LR Protokoll 26. November 1998 (Teil 9)
Protokoll der Landratssitzung vom 26. November 1998
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14 98/95
Motion von Esther Maag vom 14. Mai 1998: Motorfahrzeugbesteuerung nach ökologischen Kriterien
Regierungsrat Andreas Koellreuter gibt bekannt, dass der Regierungsrat die Motion ablehne, und erläutert das duale Steuersystem, das einerseits aus der fixen Verkehrssteuer, die sich nach dem Gewicht richte, und andererseits aus einer Abgabe von 90 Rappen pro Liter Benzin bestehe. Wenn man von einem Durchschnittsauto ausgehe, das pro 100 Kilometer 8 Liter Treibstoff verbrauche und pro Jahr 13 000 Kilometer zurücklege, so stelle man fest, dass im Baselbiet die auf dem Treibstoff erhobene Abgabe ungefähr doppelt so viel ausmache wie die Verkehrssteuer. Die Gewichtsbesteuerung habe in den meisten Fällen auch etwas mit dem Verbrauch zu tun, denn je schwerer ein Fahrzeug sei, desto mehr Treibstoff verbrauche es.
Einer Verwirklichung der von Esther Maag geforderten Motorfahrzeugbesteuerung nach ökologischen Kriterien stehe entgegen, dass, abgesehen von gewissen Werksangaben, die dazu erforderlichen Daten bezüglich Lärm, Abgasen und Energieverbrauch für rund 90% aller Fahrzeuge schlicht nicht zur Verfügung ständen. Die Kosten einer isolierten Erhebung dieser Daten für das Baselbiet wären unbezahlbar; abgesehen davon wäre sie wegen des Fehlens geeigneter EDV-Systeme auch undurchführbar.
Der Regierungsrat sei der Meinung, dass Steuern generell leicht erklärbar und plausibel sein müssten, wenn man nicht auf einem weiteren Gebiet Staatsverdrossenheit in Kauf nehmen wolle. Auf Bundesebene prüfe zur Zeit eine Arbeitsgruppe die Möglichkeiten einer Differenzierung nach Treibstoffverbrauch, so dass in den Jahren 2000 oder 2001 entsprechende Grundlagen vorhanden sein könnten, die aber für eine Realisierung der Vorstellungen der Motionärin sicher nicht ausreichten.
Dass Steuervergünstigungen nicht zwingend ein Anreiz für ein bestimmtes Konsumentenverhalten sein müssten, habe sich bei der Einführung des Katalysators gezeigt, wo im Kanton Zürich ohne Steuervergünstigungen interessanterweise die ähnliche Einführungsqungsquote zu verzeichnen gewesen sei wie im Kanton Basel-Landschaft mit Steuervergünstigung, die dem Staat einen Steuerausfall von 12 Mio Franken beschert habe.
Die Regierung beantrage dem Rat, die Motion nicht zu überweisen.
Esther Maag glaubt voraussetzen zu dürfen, dass Handlungsbedarf auf diesem Gebiet unbestritten sei. Auch die Klimakonvention sehe vor, dass der CO2-Verbrauch gesenkt werden müsse. Die Besteuerung von Motorfahrzeugen nach Gewicht sei insofern nicht ganz gerecht, als die besonders umweltfreundlichen Elektromobile wegen ihres relativ hohen Gewichtes in eine schlechte Kategorie fielen, obwohl sie kein CO2 produzierten.
Ihre Motion enthalte Vorschläge für mögliche Standards, überlasse aber deren Festlegung dem Regierungsrat. Die neuesten Untersuchungen und Diskussionen hätten gezeigt, dass zur Verbesserung der Luft etwas unternommen werden müsse, und weil die Reinheit der Luft erwiesenermassen in einem engen Zusammenhang mit dem Treibstoffverbrauch stehe, sei es wahrscheinlich am sinnvollsten, den Hebel dort anzusetzen. Sie fände es ausgesprochen schade, wenn die bürgerlichen Parteien, die ja diesbezüglich einen Handlungsbedarf nicht bestritten, gegen diesen Vorstoss allein deshalb opponieren sollten, weil dieser aus der Küche der Grünen komme und obwohl in Luzern ein Vorstoss gleichen Inhalts bereits eingereicht worden sei, und zwar von bürgerlicher Seite.
Es möge zutreffen, dass man zur Zeit noch nicht über alle erforderlichen Daten verfüge, doch die technischen Möglichkeiten, diese zu erheben, seien vorhanden.
Sie bitte den Rat, die bewusst offen formulierte Motion zu überweisen, zumal es sich nicht nur um einen ökologischen, sondern auch um einen ökonomischen Vorstoss handle.
Röbi Ziegler schildert die technische Entwicklung seit der Steuerbegünstigung von Katalysatorfahrzeugen im Jahre 1984 und stellt fest, dass es nicht unbedingt einer Motion bedürfe, um eine Motorfahrzeugbesteuerung nach ökologischen Kriterien zu fordern, weil das Gesetz über die Verkehrsabgaben in § 15 bereits vorsehe, dass der Landrat solche Vergünstigungen für bestimmte Fahrzeugkategorien beschliessen könne. Angesichts der Entwicklung der Fahrzeugtechnik in den letzten 14 Jahren sei es angebracht, wieder einmal Überlegungen darüber anzustellen, wie darauf reagiert werden solle.
In diesem Sinne empfehle er der Motionärin, ihren Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln. Die SP-Fraktion könne dann der Überweisung zustimmen.
Peter Tobler begründet die Ablehnung der Motion durch die FDP-Fraktion einmal damit, dass die Motorfahrzeugtechnik im letzten Jahrzehnt grosse Fortschritte gemacht und der Bund seine Verantwortung wahrgenommen habe, indem er durch den Erlass sehr strenger Vorschriften die damals noch vorhandenen Lücken geschlossen habe.
Er gebe Esther Maag recht, wenn sie feststelle, dass gewisse Fahrzeugkategorien wie beispielsweise Elektromobile nicht angemessen entlastet würden. Allerdings dürfe man sich bei den hohen Ankaufs- und Betriebskosten dieser Fahrzeuge von einer stärkeren steuerlichen Entlastung keinen spürbaren Lenkungseffekt versprechen. Dies sei der zweite Grund, weshalb seine Fraktion die Motion nicht überweisen wolle.
Der dritte Grund bestehe darin, dass das Volk gerade im Motorfahrzeugbereich steuerlichen Massnahmen nur zustimme, wenn es sich davon handfeste Vorteile versprechen und Handlungsbedarf erkennen könne.
Urs Baumann bittet den Rat namens einer grossen Mehrheit der CVP-Fraktion, die Motion und, falls sie in ein Postulat umgewandelt werden sollte, auch dieses nicht zu überweisen, weil diese Forderungen zumindest auf kantonaler Ebene in der Praxis gar nicht erfüllbar seien. Allein schon wegen der Unterschiede im individuellen Fahrverhalten gebe es keine brauchbaren Messmethoden, um Lärm, Luftbelastung und Treibstoffverbrauch objektiv zu erfassen, es sei denn, man stattete jedes einzelne Fahrzeug mit einem teuren Bordcomputer aus.
Er persönlich könnte sich höchstens eine grössere Entlastung von Elektromobilen vorstellen, die aber nur einen Lenkungseffekt hätte, wenn das Preis- / Leistungsverhältnis dieser Fahrzeuge wesentlich besser wäre. Abgesehen davon wisse er als Laie auch nicht, ob deren Öko-Bilanz einen solchen Schritt überhaupt rechtfertigen würde.
Franz Ammann gibt bekannt, dass die SD-Fraktion den Vorstoss ablehne, obwohl sie bereit wäre, Elektrofahrzeuge steuerlich zu begünstigen. Sie halte es auch für denkbar, Tankstellen für Elektromobile zu erstellen. Man dürfe sich aber hinsichtlich der Akzeptanz einer weiteren Belastung der Autofahrer in diesem Kanton keine Illusionen machen.
Dieter Völlmin erklärt, dass eine überwiegende Mehrheit der SVP/EVP-Fraktion den Vorstoss ablehne, weil sie davon ausgehe, dass sich dessen Forderungen nicht mit einem vernünftigen finanziellen Aufwand und schon gar nicht in einem kantonalen Alleingang erfüllen liessen. Im übrigen könne sie sich der Argumentation von Urs Baumann anschliessen, dass sich die ökologischen Auswirkungen des individuellen Fahrverhaltens nicht messen liessen.
Alfred Zimmermann stellt einmal mehr fest, dass Mitglieder, die etwas verhindern wollten, sich nachträglich mit allen möglichen Gründe zu rechtfertigen versuchten. Der motorisierte Verkehr sei jedoch nach wie vor der Hauptluftverschmutzer. Obwohl es schon seit einiger Zeit sehr sparsame Motoren gebe, würden sie selten gekauft, und die Erdölindustrie habe auch kein Interesse daran, ihren Absatz zu fördern. Im Gegenteil sei in den letzten Jahren wieder eine Tendenz zu grösseren, stärkeren und geländegängigen Autos festzustellen, der nur mit stärkeren Anreizen im Sinne der vorliegenden Motion begegnet werden könne. Weil alle anderen Lösungen zu kompliziert wären, komme bloss eine solche über den Treibstoff in Frage.
Esther Maag wandelt die Motion in ein Postulat um.
://: Die Überweisung des in ein Postulat umgewandelten Vorstosses wird mit 33:26 Stimmen abgelehnt.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
15 98/123
Motion von Sylvia Liechti vom 11. Juni 1998: Dezentrale Führerprüfung der Kat. F
Regierungsrat Andreas Koellreuter kann dieser Idee eine gewisse Sympathie nicht absprechen, die aber rasch verfliege, wenn man in die Details gehe und feststellen müsse, dass die Sache für jene Leute, die ihre Prüfung in Sissach ablegen wollten, sehr teuer würde. Entgegen der Angabe in der Motion könne die Distanz zwischen dem Oberbaselbiet und Münchenstein maximal 45 Kilometer betragen. In die Kategorie F fielen grösstenteils Motorroller. In den Bezirken Sissach und Waldenburg müssten pro Jahr nur etwa 30 Prüfungen abgenommen werden.
Wenn man den Wünschen der Prüflinge nach einer raschen Abwicklung entsprechen wollte, müsste sich ein Experte jede zweite Woche nach Sissach begeben, um ein bis zwei Personen zu prüfen, was sowohl aus Zeit- als auch aus Kostengründen sicher nicht die beste Lösung wäre, weil die Motorfahrzeug-Prüfstation gemäss Vertrag mit dem Kanton Basel-Stadt kostendeckend arbeiten müsse. Bei einem Durchschnitt von 1,5 Prüfungen pro Prüfungstag müsste mit zusätzlichen Kosten von 75 Franken gerechnet werden. Der Vergleich mit den Traktoren, wo man so verfahre, sei deshalb unzulässig, weil dort nicht Personen, sondern Fahrzeuge geprüft würden, und zwar von morgens bis abends eines nach dem anderen im Werkhof einer Gemeinde.
Aus diesen Überlegungen wäre es ihm an sich sympathischer, wenn der Rat auf die Überweisung der Motion verzichtete.
Sylvia Liechti bestätigt, dass es hier hauptsächlich um die Prüfung von Motorrollern gehe. Die Prüflinge müssten sich im besten Fall zweimal nach Münchenstein begeben, um zuerst die theoretische und dann die praktische Prüfung zu absolvieren. Im schlechtesten Fall müssten sie sogar sechsmal hin und her fahren. Wenn sie in entlegenen Gemeinden wie Anwil wohnten, seien sie für einen Weg eine bis eineinhalb Stunden unterwegs. Nebst dem Zeitaufwand sollten aber noch andere Gründe berücksichtigt werden, z.B. der Umweltschutz, die Verkehrssicherheit und die Verkehrsbehinderung.
Die von ihr vorgeschlagene Lösung, die Prüfungen für das Oberbaselbiet z.B. im Werkhof Sissach durchzuführen, erscheine ihr praktikabel und auch finanziell tragbar, weil ja die Prüfungen nicht wöchentlich stattfinden müssten. Viele junge Leute, die sie befragt habe, hätten ihr versichert, dass es ihnen nichts ausmachen würde, noch einen Monat lang mit einem L herum zu fahren und den nächsten Prüfungstermin abzuwarten, wenn sie dafür nicht mindestens zweimal nach Münchenstein fahren müssten.
Sie hoffe vor allem im Interesse der jungen OberbaselbieterInnen sehr, dass ihre Motion überwiesen werde.
Matthias Zoller hat in seinem Kolleginnen- und Kollegenkreis die Erfahrung gemacht, dass junge Leute ein 50 ccm-Töff kauften, um nicht in erster Linie in ihrer Gemeinde, sondern im ganzen Kantonsgebiet herum zu fahren. Aus diesem Grund nähmen sie auch einen etwas ausgedehnteren Weg zur Prüfung in Kauf. Er fände es hingegen unverhältnismässig, die Experten immer wieder ins Oberbaselbiet schicken zu müssen, um die wenigen Prüfungen abzunehmen.
Heinz Aebi informiert, dass die SP-Fraktion schon vor einiger Zeit mehrheitlich zur Überzeugung gekommen sei, dass die Motion überwiesen, aber zuerst noch die Argumentation der Regierung abgewartet werden sollte. Nun sei diese bekannt, so dass man die verschiedenen Interessen gegeneinander abwägen könne. Wenn die Oberbaselbieter Prüflinge bereit seien, eine gewisse Wartzeit in Kauf zu nehmen, könne die Motion nach Meinung seiner Fraktion überwiesen werden.
Maya Graf gibt bekannt, dass die Fraktion der Grünen die Motion unterstütze, weil sie eine vernünftige Lösung für möglich und tragbar halte.
Adrian Ballmer erklärt in seinem eigenen Namen, dass es einem Kanton, der eine kundenorientierte Verwaltung anstrebe, gut anstände, zumindest versuchsweise einige Prüfungen in Sissach abzunehmen, um den tatsächlichen Bedarf und Aufwand abzuklären. In einem volkswirtschaftlichen Vergleich müssten die Lohnkosten der Experten gegen die Lohnausfälle ihrer Kunden abgewogen werden. Er sei davon überzeugt, dass sich die Mehrkosten in engen Grenzen halten würden, zumal es auch denkbar sei, dass im Oberbaselbiet ein Experte eingesetzt werden könnte, der dort oder in der Nähe wohne und somit einen kürzeren Anfahrtsweg hätte.
Peter Minder findet, dass es gescheiter wäre, einen Experten ins Oberbaselbiet als zehn Prüflinge nach Münchenstein fahren zu lassen. Er halte eine auch kostenmässig tragbare Lösung für möglich und unterstütze deshalb die Überweisung der Motion, die er seinerzeit nur infolge Abwesenheit nicht habe mitunterzeichnen können.
Willi Müller teilt die Meinung, dass man mit vernünftigen Prüfungsintervallen die Kosten in tragbaren Grenzen halten könne, z.B. mit dreimonatigen. Weniger überzeugt hätten ihn die anderen Argumente, denn jemand, der sich prüfen zu lassen wage, müsse doch imstande sein, so zu fahren, dass er weder die Verkehrssicherheit gefährde, noch den Verkehrsfluss behindere.
://: Die Motion wird mit grosser Mehrheit überwiesen.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
21 98/124
Motion von Erich Straumann vom 11. Juni 1998: Neuregelung der Finanzierung des Landratspräsidentinnen / Landratspräsidentenfestes
Regierungsrat Hans Fünfschilling stellt vorab fest, dass dieser Vorstoss eigentlich vom Büro hätte behandelt werden müssen, weil es sich um eine Landratsangelegenheit handle. Mit der Begründung, dass das, was für einen National- oder Ständeratspräsidenten gelte, nämlich die Finanzierung des festlichen Anlasses durch den Kanton, auch für die nächste höchste Baselbieterin, bzw. den nächsten höchsten Baselbieter gelten sollte, versuche der Motionär, die unterschiedlichen Anlässe auf eine Ebene zu stellen. Machte man sich diese Logik zu eigen, müsste man verlangen, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft die National- und Ständeratspräsidentenfeste organisiere und finanziere. Da dies niemandem in den Sinn komme, dürfe davon ausgegangen werden, dass jeder Kanton, dem diese Ehre zufalle, aus Stolz die entsprechenden Festivitäten für die ganze Schweiz organisiere und bezahle.
Analog dazu müsste also eine Gemeinde ihrem Stolz und ihrer Freude über die Ehre, die höchste Baselbieterin bzw. den höchsten Baselbieter aus den eigenen Reihen stellen zu dürfen, damit Ausdruck verleihen, dass sie das betreffende Fest für den ganzen Kanton auf eigene Kosten ausrichte.
Da der jetzige Zustand dieser Logik entspreche, empfehle die Regierung dem Rat, die Motion abzulehnen.
Erich Straumann gibt zu, dass es sich bei seinem Hinweis auf die Ausrichtung und Finanzierung der National- oder Ständeratspräsidentenfeste durch den Kanton um ein schlechtes Beispiel handle. Das anstehende Ständeratspräsidentenfest sei für ihn aber nur der Anstoss gewesen, den Gedanken weiter zu spinnen, der ihn schon in seiner Landratspräsidialzeit bewegt habe, nämlich, dass es in kleineren Gemeinden schwierig sei, den nötigen Kredit zu bekommen. Den Betroffenen könne es die Festfreude schon trüben, wenn der Kredit letztlich dann doch, aber nur widerwillig gesprochen werde.
Von einer Benachteiligung kleinerer Gemeinden wolle er aber nicht sprechen, weil die Wahrscheinlichkeit gegeben sei, dass grösseren Gemeinden die höchste Ehre in kürzeren Zeitabständen zuteil werde als kleineren. Aus diesem Grund habe er vorgeschlagen, einen kantonalen Sockelbeitrag von 30'000 Franken bereit zu stellen und es den Organisatoren zu überlassen, weitere Mittel zu beschaffen, wenn der Sockelbeitrag nicht ausreiche. Reichen Gemeinden stehe es selbstverständlich frei, auf den kantonalen Zuschuss nobel zu verzichten.
Abschliessend wolle er doch noch erwähnen, dass er persönlich nicht mehr davon profitieren würde, wenn man die Motion überwiese.
Heidi Tschopp weist darauf hin, dass schon ein "bescheidenes" Landratspresifest eine Gemeinde unabhängig von ihrer Grösse auf 25'000 bis 30'000 Franken zu stehen komme und kleineren Kommunen wie beispielsweise Liedertswil grösste Probleme bereiten könne. Diese sollten aber nicht auf den traditionellen Anlass und die damit verbundenen wertvollen gesellschaftlichen Kontakte verzichten müssen.
Sie persönlich plädiere für einen Sockelbeitrag von 15'000 Franken und hoffe, mit diesem Kompromissvorschlag auch noch die andere Hälfte der in dieser Frage gespaltenen FDP-Fraktion für die Überweisung des Vorstosses gewinnen zu können.
Philipp Bollinger gibt bekannt, dass eine Mehrheit der SP-Fraktion den Vorstoss unterstütze, weil sie finde, dass zum einen auch kleinere, nicht so begüterte Gemeinden einen solchen Anlass durchführen können sollten, und dass zum anderen jedes Landratsmitglied unabhängig von seiner Position in der Gemeinde gewiss sein sollte, ein solches Fest gewissermassen zu gut zu haben, wenn die Aussicht bestehe, zur höchsten Baselbieterin bzw. zum höchsten Baselbieter erkoren zu werden.
Eine Minderheit seiner Fraktion, zu der er sich bekenne, vertrete die Auffassung, dass jede Gemeinde, der ein Präsidium sozusagen zugewählt werde, stolz darauf sein und das Fest selbst finanzieren solle. Sie finde auch, dass das Gelingen eines Festes nicht nur von der Höhe des Budgets abhänge.
Alfred Zimmermann meldet, dass die Fraktion der Grünen den Vorstoss unterstütze, weil seine Forderung nicht nur im Interesse der kleinen Gemeinden, sondern auch der kleinen Parteien liege, indem sie allen die gleiche Ausgangsposition verschaffe. Während die Gemeinde Binningen in das Fest für Claude Janiak 25'000 Franken investiert habe, sei in der Gemeinde Münchenstein mit wesentlich kleinerer Kelle angerichtet und für das Fest von Daniel Müller ein Kredit von 10'000 Franken gesprochen worden. Dies sei nicht ein Beispiel für das Handicap einer kleineren Gemeinde, sondern für dasjenige einer kleineren Partei, denn es liege nahe zu vermuten, dass die grosse Gemeinde Münchenstein wohl mehr Geld locker gemacht hätte, wenn es nicht einen Grünen, sondern einen SP- oder FDP-Landratspräsidenten zu feiern gegolten hätte.
Uwe Klein ist kein einziger Fall bekannt, wo ein Landratspräsidentenfest nicht zustande gekommen sei, weil das nötige Geld gefehlt habe. Gleichwohl habe die CVP-Fraktion Verständnis für diese Motion, sei jedoch, wie die anderen auch, geteilter Meinung. Er persönlich unterstütze das Anliegen, weil es den Problemen der kleineren Gemeinden Rechnung trage.
Kurt Schaub vertritt die ablehnende Hälfte der FDP-Fraktion und begründet deren Standpunkt damit, dass ungünstigere finanzielle Voraussetzungen durchaus mit mehr Kreativität wettgemacht werden könnten. Mit einem kantonalen Sockelbeitrag liessen sich zudem reichere Gemeinden sicher nicht davon abhalten, einander mit kommunalen Zusatzbeiträgen zu übertreffen und die Kostenspirale in die Höhe zu treiben.
Peter Tobler bittet den Rat im Namen der anderen Hälfte der FDP-Fraktion, der Motion zuzustimmen, weil ihre Forderung nicht als Rezept missverstanden werden dürfe, wie man ein Fest veranstalten solle. Vielmehr gehe es darum, ein Sicherheitsnetz aufzuspannen, das sich, wie man bereits gehört habe, in manchen Situationen als notwendig erweisen könne.
Peter Minder hält Kurt Schaub entgegen, dass sich die vielen Gäste kaum mit Kreativität allein abspeisen bzw. tränken liessen. Die hier zur Diskussion stehende Summe müsse in Relation gesetzt werden zum Gesamtbudget des Landrates, der sicher nicht zu den teueren Parlamenten dieses Landes zähle. Man tue gut daran, auch den ärmeren Gemeinden die Ausrichtung eines würdigen Landratspresifestes zu ermöglichen und künftigen Präsidenten zu ersparen, dafür betteln gehen zu müssen.
Landratspräsident Claude Janiak fragt den Motionär, ob er am Sockelbeitrag von 30'000 Franken festhalte.
Erich Straumann antwortet, dass er sowohl an den 30'000 Franken als auch an der Form der Motion festhalte. Hier sei alles klar, und es gebe nichts mehr zu prüfen und zu berichten.
://: Die Motion wird mit 35:16 Stimmen überwiesen.
Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär
Die nächste Landratssitzung findet statt am Mittwoch, 16. Dezember 1998, 16 Uhr