das Verfahren involvierten Person die Zweckmässigkeit einer Untersuchung der Affäre durch die Geschäftsprüfungskommission zum voraus in Frage gestellt habe, möchte er an dieser Stelle nicht weiter eingehen.
Andres Klein richtet an Obergerichtspräsident Toni Walter die Frage, ob es sich tatsächlich so verhalte, dass er als oberster Chef seine Aufsichtsfunktion nicht direkt, sondern nur über Zwischenstationen wahrnehmen könne, und zur Zeit wegen Krankheit der betreffenden Person nicht einmal dies möglich sei. Für den Fall, dass dies zutreffen sollte, gestatte er sich die Zusatzfrage, ob es im Gerichtswesen keine Stellvertretungen gebe, um die Aufsicht sicherzustellen.
Danilo Assolari möchte von Obergerichtspräsident Toni Walter wissen, ob im Falle der Inhaftierung eines unbescholtenen Polizeibeamten aufgrund der Äusserungen einer dubiosen Person die 5 wesentlichen und schwerwiegenden Gründe, die es nach § 25 der Strafprozessordnung für die Anordnung einer Untersuchungshaft brauche, gegeben gewesen seien, und ob es sich nicht vielmehr so verhalten habe, dass die Untersuchungsbehörden die Untersuchungshaft voreilig angeordnet hätten. Ferner möchte er wissen, wie sichergestellt werden könne, dass künftig nicht mehr unbescholtene Bürger aufgrund dubioser Anschuldigungen einige Tage eingelocht würden.
Regierungsrat Andreas Koellreuter dankt allen Fraktionen und Landratsmitgliedern, die seiner Bitte entsprochen hätten, zum jetzigen Zeitpunkt Geduld zu üben. Wenn die SP-Fraktion glaube, die Regierung förmlich mit Fragen bombardieren zu sollen, so nütze dies im Moment gar nichts, weil die Klärung just dieser Fragen ein zentrales Element des Auftrages sei, den die Regierung Prof. Stratenwerth erteilt habe. Ohne diesem neutralen Gutachten in irgend einer Weise vorgreifen zu wollen, gehe er heute doch noch auf einige Punkte ein.
Wenn ihm in diesem Gutachten tatsächlich Fehler nachgewiesen werden sollten, so würde er selbstverständlich dazu stehen. Seit seiner Wahl in den Landrat habe er das Prinzip der Gewaltentrennung hochgehalten, und daran habe sich auch nach seinem Wechsel in die Exekutive nichts geändert. Weil es hier um einen Einzelfall aus dem Bereich der Judikative gehe, habe er als Regierungsrat dazu nichts zu sagen. Wenn der Gutachter trotzdem zum Schluss kommen sollte, dass es besser gewesen wäre, Beat Meyer aufzufordern, keine Interviews mehr zu erteilen, so würde er sich in Zukunft daran halten und in solchen Fällen früher intervenieren.
Dass Beat Meyer bereits Vizepräsident des BUR sein solle, sei ihm völlig neu. Hingegen treffe es zu, dass Beat Meyer als Leiter des Statthalteramtes Arlesheim die Führung von 30 Mitarbeitern Schwierigkeiten bereitet habe. Er habe dies selbst erkannt und sich in der Folge nicht mehr zur Wiederwahl zur Verfügung gestellt. Wenn er nun förmlich durch den "Kakao" gezogen werde, so fühle er sich verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass dieser Mitarbeiter auch gute und in vielen, heiklen Fällen sogar hervorragende Arbeit geleistet habe. Dies habe damals die Überweisungsbehörde und ihn bewogen, Beat Meyer im Statthalteramt Liestal eine Chance zu geben, und zwar mit einem Anstellungsvertrag, den er als Justizdirektor unterzeichnet habe. Als Vizechef des BUR habe man ihn schon deshalb nicht wählen können, weil es dieses Amt noch gar nicht gebe. Hingegen sei nicht ausgeschlossen worden, Beat Meyer für den Fall, dass er sich in seiner neuen Funktion bewähre, dereinst im BUR zu beschäftigen. Ob dies nun noch möglich sein werde, hänge vom Gutachten von Prof. Stratenwerth ab.
Über den Einsatz von V-Personen vertrete der Regierungsrat nach wie vor die Auffassung, die er schon damals in den Abstimmungserläuterungen zum Ausdruck gebracht habe, weil die Erfahrungen im Ausland klar zeigten, dass eine erfolgreiche Verbrechensbekämpfung ohne dieses Instrument nicht mehr denkbar sei, selbst wenn man dabei auf die Rekrutierung von Personen zurückgreifen müsse, die dem Milieu des Verbrechens zumindest nicht fern ständen. In Deutschland nehme man übrigens das Scheitern jedes zweiten V-Personeneinsatzes in Kauf. Dass man es bei der Verbrechensbekämpfung mit einem äusserst raffinierten Menschenschlag zu tun bekomme, dürfte in den letzten Wochen jedermann klar geworden sein.
Er gehe davon aus, dass man sich im Baselbiet nach diesem Vorkommnis in nächster Zeit beim Einsatz dieses Instruments einige Zurückhaltung auferlegen werde, doch als Justizdirektor sei er verpflichtet, über das Tagesgeschehen hinaus zu disponieren. Aus diesem Grunde werde er nicht müde, in Interviews zu wiederholen, dass V-Personeneinsätze nach zehn, fünfzehn Jahren kein Thema mehr sein würden, sondern eine Selbstverständlichkeit.
Ursula Jäggi präzisiert, dass ihre Fragen 5 und 6 nicht diesen Fall beträfen und in allgemeiner Form gehalten seien.
Peter Tobler stellt fest, dass diese nicht uninteressante Diskussion nun die Grenzen des Zumutbaren erreicht habe, weil die meisten Themen auch Gegenstand der Untersuchung von Prof. Stratenwerth seien und Ursula Jäggi zugemutet werden könne, die von ihr aufgeworfenen allgemeinen Fragen durch Nachschlagen in den betreffenden Erlassen sich selbst zu beantworten oder von den kompetenten Juristen ihrer Fraktion beantworten zu lassen.
Nachdem seine Fraktion die Ausweitung der Diskussion durch die SP-Fraktion grosszügig toleriert habe, verlange sie nun strikte Beachtung des Grundsatzes, dass in laufende Verfahren nicht eingegriffen werden dürfe, auch nicht mit Fragen, die Gegenstand dieser Verfahren seien und in diesem Rahmen beantwortet würden.
Er danke der Regierung für die Einladung des Obergerichtspräsidenten und diesem für die Bereitschaft, dem Rat bis an die äusserste Grenze des zum jetzigen Zeitpunkt Möglichen Red und Antwort zu stehen. Der Rat wäre gut beraten, diese Diskussion sofort zu beenden, um keinen Scherbenhaufen anzurichten.
Andreas Koellreuter antwortet Peter Degen, dass der Statthalter von Waldenburg und die Stellvertreterin des Statthalters von Sissach an der Medienorientierung, die am Dienstag der letzten Woche in Basel stattgefunden habe, nicht teilgenommen hätten, weil der Regierungsrat es als falsch erachtet habe, zwei in hängige Verfahren involvierte Personen aus dem Baselbiet an einem Medienanlass teilnehmen zu lassen, von dem am Ende kaum mehr als gegenseitige Beschuldigungen zu erwarten gewesen wären.
Obergerichtspräsiden Toni Walter stellt in Beantwortung der Frage nach den Gründen für die Verhaftung des Baselbieter Polizeibeamten fest, dass dieser die Möglichkeit gehabt hätte, bei der Überweisungsbehörde Haftbeschwerde zu erheben und den Entscheid dieser Instanz allenfalls an das Bundesgericht weiterzuziehen, aber offensichtlich darauf verzichtet habe. Nun liege es am Gericht, das sich mit diesem Polizeimann befassen müsse, zu prüfen, ob Haftgründe überhaupt und über die ganze Zeitdauer gegeben gewesen seien oder nicht. Wenn letzteres zutreffen sollte, müsste dem Betroffenen Haftentschädigung, bestehend aus Schadenersatz und Genugtuung, bezahlt werden.
Ein direkter Durchgriff des Obergerichts durch die Überweisungsbehörde hindurch auf die Statthalterämter sei unzulässig. Es treffe auch nicht zu, dass die Überweisungsbehörde wegen des krankheitsbedingen Ausfalls ihres Leiters nicht funktionsfähig sei, denn es gebe dort eine Vizepräsidentin, RichterInnen und GerichtsschreiberInnen, die stellvertretend die Aufsicht über die Statthalterämter wahrnehmen könnten.
Der V-Personeneinsatz und die Verwanzung seien im vorliegenden Fall eine Einheit gewesen, so dass die Frage, ob zwei Entscheide notwendig gewesen wären, akademischen Charakter habe. Abgesehen davon dürfe er vor dem Rat über diesen Entscheid nicht referieren, weil er in einem ganz konkreten Zusammenhang mit dem laufenden Untersuchungsverfahren stehe. Er könne lediglich auf die einschlägigen Bestimmungen der Strafprozessordnung (§ 100 b, § 100 c Abs. 2 und Abs. 4) verweisen. Weil das Gesetz nichts darüber aussage, ob es sich bei der Prüfung des V-Personen- und Wanzeneinsatzes durch den Präsidenten der Überweisungsbehörde um eine summarische handle, müsse die Klärung dieser Frage der Praxis überlassen werden.
Abschliessend gestatte er sich, seine persönliche Vermutung zu diesem Fall zu äussern, die dahin gehe, dass man es hier mit einem Fehlentscheid eines Untersuchungsrichters zu tun habe, der seine Sache gut habe machen wollen, aber die Situation offenbar falsch beurteilt habe. Er halte es nicht für richtig, ihn jetzt abqualifizieren zu wollen wie jemanden, der mit der Staatskasse abgehauen sei. Wenn wegen einer Fehleinschätzung der Sachlage ein Staatsanwalt eines Nachbarkantons eingesperrt und in Medienmitteilungen kolportiert worden sei, ein Polizist habe eine Frau in der Untersuchungshaft vergewaltigt, so sei nicht verwunderlich, dass sich dieser Fall zum "Selbstläufer" entwickelt habe. Für alle in der Justiz Beschäftigten, auch für ihn selbst, sei ein solcher Vorfall äusserst belastend. Sie empfänden es auch als ungerecht, wenn jetzt in einem Fall, in den lediglich zwei Justizpersonen verwickelt seien, von Justiz- und Korruptionsskandal gesprochen und geschrieben, aber selbstverständlich mit keinem Wort ihre grosse Leistung im Dienste der Öffentlichkeit erwähnt werde.
Grotesk sei, dass wegen eines möglichen Lapsus heute die Justiz an den Pranger gestellt und ihre Gegenpartei ungeachtet ihrer Verbrechen - u.a. Betrügereien in Millionenhöhe - in Schutz genommen werde. Zwischen den Strafverfolgungsinteressen des Staates und den Rechten der Beschuldigten müsse ein Gleichgewicht gesucht werden, denn es könne doch nicht sein, dass man nur eines Fehlentscheides wegen die ganze Rechtsordnung in ihr Gegenteil verkehren wolle, um dann eine starke Justiz zu fordern, wenn sich wieder einmal ein furchtbarer Kriminalfall ereignen sollte.
Er bitte den Landrat, daran zu denken, dass die Baselbieter Justiz gute Arbeit leiste und sich durchaus mit der Justiz der grossen Kantone messen könne, was vom Bundesgericht immer wieder bestätigt werde.
Landratsvizepräsident Walter Jermann dankt Obergerichtspräsident Toni Walter, der vom Rat mit Akklamation verabschiedet wird, für seine Antworten und Stellungnahmen.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
Fortsetzung des Protokolls vom 26. November 1998