Gewerbe, Industrie

Wer Chemikalien im beruflichen Umfeld nur verwendet (also nicht z.B. damit handelt), ist nur am Rande von den Bestimmungen des Chemikalienrechts betroffen:
 

Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) zu gefährlichen Chemikalien muss aufbewahrt werden, solange die entsprechende Chemikalien im Betrieb verwendet wird.
Das SDB enthält wichtige Informationen über die Gefährdung von und den richtigen Umgang mit der betreffende Chemikalie.

Die Lagerung von Chemikalien muss so erfolgen, dass sie nicht miteinander reagieren oder in die Kanalisation gelangen (Auffangwannen) können. Zudem müssen sie für unbefugte unerreichbar sein und das Brandrisiko durch brennbare Chemikalien muss minimiert werden.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt "berufliche Verwender"

   
Achtung! Für folgende Tätigkeiten mit bestimmten Chemikalien ist eine Fachbewilligung nötig:

Kontakt
Amt für Umweltschutz und Energie
Rheinstrasse 29
Postfach
4410 Liestal
T 061 552 51 11
F 061 552 69 84