LR Protokoll 10.+11.12.97 (Teil 8)
Protokoll der Landratssitzung vom 10. und 11. Dezember 1997
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
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Fragestunde (3)
1. Max Ribi: Fachhochschule beider Basel
Fragen:
1 . Was denkt der Regierungsrat über den Entscheid der Eidgenössischen Fachhochschulkommission zu Handen des Bundesrates, in der Schweiz nur 7 Fachhochschulen zu schaffen?
2. Ist die Einschätzung des Fragestellers richtig, wonach der Förderalismus höher eingestuft wird als die Qualität?
3. Wird ein teurer, unbeweglicher administrativer "Wasserkopf" auf Kosten der zur Innovation so sehr benötigten Freiheitsgrade für Lehre und Forschung installiert?
4. Was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen, um eine qualitative hochstehende Fachhochschule beider Basel, wie im Vertrag festgehalten und erklärtes Ziel von Regierung, Parlament und Volk, zu sichern?
Regierungspräsident Peter Schmid: Was der Landrat bei der damaligen Debatte über den Fachhochschulvertrag zwischen den beiden Basler Kantonen beschlossen hat, gilt nach Meinung der Regierung in jeder Beziehung nach wie vor. Wir sind nach wie vor entschlossen, die Zielsetzungen gemeinsam zu erreichen . Die Zusammenarbeit mit den Kantonen Aargau und Solothurn sehen wir in Form eines Kooperationsrates, der besteht aus den jeweiligen Präsidien der Fachhochschulräte, aus den jeweiligen Rektorinnen oder Rektoren der Fachhochschulen und je einem Vertrerter oder einer Vertreterin der Trägerkantone aus dem zuständigen Departement . Dieser Kooperationsrat hat drei wesentliche Aufgaben, nämlich:
1. dafür zu sorgen, dass das Ausbildungsprogramm schwerpunktmässig und im Detail abgestimmt ist;
2. Koordination der Bearbeitung und des Aufbaus des ganzen Bereiches Forschung und Entwicklung und speziell darauf zu achten, dass grössere Aufträge ge- meinsam von allen beteiligten Fachhochschulen getragen und durchgeführt werden können. Dazu gehört auch die koordinierte Beschaffung der apparativen Ausrüstung der Laboratorien usw.;
3. sind die Anstellungs- und Studienbedingungen so zu harmonisieren, dass in der Nordwestschweiz der Austausch von Personal und Studierenden problemlos möglich ist. Basierend auf den zahlreichen Unterlagen hat der Rat der Fachhochschule Beider Basel beschlossen, nochmals eine detaillierte Stärke- und Schwächeanalyse durchzuführen, damit klarer zum Ausdruck kommt, wo wir unsere Schwerpunkte erhalten und weiterentwickeln wollen und wo wir allenfalls Mängel haben, die wir nur in Kooperationen mit andern Schulen in der Nordwestschweiz angehen können.
Damit ist zum Ausdruck gebracht, was wir vom Entscheid der eidgenössischen Fachhochschulkommission halten, nämlich nichts. Auch die Erfindung der Zahl 7 erachten wir stärker als Nachahmung der Gebrüder Grimm als dass es irgend einer politischen, geografischen oder topografischen Realität entsprechen würde. Des weitern halten wir gar nichts davon, dass eine eidgenössische Fachhochschulkommission in der Art, wie dies jede Zeitung tut, die etwas auf sich hat, nämlich jeweils eine Neueinteilung der Schweiz vornimmt. Das Fachhochschulgesetz ist nicht das geeignete Instrument zur Neuordnung der Schweiz.
Zur Frage 2: Es könnte ja sein, dass der Kanton, unabhängig von der Qualitätsfrage, alles im Kanton haben möchte, was auch eine Ueberbetonung des Föderalismus wäre. Was nun auf eidg. Ebene stattfindet, ist aber nach unserer Meinung mehr ein Ignorieren des Föderalismus. Die etwas theoretisch anmutende Neueinteilung hat wenig zu tun mit den Strömen der ArbeitnehmerInnen. Nach unserer Einschätzung ist bei der Fachhochschulkommission weniger Förderalismus im Vordergrund als die Ignoranz gegenüber dem, was sich auf wirtschaftlicher Ebene in verschiedenen Regionen abspielt.
Zur Frage 3: Diese Gefahr besteht natürlich immer, deshalb plädieren wir für den erwähnten Kooperationsrat. Daher kann die Baselbieter Regierung der Idee, über allem, was heute zwischen Oensingen, Olten, Brugg, Windisch, Basel und Muttenz besteht, noch eine Meta-Direktion aufzubauen, keine Vorteile abringen.
Zur Frage 4: Die Regierung hat das, was ich hier dargestellt habe, in ihrer Stellungnahme dargelegt und auch unseren eidg. ParlamentarierInnen mitgeteilt. Wir wollen auf dem jetzigen Weg weiterfahren.
Nach unserer Einschätzung ist die Gunst der Stunde die folgende: Entweder bewährt sich unser Kooperationsmodell. Wenn es gelingt, das Modell umzusetzen, werden wir erfolgreich sein. Dann wird sich die Frage als obsolet erweisen, bis im Jahr 2003 noch irgend ein Gebilde zu errichten. Wenn es aber nicht gelingt, wenn wir also unsere Hausaufgaben nicht machen, könnte es sein, dass der Mahnfinger aus Bern zu recht erhoben würde. Ich erachte die ganze Uebung als sportliche Herausforderung, auf dem eingeschlagenen Weg weiterzumachen. Eine Bedingung muss aber erfüllt sein: Die Fachhochschule Beider Basel braucht Aufträge für Forschung und Entwicklung. Ohne diese Aufträge wird unsere Konzeption nicht gelingen. Daher unser Appell an die Wirtschaft unserer Region: Dableiben und zweitens, Aufträge auch den eigenen Institutionen zu übertragen.
Max Ribi: Wie frei ist der Kanton gegenüber dem Bund?
Ich habe den Eindruck, es handle sich hier um etwas wie die Spitalliste.
Regierungspräsident Peter Schmid: Die Qualität der Spitalliste ist wesentlich höher. Ich möchte vor allzu mutigen Vergleichen warnen. Nach eidg. Fachhochschulgesetz sind die Kantone frei, kantonale Fachhochschulen zu führen, wo und wie sie immer wollen, wenn sie die schweizerischen Minimalanforderungen enthalten. Die Anerkennung des Titels ist im Prinzip zu trennen von der Anerkennung der Ausbildungsstätte. Es wäre theoretisch denkbar, eine kantonale Fachhochschule für Technik und Wirtschaft zu führen. Die andere Frage wäre, ob dies überhaupt Sinn macht. Wie Sie von mir lesen konnten, gehe ich nicht so weit wie ein Kollege in einem andern Kanton, der schon erklärt hat, auch ohne Bundesmittel zu handeln. Diese Freude mache ich der Helvetia nicht einmal unter dem Weihnachtsbaum.
Rudolf Felber: Wann sind die Entscheide des Bundes zu erwarten?
Regierungspräsident Peter Schmid: Ursprünglich war der Entscheid des Bundesrates auf Ende Jahr in Aussicht gestellt. Es wäre wohl vorteilhaft, den Bundesrat für einmal nicht beim Wort zu nehmen, damit er Gelegenheit hätte, die Sache noch besser zu überdenken. Ich rechne mit einem Entscheid im 1. Quartal 1998.
2. Karl Rudin: Jahrtausendtauglichkeit von Hard- und Software
Ein Grossteil der Hard- und Software muss im Hinblick auf den Jahrtausendwechsel überprüft werden. Ebenso Betriebssysteme, die in irgend einer Weise mit einer Datum-Funktion arbeiten. Ein beachtlicher Teil der Hard- und Software muss ersetzt oder ausgebaut werden. Dies hat für den Kanton, wie auch für die Gemeinden, beträchtliche Kosten zur Folge.
Fragen:
1 . Sind im Kanton die Abklärungen betreffend Datumwechsel über die Jahrtausendwende im Gange?
2. Besteht ein Konzept, oder wird eines ausgearbeitet, um den Jahrtausendwechsel möglichst reibungslos zu vollziehen?
3. Falls die Abklärungen bereits im Gange sind, hat man bereits einen Überblick über den Umfang der anstehenden Arbeiten?
4. Mit welchen Kosten rechnet der Kanton, gibt es da Schätzungen oder bereits konkrete Zahlen?
Regierungsrat Hans Fünfschilling: Hier handelt es sich um ein Gebiet, das sehr starken Veränderungen unterworfen ist. Auf dem Gebiet der PC's sind wir daran, im Kanton laufend Vernetzungen zwischen den einzelnen Dienststellen einzuführen. Wir sind daran, neue Software einzuführen, die neuere und grössere Geräte benötigen. So findet ein laufender Umrüstungsprozess statt. Die neuen Anlagen und Programme sind 2000-fähig, womit sich also das Problem automatisch löst. Wir sind auch daran, das neue Rechnungswesen einzuführen, das von sich aus gewisse Minimalanforderungen an die vernetzten PC's stellt. Die Software des neuen Rechnungswesens war von Anfang an 2000-fähig. Es stellt sich auch die Frage, wann die Umstellung auf der Erziehungsdirektion erfolgen soll, wo Mac noch sehr stark vertreten ist.
Als grösste Applikation auf dem Zentralcomputer haben wir die Steuern, wo ein grosser Umstellungsprozess zu erwarten ist. Wir müssen umstellen auf die Steuerharmonisierung 2001, allenfalls auf die einjährige Steuertaxation und auf laufende Aenderungen in der Steuergesetzgebung, die berücksichtigt werden müssen. Ein weiteres Beispiel haben wir beim Lohnsystem, das auch über den Zentralcomputer läuft. Da steht eine Besoldungsrevison ins Haus, die auch eine Anpassung noch vor dem Jahr 2000 nach sich ziehen wird. Eine Abschätzung des Einflusses der 2000-Problematik im Vergleich mit allen an- dern Sachen, die auf der Ebene der Informatik Aenderungen zur Folge haben, ist schwierig.
Zur Frage 1: Seit der Reorganisation der Informatik haben wir eine Fachgruppe für Informatik eingesetzt, in welcher alle Direktionsinfomatiker Einsitz nehmen. Diese Fachgruppe beschäftigt sich schon seit langem mit dieser Problematik. Schon im Budget 1997 sind 120'000.- Fr. für Vorbereitungsarbeiten zum Problem 2000 eingestellt .
Zur Frage 2: Es besteht kein eigentliches Gesamtkonzept, die Verantwortung wurde einfach dieser Fachgruppe zugewiesen. Die Lösungen müssen in den einzelnen Direktionen direktionsspezifisch angegangen werden.
Zur Frage 3: Zum Ueberblick über die anstehenden Arbeiten ist zu sagen, dass der Aufwand gross sein wird. Er fällt aber mit andern Umstellungen zusammen. Wir rechnen mit Kosten in der Höhe von etwa 3 Mio. Franken zusätzlich zu den 120'000.- Franken im Budget 1997.
3. Dölf Brodbeck: Arbeitserziehungsanstalt Arxhof
Wie einem Presseartikel der Basler Zeitung zu entnehmen ist, behaupten ehemalige Mitarbeiter der Arbeitserziehungsanstalt Arxhof, der Arxhof stecke erneut in einer tiefen Krise. Nach Aussage der Verantwortlichen sei dies nicht der Fall, auch wenn der Arxhof eine schwierige Zeit durchlebe. Auffallend ist die doch sehr unterschiedliche Beurteilung der Verhältnisse auf dem Arxhof.
Fragen:
1 . Wie beurteilt der Regierungsrat die heutige Situation auf dem Arxhof?
2. Wie wird die Situation bezüglich Personal des Arxhofs beurteilt?
3. Wie viele Kündigungen erfolgten im Verlauf der letzren 12 Monate und wie hoch ist die Fluktuationsrate der letzten 3 Jahre?
4. Welches sind nach Beurteilung der Verantwortlichen, die Perspektiven für den Arxhof?
Regierungsrat Andreas Koellreuter: Zur Frage 1 und Vorbemerkungen: Der Artikel in der Basler Zeitung suggeriert einen Beurteilungsgraben zwischen den Verantwortlichen zur gegenwärtigen Situation auf dem Arxhof. Dem ist aber nicht so. Der Arxhof selbst, der Regierungsrat, der erst vor Monatsfrist in corpore den Arxhof besuchte, und die Aufsichtskommission beurteilen die gegenwärtige Lage des Arxhof gleich - nämlich positiv. Dass es eventuell vereinzelt Mitarbeiter gibt, die den Arxhof - mit welchen Gefühlen auch immer - verlassen haben und die Situatiion anders beurteilen, ist natürlich nicht auszuschliessen. Solchen sporadischen Vorkommnissen sollte aber auch nur der gebührende Stellenwert eingeräumt werden. Gleiches kann für den alten Arxhof zutreffen.
Für den Arxhof ist es die Aufgabe, mit Menschen in fundamentalen Krisen zu arbeiten. Das führt dazu, dass immer wieder schwierige Situationen zu meisten sind. Dafür ist diese Einrichtung geschaffen.
Der erwähnte Zeitungsartikel hat vor allem bei einigen Bewohnern bewirkt, dass sie Angst davor bekommen haben, der Arxhof könnte geschlossen und der Weg zur Integration in die Gesellschaft könnte ihnen damit verbaut werden. Die vermeintlichen "Helfer", die anonym bleiben wollen und sich in der BAZ äussern, können also nicht gerade von der Sorge um das Wohl der Bewohner und Mitarbeitenden auf dem Arxhof getragen worden sein.
Selbstverständlich wurde das Konzept des neu aufgebauten Arxhofs bereits vor einiger Zeit darauf überprüft, ob es auch unter dem Aspekt "Erweiterung auf Gewalttäter" standhält. Dass man auch solche junge Delinquenten aufnimmt, hat also nichts mit Krise zu tun, sondern vielmehr mit Denken in Perspektiven.
Denn, meine Damen und Herren, es leckt doch keine Geiss weg, dass in unserer auf Vereinzelung und Ano- nymisierung ausgerichteten Gesellschaft das "Gewaltphänomen" eine stärker werdende Rolle spielt. Das Thema stand ja auch schon mehrmals in anderem Zusammenhang auf der Traktandenliste des Landrates.
Die Persönlichkeitsstrukturen der Arxhof-Bewohner bergen in den allermeisten Fällen ein ziemliches Gewaltpotential, das sich oft auch gegen die eigene Person richtet. Kennt man die "wahnsinnigen" (im Sinne von schrecklichen) Biographien dieser jungen Männer, so erklärt dies - ich sage bewusst nicht: "entschuldigt dies" - vieles. Trotzdem hat es aber auf dem Arxhof noch nie ausgeübte Gewalt untereinander gegeben, so dass zum Beispiel ärztlicher Beistand nötig gewesen wäre.
Nach wie vor nimmt der Arxhof keine Fälle auf, die in eine psychiatrische Klinik gehören. Aber ein Ex-Junki ist nicht besser oder schlechter als jemand, der wegen einer Gewalttat verurteilt worden ist. Der Arxhof bekommt auch Anfragen für die Aufnahme von Gewalttätern. Es ist bei den einweisenden Behörden - den Gerichten - Praxis, dass Verurteilungen gemäss Artikel 100bis des Strafgesetzbuches nur mit einem Gutachten verfügt werden. Diese Gutachten müssen sich zum diagnostizierten Gewaltpotential äussern. Die Bewohner, die wegen einer Gewalttat verurteilt worden sind, haben aber nichts mit den sogenannt "gemeingefährlichen" Tätern zu tun, die von einer speziellen, interkantonalen Kommission begutachtet werden. Im übrigen weist der Arxhof Gesuche von wegen Gewalttaten Verurteilten auch ab oder bricht Aufenthalte ab, wenn sich zeigt, dass sich diese nicht positiv entwickeln. Klar ist allen Verantwortlichen, dass die Arbeit, nicht nur mit wegen Gewalttaten Verurteilten, für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter belastend ist.
Zur Frage 2: Heute teilen sich 58 Personen in 50 Vollstellen, der Sollstellenplan umfasst 54 Vollstellen. Die durchschnittliche Dauer der Anstellung von Mitarbeitenden auf dem Arxhof beträgt sechseinhalb Jahre.
Die Belastung des Personals ist dort am grössten, wo es in direktem Kontakt mit den Bewohnern steht - dies trifft in hohem Mass auf den Bereich "Sozialpädagogik" zu, aber auch auf das Gebiet "Therapie". Weniger Probleme ergeben sich im Ausbildungsbereich, wo der Ausbildungsauftrag und die Produktion - man könnte sagen - ausgleichend wirken.
Zur Frage 3: In der Zeit vom Dezember 1996 bis Dezember 1997 haben neun Personen gekündigt. 1995 waren es vier, 1996 deren elf, was zu einem Jahresdurchschnitt von acht Kündigungen führt.
Zur Frage 4: Die Verantwortlichen - dazu gehören neben der Leitung des Arxhofs der Regierungsrat, die Aufsichtskommission, in welcher der Landrat paritätisch vertreten ist, die JPMD und, ich bin sicher, schlussendlich auch der Landrat als das oberste Aufsichtsorgan, beurteilen die Pespektiven für den Arxhof als positiv. Eine Kursänderung ist nicht angezeigt.
Alle Gremien, die sich mit dem Arxhof beschäftigen, glaube an die Institution "Arxhof" und werden alle Entwicklungen und Tendenzen aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls allfällig notwendige Korrekturen einleiten. So, wie der Arxhof als offene, therapeutische Gemeinschaft konzipiert ist und arbeitet, so werden auch die Verantwortlichen handeln: offen und transparent gegenüber der Oeffentlichkeit zum Wohle des Arxhof.
Als weitere Perspektive nenne ich als Beispiel die Initiative der Arxhof-Verantwortlichen, inskünftig auch verurteilte Süchtige gemäss Artikel 44 Ziffer 6 des StGB's aufzunehmen. Aufgrund dieser Initiative ist zu erwarten, dass der Bund demnächst die Aenderung der Verordnung 3 zum StGB ändern wird.
Ich habe einen breiten Rücken, das habe ich in diesem Rat auch schon gezeigt und bewiesen. Diese Breite nimmt aber rapide ab, wenn es darum geht, den Arxhof aus unklaren Motiven anzugreifen. Selbstverständlich darf man, ja muss man sogar, über Probleme, die dort auftauchen, diskutieren. Auf diese Diskussion von Ihnen allen, aber auch der Oeffentlichkeit, die ja Interesse am Arxhof bekundet, sind alle Verantwortlichen angewiesen. Diese Gespräche müssen aber von Kultur geprägt sein, der Kultur nämlich, Verantwortung mitzutragen und eine solche therapeutische, suchtfreie Gemeinschaft, wie sie der Arxhof ist, zu unterstützen.
Für diese Unterstützung danke ich allen Beteiligten, vor allem auch unserem Kantonsparlament.
Bruno Steiger: Wieviele Insassen stehen den 50 resp. 54 Vollstellen gegenüber, wie sind die demographischen Verhältnisse?
Regierungsrat Andreas Koellreuter: 1997 waren es im Durchschnitt 35 Bewohner, 1996 um die 37.
9 97/225
Bericht des Regierungsrates vom 4. November 1997: Jahresprogramm des Regierungsrates für das Jahr 1998. Direkte Behandlung
Fortsetzung der Beratung
zu Ziffer 6
Keine Wortmeldungen
zu Ziffer 7: Erziehungs- und Kulturdirektion
Andrea Von Bidder: Das neue Bildungsgesetz kommt auf uns zu, es wird viele Umstrukturierungen geben in diesem Departement. Genannt sind im Programm die Direktion selber, wie auch eine neue Schulführung bei der Einführung der teilautonomen, geleiteten Schulen.
Im Sonderschulbereich verspricht die Regierung eine klarere Regelung. Hier sei darauf hingewiesen, dass besonders in der Logopädie ein Handlungsbedarf besteht.
Im Bezug auf die Integration von schwierig auszubildenden Kindern und Jugendlichen möchte ich darauf hinweisen, dass es klar mehr Mittel braucht, wenn schwierige Kinder im Klassenverband gehalten werden statt ausgesondert in Kleinklassen. Diese Zusatzbelastung kann man nicht ohne therapeutische Begleitmassnahmen den Regellehrern aufbürden.
Unter dem Kapitel 7.2.6 steht eher wie eine Randbemerkung "Kontakte ... mit Personen aus andern Berufen ..." Mir sind solche Begegnungen von Schule und Wirtschaft ein grosses Anliegen, und ich bitte die Regierung, diese Kontakte zur Verstärkung des gegenseitigen Verständnisses vermehrt zu fördern, und zwar im Interesse beider Seiten.
Rosy Frutiger: Im Bericht steht, die Rahmenbedingungen für einen unterrichtfreien Samstag an Real- und Sekundaschulen werden bei der Erarbeitung des neuen Stufenlehrplanes erstellt. Das ist zu vage formuliert. Hat dies damit zu tun, dass man noch nicht weiss, ob auf der Gymnasialstufe drei oder vier Jahre kommen werden? In wieweit haben die Gemeinden noch die Möglichkeit, darüber zu entscheiden, ob der schulfreie Samstag eingeführt wird oder nicht?
Regierungspräsident Peter Schmid: Mit Bezug auf den schulfreien Samstag gibt es zwei Zuständigkeiten: Für die eigentliche Einführung des schulfreien Samstags, beziehungsweise über die Aufhebung der Pflicht, am Samstagvormittag Schule zu halten, ist der Landrat zuständig. Für dem operativen Bereich, wie das Problem gelöst wird, ist der Erziehungsrat zuständig. Es kann aber nicht sein, dass man die bisherigen Samstagstunden einfach irgendwie auf den Rest der Woche verteilt. Hier ist die Frage der Stundentafel tangiert in Verbindung mit Stoff- und Lehrplan.
In der Tat spielt hier die Frage der Gymnasialdauer mit hinein. Wenn der Landrat dereinst bei der Beratung der Initiative, dieser zustimmt und mehrheitlich der Meinung ist, das Gymnasium solle vier Jahre dauern, hat dies keine Auswirkungen für die Sekundarstufe I. Es braucht ja auch noch die Volksabstimmung über die Initiative. Wenn der Landrat zur Ueberzeugung kommt, es soll alles beim Alten bleiben, hat die Gynasialstufe wenig Einfluss auf die Sekundarstufe I, aber nicht keinen, weil die Umsetzung des neuen Maturitätsanerkennungsreglementes (MAR) zu gewissen Aenderungen auf der progymnasialen Stufe führen wird. Wenn der Verkürzung zugestimmt wird, hat dies einen verstärkten Einfluss, weil man in diesem Fall den Lehrinhalt neu definieren muss.
Der schulfreie Samstag kann nicht einfach eingeführt werden ohne Einbezug der gymnasialen Ebene. Wir sehen also noch nicht klar. Es liegen Vorschläge der Gymnasien und der Sekundarschulen vor; die Unterschiede könnten nicht grösser sein.
Hildy Haas hätte gerne noch etwas konretere Angaben zum Puntk 7.3.1 "Jugendsozialdienst". Was läuft wie und wo?
Regierungspräsident Peter Schmid: Verschiedene Verträge stehen zur Unterzeichung an (Schillingsrain, Sommerau usw.) Das heutige, recht komplizierte Abrechnungswesen wurde vereinfacht. Es wird aufgeräumt mit der ganz schwierigen Geschichte der "Restdefizite", die oft über Jahre dauerte.
Ein Zweites: Wenn wir beispielsweise sagen, wir haben von der IV anerkannte Sonderschulmassnahmen für spezielle Schulen, dann haben wir zum Beispiel mit Privatschulen in unserem Umfeld einen speziellen Vertrag, in welchem festgehalten ist, für den oder jenen Befund wird so oder so abgerechnet.
Der schwierigste Partner ist das Bundesamt für Sozialversicherungen, vor allem, weil sein finanzielles Umfeld nicht erfreulich ist.
Emil Schilt: Wie ist der Stand der Expoplanung (7.3.4)?
Regierungspräsident Peter Schmid: Unser Vertreter im nationalen Gremium ist Kollege Koellreuter. Es ist noch soviele unklar, dass ich hier nichts darlegen kann. Sicher ist, dass es uns etwas kosten wird. Es bestehen die Bestrebungen, die Kantone in einem hohen Ausmass partizipieren zu lassen.
Ursprünglich hatten wir vor, das Jahr 2001 zusammen zu denken: EXPO, 500 Jahre Mitwirkung in der Eidgenossenschaft und drittens Kulturstadt und Kulturregion.
8. Antrag
Keine Wortmeldungen
://: Einstimmige Kenntnisnahme
Fortsetzung des Protokolls vom 10. und 11. Dezember 1997