LR Protokoll 10.+11.12.97 (Teil 9)
Protokoll der Landratssitzung vom 10. und 11. Dezember 1997
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
11 97/172
Interpellation von Paul Schär vom 4. September 1997: Strassenbrücke Aesch - Dornach: nach wie vor eine Gefahr für Fussgänger/Innen und Velofahrer/Innen. Schriftliche Antwort vom 4. November 1997
Paul Schär beantragt Disskussion
://: oppositionlos stattgegeben
Paul Schär: Besten Dank für die Beantwortung. Ich bin mir bewusst, dass es sich um ein lokales Anliegen handelt, es könnte aber auch an irgend einem andern Ort ähnliches vorfallen.
Das Thema ist nicht neu, die Ausgangslage hat sich in der Zwischenzeit aber doch etwas verändert in Bezug auf die SBB, in Bezug auf Ueberbauungen und auch in Bezug auf die Schülerzahlen.
Aus der Antwort des Regierungsrates geht hervor, dass die Sicherheit ungenügend ist, und ich bin froh, dass es am Schluss heisst: Der Regierungsrat ist der Meinung, dass die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer auf der Brücke verbessert werden kann. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass das Problem "Sicherheit" in einem gewissen Ausmass besteht.
Bei der zweiten Frage kommt zum Ausdruck, dass es sich um eine Gemeindeangelegenheit handelt. Es ist mir nun ganz klar, dass Aesch nicht kann, nicht will und nicht einen grösseren Betrag ausscheiden wird für die Optimierung einer Lösung. Ich habe auch Verständnis dafür.
In der Antwort zur dritten Frage kommt die Regierung zum Schluss, ein Fussgängersteg wäre realistisch, der an der Brücke angehängt würde. Bedarf ca. Fr. 200'000.-
Nun aber: Es ist eine Tatsache, dass die SBB gedenken, über kurz oder lang einen unbemannten Bahnhof Aesch zu führen. Der Zeitpunkt ist abhängig von der Installation der Fernsteuerungsanlage. Die SBB ist dann auch für die Sicherheit verantwortlich, daher muss sie irgend eine Lösung anbieten. Da meine ich, sei der Moment gekommen, wo der Kanton vielleicht doch mitwirken könnte.
Zur Zeit wird die Sicherheit mit einem Eltern-Lotsendienst gewährleitet. Es stellen sich nun für mich zwei Fragen:
1. Was kostet das?
2. Ist der Regierungsrat bereit, allenfalls mit der SBB Gespräche zu führen, falls der unbemannte Bahnhof konkrete Formen annimmt?
Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Es ist so, wie dies Herr Schär betont hat, die ganze Brückengeschichte ist Sache der Gemeinde Aesch. Aesch hat im Vorfeld der Interpellation auch dem Kanton gegenüber signalisiert, dass man sich nicht dreinreden lassen will. Wenn nun der Interpellant noch ergänzt, die Gemeinde könne, wolle und werde nicht, so frage ich mich, was denn der Kanton noch soll. Als Klammerbemerkung sei wieder einmal erwähnt, dass in diesem Raum die Gemeindeautonomie immer sehr hoch gehalten wird, und dass sich die Gemeinden nicht dreinreden lassen. Gleiche Signale bekommen wir auch seitens der SBB. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Aufhebung des Bahnhofs Aesch und den Zeitpunkt der Einführung des unbemannten oder unbefrauten Betriebes. Wenn wir, wie der Interpellant dies meint, die Gemeinde oder die SBB beratend begleiten, würden wir dies im Sinn einer sogenannten Mithilfe sicher tun. Es liegen aber weder seitens der Gemeinde noch von der SBB entsprechende Anträge vor. Sicher würden wir nicht auf der finanziellen Ebene mitwirken.
Alfred Zimmermann: Das Problem in Aesch ist erkannt. Sicher ist, dass der Gemeinderat zuständig ist, er will aber nicht, vermutlich, weil es etwas kostet. Vielleicht sieht man ja auch das Problem nicht.
Ich sehe zwei Lösungen, die viel billiger wären als ein Fussgängersteg:
Man könnte auf einer Seite Schwellen anbringen oder aber die Brücke für den Autoverkehr sperren. Es bestehen andere Möglichkeiten mit nur einem kleinen Umweg, und die Sicherheit der Fussgänger wäre gewährleistet. Es kann doch nicht sein, dass eine Schule selber einen Ordnungs- und Sicherheitsdienst aufziehen muss. Das ist doch Sache der Gemeinde.
Ich stelle nun einen ganz unkonventionellen Antrag: Wir als Landrat bitten den Gemeinderat Aesch, etwas für die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer zu un- ternehmen.
- Die allgemeine Reaktion zeigt, dass diese Idee nicht durchführbar ist.
Franz Bloch nimmt aber diese Bitte gern zHd des Gemeinderates entgegen. Sie wird dann irgendwo abgelegt. Hier ist die Kompetenz des Aescher Gemeinderates tangiert. Wenn jemand eine Ueberführung will, kann er an der Gemeindeversammlung nach demokratischen Spielregeln einen entsprechenden Antrag stellen. Wenn der Antrag erheblich erklärt und das nötige Geld gesprochen wird, kann die Sache - mit Einweihung - realisiert werden.
12 97/216
Postulat von Willi Müller vom 30. Oktober 1997: Schwarzarbeit contra Submissionsverordnung
Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Der Regierungsrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen und es zugleich abzuschreiben.
Das Anliegen des Postulanten ist sicher berechtigt. Es ist ein echtes Anliegen des Kantons, dass es keine Schwarzarbeit gibt. Auch künftig sollen durch die öffentliche Hand nur Auftragnehmer berücksichtigt werden, die einem GAV unterstellt sind. Wer einem GAV unterstellt ist, kann auch keine Schwarzarbeiter beschäftigen. Falls wir im nachhinein festellen müssten, dass ein Unternehmer dem GAV nicht unterstellte Arbeitskräfte beschäftigt, würden wir ihm den Auftrag sofort entziehen. Bis heute ist uns mindesten nicht bekannt, dass solche Fälle vorgekommen wären. Das neue Submissionsgesetz ist hier übrigens klar.
Peter Brunner: Die Ausführungen der Baudirektorin haben mich überzeugt. Was passiert, wenn man aber doch solche Fälle aufdecken würde? Würde man der fehlbaren Firma für eine bestimmte Zeit keine weiteren Aufträge erteilen?
Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Da kann ich Sie beruhigen, es würde nicht nur den einen Auftrag betreffen. Man würde das Verhalten der fehlbaren Firma überprüfen, dazu haben wir ja im Kanton auch die paritätische Kommission.
Bruno Krähenbühl: Ich bin sehr erstaunt über die Ausführungen von Regierungsrätin Elsbeth Schneider, da der Kanton in Bezug auf Schwarzarbeit nicht über jeden Zweifel erhaben ist. Stichwort: Neubau Spital Liestal. In diesem Neubau hat eine Firma aus Delsberg den Auftrag für die Lüftung erhalten, man spricht von einem Millionenauftrag. Bei der Auftragsvergabe beschäftigte das Unternehmen nur fünf Festangestellte. Von verschiedenen Seiten hat man deshalb Bedenken geäussert.
Vor drei Wochen wurde auf der Baustelle eine sog. paritätische Baustellenkontrolle durchgeführt. Dabei wurden zwei Angestellte der erwähnten Delsberger Firma registriert, die über keine gültige Arbeitsbewilligung verfügen. Es handelt sich dabei um zwei Franzosen aus Mittel- und Südfrankreich, die seit Februar 1997 hier arbeiten und zwar 60 Studen pro Woche bei einem Stundenlohn von sage und schreibe Fr. 12.-. Laut Informationen hat die Kantonspolizei eine Intervention verweigert, dazu sei eine spezielle Anweisung der Fremdenpolizei notwendig. Es liegt eine Kopie eines entsprechenden Schreibens vom 30. Oktober 1997 an die Fremdenpolizei vor, in welchem der Sachverhalt umschrieben ist. Bis heute ist aber nichts geschehen. Für uns von der SP ist die Angelegenheit nicht gerade weihnächtlich. Es ist ein starkes Stück, dass sowas im staatlichen Bereich passiert. Die Regierung hat doch dafür zu sorgen, dass bei der Ausführung staatlicher Aufträge die Gesamtarbeitsverträge eingehalten werden. Es darf doch nicht sein, dass Firmen, die sich korrekt verhalten, schlussendlich die Dummen sind. Ich hoffe gerne, dass es Frau Schneider möglich sein wird, die Sache zu entkräften. Falls es aber zutreffen sollte, bitte ich sie, zusammen mit ihren Kollegen für Ordnung zu sorgen.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider: Ich bin genau gleich überrascht. Ich weiss von nichts. Von dieser Baustelle bekomme ich 14-täglich Auskunft, bis heute gab es keinen Anlass zu Reklamationen. Ich kenne auch das erwähnte Schreiben nicht, ich besitze keine Kopie. Ich habe auch keine entsprechende Informationen vom Justizdirektor erhalten. Ich bin geschlagen, das muss ich Ihnen gestehen. Ich werde sofort ins Hochbauam zurückgehen, um die nötigen Abklärungen anzuordnen.
Im Moment kann ich mich nur in aller From entschuldigen. Die Gesamtregierung hat das allergrösste Interesse, dass alles korrekt läuft. Die Angelegenheit wird für die Firma bestimmt Folgen haben.
Hans Ulrich Jourdan gibt namens des Baselbieter Volkes, dazu gehören auch die Baumeister, seinem Unwillen Ausdruck.
- Ich habe persönlich drei GAV unterschrieben. Ich habe jeweils an der Generalversammlung erklärt, dass der Vertrag, wenn man mich zur Unterschrift ermächtigt, auch durchgezogen wird. Wenn sich jemand nicht an den Vertrag hält, so kommt er an die Kasse.
Gesamtschweizerisch löst die Schwarzarbeit einen Gesamtbetrag von 30 Mia Franken aus, die unserer Volkswirtschaft und dem Gewerbe entgehen. An Versicherungsprämien und Steuern entgehen so dem Fiskus auf betrügerische Weise 10 Mia Franken. Umgerechnet entspricht dies 200'000 Stellen.
Peter Holinger: Einesteils bringt das Postulat die Unternehmer in einen gewissen Misskredit. Hier handelt es sich aber um unseriöse Arbeitgeber, die auch keinen GAV unterschrieben haben. Ich distanziere mich von solchen Unternehmern und auch von der Schwarzarbeit. Höhere Arbeitslosigkeit und mehr Freizeit haben mehr Schwarzarbeit zur Folge.
Anderseits ist Herr Müller auf etwas gestossen, was für seriöse Firmen von Vorteil ist, auch Bruno Krähenbühl hat es erwähnt: Das Kantonsspital war ja diesbezüglich auch in den Zeitungen. Als Unternehmer und Mitglied des Zentralvorstandes weiss ich von den alten Problemen. Von der neuen Situation höre ich hier auch das erstemal. Ich hoffe, dass das Problem sehr ernst genommen wird. Ich bin auch der Meinung, das Postulat könne überwiesen und dann abgeschrieben werden.
Rolf Rück wünscht, dass man bei der Abklärung gleich- zeitig auch die Qualität der Arbeit überprüft.
Bruno Krähenbühl plädiert namens der SP-Fraktion für Überweisung und Abschreibung des Postulats in der Gewissheit, dass die Bau- und Umweltschutzdirektion der Sache nachgehen und allfällige Missbräuche unterbinden werde.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider verspricht, die Angelegenheit zu untersuchen und dem Rat zu berichten.
Peter Brunner stellt fest, dass das Problem erkannt worden sei. Sein Fraktionskollege habe ihn beauftragt, die Regierung zu bitten, die Sache nicht aus den Augen zu verlieren.
://: Das Postulat wird grossmehrheitlich gegen eine Stimme überwiesen und gleichzeitig abgeschrieben.
13 97/174
Interpellation von Esther Maag vom 4. September 1997: Wie Erfahrungen zu Qualifikationen werden. Mündliche Antwort des Regierungsrates
Regierungsrat Hans Fünfschilling antwortet auf Frage 1 , dass beim Kanton im Jahre 1991 damit begonnen worden sei, Hausarbeit und Kindererziehung bei der DAZ-Berechnung mit 25% der Zeit zu berücksichtigen. Durch Beschluss der Koordinationskonferenz vom August 1991 sei diese Berechnungsmethode auch im Spitalbereich eingeführt worden. Wie ernst die Sache in der Praxis genommen werde, gehe auch aus dem Bewerbungsbogen hervor, wo in der Rubrik "Praktische Tätigkeit" explizit darauf hingewiesen werde, dass Tätigkeiten als Hausfrau bzw. Hausmann aufzuführen seien. Weitere Kontrollen seien nicht notwendig, weil die Auswertungen auf dem Personalamt immer von den gleichen Leuten nach gleicher Praxis vorgenommen würden.
Zu Frage 2: Im Rahmen der Besoldungsrevision werde das alte System der Festlegung der Dienstalterszulagen durch ein neues ersetzt und die Praxis entsprechend geändert. Er könne sich gut vorstellen, dass dabei die Arbeit im sozialen Bereich aufgewertet werde.
Zu Frage 3: Mit dem neuen Personalgesetz und der neuen Personalverordnung werde man die Personalverantwortung dezentralisieren, die Schulungsangebote an die Aufgaben der dezentralen Personalverantwortlichen anpassen und ein zentrales Controlling einführen.
Zu Frage 4: Den Weisungen werde wie üblich ein stückweit mit Standardisierung und Automatisierung, aber auch mit programmgesteuerter Führung Nachachtung verschafft.
Esther Maag vermutet, dass der Lärmpegel von sich unterhaltenden Männern bei diesem Traktandum, das vor allem Frauen betreffe, nicht zufällig besonders hoch gewesen sei, und richtet an den Finanzdirektor die Zusatzfrage, weshalb man nicht ein Modell gewählt habe, bei dem Frauenarbeit und Kindererziehung nicht nur teilzeitmässig, sondern im Verhältnis von 1:1 berücksichtigt werde.
Regierungsrat Hans Fünfschilling antwortet, dass Überlegungen im Raum ständen, bei sozialen Tätigkeiten künftig die funktionsspezifischen Aspekte höher zu gewichten als die fachspezifischen.
Maya Graf schliesst daraus, dass Kinderbetreuung und Hausarbeit nicht nur bei sozialen Berufen stärker gewichtet werden sollen, sondern überall dort, wo es auf Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität und Verhandlungsgeschick ankomme.
Regierungsrat Hans Fünfschilling präzisiert, dass er bei seinem letzten Votum nicht soziale Tätigkeiten in engerem Sinne gemeint habe, sondern Tätigkeiten mit sozialen Komponenten, z.B. solche, wo Teamarbeit eine Rolle spiele.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
14 97/176
Interpellation von Peter Brunner vom 4. September 1997: Verfassungswidrige Steuerbelastungen von Ehepaaren mit Einkommen und Renten / Wertschriftenertrag. Mündliche Antwort des Regierungsrates
Regierungsrat Hans Fünfschilling schickt voraus, dass der Interpellant zwei Bundesgerichtsurteile zitiere. Jenes vom 13. April 1984 habe im Baselbiet die Steuergesetzrevision von 1987 ausgelöst und zur Einführung der Tarife A und B geführt. Mit dem Bundesgerichtsurteil vom 18. November 1994 sei die Toleranzgrenze von 10% etwas relativiert und darauf hingewiesen worden, dass neue Massnahmen zur Herstellung von Steuergerechtigkeit immer Ungerechtigkeiten für andere Steuerzahler zur Folge haben könnten.
Laufend werde durch parlamentarische Vorstösse einerseits die Vereinfachung des Besteuerungssystems und andererseits die Beseitigung partieller Ungerechtigkeiten gefordert. In diesem Spannungsfeld habe man die Ungleichbehandlung von Ehe- und Konkubinatspaaren seinerzeit mit der Einführung der Tarife A und B und des Splittingabzuges zu lösen versucht. Nach eigenen Berechnungen bewege man sich nach diesen Kompensationen innerhalb der Toleranzgrenze von 10%.
Auf ein weiteres Beispiel einer partiellen Ungerechtigkeit weise Peter Brunner in der vorliegenden Interpellation hin, nämlich die Verweigerung des Splittingabzuges, wenn eine Ehepartnerin bzw. ein Ehepartner schon Rente beziehe, weil im einschlägigen Paragrafen nur von Erwerbseinkommen und nicht von Renteneinkommen die Rede sei. Die Steuerverwaltung interpretiere diese Bestimmung aber etwas grosszügiger, wenn es um Ersatzeinkommen - beispielsweise Arbeitslosenentschädigung - gehe. Der Benachteiligung des Renteneinkommens in diesem Falle stehe jedoch eine vom Gesetzgeber gewollte Bevorzugung gegenüber, indem es generell günstiger besteuert werde als Erwerbseinkommen.
Gegenwärtig seien zwei Fälle von Nichtgewährung des Splittingabzuges für Renteneinkommen vor Verwaltungsgericht hängig, das sich auf den Standpunkt stellen könnte, dass es sich um eine ungewollte Gesetzeslücke handle, die geschlossen werden müsse. Wenn sein Entscheid gegenteilig ausfiele, müsste man das Problem im Rahmen der anstehenden Steuergesetzrevision politisch zu lösen versuchen.
Peter Brunner richtet an den Regierungsrat die Zusatzfrage, ob er tatsächlich keinen unmittelbaren Handlungsbedarf sehe, nachdem das betreffende Bundesgerichtsurteil schon seit bald 14 Jahren vorliege.
Regierungsrat Hans Fünfschilling antwortet, dass die neuere Bundesgerichtspraxis eher dazu tendiere, Ungleichbehandlung von Ungleichem zu betonen, so auch im Urteil von 1994, mit dem es die im Jahre 1984 festgelegte, strenge Grenze wieder gelockert habe. Aus diesem Grund halte es die Regierung für angebracht, den Verwaltungsgerichtsentscheid abzuwarten.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
Fortsetzung des Protokolls vom 10. und 11. Dezember 1997